AT14615U1 - Verkaufsgebinde - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verkaufsgebinde aus einer Verkaufsverpackung und einer Füllung aus Kartoffeln oder Zwiebeln, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass die Verkaufsverpackung als Faltschachtel ausgeführt ist.
Description
Beschreibung [0001] Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verkaufgebinde aus einer Verkaufsverpackung undeiner Füllung aus Kartoffeln oder Zwiebeln.
[0002] Kartoffeln und Zwiebeln werden üblicherweise in Netzbeuteln verpackt als Kleingebindezwischen 1 kg und 5 kg verkauft. Alternativ zu Netzbeuteln werden teilweise auch Plastikbeuteloder Papierbeutel mit Luftlöchern eingesetzt.
[0003] Die bisher eingesetzten Verpackungen haben jedoch Nachteile im Hinblick auf denSchutz der Kartoffeln bzw. Zwiebeln, den Transport sowie die Produktpräsentation.
[0004] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein verbessertes Verkaufsgebinde auseiner Verkaufsverpackung und einer Füllung aus Kartoffeln und/oder Zwiebeln zur Verfügung zustellen.
[0005] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verkaufsgebinde gemäß Anspruch 1gelöst.
[0006] Das erfindungsgemäße Verkaufgebinde besteht aus einer Verkaufsverpackung undeiner Füllung aus Kartoffeln oder Zwiebeln, wobei die Verkaufsverpackung als Faltschachtelausgeführt ist.
[0007] Der Einsatz einer solchen Faltschachtel hat eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber ei¬nem klassischen Netzbeutel: [0008] - Schutz der Kartoffeln/Zwiebeln vor mechanischen Beschädigungen [0009] - Lichtschutz [0010] - Verdunstungsschutz [0011] - Temperaturschutz bei Temperaturschwankungen, insbesondere beim Transport [0012] - Keine Verschmutzung im Umfeld im Vergleich zum herkömmlichen Netzbeuteln [0013] - leichte Stapelbarkeit, Vorteile beim Transport [0014] - Große Werbe- bzw. Informationsfläche auf den Wänden der Verkaufsverpackung [0015] - Die Reinigung des Füllgutes in der Verarbeitung kann entfallen [0016] - Vereinfachte Entnahme der Kartoffeln oder Zwiebeln [0017] - Wiederverwendbarkeit der Faltschachtel [0018] Vorteilhafterweise ist die Verkaufsverpackung dabei als geschlossene Faltschachtelausgeführt, d. h. der Innenraum der Faltschachtel ist auf allen Seiten von Wänden der Falt¬schachtel begrenzt.
[0019] Die erfindungsgemäße Faltschachtel kann beispielweise aus Karton und/oder Pappehergestellt sein. Besonders bevorzugt ist die Faltschachtel dabei aus Wellpappe gefertigt. Die¬ses Material verleiht der Faltschachtel eine hohe Stabilität und schützt die Kartoffeln bzw. Zwie¬beln optimal.
[0020] In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Faltschachtel eine ausklappbareSchütte auf. Die Verkaufsverpackung kann hierdurch gleichzeitig als Lagerbox eingesetzt wer¬den, aus welcher die Kartoffeln bzw. Zwiebeln problemlos aus der geöffneten Schütte entnom¬men werden können.
[0021] Vorteilhafterweise weist die Schütte eine ausklappbare Front und seitliche Laschen auf,welche beim Einklappen der Schütte in das Innere der Faltschachtel eingeschoben werden.Beim Öffnen der Schütte rutschen damit die Kartoffeln bzw. Zwiebeln in den Bereich der Schüt¬te, werden aber von einer Front und den seitlichen Laschen an einem Herausfallen gehindert.Die Kartoffeln bzw. Zwiebeln können so problemlos aus dem Öffnungsbereich der Schütte entnommen werden.
[0022] Vorteilhafterweise ist die Schütte dabei so an der Faltschachtel angeordnet, dass sie nurbis zu einem - durch die Konstruktion vorgegebenen - Winkel herausgeklappt werden kann.
