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AT147866B - Selbsttätiger bzw. halbselbsttätiger Streckenblock für eingleisige, in beiden Richtungen befahrbare Gleisstrecken. - Google Patents

Selbsttätiger bzw. halbselbsttätiger Streckenblock für eingleisige, in beiden Richtungen befahrbare Gleisstrecken.

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Publication number
AT147866B
AT147866B AT147866DA AT147866B AT 147866 B AT147866 B AT 147866B AT 147866D A AT147866D A AT 147866DA AT 147866 B AT147866 B AT 147866B
Authority
AT
Austria
Prior art keywords
relay
automatic
track
block according
approval
Prior art date
Application number
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English (en)
Original Assignee
Ver Eisenbahn Signalwerke Gmbh
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Ver Eisenbahn Signalwerke Gmbh filed Critical Ver Eisenbahn Signalwerke Gmbh
Application granted granted Critical
Publication of AT147866B publication Critical patent/AT147866B/de

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  • Train Traffic Observation, Control, And Security (AREA)

Description


   <Desc/Clms Page number 1> 
 



  Selbsttätiger bzw.   halbsetbsttätiger Streckenblock fur   eingleisige, in beiden   Richtungen   befahrbare   Gleisstreckell.   



   Die Erfindung bezieht sich auf halbselbsttätigen   bzw. selbsttätigen Streekenbloek filr eingleise,   in beiden Richtungen befahrbare Strecken. Hiebei soll erreicht werden, dass ohne Verwendung besonderer Leitungen längs der Strecke lediglich über die Gleise eine Deckung eines fahrenden Zuges sowohl gegen 
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 lich dadurch erreicht, dass an jeder Blockstelle eine Stromquelle und ein Bloekrelais vorgesehen werden, die an das Gleis angeschlossen sind, und dass an jeder Blockstelle Wechslerkontakte vorgesehen sind, durch welche je nach Bedarf die Stromquelle oder das Relais an die Schienen angeschlossen wird. 



   Der Gegenstand der Erfindung ist in den Figuren an Hand verschiedener Beispiele näher erläutert. 



   In Fig. 1 ist 1 die Blockstreeke, die sich zwischen den beiden Stationen   A   und B befindet und die 
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 Relais an die durch Isolierlaschen   14,   15 und 16, 17 isolierte Strecke 1 angeschlossen werden. 



   Soll nun ein Zug von der Station   J-nach   der Station B fahren, so fordert der Blockwärter der 
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 legt den Zustimmungshebel um und bringt dadurch die Kontakte 12,   zein   die gestrichelt gezeichnete Lage. Damit wird die Stromquelle 8 an die Schienen angeschlossen, und bei freier Bloekstrecke 1 zieht das im Ruhezustand abgefallene Blocluelais 7 an. Die Anordnung ist nun so getroffen, dass nur bei angezogenem   Bloekrelais   7 der   Bloekwärter bei A   eines der Ausfahrtsignale auf Fahrt stellen kann. Der Blockwärter bei B kann seine Zustimmung nicht irrtümlich geben, denn in diesem Falle würde ein etwa auf der Strecke 1 befindlicher Zug verhindern, dass der Zustimmungsstrom zu Relais 7 gelangt.

   Ausserdem kann der Blockwärter bei B auch nicht seine Signale auf Fahrt stellen, da hiezu die Kontakte 12, 13 sich in anderer Lage befinden müssten, als sie für die Abgabe der Zustimmung notwendig ist. Als weitere Sicherheit kann man bei Umlegen des Zustimmungshebels die Ausfahrtsignale durch die üblichen mechanischen Abhängigkeiten festlegen. Man kann z. B. auch je nach dem Grad der geforderten Sicherheit örtliche, zusätzliche Einrichtungen in den Stationen vorsehen, die in bekannter Weise eine Rückstellung des Zustimmungshebels so lange unmöglich machen, bis der Zug die Blockstrecke geräumt hat.

