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Versteifung an Manschetten.
Die ungesteiften oder nur schwach gesteiften Manschetten von Hemden, Blusen u. dgl. weisen beim Tragen den Übelstand auf, dass sie sich nicht nur leicht verdrücken und die Form verlieren, sondern insbesondere dass die Manschettenkanten oder vielmehr-eckkanten sich nach auswärts drehen, was zur Folge hat, dass die umgebogenen Manschettenteile verschmutzen und das Wäsche-oder Kleidungsstück nach kürzester Zeit untragbar wird. Dieser Nachteil tritt insbesondere bei den sogenannten Doppelmanschetten auf, bei welchen ein Manschettenlappen nach aufwärts geschlagen ist, da diese Manschetten, aus Gründen längerer Lebensdauer und leichterer Bearbeitbarkeit, nicht oder nicht stark gesteift werden dürfen.
Nun ist es bekanntgeworden, bei gerade auslaufenden, also nicht Doppelmanschetten, spangenartige Versteifungsglieder anzuordnen, um deren Form besser zu halten. Diese verfolgten aber. nicht den Zweck, gleichzeitig die Eckkanten zu beeinflussen um sie daran zu hindern, sich nach aussen zu drehen.
Den Gegenstand der Erfindung bildet eine Versteifung von Manschetten, insbesondere von Doppelmanschetten, welche nicht nur formhaltend, sondern auch insofern spreizend auf die Manschette wirkt, als sie eine Verkürzung oder Faltung der Manschette längs deren Umfang verhindert. Die Versteifung kennzeichnet sich dadurch, dass sie aus einer zwischen zwei Stofflagen der Manschette angeordneten elastischen Einlage, z. B. einem Bügel aus flachem oder rundem Federstahl, aus einer Spiralfeder aus Zelluloid u. dgl., besteht, welche an den Kanten der Manschette ihre Abstützung findet. Diese Abstützung kann in verschiedener Weise, am zweckmässigsten durch zwischen den Stofflagen der Manschette angebrachte, auf dem inneren Manschettenteil aufgenähte oder in einer der Stofflagen z.
B. durch Einschnitte erzeugte Taschen oder auch durch an den Enden der Einlage angebrachte, vorteilhaft aus hakenförmigen oder sicherheitsnadelartigen Nadeln oder aus Klammern bestehende Befestigungsglieder, welche mit den Manschettenkanten verbindbar sind, bewirkt werden. Die Abstützung hat ferner den Vorteil, dass sie einerseits dem Streben des Manschettenstoffes, sich längs der Einlage zu verschieben oder Falten zu bilden, entgegenwirkt, hiebei die Einlage und durch sie die Manschette spannt und ihr dauernd das Aussehen einer gesteiften Manschette gibt. Um bei Manschetten verschiedener Grösse eine richtige Abstützung zu sichern, kann das bügelförmig Einlagestück aus zwei in-oder aneinander verschiebbaren Teilen bestehen. An jenen Stellen, an welchen sich diese Teile überdecken, wird das Einlagestück versteift.
In der Zeichnung sind drei beispielsweise Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes dargestellt. Es zeigen Fig. 1 das Schaubild einer Doppelmanschette mit in den Bug eingelegten, z. B. aus einem Zelluloidstreifen bestehenden Versteifungsbügel, dessen Enden in an der Manschetteneckkante
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grösserem Massstabe und Fig. 3 ein Schaubild wie in Fig. 1, wobei jedoch der Versteifungsbügel Befestigungsmittel besitzt, die aus hakenförmigen Nadeln bestehen, mit welchen er in den Stoff der Manschette eingreift. Fig. 4 ist ein Schnitt nach der Linie in-il der Fig. 3 in grösserem Massstabe. Fig. 5 und 6 sind zwei aufeinander senkrechte Ansichten eines der mit sicherheitsnadelartigen Befestigungsgliedern versehenen Enden eines Versteifungsbügels.
