AT12996U1 - Photovoltaisches modul und verwendung desselben - Google Patents
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Abstract
Bei einem photovoltaischen Modul (1) , welches eine Mehrzahl von Solarzellen (5) umfasst, welche jeweils mit einer elektrisch leitenden bzw. leitfähigen und strukturierten Schicht oder Struktur (10) zur Ableitung der in den Solarzellen (5) erzeugten elektrischen Energie gekoppelt sind, wobei an der von der elektrisch leitenden Schicht oder Struktur (10) abgewandten Oberfläche der Solarzellen (5) wenigstens eine transparente Trägerschicht (8) vorgesehen ist, wobei die elektrisch leitende und strukturierte Schicht oder Struktur (10) mit Anschlüssen eines Anschlussgehäuses kontaktierbar ist, ist vorgesehen, dass wenigstens zwei Teilbereiche (2, 3) des photovoltaischen Moduls (1), welche jeweils wenigstens eine Solarzelle (5) aufweisen, über einen flexiblen Verbindungsbereich (4) miteinander gekoppelt sind und entlang des flexiblen Verbindungsbereichs (4) in eine zueinander abgewinkelte und/oder einander wenigstens teilweise überlappende Lage faltbar bzw. klappbar sind, wodurch ein an unterschiedliche Einsatzzwecke anpassbares und insbesondere in einer Transportstellung mit verringerten Außenabmessungen klappbares bzw. faltbares photovoltaisches Modul (1) zur Verfügung stellt werden kann.
Description
österreichisches Patentamt AT 12 996 Ul 2013-03-15
Beschreibung [0001] Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein photovoltaisches Modul, welches eine Mehrzahl von Solarzellen umfasst, welche jeweils mit einer elektrisch leitenden bzw. leitfähigen und strukturierten Schicht oder Struktur zur Ableitung der in den Solarzellen erzeugten elektrischen Energie gekoppelt sind, wobei an der von der elektrisch leitenden Schicht oder Struktur abgewandten Oberfläche der Solarzellen wenigstens eine transparente Trägerschicht vorgesehen ist, wobei die elektrisch leitende und strukturierte Schicht oder Struktur mit Anschlüssen eines Anschlussgehäuses kontaktierbar ist. Die vorliegende Erfindung bezieht sich darüber hinaus auf eine Verwendung eines derartigen photovoltaischen Moduls.
[0002] In einem photovoltaischen Modul ist üblicherweise eine Mehrzahl von Solarzellen in einer im Wesentlichen flächigen bzw. ebenen Anordnung vorgesehen, wobei über eine elektrisch leitende bzw. leitfähige und strukturierte Schicht oder Struktur eine Ableitung der in den Solarzellen erzeugten elektrischen Energie erfolgt. Für einen Schutz der Solarzellen ist eine transparente Trägerschicht vorgesehen, welche beispielsweise aus einem Glas hergestellt ist, und an der von der Trägerschicht abgewandten Seite des photovoltaischen Moduls ist üblicherweise eine Abdeckschicht vorgesehen, welche beispielsweise die elektrisch leitende und strukturierte Schicht oder Struktur abdeckt, wobei diese leitende Schicht oder Struktur mit Anschlüssen eines Anschlussgehäuses kontaktierbar ist.
[0003] Für eine Erzielung einer entsprechend hohen Energieausbeute werden zunehmend photovoltaische Module vorgesehen bzw. bereitgestellt, welche vergleichsweise große Abmessungen aufweisen, wobei derartige, große Abmessungen aufweisende photovoltaische Module nicht nur unhandlich werden, sondern auch zunehmend ein vergleichsweise großes Gewicht aufweisen, da beispielsweise für die transparente Trägerschicht entsprechend dicke Materialien zur Bereitstellung einer ausreichenden mechanischen Festigkeit vorgesehen werden müssen. Während bei einer Montage derartiger photovoltaischer Module beispielsweise an Gebäudeteilen, insbesondere Dachflächen, eine entsprechend sichere und zuverlässige Verankerung und Halterung bzw. Abstützung derartiger großflächiger photovoltaischer Module möglich ist, ist unmittelbar einsichtig, dass großflächige photovoltaische Module, welche eine entsprechend hohe Energieausbeute zur Verfügung stellen, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer großen und unhandlichen Abmessungen als auch ihres gegebenenfalls großen Gewichts nicht mehr sinnvoll in transportabler Form und/oder leicht einsetzbarer und gegebenenfalls einfach montierbarer oder demontierbarer Form zur Verfügung gestellt werden können.
