AT13890U1 - Verfahren zur Herstellung einer Pflasterung und damit hergestellte Pflasterung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Pflasterung (1) aus Pflasterelementen (2) wie Pflastersteinen oder Pflasterplatten in einem Verlegungsbereich (3), wobei der Verlegungsbereich (3) für eine Verlegung der Pflasterelemente (2) vorbereitet und die Pflasterelemente (2) im Verlegungsbereich (3) angeordnet werden. Um eine dauerhaft stabile Anordnung der Pflasterelemente (2) zu erreichen, ist gemäß der Erfindung vorgeschlagen, dass nach der Vorbereitung des Verlegungsbereiches (3) zumindest ein vorzugsweise metallisches Gitter (4) auf diesem angeordnet wird, wonach die Pflasterelemente (2) angeordnet werden. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine derart hergestellte Pflasterung (1) sowie ein metallisches Gitter (4) hierfür.
Description
österreichisches Patentamt AT13 890U1 2014-11-15
Beschreibung
VERFAHREN ZUR HERSTELLUNG EINER PFLASTERUNG UND DAMIT HERGESTELLTE PFLASTERUNG
[0001] Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Pflasterung aus Pflasterelementen wie Pflastersteinen oder Pflasterplatten in einem Verlegungsbereich, wobei der Verlegungsbereich für eine Verlegung der Pflasterelemente vorbereitet und die Pflasterelemente im Verlegungsbereich angeordnet werden.
[0002] Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Pflasterung aus Pflasterelementen wie Pflastersteinen oder Pflasterplatten, aufweisend einen Verlegungsbereich, in dem die Pflasterelemente verlegt sind.
[0003] Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Verwendung eines Gitters.
[0004] Ferner betrifft die Erfindung ein metallisches Gitter aus Längsdrähten und Querdrähten, die jeweils aus Stahl bestehen und wobei die Längsdrähte und die Querdrähte miteinander verschweißt sind.
[0005] Bei der Verlegung einer Pflasterung, beispielsweise aus Pflastersteinen oder fliesenförmigen Elementen, wird zunächst ein Untergrund für die spätere Verlegung der Pflasterelemente vorbereitet. Werden beispielsweise Fliesen später im vorbereiteten Bereich mit Mörtel dauerhaft fixiert, wird in der Regel ein estrichartiger Untergrund bzw. ein Verlegungsbereich vorgesehen. Aufgrund der flächigen Verbindung der Fliesen mit dem Estrich bleiben die Fliesen auch im Außenbereich positionsstabil in der beim Verlegen fixierten Lage.
[0006] Weitaus üblicher ist es bei der Herstellung einer Pflasterung im Außenbereich jedoch, die Pflasterelemente auf einem mehr oder minder lockeren Untergrund bzw. Verlegungsbereich wie beispielsweise planiertem Erdreich oder einer Schotterfläche zu verlegen. Dies hat den Vorteil, dass die verlegte Pflasterung im Vergleich mit geklebten Fliesen wesentlich unempfindlicher gegen Frosteinflüsse ist. Durch Spalten zwischen den verlegten Pflasterelementen sowie einen wasserdurchlässigen Untergrund können Frostschäden weitgehend vermieden werden. Ein etwas lockerer Untergrund bringt allerdings auch Nachteile mit sich. Insbesondere im Randbereich kann es dazu kommen, dass sich verlegte Pflasterelemente wie Pflastersteine, Waschbetonfliesen oder dergleichen im Laufe der Zeit etwas absetzen oder seitlich verschieben, sodass die Pflasterung nicht mehr vollständig eben und gleichmäßig ist. Die in Randbereichen liegenden Pflasterelemente weisen dann eine nach außen hin fallende Neigung auf, was zu einem unansehnlichen Bild der Pflasterung führt.
[0007] Aufgabe der Erfindung ist es, das vorstehende Problem bei der Verlegung von Pflasterungen mit einfachen Mitteln zu beseitigen.
[0008] Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine entsprechend verbesserte Pflasterung anzugeben, die auch nach langer Zeit das ursprüngliche Erscheinungsbild aufweist.
[0009] Eine noch weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein metallisches Gitter zur Herstellung einer Pflasterung anzugeben.
[0010] Die verfahrensmäßige Aufgabe der Erfindung wird gelöst, wenn bei einem Verfahren der eingangs genannten Art nach der Vorbereitung des Verlegungsbereiches zumindest ein vorzugsweise metallisches Gitter auf diesem angeordnet wird, wonach die Pflasterelemente angeordnet werden.