[0023] Vorteilhafterweise weisen die Laschen dabei einen Vorsprung auf, welcher beim Aus¬klappen der Schütte mit einem Wandbereich der Faltschachtel in Kontakt kommt und ein weite¬res Ausklappen der Schütte verhindert.
[0024] Die seitlichen Laschen können dabei insbesondere eine teilkreisförmige obere Schnittli¬nie aufweisen, an deren Ende ein Vorsprung angeordnet ist. Mit der teilkreisförmigen Schnitt¬kante lassen sich die Laschen dabei unter einem Wandabschnitt hervorbewegen, während derVorsprung als Anschlag dient und die Schütte in einer maximalen Ausklappposition sichert.Anstelle einer teilkreisförmigen Schnittlinie sind jedoch auch beliebige andere Formen denkbar.
[0025] Vorteilhafterweise umfasst die Schütte erfindungsgemäß einen Teilbereich eines Wand¬abschnittes der Faltschachtel. Vorteilhafterweise bildet die Schütte damit nicht eine gesamteWand der Faltschachtel, sondern nur einen Teil dieser Wand. Insbesondere kann die Schüttedabei einen unteren Teilbereich einer Frontseite der Faltschachtel bilden. Bei der Entnahmevon Kartoffeln bzw. Zwiebeln rutschen so weitere Kartoffeln bzw. Zwiebeln aus dem oberen,geschlossenen Teilbereich der Faltschachtel in den Bereich der Schütte nach.
[0026] Weiterhin kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Schütte in ihrer geschlos¬senen Stellung mit einem oberen Randabschnitt ihrer Frontseite geringfügig unter einen ande¬ren Wandabschnitt der Faltschachtel greift. Hierdurch wird die Schütte zunächst in ihrer ge¬schlossenen Stellung gesichert, wobei es eines gewissen Kraftaufwandes bedarf, um die Schüt¬te erstmalig zu öffnen.
[0027] Weiterhin kann die Schütte im geschlossenen Zustand von einem abtrennbaren Wand¬bereich verdeckt sein, welcher als Frischesiegel dient. Nach dem Abtrennen des abtrennbarenWandbereichs ist dann die darunterliegende Schütte zugänglich und kann geöffnet werden.
[0028] Weiter kann die erfindungsgemäße Faltschachtel einen wiederverschließbaren Wandbe¬reich aufweisen. Dies ermöglicht ein problemloses Nachfüllen der Faltschachtel, welche sogleichzeitig auch als dauerhaftere Lagerverpackung dienen kann. Vorteilhafterweise weist derwiederveschließbare Wandbereich eine seitliche Befestigungslasche auf, welche zum Ver¬schließen der Faltschachtel in einen Schlitz einschiebbar ist. Der wiederverschließbare Wand¬bereich kann dabei auch zum erstmaligen Füllen der Faltschachtel dienen.
[0029] In einer bevorzugten Ausführungsform ist der wiederverschließbare Wandbereich ober¬halb der Schütte angeordnet. Insbesondere kann es sich bei dem wiederverschließbarenWandbereich um einen oberen Teilbereich einer Frontseite der Faltschachtel handeln.
[0030] Weiterhin kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Faltschachtel eine Frontsei¬te mit einer Perforierung aufweist, wobei die Perforierung die Frontseite in zwei Bereiche auf¬teilt. Dies erlaubt eine funktionale Trennung der beiden Bereiche der Frontseite. Vorteilhafter¬weise steht die Frontseite dabei über einen Falz mit einer Seitenwand in Verbindung.
[0031] Vorteilhafterweise verläuft die Perforierung von einer Verbindungslinie mit der Seiten¬wand zur gegenüberliegenden freien Kante der Frontseite. Insbesondere kann die Perforierungdie Frontseite so in einen oberen und einen unteren Bereich trennen.
[0032] In einer bevorzugten Ausführungsform steht der erste Bereich der Frontseite über einemFalz mit einer Seitenwand der Faltschachtel in Verbindung, während der zweite Bereich übereine Perforierung mit der Seitenwand in Verbindung steht.
