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Islamische Kultur Die Autorität der Gelehrten in der islamischen Umma

Wissenschaftler und Gelehrte werden in der Regel von ihren Nationen geachtet und respektiert. Sie können zwar der Verfolgung ausgesetzt sein, aber ihre Ansichten, die sie verbreiten, können dennoch Umwälzungen herbeiführen und Zustände verändern. Sie spielen in jeder Nation eine bedeutende Rolle. Die Rolle der Gelehrten in der islamischen Umma sticht jedoch besonders hervor und unterscheidet sich vom Status der Gelehrten in anderen Völkern und Nationen, weil sich die Gelehrten im Islam zu einer Autorität entwickelt hatten, vor der selbst die Herrscher Respekt hatten und die sie fürchteten und ernst nahmen.

In einem überlieferten Ausspruch heißt es: Zwei Gruppen von Menschen – wenn sie gut sind, ist das Volk gut, und wenn sie schlecht sind, ist das Volk schlecht: die Herrscher und die Gelehrten. Das heißt, Gelehrte und Regenten haben beide Einfluss auf ein Volk und sind die entscheidenden Faktoren dafür, ob ein Volk gut oder schlecht ist. Die Rechtsgelehrten und daʿwa-Träger verkörpern den dīn in der Umma. Sie geben den Islam an die Menschen weiter und bringen sie dazu, diesen einzuhalten und umzusetzen. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal der islamischen Umma. In keiner Nation und keinem Volk gibt es Gelehrte, die die Einhaltung von Gesetzen und Regeln so stark einfordern wie in der islamischen Umma. Der Einfluss der Rechtsgelehrten in der Umma ist selbst im heutigen Zustand des Niedergangs stärker als der Einfluss der Gelehrten anderer Nationen.

Die Muslime müssen sich der enormen Bedeutung der Rechtsgelehrten für die Umma bewusst werden. Die herausragende Stellung der Gelehrten in der Umma ergibt sich aus der Tatsache, dass die Muslime ihren dīn eher von den Rechtsgelehrten lernen als durch die Gesetze der Herrscher. Die Gelehrten wurden von Allah (t.) gelobt und vom Propheten (s.) als „die Erben der Propheten“ bezeichnet. Diese Ehrung stärkt ihre Stellung in der Umma. Die Muslime wenden sich mit ihren Fragen aus allen Lebensbereichen an ihre Rechtsgelehrten und berufen sich auf sie. Das ist Teil der islamischen Kultur. Denn wer sonst sollte ihnen ihre Fragen zu den islamischen Rechtssprüchen beantworten? Die Orientierung an den Gelehrten ist auch in den dunkelsten Zeiten nicht verschwunden. In ihrer Rolle als Autorität in der Umma stehen die Gelehrten auf der gleichen Stufe wie die Herrscher.

Die Rechtsgelehrten sind das Haupt des Islam in der Umma. Sie verbreiten das Gute, motivieren dazu und sind die Ersten, die das Übel erkennen, seine Ursachen benennen und die Menschen zu seiner Beseitigung aufrufen. Sie sind Träger des dīn, stehen an der Spitze der Umma und sind deren scharfer Blick. Die islamische Umma sieht in diesen Gelehrten lebendige Vorbilder, weshalb sie nicht zwischen dem Träger der Botschaft und der Botschaft selbst unterscheidet. Daher ist das Verhalten der Rechtsgelehrten entscheidend – ihr Verderben bedeutet das Verderben der Umma, so, wie das Verderben der Herrscher das Verderben der Umma bedeutet. Da die Anwendung der Gesetze Allahs (t.) durch die Herrscher verpflichtend ist und eine gewaltige Aufgabe darstellt, besteht die Notwendigkeit, dass die Gelehrten die Herrschaft überwachen, ihre Gerechtigkeit sicherstellen und jederzeit bereit sind, die Herrscher zur Rechenschaft zu ziehen. Der Einfluss der Rechtsgelehrten auf die Umma ist die Grundlage ihrer Autorität und nicht etwa ihre Rechtsurteile (Fatwas) zu kleinen Fragen. Entscheidend ist die Haltung der Rechtsgelehrten gegenüber den Herrschern und ihre klare öffentliche Positionierung, wenn von den Herrschern Unrecht ausgeht.

