HK1070081B - Dual specific ligands with increased serum half-life - Google Patents
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Claims (77)
- Bispezifischer Ligand, welcher eine erste einzelne variable Domäne einer schweren Kette von Immunglobulin mit einer Bindungsspezifität für ein erstes Epitop oder Antigen und eine zweite einzelne variable Domäne einer leichten Kette mit Bindungsaktivität für ein zweites Epitop oder Antigen umfaßt, wobei die Bindung an eines oder beide der Antigene oder Epitope so wirkt, daß sie die Halbwertszeit des Liganden in vivo erhöht, und wobei die erste und die zweite Domäne keine variable Domäne einer schweren Kette und keine variable Domäne einer leichten Kette, die dieselbe Spezifität gemeinsam haben, mit der Maßgabe, daß der bispezifische Ligand nicht aus einer Anti-HSA VH-Domäne und einer Anti-β-Galactosidase-Vk-Domäne besteht.
- Bispezifischer Ligand nach Anspruch 1, wobei die variablen Domänen als ein scFv-Antikörperfragment bereitgestellt werden.
- Bispezifischer Ligand nach Anspruch 1, wobei die variablen Domänen als ein Fab-Antikörperbereich bereitgestellt werden.
- Vierketten-IgG-Immunglobulin, welches einen bispezifischen Liganden nach einem der vorangegangenen Ansprüche umfaßt.
- Vierketten-IgG-Immunglobulin nach Anspruch 4, wobei das IgG zwei bispezifische Liganden umfaßt, wobei die bispezifischen Liganden in ihren variablen Domänen identisch sind.
- Vierketten-IgG-Immunglobulin nach Anspruch 4, wobei das IgG zwei bispezifische Liganden umfaßt, wobei die bispezifischen Liganden sich in ihren variablen Domänen unterscheiden.
- Ligand, welcher eine erste einzelne variable Immunglobulindomäne mit einer ersten Antigen- oder Epitop-Bindungsspezifität und eine zweite einzelne variable Immunglobulindomäne mit einer zweiten Antigen- oder Epitop-Bindungsspezifität umfaßt, wobei eine oder beide der ersten und zweiten variablen Domänen an ein Antigen oder Epitop bindet/binden, welches die Halbwertszeit des Liganden in vivo erhöht, und entweder(i) die erste und die zweite variable lmmunglobulindomäne variable Domänen einer schweren Kette sind oder(ii) die erste und die zweite variable Immunglobulindomäne variable Domänen einer leichten Kette sind,mit der Maßgabe, daß, wenn die erste und die zweite variable Immunglobulindomäne Camelid-VHH-Domänen sind, die VHH-Domäne, die für ein Antigen spezifisch ist, welches die Halbwertszeit des Liganden in vivo erhöht, nicht an Hühnerei-Lysozym (HEL), Alpha-Amylase aus der Bauchspeicheldrüse vom Schwein, NmC-A, hcg, BSA-verknüpften RR6-Azofarbstoff oder S. mutans HG982-Zellen bindet.
- Ligand nach Anspruch 7, wobei der Ligand erste und zweite Camelid-VHH-Domänen umfaßt.
- Ligand nach Anspruch 7, wobei die erste und/oder die zweite variable Domäne menschlich ist.
- Bispezifischer Ligand nach Anspruch 8 oder 9, wobei die einzelnen variablen Domänen identisch sind.
- Ligand nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die erste und die zweite Domäne unabhängig voneinander binden, so daß der bispezifische Ligand gleichzeitig sowohl an das erste als auch an das zweite Epitop oder Antigen binden kann.
- Ligand nach Anspruch 11, wobei der bispezifische Ligand in Lösung eine erste Form und eine zweite Form im Gleichgewicht umfaßt, wobei beide Epitope oder Antigene unabhängig voneinander an die erste Form binden, aber um die Bindung an die zweite Form konkurrieren.
- Ligand nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das erste und das zweite Epitop auf separaten Antigenen vorliegen.
- Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei das erste und das zweite Epitop auf demselben Antigen vorliegen.
- Bispezifischer Ligand nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die variablen Bereiche nicht kovalent verknüpft sind.
- Bispezifischer Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei die variablen Bereiche kovalent verknüpft sind.
- Bispezifischer Ligand nach Anspruch 16, wobei die kovalente Verknüpfung durch Disulfidbindungen vermittelt wird.