[0004] Die vorliegende Erfindung zielt daher darauf ab, ein photovoltaisches Modul der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, bei welchem die Probleme des oben genannten Standes der Technik vermieden oder zumindest verringert werden können, und zielt insbesondere darauf ab, ein photovoltaisches Modul zur Verfügung zu stellen, welches in einer Transportstellung mit gegenüber einer Einsatzposition verringerten Abmessungen und/oder mit von einer großflächigen ebenen Struktur abweichenden Konfiguration ausgebildet ist.
[0005] Zur Lösung dieser Aufgaben ist ein photovoltaisches Modul der eingangs genannten Art im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Teilbereiche des photovoltaischen Moduls, welche jeweils wenigstens eine Solarzelle aufweisen, über einen flexiblen Verbindungsbereich miteinander gekoppelt sind und entlang des flexiblen Verbindungsbereichs in eine zueinander abgewinkelte und/oder einander wenigstens teilweise überlappende Lage faltbar bzw. klappbar sind. Dadurch, dass erfindungsgemäß wenigstens zwei Teilbereiche des photovoltaischen Moduls über einen flexiblen Verbindungsbereich miteinander gekoppelt sind, kann ein derartiges photovoltaisches Modul in einer von einer im Wesentlichen ebenen, großflächigen Konfiguration abweichenden Lage angeordnet bzw. positioniert werden. Darüber hinaus kann ein derartiges erfindungsgemäßes photovoltaisches Modul mit über wenigstens einen flexiblen Verbindungsbereich miteinander verbundenen Teilbereichen, welche jeweils wenigstens eine Solarzelle aufweisen, auch beispielsweise für einen Transport in eine einander wenigstens teilweise überlappende Lage der Teilbereiche gefaltet bzw. geklappt werden, um 1 /9 österreichisches Patentamt AT 12 996 Ul 2013-03-15 einen Transport eines derartigen photovoltaischen Moduls bei verringerten Außenabmessungen zur Verfügung zu stellen. Es kann somit ein tragbares und leicht transportierbares photovoltai-sches Modul zur Verfügung gestellt werden, welches für einen Einsatz in einfacher und zuverlässiger Weise in eine Position bzw. Lage gebracht werden kann, in welcher die jeweils über flexible Verbindungsbereiche miteinander verbundenen Teilbereiche in eine zur Energiegewinnung optimierte Position gebracht werden können. Hierbei kann durch die flexiblen Verbindungsbereiche zwischen den einzelnen Teilbereichen auch eine relativ zueinander abgewinkelte Lage der einzelnen Teilbereiche eingenommen werden, um entsprechend den Anforderungen jeweils eine optimierte Energiegewinnung zu ermöglichen.
[0006] Zur Erzielung einer entsprechend geringen Gesamtgröße in einer Transportstellung als auch gegebenenfalls zur Vereinfachung einer Steuerung bzw. Regelung der in einzelnen Teilbereichen vorgesehenen Solarzellen wird gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, dass die wenigstens zwei Teilbereiche jeweils im Wesentlichen gleiche Abmessungen und/oder eine gleiche Anzahl von Solarzellen aufweisen.
