<Desc/Clms Page number 1>
Wäehterkoiitrolleinriehtuag.
Es sind bereits Wächterkontrolleinrichtungen bekannt, bei welchen die Tätigkeit des Wächters durch Markieren (Stechen) eines zeitabhängig bewegten Kontrollmittels (Streifen, Scheibe od. dgl.) erfolgt. Man hat nun auch schon vorgeschlagen, dass Markieren des Kontrollmittels durch ein im
Gehäuse der Einrichtung eingebautes Markierorgan zu besorgen, das über entsprechende Übertragung- organe von einem ausserhalb des Gehäuses angeordneten Steuerhebel (Handgriff) betätigt wird. Diese
Ausgestaltung der Kontrolleinrichtung hat aber den Nachteil, dass zufolge der dauernden Kupplung des Steuerhebels mit dem Markierorgan eine direkte Beeinflussung des Kontrollmittels (Blockieren desselben) wie sie oftmals zur Vortäuschung von Störungen der Kontrollstelle angewendet wird, ohne weiteres möglich ist.
Die Erfindung vermeidet nun den Nachteil dieser bekannten Einrichtungen, indem das vor- zugsweise als federbelasteter Schwenkhebel bzw. als Blattfeder ausgebildete Markierorgan mit einem
Ansatz ausgestattet ist, mit welchem ein gesonderter, von aussen steuerbarer, ebenfalls federbelasteter
Betätigungshebel nur auf einen kleinen Teil seines Bewegungsbereiches, u. zw. ungefähr in der Mitte desselben im Sinne des Markierens zusammenwirkt.
Auf diese Weise ist es dem Wächter nahezu unmöglich gemacht, auf die Bewegung des Kontroll- mittels von aussen irgendeinen Einfluss auszuüben, da sich die Bewegung des Markierorgans seiner
Kontrolle entzieht. Ausserdem ist die Blockierung des Steuerhebels in einer Mittelstellung nur auf ziemlich schwierige Art zu erreichen. Das Auffinden der Stellung des Steuerhebels, bei welcher das
Markierorgan mit dem bewegten Kontrollmittel in Eingriff kommt, kann überdies noch dadurch auf einfache Weise erschwert werden, dass man die Rückführfeder des Markierorgans gegenüber jener des Betätigungshebels sehr schwach wählt, so dass bei der Bewegung des Betätigungshebels der An- griff (Beginn der Markierung) bzw. der Fortfall (Ende der Markierung) der Federbelastung des Markier- organs kaum wahrzunehmen ist.
Die Zeichnung veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes, u. zw. zeigt Fig. 1 das Schema einer Kontrollstation und Fig. 2 eine Einzelheit hiezu.
In der Zeichnung bezeichnet 1 das zu markierende Kontrollmittel, welches beispielsweise als
Kontrollstreifen ausgebildet ist, der von der Vorratsrolle 2 abgezogen wird. Die Fortschaltung des
Streifens 1 erfolgt durch eine vorzugsweise mittels einer Synchronuhr angetriebene Trommel 3, welche mit einer federnden Gegendruckwalze 4 zusammenwirkt. Der Streifen 1 wird dabei zweckmässig über ein Tischehen 5 geführt, welches an der dem Markierorgan, z. B. dem Stechstift 6, gegenüberliegenden
Stelle eine Ausnehmung 7 für den Eintritt des Stiftes 6 aufweist. Das Markierorgan 6 ist an einem vorzugsweise als Blattfeder ausgebildeten Hebel 8 angebracht, welcher einen Fortsatz 9 aufweist, dessen Klinke 10 mit dem einen Arm 11 eines doppelarmigen Hebels 12 zusammenwirken kann.
Dieser zwischen den Anschlägen 13, 13 schwingbare Hebel (Betätigungshebel) steht unter dem Einfluss einer
Feder 14 und ist mit einer Antriebswelle 15 gekuppelt. Die Antriebswelle 15 endigt, wie Fig. 2 ver- anschaulich, in einer Eintiefung 16 des die vorbeschriebenen Organe der Kontrollstation einschliessen- den Gehäuses 17, wo sie mit einem Betätigungsorgan (Steuerhebel) 18, z. B. einem Schwenkknebel, versehen ist.
Die Betätigung der Markiervorrichtung erfolgt durch Verschwenken des Knebels 18, wodurch , der Hebel 12 entgegen der Spannung der Feder 14 im Uhrzeigersinn verdreht wird. Der Hebel 12 stösst dabei mit seinem Fortsatz 11 gegen die Klinke 10 des Stecherhebelfortsatzes 9 und bewirkt beim
Weiterverschwenken das Markieren bzw. Stechen des Streifens 1. Der Fortsatz 11 gleitet hierauf,
<Desc/Clms Page number 2>
bevor noch der Hebel seine durch einen Anschlage bestimmte Endlage erreicht hat, von der Klinke 10 ab, so dass der Stecherhebel in seine Ursprungslage zurückschwingen kann.
Da also in der Endlage des Hebels 12 der Stecherhebel bereits in seine ursprüngliche Lage zurückgekehrt ist, ist es nicht möglich, den Vorschub des Kontrollstreifens durch Festhalten des Hebels 12 in seiner Endlage zu hemmen. Diese Hemmung könnte nur in einer bestimmten Mittelstellung des Hebels 12 erreicht werden, die aber zufolge der. Zugwirkung der ziemlich kräftigen Rückführfeder. M schwer aufzufinden und beizubehalten ist. Diese Ausbildung hat daher, wie bereits eingangs erwähnt, den Vorteil, dass das zum Vortäuschen einer Störung der Kontrollstation bei den bekannten Apparaten oftmals angewendete Hemmen der Kontrollstreifenbewegung (z. B. durch Steckenlassen des Stechers) sicher verhindert ist.
Nach vollem Ausschwenken des Knebels 18 bzw. des mit ihm gekuppelten Hebels 12 wird der Knebel 18 losgelassen und der Hebel 12 kehrt unter dem Einfluss der gespannten Feder 14 in seine Ausgangslage zurück, wobei der Fortsatz 11 unter der Klinke 10 durchleiten kann.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Wächterkontrolleinrichtung, bei welcher die Tätigkeit des Wächters durch Markieren (Stechen) eines zeitabhängig bewegten Kontrollmittels (Streifen, Scheibe od. dgl. ) erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass das vorzugsweise als federbelasteter Schwenkhebel bzw. als Blattfeder (8) ausgebildete Markierorgan mit einem Ansatz (9, 10) ausgestattet ist, mit welchem ein gesonderter, von aussen steuerbarer, ebenfalls federbelasteter Betätigungshebel (11) nur auf einen kleinen Teil seines Bewegungsbereiches, u. zw. ungefähr in der Mitte desselben im Sinne des Markierens zusammenwirkt.