[0033] Insbesondere kann dabei der erste Bereich als wiederverschließbarer Faltabschnittdienen. Alternativ oder zusätzlich kann der zweite Bereich einen als Frischesiegel dienendenabtrennbaren Wandbereich bilden.
[0034] Weiterhin vorteilhafterweise ist die Perforierungslinie zwischen dem ersten und demzweiten Wandbereich der Frontseite in einem Teilbereich als Schnittlinie ausgeführt, wobei der
Teilbereich vorteilhafterweise als Öffnungslasche dient. Der Teilbereich der Perforierung, wel¬cher als Schnittlinie ausgeführt ist, kann dabei insbesondere als Öffnungslasche zum Entfernendes abtrennbaren Wandbereichs dienen.
[0035] Vorteilhafterweise dient der Bereich der Öffnungslasche dabei nach dem Abtrennen desabtrennbaren Wandbereichs weiterhin als Eingriffsöffnung, welche ein Hintergreifen der Schütteerlaubt. Das Hintergreifen erlaubt dabei ein einfaches Ausklappen der Schütte.
[0036] Bevorzugt weist die erfindungsgemäße Faltschachtel Belüftungsöffnungen auf. Diesedienen dem optimalen Luft- und Feuchtigkeitsaustausch.
[0037] Vorteilhafterweise sind die Belüftungsöffnungen dabei als Aussparungen einer odermehrerer der Wandbereiche der Faltschachtel ausgeführt. Die Öffnungen können dabei gege¬benenfalls dort, wo die Wandbereiche der Faltschachtel durch zwei oder mehr aufeinanderge-klappte Lagen von Material gebildet werden, durch sämtliche der Materiallagen hindurchgehen.Vorteilhafterweise dienen die Stanzlöcher zur Einsichtnahme in die Schachtel zur Prüfung desFüllgutes.
[0038] In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weisen die Aussparungen die Formvon Kartoffeln bzw. Zwiebeln auf. Damit signalisieren die Aussparungen bereits durch ihreForm, welcher Inhalt in den Faltschachteln zu finden ist.
[0039] Die Faltschachteln sind bevorzugt auf einer oder mehreren ihrer Außenseiten bedruckt.Besonders bevorzugt ist dabei zumindest die Frontseite bedruckt.
[0040] Das erfindungsgemäße Verkaufsgebinde ist bevorzugt mit nicht nochmals verpacktenKartoffeln bzw. Zwiebeln gefüllt.
[0041] Weiterhin können erfindungsgemäß auch ungewaschene Kartoffeln verwendet werden,da durch die geschlossene Verpackung kein Schmutz herausrieseln kann.
[0042] Bevorzugt weisen die erfindungsgemäßen Verkaufsgebinde ein Füllgewicht zwischeneinem halben Kilogramm und zehn Kilogramm auf, insbesondere ein Füllgewicht zwischeneinem Kilogramm und fünf Kilogramm.
[0043] Bei Ausführungsformen, bei welchen die Faltschachtel Kartoffeln enthält, können dabeiinsbesondere folgende Füllgewichte eingesetzt werden: 1,5 Kilogramm, 2,5 Kilogramm, 3,5Kilogramm, 5 Kilogramm.
[0044] Bei Ausführungsformen, bei welchen die Faltschachtel mit Zwiebeln gefüllt ist, könneninsbesondere folgende Füllgewichte eingesetzt werden: 1 Kilogramm, 2 Kilogramm, 3 Kilo¬gramm, 5 Kilogramm.
[0045] Selbstverständlich sind jedoch auch andere Staffelungen möglich.
[0046] Besonders bevorzugt ist die erfindungsgemäße Faltschachtel quaderförmig. Die Falt¬schachtel kann dabei insbesondere vier Seitenwände mit oberen und unteren Laschen aufwei¬sen, wobei die unteren Laschen beim Zusammenfalten den Boden bilden und die oberen La¬schen vorteilhafterweise eine Schütte und/oder eine Frontseite bilden.
