Pyrimidinderivate der allgemeinen Formel (I):
in Form ihrer Stereoisomere in reinem Zustand und Mischungen dieser Stereoisomere, und gegebenenfalls reine E-Isomere, reine Z-Isomere und E/Z-Mischungen, sowie deren physiologisch unbedenkliche Additionssalze, und Solvate dieser Verbindungen,
wobei
I)
- R für Folgendes steht
• einen Rest
bei welchem G für Folgendes steht:
und G wiederum möglicherweise mit einem (C
1-C
8)-Alkylaminorest substituiert sein kann, dessen geradkettiger oder verzweigter Alkylabschnitt mit einem Phenyl- oder mit einem Heterocyclylrest mit 5 oder 6 Baugliedem substituiert sein kann, wobei letzterer 1 bis 4 Heteroatome enthält, die aus Stickstoff, Sauerstoff oder Schwefel ausgewählt sind, und n für 1 oder 2 steht, oder
einen Rest
bei welchem G für Folgendes steht:
und G mit einem Alkyl-(C
1-C
6)-aminorest substituiert ist, dessen Alkylrest wiederum mit einem Phenyl- oder mit einem aromatischen monozyklischen Heterocyclylrest mit 5 oder 6 Baugliedern substituiert sein kann, welcher ein Heteroatom enthält, das aus Stickstoff, Sauerstoff oder Schwefel ausgewählt ist;
- R1 für ein Wasserstoffatom; eine (C5-C14)-Arylgruppe; (C5-C14)-Aryl-(C1-C4)-alkyl-; einen Aminorest, der unsubstituiert oder mit einem Alkylrest und/oder Acylrest, welcher 1 bis 4 Kohlenstoffatome enthält, monosubstituiert oder zweifach substituiert ist, steht;
- R2 für ein Wasserstoffatom; ein Halogenatom; eine Nitrogruppe; einen Alkylrest, der 1 bis 4 Kohlenstoffatome enthält; einen Aminorest, der unsubstituiert oder mit einem Alkylrest und/oder Acylrest, welcher 1 bis 4 Kohlenstoffatome enthält, monosubstituiert oder zweifach substituiert ist; eine -(CH2)0-2-CO2R5-Gruppe; oder eine -(CH2)0-2-OR5-Gruppe steht;
- R
3 für folgendes steht:
• ein Wasserstoffatom
• einen -CO2R5-Rest,
• einen -SO2R5-Rest oder
• ein monozyklisches oder polyzyklisches System, wobei jeder Ring aus 4 bis 10 aromatischen oder nicht aromatischen Baugliedem besteht, wobei der Ring oder mindestens einer der Ringe 1 bis 4 Heteroatome enthalten, welche aus N, O oder S ausgewählt sind, wobei er unsubstituiert oder mit einem oder mehreren Resten R° substituiert ist,
- R4 für OH; (C1-C8)-Alkoxy-; (C5-C14)-Aryl-(C1-C4)-alkyloxy-, (C5-C14)-Aryloxy-; (C3-C12)-Cycloalkyloxy, (C3-C12)-Cycloalkyl-(C1-C4)-alkyloxy-; (C1-C8)-Alkylcarbonyloxy-(C1-C4)-Alkyloxy-, (C5-C14)-Aryl-(C1-C4)-alkylcarbonyloxy-(C1-C4)-alkyloxy-; (C1-C8)-Dialkylaminocarbonylmethyloxy-; (C5-C14)-Aryl-(C1-C4)-dialkylaminocarbonylmethyloxy-; einen Aminorest, der unsubstituiert oder mit einem (C1-C4)-Alkyl und/oder (C5-C14)-Aryl- und/oder (C5-C14)-Aryl-(C1-C4)-alkylrest und/oder einem (C1-C5)-Acylrest monosubstituiert oder zweifach substituiert ist; oder aber den Rest einer D- oder L-Aminosäure steht;
- R5 für (C1-C8)-Alkyl; (C5-C14)-Aryl; (C5-C14)-Aryl-(C1-C4)-alkyl-, (C3-C12)-Cycloalkyl oder (C3-C12)-Cycloalkyl-(C1-C4)-alkyl-, Bicycloalkyl-(C1-C4)-alkyl-, Tricycloalkyl-(C1-C4)-alkyl- steht, wobei die Aryl-, Alkyl-, Cycloalkyl-, Bicycloalkyl- und Tricycloalkylreste unsubstituiert oder mit einem oder mehreren Resten R° substituiert sind;
