AT12353U1 - Sessel eines sesselliftes - Google Patents
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Description
österreichisches Patentamt AT12353U1 2012-04-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft einen Sessel eines Sesselliftes mit wenigstens einem Sitz, mit einem Schutzbügel, der sich quer über den Sitz erstreckt und von einer offenen Position in eine geschlossene Position verschwenkbar ist, und mit wenigstens einer Fußstütze, die mittels einer Tragstange am Schutzbügel angeordnet ist, wobei an der Tragstange eine Anlagefläche angeordnet ist, die in geschlossener Position des Schutzbügels an einer Gegenanlagefläche am Sessel anliegt.
[0002] Sessel für Sessellifte weisen mindestens einen Sitz, häufig zwei bis acht oder mehr, zum Beispiel zehn, nebeneinander liegende Sitze auf. Um ein Herausfallen oder Abrutschen der Fahrgäste vom Sessel zu verhindern, weisen diese Sessel Schutzbügel auf, die im Wesentlichen über die gesamte Breite des Sessels gehen. Diese Schutzbügel können von einer Position, in der sie über den Fahrgästen liegen (offene Position), in eine Position verschwenkt werden, in der sich ein Querbügel vor den Fahrgästen über deren Oberschenkel erstreckt (geschlossene Position).
[0003] An den Schutzbügeln sind oft Fußstützen vorgesehen, auf denen die Fahrgäste ihre Füße, ggf. mit daran befestigten Schiern oder einem Snowboard, aufstellen und abstützen können. Die Fußstützen sind über Tragstangen am Schutzbügel der Sessel befestigt und erstrecken sich vom Schutzbügel zwischen (z.B. AT 411 523 B, AT 411 046 B) oder vor den Sitzen (z.B. AT 507 312 B) nach unten.
[0004] Wenn sich die Fahrgäste auf den Fußstützen abstützen, wirkt auf den Schutzbügel eine Kraft, welche entweder auf eine am Sessel vorgesehene Schwenklagerung des Schutzbügels übertragen wird und in diesem Bereich aufgenommen werden muss oder mit Hilfe von an den Tragstangen angeordneten Stützarmen über Gegenanlageflächen zwischen den Sitzen auf den Tragrahmen abgeleitet wird (z.B. AT 411 523 B, AT 411 046 B).
[0005] Bei einer Verwendung von Stützarmen besteht die Gefahr, dass ein Körperteil, z.B. der Oberschenkel, eines Fahrgastes oder dessen Bekleidung zwischen einem Stützarm und der Gegenanlagefläche eingeklemmt wird. Bei einer Kraftaufnahme im Bereich der Schwenklagerung wirken durch die gegebenen Hebelarme sehr große Kräfte.
[0006] Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Sessel der eingangs genannten Gattung zur Verfügung zu stellen, mit welchem die vorstehend genannten Probleme des Standes der Technik vermieden werden.
[0007] Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß mit einem Sessel, welcher die Merkmale des Anspruches 1 aufweist.
[0008] Bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Sessels sind Gegenstand der Unteransprüche.
[0009] Da die Gegenanlagefläche unterhalb der Sitzfläche des Sitzes angeordnet ist, besteht keine Gefahr, dass ein Fahrgast oder dessen Bekleidung zwischen der Anlagefläche und der Gegenanlagefläche eingeklemmt wird.
[0010] Insbesondere ist es bevorzugt, wenn die Gegenanlagefläche gegenüber der Vorderkante des Sitzes zurück versetzt angeordnet ist. Dann besteht auch nicht die Gefahr, dass ein Fahrgast an einem Träger, an dem die Gegenanlagefläche angeordnet ist, anstößt.
[0011] In einerweiteren, bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann sich die Tragstange in der geschlossenen Position des Schutzbügels im Mittelbereich vor dem Sitz vom Schutzbügel zur Fußstütze erstrecken, wobei die Gegenanlagefläche im Mittelbereich der Vorderkante des Sitzes angeordnet ist. Somit bietet der erfindungsgemäße Sessel einen zusätzlichen Schutz, falls ein Fahrgast trotz aller Sicherheitsmaßnahmen unter dem Schutzbügel durchrutschen sollte.
[0012] Im Rahmen der Erfindung kann die Gegenanlagefläche am Rahmen des Sessels oder 1 /9 österreichisches Patentamt AT12353U1 2012-04-15 an der Unterseite eines Sitzes angeordnet sein.
[0013] Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die angeschlossenen Zeichnungen, in welchen bevorzugte Ausführungsformen dargestellt sind.
[0014] [0015] [0016] [0017] [0018]
Es zeigt:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Sessel in perspektivischer Ansicht,
Fig. 2 eine Vorderansicht des Sessels aus Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Sessels aus Fig. 1,
Fig. 4 einen Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Sessels in perspektivischer Darstellung und [0019] Fig. 5 einen erfindungsgemäßen Sessel in einer Schnittansicht.
