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Schloß für Wohntüren o. dgl. Gegenstand der Erfindung ist ein Schloß,
das als Haus- und Wohntürschloß, ferner für Wagentüren usw. Verwendung finden kann.
Als Material zur Herstellung verwendet man eine Kunststoffmasse oder ein beliebiges
Metall. Das Schloß wird in beliebiger Form, insbesondere in Rundform mit einem vorteilhaften
Durchmesser von etwa q. bis 12 cm ausgeführt. Je nach Verwendung kann man dem Schloß
auch eine rechteckige oder ähnliche Form geben. Iin letzteren Falle muß man zum
Einsetzen des Schlosses in der Tür eine Aussparung bzw. einenAusschnitt vorsehen.
Bei Rundschlössern dagegen genügt eine einfache oder teilweise Durchbohrung der
Tür. Statt durch den ganzen Türquerschnitt kann die Bohrung auch so erfolgen, daß
einseitig eine gewisse Wandstärke bis auf die Durchführung von Drücker und Schlüssel
bleibt. Die verschiedenen Schloßausführungen können durch Drücker oder Schlüssel
betätigt werden.
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Das Neue der Erfindung besteht in einer besonderen Riegelfallenausführung.
Diese besteht darin, daß ein Ende derselben gabelförmig gestaltet ist. Die Schenkel
dieser Gabelform haben auf ihren Außenseiten Einbuchtungen und auf den gegenüberliegenden
Innenseiten verzahnungsähnliche Vorsprünge. Man kann so ein und dasselbe Schloß
sowohl in ein Rechts- wie auch in ein Linksschloß umwandeln, ohne das Schloß ganz
öffnen zu müssen. Dieses wird erreicht durch Einbuchtungen zum Schließen in der
äußeren Gabelform und durch Verzahnung auf der anderen Seite der Einbuchtungen zur
Betätigung mittels Drücker. Das Neue besteht ferner in der Lagerung und besonderen
Ausbildung der Drückernuß, so daß sie mit dem Drücker die
Riegelfalle
normal betätigt und nach dem Verschließen des Riegels in der bisher gewohnten Weise
betätigt werden kann. Zu diesem Zweck hat die Drückernuß segmentartige Nocken, die
von einer Druckfeder gehalten werden. Die Seitenfläche des Nocken bietet der Feder
eine Widerstandsfläche. Die durch den ganzen Schloßkörper durchgehende Drückernuß
verhütet im Zusammenhang mit der vorangeführten Druckfeder; die im Schloßkörper
eingebaut ist, ein Herabhängen des Drückers. Der übliche Drücker ist über dem Verschluß
stehend angeordnet. Eine im Schloßkörper angebrachte unter Federwirkung stehende
Zuhaltung bezweckt die Absperrung der Riegelfalle in der geöffneten oder geschlossenen
Lage des Schlosses. Der Schloßzylinder ist auswechselbar, um das Schloß als gewöhnliches
Schloß oder als Sicherheitsschloß verwenden zu können. Von wesentlicher Bedeutung
ist, daß der Schloßzylinder als Sicherheitsschloß so eingebaut ist, daß die bekannten
Zuhaltungen des Schlosses von außen gesehen hinter der Riegelfalle liegen, durch
welche eine erhöhte Sicherheit gegeben ist. Bei Verwendung des Schlosses als gewöhnliches
Schloß wird in die durch eine Aussparung geschaffene Vertiefung des betreffenden
Schloßkörperteils eine Einsatzbüchse vorgesehen, die mit einer Plattenauflage überdeckt
wird. Die Einsatzbüchse mit Plattenauflage ist mit einer zu dem Schlüsselbart passenden
Öffnung ausgeführt. Es können somit die verschiedensten Schlüsselformen eine vielseitige
Schließmöglichkeit zulassen.
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Auf der Zeichnung ist eine beispielsweise Ausführungsform dargestellt.
