Verfahren zur Herstellung eines hochmolekularen, heteroaromatischen
Polyesters oder Copolyesters
Die Erfindung betrifft ein kontinuierliches Verfahren zur Herstellung eines hochmolekularen, heteroaromatischen Polyesters bzw. Copolyesters, das mindestens drei Verfahrensschritten umfasst. In einem ersten Verfahrensschritt wird aus mindestens einer heteroaromatischen Dicarbonsäure oder dessen Diester oder dessen Säureanhydrid mit mindestens einem Alkohol, eine Paste oder bei erhöhter Temperatur eine homogene Lösung hergestellt. Diese Paste bzw. Lösung wird in einem zweiten
Schritt zu einem Prepolymer umgesetzt und in der dritten Verfahrensstufe wird dieses erhaltene Prepolymer unter gegenüber Normalbedingungen vermindertem Druck polykondensiert oder copolykondensiert. Im Stand der Technik sind seit vielen Jahrzehnten unterschiedliche Polymere für verschiedene Anwendungen bekannt. Beispielhaft sind hier Poiyolefine, Polyester, Polyamide, Polyacrylate oder auch Polycarbonate zu nennen. Die Auswahl dieser unterschiedlichen Polymermaterialien richtet sich im allgemeinen nach dem Einsatzzweck und den angestrebten mechanischen Eigenschaften, wie z.B. Schlagzähigkeit oder Hitzebeständigkeit.
Problematisch bei diesen seit vielen Jahrzehnten bekannten Polymermaterialien ist allerdings, dass die Edukte zur Herstellung derartiger Polymere, wie z.B. die Terephthalsäure bzw. die Isophthalsäure, als aromatische Bausteine für Polyester aus synthetischen Quellen stammen.
Auch ist die biologische Abbaubarkeit der dann resultierenden Polyester nur ungenügend. Am Markt besteht deshalb eine große Nachfrage nach Polymermaterialien, insbesondere nach Polyestern, bei denen Edukte zur Herstellung der Polyester eingesetzt werden, die im Wesentlichen aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden und wobei dann die hergestellten Polyester häufig auch eine biologische Abbaubarkeit aufweisen. Es hat dabei bereits bisher nicht an Versuchen gefehlt, derartige Polyester aus nachwachsenden Rohstoffen zu synthetisieren. Als Beispiele sind hierbei Polylactid wie auch Polyester zu nennen, die auf Basis von Furan-2,5- dicarbonsäure gebildet worden sind.
So wird in der WO 2010/077133 AI ein Verfahren zur Herstellung von
Polymeren beschrieben, die auf Basis von 2,5-Furandicarbonsäure und Dtolen bzw. Polyolen erhalten worden sind. Das Verfahren nach der vorstehend genannten WO 2010/077133 schlägt vor, in einem ersten Schritt ein Prepolymer aus den vorstehend genannten Edukten zu bilden und dann in einem zweiten Schritt eine Polykondensation durchzuführen. Bezüglich des ersten Schrittes schlägt die WO 2010/077133 AI vor, eine Umesterung einer Mischung aus 2,5-Furandicarboxylat mit einem Diol durchzuführen. Die Umesterung wird unter Verwendung eines Zinnkatalysators vorgenommen. Bezüglich der Polykondensation wird vorgeschlagen, diese unter reduziertem Druck ebenfalls in Gegenwart eines Zinnkatalysators durchzuführen.
Es hat sich aber nun gezeigt, dass diese aus dem Stand der Technik vorbekannte heteroaromatische Polyester in Bezug auf das zu erreichende Molekulargewicht in Kombination mit den physikalischen Eigenschaften, wie z.B. der Kerbschlagzähigkeit noch nicht den Anforderungen entspricht, die ansonsten für die Polyester des Standes der Technik, die z.B. aus Terephthalsäure und Diolen gebildet wurden, entsprechen. Auch wird dieses Verfahren nur in einzelnen Ansätzen (batchweise) durchgeführt, wobei in der Regel Abweichungen der Produktqualität von Ansatz zu Ansatz auftreten, und ein inhomogenes, daraus hergestelltes Mischprodukt resultiert.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, ein großtechnisches, kontinuierliches Verfahren zur Herstellung von hochmolekularen, heteroaromatischen Polyestern, insbesondere von Poiyestern auf Basis von 2,5-Furandicarbonsäure, vorzuschlagen, das zu heteroaromatischen Poiyestern führt, deren mechanischen und physikalischen Eigenschaften gegenüber dem Stand der Technik deutlich verbessert sind und die aufgrund der kontinuierlichen Herstellungsweise eine hohe Produktkonstanz aufweisen.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Die Merkmale des Patentanspruchs 23 definieren einen erfindungsgemäßen heteroaromatischen Polyester bzw. Copolyester. Die Unteransprüche geben bevorzugte Ausführungsformen an.