   Sobald sich der von A abgelassene Zug in der Blockstrecke befindet, ist das   Bloekrelais   kurzgeschlossen, fällt ab, das Signal geht wieder auf Halt und der Zug ist auch gegen nachfolgende Züge gedeckt. Ähnlich vollzieht sich der Vorgang von B nach A. 



   In den Fällen, wo keine Telephon-und Telegraphenleitungen vorhanden sind, kann man die Zustimmungsanforderung auch über die Gleise vornehmen, wobei man für diesen Zweck eine andere Stromart verwendet, z. B. kann man für den Blockstrom Gleichstrom, für den Zustimmungsstrom Wechselstrom verwenden oder Gleichströme verschiedener Polarität oder Ströme nach dem Code-System od. dgl. mehr. 

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   Ein Beispiel hiefür ist in Fig. 2 dargestellt. Ausser den Gleichstromquellen 6, 8 ist hier noch eine Wechselstromquelle, z. B. ein   Ktirbelinduktor   18 bzw. 19, vorgesehen sowie weitere Wechslerkontakte 20, 21 und 22,   28,   die nach Bedarf die eine oder andere Stromquelle anschliessen. Parallel zu den Blockrelais 7 und 9 sind auf Wechselstrom ansprechende Relais 24 und 25 vorgesehen, die in Reihe mit Kondensatoren 26, 27 liegen können. In Reihe mit den Blockrelais 7 und 9 werden Drosselwiderstände 28 und 29 angeordnet. 



  Der Vorgang bei einer Fahrt von   A   nach B vollzieht sich hier folgendermassen :
Durch Umlegen des Hebels, mit welchem die Zustimmung angefordert wird, werden an der Blockstelle A die Kontakte 20, 21 in die gestrichelt gezeichnete Lage umgelegt. Betätigt der   Blockwärter   bei A dann den Kurbelinduktor 18, so fliesst ein Strom über die Kontakte 20, 21, die Blockstrecke 1 und die Kontakte 22,   25 und J2,-M zu dem Weehselstromrelais 2.   Das Relais 9 wird nicht nicht beeinflusst, da ihm ein Widerstand 29 vorgeschaltet ist und es ausserdem so ausgebildet sein kann, dass es nur auf Gleichstrom anspricht.

   Stimmt der Wärter bei B zu, so legt er wieder die Kontakte 12, 13 in die gestrichelt gezeichnete Lage, so dass jetzt von der Stromquelle 8 ein Strom über die Blockstrecke 1 nach dem Relais 7 geht, sobald der   Blockwärter   bei A den Hebel für die Zustimmungsanforderung wieder zurückgelegt hat. 



  Dieser Gleichstrom beeinflusst nur das Relais 7, dagegen nicht das   Wechselstromrelais   24 mit dem vorgeschalteten Kondensator 26. Von da ab arbeitet die Einrichtung wie in Fig. 1 geschildert. 



   Falls es in der Praxis verlangt wird, dass in den Fällen, in denen nach bereits abgegebener Zustimmung eine Ausfahrt von der Gegenstation aus nicht erfolgen soll, diese Zustimmungsabgabe aufgelöst wird, so könnte dies grundsätzlich in derselben Weise erfolgen wie die Zustimmungsanforderung nach Fig. 2. 



  Will man beides vorsehen, so müsste man zweckmässig noch zu einer dritten Stromart greifen. 



   Fig. 3 zeigt ein Beispiel dafür, wie man eine Unterteilung eines zu langen Gleisstromkreises herbeiführen kann. Hier sind an der Stelle   a   eine weitere Stromquelle sowie Relais vorgesehen, die eine Übermittlung der Befehle von der einen Teilstrecke la zu der von ihr isolierten Teilstrecke lb bewirken. Die Anordnung auf den Stationen ist dieselbe wie in Fig. 1 bzw. 2. 