R° für Halogen; Amino; Nitro; Hydroxyl, (C1-C4)-Alkyloxy-; (C1-C4)-Alkylthio-; (C1-C4)-Alkylsulfonyl-; Carboxy; (C1-C4)-Alkyloxycarbonyl-; (C1-C8)-Alkyl, das unsubstituiert oder mit einem oder mehreren Halogenatomen substituiert ist, (C5-C14)-Aryl ,(C5-C14)-Aryl-(C1-C4)-alkyl-; (C5-C14)-Aryl-(C1-C4)-alkyloxy- oder (C5-C14)-Heterocyclyl steht,
oder
II)
- R für den folgenden Rest steht
bei welchem G für Folgendes steht:
und G wiederum unsubstituiert oder mit einer oder mehreren Gruppen R° substituiert sein kann;
- R1 für einen Alkylrest, der 1 bis 4 Kohlenstoffatome in geradkettiger oder verzweigter Anordnung enthält; einen Cycloalkylrest, der 3 bis 6 Kohlenstoffatome enthält; oder einen Alkyloxy- oder Alkylthiorest, dessen Alkylabschnitt 1 bis 4 Kohlenstoffatome in geradkettiger oder verzweigter Anordnung enthält, steht;
- R2, R3, R4 und R5 der obigen Begriffsbestimmung in I) entsprechen;
- R° der obigen Begriffsbestimmung in I) entspricht;
oder
III)
- R der obigen Begriffsbestimmung in II) entspricht;
- R1, R3, R4 und R5 der obigen Begriffsbestimmung in I) entsprechen;
- R2 für einen Hydroxymethylrest, einen Formylrest oder einen zweifach substituierten Aminorest, dessen Substituenten gemeinsam mit dem Stickstoffatom, an welches sie gebunden sind, eine gesättigte oder ungesättigte heterozyklische Verbindung mit 4 bis 6 Baugliedem bilden, steht; und
- R° der obigen Begriffsbestimmung in I) entspricht;
oder
IV)
- R der obigen Begriffsbestimmung in II) entspricht;
- R1, R2, R4 den obigen Begriffsbestimmungen in I) entsprechen;
- R
3 für folgendes steht:
• einen geradkettigen oder verzweigten Alkyl-(C1-C4)- oder Alkenyl-(C2-C4)-Rest, der möglicherweise mit einem mono- oder polyzyklischen Aryl- oder Heterocyclylrest mit 4 bis 10 Baugliedem substituiert ist, welche ihrerseits mit einem oder mehreren Resten substituiert sein können, die aus Hydroxy, (C1-C4)-Alkyloxy-, Amino, (C1-C4)-Alkylamino, (C1-C4)-Dialkylamino, Phenyl, Cyanophenyl oder monozyklischem Heterocyclyl ausgewählt sind, wobei letzteres 1 bis 4 Heteroatome enthält, die aus Stickstoff, Sauerstoff oder Schwefel ausgewählt sind;
• einen -CO2R5-Rest, bei welchem
- R
5 für (C
1-C
8)-Alkyl; (C
5-C
14)-Aryl; (C
5-C
14)-Aryl-(C
1-C
4)-alkyl-, (C
3-C
12)-Cycloalkyl oder (C
3-C
12)-Cycloalkyl-(C
1-C
4)-alkyl-, Bicycloalkyl-(C
1-C
4)-alkyl-, Tricycloalkyl-(C
1-C
4)-alkyl- steht, wobei die Aryl-, Alkyl-, Cycloalkyl-, Bicycloalkyl- und Tricycloalkylreste mit einem oder mehreren Resten R° substituiert sind, welche aus (C
1-C
4)-Alkylsulfonyl-; (C
5-C
14)-Aryl-(C
1-C
4)-alkyloxy- oder (C
5-C
14)-Heterocyclyl ausgewählt sind;
oder
• einen -COR'5-Rest,
• einen SO2R"5-Rest;
- R'5 für ein (C1-C8)-Alkyl steht, das mit einem Rest gemäß der Begriffsbestimmung für R5 oder mit einem (C5-C14)-Aryloxyrest substituiert ist, wobei die Aryl- oder Cycloalkylreste ihrerseits mit einem oder mehreren Resten R° substituiert sein können; oder
R'5 für einen mono- oder polyzyklischen Cycloalkyl-, Aryl- oder Heterocyclylrest steht, der möglicherweise mit Trifluormethylalkyloxy- oder (C1-C10)-Arylresten substituiert ist; oder
