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Bügeleisen.
Ein Nachteil der bekannten aus Oberteil und Unterteil bestehenden Bügeleisen liegt darin, dass bei der Befestigung des Oberteils auf dem Unterteil kein Andruck in der Längsrichtung vorgesehen ist, so dass nach längerer Zeit der Benutzung ein Schlottern des Oberteils auf dem Unterteil auftritt. Die bisher angwendeten Befestigungsarten des Oberteils auf dem Unterteil der Bügeleisen haben überdies auch den Nachteil, dass umständliche Konstruktionsmittel herangezogen werden müssen, um das zwischen dem Oberteil und Unterteil nach mehr oder minder langer Gebrauchszeit auftretende Schlottern in vertikaler Richtung zu vermeiden.
Die Erfindung bezweckt, die erwähnten Übelstände zu beseitigen und eine mühelose, dauernd sichere Befestigung des Oberteils auf dem Unterteil des Bügeleisens zu ermöglichen.
Dies geschieht in der Weise, dass der Oberteil auf dem Unterteil, zweckmässig vorne, elastisch gelagert ist, so dass ein Anpressen des Oberteils auf dem Unterteil entgegen der Federwirkung durch geeignete Befestigungsmittel, zweckmässig an der Rückwand des Bügeleisens, bewirkt wird. Die elastische Lagerung des Oberteils auf dem Unterteil geschieht vorteilhaft mittels eines nahe der Spitze des Oberteils befestigten schrägen Bolzens, der in eine entsprechende Lochung des Unterteils eingreift. Der auf diese Weise mit kleinem Spielraum auf dem Unterteil elastisch gelagerte Oberteil des Bügeleisens wird auf dem Unterteil mittels einer an der Rückwand vorgesehenen Flügelschraube fest angepresst, so dass ein Schlottern des Oberteils auf dem Unterteil weder in der Längsrichtung noch in vertikaler Richtung des Bügeleisens jemals auftreten kann.
Die Zeichnung veranschaulicht als Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ein Gasbügeleisen. Fig. 1 stellt eine schaubildliche Ansicht des Bügeleisens dar, Fig. 2 zeigt eine Draufsicht in das Innere des Unterteils und Fig. 3 eine Draufsicht in das Innere des Oberteils.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, sind Bügel und Handgriff 1 sowie die beiden Teile 2 und 3 des Oberteils des Bügeleisens durch Asbestlagen 4 und 5 voneinander getrennt. und durch zwei Befestigungsschrauben 6 miteinander verbunden. An dem Oberteil 3 ist nahe der Spitze ein schräger Bolzen 7 befestigt, der in eine entsprechende Lochung 8 des Unterteils 9 leicht eingeführt werden kann, so dass der Oberteil 1, 2, 3 des Bügeleisens auf der kleinen Fläche 10 des Unterteils elastisch lagert, wobei an der Rückwand des Bügeleisens zwischen dem Oberteil 3 und dem Unterteil 9 ein kleiner Spielraum 11 vorhanden ist. Um den Oberteil 1, 2, 3 an den Unterteil 9 anzupressen, wird eine Flügelschraube 12 durch eine Lochung 13 am rückwärtigen Rande des Oberteils 2, 3 hindurchgesteckt und in einem Muttergewinde 14 in der Rückwand des Unterteils 9 eingeschraubt.
Zum Erleichtern der richtigen Herstellung der Lochung 8 nahe der Spitze des Unterteils 9 ist am Rande des Oberteils 3 vor der die Flügelschraube 12 aufnehmenden Lochung 13 ein Anschlag 15 angebracht.
Der in das Bügeleisen eingebaute Erhitzer, der durch einen Schlauch mit der Gasleitung dauernd verbunden ist, besteht aus einem Brennerrohr 16 mit einer zweckmässig zweireihigen Lochung (in der Zeichnung nicht sichtbar, da sich die Lochreihen auf der Unterseite des Brennerrohres befinden), aus der Düse 17 mit den Luftansaugeöffnungen und dem Rohrstück 18 mit dem Schlauchansatz. Zur Fixierung der Winkellage des Erhitzers dient die Schraube 19.
Der Zweck der an den Oberteilen 2 und 3 des Bügeleisens vorgesehenen Öffnungen 20 und Zinken 21 sowie der am Unterteil 9 vorhandenen Löcher 22 bedarf keiner Erläuterung.
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Bei dem veranschaulichten und oben beschriebenen Gasbügeleisen begünstigt der Erfindungsgegenstand auch ausserhalb des Wesens der Erfindung liegende Vorteile, insbesondere den, dass das Brennerrohr ganz frei auf dem Unterteil des Bügeleisens bis vorne zu dessen Spitze gelagert werden kann, wohingegen bei älteren Ausführungen entweder Flammrohrträger eingebaut werden müssen, die das Entweichen der Verbrennungsgase erschweren, oder vorne an der Spitze für die Kupplung des Oberteils den gleichen Nachteil aufweisende Konstruktionteile angeordnet werden müssen. Bei den bekannten Ausführungsformen der Gasbügeleisen ist für den Unterteil ein Eernguss erforderlich und muss der Oberteil zum Reinigen des Brennerrohres in zwei Teilen abgenommen werden, welche Nachteile bei der vorliegenden Ausbildung gleichfalls entfallen.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Aus Oberteil und Unterteil bestehendes Bügeleisen, dadurch gekennzeichnet, dass der
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nachgiebig gelagert ist und der Oberteil an den Unterteil, zweckmässig an der Rückwand des Bügeleisens, entgegen der Federwirkung angepresst wird, um eine dauernd stramme Verbindung zu erzielen.