Erfindungsgemäß wird somit nach Patentanspruch 1 ein Verfahren zur Herstellung eines hochmolekularen, heteroaromatischen Polyesters bzw.
Copofyesters vorgeschlagen, das mindestens drei Stufen umfasst, wobei die dritte Stufe die Polykondensationsstufe zweistufig durchgeführt wird.
Wesentliches Element der vorliegenden Erfindung ist somit beim erfindungsgemäßen Verfahren, die spezielle Verfahrensführung bezüglich der
Poiykondensation. Gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, dass diese zweistufig ausgeführt wird, wobei das Veresterungs- bzw. Umesterungsprodukt aus der zweiten Stufe b) in einem Schritt cl} in ein Polyesterprepolymer bzw. zu einem Copolyesterprepolymer umgewandelt wird. Dieses Prepoiymer wird dann in einem anschließenden Schritt c2) durch
Poiykondensation bzw. Copolykondensation zum Polyester bzw. Copolyester umgesetzt.
Der Polyester, der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhalten wird, liegt nach Abkühlen bevorzugt in Granulatform vor und kann dann somit problemlos durch an und für sich im Stand der Technik bekannte Formwerkzeuge z.B. über einen Extruder mittels Extrusion oder Spritzguss zu geformten Artikeln verarbeitet werden.
Die intrinsische Viskosität des erzeugten Polyesters nach dem Polykondensationsschritt c2) beträgt 0,60 dl/g bis 2,0 dl/g, bevorzugt von 0,80 dl/g bis 1,60 dl/g, besonders bevorzugt von 1,0 dl/g bis 1,40 dl/g. Die Bestimmung der Lösungsviskosität erfolgt dabei entsprechend ISO 1628-5 an einer Lösung des Polyesters in einer Konzentration von 0,5 g/dL in einem geeigneten Lösungsmittel wie z.B. m-Kresol oder Hexafluorisopropanol oder einem Lösungsmittelgemisch wie z.B. Phenol/Dichlorbenzol unter Ermittlung der Durchflusszeiten von Lösung und Lösungsmittel in geeigneten Kapillaren des Typs Ubbeiohde bei 25,0°C. Aus der aus dem Quotienten der Durchflusszeiten der Lösung und des Lösungsmittels erhaltenen relative Viskosität η
Γβι wird durch Anwendung der Berechungsformel gemäß Solomon- Ciuta die intrinsische Viskosität ηι
πίΓ erhalten,
wobei für die Konzentration c der Lösung der Wert 0,5 g/dL zu verwenden ist.
Das durchschnittliche Molekulargewicht für das Gewichtsmittel Mw beträgt mindestens 30.000 Da, bestimmt nach der Methode der Geipermeationschromatographie (GPC) mit angeschlossenem Brechungsindexdetektor anhand einer Lösung der Polyester im Lösungsmittel HFIP ( 2 mg/mL), kalibrierung gegen Polystyrol Standards mit einer engen Molmassenverteilung.