- Ligand nach einem der vorangegangenen Ansprüche, welcher eine einzelne variable Domäne, die für TNFα spezifisch ist, umfaßt, die für humanen TNFα eine Dissoziationskonstante (Kd) von 1x10-8 M oder weniger und eine Koff-Ratenkonstante von 1X10-3 s-1 oder weniger, bestimmt durch Oberflächenplasmonresonanz, hat.
- Ligand nach Anspruch 18, wobei die für TNFα spezifische Domäne eine Vk ist.
- Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 17, welcher eine einzelne variable Domäne, die für TNF-Rezeptor 1 (p55) spezifisch ist, umfaßt, die für humanen TNF-Rezeptor 1 eine Dissoziationskonstante (Kd) von 1x10-8 M oder weniger und eine Koff-Ratenkonstante von 1x10-3 s-1 oder weniger, bestimmt durch Oberflächenplasmonresonanz, hat.
- Ligand nach einem der Ansprüche 18 bis 20, wobei die TNFα- oder p55-spezifische Domäne humanen TNFα oder TNF-Rezeptor 1 in einem Standardzelltest mit einem ND50 von 50 nM oder weniger neutralisiert.
- Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 17, welcher eine einzelne variable Domäne, die für TNF-Rezeptor 1 (p55) spezifisch ist, umfaßt, wobei der dAb der Aktivität des TNF-Rezeptors 1 in einem Standardzelltest mit einem ND50 von ≤ 100 nM entgegenwirkt und bei einer Konzentration von ≤ 10 µM der dAb der Aktivität des TNF-Rezeptors 1 um ≤ 5% in dem Test entgegenwirkt.
- Ligand nach einem der vorangegangenen Ansprüche, welcher eine einzelne variable Domäne, die für Serumalbumin (SA) spezifisch ist, umfaßt, die für SA eine Dissoziationskonstante (Kd) von 1 nM bis 500 µm, bestimmt durch Oberflächenplasmonresonanz, hat.
- Ligand nach Anspruch 23, wobei die SA-spezifische Domäne in einem Standard-Ligandenbindungstest mit einem IC50 von 1 nM bis 500 µM an SA bindet.
- Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 17, welcher eine einzelne variable Domäne umfaßt, die für TNFα spezifisch ist und die Aminosäuresequenz von TAR1-5-19, gezeigt durch ihre Sequenz auf Seiten 2 und 3 des Sequenzprotokolls, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 80% homolog dazu ist, umfaßt.
- Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 17, welcher eine einzelne variable Domäne umfaßt, die für TNFα spezifisch ist und die Aminosäuresequenz von TAR1-5, gezeigt durch ihre Sequenz auf den Seiten 2 und 3 des Sequenzprotokolls, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 80% homolog dazu ist, umfaßt.
- Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 17, welcher eine einzelne variable Domäne umfaßt, die für TNFα spezifisch ist und die Aminosäuresequenz von TAR1-27, gezeigt durch ihre Sequenz auf Seite 4 des Sequenzprotokolls, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 80% homolog dazu ist, umfaßt.
- Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 17, welcher eine einzelne variable Domäne umfaßt, die für TNF-Rezeptor 1 spezifisch ist und die Aminosäuresequenz von TAR2-10, gezeigt durch ihre Sequenz auf Seite 2 des Sequenzprotokolls, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 80% homolog dazu ist, umfaßt.
- Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 17, welcher eine einzelne variable Domäne umfaßt, die für TNF-Rezeptor 1 spezifisch ist und die Aminosäuresequenz von TAR2-10, gezeigt durch ihre Sequenz auf Seite 2 des Sequenzprotokolls, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 90% homolog dazu ist, umfaßt.
- Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 17, welcher eine einzelne variable Domäne umfaßt, die für TNF-Rezeptor 1 spezifisch ist und die Aminosäuresequenz von TAR2-5, gezeigt durch ihre Sequenz auf Seite 1 des Sequenzprotokolls, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 80% homolog dazu ist, umfaßt.
- Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 17, welcher eine einzelne variable Domäne umfaßt, die für TNF-Rezeptor 1 spezifisch ist und die Aminosäuresequenz von TAR2-5, gezeigt durch ihre Sequenz auf Seite 1 des Sequenzprotokolls, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 90% homolog dazu ist, umfaßt.
- Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 17, welcher eine einzelne variable Domäne umfaßt, die für SA spezifisch ist und die Aminosäuresequenz von MSA-16, gezeigt durch ihre Sequenz in Figur 16, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 80% homolog dazu ist, umfaßt.
- Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 17, welcher eine einzelne variable Domäne umfaßt, die für SA spezifisch ist und die Aminosäuresequenz von MSA-26, gezeigt durch ihre Sequenz in Figur 16, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 80% homolog dazu ist, umfaßt.
- Ligand nach einem der Ansprüche 25 bis 31, welcher eine einzelne variable SA-spezifische Domäne, wie sie in einem der Ansprüche 23 oder 24 definiert ist, umfaßt.
- Ligand nach einem der Ansprüche 18 bis 34, wobei der TNFα, der TNF-Rezeptor 1 oder SA in humaner Form vorliegen.
- Bispezifischer Ligand, welcher einen Anti-Mensch-TNF-alpha-dAb und einen Anti-SA-dAb umfaßt.
- Ligand nach Anspruch 36, wobei die dAb Camelid-VHH-Domänen sind.
- Ligand nach Anspruch 37, wobei Anti-TNF-alpha-dAb eine TNFα-spezifische Domäne ist, wie sie in einem der Ansprüche 18, 19, 21 und 25 bis 27 definiert ist.
- Ligand nach Anspruch 37, wobei Anti-SA-dAb eine SA-spezifische Domäne ist, wie sie in einem der Ansprüche 23, 24, 32 und 33 definiert ist.
- Ligand nach einem der vorangegangenen Ansprüche, welcher ein universales Gerüst umfaßt.
- Ligand nach einem der vorangegangenen Ansprüche, welcher ein VH-Gerüst, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus DP47, DP45 und DP38, und/oder ein VL-Gerüst, welches DPK9 ist, umfaßt.
- Ligand nach einem der vorangegangenen Ansprüche, welcher eine Bindungsstelle für einen generischen Liganden umfaßt.
- Ligand nach Anspruch 42, wobei die Bindungsstelle für den generischen Liganden aus der Gruppe ausgewählt ist, bestehend aus Protein A, Protein L und Protein G.
- Ligand nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der Ligand eine variable Domäne mit einem oder mehreren Gerüstbereichen aufweisen, welche eine Aminosäuresequenz umfassen, die dieselbe ist wie die Aminosäuresequenz eines korrespondierenden Gerüstbereichs, ein durch das humane Keimbahn-Antikörper-Gensegment codiert wird, oder die Aminosäuresequenzen eines oder mehrerer der Gerüstbereiche gemeinsam bis zu 5 Aminosäureunterschiede in Bezug auf die Aminosäuresequenz des korrespondierenden Gerüstbereichs, der durch ein humanes Keimbahn-Antikörper-Gensegment codiert wird, aufweisen.
- Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 43, wobei der Ligand eine variable Domäne umfaßt, wobei die Aminosäuresequenzen von FW1, FW2, FW3 und FW4 dieselben sind wie die Aminosäuresequenzen von korrespondierenden Gerüstbereichen, die durch ein humanes Keimbahn-Antikörper-Gensegment codiert werden, oder die Aminosäuresequenzen von FW1, FW2, FW3 und FW4 gemeinsam bis zu 10 Aminosäureunterschiede in Bezug auf die Aminosäuresequenzen der korrespondierenden Gerüstbereiche, die von dem humanen Keimbahn-Antikörper-Gensegment codiert werden, aufweisen.
- Ligand nach Anspruch 44 oder Anspruch 45, welcher eine variable Antikörperdomäne umfaßt, die die Bereiche FW1, FW2 und FW3 beinhaltet, und die Aminosäuresequenzen von FW1, FW2 und FW3 dieselben sind wie die Aminosäuresequenzen von korrespondierenden Gerüstbereichen, die durch humane Keimbahn-Antikörper-Gensegmente codiert werden.
- Ligand nach einem der Ansprüche 44 bis 46, wobei das humane Keimbahn-Antikörper Gensegment aus der Gruppe ausgewählt ist, bestehend aus DP47, DP45, DP48 und DPK9.
- Ligand nach Anspruch 1 oder 7, wobei die oder jede der variablen Domänen einer schweren Kette keine variable Camelid-Immunglobulindomäne ist.
- Ligand nach Anspruch 1 oder 7, welcher wenigstens eine variable Domäne einer schweren Kette umfaßt, die nicht eine oder mehrere Aminosäuren, die im Vergleich zu humanen VH-Domänen für variable Camelid-Immunglobulindomänen spezifisch sind, enthält.