[0007] Für eine einfache Anpassung an gegebenenfalls unterschiedliche Einsatzzwecke als auch insbesondere zur Optimierung der Flächen der Teilbereiche des Moduls zur Anordnung der Solarzellen, durch deren Anzahl insbesondere die Gesamtleistung des photovoltaischen Moduls wesentlich bestimmt bzw. beeinflusst wird, wird gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, dass die Teilbereiche des photovoltaischen Moduls eine regelmäßige geometrische Konfiguration, wie beispielsweise eine rechteckige, insbesondere quadratische, dreieckige, sechseckige Konfiguration aufweisen.
[0008] Für eine einfache und zuverlässige elektrische Kopplung der in den einzelnen Teilbereichen aufgenommenen leitenden Schichten bzw. Strukturen, welche mit den Solarzellen gekoppelt sind, wird vorgeschlagen, dass in dem flexiblen Verbindungsbereich die leitende bzw. leitfähige und strukturierte Schicht oder Struktur eingebettet ist, wie dies einer weiters bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen photovoltaischen Moduls entspricht.
[0009] Während im Wesentlichen jegliche bekannte Kontaktierung der Solarzellen mit der leitenden Schicht bzw. Struktur zur Ableitung der in den Solarzellen erzeugten elektrischen Energie vorgesehen sein kann, wird zur weiteren Vereinfachung der elektrischen Kopplung zwischen den einzelnen Teilbereichen des Moduls in einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, dass die Solarzellen an ihrer Rückseite mit der elektrisch leitenden bzw. leitfähigen und strukturierten Schicht gekoppelt sind, welche durch eine Abdeckschicht abgedeckt ist.
[0010] In diesem Zusammenhang wird für eine weitere Vereinfachung des Aufbaus des erfin-dungsgemäßen photovoltaischen Moduls vorgeschlagen, dass die elektrisch leitende bzw. leitfähige und strukturierte Schicht in einer mehrlagigen, an der Rückseite der Solarzellen angeordneten Folie integriert ist, wobei die mehrlagige Folie den flexiblen Verbindungsbereich zwischen den wenigstens zwei Teilbereichen des photovoltaischen Moduls und/oder einen Bestandteil hiervon ausbildet, wie dies einer weiters bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen photovoltaischen Moduls entspricht.
[0011] Zur Vereinfachung des konstruktiven Aufbaus des photovoltaischen Moduls und zur Erzielung einer entsprechenden Stabilität bzw. mechanischen Widerstandsfähigkeit der einzelnen Teilbereiche des photovoltaischen Moduls wird darüber hinaus bevorzugt vorgeschlagen, dass die jeweils über einen flexiblen Verbindungsbereich miteinander verbundenen Teilbereiche eine Mehrzahl von Solarzellen aufweisen und mit einer sämtliche Solarzellen des Teilbereichs gemeinsam überdeckenden transparenten Trägerschicht ausgebildet sind. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die einzelnen Teilbereiche gegenüber einem starren, große Abmessungen aufweisenden photovoltaischen Modul verringerte Abmessungen aufweisen, kann mit Trägerschichten entsprechend verringerter Dicke bzw. Stärke das Auslangen gefunden werden, wobei dennoch die erforderliche mechanische Stabilität zur Verfügung gestellt wird. 2/9 österreichisches Patentamt AT 12 996 Ul 2013-03-15 [0012] Für eine zuverlässige Regelung bzw. Steuerung der in den einzelnen Teilbereichen aufgenommenen Solarzellen wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass zumindest jedem Teilbereich des photovoltaischen Moduls eine Regel- bzw. Steuereinrichtung zugeordnet ist, wie dies einer weiters bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen photovoltaischen Moduls entspricht. Durch Vorsehen bzw. Zuordnen jeweils einer Regel- bzw. Steuereinrichtung bei bzw. zu jedem Teilbereich wird insbesondere sichergestellt, dass bei gegebenenfalls unterschiedlicher Bestrahlung der einzelnen Teilbereiche, welche andernfalls zu einem Überhitzen einzelner Solarzellen oder Teilbereiche führen könnte, derartige unterschiedliche Umgebungsparameter in einfacher und zuverlässiger Weise berücksichtigt werden können. Hierbei kann durch Vorsehen entsprechender Regel- bzw. Steuereinrichtungen auch bei einem gegebenenfalls auftretenden teilweisen Abschatten von einzelnen Solarzellen oder Teilbereichen und somit gegebenenfalls unterschiedlicher Leistung unterschiedlicher Teilbereiche eine Optimierung der Gesamtleistung des photovoltaischen Moduls bei Vermeidung von Beschädigungen einzelner Solarzellen oder Teilbereiche erzielt werden.
