HK1158157B - Package for tobacco-related articles - Google Patents
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Claims (40)
- Packung für tabakbezogene Artikel, mit- einer äußeren Schale (2; 92; 102, 112) mit einer Vorderwand (10; 120), einer Rückwand (12), zwei einander gegenüberliegenden Seitenwänden (14), die die Vorderwand (10; 120) und die Rückwand (12) verbinden, sowie einer Oberseite (18),- einem Deckel (4; 94; 104, 105; 114), der dazu eingerichtet ist, in einem geschlossenen Zustand die Oberseite (18) der äußeren Schale (2; 92; 102; 112) zu schließen, wobei der Deckel (4; 94; 104, 105; 114) an einer Schwenklinie (22) schwenkbar mit der Rückwand (12) oder einer der Seitenwände (14) der äußeren Schale (2; 92; 102; 112) verbunden ist und für einen Übergang von dem geschlossenen Zustand in einen geöffneten Zustand um die Schwenklinie (22) schwenkbar ist,- einer inneren Schale (6; 96; 106, 107; 116), die dazu eingerichtet ist, eine Anzahl von tabakbezogenen Artikeln aufzunehmen, und verschiebbar in der äußeren Schale (2; 92; 102; 112) gelagert ist, wobei die innere Schale (6; 96; 106, 107; 116) von einer zurückgezogenen Position in eine vorgeschobene Position, die einen Zugang zu den Rauchartikeln ermöglicht, bewegbar ist,- einem Ausschnitt (20; 93; 103; 122) in wenigstens einer Wand der äußeren Schale (2; 92; 102 ; 112), ausgewählt aus der Vorderwand (10; 120), der Rückwand (12) oder den beiden Seitenwänden (14), wobei der Ausschnitt (20; 93; 103; 122) dazu eingerichtet ist, einen Teil der inneren Schale (6; 96; 106, 107; 116) zu exponieren und es zu ermöglichen, eine Kraft auf die inneren Schale (6; 96; 106, 107; 116) zum Bewegen der inneren Schale (6; 96; 106, 107; 116) zu übertragen,- einem Verbinder (50; 115) zwischen einem Teil der inneren Schale (6; 96; 106, 107; 116) und dem Deckel (4; 94; 104, 105; 114), der an dem Deckel (4; 94; 104, 105; 114) in einem Abstand von der Schwenklinie (22) angreift, der kleiner ist als das Maß des Deckels (4; 94; 104, 105; 114) in einer Richtung senkrecht zu der Schwenklinie (22), und dazu eingerichtet ist, den Deckel (4; 94; 104, 105; 114) in seinen geöffneten Zustand zu drücken, wenn die innere Schale (6; 96; 106, 107; 116) in ihre vorgeschobene Position bewegt wird, und den Deckel (4; 94; 104, 105; 114) in seinen geschlossenen Zustand zu ziehen, wenn die innere Schale (6; 96; 106, 107; 116) in ihre zurückgezogene Position bewegt wird.
- Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Schale (2; 92; 102; 112) eine Bodenwand aufweist, wobei die beiden Seitenwände (14) und die Bodenwand (16) die Vorderwand (10; 120) und die Rückwand (12) verbinden.
- Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die innere Schale (6; 96; 106, 107; 116) in ihrer zurückgezogenen Position in der äußeren Schale (2; 92; 102; 112) befindet.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbinder (50; 115) ein angelenkter Verbinder ist.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (4; 94; 104, 105; 114) eine obere Wand (24) mit einer Vorderkante (26), einer Hinterkante (28), zwei seitlichen Kanten (30) und einer Unterseite (32) aufweist und dazu eingerichtet ist, die Oberseite (18) der äußeren Schale (2; 92; 102; 112) zu schließen, wenn der Deckel (4; 94; 104, 105; 114) in seinem geschlossenen Zustand ist, wobei sich die Schwenklinie (22) an der Hinterkante (28) oder an einer der seitlichen Kanten (30) der oberen Wand (24) befindet.