[0047] Vorteilhafterweise bildet die an der unteren Seitenfläche angeordnete Lasche dabei eineSchütte, welche ausgeklappt werden kann. Die Frontseite wird weiterhin vorteilhafterweisedurch eine Lasche gebildet, welche an einer der beiden an die Unterseite angrenzenden seitli¬chen Seitenflächen angeordnet ist. Vorteilhafterweise kann die Frontseite durch eine Befesti¬gungslasche auf der gegenüberliegenden Seite gesichert werden, um die Faltschachtel zuverschließen. Die Frontseite bedeckt vorteilhafterweise die gesamte Frontfläche der Faltschach¬tel und weist einen abtrennbaren Bereich auf, welcher die Schütte bedeckt.
[0048] Die Lasche, welche an der gegenüberliegenden seitlichen Seitenfläche angeordnet ist,spart vorteilhafterweise den Bereich der Schütte aus und kommt im zusammengefalteten Zu¬stand unter der Frontseite zu liegen. Im Bereich des Falzes dieser Lasche kann dabei ein Ein¬schnitt vorgesehen sein, in welchen eine Befestigungslasche der Frontseite eingeschoben werden kann.
[0049] Vorteilhafterweise ist die Schütte dabei so ausgeführt, dass sie mit ihrem oberen Rand¬abschnitt geringfügig unter der Unterkante des nichtabtrennbaren Wandbereichs der Frontseiteangeordnet ist, und hierdurch auch nach Entfernen des abtrennbaren Wandbereiches zunächstan der Frontseite gesichert ist.
[0050] Die Wände der quaderförmigen Faltschachtel können dabei erfindungsgemäß bei¬spielsweise eine Breite und Länge zwischen 8 cm und 80 cm aufweisen.
[0051] Besonders bevorzugt beträgt die Höhe der Frontseite zwischen 15 cm und 50 cm, dieBreite zwischen 10 cm und 40 cm und die Tiefe der Faltschachtel zwischen 10 cm und 30 cm.
[0052] Neben einem einzelnen Verkaufsgebinde umfasst die vorliegende Erfindung weiterhinein Set aus einer Vielzahl von Verkaufsgebinden, wie sie oben näher dargestellt wurden.
[0053] Die erfindungsgemäßen Verkaufgebinde können durch den Einsatz einer Faltschachtelals Verkaufsverpackung besonders einfach gestapelt werden. Besonders bevorzugt umfasstdas Set dabei eine Palette, auf welcher eine Vielzahl von Verkaufgebinden gestapelt ist. ZumTransport können die Verkaufsgebinde dabei beispielsweise durch eine Umwicklung mit Plastik¬folie aneinander und/oder an der Palette gesichert sein.
[0054] Die vorliegende Erfindung umfasst weiterhin eine Verkaufsverpackung für ein Verkaufs-gebinde, wie es oben beschrieben wurde. Insbesondere handelt es sich bei der Verkaufsverpa¬ckung um eine Faltschachtel. Bevorzugt ist die Faltschachtel dabei so ausgeführt, wie diesbereits oben dargestellt wurde.
[0055] Die vorliegende Erfindung umfasst weiterhin einen Materialzuschnitt für eine erfindungs¬gemäße Verkaufsverpackung, wie sie oben näher dargestellt wurde. Insbesondere handelt essich dabei um einen Zuschnitt aus Wellpappe.
[0056] Der Materialzuschnitt ist dabei vorteilhafterweise so geformt, dass er nach dem Zusam¬menkleben bzw. Zusammenheften einiger Teilbereiche so zusammengefaltet werden kann,dass sich hierdurch eine erfindungsgemäße Faltschachtel ergibt.
[0057] Vorteilhafterweise weist der Materialzuschnitt dabei vier zusammenhängende Seiten¬wandbereiche auf, welche jeweils über einen Falz miteinander in Verbindung stehen. Vorteilhaf¬terweise weist einer der außenliegenden Seitenwandbereiche eine Lasche auf, mit welcher ermit dem gegenüberliegenden Seitenwandabschnitt verbunden, insbesondere verklebt odergeheftet werden kann.