   Soll z. B. ein Zug von   A   nach B fahren, so gibt der   Blockwärter   in B seine Zustimmung über die Teilstrecke lb, Relais 30 zieht an und legt die Kontakte 31, 32 um, so dass von der Stromquelle 33 ein Strom über die Blockstrecke 1 a gesandt wird, der in demselben Sinn wirkt, als wenn der Strom unmittelbar von der Teilstrecke lb zur Teilstrecke la gelangen würde. Ebenso werden bei einer Zustimmung in umgekehrter Richtung durch das Relais 34 die Kontakte 35 und 36 betätigt. Bei der nachfolgenden 
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 geschlossen ist und infolgedessen auch die an ihm befindlichen Kontakte 31, 32 eine Stromgabe über la verhindern. 



   Will man eine grössere Zufolge haben, also auch über la schon einen Zug senden, während lb noch besetzt ist, so muss man an der Stelle C eine selbsttätige Blockstelle zwischenschalten. In diesem 'Falle also darf das Relais 30, wenn es kurzgeschlossen ist, die Stromquelle 33 nicht abschalten. Dies kann man z. B. erreichen durch Verwendung von besonderen Relais, z. B. Stützrelais. Ein Beispiel hiefiir ist in Fig. 4 gezeigt. 
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 und 47 zwar stromlos, aber in angezogener Stellung abgestützt, während die Relais 44, 46 und 48 abgefallen sind. Fährt jetzt ein Zug von B nach A, so bringt er zunächst bei Besetzung von lb Relais 9 zum Abfall. Dies zieht aber sofort wieder an, sobald der Zug in la eingefahren und lb geräumt hat, so dass bereits jetzt ein neuer Zug von B nach A folgen kann.

   Soll nach Räumung von lb und la eine Fahrt von A nach B stattfinden, so müsste der   Blockwärter   in B dazu die Zustimmung geben. Er tut dies, indem er den Kontakt 56, der sich am   Zustimmungsschalter   bei B befindet, schliesst, wodurch das Stützrelais   48   anzieht und 47 abfällt. Das hat einerseits zur Folge, dass die Stromquelle 8 an das Gleis   1b   angeschlossen 
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 relais 51 seine Lage. Dieses Zeitrelais ist z. B. ähnlich ausgebildet wie die bekannten Signalantriebe. 



  Es hat einen Motor mit zwei Wicklungen 51a und 51b. Dieser ändert seine Drehrichtung je nachdem, welche Wicklung stromdurchflossen ist. Zwei Springschalter 51e und 51d sorgen nach Umlauf des Motors für Abschaltung des Umlaufstromes und Vorbereitung der Rückstellung. Wenn also der Kontakt 59 

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 seine Lage ändert, so erhält die Wicklung   51b   Strom über den Kontakt   51cul   und der Motor läuft um. Nach Umlauf ändern die beiden Springschalter 51c und 51d ihre Lage. Der Motor wird dadurch stromlos. Während des Umlaufes werden die Kontakte 60, 61 des Zeitrelais 51 kurzzeitig geschlossen und schalten die Stromquelle 55 so lange an das Gleis lb, durch das dann die Ströme der verschiedenartigen Stromquellen 55 und 8 fliessen.

   Der Strom der Stromquelle 55 geht zum Stützrelais 46, bringt dieses zum Anzug und 45 zum Abfall. Dadurch wechseln die Kontakte 62 und   63   ihre Lage, so dass die Stromquelle 33 vom Gleis lb abgeschaltet und das Blockrelais 30 angeschaltet wird. Desgleichen ändern die Kontakte 64 und 65 ihre Lage, so dass die Stromquelle 33 an das Gleis la angeschaltet und das Relais 34 davon abgeschaltet wird. 



  Der Kontakt 56 im Stromkreis des Zeitrelais 50, der sich auch an den Stützrelais 45,46 befindet, ändert ebenfalls seine Lage, das Zeitrelais läuft in der oben beschriebenen Weise um und schliesst während des Umlaufes seine Kontakte 67 und 68. Dadurch erfolgt in der gleichen Weise die Umstellung der Stützrelais 43, 44 sowie die Umschaltung des Gleisrelais 7 und der Stromquelle 6. Jetzt erhalten das Gleisrelais 7 von der Stromquelle 33 und das Gleisrelais 30 von der Stromquelle 8 Strom, vorausgesetzt, dass die Gleise frei sind. Die Lage der Stützrelais und damit die zugelassene Fahrtrichtung bleiben gleich, 
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 des   Stützrelais   43 ganz oder kurzzeitig schliesst, was die oben an der andern Fahrtrichtung beschriebenen Folgen hat.