- Packung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Schale (6; 96; 106, 107; 116) eine Rückwand (42) oder eine Seitenwand (44) mit einer oberen Kante aufweist, wobei der Verbinder (50; 115) von dieser oberen Kante ausgeht und eine erste Schwenklinie (52) an oder im Bereich von dieser oberen Kante hat und wobei der Verbinder (50; 115) eine zweite Schwenklinie (54) an der Unterseite (32) der oberen Wand (24) hat.
- Packung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der ersten Schwenklinie (52) und der zweiten Schwenklinie (54) des Verbinders (50; 115) größer ist als der Abstand zwischen der Schwenklinie (22) des Deckels (4; 94; 104, 105; 114) und der zweiten Schwenklinie (54) des Verbinders (50; 115), vorzugsweise größer um einen Betrag im Bereich von 0,4 mm bis 1,8 mm, am meisten bevorzugt um einen Betrag von etwa 0,7 mm.
- Packung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass im geschlossenen Zustand des Deckels (4; 94; 104, 105; 114) das Verhältnis des Abstands zwischen der ersten Schwenklinie (52) des Verbinders (50; 115) und der Schwenklinie (22) des Deckels (4; 94; 104, 105; 114) zu dem Abstand zwischen der Schwenklinie (22) des Deckels (4; 94; 104, 105; 114) und der zweiten Schwenklinie (54) des Verbinders (50; 115) im Bereich von 0,5 bis 1,0 ist, vorzugsweise im Bereich von 0,70 bis 0,85, am meisten bevorzugt etwa 0,78.
- Packung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens von der Kante (26) der oberen Wand (24) gegenüber der Schwenklinie (22) des Deckels (4; 94; 104, 105; 114) eine schräge Randwand (34) ausgeht, die in die äußere Schale (2; 92; 102; 112) passt, wenn der Deckel (4; 94; 104, 105; 114) in seinem geschlossenen Zustand ist.
- Packung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die schräge Randwand (34, 36) auch von anderen Kanten (30) der oberen Wand (24) ausgeht, die verschieden sind von der Kante (28), die die Schwenklinie (22) des Deckels (4; 94; 104, 105; 114) aufweist.
- Packung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die schräge Randwand (34, 36) von einem Zuschnitt (60; 84) der äußeren Schale (2; 92; 102; 112) gefaltet ist, der einen Zuschnitt des Deckels (4; 94; 104, 105; 114) aufweist, wobei die schräge Randwand (34, 36) vorzugsweise eine aus der folgenden Liste ausgewählte Querschnittsform hat: dreieckig, viereckig, polygonal, Form mit wenigstens einer gekrümmten Seite.
- Packung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest von der Kante der oberen Wand (24) gegenüber der Schwenklinie (22) des Deckels (4; 94; 104, 105; 114) eine Randwand ausgeht, die sich allgemein senkrecht in Bezug auf die obere Wand (24) des Deckels (4; 94; 104, 105; 114) erstreckt und sichtbar ist, wenn der Deckel (4; 94; 104, 105; 114) in seinem geschlossenen Zustand ist.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel eine Randwand aufweist, wobei sich die Schwenklinie des Deckels an der Randwand befindet.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Schale (6; 96; 106, 107; 116) eine Vorderwand (40; 128) aufweist, die einen freien Zugangsbereich (48) bereitstellt, der dazu eingerichtet ist, den Zugang zu dem Inhalt der inneren Schale (6; 96; 106, 107; 116) zu erleichtern, wenn sich die innere Schale (6; 96; 106, 107; 116) in ihrer vorgeschobenen Position befindet.
- Packung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der freie Zugangsbereich (48) der inneren Schale (6; 96; 106, 107; 116) mit dem Ausschnitt (20; 93; 103; 122) der äußeren Schale (2; 92; 102; 112) nicht überlappt, wenn die innere Schale (6; 96; 106, 107; 116) in ihrer zurückgezogenen Position ist.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Schale (6; 96; 106, 107; 116) eine Vorderwand (40; 128), eine Rückwand (42) sowie zwei einander gegenüberliegende Seitenwände (44) und eine Bodenwand (46) aufweist, die die Vorderwand (40; 128) und die Rückwand (42) verbinden.