Wenn man einen Blick in die Geschichte des islamischen Staates wirft, erkennt man, dass in der Frühzeit – zur Zeit der rechtgeleiteten Kalifen – die Herrscher selbst Gelehrte waren, wie auch viele ihrer Nachfolger aus der Generation der tabiʿūn. Doch nachdem sich Trägheit und Luxus ausbreiteten, kamen die Herrscher nicht mehr aus dem Kreis der Gelehrten. So endete diese einzigartige Phase der islamischen Geschichte und die Gelehrten der Umma teilten sich in zwei Gruppen. Zur ersten Gruppe gehörten jene, die mit ihrem Wissen Ansehen und Reichtum erlangen wollten. Sie standen auf Seiten des Herrschers, gaben Fatwas, die ihm genehm waren, und erleichterten ihm die Missachtung der islamischen Gesetze. Der große Gelehrte Šihāb ad-Dīn al-Qarāfī (1228-1285) warnte die Rechtsgelehrten ausdrücklich davor, Fatwas auf den Herrscher zuzuschneiden. Er sagte: Der Mufti sollte nicht in einer Frage, in der es zwei Meinungen gibt – eine strengere und eine mildere –, der breiten Masse die strengere und den Herrschern die mildere erteilen. Das käme der Sünde, dem Verrat am dīn und dem Spiel mit den Muslimen gleich – ein Zeichen mangelnder Gottesfurcht. Diese Art von Rechtsgelehrten, die um die Gunst des Herrschers bemüht sind, verschwindet mit dem Verschwinden des Herrschers. Die zweite Gruppe von Gelehrten bestand aus den wahren „Erben der Propheten“, die das Wissen erwarben, weil sie den Lohn im Jenseits anstrebten. Rechtsgelehrte, die mit ihrem Wissenserwerb den Lohn im Jenseits erstreben, sind die Speerspitze der Umma bei der Korrektur des Herrschers. Denn der Gehorsam gegenüber einem Herrscher ist nur legitim, wenn dieser dem Gesetz Allahs folgt. So sagte der Prophet (s.):

«لا طاعةَ لمخلوقٍ في معصيةِ الخالقِ»

Es gibt keinen Gehorsam gegenüber einem Geschöpf, wenn dabei dem Schöpfer Ungehorsam geleistet wird.

Der Gehorsam gegenüber dem Herrscher ist an die Einhaltung des islamischen Rechts geknüpft. Viele Rechtsgelehrte hielten sich an diesen Hadith und standen in offenem Konflikt mit den Herrschern, statt sich um sie zu scharen und sich von ihnen instrumentalisieren zu lassen. Einige beteiligten sich an bewaffneten Aufständen, andere führten diese selbst an, wenn sie offenkundigen Unglauben sahen. Sie verbreiteten nicht nur religiöses Wissen, sondern formten aktiv die öffentliche Meinung und beeinflussten die Haltung der Umma gegenüber den Herrschern. Diese Gelehrten sind es, die wahre Wissensautorität über die Umma besitzen. Ihre Meinungen und ihr Mut bestimmen die Haltung der Muslime gegenüber den Herrschern. Der Herrscher fürchtet sie und sucht deshalb ihre Nähe, doch die Gelehrten meiden ihn. Viele von ihnen lehnten Geschenke oder Ämter ab, die ihnen vom Herrscher angeboten wurden.