   Da verschiedene   Stromarten   verwendet werden, wird man zweckmässig gemäss der Erfindung die einzelnen Stromweg durch Ventile, abgestimmte Kreise usw. voneinander trennen, z. B. durch Drosselspulen 70 und Kondensatoren 71. Vereinfachungen kann man dabei dadurch erreichen, dass man die Stromquellen 6, 8 und 33 so lange von den Schienen abschaltet, solange die Stromquellen 52,53, 54 oder 55 an die Schienen angeschlossen sind, z. B. durch Kontakte 72,   73,   74,75 an den Zeitrelais, die nur in dessen Endstellung geschlossen sind. Weitere Vereinfachungen ergeben sich durch Stützrelaiskontakte 76, 77, 78 und 79, die die Stromquellen 52,53, 54 bzw. 55 nur bei entsprechender Stützrelaisstellung an das Gleis zu legen gestatten. 



   Die Zustimmungsanforderng oder-freigabe kann bei diesem   Ausführungsbeispiel   in ähnlicher Weise durch Verwendung verschiedener   Stromarten   erreicht werden. Falls erforderlich, kann man auch die von den zwei Stationen ausgehenden gleichartigen Befehle hinsichtlich der Stromart voneinander unterscheiden. 



   In den obigen Beispielen wird die   Steuerung   von   Zwischensignalen mit Hilfe   von verschieden gearteten Gleisströmen, z. B. Strömen verschiedener Frequenz oder verschiedenen Taktes, bewirkt. Die Anwendung derartig verschiedener Ströme kann unter Umständen Schwierigkeiten bereiten. 



   Die nachfolgenden Beispiele bringen Ausführungen, bei welchen jedem Zwischensignal ein Zustimmungshilfsrelais zugeordnet ist, das bei Abgabe der Zustimmung von einer Station aus unter Benutzung einer Leitung betätigt wird und mit Hilfe von an ihm befindlichen Kontakten die Stromquelle zwecks Weitergabe der Zustimmung an den vor dem   Zwisehensignal liegenden Gleisstromkreis anschaltet,   unter gleichzeitiger Abschaltung des entsprechenden Gleisrelais. 



   In Fig. 5 ist ein Streckenblock für eingleisige Strecken mit selbsttätig gesteuerten Zwischenblockstellen dargestellt. Die Schaltung ist die Ergänzung des in Fig. 3 dargestellten Falles, bei dem es sieh um die Aufteilung der Blockstrecke in zwei Teilstrecken handelt. Im vorliegenden Falle ist jedoch gleichzeitig, wie in Fig. 4 ebenfalls vorausgesetzt, an der Stossstelle der beiden Teilstrecken ein   Zwischensignal   vorgesehen. 210 und 240 sind die Blockrelais am Anfang und Ende der Blockstrecke, 131 und 133 sind 
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 besonderen   Zustimmungsschalter   im Stellwerk befinden und über die nach Belieben das Relais oder die Stromquelle an die Gleise angeschlossen werden können.

   Dasselbe geschieht in der Zwischenblockstelle durch die Kontakte 81, 82 und 271, 272 für die Relais 220,230 und die Stromquelle   132.   
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 takten   143   und 153 verbunden sind, die sich an dem oben erwähnten Zustimmungsschalter in den zugehörigen Stellwerken befinden. Bei den ersten Beispielen befinden sich die Kontakte 81 und 82 an dem Relais 30 und entsprechen den Kontakten   31   und 32 ; fährt hiebei ein Zug in den Zwischenabschnitt lb von A aus ein, so fällt Relais 30 ab und schaltet damit über die Kontakte 31, 32 das Relais 7 ab.