Es hat sich gezeigt, dass beim erfindungsgemäßen Verfahren die folgenden Edukte bevorzugt sind: a) mindestens eine heteroaromatische Dicarbonsäure ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus 2,5-Furandicarbonsäure, 3,4-Furandicarbonsäure, 2,4-Furandicarbonsäure, 2,3-Furandicarbonsäure, 2,5- Pyrroldicarbonsäure, 2,5-Thiophendicarbonsäure, Pyrazol-3,5- Dicarbosäure, Oxazol-2,5-Dicarbonsäure, Thiazol-2,5-Dicarbonsäure, Oxazol-2,5-Dicarbonsäure, Thiazol-2,5-Dicarbonsäure und/oder Kombinationen oder Mischungen hiervon und
b) mindestens ein Alkohol ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Ethylenglycol, Diethylenglycoi, Triethylengiycol, Propylenglycol, Dipropylenglycol, 1,3-Butandiol, 1,4-Butandioi, 3-Methyi-l,5-pentandiol, 1,6-Hexandtol, 1,7-Heptandiol, 1,8-Octandiol, 1,9-Nonandiol, Neophentylglycol, 1,4-Cyciohexandimethanol und/oder Kombinationen oder Mischungen hieraus.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird nachstehend in Bezug auf die einzelnen Verfahrensschritte näher erläutert.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass zur kontinuierlichen Herstellung des hochmolekularen heteroaromatischen Polyesters bzw. Copolyesters in einem ersten Verfahrensschritt mindestens eine heteroaromatische Dicarbonsäure oder der Diester oder ein Säureanhydrid einer heteroaromatischen Dicarbonsäure mit 2 bis 12 C-Atomen und mindestens ein Alkohol von 2 bis 12 C-Atomen und mindestens 2 Hydroxyfunktionalitäten, sowie optional weiteren aromatischen und/oder aliphatischen Dicarbonsäuren, hiervon abgeleitete Diester oder Säureanhydride und ggf. weiteren Comonomeren durch Mischen zu einer Paste oder durch Mischen unter erhöhter Temperatur
zu einer homogenen Lösung verarbeitet wird. Das Verfahren zeichnet sich somit dadurch aus, dass zunächst aus den Edukten eine entsprechende Mischung hergestellt wird. Dadurch wird erreicht, dass die Edukte im vorbestimmten molaren Verhältnis in einer homogenen Mischung vorliegen, so dass eine möglichst vollständige Umsetzung in der nächsten Stufe erreicht wird. Es ist bevorzugt, wenn das stöchiometrische Verhältnis der Gesamtheit der mindestens einen heteroaromatischen Dicarbonsäure und/oder hiervon abgeleitet Diestern oder Säureanhydriden mit 2 bis 12 C-Atomen zur Gesamtheit des mindestens einen Alkohols mit 2 bis 12 C-Atomen von 1 : 0,5 bis 1 : 5,0, bevorzugt von 1 : 0,9 bis 1 : 3,0, besonders bevorzugt von 1 : 1,1 bis
1 : 2,0 beträgt. Beim Verfahrensschritt a) werden dabei bevorzugt Temperaturen von 10 bis 250 "C, besonders bevorzugt zwischen 50 und 180 °C eingestellt. Die nach Verfahrensstufe a) wie vorstehend näher beschrieben hergestellte
Lösung bzw. Paste wird dann in der nächsten Stufe gemäß Verfahrensschritt b) einer Umesterung bzw. Veresterung unterzogen. Bevorzugt enthält dabei das Veresterungsprodukt bzw. Umesterungsprodukt den Diester zu mindestens 10 Gew.-%, bevorzugt zu 20 bis 98 Gew.-%, weiter bevorzugt zu 40 bis 95 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von 60 bis 90 Gew.- . Das
Verfahrensprodukt nach Schritt b) enthält neben dem Diester Oligomere aus der mindestens einen heteroaromatischen Dicarbonsäure und den mindestens einen Alkohol mit durchschnittlich 2 bis 10, bevorzugt 3 bis 6 Wiederholungseinheiten. Das Gewichtsverhältnis des Veresterungsproduktes nach Schritt b) zur Summe der zugeführten Paste oder Lösung aus mindestens einer heteroaromatischen Dicarbonsäure mit 2 bis 12 C-Atomen und/oder hiervon abgeleiteten Säureanhydriden oder Diestern mit dem mindestens einen aliphatischen Alkohol mit 2 bis 12 Kohlenstoffatomen und mindestens zwei Hydroxyfunktionalitäten von 1 : 0,2 bis 1 : 10, bevorzugt von 1 : 0,5 bis 1 : 2 beträgt. Beim Verfahrensschritt b) ist es weiterhin bevorzugt, wenn das stöchiometrische Verhältnis der Gesamtheit der mindestens einen Dicarbonsäure und/oder hiervon abgeleiteten Säureanhydriden zur Gesamtheit des mindestens einen Alkohols mit 2 bis 12 Kohlenstoffatomen von 1 : 0,5 bis 1 : 5,0, bevorzugt von 1 : 0,9 bis 1 : 3,0, besonders bevorzugt von 1 : 1,1 bis 1 : 2,0 eingestellt wird.