In der Blütezeit der islamischen Jurisprudenz, die etwa drei Jahrhunderte dauerte, war die Gelehrsamkeit meist individuell geprägt, selbst wenn es viele Rechtsgelehrte gab. Das Wissen wurde um Allahs willen erworben. Dann kam es mit der offiziellen Übernahme einer bestimmten Rechtsschule durch den Staat zu einer kollektiven Beziehung zwischen Gelehrten und Regierung, die sich schließlich zu einer institutionellen Beziehung wandelte. Der Herrscher finanzierte die Rechtsgelehrten, stellte sie als Prediger, Imame, Gebetsrufer oder Lehrer ein, schmückte mit ihnen seinen Palast und nutzte sie dazu, die Meinung der Umma zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Das sind die offiziellen Staatsgelehrten, wie man sie heute in den islamischen Ländern zahlreich vorfindet. Es sind jene Rechtsgelehrte, die durch ihr Schweigen das Unrecht aufrechterhalten, weil sie bei ihren Herrschern nicht in Ungnade fallen wollen.

Die islamische Geschichte ist jedoch auch reich an Gelehrten, die leuchtende Beispiele sind und vor einer Bindung der Gelehrten an den Herrscher gewarnt und diese strikt abgelehnt haben. Der große Gelehrte Abū Ḥāmid al-Ġazālī (ca. 1055-1111) etwa riet mit Nachdruck vom Umgang mit den Herrschern ab und empfahl, Abstand zu ihnen zu halten. Er warnte, dass die Rechtsgelehrten keinen einzigen Dirham vom Herrscher bekämen, wenn sie sich nicht demütigen würden, indem sie ihm dienen, ihn loben, für ihn beten, ihm bei seinen Zielen helfen, seine Versammlungen und Aufzüge durch ihre Anwesenheit vergrößern, ihre Liebe zu ihm zeigen und seine Schlechtigkeiten verhüllen. Al-Ġazālī sagte: Wer es wagt, von ihrem Geld zu nehmen, und sich dann mit den ṣaḥāba und den tabiʿūn vergleicht, der hat Engel mit Schmieden verglichen. Und der Rechtsgelehrte Tāǧ ad-Dīn as-Subkī (1327-1370) sagte: Wahrlich, es sind die verdorbenen Gelehrten, die die Herrscher zugrunde richten. So sind die Rechtsgelehrten entweder rechtschaffen oder schlecht. Der Rechtschaffene pflegt zumeist nicht an die Türen der Könige zu klopfen, der Schlechte wirft sich für gewöhnlich vor sie hin. Dann bleibt ihm nichts anderes übrig, als ihren Launen nachzugeben und ihnen die schwerwiegenden Vergehen zu erleichtern. Und für die Menschen ist er schlimmer als tausend Teufel, so, wie der rechtschaffene Gelehrte besser ist als tausend Gläubige.

Diese Gelehrten lehnten Geschenke der Herrscher ab und lebten vom Handel, um ihre Unabhängigkeit zu wahren. So weigerte sich der Begründer der hanafitischen Rechtsschule Abū Ḥanīfa (ca. 699-767), das Richteramt unter Kalif al-Manṣūr anzunehmen, weil er sich vom Geld des Herrschers fernhielt. Er handelte mit Seide, um sich in seiner Meinung und Haltung seine Unabhängigkeit als Rechtsgelehrter zu wahren. Auch Sufyān aṯ-Ṯaurī (716-778), ebenfalls ein bedeutender Rechtsgelehrter, handelte mit Öl. Als einer seiner Schüler ihn dafür kritisierte, entgegnete er ihm streng: „Schweig! Ohne diese Dinare würden uns die Könige wie Taschentücher benutzen.“ Das heißt, ohne die finanzielle Unabhängigkeit des Rechtsgelehrten würden die Herrscher sie wie Taschentücher benutzen und wegwerfen. Aṯ-Ṯaurī betrachtete die Nähe zum Herrscher sogar als Strafe von Allah (t.) und pflegte zu sagen: „Wenn Allah keinen Bedarf an einem Diener hat, wirft Er ihn dem Herrscher zu.“ Einige Rechtsgelehrte lebten von Stiftungen, die von frommen Muslimen oder wohlhabenden Händlern errichtet wurden, die um Allahs willen Schulen gründeten und finanzierten. So waren die Gelehrten finanziell unabhängig vom Herrscher. Man darf bei alldem allerdings nicht vergessen, dass es grundsätzlich nicht falsch ist, wenn Staat und Herrscher Geld für Wissen und Gelehrte ausgeben, sofern der Staat ein rechtgeleitetes Kalifat ist und die Herrscher vergleichbar sind mit den rechtgeleiteten Kalifen, ohne die Absicht, ihre Taten mit der Finanzierung von Gelehrten reinzuwaschen. Sie müssen das Geld um Allahs willen für das Wissen und die Rechtsgelehrten ausgeben.