[0020] In den Fig. 1 bis 3 ist eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sessels 1 dargestellt, der wie an sich bekannt einen Rahmen 2 aufweist, der über ein Gelenk mit einem nicht dargestellten Tragbügel und einer Klemmvorrichtung an ein Förderseil gekuppelt sein kann. Der Sessel 1 besitzt vier nebeneinander liegende Sitze 3, welche eine Sitzfläche 3a mit einer Vorderkante 4 und eine Rückenlehne aufweisen. Um zu verhindern, dass Fahrgäste vom Sessel 1 stürzen, ist ein Schutzbügel 5 vorgesehen, der von einer in den Fig. 1 dargestellten, oberen und offenen Stellung in eine in den Fig. 2 und 3 dargestellte untere und geschlossene Stellung bewegt werden kann. Der Schutzbügel 5 kann entweder automatisch mit Hilfe eines Mechanismus, der mit einer in einer Station vorgesehenen Einrichtung zusammen wirkt, oder von den Fahrgästen manuell geschlossen und geöffnet werden. Außerdem kann eine Verriegelung des Schutzbügels 5 in der geschlossenen Stellung vorgesehen sein. Zusätzlich kann der Sessel 1 auch eine Haube 6 aufweisen.
[0021] Mit Hilfe eines nicht dargestellten Tragseils wird der Sessel 1 von einer Talstation, gegebenenfalls über eine oder mehrere Zwischenstationen, zu einer Bergstation und wieder zurück gefördert. Der Sessel 1 kann dabei entweder mit einer Klemmvorrichtung in den Stationen vom Förderseil abgekuppelt und wieder an dieses angekuppelt werden. Es ist aber auch möglich, den Sessel 1 fix an das Förderseil zu klemmen.
[0022] Der Sessel 1 weist eine der Anzahl der Sitze 3 entsprechende Anzahl von Fußstützen 7 auf, die über Tragstangen 8 mit dem Schutzbügel 5 verbunden sind. Die Tragstangen 8 verlaufen in der dargestellten Ausführungsform mittig vor dem jeweiligen Sitz 3 vom Schutzbügel 5 nach unten, so dass ein Fahrgast die Tragstange 8 bei geschlossenem Schutzbügel 5 zwischen seinen Beinen hat. Dadurch ist jeder Fahrgast durch eine Tragstange 8 vor dem Durchrutschen zwischen der Sitzfläche und dem Schutzbügel 5 gesichert.
[0023] An den Tragstangen 8 ist jeweils ein Vorsprung 9 angeordnet, der eine Anlagefläche 10 aufweist, die in der geschlossenen Position des Schutzbügels 5 (Fig. 2 bis 5) an einer Gegenanlagefläche 11 am Sessel anliegt. Die Gegenanlagefläche 11 ist in den gezeigten Ausführungsformen durch einen gehäuseförmigen Träger 12 gebildet, welcher in Fahrtrichtung des Sessels gesehen nach vorne offen ist, um den Vorsprung 9 aufzunehmen. Die Träger 12 sind jeweils unterhalb eines Sitzes 3 und gegenüber der Vorderkante 4 des Sitzes 3 etwas zurück versetzt sowie im Mittelbereich der Vorderkante 4 des Sitzes 3 am Sitz 3 angeordnet. Die Träger 12 sind entweder wie in Fig. 5 dargestellt am Rahmen 2 des Sessels 1 befestigt, können aber auch direkt an der Unterseite der Sitze 3 angeordnet sein. Sie können auch in den Sitz 3 integriert sein. Wichtig ist, dass die Gegenanlagefläche unter der Sitzfläche 3a angeordnet ist, damit verhindert wird, dass ein Körperteil eines Fahrgastes oder dessen Bekleidung zwischen dem Vorsprung und der Gegenanlagefläche eingeklemmt wird.