Die Doppelmanschette besteht, wie üblich, aus einem an dem Ärmel 1 angebrachten Innenteil 2 und einem auf ihn umgeschlagenen Aussenteil. 3, zwischen welchen sich der sie verbindende Bug 4 befindet. Bei der Ausführung nach den Fig. 1 und 2 ist an diesem Bug ein aus einem flachen federnden Streifen, z. B. Zelluloid, bestehendes Einlagestück 5 angeordnet, welches mit seinen Enden 6 in Taschen ? ruht, die an den Eckkanten 77 des Innenteiles 2, anschliessend an den Bug 4, angebracht sind und für die Enden
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eine Abstützung bilden. Die Taschen könnten jedoch auch durch Einschnitte in den Stoff der aneinanderliegenden Stofflagen des Innen-und Aussenteiles der Manschette hergestellt sein.
In diesem Falle würde die Abstützung an der Nahtkante der Manschette erfolgen. Bei der Ausführung des Einlagestückes nach den Fig. 3 und 4 sind an der Manschette irgendwelche besondere Einrichtungen, die mit der Einlage 8 zusammenwirken würden, nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Das Einlagestück 8, das wieder aus einem federnden Band besteht, aber auch aus einer Spiralfeder oder Federdraht hergestellt sein könnte, trägt an seinen Enden hakenförmige Nadeln 9, welche an zwei Stellen durch den Manschettenstoff hindurchdringen und den zwischen diesen Stellen liegenden Stoffteil fingerartig umgreifen (Fig. 4), so dass sie die Abstützung bilden und eine Bewegung längs des Einlagestückes verhindert wird.
Die sicherheitsnadelartigen Befestigungsglieder 10 (Fig. 5 und 6) stehen senkrecht zur Längsrichtung des Bügels und können parallel zu den Kanten in den Stoff eingeschoben und in ihm nach Art von Sicherheitsnadeln befestigt werden. Sie stellen dann ebenfalls eine Abstützung dar, die ein Verschieben des Stoffes in der Längsrichtung der Einlage hintanhält.
Die Benützungs-und Wirkungsweise der Versteifung ist folgende : Der Bügel 5 nach den Fig. 1 und 2 wird zwischen den Innenteil 2 und den Aussenteil 3 der Manschette so eingelegt, dass er in den Bug zu liegen kommt und mit seinen Enden 6 in die Taschen 7 eingeschoben wird, wodurch er sich gegen die Eckkanten 11 der Manschetten stützt. Da der Aussenumfang des Bügels 5 mit dem Umfang der Manschette im wesentlichen gleich ist, so wird der Manschettenstoff durch die Abstützung gehindert, sich längs des Bügels nach einwärts zu verschieben, die Kanten 11 werden sich aber auch nicht nach auswärts biegen können, da die Enden 6 dem ebenfalls entgegenwirken.
Sind, wie in Fig. 3 und 4, statt der Taschen an der Manschette an dem Einlagestück 8 Hakennadeln 9 angebracht, so werden diese in den Manschettenstoff (oder wenn hiezu Schlingen vorhanden sind, in diese) so eingehakt, dass sie, wie oben dargelegt, den Stoff durchdringen und dadurch die Kanten 11 festhalten. Das gleiche gilt von der Ausführung nach den Fig. 5 und 6. Hiedurch wird eine Abstützung der Eckkanten 11 durch die Enden der Bügel 8 ebenso wie durch die an den Manschetten angeordneten Taschen geschaffen. Der sich längs des Bügels 8 zusammenziehende Stoff wird an den nadelartigen Befestigungsgliedern 9 bzw. 10 einen Widerstand finden und sich nicht verschieben, und die Ecken 11 werden sich infolge der im wesentlichen starren Enden der Einlage nicht nach aussen biegen können.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Versteifung an Manschetten von Hemden, Blusen u. dgl., dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einer zwischen zwei Stofflagen der Manschette angeordneten elastischen Einlage besteht, welche an den
Kanten der Manschette ihre Abstützung findet.