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Die Erfindung betrifft eine Sicherungsvorrichtung gegen das Auftreffen des Schlagorgans auf das Zündorgan bei Schusswaffen. Bei den Schusswaffen mit Hahnzündung steht meist der Hahn in entspanntem Zustand etwas hinter dem Schlagbolzenende zurück, mit der er sich nur unter der Wirkung der vollen Schlagfederkraft beim Entspannen bis in die Zündlage vorbewegen kann. Der Hahn bleibt in dieser Mittelstellung, in der ihn die Vorspannung der Schlagfeder hält, nach beiden Drehrichtungen beweglich, und es erhellt, dass trotz des entspannten Zustandes der Hahn durch Druck in Berührung mit dem Schlagbolzen gebracht und dadurch eine im Lauf befindliche Patrone gezündet werden könnte. Ein Schlag auf den entspannten Hahn einer solchen Schusswaffe, z.
B. beim Herunterfallen oder Angeschlagenwerden, bringt somit schwere Gefahren mit sich, und es ist Aufgabe der Erfindung, diese zu beseitigen.
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den Schlagbolzen durch ein besonderes Gleitstück zu verhindern, das nur bei völlig durchgedrücktem Abzug den Hahn frei bewegen lässt. Eine vorteilhafte bauliche Verwirklichung desselben Lösungsgedankens besteht erfindungsgemäss darin, dass als ein in die Bahn des Schlagorgans vom Abzug zu bewegendes Sperrstück die Abzugsklinke dient. Durch die Verwendung eines unbedingt erforderlichen Waffenteiles zur Verhinderung des Auftreffens des Schlagorgans auf das Zündorgan kann die neue Hahnsicherung mit geringfügigen baulichen Änderungen in jeder Hahnpistole nachträglich eingebaut werden.
Weitere Merkmale und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und Zeichnung eines Ausführungsbeispieles sowie aus den Patentansprüchen. Es stellen dar : Fig. 1 einen Längsschnitt durch die Abzugs- und Zündvorrichtung einer selbsttätigen Pistole, wobei der Hahn in entspannter und-infolge des nicht durchgedrückten Abzuges-in gesicherter Stellung, gezeichnet ist. Fig. 2 zeigt in gleicher Ansicht den Hahn in Zündstellung, wobei der Abzug voll durchgedrückt ist.
Der entspannte Hahn. 37 wird durch die mit Vorspannung eingebaute Schlagfeder 126 in einer Mittelstellung (vgl. Fig. 1) gehalten, in welcher er um den Abstand c vom Schlagbolzenhinterende 128 zurücksteht. Der Hahn arbeitet in an sich bekannter Weise mit der Abzugsklinke 35 zusammen, die, wie gleichfalls bekannt, vom Abzug 14 aus über die Abzugverbindungsstange 22 gesteuert wird. Zu diesem Zweck ist an der Abzugsstange 22 eine Nase 68 vorgesehen, die mit einem seitlichen Ansatz 60 an der Abzugsklinke in der Weise zusammenarbeitet, dass bei zurückgezogenem Abzug 14 die Abzugsstange durch Anlage ihrer Nase 68 am Ansatz 60 die Abzugsklinke ausser Eingriff mit dem Hahn hält.
Um nun den Hahn in seiner entspannten Stellung zu sichern, d. h. zu verhindern, dass ein Schlag auf den Hahn diesen in Berührung mit dem Schlagbolzen bringen kann, ist die folgende Einrichtung getroffen : Die Abzugsklinke 35 ist mit einem Sperrarm 129a versehen, der in einer seitlichen Ausnehmung 127 im Hahn liegt und mit seinem Ende einer Prellfläehe 1. 34 am Hahn dann gegenübersteht, wenn der Abzug 14 freigegeben und demzufolge die Rastklinke durch die Klinkenfeder m in die Fanglage gedrückt ist.
Offenbar würde ein Schlag auf den entspannten Hahn bei nicht zurückgezogenem Abzug, wie in Fig. 16 dargestellt, nur dazu führen können, dass die Prellfläehe am Hahn auf die Nase 129a auftrifft und dadurch der Hahn sofort an einer Weiterbewegung und am Erreichen des Schlagbolzenhinterendes gehindert würde. Der Schlag bliebe also gänzlich ungefährlich. Die Sicherung wirkt aber nicht nur bei einem Schlag auf den entspannten Hahn, sondern hindert überhaupt jegliches Auftreffen des Hahnes auf den Schlagbolzen, solange der Abzug nicht zurückgezogen-und der Schuss
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demnach gewollt ist-, in welcher Stellung sich auch immer der Hahn befindet. Es könnte sieh z. B. ereignen, dass der gespannte Hahn durch einen Fall der Pistole zum Ausrasten aus der Abzugsklinke 35 gebracht wird.
Der Hahn schlägt nun wohl los, die Abzugsklinke ist aber sofort, nachdem sie durch den Stoss beim Fallen gewaltsam ausser Eingriff mit dem Hahn gebracht worden ist, durch die Klinkenfeder 135 wieder in Fangstellung geschwenkt worden und fängt so mit ihrer Nase 129a den Hahn. 37 ab, bevor er den Schlagbolzen erreicht hat. Die ungewollte Auslösung des Hahnes bleibt also wiederum ungefährlich.
Entsichert ist der Hahn nur dann, wenn der Abzug zurückgezogen, d. h. der Schuss gewollt
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bolzen in den Patronenboden eintreiben kann. Die Abzugsklinke wird in bekannter Weise so lange von der Abzugsstange ausser Eingriff mit dem Hahn und damit auch ausser Bereich der Prellfläehe 134 gehalten, bis der Schuss gezündet ist und das daraufhin zurückeilende Verschlussstüek Abzugsstange und Abzugsklinke voneinander trennt.