- Packung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderwand (40; 128) der inneren Schale (6; 96; 106, 107; 116) eine verstärkte Struktur aufweist, die vorzugsweise aus doppellagiger oder dreilagiger Pappe (40, 76) hergestellt ist.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, gekennzeichnet durch einen Verstärkungseinsatz, der in die innere Schale (6; 96; 106, 107; 116) eingesetzt ist.
- Packung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Verstärkungseinsatz als ein Kunststoffbehälter gestaltet ist, der vorzugsweise durch Spritzgießen hergestellt ist.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Schale als Kunststoffbehälter gestaltet ist, wobei vorzugsweise wenigstens ein Teil des Verbinders als Teil des Kunststoffbehälters ausgebildet ist.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausschnitt (20; 93; 103; 122) der äußeren Schale (2; 92; 102; 112) in der Vorderwand (10; 120) der äußeren Schale (2; 92; 102; 112) vorgesehen ist.
- Packung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Ausschnitt der äußeren Schale in einem Seitenbereich der Vorderwand der äußeren Schale (2; 92; 102; 122) befindet, wobei vorzugsweise die innere Schale (6; 96; 106, 107; 116) eine Vorderwand (40; 128) aufweist, die einen freien Zugangsbereich (48) bereitstellt, der nicht mit dem Ausschnitt (20; 93; 103; 122) der äußeren Schale (2; 92; 102; 112) überlappt, wenn die innere Schale (6; 96; 106, 107; 116) in ihrer zurückgezogenen Position ist.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausschnitt (20; 93; 103), indem er dazu eingerichtet ist, es zu ermöglichen, eine Kraft auf die innere Schale (6; 96; 106, 107) zum Bewegen der inneren Schale zu übertragen, dazu eingerichtet ist, es zu ermöglichen, eine Kraft auf die innere Schale (6; 96; 106, 107) zum Bewegen der inneren Schale (6; 96; 106, 107) auszuüben.
- Packung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausschnitt (20; 93; 103) aus einem Zuschnitt (60; 84) der äußeren Schale (2; 92; 102) gebildet ist, bei dem zumindest ein Teil (64) des Zuschnittmaterials des Ausschnittbereichs (20; 93; 103) zurück auf die Innenseite der äußeren Schale (2; 92; 102) gefaltet ist.
- Packung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Schale (6; 96; 106, 107) gegenüber dem Ausschnitt (20; 93; 103) der äußeren Schale (2; 92; 102) eine griffverbessernde Oberfläche aufweist, die vorzugsweise mindestens eines der folgenden Merkmale aufweist: Reliefstruktur, ausgeschnittene Struktur, Beschichtung mit hoher Reibung, gummiähnliche Beschichtung.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, gekennzeichnet durch ein Betätigungselement (130) zum Bewegen der inneren Schale (116), das an der inneren Schale (116) angebracht ist und durch den Ausschnitt (122) vorsteht.
- Packung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Schale (116) in ihrer zurückgezogenen Position verriegelbar ist, wobei die Verriegelung mittels des Betätigungselements (130) lösbar ist, wobei die innere Schale (116) optional durch eine Federvorrichtung auf ihre vorgeschobene Position zu vorgespannt ist.
- Packung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausschnitt (122) einen Schlitz (124), der sich parallel zur Bewegungsrichtung der inneren Schale (116) erstreckt, sowie einen verbreiterten Bereich (126) am unteren Ende des Schlitzes (124) aufweist, wobei ein Teil (132) des Betätigungselements (130) in dem verbreiterten Bereich (126) des Ausschnitts (122) verriegelbar und durch Drücken des Betätigungselements (130) lösbar ist.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Schale abgerundete Kanten aufweist, wobei vorzugsweise die Längskanten zwischen der Vorderwand und beiden Seitenwänden abgerundet sind.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Schale (2) eine hexagonale oder oktagonale Querschnittsform aufweist, wobei die Seitenwände oder die Vorderwand (10) Seitentafeln (82) aufweisen, die von dem Rest der jeweiligen Seitenwand oder von dem Rest der Vorderwand (10) entlang von Faltlinien (83) gefaltet sind, die parallel zu einer Längsachse der Packung (80) verlaufen.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Schale (2; 92; 102; 112) und/oder die innere Schale (6; 96; 106, 107; 116) von einem jeweiligen Zuschnitt (60; 70; 84, 86) gefaltet ist.