Bevorzugte Temperaturen für die Durchführung des Verfahrensschrittes b) sind Temperaturen von 120 bis 300 °C, bevorzugt von 160 bis 250 eC. Bevorzugte Drücke beim Verfahrensschritt b) sind moderater Unterdruck bzw. atmosphärischer Druck oder Überdruck, insbesondere Drücke von 0,9 bis 3 bar.
Es kann für den Verfahrensschritt b) noch weiterhin vorteilhaft sein, wenn während des Verfahrensschrittes b) und/oder im Anschluss an den Schritt b) Nebenprodukte, die bei Normalbedingungen ab 60 °C oder bei höheren Temperaturen dampfförmig vorliegen, insbesondere Wasser oder Methanol, bereits bei diesem Verfahrensschritt zumindest partiell oder ganz entfernt werden.
Wenn das Verfahren wie vorstehend beschrieben durchgeführt wird, wird in Schritt b) ein Reaktionsprodukt erhalten, das eine intrinsische Viskosität (IV) von 0,04 dl/g bis 0,12 dl/g, bevorzugt von 0,05 dl/g bis 0,10 dl/g, besonders bevorzugt von 0,06 dl/g bis 0,08 dl/g aufweist.
Wesentliches Element der vorliegenden Erfindung ist wie bereits eingangs dargestellt, dass die Poly- bzw. Copolykondensationsstufe c) zweistufig durchgeführt wird. Es hat sich dabei als besonders günstig herausgestellt, wenn bei Schritt cl) bei einem Druck von 0,1 bis 2 bar, bevorzugt von 0,15 bar bis 1 bar, besonders bevorzugt von 0,2 bis 0,7 bar, gearbeitet wird und wenn Temperaturen von 160 bis 300 °C, bevorzugt von 200 bis 260 °C eingestellt werden. Beim Verfahrensschritt c2) ist es günstig, wenn unter gegenüber
Normaibedingungen vermindertem Druck, bevorzugt bei einem Druck von 0,1 mbar und 30 mbar, weiter bevorzugt von 0,2 mbar und 10 mbar und insbesondere bevorzugt von 0,4 mbar und 5 mbar gearbeitet wird und die Temperaturen 200 bis 300 °C, bevorzugt von 220 bis 270 °C betragen.
In Bezug auf die eingesetzten Katalysatoren, die beim erfindungsgemäßen Verfahren sowohl bei Schritt b) und/oder bei Schritt c) verwendet werden können, wird bevorzugt ein Katalysator verwendet, der schwermetallfrei ist. In der WO 2010/077133 AI, die bereits eingangs erläutert worden ist, wird als Katalysator bevorzugt ein Zinnkatalysator eingesetzt. Ein Zinnkatalysator ist ein schwermetalihaltiger Katalysator. Derartige Katalysatoren sollen beim
erfindungsgemäßen Verfahren möglichst vermieden werden. In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das erfindungsgemäße Verfahren somit in Bezug auf die Katalysatoren alle an und für sich im Stand der Technik bekannten Katalysatoren mit Ausnahme von Zinnkatalysatoren. Bevorzugte Katalysatoren, die beim erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt werden können, sind titanhaltige Katalysatoren, insbesondere Titanalkoholate und/oder von organischen Säuren abgeleitete Titansalze, wie z.B. Tätanoxalat, Titanzitrat und/oder Titanlactat. Bevorzugt sind weiterhin antimonhaltige Katalysatoren wie das Antimonacetat. Der Katalysator kann in Stufe b) bevorzugt in einer engenkonzentration von 10 bis 20.000 ppm, besonders bevorzugt von 100 bis 5.000 ppm, bezogen auf die Gewichtssumme aus heteroaromatischer Dicarbonsäure, Alkohol und Veresterungsprodukt zugegeben werden. Bei Zugabe in die Endstufe c) sind die gleichen Konzentrationen bevorzugt, d.h. Mengenkonzentrationen von 10 bis 20.000 ppm, bevorzugt von 1.000 bis 5.000 ppm bezogen auf das aus Stufe b) erhaltene Reaktionsprodukt. Die Erfindung umfasst weiterhin Ausführungsformen, bei denen während der Verfahrensstufen b) und/oder c) noch mindestens ein Cokatalysator oder mindestens ein Stabilisator zum Reaktionsgemisch, insbesondere zum Präpolymer und/oder zum Polymer zugegeben wird.
