Nachfüllbares System zum Transferieren von Material, wobei das System Folgendes aufweist:
ein Gefäß (20), das ein erstes Ende (22) mit einem Einlass für eine Quelle von druckbeaufschlagtem Gas, ein zweites Ende (26) mit einem Anschlussstück (45), das mit einem Materialeinlass (48) und einem Materialauslass (46) versehen ist, und eine Wand (24) aufweist, die zwischen dem ersten Ende (22) und dem zweiten Ende (26) angeordnet ist, wobei das Gefäß ferner eine Längsachse und eine Quererstreckung aufweist; und
eine Kraftübertragungseinrichtung (300), die innerhalb des Gefäßes angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftübertragungseinrichtung Folgendes aufweist:
(a) eine Kappe (315), die eine semielliptische Form aufweist und im Wesentlichen hohl ist;
(b) ein an der Kappe befestigtes Tangentialelement (330), das eine im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Gefäßes verlaufende Längsachse aufweist, wobei das Tangentialelement mit einem äußeren Bereich ausgebildet ist, der im Wesentlichen parallel zur Längsachse der Kappe ist, wobei das Tangentialelement eine Quererstreckung aufweist, die im Wesentlichen kleiner als die Quererstreckung des Gefäßes ist, und so angeordnet ist, dass bei einem Einsatz, wenn sich die Kraftübertragungseinrichtung (300) bewegt, ein Teil des Materials entlang der Wand (24) zurückbleibt, um zwischen der Wand und dem Tangentialelement eine Gasdichtung auszubilden;
(c) ein Schubkörper (310), der an dem Tangentialelement befestigt und zum Durchsetzen des Materials in dem Gefäß ausgebildet ist, wobei der Schubkörper eine semielliptische Form aufweist und im Wesentlichen hohl ist, und wobei der Schubkörper (310) mit einem Ansatz (320) ausgebildet ist, der eine zylindrische Form und einen Durchmesser aufweist, der in etwa gleich einem Durchmesser eines Auslasskanals im Materialanschlussstück (45) ist;
(e) ein Aufnahme (61), die an dem ersten Ende (22) des Gefäßes (20) angeordnet und an die Form der Kappe (315) angeglichen ausgebildet ist;
(f) einen Anschlag (73), der an dem zweiten Ende (26) des Gefäßes (20) angeordnet und an die Form des Schubkörpers (310) angeglichen ausgebildet ist; und
(d) eine ringförmige Führungseinrichtung (400), die zur Unterstützung des Entfernens von Material ausgebildet ist, das sich an einer inneren Seitenwand (24) des Gefäßes (20) angesammelt hat.