- Packung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Schale (2; 92; 102; 112) und/oder die innere Schale (6; 96; 106, 107; 116) von einem jeweiligen Zuschnitt (60; 70; 84, 86) gefaltet ist, der aus Pappe in einem Gewichtsbereich von 180 g/m2 bis 290 g/m2 gefertigt ist.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Packung wenigstens eines der in der folgenden Liste enthaltenen Materialien aufweist: Pappe, laminierte Pappe, beschichtete Pappe, Pappe in einem Gewichtsbereich von 180 g/m2 bis 290 g/m2, Pappe im Dickenbereich von 250 µm bis 500 µm, Pappe im Steifigkeitsbereich von 5 mN bis 25 mN, flaches Material im Dickenbereich von 50 µm bis 2000 µm, Kunststoffmaterialien, Metalle, Aluminium.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbinder (50; 115) auf eine der folgenden Weisen ausgebildet ist: gefaltet aus einem Teil (68) eines Zuschnitts (60; 84) der äußeren Schale (2; 92; 102; 112) und einem Teil (78) eines Zuschnitts (70; 86) der inneren Schale (6; 96; 106, 107; 116), wobei beide Teile zusammengeklebt sind, gefaltet aus einem Teil eines Zuschnitts der äußeren Schale und an die innere Schale geklebt, gefaltet aus einem Teil eines Zuschnitts der inneren Schale und an den Deckel geklebt, bereitgestellt als mit der inneren Schale und dem Deckel verbundenes Metallteil, bereitgestellt als mit der inneren Schale und dem Deckel verbundener Draht, bereitgestellt als mit der inneren Schale und dem Deckel verbundenes Kunststoffteil.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 34, gekennzeichnet durch einen Geräusch erzeugenden Mechanismus, der dazu eingerichtet ist betätigt zu werden, wenn der Deckel (4) vom geschlossenen Zustand in den geöffneten Zustand und/oder von dem geöffneten Zustand in den geschlossenen Zustand geschwenkt wird, wobei der Geräusch erzeugende Mechanismus vorzugsweise eine an dem Deckel (4) angeordnete Nase aufweist, die mit einem an der äußeren Schale (2) angeordneten Gegenstück wechselwirkt, und/oder eine an der äußeren Schale (2) angeordnete Nase aufweist, die mit einem an dem Deckel (4) angeordneten Gegenstück wechselwirkt.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 35, gekennzeichnet durch mindestens zwei innere Schalen (106, 107), die nebeneinander angeordnet sind.
- Packung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (104, 105) schwenkbar mit der Rückwand der äußeren Schale (102) verbunden ist.
- Packung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (104, 105) aus wenigstens zwei separaten Teilen (104, 105) ausgebildet ist, die nebeneinander angeordnet sind und schwenkbar mit der Rückwand der äußeren Schale (102) verbunden sind, wobei jeder der separaten Teile (104, 105) des Deckels mit einer der inneren Schalen (106, 107) verknüpft ist.
- Packung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderwand der äußeren Schale (102) mit wenigstens einem Ausschnitt (103) versehen ist, der dazu eingerichtet ist, einen Teil jeder der inneren Schalen (106, 107) zu exponieren und es zu ermöglichen, auf jede der inneren Schalen (106, 107) eine Kraft zu übertragen oder auszuüben, um die jeweilige innere Schale (106, 107) zu bewegen und den jeweiligen Teil des Deckels (104, 105) über einen Verbinder oder angelenkten Verbinder zu betätigen.
- Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass die Packung (1; 80; 90; 100; 110) tabakbezogene Artikel enthält, wobei die tabakbezogenen Artikel aus der folgenden Gruppe ausgewählt sind: Cigaretten, Cigarillos, Cigarren, Tabak enthaltende Stäbe, rauchloser Tabak, simulierte Rauchvorrichtungen, Inhalationseinrichtungen ohne die Verbrennung von Tabak, Aromareservoire.
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| EP09014501.2 | 2009-11-20 | ||
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Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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