[0013] Für ein einfaches Anordnen bzw. Zusammenklappen einer gegebenenfalls vorliegenden Mehrzahl von miteinander jeweils über flexible Teilbereiche verbundenen Teilbereichen des photovoltaischen Moduls wird gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, dass die Abmessungen von flexiblen Verbindungsbereichen zwischen einzelnen, einander überlappenden Teilbereichen des photovoltaischen Moduls jeweils ein Vielfaches, insbesondere wenigstens das Doppelte der Dicke eines Teilbereichs des photovoltaischen Moduls betragen.
[0014] Zur Berücksichtigung von gegebenenfalls unterschiedlichen relativen Abständen zwischen einzelnen übereinander klappbaren Teilbereichen wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass die Abmessungen der flexiblen Verbindungsbereiche zwischen Teilbereichen des photovoltaischen Moduls voneinander unterschiedlich gewählt sind, wie dies einer weiters bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen photovoltaischen Moduls entspricht.
[0015] Wie bereits oben mehrfach erwähnt, lässt sich durch die zueinander abwinkelbaren oder in eine überlappende Lage bringbaren Teilbereiche ein Transport eines erfindungsgemäßen photovoltaischen Moduls vereinfachen, so dass erfindungsgemäß vorgeschlagen wird, das photovoltaische Modul gemäß der Erfindung oder einer bevorzugten Ausführungsform davon als in einem gefalteten bzw. zusammengeklappten Transportzustand einsetzbares transportables photovoltaisches Modul zu verwenden.
[0016] Darüber hinaus wird vorgeschlagen, das photovoltaische Modul gemäß der Erfindung oder einer bevorzugten Ausführungsform hiervon als ein mit zueinander abgewinkelten Teilbereichen einsetzbares photovoltaisches Modul zu verwenden.
[0017] Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der beiliegenden Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen von photovoltaischen Modulen näher erläutert. In dieser zeigen: [0018] Fig. 1 einen schematischen Schnitt durch einen Teilbereich eines erfindungsgemäßen photovoltaischen Moduls; [0019] Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen photovoltai schen Moduls, wobei eine Mehrzahl von jeweils im Wesentlichen quadratischen Teilbereichen jeweils über flexible Verbindungsbereiche verbunden ist, wobei Fig. 1 beispielsweise einen Schnitt entlang der Linie l-l der Fig. 2 in vergrößertem Maßstab darstellt; [0020] Fig. 3 eine weitere abgewandelte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen photovol taischen Moduls, wobei Fig. 3a das photovoltaische Modul in einer zusammengeklappten Transportstellung zeigt und Fig. 3b das photovoltaische Modul in einer teilweise aufgeklappten Stellung bzw. Einsatzposition zeigt; [0021] Fig. 4 eine schematische Draufsicht auf eine weitere abgewandelte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen photovoltaischen Moduls, wobei im Wesentlichen dreieckige Teilbereiche vorgesehen sind; und 3/9 österreichisches Patentamt AT12 996U1 2013-03-15 [0022] Fig. 5 in einer zu Fig. 2 und 4 ähnlichen Darstellung eine Draufsicht auf eine weitere abgewandelte Ausführungsform, wobei ein im wesentlichen zentraler, sechseckiger mittiger Teilbereich des photovoltaischen Moduls mit einer entsprechenden Anzahl von im Wesentlichen dreieckigen Teilbereichen verbindbar bzw. koppelbar ist, welche in eine den zentralen sechseckigen Teilbereich überlappende Lage klappbar bzw. faltbar sind.
