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Staubsichere Verpackung für Bindfäden, Bänder, Borten u. dgl.
Die Erfindung betrifft eine staubsichere Verpackung für Bindfäden, Bänder, Borten u. dgl. Es sind schon Verpackungen für derartige Waren vorgeschlagen worden, bei welchen, während die Ware als Ganzes gedeckt und geschützt ist, zwei oder mehr Schlitze oder Löcher vorgesehen sind, so dass ein Stück der Ware freigelegt werden kann, indem man sie durch eine Öffnung herausschiebt und durch eine andere Öffnung wieder in die Verpackung hineinschiebt.
Zweck der Erfindung ist, eine einfachere staubsichere Verpackung von Waren der obbezeichneten Art zu schaffen, wobei, während die Ware als Ganzes angemessen, gedeckt oder geschützt ist, der zum Vergleich der Farbe und zu andern Zwecken dienende Teil der Ware in zweckmässigerer Weise als bisher freiliegt.
Auch bei der Verpackung gemäss der Erfindung liegt ein Endstück der Ware frei. Erfindunggemäss wird dieses Endstück durch nur eine Öffnung der Verpackung austreten gelassen und mit seinem freien Ende durch eine im Abstand von der Öffnung angebrachte Etikette festgehalten.
Diese Verpackung kann so ausgeführt werden, dass auf die Ware eine Schleife oder ein Band aus undurchsichtigem Material, wie Papier, aufgeschoben und die Ware samt dem Band von einer Tasche aus durchsichtigem Material, wie Collodium Zelluloid, od. dgl. umschlossen ist, wobei das Endstück der Ware durch eine Öffnung der Schleife und der Tasche hindurchgezogen und auf der Aussenseite der Tasche durch eine aufgeklebt Etikette festgehalten ist. Endlich kann die Verpackung aus zwei Kappen aus durchsichtigem Material bestehen, wobei eine Papierschleife oder Band die einander zugekehrten Ränder der Kappen übergreift und die Öffnung aufweist, durch welche das Endstück der Ware nach aussen gezogen ist, dessen freies Ende an einer der Kappen durch eine Etikette festgemacht wird.
Das undurchsichtige Band oder Schleife kann Angaben über die Ware aufweisen.
Die das freiliegende Stück der Ware erfindungsgemäss festhaltende aufgeklebt Etikette od. dgl. kann ohne Beschädigung der Verpackung entfernt werden, so dass die Ware auf den Stoff od. dgl. gelegt werden kann, mit dem die Ware verglichen werden soll. Nach der Vergleichung kann das losgemachte Ende der Ware durch eine andere aufgeklebt Etikette oder durch eine über die Verpackung geschobene Kautschukschleife wieder festgehalten werden. Das ist ein Vorteil gegenüber den vorerwähnten bekannten Verpackungen, weil die Verpackung an der Stelle, wo die aufgeklebt Etikette die Ware und die Verpackung zusammenhält, nicht beschädigt wird.
Da überdies die erfindungsgemäss verwendete aufgeklebt Etikette od. dgl. nicht als Verschluss der Verpackung dient, so zeigt ihre Entfernung durchaus nicht den Fortfall der Gewährleistung der Staubsicherheit der Verpackung an.
Der Umstand, dass das freiliegende Stück der Ware leicht abgehoben werden kann, ermöglicht es auch dem Käufer, die Ware zwecks Prüfung der Qualität zu befühlen und ihre Rückseite zu prüfen.
Es ist zwar auch vorgeschlagen worden, Verpackungen mit einem durchsichtigen Einsatz auszustatten, allein die durchsichtige Umhüllung gemäss der Erfindung ermöglicht es dem Käufer die Ware fast zur Gänze zu sehen, wodurch er eine Vorstellung von der Menge der Ware erhält und auch beurteilen kann, ob die Ware in gutem Zustand ist.