R'5 für (C1-C4)-Alkylamino, (C3-C8)-Cycloalkylamino; Arylamino oder Heterocyclylamino, deren Aryl- oder Heterocyclylabschnitt mono- oder polyzyklisch ist, steht, wobei diese R'5-Reste ihrerseits wiederum mit einem Halogenatom, einem Nitro-, Amino, (C1-C4)-Alkyloxy, (C1-C4)-Alkyloxycarbonyl, Aryl- oder Arylalkylrest substituiert sein können, wobei deren Alkylabschnitt 1 bis 4 Kohlenstoffatome in geradkettiger oder verzweigter Anordnung enthält; und
R"5 für einen (C1-C4)-Alkylamino- oder Di-(C1-C4)-alkylaminorest steht, deren Alkylabschnitte gemeinsam mit dem Stickstoffatom, an welches sie gebunden sind, eine heterozyklische Verbindung mit 5 bis 7 Baugliedem bilden können, oder für einen Arylamino-, Aralkyl-(C1-C4)-amino oder Heteroaralkyl-(C1-C4)-aminorest, dessen Aryl- oder Heteroarylrest mono- oder polyzyklisch ist und 5 bis 10 Bauglieder umfasst, wobei der Heteroarylrest 1 bis 4 Heteroatome umfasst kann, die aus Stickstoff, Sauerstoff oder Schwefel ausgewählt sind; und
- R° der obigen Begriffsbestimmung in I) entspricht;
oder
V)
- R, R2, R3 und R4 den obigen Begriffsbestimmungen in I) entsprechen;
- R1 der obigen Begriffsbestimmung in II) entspricht;
oder
VI)
- R, R1, R3 und R4 den obigen Begriffsbestimmungen in II) entsprechen;
- R2 der obigen Begriffsbestimmung in III) entspricht;
oder
VII)
- R, R1 und R2 den obigen Begriffsbestimmungen in I) entsprechen;
- R4 der obigen Begriffsbestimmung in I) entspricht; und
- R3 der obigen Begriffsbestimmung in IV) entspricht;
oder
VIII)
- R, R1 und R2 den obigen Begriffsbestimmungen in II) entsprechen;
- R4 der obigen Begriffsbestimmung in I) entspricht; und
- R3 der obigen Begriffsbestimmung in IV) entspricht;
oder
IX)
- R und R3 den obigen Begriffsbestimmungen in I) entsprechen;
- R4 der obigen Begriffsbestimmung in I) entspricht;
- R1 der obigen Begriffsbestimmung in II) entspricht; und
- R2 der obigen Begriffsbestimmung in III) entspricht;
oder
X)
- R und R2 den obigen Begriffsbestimmungen in I) entsprechen;
- R4 der obigen Begriffsbestimmung in I) entspricht;
- R1 der obigen Begriffsbestimmung in II) entspricht; und
- R3 der obigen Begriffsbestimmung in IV) entspricht;
oder
XI)
- R und R1 den obigen Begriffsbestimmungen in II) entsprechen;
- R4 der obigen Begriffsbestimmung in I) entspricht;
- R2 der obigen Begriffsbestimmung in III) entspricht; und
- R3 der obigen Begriffsbestimmung in IV) entspricht;
oder
XII)
- R und R4 den obigen Begriffsbestimmungen in I) entsprechen;
- R1 der obigen Begriffsbestimmung in II) entspricht;
- R2 der obigen Begriffsbestimmung in III) entspricht;
- R3 der obigen Begriffsbestimmung in IV) entspricht;
mit der Maßgabe, dass die Reste gemäß den obigen Begriffsbestimmungen I-XII nicht gleichzeitig die folgenden Bedeutungen haben können
- R steht für einen Rest (Ib), bei welchem G gleich 1,2,3,4-Tetrahydro-1,8-naphthyridin-7-yl ist,
- R1 steht für Methyl,
- R2 steht für Methyl,
- R3 steht für Benzyloxycarbonyl und
- R4 steht für OH oder tert.-Butoxy.