[0023] In Fig. 1 ist ein Schnitt durch ein photovoltaisches Modul 1 gezeigt, wobei ersichtlich ist, dass Teilbereiche 2 und 3 des photovoltaischen Moduls über einen mit 4 bezeichneten flexiblen Verbindungsbereich miteinander gekoppelt bzw. verbunden sind.
[0024] Jeder Teilbereich 2 und 3 des photovoltaischen Moduls 1 beinhaltet eine Mehrzahl von Solarzellen 5, welche in einer Schicht 6 aus einem Kunststoff material eingebettet sind, welches beispielsweise aus Ethylenvinylacetat besteht. Darüber hinaus sind die Solarzellen 5 in Richtung zu einer schematisch mit 7 angedeuteten Bestrahlung durch eine transparente Trägerschicht 8 abgedeckt, welche beispielsweise aus einem Glas besteht.
[0025] Zur Ableitung der in den Solarzellen 5 erzeugten elektrischen Energie sind diese über schematisch mit 9 angedeutete Kontakte mit einer elektrisch leitenden bzw. leitfähigen und strukturierten Schicht bzw. Struktur 10 verbunden, wobei über ein nicht näher angedeutetes Anschlussgehäuse die Ableitung der Energie unter Verwendung der leitenden Schicht bzw. Struktur 10 erfolgt.
[0026] Zum Schutz der leitenden Struktur bzw. Schicht 10 ist darüber hinaus eine Abdeckfolie bzw. -Schicht 11 angedeutet.
[0027] Aus Fig. 1 ist ersichtlich, dass die Verbindung bzw. Kopplung zwischen den Teilbereichen 2 und 3 des photovoltaischen Moduls, welche jeweils eine Mehrzahl von Solarzellen 5 aufweisen, über die Abdeckfolie bzw. -Schicht 11 sowie die elektrisch leitende Schicht bzw. Struktur 10 erfolgt, wobei darüber hinaus eine zusätzliche Schutzschicht bzw. Abdeckschicht 12 des flexiblen Verbindungsbereichs 4 angedeutet ist.
[0028] Wie dies anhand der nachfolgenden Figuren im Detail erörtert werden wird, ist es somit möglich, durch die Kopplung bzw. Verbindung der Teilbereiche 2 und 3 des photovoltaischen Moduls 1, welche jeweils eine Mehrzahl von Solarzellen 5 aufweisen, die einzelnen Teilbereiche 2 und 3 in eine zueinander abgewinkelte Lage oder eine wenigstens teilweise überlappende Lage zu bringen, um eine Anpassung an unterschiedliche Erfordernisse bzw. Konfigurationen eines Einsatzes des photovoltaischen Moduls 1 oder eine Einnahme einer Transportstellung zu ermöglichen, in welcher das photovoltaische Modul 1 eine entsprechend verringerte Größe aufweist.
[0029] Darüber hinaus ist in Fig. 1 schematisch mit 16 eine jedem Teilbereich 2 bzw. 3 zugeordnete Regel- bzw. Steuereinrichtung angedeutet, welche neben einer Optimierung der durch das photovoltaische Modul 1 zur Verfügung zu stellenden Energieausbeute auch einen Schutz und/oder eine getrennte Regelung bzw. Steuerung der einzelnen Teilbereiche 2 bzw. 3 ermöglicht.