[0058] An den Seitenwänden sind bevorzugt jeweils untere bzw. obere Laschen über einenFalz angeordnet. Die unteren Laschen lassen sich dabei vorteilhafterweise zu einem Bodenzusammenfalten, wobei sie vorteilhafterweise zumindest teilweise miteinander verklebbar sind.Die oberen Laschen bilden vorteilhafterweise die Schütte bzw. die Frontseite, wie diese obennäher beschrieben wurde.
[0059] Die vorliegende Erfindung wird nun noch einmal anhand eines Ausführungsbeispielssowie Zeichnungen näher dargestellt.
[0060] Dabei zeigen: [0061] Figur 1: ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verkaufsgebindes aus
Faltschachtel und einer Füllung aus Kartoffeln bzw. Zwiebeln in einer perspek¬tivischen Ansicht, wobei die Faltschachtel komplett geschlossen ist, [0062] Figur 2: das in Figur 1 gezeigte Ausführungsbeispiel in einer perspektivischen Ansicht mit geöffneter Schütte, [0063] Figur 3: das in Figur 1 gezeigte Ausführungsbeispiel in einer Frontalansicht mit geöff¬ neter Schütte, [0064] Figur 4: das in Figur 1 gezeigte Ausführungsbeispiel in einer Seitenansicht mit geöff¬ neter Schütte, [0065] Figur 5: das in Figur 1 gezeigte Ausführungsbeispiel in einer Ansicht, welche den
Boden der Faltschachtel zeigt, und [0066] Figur 6: einen Materialzuschnitt zum Herstellen einer erfindungsgemäßen Faltschach¬ tel.
[0067] In Figuren 1 bis 5 ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verkaufsgebin¬des aus einer Verkaufsverpackung (1) und einer in der Verkaufsverpackung angeordnetenFüllung aus Kartoffeln (2) bzw. Zwiebeln dargestellt. Als Verkaufsverpackung (1) kommt dabeierfindungsgemäß eine Faltschachtel zum Einsatz.
[0068] Die Frontseite (3) der Faltschachtel ist an einer der beiden Seitenwände der Faltschach¬tel über einem Falz angeordnet und bildet hierdurch einen Klappdeckel der, welcher nach demFüllen geschlossen wird.
[0069] Im Ausführungsbeispiel ist die Frontseite dabei wiederverschließbar ausgeführt, wofürdiese eine Befestigungslasche (11) aufweist, welche in einen Schlitz (9) eingeschoben werdenkann, der an einer entsprechenden Frontkante der gegenüberliegenden Seitenwand angeord¬net ist.
[0070] Die Frontseite ist dabei über eine Perforierung (6) in einen oberen und einen unterenTeilbereich aufgeteilt, wobei der untere Teilbereich (5) abtrennbar ist und ein Frischesiegelbildet. Hierfür steht der untere Teilbereich (5) auch im Bereich des Falzes über eine Perforie¬rung (8) mit der entsprechenden Seitenwand in Verbindung.
[0071] Die erfindungsgemäße Faltschachtel weist weiterhin eine Schütte (12) auf, welche einbequemes Entnehmen von Kartoffeln bzw. Zwiebeln aus der Faltschachtel erlaubt. Die Schütteweist dabei eine ausklappbare Front (13) auf, sowie Seitenlaschen (14), welche beim Ausklap¬pen der Schütte (12) die Seitenwände des Schüttbereiches bilden. Die Front (12) steht dabeiüber einen Falz mit einer unteren Seitenwand der Faltschachtel in Verbindung, während dieSeitenlaschen (14) mit den beiden seitlichen Rändern der Front (12) über Falze in Verbindungstehen und beim Schließen der Schütte (12) in die Faltschachtel eingeschoben werden.
[0072] Im Ausführungsbeispiel ist die Schütte (12) im geschlossenen Zustand der Faltschachtelunter dem abtrennbaren Bereich (5) der Frontseite (3) angeordnet und daher erst dann zugäng¬lich, wenn dieser abtrennbare Bereich entfernt wurde.