   Würde man in entsprechender Weise die Kontakte 81,   82   am Relais 230 anbringen, so würde beim Einfahren eines Zuges von la nach   1b   durch die Kontakte 81, 82 das Gleisrelais   210,   das dem Relais 7 der Fig. 3 entspricht, abfallen, was ja gerade hier, wo eine Zwischenblockstelle vorliegt, unerwünscht ist. 



   Es ist also dafür Sorge zu tragen, dass die Kontakte 81, 82, die das Gleis la abwechselnd an das Relais 220 und die Stromquelle 132 legen, ihre Lage auch dann beibehalten, wenn Relais 230 abgefallen ist. Deshalb werden 81, 82 an einem besonderen Hilfsrelais 80 angebracht, das zwar über einen Kontakt 231 des Relais 230 eingeschaltet wird, sich dann aber über den eigenen Kontakt 83 hält. Auf diese Weise wird Relais 210 erregt, auch wenn sich ein Zug im Abschnitt lb befindet. Das Relais 80 ist für die Fahrt von   A   nach B bestimmt und wird über den Kontakt 153 des   Zustimmungsschalters   in B betätigt. Für 
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    In Fig. 5 ist nun die Fahrt von A nach B freigegeben. Zu dieser Freigabe kommt es wie folgt : Soll eine Fahrt von A nach B stattfinden, so legt B auf Grund einer Anfrage seitens A den Zustimmungshebel 151, 152, 153 in die gezeichnete Lage. Das Gleisrelais 230 bekommt über 151, 152, lb, 271, 272 Spannung und spricht an. Damit wird Kontakt 231 geschlossen, so dass das Hilfsrelais 80 über 153, 8b, 231, 274 und die Rückleitung erregt wird. Relais 80 hängt sich über den eigenen Kontakt 83 auf. Die am Hilfs-   
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 die eingleisige Strecke befahren. Sie decken sich selbsttätig. Eine Betätigung des Zustimmungshilfs- relais,   z.   B. 80, ist nur möglich, wenn vorher das'zugehörige Gleisrelais 230 angezogen hat, wenn also die
Strecke wirklich frei ist.

   Die gleichzeitige Betätigung der   beiden sich ausschliessenden   Zustimmungs- hilfsrelais 270, 80 wird durch die an ihnen befindlichen Kontakte 274, 84 vermieden. 



   Soll ein Streckenblock mit mehreren selbsttätig gesteuerten Zwischenblockstellen versehen werden, so ist die Schaltung Fig. 5 nur sinngemäss zu erweitern. Eine Ausführung für einen Streckenblock mit zwei selbsttätig gesteuerten Zwischenblockstellen zeigt z. B. Fig.   7, bei   der zuerst einmal angenommen ist, dass die ganze Strecke stromlos ist. Für die Zustimmungserteilung sind auch hier für jede Zwischen- blockstelle je zwei Hilfsrelais 270 und 80 bzw. 90 und 100 vorgesehen. 270 und 100 werden über besondere
Leitungen 8a und 8b von den stationen A und B aus gespeist. In den Zwischenblockstellen befinden sich ausser den für die Speisung der Gleisrelais erforderlichen Stromquellen 1. 32 und 134 noch die Strom- quellen 201 und 202, die für die Speisung der Zustimmungshilfsrelais 90 und 80 bestimmt sind. Wird z.

   B. durch Umlegen des Zustimmungshebels in B und der mit ihm verbundenen Kontakte 151, 152, 153 der Stromkreis für Relais 100 geschlossen, so wird die Stromquelle 202 in der zweiten Zwischenblockstelle über Kontakt 104 des Relais 100, 8e, 274, 231, 8f an das Relais 80 gelegt. Hiedurch liegen die Verhältnisse i genau so wie bei der Schaltung nach Fig. 5. Bei Zustimmung von A nach B ziehen die Hilfsrelais 270 und
90, bei Zustimmung von B nach A die Hilfsrelais 80 und 100 an. Drei Züge können die Strecke befahren. 



   Sie decken sich selbsttätig. 



