Verdrängungsschiff (1) mit einer Wasserverdrängung von mindestens 10.000 Tonnen, vorzugsweise von mindestens 50.000 Tonnen, mit einem Rumpf (2) mit einem im wesentlichen flachen Boden (3) mit einer Länge (Lh) von mindestens 10 m, vorzugsweise mindestens 20 m, und einer Antriebsvorrichtung zum Fahren mit einer Geschwindigkeit, und einem System zum Bereitstellen einer Luftschmierschicht zwischen dem im wesentlichen flachen Boden (3) des Rumpfes (2) des Verdrängungsschiffes und dem Wasser, das unter dem Boden fließt, wenn sich das Schiff durch das Wasser bewegt, wobei das System Seitenwände (5, 5') und eine obere Wand (4) umfasst, die einen Hohlraum (6) mit einer Öffnung (13) definieren, die in einer Grenzflächenebene angeordnet ist, die sich quer zu den Seitenwänden (5, 5') auf der Höhe des flachen Bodens (3) befindet, wobei die Öffnung ein vorderes Ende (9) und ein hinteres Ende (15), gesehen in der Längsrichtung des Hohlraums, aufweist, einen Lufteinlass (10), der von der Öffnung beabstandet ist, der angepasst ist, um Luft in den Hohlraum mit einer solchen Rate einzuführen, dass der Wasserpegel in dem Hohlraum im Wesentlichen auf dem Niveau der äußeren Oberfläche des flachen Bodens gehalten wird, wodurch, wenn sich das Schiff vorwärts durch das Wasser bewegt, die Luft in dem Hohlraum sich mit dem Wasser an der Luft-Wasser-Grenzfläche vermischt, wodurch ein Luft-Wasser-Gemisch gebildet wird, das aus dem Hohlraum unterhalb des hinteren Randes austritt und eine Schmierschicht entlang eines Abschnitts des flachen Bodens stromabwärts des Hohlraums bildet, der eine Länge hat, die mindestens so groß ist wie die Länge Lc des Hohlraums, und wobei entweder:
- die Länge der Öffnung (13) des Hohlraums (6) zwischen 2 und 10 m, vorzugsweise zwischen 2 und 7 m, besonders bevorzugt zwischen 2 und 5 m liegt und der Abstand (H) der oberen Wand (4) von der Grenzflächenebene zwischen 0,2 m und 0,5 m beträgt, oder
- die Länge der Öffnung (13) des Hohlraums (6) zwischen 2 m und 5 m liegt und der Abstand (H) der oberen Wand (4) von der Grenzflächenebene zwischen 0,2 m und 1,5 m, vorzugsweise zwischen 0,2 m und 1,0 m, am meisten bevorzugt zwischen 0,2 m und 0,5 m liegt,
wobei der Hohlraum (6) eine Breite (W) zwischen 0,5 m und 1,5 m aufweist, wobei mindestens ein Abschnitt (16) des hinteren Endes (15) des Hohlraums (6) von der oberen Wand (4) zur Grenzflächenebene hin schräg verläuft, wenn man in rückwärtiger Richtung geht, wobei sich der schräge Wandteil bis zu der Position einer im Wesentlichen horizontalen Bodenebene erstreckt, um den flachen Boden zu schneiden, wobei das System eine Vielzahl von Hohlräumen (6.1a - 6.1e und 6.2a - 6.2e) umfasst, die nebeneinander entlang mindestens eines Teils der Breite des flachen Bodens (3) angeordnet sind, wobei das Schiff Mittel (12) umfasst, um das in den Hohlraum (6) eingeleitete Luftvolumen proportional zu einer Breite (W) des Hohlraums in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Schiffs zu steuern, so dass für einen Hohlraum mit einer Breite von etwa 1 m:
bei einer Geschwindigkeit von 4 m/s ein Luftstrom zwischen 7 und 70 m3/h bereitgestellt wird,
bei einer Geschwindigkeit von 5 m/s ein Luftstrom zwischen 15 und 150 m3/h bereitgestellt wird,
bei einer Geschwindigkeit von 6 m/s ein Luftstrom zwischen 25 und 250 m3/h bereitgestellt wird,
bei einer Geschwindigkeit von 7 m/s ein Luftstrom zwischen 45 und 450 m3/h bereitgestellt wird,
bei einer Geschwindigkeit von 8 m/s ein Luftstrom zwischen 70 und 700 m3/h bereitgestellt wird,
bei einer Geschwindigkeit von 10 m/s ein Luftstrom zwischen 100 und 1000 m3/h bereitgestellt wird,
bei einer Geschwindigkeit von 11 m/s ein Luftstrom zwischen 140 und 1400 m3/h bereitgestellt wird, und
bei einer Geschwindigkeit von 12 m/s ein Luftstrom zwischen 260 und 2600 m3/h bereitgestellt wird.