[0030] In Fig. 2 ist schematisch dargestellt, dass das photovoltaische Modul 1 neben den Teilbereichen 2 und 3, wie sie in Fig. 1 in vergrößertem Maßstab dargestellt sind und welche über den wiederum mit 4 bezeichneten Verbindungsbereich gekoppelt bzw. verbunden sind, weitere, wiederum im Wesentlichen quadratische Abmessungen aufweisende, zusätzliche Teilbereiche aufweist, welche allgemein mit 15 bezeichnet sind. Sämtliche Teilbereiche 2, 3 sowie 15 weisen jeweils in der dargestellten quadratischen Anordnung vier Solarzellen 5 auf, wobei die jeweils flexiblen Verbindungsbereiche zwischen einzelnen benachbarten Teilbereichen 2, 3 und 15 allgemein mit 4 bezeichnet sind.
[0031] Entsprechend den Anforderungen lässt sich somit eine gewünschte Anzahl von miteinander zu koppelnden bzw. zu verbindenden Teilbereichen 2, 3 bzw. 15 für das photovoltaische Modul 1 zur Verfügung stellen. 4/9 österreichisches Patentamt AT12 996U1 2013-03-15 [0032] Bei der schematischen Darstellung gemäß Fig. 3 ist ersichtlich, dass ein wiederum aus einer Mehrzahl von allgemein mit 21 bezeichneten Teilbereichen bestehendes photovoltaisches Modul 20 in eine in Fig. 3a dargestellte Transportstellung gebracht werden kann, in welcher die einzelnen Teilbereiche 21, welche wiederum eine Mehrzahl von Solarzellen aufweisen, welche jedoch der Einfachheit halber nicht dargestellt sind, in eine einander überlappende Lage gebracht werden. Einzelne Verbindungsbereiche zwischen benachbarten bzw. aneinander anschließenden Teilbereichen 21 sind in Fig. 3a mit 22 und 23 bezeichnet. Der schematischen Darstellung von Fig. 3a ist darüber hinaus zu entnehmen, dass entsprechend der relativen Positionierung der Teilbereiche 21 in der Transportstellung die Verbindungsbereiche 22 und 23 unterschiedliche Längen aufweisen. Diese Längen betragen insbesondere jeweils ein Vielfaches der Dicke der einzelnen Teilbereiche 21.
[0033] Aus der in Fig. 3a gezeigten Transportstellung entsprechend verringerter Gesamtabmessungen ist das photovoltaische Modul 20 in die in Fig. 3b angedeutete Lage aufklappbar bzw. auffaltbar, so dass in einer Einsatzposition eine entsprechend große aktive Fläche des photovoltaischen Moduls 20 durch die Vielzahl der wiederum allgemein mit 21 bezeichneten Teilbereiche zur Verfügung gestellt werden kann. Die einzelnen Teilbereiche 21 müssen hierbei nicht in eine im Wesentlichen flache bzw. ebene Stellung bzw. Anordnung gebracht werden, sondern können entsprechend den Anforderungen auch eine zueinander abgewinkelte Position aufweisen bzw. einnehmen.
[0034] In Fig. 5 ist eine weitere abgewandelte Ausführungsform eines photovoltaischen Moduls 30 gezeigt, wobei jeweils eine dreieckige Konfiguration aufweisende Teilbereiche 31, welche schematisch mit 32 bezeichnete Solarzellen aufweisen, über einen flexiblen Verbindungsbereich 33 miteinander verbunden bzw. gekoppelt sind. Entsprechend den Anforderungen lassen sich auch die Teilbereiche 31 in eine zueinander abgewinkelte Lage oder insbesondere bei Vorsehen von im Wesentlichen gleichen Abmessungen vollständig überdeckende bzw. überlappende Lage bringen.
