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Fingerschutz an Blech-Tafelscheren Bei Blech-Tafelscheren kommt es
vor, daß der die ?Maschine bedienende Arbeiter beim Zurechtrücken (ler Blechtafel
seine Finger so weit nach vorn bringt, daß diese beim Niedergehen des Messers oder
schon vorher heim Senken des Niederhalters erfaßt werd:ii. Man hat deshalb schon
vor dem Niederhalter Schutzleisten angebracht, die aber entweder selbst leicht anhebbar
waren und infolgeclesseii e;iien sicheren Vingerschutz nicht bildeten oder vom Einrückgestänge
für das Messer zwangsläufig in die Absperrstellung gesenkt wurden, dann aber selbst
eine Gefahr für die Hand des Arbeiters bildeten, weil sie die Finger der Hand in
der Gefahrstellung festhielten oder das rechtzeitige Zurückziehen der Hand beim
Niedergang des Messers 1)-hinderten. Gemäß der Erfindung wird nun ein neuer W°g
eingeschlagen. Die Fingerschutzleiste ist zwar auch anhebbar und steht mit dem Ei
nrückgestänge in Verbindung, aber nicht in der Weise, daß sie von ihm nach unten
gedruckt wird, sondern so, daß sie nach oben ausweichen kann, wenn mit den Fingern
unter sie gefaßt wird, dann aber die Einrückvorrichtung für das Messer unwirksam
macht so lange, bis die Finger zurückgezogen sind und die Leiste wieder in die Ruhelage
herabsinken kann.
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So wird eine vollkommene Sicherheit erreicht und doch vor dem Schnittbeginn
das Zurechtrücken des Bleches und auch die Sicht in den, Raum zwischen Niederhalter
und Messer nicht gdiindert.
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Ein .Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist in der Zeichnung
veranschaulicht.
Fig. i ist eine Seitenansicht der Maschine, Fig.
2 eine Vorderansicht.
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Das am Messerbalken a auswechselbar angebrachte Messer b ist in seiner
oberen Ruhelage gezeichnet. Durch einen Fußhebel c kann über ein Gestänge eine Kupplung
(Drehkeilkupplung) eingerückt werden, diezunächstmittels Kurvenscheibe d und Rollenhebel
e einen vor dem Messer befindlichen Niederhalter f in an sich bekannter Weisezum
Niedergehen auf das in die Maschine eingeführte Blech veranlaßt, sodann das Messer
b herabbewegt, nach vollzogenem Schnitt beides wieder anhebt und bei Erreichung
der gezeichneten. Ruhestellung wieder stillsetzt.
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Damit die zu schneidende Blechtafel vor dem Schnitt genau zurechtgelegt
werden kann, muB sie ungehindert auf dem Maschinentisch g verschiebbar liegen und
der Arbeiter muß unter den Niederhalter bzw. durch bogenförmigeAusnehmungen, h an
dessen unterem Rand bis zum Messer hindurchschauen können. Infolgedessen besteht
zunächst die Möglichkeit, durch den hierfür nötigen freien Raum mit den Fingern
bis unter den Niederhalter oder das Messer hindurchzugreifen und die Finger der
Verletzungsgefahr auszusetzen. Nun ist vor dem Niederhalter eine Fingerschutzleiste
i auf einem um die Welle k
schwinkbaren Hebel m angeordnet, die in
der gezeichneten Ruhelage nur so viel über dem Tisch g sich befindet, als der Dicke
der zu schneidenden Blechtafel etwa entspricht.
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Am freien Erude des Hebels m faßt eine zweckmäßig auf Länge einstellbare
Stange n an, die in Wirkungsverbindung mit einem an der Maschine senkrecht geführten
Schieber o ist. Dieser Schieber wird mittels -des Hebels m und der Stange n herabbewegt,
sowie die Handschutzleiste i aus ihrer Ruhelage angehoben wird. Dann tritt aber
der Schieber o in den Weg eines Hebels p, der beim Niederdrücken des Hebels c behufs
Einrückens des Niederhalters und Messers, entgegen der Wirkung der Feder r, eine
Schwingbewegung im Sinne des in Fig.2 eingezeichneten Pfeiles ausführt, und verhindert
infolgedessen diesen Hebel, so weit auszuschwingen, daß die Einrückkupplung in Tätigkeit
tritt.
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Solange Niederhalter f uW Messer b sich in der gezeichneten. Ruhelage
befinden, kann somit die Fingerleiste ungehindert angehoben werden, um beim Zurechtrücken
der Blechtafel und bei der Beobachtung der richtigen Lage nicht zu stören. Solange
sie aber auch nur so viel angehoben ist, um ein Durchstecken der Finger unter ihr
zu erlauben, ist es unmöglich, durch Herabdrücken des Fußhebels c das Messer und
den Niederhalter einzurücken, so daß beide sich senken und der Schnitt vollzogen
wird.
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Statt der einfachen mechanischen Verriegelung beim Anheben der Schutzleiste
i mittels des Schiebers o, welcher in den Weg des Hebels p tritt, sind natürlich
auch andere Möglichkeiten anwendbar, die den Einrückvorgang unmöglich machen.
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So könnte z. B. eine Klinke, die für die Kraftübertragung im Einrückgestänge
nötig ist, beim Anheben der Schutzleiste so weit zur Seite geschwenkt werden, daB
sie die Einrückbewegungen nicht weiter übertragen kann. Statt einer rein mechanischen
Anordnung könnte auch eine hydraulische Anordnung gewählt werden, beispi@plsweise
ein, hydraulischer Kolben, der bei Absperrung der ihn umgebenden Flüssigkeit zwar
als starre Stange wirkt, bei Herstellung eines hydraulischen Umlaufes um den Kolben
aber an dieser Wirkung verhindert wird. Auch elektrische Verriegelungs-, Sperr-
oder Auslösevorrichtungen sind denkbar.
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Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeichnet sich demgegenüber jedoch
durch besondere Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Betriebssicherheit aus.
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Der einfachen und klaren Darstellung wegen. ist in der Zeichnung und
Beschreibung nur die Anwendung des Erfindungsgedankens bei einer Blech-Tafelschere
behandelt. Indessen könnte er auch bei anderen Werkzeugmaschinen mit auf- und abgehendem
Schneidewerkzeug mit Erfolg benutzt werden.