Die aufrichtigen Gelehrten ließen sich nicht von den Regierenden vereinnahmen. Als beispielsweise der Mameluken-Sultan al-Ẓāhir Baibars (1227-1277) den Bewohnern aš-Šāms (Levante) Steuern auferlegte, um seinen Dschihad gegen die Tataren zu finanzieren, und über die Zulässigkeit der Steuererhebung Rechtsgutachten von den Rechtsgelehrten verlangte, verweigerte der bekannte Gelehrte an-Nawawī seine Zustimmung und lehnte diese Fatwas ab. Baibars fragte ihn nach seinen Beweggründen, worauf an-Nawawī ihn ganz offen mit der Wahrheit konfrontierte: „Ich weiß, dass du ein Sklave des Amīr ʿAlāʾ ad-Dīn al-Bunduqdār warst und kein Vermögen hattest. Dann ermöglichte Allah dir die Herrschaft über die Muslime. Und ich hörte, dass du mehrere Tausend Sklaven besäßest und der Sattelgurt jedes dieser Sklaven tausend Dinar wert sei und dass du 200 Sklavinnen hättest. Jede Sklavin sei im Besitz eines Schmuckkästchens im Wert von über zehntausend Dinar. Wenn du all das ausgegeben hast, dann gebe ich dir eine Fatwa über die Zulässigkeit, Geld von den Untertanen zu nehmen.“ Besonders streng war der Rechtsgelehrte al-ʿIzz ibn ʿAbd as-Salām as-Salmī (ca. 1181-1262). Er stand den Herrschern äußerst kritisch gegenüber. In öffentlichen Angelegenheiten zum Wohl der Umma war er stets ein Widersacher der Herrscher. Man nannte ihn auch den „Sultan der Gelehrten“ und „Verkäufer der Herrscher“.

Der Abstand, den die Rechtsgelehrten zur politischen Macht hielten, variierte mit der Gottesfurcht der Herrscher. Obwohl sie eine Distanz zwischen sich und der politischen Macht wahrten, hörten sie nie auf, sich um die Angelegenheiten des öffentlichen Lebens zu kümmern. Die Menschen wandten sich in jeder Notlage an die Gelehrten. Während der gesamten islamischen Geschichte waren sie das Sprachrohr der Armen und Unterdrückten. Diese Haltung der Rechtsgelehrten kommt einer moralischen Abstrafung des Herrschers gleich und zeigt ihm, dass er von den Menschen geächtet wird.

