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"Schwingplattenantrieb für Membransortierer usw.
Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Antrieb der Schwingplatte bei Membransortierern, wie sie z. B. in der Zellulose-und Papierindustrie Verwendung finden. Sie dient vor allem dem Zweck, den durch die schnellen und starken Erschütterungen der Antriebsteile bedingten hohen Materialverschleiss sowie den entsprechenden Aufwand für Wartung und Instandhaltung wesentlich zu vermindern und damit sowohl die Betriebskosten dieser Maschinen herabzusetzen als auch ihre Benutzungsdauer zu erhöhen und für lange Zeit ein einwandfreies und vor allem auch möglichst lärmfreies Arbeiten derselben zu gewährleisten.
Mit Rücksicht darauf, dass die Antriebsmechanismen sich naturgemäss unterhalb der vom Stoffwasser durchflossenen Sortiererrinnen befinden und daher nur unbequem zugänglich und in der Regel auch mangelhaft beleuchtet sind, besteht ein Bedürfnis nach einer Konstruktion, die jede Schmierung, Nachstellung bzw. Reparatur nach Möglichkeit ausschliesst.
Man hat schon zahlreiche Ausführungsarten erdaeht, um diesem Zweck entgegenzukommen.
Z. B. hat man die Schwingplatte nebeneinander oder hintereinander paarweise durch Schwinghebel zusammengefasst, um die Antriebsteile von ihrem Gewicht und dem daher rührenden Verschleiss zu entlasten. Man hat auch schon einzelne Schwingplatte bzw. Schwinghebel durch Federn abgestützt, um die auftretenden Massenkräfte elastisch aufzunehmen. Schliesslich hat man vorgeschlagen, zwei Sehwinghebel durch einen besonderen Verbindungshebel zu kuppeln. Den gemeinsamen Antrieb einer grösseren Zahl von Systemen hat man von einer längsliegenden Transmissionswelle aus mit Hilfe zahlreicher parallel arbeitender Exzenterstangen, Nockenhebel od. dgl. bewirkt.
Alle diese Konstruktionen lassen noch zahlreiche Verschleissstellen übrig, erfüllen also die oben gekennzeichnete Aufgabe nur unvollkommen.
Demgegenüber gibt der Gegenstand der Erfindung ein Mittel an die Hand, jegliche im Bereich der Schwingplatte befindliche Verschleissstelle zu beseitigen. Die Erfindung besteht in erster Linie darin, dass eine Mehrzahl von Doppelschwinghebeln, die je zwei in Längsrichtung des Sortierers aufeinanderfolgende Platten verbinden, durch ebenfalls in Längsrichtung angeordnete, gespannte Seilzüge, Bänder od. dgl. gemeinsam in Schwingung versetzt werden. Es können dabei z. B. 20 in dieser Weise gekoppelte Platten durch ein einziges Exzenter, gegebenenfalls durch eine einzige an sich bekannte, umlaufende exzentrische Schwungmasse angetrieben werden.
Gemäss der weiteren Erfindung erfolgt die Anlenkung der Doppelschwinghebel sowohl an ihren Enden als auch an ihren Drehpunkten mittels nachgiebiger Zwischenglieder und ohne jede gleitende Reibung, z. B. durch Bänder, Gummiklötze od. dgl., u. zw. vorzugsweise unter Vorspannung derselben, so dass ein Bedarf für Schmierung und Wartung im Bereich der Platten bzw. Hebel vollkommen entfällt.
Die Zeichnung zeigt in schematischer Form einige Ausführungsbeispiele der Erfindung.
In Fig. 1 bedeuten a die Siebe, durch welche die Stoffasern hindurch sortiert werden sollen, b die Sehwingplatten, mit Hilfe derer die Membranen c auf-und abbewegt werden. Beide Schwingplatte sind paarweise durch den Doppelsehwinghebel d miteinander verbunden. In demselben rotiert die exzentrische Schwungmasse e. Sie erzeugt schnelle Schwingungen des Schwinghebels d um den Punkt t, in welchem er mit Hilfe des federnden Stahlbandes g an dem feststehenden Teil der Maschine aufgehängt ist.
Rechts und links sind vermittels des biegsamen Zwischengliedes A die Sehwingplatten b angeschlossen, die infolge
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der Schwingung des Doppelhebels d abwechselnd eine auf-und abgehende Bewegung ausführen und so die zum intensiven Durchsortieren des Stoffes notwendigen Pulsationen der Membranen c im Raum unterhalb der Siebe a erzeugen. Bei i und k ist angedeutet, dass die Bewegungen des Doppelhebels d durch Stahlbänder od. dgl. auf die Nachbarsysteme übertragen werden können.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsart für die Verbindung des Doppelschwinghebels d mit den Schwingplatten b und mit dem feststehenden Teil der Maschine. Die Schwingplatte trägt zwei Winkelbleche 1, in denen ein Holzstab m und ein Riemen n eingespannt sind. Der Stab m stützt sieh in eine Pfanne o, der Riemen n dagegen ist durch die Lasche p mit einer gewissen Vorspannung am Ende des Doppelsehwinghebels d angeklemmt, so dass die Auf-und Abwärtsbewegung der Platte b zwangläufig und ohne harten Stoss erfolgen muss.
Die Aufhängung des Hebels ist so bewerkstelligt, dass durch ein viereckiges Loch die feststehende Achse q von kreuzförmigem Querschnitt hindurchgesteckt ist und dass die vier entstehenden Zwischenräume durch vier hineingepresste Gummistücke r ausgefüllt sind.
Die Fig. 3 und 4 zeigen zwei schematische Gesamtanordnungen. In Fig. 3 bedeutet s einen Antriebs-
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talen Schwingungen des Motors werden durch die Seilzüge v auf die Doppelschwinghebel d übertragen, die ihrerseits die Schwingplatte b in Bewegung setzen. Die nötige Spannung der Seilziige wird durch die Federn w besorgt.
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sind auf Füssen z auf dem Masehinenfundament montiert. Sie sind mit den Schwingplatte b durch Holz- stäbe m verbunden, wie solche bei den meisten Membransortierern der heute üblichen Bauart in Anwendung sind.
PATENT-ANSPRUCHE :
1. Vorrichtung zum Antrieb der Schwingplatte bei Membransortierern od. dgl., bei welcher je zwei in Längsrichtung aufeinanderfolgende Platten durch Doppelschwinghebel miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere solcher Doppelschwinghebel in Längsrichtung hintereinandergesehaltet sind und durch gespannte Seilzüge, Bänder od. dgl. gemeinsam in Schwingung versetzt werden.