Es zeigen: Fig. i Innenansicht einer Schloßhälfte, Fig. 2 Drauf- und Seitenansicht
einer Riegelfalle, Fig.3 eine weitere SchloBhälfte von innen gesehen, Fig. 4 Seitenansicht
nach Fig. 3, Fig. 5 Vorder- und Seitenansicht einer Drückernuß, Fig. 6 Vorderansicht
eines Sicherheitsschloßzylinders, , Fig. 7 Seiten- und Draufsicht eines Sicherheitsschloßzylinders,
Fig. 8 eine Vorder- und Draufsicht einer Schloßzylindereinsatzbüchse für gewöhnliche
Schloßausführungen, Fig. 9 Seitenansicht der Büchse nach Fig. B.
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Auf der Innenseite des Schloßkörperteils i ist zur Aufnahme und Einlegung
der Riegelfalle 2 eine Vertiefung 6 vorgesehen, die gleichzeitigezur Führung derselben
dient. Ein Ende der Riegelfalle 2 ist gabelförmig ausgebildet. Die Außenflächen
der Gabelform haben Einbuchtungen 3. Diese dienen zum Verschließen der Riegelfalle,
welche unter dem Druck einer Feder 4 steht. Die Innenseiten der gabelförmigen Riegelfalle
2 haben Verzahnungen 5, die eine Betätigung des Riegels durch die Drückernuß 7 bewerkstelligen.
Einbuchtungen 8 auf den inneren Gabelseiten ermöglichen die Absperrung der Riegelfalle
nach dem Verschließen mit Hilfe einer eingebauten Zuhaltung 9, die unter Wirkung
einer Feder io steht. Neben der Drückernuß 7, die durch beide Schloßkörperteile
i und i i führt, lagert in einer Querbohrung der Schloßkörper ii eine Feder 12,
welche ihren Widerstand an der Fläche 13 des Nockens 16 findet. Die beiden Enden
der Querdurchbohrung, innerhalb der die Feder 12 liegt, kann man durchStiftschrauben
oder ähnlichverschließen. Die aus vollem Material ausgearbeiteten Schloßteile i
und i i werden zusammen mit der .Deckplatte 14 mittels Stiftschrauben zusammengehalten.
Der Außenschloßteil i ist mit einem etwas überstehenden Rand 15 ausgeführt. Die
besondere Form des Nockens 16 hat den Zweck, der Feder 12 eine Auflage- bzw. eine
Widerstandsfläche 13 zu sichern. Der kleine, etwas abgesetzte Nocken 17 soll es
ermöglichen, die Riegelfalle 2 durch einen üblichen Drücker zu betätigen. Der auf
der Zeichnung nicht dargestellte allgemein bekannte Drücker führt in die Drückeröffnung
i9. Die besondere Form des Schloßzylinders 2o ermöglicht eine Betätigung der Riegelfalle
durch die Anschlagnase 21. Im Gegensatz zu den bisher bekannten Sicherheitszylindern
liegen in dem neuen Zylindermantel die bekannten Zuhaltestifte oder demselben Zweck
dienenden Scheiben von außen gesehen hinter der Riegelfalle, wodurch die Sicherheit
erhöht wird. Die besondere Außenform des Zylinders 20 in Gestalt eines abgestuften
Dreiecks ermöglicht ein haltbares Ein-und Festsetzen des Zylindermantels in den
betreffenden Schloßteil. Bei Verwendung des Schlosses als gewöhnliches Schloß finden
die Einsatzhülsen und Deckplatten 22 nach Fig. 8 und 9 Verwendung.
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Ein Sicherheitsschloß unterscheidet sich von einem gewöhnlichen Schloß
nur durch die Schloßzylinderausführung nach Fig.6 und 7, wobei der Schloßzylinderkern
mit den Zuhaltungen in bekannter Ausführung verwendet werden kann und nur die Ummantelung
neu in eckiger Form ausgeführt ist. Es ist aber von wesentlicher Bedeutung, daß
die Sicherheitsstifte oder die demselben Zweck dienenden Scheiben in bekannter Wirkung
mit dem Schloßzylinder so vorgesehen und gelagert sind, daß die Zuhaltestifte von
außen gesehen hinter der Riegelfalle liegen, durch welche eine erhöhte Sicherheit
gegeben ist. Da die Riegelfalle nochmals vorgeschlossen werden kann, kommt das Schloß
einem sogenannten Zweitourschloß vollkommen gleich.