[0073] Zum Abtrennen des abtrennbaren Bereiches weist die Perforierungslinie (6) einen alsSchnittlinie ausgeführten Teilbereich (7) auf. Dieser dient als Lasche, welche eingedrückt wer¬den kann und ein Entfernen des abtrennbaren Bereiches erlaubt. Die Schnittlinie (7) bildetdabei zudem eine Aussparung in der Unterkante des oberen Bereiches der Frontseite (3) underlaubt hierdurch ein Hintergreifen der oberen Randkante der Front (13) der Schütte (12).
[0074] In ihrem übrigen Bereich ist die obere Randkante der Front (13) der Schütte (12) gering¬fügig von der unteren Randkante des oberen Bereiches (4) der Frontseite (3) verdeckt undhierdurch auch bei Entfernen des abtrennbaren Bereiches (5) noch in ihrer geschlossenenStellung gesichert. Die Schütte muss daher mit einem gewissen Kraftaufwand geöffnet werden,um die Oberkante der Schütte unter der Unterkante des oberen Bereiches der Frontseite hervorzu ziehen.
[0075] Die Seitenlaschen (14) der Schütte weisen jeweils Vorsprünge (18) auf, welche beieinem vorgegebenen Öffnungswinkel der Schütte mit dem darüberliegenden Wandabschnitt derFaltschachtel in Kontakt kommen und so ein weiteres Öffnen der Schütte verhindern. Der Öff¬nungswinkel beträgt dabei bevorzugt zwischen 20 und 70 Grad, weiterhin vorteilhafterweisezwischen 30 und 60 gegenüber der Frontseite der Faltschachtel aufweist.
[0076] Die erfindungsgemäße Faltschachtel kann weiterhin Aussparungen (10) aufweisen,welche als Belüftungsöffnungen dienen. Weiterhin erlauben diese Aussparungen einen Blick auf die im Inneren der Faltschachtel angeordneten Kartoffeln bzw. Zwiebeln. Vorteilhafterweiseweisen die Aussparungen (10) dabei in dem Fall, dass es sich um ein Kartoffel-Verkaufsgebin¬de handelt, die Form von Kartoffeln auf, in dem Fall, dass es sich um ein Zwiebel-Verkaufsge¬binde handelt, die Form von Zwiebeln auf.
[0077] Ein entsprechendes Ausführungsbeispiel mit zwiebelförmigen Aussparungen (10) istdabei im Zusammenhang mit dem Materialzuschnitt in der Figur 6 dargestellt.
[0078] Die erfindungsgemäße Faltschachtel besteht im Ausführungsbeispiel aus Wellpappeund ist quaderförmig. Im Ausführungsbeispiel ist dabei die Höhe der Frontseite größer als dieBreite der Frontseite, wobei die Höhe und Breite der Frontseite jeweils größer sind, als die Höheder Seitenwände bzw. die Tiefe der Faltschachtel.
[0079] Zur Benutzung des erfindungsgemäßen Verkaufsgebindes als Lagerbox bzw. als Spen¬der für Kartoffeln bzw. Zwiebeln wird die Faltschachtel auf ihre untere Seitenfläche gestellt unddie nach oben an diese anschließende Schütte geöffnet. Hierdurch rutschen die Zwiebeln bzw.Kartoffeln in die Schütte hinein und können so problemlos entnommen werden.
[0080] Der Zusammenbau einer erfindungsgemäßen Faltschachtel soll nun noch einmal an¬hand des Materialzuschnittes in Figur 6 näher beschrieben werden: [0081] Die Faltschachtel weist vier Seitenwände (26 - 29) auf, welche auf ihren jeweiligenSchmalseiten über Falze miteinander in Verbindung stehen. Die Seitenwand (29) weist dabeieine äußere Lasche (16) auf, mit welcher sie beim Zusammenbau des Materialzuschnittes mitder Seitenwand (26) verbunden wird, insbesondere durch Verkleben.
[0082] Der Boden der Faltschachtel wird durch die unteren Laschen (22 - 25) gebildet, wobei imAusführungsbeispiel die Laschen (24 und 25) jeweils Faltabschnitte (20 bzw. 21) aufweisen, mitwelchen sie mit den benachbarten Laschen (22 bzw. 23) verklebt werden. Nach dem Aufklap¬pen des zusammengefalteten Materialzuschnittes bilden die Laschen (22 - 24) dabei den Bodender Faltschachtel.
