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Sicherung gegen das selbsttätige Lösen von Kupplungen, insbesondere von Heizdampfkupplungen für Eisenbahnfahrzeuge.
Die Erfindung bezieht sich auf zweiteilige Kupplungen, insbesondere Heizdampfkupplungen für Eisenbahnfahrzeuge, bei welchen nach Art eines Bajonettverschlusses ineinandergreifende Nuten und Klauen den Kupplungsschluss bewirken, wobei die Nuten und Klauen an den Kupplungsköpfen selbst oder an auf ihnen verdrehbaren Ringen vorgesehen sind. Sie besteht in einer einfachen Durchbildung einer Sicherungseinrichtung gegen ein selbsttätiges Lösen der Kupplung, u. zw. mittels eines Riegels, der nach dem Kuppeln vor die Nutöffnung gebracht wird, um das Herausdrehen einer Klaue aus der Nut unmöglich zu machen.
Erfindungsgemäss wird der zum Anfassen und Handhaben des Kupplungskopfes beim Kuppeln oder Entkuppeln vorgesehene Handgriff mittels eines Bolzens in jenem Teil drehbar gelagert, der die Nuten und Klauen trägt. Mit diesem Handgriff ist der Riegel oder, wenn zwei Riegel benutzt werden, beide fest oder auch über Zwischenglieder so verbunden, dass jeder Riegel nach dem Kuppeln durch Verdrehen des Handgriffes um die Bolzenachse vor eine Nutöffnung gebracht werden kann.
Der Handgriff hat also zwei Grenzstellungen. In der einen gibt ein mit ihm verbundener Riegel die Öffnung der Nut frei, so dass das Kuppeln oder Entkuppeln durch Hinein-bzw. Herausdrehen der Klaue in bzw. aus der Nut erfolgen kann, wobei die hiezu nötigen Bewegungen des Kupplungskopfes von Hand aus mittels des Handgriffes erzwungen werden, in der andern Grenzstellung, in welche der Handgriff nach dem Kuppeln zu drehen ist, steht der erwähnte Riegel vor der Öffnung der Nut und sichert den Kupplungsschluss gegen selbsttätiges Lösen.
Erfindungsgemäss können diese beiden Grenzstellungen des Handgriffes durch eine federnde Sehnappvorrichtung gesichert werden.
Um das Verdrehen des Handgriffes in die Sicherungsstellung nach dem Kuppeln selbsttätig zu bewirken, kann weiters erfindungsgemäss eine Feder vorgesehen sein, welche den Handgriff stets in die Lage zu drehen sucht, in welcher der erwähnte Riegel vor der Öffnung der Nut steht.
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Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugsziffern versehen.
Die Fig. 1 zeigt im Aufriss die Ansicht eines Kupplungskopfes mit einer erfindungsgemässen Sicherungsvorrichtung an einem Ring, welcher über das Kupplungsende drehbar aufgeschoben ist, und mittels welchen nach Art eines Bajonettverschlusses durch ineinandergreifende Klauen und Nuten das Zusammenschliessen zweier solcher Kupplungsköpfe erfolgt. Die Fig. 2 zeigt den Grundriss von Kupplungsköpfen nach Fig. 1 im Zusammenbau. Die Fig. 3 und 4 geben Aufriss und Grundriss zweier Kupplungsköpfe mit erfindungsgemässer Sicherung des Kupplungsschlusses durch zwei Riegel an jedem Kopf wieder, wobei die Klauen und Nuten am Kupplungsende selbst fest sind. Die Fig. 5 zeigt eine erfindungsgemässe Sicherungsvorrichtung an einem Kupplungskopf mit selbsttätiger Wirkung. Die Fig. 6 stellt einen Teil aus der Fig. 5 in einer Druntersicht dar.
In der Fig. 1 bedeutet 1 einen auf das Kupplungsende 2 aufgeschobenen und an ihm drehbaren Ring, an welchem die Klaue 3 und der die Nut 4 enthaltende Ansatz 5 vorgesehen sind. Der Zusammenschluss der beiden Kupplungshälften 2, 2'erfolgt durch Hineinschieben der Klauen 3, 3'in die Nuten 4,4'.