Neben Cokatalysatoren und Stabilisatoren können wie im Stand der Technik bekannt weiter Additive vorhanden sein.
Als Additive sind beispielhaft folgende zu nennen: Hitzestabilisatoren, Antioxidantien, Nukleierungsmittel, Flammschutzmittel, Antistatika, Verarbeitungshilfsmittel, UV-Stabilisatoren sowie Verstärkungsmaterialien oder Füllstoffe.
Wie im Stand der Technik aus der Polyesterchemie bekannt, kann auch ein Kettenverlängerungsschritt durch Zugabe von 0,01 bis 2 Gew.- bezogen auf die Polymermasse einer reaktiven Verbindung ausgewählt aus der Gruppe der di- oder höherfunktionalen Epoxide, Carbodiimide oder Diisocyanate unterzogen werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren sieht weiterhin vor, sofern die intrinsische
Viskosität, die mit dem Verfahren nach Verfahrensschritt c) erreicht wird, für die angestrebten Anwendungen noch nicht ausreichend ist, dass das Reaktionsprodukt nach dem Schritt c) nach dem Abkühlen und Überführen in eine Granulat- und/oder Pulverform sowie Kristallisation einer Nachkondensation in der festen Phase unterzogen wird. Derartige Nachkondensationen in der festen Phase {SSP) sind aus der Polyesterchemie bekannt. Die dort bekannten Verfahrensbedingungen können auch für die Nachkondensation beim erfindungsgemäß hergestellten heteroaromatischen Polyester angewandt werden. Bevorzugte Temperaturen für die Nachkondensation der beschriebenen Polyester in der Festphase liegen im Bereich von 160 bis 210 °C. Zur Nachkondensation wird, wie im Stand der Technik bekannt, ein getrocknetes Inertgas im Gegenstrom in einem geeigneten Reaktor zu den Granulaten geführt. Als Inertgas kann dabei ein inertgas aus der Gruppe Stickstoff, Kohlendioxid und/oder Argon eingesetzt werden. Alternativ kann bei der Festphasennachkondensation (SSP) auch bevorzugterweise mit einem Druckniveau von 0,001 bis 0,2 bar im angegebenen Temperaturbereich gearbeitet werden.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren nach Verfahrensschrätt c) hergestellten Granulate und/oder Pulver können auch einer Nachbehandlung in der Weise unterzogen werden, dass die Granulate und/oder das Pulver von Reaktionsprodukten befreit werden. Solche flüchtige Reaktionsprodukte oder Reaktionsnebenprodukte können z.B. Acetaldehyd, Methyldioxolan, Acrolein, Wasser oder Tetrahydrofuran sein. Die Befreiung von diesen Nebenprodukten kann dadurch erfolgen, dass ein Gasstrom oder eine Mischung aus Gasen aus der Gruppe Luft, Stickstoff oder C02 mit einem Taupunkt von bevorzugt -100 °C bis 10 °C, besonders bevorzugt von -70 "C bis -20 °C bei einer Temperatur von 100 bis 200 °C, bevorzugt von 150 bis 180 °C unterzogen werden. Auch können die beiden Verfahrensstufen der Nachkondensation in der festen Phase und die Nachbehandlung zur Entfernung flüchtiger Verbindungen in einer gemeinsamen Verfahrensstufe im angegebenen Temperaturbereich mit den angegebenen Gasen oder Gasmischungen oder bei Unterdruck erfolgen.