[0083] Die erfindungsgemäßen Funktionen werden nun über die oberen Laschen der Seiten¬wände zur Verfügung gestellt. Dabei ist an der Seitenwand (29), welche im Gebrauch die untereSeitenwand bildet, die Schütte (12) angeordnet. Diese besteht aus dem Frontabschnitt (13),welcher über einen Falz an der Seitenwand (29) angeordnet ist, sowie aus Seitenlaschen (14).Die Oberkante (17) des Frontabschnitts (13) geht dabei auf beiden Seiten jeweils in einen bo¬genförmigen Bereich (30) der Seitenlaschen über, an dessen Ende jeweils ein Vorsprung (18)angeordnet ist, welcher die Schütte in einer maximalen Ausklappposition sichert.
[0084] Die Frontseite (3) ist über einen Falz an der Seitenwand (26) angeordnet. Die Frontseitewird dabei über eine Perforationslinie (6) in einen oberen Bereich (4) und einen unteren Bereich (5) aufgeteilt, wobei der obere Bereich (4) über einen Falz fest mit der Seitenwand (26) in Ver¬bindung steht, während der untere Bereich (5) über eine Perforationslinie (19), welche im Falz¬bereich verläuft, von der Seitenwand (26) trennbar ist.
[0085] Der obere Bereich (4) weist eine Befestigungslasche (11) auf, welche in einen Schlitz (9)im Falzbereich einer an der gegenüberliegenden Seitenwand (28) angeordneten Lasche (31)eingeschoben werden kann.
[0086] Der Zusammenbau der Faltschachtel erfolgt dabei wie folgt: [0087] Nach dem Aufklappen und dem Herunterklappen des Bodens wird zunächst die Schütte(12) mit ihren beiden Seitenklappen (14) eingeklappt. Nun wird die Faltschachtel über den nochoffenen Bereich oberhalb der Schütte befüllt. Daraufhin werden die Laschen (31 und 32) einge¬klappt und die Frontseite (3) über die Seitenlaschen (31 und 32) sowie die Schütte (12) ge¬klappt und durch Einschieben der Befestigungslasche (11) in den Schlitz (9) gesichert.
[0088] Das Öffnen erfolgt nun durch Entfernen des als Frischesiegel dienenden Bereiches (5)und Ausklappen der Schütte.
Claims (20)
- Ansprüche 1. Verkaufsgebinde aus einer Verkaufsverpackung und einer Füllung aus Kartoffeln oderZwiebeln, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkaufsverpackung als Faltschachtel ausgeführt ist.
- 2. Verkaufsgebinde nach Anspruch 1, wobei die Faltschachtel aus Karton und/oder Pappe,insbesondere aus Wellpappe gefertigt ist.
- 3. Verkaufsgebinde nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Faltschachtel eine ausklappbareSchütte aufweist.
- 4. Verkaufsgebinde nach Anspruch 3, wobei die Schütte eine ausklappbare Front und seitli¬che Laschen aufweist, welche beim Einklappen der Schütte in das Innere der Faltschachteleingeschoben werden, wobei die Laschen vorzugsweise einen Vorsprung aufweisen, wel¬cher beim Ausklappen der Schütte mit einem Wandbereich der Faltschachtel in Kontaktkommt und ein weiteres Ausklappen der Schütte verhindert.
- 5. Verkaufsgebinde nach Anspruch 3 oder 4, wobei die Schütte einen Teilbereich einesWandabschnitts der Faltschachtel umfasst, vorzugsweise einen unteren Teilbereich einerFrontseite der Faltschachtel, und/oder wobei die Schütte mit einem oberen Randabschnittihrer Frontseite geringfügig unter einen anderen Wandabschnitt der Faltschachtel greift.
- 6. Verkaufsgebinde nach einem der Ansprüche 3 bis 5, wobei die Schütte von einem ab¬trennbaren Wandbereich verdeckt ist, welcher als Frischesiegel dient.