[0011] Durch ein Einbringen eines vorzugsweise metallischen Gitters zwischen einem relativ losen, insbesondere fundamentfreien ausgeführten Verlegungsbereich, und den danach darauf angeordneten Pflasterelementen werden letztere dauerhaft in einer korrekten Position gehalten, auch wenn sich der Verlegungsbereich im Laufe der Zeit insbesondere in Randbereichen absenkt. Wenn das Gitter aus einem Metall gebildet ist, ist eine stabile Unterstützung der Pflasterelemente auch bei sich veränderndem Verlegungsbereich gegeben. Es können aber auch 1 /6 österreichisches Patentamt AT 13 890 Ul 2014-11-15 andere Materialien für das Gitter eingesetzt werden, so lange die erforderliche stabile Unterstützung erreichbar ist, z. B. Gitter aus verstärkten Kunststoffen.
[0012] Bei der Verlegung der Pflasterung sind darüber hinaus auch übliche Randabschlüsse wie beispielsweise seitliche Betonleisten nicht mehr notwendig. Wenn erforderlich kann auch Mörtel oder ein anderes aushärtendes Material zwischen dem Gitter und den Pflasterelementen bei der Verlegung verwendet werden.
[0013] Grundsätzlich ist es ausreichend, dass ein ebenes, vorzugsweise metallisches Gitter eingebracht wird. Weil jedoch in den Randbereichen Bewegungen von Pflasterelementen besonders häufig festgestellt werden, ist es zweckmäßig, dass das vorzugsweise metallische Gitter an zumindest einem Rand abgekantet wird, wobei eine Höhe einer Kante maximal einer Höhe eines Pflasterelementes entspricht, und das Gitter mit der Kante in einem Rand des Verlegungsbereiches angeordnet wird. Die Pflasterelemente können dann insbesondere im Randbereich an den aufgekanteten Gitterbereichen zum Anschlag gebracht werden und sind damit in einem rechten Winkel vom Gitter umfasst. Das Gitter ist dabei vorzugsweise mit einer geringeren Höhe abgekantet als die Pflasterelemente, damit das Gitter nicht vorsteht.
[0014] Üblicherweise wird ein rechteckiges Gitter eingesetzt. Dabei ist es zweckmäßig, dass das Gitter im Bereich der Breitseite abgekantet wird. Es kann dann das Gitter relativ einfach auf übliche Dimensionen von Pflasterelementen, z. B. 30 cm x 30 cm adaptiert werden.
[0015] Das Gitter soll so gestaltet sein, dass dieses auch bei den üblichen Bedingungen wie Auftreten auf eine Fliese trotz eventuell losen oder bereits abgesetzten Untergrundes ein Pflasterelement stabil in Position hält. Hierfür kann insbesondere vorgesehen sein, dass ein Gitter aus Längsdrähten und Querdrähten eingesetzt wird, wobei die Längsdrähte und die Querdrähte aus Stahl bestehen und an Berührungspunkten miteinander verschweißt sind. Weisen die Längsdrähte und Querdrähte einen Durchmesser von 1 mm bis 5 mm auf, ist ein Gitter bereitgestellt, das die gesetzten Anforderungen erfüllt.
[0016] Die weitere Aufgabe der Erfindung wird gelöst, wenn bei einer Pflasterung der eingangs genannten Art zwischen dem Verlegungsbereich und den Pflasterelementen zumindest bereichsweise ein vorzugsweise metallisches Gitter angeordnet ist.
[0017] Durch das zwischen Verlegungsbereich und Pflasterelementen angeordnete Gitter werden die Pflastersteine langzeitig stabil in deren Position gehalten, auch wenn sich der Verlegungsbereich im Laufe der Zeit geringfügig oder auch signifikant absetzt. Hierfür kann es auch zweckmäßig sein, dass ein gesamter Verlegungsbereich mit einem oder mehreren Gittern bedeckt ist.
[0018] Besonders bevorzugt ist es, dass das zumindest eine Gitter abgekantet ist, wobei eine Höhe einer Kante maximal einer Höhe eines Pflasterelementes entspricht, und das Gitter mit der Kante in einem Rand des Verlegungsbereiches angeordnet ist. Dadurch kann insbesondere in sensiblen Randbereichen sichergestellt werden, dass sich die verlegten Pflasterelemente nicht absetzen, sondern vielmehr durch das abgekantete Gitter an zwei Flächen von diesem in Position gehalten werden.
[0019] Mit Vorteil ist das zumindest eine Gitter rechteckig, wobei vorgesehen sein kann, dass das Gitter im Bereich der Breitseite abgekantet ist, um das Gitter möglichst einfach an gängige Dimensionen von Pflasterelementen anzupassen.
