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Cake day: June 30th, 2024

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  • In meiner Erfahrung die schon auf .de angefangen hat ist es ein wirklich auszeichnendes Merkmal und einer der Gründe warum ich mich hier so gerne aufhalte, das FCK AFD Grundkonsens ist. Ich finde das auch etwas positives mit dem ich mich identifizieren kann. Es gibt wirklich viele verschiedene Meinungen zu allen möglichen Dingen und ich gehe hier auch teilweise hart in Diskussionen und werde auch oft hart angegangen (meisten “von links” auch wenn das eigentlich differenzierter zu betrachten ist) aber diesen Grundsatz teilen irgendwie alle. Ich glaube bei CxU geht’s dann schon wieder auseinander, auch in der Beurteilung ob die auf dem demokratischen Spektrum sind oder nicht. Aber auf FCK AFD können sich wirklich alle einigen und da habe ich bis auf seeeeehr vereinzelte Trolle noch nichts gegenteiliges gesehen. Also bin dafür. Ist auch ein Ausdruck von gelebter Erinnerungskultur.












  • Kleines aber wichtiges Detail: Der Antrag ist zu erteilen -> darf nicht abgelehnt werden.

    Keinen Plan warum man es nicht durch eine Meldepflicht geregelt hat

    Verteidigungsministerium kann Fragen bislang nicht zufriedenstellend beantworten

    In Paragraph 3 heißt es dazu: „Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht.” Eine Ablehnung des Ausreiseantrags ist also gar nicht vorgesehen. Das Stellen des Antrags ist aber dennoch verpflichtend.

    Wie genau das in der Praxis umgesetzt werden soll, ist allerdings unklar, zumal die meisten Männer unter 45 Jahren von der Existenz dieser Regelung wohl gar nichts wissen. Wir haben das Bundesverteidigungsministerium daher gefragt, wie die Ausgestaltung dieser neuen Wehrpflicht-Regel in der Praxis aussieht.

    Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte gegenüber IPPEN.MEDIA, dass „die in § 3 Absatz 2 WPflG festgehaltene Genehmigungspflicht grundsätzlich auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls“ gilt. „Hintergrund und Leitgedanke dieser Regelung ist eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung. […] Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich ggf. längerfristig im Ausland aufhält“, so die Sprecherin.

    Auch das Verteidigungsministerium hat erkannt, dass die Folgen dieser Regelung „tiefgreifend“ sind. Daher wolle man „aktuell konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht“ erarbeiten, „auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden“. Die Ministeriums-Sprecherin bittet jedoch „um Verständnis dafür, dass wir dem laufenden Prüfungs- und Erarbeitungsprozess nicht vorgreifen können. Eine endgültige Skizzierung des zu integrierenden Prozesses ist daher derzeit noch nicht möglich.“

    Das Ministerium bestätigt zudem, dass „entsprechende Genehmigungen [auf Ausreise] grundsätzlich zu erteilen“ sind. Die Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn man eine solche Genehmigung vor der Ausreise nicht einholt, blieb jedoch unbeantwortet.






  • Angesichts der erneut steigenden Energiepreise durch den Iran-Krieg plädierte Reiche nun für ein Umdenken in Bezug auf die Kernenergie in Deutschland. “Wir können entscheiden, dass wir daran kein Interesse haben. Dann bleiben wir beim Gas und werden weiter von einer einzigen Energiequelle abhängig sein. Oder wir sagen, dass wir uns wieder für Technologien interessieren”, zitiert die FT die Ministerin.

    Gas-Kathi am gaslighten wärend sie alle interessanten Zukunftstechnologien abwürgt. 🫠

    Das ist so absurd, dass es die Persiflage auf sich selbst ist. Ein Realsatire-Fraktal sozusagen.