   Während bei den Schaltungen nach Fig. 5 und 7 die Zustimmung für die Freigabe des Strecken- blockes nur im Anschluss an eine vorherige telegraphische Anforderung geschehen kann, so erübrigt sieh dies bei der Schaltung nach Fig. 6, die im Zusammenhange mit Fig. 5 aufzufassen ist. Es ist immer eine bestimmte Fahrtrichtung eingestellt. Soll ein Zug in entgegengesetzter Richtung fahren, so kann von der Station, von der der Zug abfährt, die Änderung der Signalstellung herbeigeführt werden, wenn dies die Sicherheitsbedingungen zulassen. Zu diesem Zwecke sind für jede Fahrrichtung je ein besonderes
Zustimmungsabgaberelais 140 bzw. 150 und je ein   beöonderes Zustimmungssperrelais 160   bzw. 170 vor- 'gesehen. Hier ist die Richtung A-B eingestellt. In diesem Falle hat das Relais 150 angezogen.

   Damit haben die Kontakte 151, 152,   158   des Relais 150 die in der Fig. 5 dargestellte Lage. In gleicher Weise, wie bei Fig. 5 beschrieben, sprechen die Relais 210, 230, 80 an und geben den   Streckenblock   frei. Der Zug kann von   A   nach B fahren. Ebenso wie bei Fig. 5 deckt der Zug bei Einfahrt in einen neuen Abschnitt den zurückliegenden selbsttätig. Ist er in B angekommen, so liegt also die in Fig. 5 und 6 dargestellte Lage vor. 



  Soll jetzt ein Zug von B nach A fahren, so legt B den Zustimmungshebel und damit den an ihm befindlichen Kontakt 136 um. Der Stromkreis 170, 136,   232,     222, 738, 211, 140   wird geschlossen und die
Relais 170 und 140 sprechen an. 140 wird durch die Kontakte 211,   222, 232   der Gleisrelais 210, 220, 230 überwacht. Bei angezogenem Zustimmungssperrelais 170 wird die mechanische Verriegelung aufgehoben, die bewirkte, dass ein Weiterdrehen des   Zustimmungsschalters   unmöglich war. Der Zustimmungsschalter 
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Abfallen bringen. Das abgefallene Relais 80 legt die Kontakte   81, 82   um und unterbricht damit die Speisung von Relais 210 durch die Batterie 132. Das Ausfahrsignal für die Richtung   A-B   kann also nicht auf ) Fahrt gestellt werden.

   Durch eine geeignete Vorrichtung kann dafür gesorgt werden, dass der Zustimmungs- schalter 136, 137 nach Einleitung dieses Vorganges in seine Anfangslage zurückgeht. 



   Das angezogene Zustimmungsabgaberelais   140,   das sofort nach seiner Erregung über seinen eigenen   Kontakt 144 gehalten wird, bringt die Kontakte 141, 142, 148 in die andere Lage. Da nun bei abgefallenem  
Relais 80 die an ihm befindlichen Kontakte 81, 82 ihre Lage geändert hatten, wird das Relais 20 über   581, 82, la, 141, 142   an die Batterie   181   gelegt und erregt. Damit wird Kontakt 221 geschlossen, und das
Relais 270 bekommt über   143, 221, 84 Strom.   Die Kontakte 271, 272 wechseln ihre Lage und schalten die Batterie   132   über lb, 151, 152 an das Gleisrelais 240. Die Ausfahrt in B kann also gegeben werden.
Schon vorher war nach Erregung des Relais 270 das Zwischensignal 4 auf Fahrt gestellt worden.

   B kann sich also über das Zustimmungsabgaberelais 140 die Zustimmung für eine Fahrt von B nach A holen,   )   ohne dass A auf Grund einer besonderen Anfrage seitens B einzugreifen braucht. 