- Verfahren zum Herstellen eines Liganden nach einem der vorangegangenen Ansprüche, welcher eine erste einzelne variable Immunglobulindomäne mit einer ersten Bindungsspezifität und eine zweite einzelne variable Immunglobulindomäne mit einer zweiten Bindungsspezifität umfaßt, wobei eine der oder beide Bindungsspezifitäten für ein Protein, welches die Halbwertszeit des Liganden in vivo erhöht, spezifisch ist/sind, wobei das Verfahren die folgenden Stufen umfaßt:(a) Auswählen einer ersten variablen Domäne anhand ihrer Fähigkeit, an ein erstes Epitop zu binden,(b) Auswählen eines zweiten variablen Bereichs anhand seiner Fähigkeit, an ein zweites Epitop zu binden,(c) Kombinieren der variablen Bereiche und(d) Auswählen des Liganden anhand seiner Fähigkeit, an das erste und das zweite Epitop zu binden, wobei, wenn die variablen Domänen variable Domänen einer schweren und einer leichten Kette sind, die variable Domäne einer schweren Kette keine für HSA spezifische VH-Domäne ist.
- Verfahren nach Anspruch 50, wobei die erste variable Domäne hinsichtlich Bindung an das erste Epitop in Abwesenheit einer komplementären variablen Domäne ausgewählt wird.
- Verfahren nach Anspruch 51, wobei die erste variable Domäne hinsichtlich Bindung an das erste Epitop in Gegenwart einer komplementären dritten variablen Domäne ausgewählt wird, wobei die dritte variable Domäne sich von der zweiten variablen Domäne unterscheidet.
- Nukleinsäure, die wenigstens einen bispezifischen Liganden gemäß einem der Ansprüche 1 bis 49 codiert.
- Nukleinsäure nach Anspruch 53, welche die Nukleinsäuresequenz von TAR1-5-19, gezeigt durch ihre Sequenz auf den Seiten 2 und 3 des Sequenzprotokolls, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 70% homolog dazu ist, umfaßt.
- Nukleinsäure nach Anspruch 53, welche die Nukleinsäuresequenz von TAR1-5, gezeigt durch ihre Sequenz auf Seite 3 des Sequenzprotokolls, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 70% homolog dazu ist, umfaßt.
- Nukleinsäure nach Anspruch 53, welche die Nukleinsäuresequenz von TAR1-27, gezeigt durch ihre Sequenz auf Seite 4 des Sequenzprotokolls, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 70% homolog dazu ist, umfaßt.
- Nukleinsäure nach Anspruch 53, welche die Nukleinsäuresequenz von TAR2-10, gezeigt durch ihre Sequenz auf Seite 2 des Sequenzprotokolls, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 70% homolog dazu ist, umfaßt.
- Nukleinsäure nach Anspruch 53, welche die Nukleinsäuresequenz von TAR2-10, gezeigt durch ihre Sequenz auf Seite 2 des Sequenzprotokolls, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 80% homolog dazu ist, umfaßt.
- Nukleinsäure nach Anspruch 53, welche die Nukleinsäuresequenz von TAR2-5, gezeigt durch ihre Sequenz auf Seite 1 des Sequenzprotokolls, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 70% homolog dazu ist, umfaßt.
- Nukleinsäure nach Anspruch 53, welche die Nukleinsäuresequenz von TAR2-5, gezeigt durch ihre Sequenz auf Seite 1 des Sequenzprotokolls, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 80% homolog dazu ist, umfaßt.
- Nukleinsäure nach Anspruch 53, welche die Nukleinsäuresequenz von MSA-16, gezeigt durch ihre Sequenz in Figur 16, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 70% homolog dazu ist, umfaßt.
- Nukleinsäure nach Anspruch 53, welche die Nukleinsäuresequenz von MSA-26, gezeigt durch ihre Sequenz in Figur 16, oder eine Sequenz, die zu wenigstens 70% homolog dazu ist, umfaßt.
- Vektor, welcher die Nukleinsäure nach einem der Ansprüche 53 bis 62 umfaßt.
- Vektor nach Anspruch 63, welcher weiterhin Komponenten umfaßt, die für die Expression eines bispezifischen Liganden notwendig sind.
- Wirtszelle, die einen Vektor nach Anspruch 64 umfaßt.
- Ligand nach einem der Ansprüche 1 bis 49 zur Verwendung in der Therapie.
- Pharmazeutische Zusammensetzung, welche einen Liganden nach einem der Ansprüche 1 bis 49 und einen pharmazeutisch verträglichen Hilfsstoff, einen Träger oder ein Verdünnungsmittel umfaßt.