Durch die beiden vorstehend beschriebenen Maßnahmen können die mechanischen und physikalischen Eigenschaften der hergestellten Granulate
und somit auch dann der entsprechenden Formteile nachhaltig verbessert werden.
Von der apparativen Seite aus ist es bevorzugt, wenn die Verfahrensstufe b) der Veresterung bzw. Umesterung in einem Hydrozyklon mit außenliegendem Wärmeaustauscher durchgeführt wird. Für die Poiykondensation und hier für die Verfahrensstufe cl), d.h. für die Herstellung des Prepolymers, hat sich eine Fallfilmkaskade, bei der gleichzeitig eine Entfernung von Kondensationsprodukten und/oder flüchtigen Nebenprodukten durchgeführt wird, als vorteilhaft erwiesen. Der Hydrozyklon und die Fallfilmkaskade können auch in einem einzigen Reaktor zusammengefasst sein. Ein derartiger Reaktor ist in der EP 1 678 236 AI näher beschrieben.
Für den Verfahrensschritt c2), d.h. für die Poiykondensation, hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn hier mit einem Käfigreaktor unter rascher und hochwirksamer Entfernung von Kondensationsprodukten und flüchtigen Nebenprodukten gearbeitet wird. Besonders vorteilhaft hierbei sind Käfigreaktoren, wie sie in der EP 0 719 582 Bl beschrieben sind.
Das erfindungsgemäße Verfahren wie vorstehend beschrieben eignet sich besonders bevorzugt zur Hersteilung von Polyethylenfuranat oder Polybutylenfuranat.
Die Erfindung betrifft weiterhin hochmolekulare heteroaromatische Polyester bzw. Copoiyester, die nach einem Verfahren, wie vorstehend detailliert erläutert, hergestellt worden sind.
Bei den erfindungsgemäßen Polyestern bzw. Copolyestern ist es dabei bevorzugt, wenn diese 1 mol-% bis 100 mol-%, bevorzugt 50 mol-% bis 100 mol-% bezogen auf die Summe der eingesetzten Dicarbonsäuren einer heteroaromatischen Dicarbonsäure, bevorzugt 2,5-Furandicarbonsäure enthalten und die mindestens eine Diolkomponente aus der Gruppe Etyhlenglykol, Propandiol oder 1,4-Butandiol ausgewählt ist.
Der Polyester oder Copoiyester der Erfindung zeichnet sich weiterhin bevorzugt dadurch aus, dass er 0,1 bis 100 % und besonders bevorzugt zwischen 50 und 99 % bezogen auf die Summe aller Kohlenstoffatome solche
Kohle nstoffatome enthält, die aus nachwachsenden Quellen zugänglich sind, bevorzugt unter Verwendung von Monomeren aus der Gruppe von biobasierender 2,5-Furandicarbonsäure oder deren Ester, biobasierender Bernsteinsäure, biobasierender Adipinsäure, biobasierender Sebacinsäure, biobasierendem Ethyienglycol, biobasierendem Propandiol, biobasierendem
1,4-Butandiol, biobasierendem Isosorbit oder biobasierender Milchsäure.
Eine Vielzahl der mittels der Erfindung zugänglichen Copoiyestern zeichnen sich weiterhin dadurch aus, dass sie mindestens eine heteroaromatische Dicarbonsäure in einer Menge von 20 bis 80 mol-%, bevorzugt 40 bis 60 mol-% und mindestens eine aliphatische Dicarbonsäure in einer Menge von 80 bis 20 mol-% und bevorzugt von 60 bis 40 mol-% bezogen auf die Summe aller eingesetzten Dicarbonsäuren enthalten und dadurch gemäß EN 13432 biologisch abbaubar sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Beispiels näher erläutert. Kontinuierliche Herstellung von Poiyethylenfuranat:
In einer Pilotanlage (Aufbau nach der EP 1 448 658 Bl bzw. WO 2007/140925 AI) wurde zunächst ein Lösung von Furandicarbonsäuredimethylester in
Ethylenglykol hergestellt, indem in einen auf 120°C vorbeheizten Mischbehälter 500 kg Furandicarbonsäuredimethyiester gegeben wurden. Nachfolgend wurden nun 290 kg auf 80 °C vorgewärmtes Ethylenglykol über einen Zeitraum von 2 Stunden zum Furandicarbonsäuredimethylester gleichmäßig und unter Rühren und unter Stickstoffüberleitung zugegeben.
