<Desc/Clms Page number 1>
Einrichtung zur Erzeugung von Röntgenstrahlen.
Bei den bekannten Einrichtungen zur Röntgenstrahlenerzeugung, bei welchen für die in dem Raum, in dem sie sich befinden. sich aufhaltenden Personen die Möglichkeit ausgeschlossen ist, Hochspannung führende Teile zu berühren oder von unerwünschten Röntgenstrahlen getroffen zu werden, ist es von Nachteil, dass ihre, verhältnismässig grosse Abmessungen und ein beträchtliches Gewicht aufweisenden Teile (Hochspannungstransformator, Kondensatoren u. dgl.), wenn sie auf dem Fussboden angeordnet sind, einen verhältnismässig grossen Teil des Behandlungsraumes einnehmen und daher den Verkehr in solchen Räumen beträchtlich behindern.
Diesen Nachteil, wie es ebenfalls bekannt geworden ist, dadurch zu beseitigen, dass man die schweren und grosse Abmessungen aufweisenden Teile von Einrichtungen zur Röntgenstrahlenerzeugung an der Decke des Behandlungsraumes oder in einem von dem Behandlungsraum durch eine lotrechte Zwischenwand abgetrennten Nebenraum unterbrachte, ist deshalb ungünstig, weil in dem ersten Falle die von der Decke zur Röntgenröhre herabführenden Hochspannungsleitungen-auch wenn sie sich ausserhalb Reichweite befinden-nicht durchaus sicher gegen Berühren angeordnet werden können und weil bei den bekannt gewordenen Einrichtungen im zweiten Falle die zur Röntgenröhre führenden Hochspannungs- leitungen in einem einzigen (die Röntgenröhre enthaltenden)
Rohre hochspannungssicher nur unter beträchtlichen Isolationsschwierigkeiten untergebracht werden können.
Bei der neuen Einrichtung sind, mit Ausnahme der Röntgenröhre, sämtliche Hoch-
EMI1.1
Fussboden mindestens ungefähr parallelen Zwischenwand angeordnet, wobei ein aus Isolierrohr bestehender, die Röntgenröhre und ihre Stromzuführungsleitungen enthaltender, mindestens ungefähr U-förmiger Träger mit seinen beiden Schenkeln (lotrecht) in zwei Öffnungen der Zwischenwand auf und ab verschoben werden kann.
Die neue Einrichtung ist in einer über Reichhölle befindlichen Anordnung der Hochspannung führenden Teile (mit Ausnahme der Röntgenröhre) in der Fig. 1 im Längsschnitt schematisch, soweit es in Frage kommt, dargestellt, während die Fig. 2 eine unterhalb des Behandlungsraumes befindliche Anordnung der Hochspannung führenden Teile im Längsschnitt schematisch wiedergibt.
Oberhalb der Decke a (Fig. 1) und dem Fussboden b über Mannshöhe befindlichen waagerechten Zwischenwand c sind. mit Ausnahme der, Röntgenröhre, sämtliche Hochspannung führenden Teile (Hochspannungstransformator, Heizstromtransformator, Kondensatoren, Glöhventile u. dgl. ) angeordnet. Durch die in den Öffnungen d und e der Zwischenwand c auf und ab verschiebbaren, gegebenenfalls teleskopartig ausgebildeten Schenkel des aus Isolierstoff bestehenden U-förmigen Trägers f der Röntgenröhre g sind'die der Röntgenröhre den Betriebsstrom zuführenden, an die mit dem (nicht dargestellten) Hochspannungstransformator verbundenen Hochspannungsleitungen h, i angeschlossenen Leitungen k, m hindurch geführt.
An der die Röntgenröhre q umgebenden Hülle n ist das Blendenrohr o so befestigt, dass es, zusammen
<Desc/Clms Page number 2>
mit der Röntgenröhre, um einen vollen Winkel um die Röntgenröhrelängschse gedreht und 'ausserdem in jeder seiner Drehstellungen gegen die Schenkel des Trägers 'hin oder von diesen weg innerhalb eines entsprechenden Winkelbereiehes geschwenkt werden kann. Diese
EMI2.1
verhältnismässig einfacher Weise auch für Röntgenbestrahlungen verwendet werden kann. die von unten nach oben erfolgen (vgl. die Stellung ff des U-förmigen Trägers).
In vielen Fällen vorteilhaft ist es, das Auf-und Ab-Verschieben des Trägers l'mittels einer in bekannter Weise angeordneten, windenartigen Vorrichtung p zu bewirken. deren Zugorgan q (Kette, Seil od. dgl.) über passend angeordnete Rollen l'geführt ist.
In jenen Fällen, in denen die Decke des Behandlungsraumes nur geringe Tragfestigkeit
EMI2.2
als Langlöcher auszubilden, um dadurch auch eine Verschiebung des entsprechend befestigten U-förmigen Trägers in waagerechter Richtung zu ermöglichen.