- Bispezifischer Ligand mit einer ersten einzelnen variablen Immunglobulindomäne mit Bindungsspezifität für Serumalbumin (SA) und einer zweiten einzelnen variablen Immunglobulindomäne mit Bindungsspezifität für ein Antigen, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus EPO-Rezeptor, ApoE, Apo-SAA, BDNF, Cardiotrophin-1, EGF, EGF-Rezeptor, ENA-78, Eotaxin, Eotaxin-2, Exodus-2, EpoR, saurem FGF-, basischem FGF, Fibroblastenwachstumsfaktor-10, FLT3-Ligand, Fractalkin (CX3C), GDNF, G-CSF, GM-CSF, GF-β1, Insulin, IFN-γ, IGF-I, IGF-II, IL-1α, IL-1β, IL-2, IL-3, IL-4, IL-5, IL-6, IL-7, IL-8 (72 a.a.), IL-8 (77 a.a.), IL-9, IL-10, IL-11, IL-12, IL-13, IL-15, IL-16, IL-17, IL-18 (.TIF), Inhibin α, Inhibin β, IP-10, Keratinozytenwachstumsfaktor-2 (KGF-2), KGF, Leptin, LIF, Lymphotactin, Müllerian Inhibitory Substance, Monozyten-koloniehemmendem Faktor, Monozyten anziehendem Protein, M-CSF, MDC (67 a.a.), MDC (69 a.a.), MCP-1 (MCAF), MCP-2, MCP-3, MCP-4, MDC (67a.a.), MDC (69 a.a.), MIG, MIP-1α, MIP-1β, MIP-3α, MIP-3β, MIP-4, myeloischem Progenitorinhibitorfaktor-1 (MPIF-1), NAP-2, Neurturin, Nervenwachstumsfaktor, β-NGF, NT-3, NT-4, Oncostatin M, PDGF-AA, PDGF-AB, PDGF-BB, PF-4, RANTES, SDF1α, SDF1β, SCF, SCGF, Stammzellfaktor (SCF), TARC, TGF-α, TGF-β, TGF-β2, TGF-β3, Tumornekrosefaktor (TNF), TNF-α, TNF-β, TNF-Rezeptor I, TNF-Rezeptor II, TNIL-1, TPO, VEGF, VEGF-Rezeptor 1, VEGF-Rezeptor 2, VEGF-Rezeptor 3, GCP-2, GRO/MGSA, GRO-β, GRO-γ, HCC1, 1-309, HER 1, HER 2, HER 3 und HER 4.
- Bispezifischer Ligand, welcher eine erste einzelne variable Immunglobulindomäne mit Bindungsspezifität für Serumalbumin (SA) und eine zweite einzelne variable Immunglobulindomäne mit Bindungsspezifität für ein Antigen, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus menschlichen oder tierischen Proteinen, Zytokinen, Zytokinrezeptoren, Enzymen, Enzym-Cofakoren und DNA-Bindungsproteinen, umfaßt.
- Bispezifischer Ligand, welcher eine erste einzelne variable Immunglobulindomäne mit Bindungsspezifität für Serumalbumin (SA) und eine zweite einzelne variable Immunglobulindomäne mit Bindungsspezifität für einen Rezeptor für ein in Anspruch 68 aufgeführtes Zytokin umfaßt.
- Ligand nach einem der Ansprüche 68, 69 oder 70, wobei jede der ersten und zweiten Domänen(i) eine variable Domäne einer schweren Kette oder(ii) eine variable Domäne einer leichten Kette ist.
- Ligand nach einem der Ansprüche 68 bis 71, wobei die Anti-SA-Domäne wie in einem der Ansprüche 23, 24, 32 und 33 definiert ist.
- Nukleinsäure, welche die Nukleinsäuresequenzen, wie sie in einem der Ansprüche 53 bis 62 definiert sind, umfaßt.
- Vektor, welcher die Nukleinsäure nach Anspruch 73 umfaßt.
- Wirtszelle, welche einen Vektor nach Anspruch 74 umfaßt.
- Ligand nach einem der Ansprüche 68 bis 72 zur Verwendung in der Therapie.
- Pharmazeutische Zusammensetzung, welche einen Liganden nach einem der Ansprüche 68 bis 72 und einen pharmazeutisch verträglichen Hilfsstoff, einen Träger oder ein Verdünnungsmittel umfaßt.
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