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Lagerung einer Antriebseinheit, insbesondere des Motors nebst Schaltgetriebe bei Motorfahrzeugen mit Mittelträger.
Bei Motorfahrzeugen mit einem, insbesondere rohrförmigen Mittelträger, an dem die schwing- baren Halbachse angelenkt sind, befestigte man bisher den Motor entweder in der Verlängerung des
Trägers frei tragend jenseits der vorderen oder hinteren Achse oder es bildeten Motorgehäuse und
Schaltgetriebegehäuse einen Teil des Rohrträgers. Es ist auch bekannt, das eine Ende oder beide Enden des Mittelträgers zu gabeln und in die Gabel bzw. Gabeln die Antriebsteile, zweckmässig unter Zwischen- fügung von Gummidämpfern, zu lagern. Alle diese bekannten Motoranbringungen weisen aber wesent- liche Mängel auf. Die beiden erstgenannten Lagerungen haben insbesondere den Nachteil, dass die
Verbindung der Antriebseinheit mit dem Mittelträger unbedingt fest sein muss, wodurch jedes im
Motor bzw.
Getriebe auftretende Geräusch auf das Tragrohr und von diesem auf den Wagenkasten übertragen wird. Die an letzter Stelle genannte bekannte Anbringung des Motors in einer Gabel lässt sich zwar hinsichtlich der Geräuschdämpfung einwandfrei ausbilden, doch eignet sie sich nicht für alle Motorarten und insbesondere nicht für die heute viel verwendeten Motoren mit liegenden Zylindern, d. h. für die sogenannten Boxermotoren.
Es ist schliesslich auch bekannt, Motor, Kupplung, Wechselgetriebe und Übersetzungsgetriebe in einem am Ende des rohrförmigen Mittelträgers um dessen Längsachse drehbar gelagerten Gehäuse anzuordnen und dieses Gehäuse durch nachgiebige Zwischenglieder, z. B. durch seitlich gelagerte Federn dem rohrförmigen Mittelträger gegenüber in Gleichgewicht zu halten und Drehstösse aufzunehmen.
Bei dieser Anordnung befindet sieh der Schwerpunkt der aus Motor, Kupplung, Wechselgetriebe und Übersetzungsgetriebe bestehenden Antriebseinheit weit ausserhalb der Anlenkung-und Unter- stützungsstellen dieser Einheit an dem rohrförmigen Mittelträger, was unerwünschte Kräftebean- spruchungen und Schwingungen beim Fahren ergibt.
Die angegebenen Nachteile der bekannten Lagerungen werden gemäss der Erfindung dadurch behoben, dass der rohrförmige Mittelträger an seinem Ende mit einer in der senkrechten Ebene liegenden
Gabel versehen ist, deren unterer längerer Arm die Antriebseinheit in bekannter Weise etwa unter deren Schwerpunkt in einem Punkt unterstützt und deren oberer kürzerer Arm die Einheit von oben her übergreift und nur in ihrer Lage hält, wobei die Verbindungslinie zwischen den Angriffstellen der Arme an der Antriebseinheit ungefähr durch den Schwerpunkt der Einheit hindurchgeht.
Der eine Gabelarm, vorzugsweise der untere, kann zur Anlenkung der schwingenden Achsträger, zur Lagerung der Wagenfeder u. dgl. dienen, während der andere Arm, u. zw. vorzugsweise der obere, zur Lagerung der Bedienungshebel wie auch der Steuerorgane des Wagens und sonstiger Zubehörteile Verwendung finden kann.
In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise veranschaulicht, u. zw. zeigt Fig. 1 eine Ausführungsform der Erfindung für einen Motor mit horizontal angeordneten Zylindern, Fig. 2 eine andere Ausführungsform für einen Motor mit lotrecht stehenden Zylindern.
An ein Rohr 1, das den wesentlichen Bestandteil des Fahrgestelltragkörpers eines Fahrzeuges darstellt, ist vorn ein geschmiedeter, gegossener oder gepresster, nach unten abgekröpfte Arm 2 angesetzt. Das verbreiterte Ende 3 des Armes 2 trägt unter Vermittlung eines Gummiblocks 4 die aus Motor 5 und Schaltgetriebe 5 a bestehende Antriebseinheit. Die Unterstützung erfolgt etwa unterhalb des Schwerpunktes des Gesamtkörpers 5, 5 a. An einer geeigneten Stelle des Armes 2 ist ein zweiter, nach oben abgekröpfte Arm 6 fest oder lösbar angeschlossen. Dieser Arm 6 übergreift die Antriebseinheit und ist mit ihr gleichfalls unter Vermittlung eines Gummiblocks 7 verbunden.
Zweck-
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mässig geht die Verbindungslinie zwischen den Lagerstellen 4 und'/etwa, durch den Schwerpunkt der Antriebseinheit-5, 5a hindurch.
An dem unteren Arm 2 sind Lager 8 für die Schwingachsen ausgebildet. Die Anbringung der Feder hängt von der verwendeten Federungsart ab. Für diese kann sowohl der untere als auch der obere Arm benutzt werden. Einer der Arme, vorzugsweise der obere Arm 6, kann zur Lagerung verschiedener Bedienungs- und Steuenmgshebel dienen, wozu an ihm Ansätze oder Augen 6 a,. or- gesehen sind.
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mit stehenden Zylindern Anwendung finden.
Findet, wie in Fig. 2 angenommen, ein wassergekühlter Motor Verwendung, so ordnet man zweckmässig den Kühler 8'auf Tragarmen 9 des Motors selbst, gegebenenfalls unter Einfügung von Gummikissen an ; dies hat den Vorteil, dass die ganze Einheit als Ganzes leicht herausgenommen und eingesetzt werden kann und dass sich der Motor in einbaufertigem Zustand auch vor dem Einbau in das Fahrgestell prüfen lässt.
Es sind naturgemäss viele Abänderungen der dargestellten Ausführungsbeispiele möglich. So kann beispielsweise zwecks tieferer Lagerung des Motors bzw. Vergrösserung der Bodenfreiheit der untere Arm auf der einen Seite oder beiderseits des Schwungradgehäuses 5b in einer waagrechten Ebene herumgeführt sein. Schliesslich kann die Erfindung auch Anwendung finden, wenn Motor und Getriebe getrennt voneinander angeordnet sind und ferner bei Fahrzeugen mit andersartig gestaltetem, also keinen Mittelträger aufweisendem Fahrgestell.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Lagerung einer Antriebseinheit, insbesondere des Motors nebst Schaltgetriebe bei Motor-
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Ende mit einer in der senkrechten Ebene liegenden Gabel versehen ist, deren unterer längerer Arm die Antriebseinheit in bekannter Weise etwa unter deren Schwerpunkt in einem Punkt unterstützt und deren oberer kürzerer Arm die Einheit von oben her übergreift und nur in ihrer Lage hält, wobei die Verbindungslinie zwischen den Angriffsstellen der Arme an der Antriebseinheit ungefähr durch den Schwerpunkt der Einheit hindurchgeht.