Nach weiteren 2 Stunden war der Furandicarbonsäuredimethylester vollständig gelöst und die Lösung wurde in einen auf 100°C vorgeheizten Vorlagebehälter abgelassen. Von dort wurde die Lösung von Furandicarbonsäurediemethylester in Ethylenglykol kontinuierlich mittels einer Dosierpumpe einem Veresterungs- respektive Umesterungsreaktor zugeführt. Hierin befand sich das Umesterungsprodukt in einem Naturumlauf, wobei die aus dem Wärmetauscher austretende Mischung von in Ethlyenglykol gelöstem Furandicarbonsäuredimethylester mit Umesterungsprodukt auf eine Temperatur von 230°C eingestellt wurde. Die Umesterung wurde einem Druck von 1000 - 1050 mbar betrieben. In die
Veresterungs- Umesterungsstufe wurde der in bei Raumtemperatur flüssig
vorliegenden Katalysator z.B. Titantetrabutylat mtitels einer geeigneten Dosierpumpe zudosiert, sodass im Endprodukt ein Gehalt von 350 ppm aktivem Ti erreicht wurde. Die Zugabe und Entnahme von Umesterungsprodukt wurden so geregelt, dass eine mittlere Verweiizeit von 2 Stunden in der Umesterungsstufe resultiert. Das bei der Umesterung anfallende Methanol wurde über Kopf abgezogen und einer Trennkolonne zugeführt. In ihr wird Methanol von mitüberdestilliertem Ethylenglykoi abgetrennt. Das im Sumpf der Kolonne entnommene Ethylenglykoi wurde auf eine Temperatur von 80 °C abgekühlt und einem Ethiylenglykolvorratstank zugeführt. Das am Sumpf des Umesterungsstufe entnommene Umesterungsprodukt wurde mitteis einer Schmelzepumpe in die Nachveresterungsstufe überführt. Der Zulauf und Ablauf in die Nachveresterung ist so geregelt, dass eine mittlere Verweilzeit von 90 Minuten in der Nachveresterungsstufe eingehalten wurde. Die Temperatur in der Nachveresterungsstufe betrug 240°C, es herrschte ein Druck von 700 mbar. Das am Sumpf der Nachveresterungsstufe entnommene Produkt wurde mittels einer Schmelzepumpe in die Prepolymerisationsstufe (Stufe cl) überführt. Der Zulauf und Ablauf in die Prepolymerisationsstufe ist so geregelt, dass eine mittlere Verweilzeit von 120 Minuten in der Prepolymerisationsstufe eingehalten wurde. Die Temperatur in der Prepolymerisationsstufe betrug dabei 250°C, es herrschte ein Druck von 10 mbar. Das am Sumpf des Prepolymerisationsstufe entnommene Prepolymer wurde mittels einer Schmelzepumpe in den Polykondensationsreaktor {Stufe c2) überführt. Der Zulauf und Ablauf in den Polykondensationsreaktor ist so geregelt, dass eine mittlere Verweilzeit von 90 Minuten während der Polykondensation eingehalten wird. Die Temperatur in der Polykondensationsstufe betrug dabei 260°C, es herrschte ein Druck von 0,8 mbar. Die bei der Polykondensation entstandenen Dämpfe von Etylenglykol und Reste von Methanol wurden ebenfalls der Trennkolonnen zugeführt. Die Ausführung des Polykondensationsreaktors entspricht dabei dem in der EP 0718582B1 beschriebenen. Über die am Austritt des Polykondensationsreaktors angebrachte Schmelzepumpe wurde die Schmelze mit einem Fluss von 20 kg/h einer Unterwassergranultereinheit zugeführt. Nach dem Abschleudern von Wasser wurde Poiyethylenfuranat Granulat mit einem Wert für die intrinsische Viskosität von 1,05 dL/g erhalten.