[0035] In Fig. 5 ist eine weitere abgewandelte Ausführungsform eines photovoltaischen Moduls 40 gezeigt, wobei mit einem zentralen, sechseckigen Teilbereich 41 eine Mehrzahl von jeweils dreieckigen Teilbereichen 42 über schematische Verbindungsbereiche 43 gekoppelt bzw. verbunden ist. In Fig. 5 sind die dreieckigen Teilbereiche 42 mit durchgezogenen Linien in ihrer aufgeklappten Lage angedeutet, während durch strichlierte Linien und mit 42' bezeichnet eine entsprechend geringere Außenabmessung aufweisende Transportlage angedeutet ist, in welcher die um die Verbindungsbereiche 43 schwenkbaren bzw. klappbaren Teilbereiche 42 den zentral mittleren Teilbereich 41 im Wesentlichen vollständig abdecken bzw. überlappen.
[0036] Ebenso wie in Fig. 3b sind auch in Fig. 5 zur Vereinfachung der Darstellung die einzelnen, in den Teilbereichen 41 und 42 aufgenommenen Solarzellen nicht näher gezeigt.
[0037] Die elektrische Kopplung der einzelnen Solarzellen und Teilbereiche der Ausbildungen gemäß Fig. 2 bis 5 erfolgt wie bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform über eine leitende Struktur bzw. Schicht 10.
[0038] Durch Vorsehen entsprechender Teilbereiche 2, 3, 15, 21, 31 sowie 41 und 42 mit gegenüber den gesamten Abmessungen der photovoltaischen Module 1, 20, 30 und 40 verringerten Abmessungen kann beispielsweise für die transparente Trägerschicht 8 mit geringeren Dicken das Auslangen gefunden werden, da trotz der geringeren Dicke für die entsprechend geringere Abmessungen aufweisenden Teilbereiche eine ausreichende mechanische Widerstandsfähigkeit zur Verfügung gestellt werden kann.
[0039] Durch die jeweils über flexible Verbindungsbereiche 4, 22, 23, 33, 43 miteinander gekoppelten Teilbereiche 2, 3, 15, 21, 31, 41 und 42 lässt sich die Flexibilität eines Einsatzes des photovoltaischen Moduls 1, 20, 30, 40 steigern, da eine Anpassung an unterschiedliche Gegebenheiten möglich wird. Darüber hinaus lässt sich das photovoltaische Modul in eine gegenüber einer Einsatzstellung verringerte Außenabmessungen aufweisende Transportstellung bringen, so dass ein vergleichsweise geringe und leicht handhabbare Abmessungen aufweisendes 5/9
Claims (10)
- österreichisches Patentamt AT12 996U1 2013-03-15 transportables photovoltaisches Modul zur Verfügung gestellt werden kann. [0040] Ein derartiges transportables photovoltaisches Modul 1, 20, 30, 40 kann beispielsweise für eine Energieversorgung unabhängig von einem insbesondere öffentlichen Energieversorgungsnetz oder als Notenergieversorgung eingesetzt werden. Ebenso kann ein derartiges transportables photovoltaisches Modul 1, 20, 30, 40 beispielsweise als Ladestation für Elektrogeräte, Elektrofahrzeuge oder dgl. durch den einfachen Transport bei entsprechend verringerten Außenabmessungen und die einfache Montage in eine Einsatzstellung eingesetzt werden. Ansprüche 1. Photovoltaisches Modul, welches eine Mehrzahl von Solarzellen umfasst, welche jeweils mit einer elektrisch leitenden bzw. leitfähigen und strukturierten Schicht oder Struktur zur Ableitung der in den Solarzellen erzeugten elektrischen Energie gekoppelt sind, wobei an der von der elektrisch leitenden Schicht oder Struktur abgewandten Oberfläche der Solarzellen wenigstens eine transparente Trägerschicht vorgesehen ist, wobei die elektrisch leitende und strukturierte Schicht oder Struktur mit Anschlüssen eines Anschlussgehäuses kontaktierbar ist, wobei wenigstens zwei Teilbereiche des photovoltaischen Moduls, welche jeweils wenigstens eine Solarzelle aufweisen, über einen flexiblen Verbindungsbereich miteinander gekoppelt sind und entlang des flexiblen Verbindungsbereichs in eine zueinander abgewinkelte und/oder einander wenigstens teilweise überlappende Lage faltbar bzw. klappbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Solarzellen (5, 32) an ihrer Rückseite mit der elektrisch leitenden bzw. leitfähigen und strukturierten Schicht (10) gekoppelt sind, welche durch eine Abdeckschicht (11) abgedeckt ist, und dass die elektrisch leitende bzw. leitfähige und strukturierte Schicht (10) in einer mehrlagigen, an der Rückseite der Solarzellen (5, 32) angeordneten Folie integriert ist, wobei die mehrlagige Folie den flexiblen Verbindungsbereich (4, 22, 23, 33, 43) zwischen den wenigstens zwei Teilbereichen des photovoltaischen Moduls und/oder einen Bestandteil hiervon ausbildet.