   Man kann nun die Anordnung so treffen, dass nach erfolgter Einfahrt in eine Station der Zug selbst die Fahrt für einen Gegenzug freimacht. In diesem Falle würden zu den in Fig. 5 und 6 gezeichneten 

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   Relais noch zwei weitere Relais 110, 120 hinzugefÜgt werden, wie in Fig. 5 gestrichelt angedeutet. Ausserdem sind noch zwei Stromquellen 180, 181 vorgesehen, die an das Gleis angeschlossen sind, sowie Isolierstösse 198, 199, durch welche besondere Isoliersehienen 182, 183 geschaffen werden. Das Relais 120 bekommt stets dann, wenn die Isolierstrecken 182 bzw. 183 unbesetzt sind, über die Gleise 182, 183, Leitungen 184, 185 von der Batterie 181 Spannung.

   Sobald ein Zug aus der Richtung A kommend die Isolierschiene 182 bzw. 183 erreicht, wird die Batterie 181 bzw. die Wicklung des Relais 120 kurzgeschlossen und damit das Relais zum Abfallen gebracht. Bei abgefallenem Relais 120 sind die Kontakte 136 und 137, die sieh am Relais 120 befinden, umgelegt, u. zw. so, dass 137 zeitlich nach 1. 36 betätigt wird. Der Gang der Freigabe für den Streckenblock in Richtung B-4 entspricht ganz den oben bereits geschilderten Verhältnissen. 



  Sobald der Zug die Isolierstrecke 182 bzw. 183 passiert hat, zieht das Relais 120 wieder an, so dass also die Kontakte 136 und 137 in ihre Grundstellung zurückkommen. 



  Bei dem soeben geschilderten Fall erfolgt also die Streckenfreigabe durch den Zug selbst stets für die entgegengesetzte Fahrtrichtung. Dies ist aber vielfach gar nicht erwünscht. Hier ist eine Abhilfe leicht möglich. So lässt sich z. B. durch Anordnung riehtungsabhängiger Relais erreichen, dass beim Einfahren eines Zuges in B die bisherige Signalstellung beibehalten wird, während eine Freigabe der Signale für die entgegengesetzte Fahrtrichtung erst erfolgt, wenn ein Zug am Ausfahrsignal von B ankommt. 



  PATENT-ANSPRÜCHE : 1. Selbsttätiger bzw. halbselbsttätiger Streckenblock für eingleisige, in beiden Richtungen befahrbare Gleisstrecken, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Blockstelle eine Stromquelle und ein Blockrelais vorgesehen sind, die an das Gleis angeschlossen sind, und dass an jeder BloekstelleWechslerkontakte vorgesehen sind, durch welche je nach Bedarf die Stromquelle oder das Relais an die Schienen angeschlossen wird.

Claims (1)