- 7. Verkaufsgebinde nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Faltschachteleinen wiederverschließbaren Wandbereich aufweist, wobei der wiederverschließbareWandbereich vorzugsweise eine seitliche Lasche aufweist, welche zum Verschließen derFaltschachtel in einen Schlitz einschiebbar ist.
- 8. Verkaufsgebinde nach Anspruch 7, wobei der wiederverschließbare Wandbereich oberhalbder Schütte angeordnet ist.
- 9. Verkaufsgebinde nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Faltschachteleine Frontseite mit einer Perforierung aufweist, welche die Frontseite in zwei Bereiche auf¬teilt, wobei vorzugsweise der erste Bereich über einen Falz mit einer Seitenwand der Falt¬schachtel in Verbindung steht und der zweite Bereich über eine Perforierung, wobei diePerforierungslinie vorzugsweise in einem Teilbereich, welcher als Öffnungslasche dient, alsSchnittlinie ausgeführt ist, und/oder wobei vorzugsweise der erste Bereich einen wieder¬verschließbaren Faltabschnitt bildet und/oder wobei der zweite Bereich einen als Frische¬siegel dienenden abtrennbaren Wandbereich bildet.
- 10. Verkaufsgebinde nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die FaltschachtelBelüftungsöffnungen aufweist, welche vorzugsweise als Aussparungen in einer oder meh¬reren der Wandbereiche der Faltschachtel ausgeführt sind, wobei die Aussparungen vor¬zugsweise die Form von Kartoffeln und/oder Zwiebeln haben.
- 11. Verkaufsgebinde nach einem der vorangegangenen Ansprüche, mit einem Füllgewichtzwischen 0,5 kg und 10 kg, vorzugsweise zwischen 1 kg und 5 kg.
- 12. Verkaufsgebinde nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Faltschachtelquaderförmig ist, wobei die Seiten des Quaders vorzugsweise eine Länge zwischen 8 cmund 80 cm, weiterhin vorzugsweise zwischen 10cm und 50 cm aufweisen.
- 13. Verkaufsgebinde nach einem der Ansprüche 3 bis 12, wobei die Faltschachtel eine Front¬seite (3) mit einer Perforierung (6) aufweist, welche die Frontseite in zwei Bereiche aufteilt,wobei der erste Bereich einen wiederverschließbaren Faltabschnitt (4) bildet, und wobeider zweite Bereich einen als Frischesiegel dienenden abtrennbaren Wandbereich (5) bil¬det.
- 14. Verkaufsgebinde nach Anspruch 13, wobei die Frontseite (3) der Klappschachtel an einerSeitenwand der Faltschachtel über einen Falz angeordnet ist und hierdurch einen Klapp¬deckel bildet.
- 15. Verkaufsgebinde nach Anspruch 13 oder 14, wobei der wiederverschließbare Faltabschnitt(4) oberhalb der Schütte (12) angeordnet ist und einen oberen Teilbereich der Frontseite(3) der Faltschachtel bildet.
- 16. Verkaufsgebinde nach einem der Ansprüche 13 bis 15, wobei die Schütte (12) im ge¬schlossenen Zustand der Faltschachtel unter dem abtrennbaren Bereich (5) der Frontseite(3) angeordnet ist.
- 17. Verkaufsgebinde nach einem der Ansprüche 4 bis 16, wobei die ausklappbare Front (13)der Schütte über einen Falz mit einer unteren Seitenwand der Faltschachtel in Verbindungsteht, während die Seitenlaschen (14) mit den beiden seitlichen Rändern der Front (13)über Falze in Verbindung stehen und beim Schließen der Schütte (12) in die Faltschachteleingeschoben werden.
- 18. Set aus einer Vielzahl von Verkaufsgebinden nach einem der vorangegangenen Ansprü¬che.
- 19. Verkaufsverpackung für ein Verkaufsgebinde nach einem der vorangegangenen Ansprü¬che.
- 20. Materialzuschnitt für eine Verkaufsverpackung für ein Verkaufsgebinde nach einem dervorangegangenen Ansprüche. Hierzu 6 Blatt Zeichnungen
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