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Die Erfindung betrifft mit Verschlussgliedern besetzte Stoffbahnen für Reissverschlüsse und ein Verfahren zum Herstellen von Reissverschlüssen mittels solcher Stoffbahnen.
Erfindungsgemäss ist jedes Glied mit einer Einrichtung zum Befestigen eines Anschlages für die
Schieberbewegung bzw. zum Verbinden der Verschlussglieder am dauernd geschlossenen Ende versehen.
Diese Einrichtung wird z. B. durch Öffnungen in den Gliedern gebildet, die bei geschlossenem Verschluss einen durchgehenden Kanal bilden und zur Aufnahme eines Steckerstiftes dienen. Zweckmässig sind die Randteile der Öffnungen als Schliessteile ausgebildet, indem z. B. der eine Randteil konisch vertieft und der andere Teil zu einer vorstehenden konischen Ringwulst gestaltet ist.
Erfindungsgemäss besteht das Verfahren zum Herstellen von Reissverschlüssen mittels Verschlussgliedern nach der Erfindung darin, dass zwecks Herstellung beliebiger Längen eines Reissverschlusses jedes Verschlussglied mit einer Einrichtung zur Aufnahme eines Begrenzungsgliedes für die Schieberbewegung versehen wird. Die Glieder, die sämtlich Normalglieder sind, werden in an sich bekannterweise auf eine Stoffbahn aufgereiht. Von der Stoffbahn werden sodann die gewünschten Längen abgeschnitten und die zueinandergehörigen Längen aneinandergebraeht. Daraufhin wird der Schieber eingesetzt, und die Enden der Stoffbahnen werden am dauernd geschlossenen Ende durch einen leicht aufsetzbaren Teil verbunden.
Dieses, gegebenenfalls von der Stoffbahn leicht lösbare, die Sehieberbewegung begren- zende Glied wird als zusätzlicher Teil an den normal ausgebildeten Endgliedern des zu öffnenden Endes von Hand oder mit einem einfachen Werkzeug (z. B. Hammer) angebracht.
Es sind Reissverschlüsse bekannt, bei denen die einzelnen Versehlussglieder auf eine fortlaufende Stoffbahn aufgereiht werden, von der zur Fertigstellung des Verschlusses zwei gleiche Längen abgeschnitten werden, die zu dem Reissverschluss zusammengestellt werden. Bei den bekannten Reissverschlüssen ist es jedoch erforderlich, zur Begrenzung der Bewegung des Schiebers ein besonderes Endglied mittels besonderer Werkzeuge auf die Stoffbahn aufzubringen. Es ist infolgedessen nicht möglich, z. B. bei Haussehneiderei einen bereits vorhandenen, aber nicht mehr für den bisherigen Zweck verwendbaren Reissverschluss anderweitig zu verwenden, wenn die Länge des Verschlusses nicht dieselbe bleiben soll. Z. B. würde ein an einem hohen Übersehuh angebrachter Reissverschluss beim Unbrauchbarwerden der Schuhe im Gebrauch für einen anderen Zweck, z.
B. einen Blusenverschluss. nur in derselben Länge verwendbar sein, wenn nicht wie nach der Erfindung eine Einricl tung getroffen ist, um ein Begrenzungs- stück für die Bewegung des Schiebers von Hand oder mit einem einfachen, in jedem Haushalt vorhandenen Werkzeug, z. B. einem Hammer, anbringen zu können. Fabrikanten von mit Reissverschlüssen zu ver-
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Auf der Zeichnung ist ein Reissverschluss nach der Erfindung dargestellt, bei dem beispielsweise die einzelnen Verschlussglieder eine Öffnung erhalten, deren Randteile zu Schliessteilen ausgebildet sind. Es zeigen : Fig. 1 einen teilweise geschlossenen Verschluss nach der Erfindung mit nicht eingesetztem
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von rechts eines Verschlussgliedes nach den Fig. 6 und 7, Fig. 9 in Ansieht ein Begrenzungsglied four'die Bewegung des Schiebers am geschlossenen Ende des Reissverschlusses und Fig. 10 ein Begrenzungsglied für die Bewegung des Schiebers am andern Ende des Verschlusses.
Nach Fig. 1 ist mit a das Begrenzungsstüek für die Schieberbewegung am dauernd geschlossenen Ende des Verschlusses bezeichnet. Es zeigt einen Ansatz b, der sich gegen das Endglied der rechten Stoffbahn legt. Mit c ist ein Begrenzungsstüek bezeichnet, das nur in das Endglied der rechten Stoffbahn eingesetzt ist, während cl ein ähnliches Begrenzungsstück zeigt, das jedoch in die beiden Endglieder der linken Stoffbahn eingesetzt ist. Mit e sind Abstufungen der Verschlussglieder bezeichnet, durch die eine Führung für den Schieber gebildet wird.
Nach denFig. 2-8 ist mit t die Öffnung der in bekannter Weise mit schiessschartenartigen Schlitzen versehenen Verschlussglieder bezeichnet. Wie ersichtlich, bildet diese Öffnung bei geschlossenem Verschluss einen durchgehenden Kanal. Wie aus den Fig. 3 und 5 hervorgeht, werden die Sehliessteile der Verschlussglieder beim Stanzen der Öffnung t gebildet, indem am unteren Rande so viel Werkstoff weggedrückt wird, wie auf der gegenüberliegenden Seite bei g heraustritt, so dass der hervorstehende Randteil g des einen Gliedes auch in den weggedrückten Teil des andern Gliedes legen kann. Die verschiedene Gestalt. die die Schliessteile haben können, ist aus den Fig. 2-8 ersichtlich.
Damit das Begrenzungsstück für die Sehieberbewegung leicht eingesetzt und herausgenommen werden kann ; besteht es aus einem Stift mit einem Längsschlitz & (Fig. 9). Zum besseren Halten des
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Der Ansatz a des Begrenzungsgliedes dient als Anschlag für das Einschieben des Stiftes, u. zw. folgendermassen : Der Stift wird so weit eingesetzt, bis der Ansatz a an dem Endgliede der einen Stoffbahn und der Ansatz b an dem Endgliede der andern Stoffbahn anliegt.
Es ist natürlich im Rahmen der Erfindung möglich, statt einer Öffnung f deren mehrere vorzusehen. so dass auch anders gestaltete Begrenzungsglieder verwendet werden können Ebenso ist es auch möglich, statt eines Stiftes z. B. Einschnitte für eine federnde, etwa U-förmige Klammer zu verwenden, die die beiden Endglieder umfasst bzw. zwei oder mehr benachbarte Glieder verbindet, wobei in den Verschlussgliedern entsprechende Vertiefungen zur Aufnahme der Klammer vorzusehen wären.
Wesentlich ist es nach der Erfindung, dass das Begrenzungsglied am dauernd geschlossenen Ende des Reissverschlusses das Endglied der einen Stoffbahn mit dem Endglied der andern Stoffbahn verbindet, aber nicht an der Stoffbahn selbst befestigt ist. Gegebenenfalls kann es natürlich auch leicht lösbar verbunden werden.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Mit Verschlussgliedern besetzte Stoffbahnen für Reissverschlüsse, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Glied mit einer Einrichtung zur Aufnahme eines Begrenzungsgliedes (e bzw. d) für die Schieberbewegung versehen ist und diese Einrichtung ebenfalls für die Verbindung der Endversehlussglieder am dauernd geschlossenen Ende dient, indem z. B. in den Gliedern Öffnungen (i) vorgesehen sind, die zweckmässig am dauernd geschlossenen Ende zur Aufnahme eines federnden Steckerstifte (a) bestimmt sind.