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Vorrichtung zum Bestrahlen von Stoffen mit ultraviolettem Licht.
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, die sich zum Bestrahlen von Stoffen mit ultraviolettem Licht eignet. Solche Anlagen können zum Sterilisieren von Flüssigkeiten, z. B. von Wasser oder Milch, benutzt werden. Die bisher gebauten Vorrichtungen weisen oft den Nachteil auf dass die Teile schwer auszuwechseln sind und dass auch das Reinhalten dieser Teile, z. B.
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Die Erfindung bezweckt eine solche Anlage, bei der die Teile sehr leicht auswechselbar sind und auch sehr gut eingehalten werden können.
Eine Anlage gemäss der Erfindung enthält eine elektrische Entladungsröhre und ein Gefäss, in dem sich der zu bestrahlende Stoff befindet und diese beiden Teile sind abnehmbar an einem Gehäuse befestigt. Die Entladungsrohre kann mit Hilfe einer Fassung, z. B. einer Bajonettfassung, mit dem Gehäuse verbunden sein. Von den Öffnungen für die Zu-und Abführung des zu bestrahlenden Stoffes abgesehen, ist der Bestrahlungsraum zweckmässig ganz geschlossen. Die Anlage kann zweckmässig derart gebaut sein, dass ein Rand des Gefässes, in dem sich der zu bestrahlende Stoff befinden kann, an einen an der Entladungsröhre befindlichen Ring gedrückt wird ; dies kann mit Hilfe einer Gewindebüchse geschehen, durch die zugleich das Gefäss an dem Gehäuse befestigt werden kann.
Das Gehäuse kann mit einem Teil verbunden sein, der sich leicht an einer Wand, z. B. an dem Transformator, mittels dessen die Entladungröhre betrieben wird, befestigen lässt, und es ist zweckmässig derart ausgestaltet, dass es die unter Spannung stehenden Teile umgibt.
Die Erfindung wird an Hand der Zeichnung erläutert, in der ein Ausführungsbeispiel der Erfindung im Schnitt dargestellt ist.
In der Zeichnung stellt 1 ein zylinderförmiges Gehäuse dar, das z. B. aus Kupfer besteht und an dem eine elektrische Entladungsröhre 2 und ein Bestrahlungsgefäss 3 befestigt sind. Die Entladungsröhre, die mit einer Menge von Quecksilberdampf gefüllt ist, dem ein anderes Gas, z. B. Argon, zugesetzt sein kann, und die zum Erzeugen des ultravioletten Lichtes dient, enthält eine Glühkathode 4 und zwei durch einen Schirm getrennte Anoden 5 und 6, die auf einem Füsschen 7 angeordnet sind, durch das die Stromzuführungsdrähte der Elektroden geführt sind.
Das obere Ende der Entladungsröhre ist von einem Sockel umgeben, an dem sich verschiedene Kontaktstifte 9 befinden, die mit den Stromzuführungsdrähten der Elektroden verbunden sind.
Die Entladungsröhre wird in einer vierpoligen Bajonettfassung 10 festgehalten, die in geeigneter Weise mit dem Gehäuse 1 verbunden ist. Die in der Fassung vorhandene Nut 11 und der in sie passende Stift 12 des Sockels der Entladungsröhre sind in der Zeichnung durch gestrichelte Linien angegeben. Die Anmeldung ist nicht auf die Verwendung einer Bajonettfassung beschränkt. Es ist z. B. sehr gut möglich, ein Lampenfüsschen mit vier Büchsen, wie es bei Radioröhren gebräuchlich ist, zu verwenden. Unter Fassung ist demnach in dieser Anmeldung auch ein derartiges Lampenfüsschen zu verstehen.
In einer am Ende des Gehäuses 1 angebrachten Nut befindet sich ein Kupferring 13, gegen den ein am Sockel der Entladungsröhre befindlicher Ring 14 anliegt. Das obere Ende des Bestrahlungsgefässes 3, das z. B. aus Glas besteht, hat die Form einer flachen Krempe 15,
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die unter Zwischenschaltung eines Gummiringes 16 mittels einer Gewindebüchse 17 gegen den Ring 14 gedrückt wird. Die Gewindebüchse 17 kaun auf das Ende des Gehäuses 11 geschraubt werden, das zu diesem Zweck mit einem Schraubengewinde versehen ist. Zwischen der Gewindebüchse und dem Rand 15 des Bestrahlungsgefässes befinden sich noch ein Gummiring 18 und ein Kupferring 19.
Letzterer erleichtert das Anziehen der Gewindebüchse und die Gummiring 16 und 18 bewirken eine gute Abdichtung des Bestrahlungsgefässes 3 gegen den Rand 14 der Entladungsröhre. Eine solche gute Abdichtung ist gewünscht, da es vorkommen kann, dass der zu bestrahlende Stoff mit zu grosser Schnelligkeit durch das Röhrchen. 20 zugeführt wird. Wäre die Abdichtung zwischen dem Gefäss und dem genannten Ring nicht vollkommen, so würde der zu behandelnde Stoff in das Gehäuse 1 eindringen können. Das Abführungsrohr 21 muss derart gebaut sein, dass die Gewindebüchse 17 über die Entladungröhre geschoben werden kann.
Das Gehäuse 1 ist mit einem hohlen Arm 22 verbunden, der an einer Platte 23 befestigt ist, die leicht an einer Wand befestigt werden kann. Wenn die Anlage zum Sterilisieren von Wasser dient, so ist es vorteilhaft, sie in der Nähe eines Wasserhahns anzuordnen, wodurch es sehr leicht ist, das zu behandelnde Wasser durch einen Schlauch von dem Hahn nach der Anlage zu führen. Eine andere geeignete Anordnung erhält man, wenn die Platte 23 an dem Transformator befestigt wird, mit dem die Entladungsröhre betrieben wird.
Mit den Klemmschrauben 24 der Fassung sind Stromzuführungsdrähte 25 verbunden, die zu einem Kabel 26 vereinigt sind, das durch eine Öffnung im Arm 22 geführt ist und das mit dem in der Zeichnung nicht dargestellten Transformator verbunden ist.
Wie sich aus der Beschreibung der Vorrichtung ergibt, ist es sehr leicht, das Bestrahlunggefäss 3 durch Lösen der Gewindebüchse 17 zu entfernen, so dass dieses Gefäss in sehr einfacher Weise gereinigt oder durch ein anderes ersetzt werden kann. Nach Entfernung des Bestrahlungsgefässes kann auch die Entladungsröhre. 2 sehr leicht aus der Fassung genommen
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Gewindebüchse die Entladungsröhre und die Fassung an den verschiedenen Stromzuführungs- drähten hängen würden, was die Gefahr einer Beschädigung herbeiführen könnte.
Die Abmessungen des Gehäuses sind derart gewählt, dass es die unter Spannung stehenden Teile umgibt, so dass es so gut wie ausgeschlossen ist, dass man diese Teile berührt, wenn die Entladungsröhre aus der Vorrichtung entfernt ist.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Vorrichtung zum Bestrahlen von Stoffen mit ultraviolettem Licht mit einer elektrischen Entladungsröhre und einem Aufnahmegefäss für den zu bestrahlenden Stoff, gekennzeichnet durch ein ortsfestes Gehäuse (1), das in seinem Innern eine Fassung, vorzugsweise Bajonettfassung, zur lösbaren Befestigung der Entladungsröhre aufweist, und an dem der Rand des die Entladungsröhre allseitig umgebenden Aufnahmegefässes (3) abnehmbar befestigt ist.