[0020] Um über möglichst lange Zeit die Pflasterelemente zu fixieren, umfasst das zumindest eine Gitter vorteilhafterweise Längsdrähte und Querdrähte, wobei die Längsdrähte und die Querdrähte aus Stahl bestehen und an Berührungspunkten miteinander verschweißt sind. Ein zweckmäßiger Durchmesser der Längsdrähte läuft von 1 mm bis 5 mm, insbesondere von 2 mm bis 4 mm.
[0021] Unabhängig vom Material des Gitters ist es von Vorteil, wenn die Querdrähte unterhalb der Längsdrähte angeordnet sind, um das Gitter gegenüber dem Untergrund gegen ein unerwünschtes seitliches Verschieben zu stabilisieren. 2/6 österreichisches Patentamt AT 13 890 Ul 2014-11-15 [0022] Entsprechend den vorstehend dargestellten Vorteilen der Erfindung stellt die Verwendung eines Gitters zur Fixierung von Pflasterelementen, insbesondere an einem Rand eines Verlegungsbereiches der Pflasterelemente, einen weiteren Aspekt der Erfindung dar.
[0023] Die noch weitere Aufgabe der Erfindung wird durch ein metallisches Gitter der eingangs genannten Art gelöst, wobei das Gitter rechteckig ist und in einem Bereich seiner Breitseiten aufgekantet ist. Das Gitter kann dabei an einer oder beider Breitseiten aufgekantet sein.
[0024] Zweckmäßig ist es, dass das Gitter zwischen einem ersten Querdraht und einem zweiten Querdraht abgekantet ist, somit lediglich eine geringfügige Kante in einem Randbereich des Gitters gegeben ist, die üblicherweise zur Fixierung eines Pflasterelementes dient, aber auch nicht nach der Verlegung der Pflasterelemente vorsteht.
[0025] Weitere Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich anhand des nachfolgend dargestellten Ausführungsbeispiels. In den Zeichnungen, auf welche dabei Bezug genommen wird, zeigen: [0026] Fig. 1 ein metallisches Gitter; [0027] Fig. 2 ein metallisches Gitter, das an einem Rand abgekantet ist; [0028] Fig. 3 eine Pflasterung mit einem metallischen Gitter.
[0029] In Fig. 1 ist ein metallisches Gitter 4 dargestellt. Das Gitter 4 ist rechteckig ausgebildet und weist eine Länge von mehreren Metern bei einer Breite von maximal 0,5 m auf. Das Gitter 4 besteht aus entlang der Längsseite verlaufenden Längsdrähten 6 sowie quer hierzu verlaufenden Querdrähten 7. Die Längsdrähte 6 sowie die Querdrähte 7 bestehen jeweils aus einem Stahl und weisen in der Regel einen Durchmesser von 1 mm bis 5 mm auf. Als zweckmäßige Dimension für die Drähte hat sich ein Durchmesser in etwa 2 mm bis 4 mm erwiesen, weil dadurch bei moderatem Gewicht und somit entsprechend niedrigen Kosten eine ausreichende Steifigkeit des Gitters 4 für die später zu erläuternden Zwecke gegeben ist. Die Längsdrähte 6 und die Querdrähte 7 sind miteinander an den Kreuzungspunkten verschweißt.
[0030] In Fig. 2 ist ein Teil eines Gitters 4 gemäß Fig. 1 dargestellt, wobei ein Rand 5 inkludiert ist. Am Rand 5 ist das Gitter 4 abgekantet. Gemäß Fig. 2 ist die Abkantung so getroffen, dass das Gitter 4 in diesem Bereich senkrecht zu den übrigen Teilen des Gitters 4 verläuft. Eine Höhe H der Kante 5 beträgt dabei weniger als 30 mm. Hierfür ist das Gitter 4 bereits zwischen einem ersten Querdraht und einem zweiten Querdraht abgekantet.
[0031] Ein Gitter gemäß Fig. 2 kann vorteilhafterweise bei der Verlegung einer Pflasterung 1 eingesetzt werden, wie dies in Fig. 3 schematisch dargestellt ist. Gemäß Fig. 3 ist ein Verlegungsbereich 3 vorgesehen, in dem Pflasterelemente 2 verlegt werden sollen bzw. verlegt sind, um die Pflasterung 1 zu bilden. Der Verlegungsbereich 3 kann beispielsweise aus relativ losen bzw. nicht verdichtetem Erdreich oder auch Schotter gebildet sein und ist somit grundsätzlich nachgiebig. Um insbesondere in einem Randbereich des Verlegungsbereiches 3 die später anzuordnenden Pflasterelemente 2 auch dauerhaft positionsstabil zu halten, wird das metallische Gitter 4 so im Verlegungsbereich angeordnet, dass die Kante 5 in einem Rand des Verlegungsbereiches angeordnet wird.