Die Zeichnung veranschaulicht beispielsweise Ausführungsformen der Erfindung. Fig. 1 ist eine Vorderansicht einer erfindungsgemässen Verpackung. Fig. 2 ist ein Schnitt nach der Linie X-X in Fig. l in der Richtung des Pfeiles gesehen ; Fig. 3 ist eine Vorderansicht einer andern Ausführungsform der
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erfindungsgemässen Verpackung ; Fig. 4 ist ein Schnitt nach der Linie Y-Y in Fig. 3, in der Richtung der Pfeile gesehen ; Fig. 5 ist ein Schnitt nach der LinieZ-Z in Fig. l, und Fig. 6 ist ein Schnitt nach der Linie S-S in Fig. 3, je in der Richtung der Pfeile gesehen.
In Fig. 1 ist das Band oder die sonstige Ware a auf ein Pappeblatt oder einen andern Träger b gewickelt und wird dann in seinem Mittelteil von einer Schleife aus Papier oder anderm Stoff umschlossen, der durch die punktierten Linien c angedeutet ist und auf den die Beschaffenheit der Ware betreffende Angaben aufgedruckt sein können. Das Ganze wird dann in einen durchsichtigen Überzug d aus Zelhl- loid oder einem andern Material eingeschlossen, der eine Tasche bildet. Ein rundes oder anderweitig gestaltetes Loch f ist in der Schleife c und in der Tasche d angebracht, und das Ende a1 der Ware ist durch die beiden Öffnungenthindurchgezogen, liegt frei und ist an der Aussenseite der Tasche durch eine aufgeklebte Etikette a2 festgemacht.
Die Etikette a2 kann die Farbenbezeichnung, z. B. 38, tragen.
Bei der abgeänderten Ausführungsform nach Fig. 3 wird nach dem Aufwickeln der Ware a auf das Pappeblatt b über jedes Ende des Pappeblattes eine Kappe d1 bzw. d2 aus durchsichtigem Werkstoff geschoben, wodurch eine zweiteilige Tasche entsteht, deren oberer Teil d1 bis zur punktierte Linie e und deren unterer Teil d2 bis zur Linie erreicht. Der zwischen den Kappen d1, freibleibende Raum wird von einer Papierschleife e umschlossen, auf der Angaben über die Beschaffenheit der Ware aufgedruckt sein können. Damit der Papiermantel in seiner Lage festgehalten werden kann, wird er an den Taschenhälften cl1, d2 angeklebt, wodurch eine vollständige Tasche für die Ware entsteht.
In der Papierschleife wird ein Loch f angebracht, durch welches das Ende al der Ware hindurchgezogen und wie vorhin freigelegt wird. Dieses Ende wird oben mittels einer kleinen Etikette festgemacht, welche die Farbenbezeichnung, z. B. in Form einer Nummer, trägt. In dieser Weise hergestellte Verpackungen sind von grossem Vorteil, da sie die Farbe der Ware jederzeit durch das durchsichtige Material erkennen lassen, während das freiliegende Endstück der Ware, wenn nötig, unmittelbar geprüft und erfasst werden kann, ohne dass es nötig wäre, ein grosses Stück der Ware freizulegen oder abzuwickeln.
Die gesamte Ware ist gegen Staub und Schmutz völlig geschützt. Insbesondere ist diese Verpackung von hohem Vorteil, wenn Fäden oder Nähgarn, Bändern oder Borten angepasst werden sollen ; da bloss das Ende des Bandes oder der Borte freiliegt, kann die ganze verpackte Ware in die Hand genommen werden, und es können feine Farbenunterschiede an dem freiliegenden Ende der Ware genau erkannt werden, wodurch jede Notwendigkeit, die Verpackung zu öffnen, entfällt.
Wird gewünscht, dass kein Licht auf die Ware einwirken soll, so kann man die oben als durchsichtig bezeichneten Teile undurchsichtig machen.
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statt wie in Fig. 1 an der Innenseite.
Das Loch für den Durchtritt des freiliegenden Endes der Ware kann in der für die Verpackung jeweils günstigsten Weise angeordnet werden.
Der Papiermantel kann so angeordnet werden, dass das Ende der Ware durch den durchsichtigen Umhüllungsteil hindurchgeht, ohne durch den Papiermantel hindurehzugehen.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Staubsichere Verpackung für Bindfäden, Bänder, Borten u. dgl., bei der das Endstück der Ware freiliegt, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Endstück durch eine Öffnung der Verpackung austritt und mit seinem freien Ende durch eine im Abstand von der Öffnung angebrachte Etikette festgehalten wird.