Die Umma beobachtete diese Rechtsgelehrten, ihre Lebensweise, ihren Mut und ihren Einsatz für die Sache Allahs genau, nahm sie zum Vorbild und ließ sich von ihnen beeinflussen. Aus diesem Grund bemühten sich die rechtschaffenen Gelehrten stets, ihre Meinung aufrichtig und rein um Allahs willen zu äußern. Denn wenn ihre Ansichten auf die Umma übergehen, wird ihr Lohn bei Allah groß sein. Je stärker ihr Einfluss und je nachhaltiger ihre Wirkung auch für spätere Generationen ist, desto größer wird ihr Lohn. Das ist das Ziel der aufrichtigen Gelehrten, die sich ihrer Rolle bewusst sind, die sie in der Umma einnehmen. Ihre Autorität in der Umma war entscheidend für die Korrektur des Herrschers. Ihr Einfluss und ihre Wirkung hingen von ihrem Mut und ihrer Führungsrolle in der Aufdeckung des Übels und Offenlegung der Korruptheit des Herrschers ab und davon, wie früh sie Missstände erkannten und kritisierten, bevor diese sich verfestigen und Wurzeln schlagen konnten, die eine Beseitigung erschweren. Heute sehen wir, wie tief verwurzelt das Unrecht der Herrscher ist, das von Herrschergeneration zu Herrschergeneration weitergegeben wird. Das zentrale Prinzip hinter dieser Autorität der Rechtsgelehrten ist: Der Herrscher kann seine Verfehlungen nicht einfach durchsetzen, solange die Umma dazu nicht schweigt – insbesondere nicht, solange diese standhaften Rechtsgelehrten wie unverrückbare Berge existieren. Die politische Stärke der Autorität der Rechtsgelehrten besteht darin, dass es für die Umma einfacher ist, einen Herrscher zu stürzen, als für den Herrscher, eine Gruppe dieser Rechtsgelehrten loszuwerden, und zwar wegen ihrer Zahl, Vielfalt und der tief verankerten Sichtweise der Umma auf sie als Haupt des Islam und Quelle der Fatwas, die die Muslime im Alltag benötigen. Die Umma vertraut diesbezüglich den Rechtsgelehrten und nicht den Herrschern.

Im Einfluss der Rechtsgelehrten auf die Umma steckt politisches Potential. Wenn der Kalif eine bestimmte Rechtsmeinung aus den islamischen Auslegungen übernimmt, bedeutet dies lediglich, dass diese Rechtsmeinung angewendet wird. Doch die anderen Rechtsgelehrten dürfen ihre abweichenden Rechtsmeinungen weiter lehren, was wiederum die Umma beeinflusst. Im Falle, dass der Herrscher ein schwaches Rechtsurteil durchsetzt, wird er kritisiert, wenn die Rechtsgelehrten eine stärkere Meinung lehren. Das zwingt den Herrscher, stärker auf die Qualität der islamischen Rechtsbeweise zu achten und nicht nur die für ihn nützlichere Rechtsmeinung zu wählen.

Die Autorität der Rechtsgelehrten in der islamischen Umma ist eine reale und nicht nur symbolische Macht. Ihre Zahl ist groß, ihre Lehrkreise füllen die Moscheen, und sie beeinflussen die Meinungen ihrer Schüler durch die Stärke ihrer Argumente. Ein Gesetz, das auf schwachen Beweisen beruht, kann schnell zum Thema der öffentlichen Meinung werden, so dass der Druck steigt, es zu ändern. Die Umma ist zwar verpflichtet, die Meinung des Kalifen umzusetzen, aber auch ihn zu kontrollieren und für seine Entscheidungen zur Rechenschaft zu ziehen. Der Herrscher ist fortwährend Wellen des Missfallens der Umma ausgesetzt, die gewaltig sein können. Die Rechtsgelehrten sind die Quelle dieser Wellen, vor denen sich die Herrscher fürchten. Die Angst vor diesen Wellen des Unmuts der Umma ist die eigentliche Autorität der Gelehrten, die noch stärker ist als die „vierte Gewalt“ der Medien im Westen.

Die Achtung und der Respekt, den die islamische Umma ihren Rechtsgelehrten entgegenbringt, und der Blick auf die Gelehrten als Autorität, resultieren aus der Kultur des Wissens, die der Islam verbreitet. Der Islam erhält den hohen Rang und die Wertschätzung der Rechtsgelehrten in der Umma aufrecht, indem er sie als „Erben der Propheten“ charakterisiert. In keinem Volk und keiner Nation besitzen die Gelehrten die Autorität, die sie in der islamischen Umma besitzen. Deshalb dürfen die Rechtsgelehrten niemals zum Unrecht all der Herrscher schweigen, die in den islamischen Ländern ihre Wurzeln geschlagen haben.