[0032] Das metallische Gitter 4 kleidet dann quasi den Verlegungsbereich 3 aus. Danach werden die Pflasterelemente 2 am Gitter 4 positioniert und im Verlegungsbereich 3 verlegt.
[0033] Ist eine Anordnung gemäß Fig. 3 getroffen, kann sich der Verlegungsbereich 3 durchaus absenken, ohne dass es insbesondere im Bereich des Randes des Verlegungsbereiches 3 zu einem gleichzeitigen Absenken der Pflasterelemente 2 kommen würde. Die Pflasterung 1 behält daher über lange Zeit das ursprüngliche Erscheinungsbild. 3/6
Claims (15)
- österreichisches Patentamt AT 13 890 Ul 2014-11-15 Ansprüche 1. Verfahren zur Herstellung einer Pflasterung (1) aus Pflasterelementen (2) wie Pflastersteinen oder Pflasterplatten in einem Verlegungsbereich (3), wobei der Verlegungsbereich (3) für eine Verlegung der Pflasterelemente (2) vorbereitet und die Pflasterelemente (2) im Verlegungsbereich (3) angeordnet werden, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Vorbereitung des Verlegungsbereiches (3) zumindest ein vorzugsweise metallisches Gitter (4), das mit Längsdrähten (6) und unterhalb der Längsdrähte (6) angeordneten Querdrähten (7) gebildet ist, auf diesem angeordnet wird, wonach die Pflasterelemente (2) angeordnet werden.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das vorzugsweise metallische Gitter (4) an zumindest einem Rand (5) abgekantet wird, wobei eine Höhe (H) einer Kante maximal einer Höhe eines Pflasterelementes (2) entspricht, und das Gitter (4) mit der Kante in einem Rand des Verlegungsbereiches (3) angeordnet wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein rechteckiges Gitter (4) eingesetzt wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gitter (4) im Bereich der Breitseite abgekantet wird.
- 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gitter (4) aus Längsdrähten (6) und Querdrähten (7) eingesetzt wird, wobei die Längsdrähte (6) und die Querdrähte (7) aus Stahl bestehen und an Berührungspunkten miteinander verschweißt sind.
- 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verlegungsbereich (3) fundamentfrei ausgeführt wird.
- 7. Pflasterung (1) aus Pflasterelementen (2) wie Pflastersteinen oder Pflasterplatten, aufweisend einen Verlegungsbereich (3), in dem die Pflasterelemente (2) verlegt sind, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Verlegungsbereich (3) und den Pflasterelementen (2) zumindest bereichsweise zumindest ein vorzugsweise metallisches Gitter (4) angeordnet ist, das mit Längsdrähten (6) und unterhalb der Längsdrähte (6) angeordneten Querdrähten (7) gebildet ist.
- 8. Pflasterung (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Gitter (4) abgekantet ist, wobei eine Höhe (H) einer Kante (5) maximal einer Höhe eines Pflasterelementes (2) entspricht, und das Gitter (4) mit der Kante in einem Rand des Verlegungsbereiches (3) angeordnet ist.
- 9. Pflasterung (1) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Gitter (4) rechteckig ist.
- 10. Pflasterung (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gitter (4) im Bereich der Breitseite abgekantet ist.
- 11. Pflasterung (1) nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Gitter (4) Längsdrähte (6) und Querdrähte (7) umfasst, wobei die Längsdrähte (6) und die Querdrähte (7) aus Stahl bestehen und an Berührungspunkten miteinander verschweißt sind.
- 12. Pflasterung (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsdrähte und die Querdrähte (7) einen Durchmesser von jeweils 1 mm bis 5 mm, vorzugsweise 2 mm bis 4 mm, aufweisen.
- 13. Verwendung eines Gitters (4) zur Fixierung von Pflasterelementen (2), insbesondere an einem Rand eines Verlegungsbereiches (3) der Pflasterelemente (2). 4/6 österreichisches Patentamt AT 13 890 Ul 2014-11-15
- 14. Verwendung eines metallischen Gitters (4) aus Längsdrähten (6) und Querdrähten, die jeweils aus Stahl bestehen, wobei die Längsdrähte (6) und die Querdrähte (7) miteinander verschweißt sind und wobei das Gitter (4) rechteckig ist und in einem Bereich seiner Breitseiten abgekantet ist, bei der Verlegung von Pflastersteinen, insbesondere einer fundamentfreien Verlegung von Pflastersteinen.
- 15. Verwendung nach Anspruch 14, wobei das Gitter (4) zwischen einem ersten und einem zweiten Querdraht abgekantet ist. Hierzu 1 Blatt Zeichnungen 5/6
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