  1. 2 : Selbsttätiger oder halbselbsttätiger Streckenblock nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auch die Zustimmungsanforderung bzw. -freigabe über das Gleis erfolgt, was z. B. durch Verwendung einer zweiten oder dritten Stromart erfolgen kann.
    3. Selbsttätiger oder halbselbsttätiger Streckenblock nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet. dass die Blockstrecke unterteilt ist in zwei oder mehr Teilstrecken (la und lb), wobei die Stossstelle isoliert ist und Relais (30 und 34) vorgesehen sind, die den Anschluss der ebenfalls an der Stossstelle EMI5.1
    31, 32) herstellen.
    I 4. Selbsttätiger oder halbselbsttätiger Streekenblock nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch ge- kennzeichnet, dass die Blockstrecke in zwei oder mehr selbständige Blockstrecken unterteilt ist, wobei durch Anordnung zusätzlicher Relais, z. B. Stützrelais, eine Umschaltung der Gleiseinriehtungen auf die eine oder andere Fahrtrichtung hergestellt wird.
    5. Selbsttätiger oder halbselbsttätiger Streekenbloek nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abgabe des gleichen Befehls von den beiden Stationen aus verschiedene Stromarten verwendet werden.
    6. Selbsttätiger bzw. halbselbsttätiger Streckenblock, bei welchem an jeder Blockstelle eine Strom- quelle und ein Relais vorgesehen sind, die über einen Wechslerkontakt wahlweise an eine Stromquelle angeschlossen werden können, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Zwischensignal (4, 5) ein Zustimmungs- hilfsrelais (270, 80) zugeordnet ist, das bei Abgabe der Zustimmung von einer Station aus unter Benutzung ) einer Leitung betätigt wird und mit Hilfe der Kontakte (271, 272 bzw. M, 82) die Stromquelle (132) zwecks Weitergabe der Zustimmung an den vor dem Zwisehensignal liegenden Gleisstromkreis anschaltet, unter gleichzeitiger Abschaltung des entsprechenden Gleisrelais (220, 230).
    7. Streckenblock nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei Vorhandensein mehrerer Zwischensignale die Zustimmung nicht nur mit Hilfe der Kontakte (271, 272) über den Gleisstromkreis, ) sondern auch über den Kontakt (274) an das Zustimmungshilfsrelais (90) des nächsten Zwischensignals weitergegeben wird, wobei das zweite Zustimmungshilfsrelais in gleicher Weise arbeitet wie das erste.
    8. Streckenblock nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die gleichzeitige Betätigung der beiden sich ausschliessenden Zustimmungshilfsrelais (270, 80) durch entsprechende Kontakte (274, 84) vermieden wird.
    ) 9. Streckenblock nach den Ansprüchen 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Anzug des Zu- stimmungshilfsrelais bei Abgabe der Zustimmung nur möglich ist, wenn vorher das zugehörige Gleis- relais (230) angezogen hat, zum Zwecke, die Zustimmung nur bei freier Strecke durehzugcben.
    10. Streckenblock nach den Ansprüchen 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Auffahrtgehen der Zwischensignale abhängig gemacht wird von der vorherigen Betätigung der Zustimmungshillsrelais.
    ) 11. Streckenblock nach den Ansprüchen 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zustimmungs- abgabe mit Hilfe des besonderen Hilfsrelais (140, 150) erfolgt, das über eine einzige Leitung von der andern Station. aus, von der der Zug abfahren will, betätigt wird.
    12. Streckenblock nach den Ansprüchen 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Benutzung derselben Leitung für die Betätigung der sich ausschliessenden Hilfsrelais (140, 150) mit Hilfe der Kontakt- wechsler (136, 138) am Zustimmungsschalter od. dgl, ermöglicht wird. <Desc/Clms Page number 6>
    13. Streckenblock nach den Ansprüchen 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in der zur Steuerung der Hilfsrelais vorgesehenen Leitung Kontakte der Gleisrelais angeordnet sind, zu dem Zwecke, die richtige Stellung dieser Relais vor Erteilung der Zustimmung zu prüfen.
    14. Streckenblock nach den Ansprüchen 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass Sperrmagnete (160, 170) am Zustimmungsschalter vorgesehen sind, die die Umlegung dieses Schalters nur gestatten, wenn die Sicherheitsbedingungen dieses zulassen.
    15. Streckenblock nach den Ansprüchen 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Zustimmungsabgabe selbsttätig durch den Zug mit Hilfe von Kontakten (136, 138) erfolgt, die sich an vom Zuge beeinflussten Relais od. dgl. befinden.
    16. Streckenblock nach den Ansprüchen 6 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die vom Zuge betätigten Apparate, die zur selbsttätigen Zustimmungsabgabe dienen, richtungsabhängig sind, derart, dass sie bei Verlassen der eingleisigen Strecke nicht eine neue Zustimmungsabgabe für die Gegenfahrtrichtung herbeiführen. EMI6.1
AT147866D 1935-01-17 1935-12-12 Selbsttätiger bzw. halbselbsttätiger Streckenblock für eingleisige, in beiden Richtungen befahrbare Gleisstrecken. AT147866B (de)

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Application Number Priority Date Filing Date Title
DE147866T 1935-01-17

Publications (1)

Publication Number Publication Date
AT147866B true AT147866B (de) 1936-11-25

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ID=29278065

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Application Number Title Priority Date Filing Date
AT147866D AT147866B (de) 1935-01-17 1935-12-12 Selbsttätiger bzw. halbselbsttätiger Streckenblock für eingleisige, in beiden Richtungen befahrbare Gleisstrecken.

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