- 2. Photovoltaisches Modul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in an sich bekannter Weise die wenigstens zwei Teilbereiche (2, 3, 15, 21, 31) jeweils im Wesentlichen gleiche Abmessungen und/oder eine gleiche Anzahl von Solarzellen (5, 32) aufweisen.
- 3. Photovoltaisches Modul nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in an sich bekannter Weise die Teilbereiche (2, 3, 15, 21, 31, 41, 42) des photovoltaischen Moduls (1,20, 30, 40) eine regelmäßige geometrische Konfiguration, wie beispielsweise eine rechteckige, insbesondere quadratische, dreieckige, sechseckige Konfiguration aufweisen.
- 4. Photovoltaisches Modul nach Anspruch 1,2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass in an sich bekannter Weise in dem flexiblen Verbindungsbereich (4, 22, 23, 33, 43) die leitende bzw. leitfähige und strukturierte Schicht oder Struktur (10) eingebettet ist.
- 5. Photovoltaisches Modul nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in an sich bekannter Weise die jeweils über einen flexiblen Verbindungsbereich (4, 22, 23, 33, 43) miteinander verbundenen Teilbereiche (2, 3, 15, 21, 31,41, 42) eine Mehrzahl von Solarzellen (5, 32) aufweisen und mit einer sämtliche Solarzellen (5, 32) des Teilbereichs (2, 3, 15, 21,31,41,42) gemeinsam überdeckenden transparenten Trägerschicht (8) ausgebildet sind.
- 6. Photovoltaisches Modul nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in an sich bekannter Weise zumindest jedem Teilbereich (2, 3, 15, 21,31,41,42) des photovoltaischen Moduls eine Regel- bzw. Steuereinrichtung (16) zugeordnet ist.
- 7. Photovoltaisches Modul nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in an sich bekannter Weise die Abmessungen von flexiblen Verbindungsbereichen (22, 23) zwischen einzelnen, einander überlappenden Teilbereichen (21) des photovoltaischen Moduls (20) jeweils ein Vielfaches, insbesondere wenigstens das Doppelte der Dicke eines Teilbereichs (21) des photovoltaischen Moduls (20) betragen. 6/9 österreichisches Patentamt AT 12 996 Ul 2013-03-15
- 8. Photovoltaisches Modul nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in an sich bekannter Weise die Abmessungen der flexiblen Verbindungsbereiche (4, 22, 23, 33, 43) zwischen Teilbereichen (2, 3, 15, 21, 31, 41, 42) des photovoltaischen Moduls (1, 20, 30, 40) voneinander unterschiedlich gewählt sind.
- 9. Verwendung eines photovoltaischen Moduls nach einem der Ansprüche 1 bis 8 als in einem gefalteten bzw. zusammengeklappten Transportzustand einsetzbares transportables photovoltaisches Modul (1,20, 30, 40).
- 10. Verwendung eines photovoltaischen Moduls nach einem der Ansprüche 1 bis 8 als ein mit zueinander abgewinkelten Teilbereichen einsetzbares photovoltaisches Modul (1, 20, 30, 40). Hierzu 2 Blatt Zeichnungen 7/9
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