Beim Kuppeln werden die beiden Kupplungsköpfe an den Griffen 6,6'mit der Hand erfasst, nachdem der Handgriff 6 durch Drehen um den Bolzen 7 in die vollgezeichnete Stellung, der Handgriff 6'durch Drehen um den Bolzen 7'in die gestrichelt gezeichnete Stellung gebracht wurde. Diese Stellungen der
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tung der Pfeile in die strichpunktierten Lagen verdreht, wodurch die Riegel 10, 10'vor die oberen Öffnungen der Nuten 4 bzw. 4'gelangen. Diese Stellungen sind wieder durch die Schnappvorrichtungen (Federn 8, 8', welche sich gegen die Rieg-elflächen 12 ¯bzw. 12'legen) gesichert.
Die Klauen 3,3'können nach Kupplungsschluss nicht mehr aus den Nuten 4 bzw. 4'herausgedreht werden, weil sie nach unten, wie aus der Fig. 1 ersichtlich ist, durch Stifte 11 und nach oben durch die Riegel 10 bzw. 10'daran gehindert werden.
Statt der Stifte 11 kann auch, wie dies die Fig. 3 darstellt, unten an den Bolzen 7, 7'ein zweiter Riegel 13'angebracht sein, so dass sieh beim Verdrehen jedes Handgriffes in die verriegelnde Stellung die Riegel 10, 10'vor die oberen, und die Riegel 13 vor die unteren Öffnungen der Nuten 4, 4'legen. Wie die Fig. 3 und 4 auch zeigen, sind in diesem Ausführungsbeispiel die Klauen 3,3'und Nutenkörper 5, J'an den Kupplungsenden 2,2'selbst angeordnet, weshalb auch die Handgriffe 6,6'in den Körpern der Kupplungsenden selbst mittels Drehbolzen 7, 7'gelagert sind.
In der Fig. b ist ein Beispiel für eine Sicherungseinrichtung gezeigt, bei welcher der Handgriff 6 durch eine Feder 14 stets im Sinne der verriegelnden Stellung beeinflusst wird. Der Bolzen 7 ist unten mit einem Schlitz 15 versehen, in welchem das eine Ende der Feder 14 eingeklemmt liegt. Das andere Federende stützt sich in dem Loch 16 des Kupplungskopfes ab. In der gezeichneten Stellung ist der Griff 6 durch Spannen der Feder in jene Lage zwangläufig gedreht worden, in welcher des Kuppeln oder Entkuppeln vorgenommen werden kann. Wird der Griff 6 nach dem Kuppeln losgelassen, so dreht ihn die Feder 14 selbsttätig um 90 aus der Zeichenebene nach. vorne heraus und es gelangt dabei der Riegel 10 vor die obere Öffnung der Nut im Ansatz 5.
Damit die Feder 14 beim Kuppeln oder Entkuppeln nicht stört, hat der Handgriff 6 auch eine Bewegungsmöglichkeit in der Richtung der Achse seines Drehbolzens 7 nach oben entgegen der Spannkraft der Feder ! y. Wird er zum Zwecke des Kuppelns erfasst, so schiebt sich der Bolzen 7 nach oben und somit auch der an ihm feste Anschlag j ! S mit seinen Flächen 19, 19'zwischen die Gegenanschläge 20, 20', wie dies in einer Druntersicht in der Fig. 6 zu sehen ist, so dass die Feder 14 während des Kuppelns nicht stören kann.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Sicherung gegen das selbsttätige Lösen von Kupplungen, insbesondere von Heizdampfkupplungen für Eisenbahnfahrzeuge, mit einem Handgriff an jeder Halbkupplung, der mittels eines Bolzens am Halbkupplungskopf drehbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Handgriff (6 bzw. 6') oder dem an ihm festen Bolzen (1 bzw. 1') ein Riegel (10 öd, 13) fest verbunden ist oder durch Anschläge od. dgl. vom Handgriff mitgenommen wird, welcher Riegel nach dem Kuppeln durch Verdrehen des Handgriffes vor die Öffnung einer den Kupplungsschluss bewirkenden Klauennut (4 bzw. 4') zu liegen kommt und dadurch das Herausbewegen der Klaue (3 bzw. 3') aus der Nut (4'bzw. 4') verhindert.
2. Sicherung gegen das selbsttätige Lösen von Kupplungen, insbesondere von Heizdampfkupplungen für Eisenbahnfahrzeuge, nach dem Anspruche 1, gekennzeichnet durch eine Schnappvorrichtung (8, 9, 12), welche die beiden Grenzstellungen des Handgriffes (6) sichert.