[0024] Im Rahmen der Erfindung kann die Gegenanlagefläche 11 auch anders ausgeführt sein, z.B. durch einen einfachen U-förmigen und nach vorne offenen Bügel, eine Profilschiene oder dergleichen. Die Ausführungsform mit einem nach vorne offenen Gehäuse, das mit weichem 2/9
Claims (10)
- österreichisches Patentamt AT 12353 U1 2012-04-15 Kunststoff umhüllt sein kann um vor Verletzungen zu schützen, wenn ein Fahrgast daran anstößt, weist den Vorteil auf, dass verhindert wird, dass ein Fahrgast z.B. mit einem Kleidungsstück an der Gegenanlagefläche 11 hängen bleibt, wenn er z.B. durch einen Sturz oder beim Aussteigen aus dem Sessel unter den Sessel kommt. [0025] Der Vorsprung 9 weist in den gezeigten Ausführungsbeispielen ein abgerundetes, freies Ende auf, um bei einem unbeabsichtigten Kontakt mit dem Fahrgast während des Schließvorgangs des Schutzbügels 5 Verletzungen zu vermeiden. [0026] Im in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Gegenanlagefläche 11 schräg nach vorne unten und somit annähernd im rechten Winkel zur Bewegungsrichtung des Vorsprung 9 im Moment des Auftreffens der Anlagefläche 10 auf die Gegenanlagefläche 11 geneigt. Diese Lage der Gegenanlagefläche 11 ist vorteilhaft, wenn diese knapp unter und hinter der Vorderkante 4 eines Sitzes 3 liegt, da auf diese Weise gesichert ist, dass der Vorsprung 9 mit seiner Anlagefläche 10 die Gegenanlagefläche 11 beim Schließen des Schutzbügels 5 nicht verfehlt. Außerdem kann durch diese Neigung nach vorne Schnee aus dem Träger 12 heraus rutschen oder vom Vorsprung heraus gedrückt werden oder Wasser herauslaufen. [0027] Alternativ ist es allerdings ebenso möglich, die Gegenanlagefläche 11 entweder horizontal oder nach hinten geneigt anzuordnen, wenn die Anordnung und Geometrie der Anlagefläche 10 sowie der Gegenanlagefläche 11 im Bereich eines oder mehrerer Sitze 3 ein zuverlässiges Kontaktieren der Anlagefläche 10 und der Gegenanlagefläche 11 erlauben. Ein Vorteil einer im wesentlichen horizontal oder nach hinten geneigten Gegenanlagefläche 11 wäre eine stabilere Abstützung der Tragstange 8 über dessen Vorsprung 9 mit der Anlagefläche 10 an der Gegenanlagefläche 11. [0028] Grundsätzlich ist es bei der Erfindung möglich, entweder nur eine einzige oder, der Anzahl der Tragstangen 8 entsprechend, mehrere Gegenanlageflächen 11 für an den Tragstangen 8 angeordnete Vorsprünge 9 mit Anlageflächen 10 vorzusehen. Auch können zwar mehr als einer aber weniger als der Anzahl der Tragstangen entsprechende Vorsprünge 9 mit Gegenanlageflächen 11 verwendet werden, bei einem 6er Sessellift beispielsweise 2 oder 3 Vorsprünge 9 mit Gegenanlageflächen 11. Es ist bevorzugt, die erfindungsgemäße Abstützung des Schutzbügels 5 mit einer oder mehreren Anlageflächen 10 und Gegenanlageflächen 11 als alleinige Abstützung des Schutzbügels 5 zu verwenden. Eine Kombination mit zusätzlichen Abstützungen, beispielsweise der einleitend beschriebenen Abstützung im Bereich der Schwenklagerung des Schutzbügels 5 ist ebenso möglich. [0029] Im Rahmen der Erfindung kann auch die Tragstange 8 einen Vorsprung 9 aufweisen, welcher eine Vertiefung mit der Anlagefläche 10 aufweist, wobei die Gegenanlagefläche 11 durch einen in die Vertiefung eingreifenden Vorsprung gebildet ist. Ansprüche 1. Sessel eines Sesselliftes mit wenigstens einem Sitz (3), mit einem Schutzbügel (5), der sich quer über den Sitz (3) erstreckt und von einer offenen Position in eine geschlossene Position verschwenkbar ist, und mit wenigstens einer Fußstütze (7), die mittels einer Tragstange (8) am Schutzbügel (5) angeordnet ist, wobei an der Tragstange (8) eine Anlagefläche (10) angeordnet ist, die in geschlossener Position des Schutzbügels (5) an einer Gegenanlagefläche (11) am Sessel (1) anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenanlagefläche (11) unterhalb der Sitzfläche (3a) des Sitzes (3) angeordnet ist.
- 2. Sessel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er zwei oder mehr Sitze (3) aufweist.
- 3. Sessel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Tragstange (8) ein Vorsprung (9) angeordnet ist, welcher die Anlagefläche (10) aufweist.
- 4. Sessel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenanlagefläche (11) etwa horizontal ausgerichtet ist. 3/9 österreichisches Patentamt AT12353U1 2012-04-15
- 5. Sessel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenanlagefläche (11) gegenüber der Horizontalen nach vorne geneigt ausgerichtet ist.
- 6. Sessel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenanlagefläche (11) gegenüber der Horizontalen nach hinten geneigt ausgerichtet ist.
- 7. Sessel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenanlagefläche (11) gegenüber der Vorderkante (4) des Sitzes (3) zurück versetzt angeordnet ist.
- 8. Sessel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Tragstange (8) in der geschlossenen Position des Schutzbügels (5) im Mittelbereich vor dem Sitz (3) vom Schutzbügel (5) nach unten erstreckt und dass die Gegenanlagefläche (11) im Mittelbereich der Vorderkante (4) des Sitzes (3) angeordnet ist.
- 9. Sessel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenanlagefläche (11) an einem Rahmen (2) des Sessels (1) oder an der Unterseite des Sitzes (3) angeordnet ist.
- 10. Sessellift mit einer Talstation und einer Bergstation, einer zwischen der Talstation und der Bergstation umlaufenden Förderseil und mit permanent oder kuppelbar mit dem Förderseil verbundenen Sesseln (1), dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Sessel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 ausgeführt ist. Hierzu 5 Blatt Zeichnungen 4/9
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