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DE7208140U - Thermische Isolation für Back- und Bratrohre - Google Patents

Thermische Isolation für Back- und Bratrohre

Info

Publication number
DE7208140U
DE7208140U DE19727208140 DE7208140U DE7208140U DE 7208140 U DE7208140 U DE 7208140U DE 19727208140 DE19727208140 DE 19727208140 DE 7208140 U DE7208140 U DE 7208140U DE 7208140 U DE7208140 U DE 7208140U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
thermal insulation
insulation according
wall
treatment room
walls
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19727208140
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SEG Hausgeraete GmbH
Original Assignee
Siemens Elektrogaerate GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens Elektrogaerate GmbH filed Critical Siemens Elektrogaerate GmbH
Priority to DE19727208140 priority Critical patent/DE7208140U/de
Publication of DE7208140U publication Critical patent/DE7208140U/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/34Elements and arrangements for heat storage or insulation

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Thermal Insulation (AREA)

Description

SIEMENS-EL^CTROGERÄTE GMBII S München 2, den 7.2.1972
Prannerstraße 8
Unser Zeichen: VPA 72/9015 Ba/Wk
Thermische Isolation für Back- und Bratrohre
Die Neuerung betrifft die thermische Isolation für den Behandlungsraum eines Back- und Bratrohres, die bisher aus einzelnen, plattenförmigen Teilen, beispielsweise aus Steinwolle, zusammengesetzt und durch Bänder und/oder Bleche zusat ngehalten wurde.
Die Neuerung strebt eine Vereinfachung der Herstellung einer derartigen Isolation, insbesondere eine Verminderung der zum Zusammenhalt der einzelnen Teile der Isolation notwendigen Bauelemente ano
Die Lösung dieser Aufgabe ist neuerungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß die thermische Isolation für den Behandlungsraum eines Back- und Bratrohres als Formteil aus hitzebeständigem Isoliermaterial ausgebildet ist, das mindestens eine Wandung des Behandlungsraumes ganz und eine benachbarte Wandung mindestens teilweise überdeckt. Dabei wird man den
Formteilen zweckmäßigerweise die Form von zwei, insbesondere identischen, Halbschalen geben, von denen jede eine Wandung des Behandlungsraumes ganz und die drei an diese Wandung anschließenden Wandungen teilweise, beispielsweise nur bis zur Mitte , überdeckt. Solche Halbschalen lassen sich einfach über eine vorgefertigte Muffel aufschieben und mit geringem Aufwand, beispielsweise durch Verkleben an den Stoßstellen, miteinander verbinden. Besonders vorteilhaft ist es, den Zusammenhalt der beiden ITalbschalen durch eine um die Seitenwände herumgelegte, diese Seitenwände ganz überdeckende Metallfolie zu bewirken, die wenigstens auf der dem Formteil zugewandten Seite wärmereflektierend ausgebildet ist. Eine
720814Ou. 12 72
VPxV 7 2/9015
.solche Folie kann dabei so stabil ausgebildet sein, daß sie zugleich zur Befestigung der Muffel innerhalb eines tragenden Gestelles über an dieser Folie angebrachte Verbindungselemente herangezogen werden kann.
fleiuäß einer .Veiterbildung der Neuerung kann das Formteil auch einstückig so ausgebildet sein, daß es den Behandlungsraum - von der Zugangsöffnung abgesehen - ganz umschließt; hierbei sind offensichtlich keinerlei Verbindungsmittel mehr erforderlich und es genügt, das Formteil von der Rückseite der Muffel her gegen den Flansch zu schieben.
Unabhängig davon, ob das Formteil einteilig oder zweiteilig ausgeführt ist, erweist es sicli als vorteilhaft, in mindestens einer V. andung eines Formteiles zum Behandlungsraum hin offene Führungen zur Aufnahme von Heizkörpern vorzusehen; nach dem Zusammensetzen von Formteilen und Muffel werden dann din Heizkörper ohne zusätzliche Hilfsmittel an der gewünschten Stelle gehalten.
Zweckmäßigerweise werden die Formteile so ausgeführt, daß ihre Innenflächen einen leicht zu reinigenden, hitzetoeständigen Belag, beispielsweise in Form einer Metallfolie, aufweisen. Bei cinstückiger Ausführung der Isolation der Muffel wird man diesen üelag zweckmäßigerweise auch über die Stirnflächen der ',Vandungcn auf der Seite der Zugangsöffnung ziehen; eine solche Hauform ist besonders in Verbindung mit der Anwendung eines sogen. IJackwagens vorteilhaft, weil in einem solchen Fall die Muffel keinerlei tragende Funktion mehr zu erfüllen hat und man daher auf eine herkömmliche zusätzliche Muffel aus Stahlblech verzieht an kann. Gerade in einem solchen Falle ist es besonders zwickmäßig, innerhalb des Formteiles, insbesondere innerhalb der Seitenwände, llalteelementc zu verankern, mit deren Hilfe das Formteil innerhalb der übrigen Gesamtkonstruktion befestigt werden kann;
7208140 H.1Z72 -3
VPA 72/UU15
auch d i e Verwendung einer die Außenwände der Isolation abdeckenden, !'. al tee lemente aufweisenden Metallfolie ist in diesem Falle besonders aeeignet.
Zweckmäßig ist es, die Formteile so auszubilden, daß zwischen deren äußeren und inneren Landungen Hohlräume, beispielsweise zwischen den diesen Wandungen verlaufenden Abstandsstücken entstehen. Am vorteilhaftesten ist es jedoch die Formteile aus Isolierschaum zu spritzen, wobei dieser beispielsweise Asbestteilchen enthält.
AusführungsbeispieIe der Neuerung werden anhand der Figuren erläutert; es zeigen
Fig. 1 ein einteiliges, eine Muffel vollständig umschliessendes Formteil,
Fig. 2 eine aus zwei Iialbschalen bestehende Isolation, wobei gemäß
Fig. 3 zwischen den wandungen der Iialbschalen Hohlräume bestehen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ist das beispielsweise aus Isolierschaum bestehende Formteil mit 1 bezeichnet; es ist einstückig ausgeführt und umschließt sämtliche Wandun gen einer Muffel 2, die mit ihrem Flansch 21 die Stirnseite 11 der öffnung des behälterförmigen Formteiles teilweise überdeckt. Die Muffel 2 kann hierbei als selbsttragendes, emailliertes Blechteil ausgeführt sein, auf die das Formteil aufgesteckt oder aufgeschäumt ist; die Muffel kann aber auch aus einer dünnen, auf einen Formkbr per aufgebrachten Folie bestehen, auf die dann die thermische Isolation aufgeschäumt wird. In den Seitemvänden können dabei Halteelemente 12 zur Befestigung der Muffel an einer tragenden Konstruktion eingebettet sein.
720814PU.12.7? - 4 -
VPA 72/9015
Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 "besteht die Isolation aus zwei Ilalbschalen 13 und 14, die nach dem Aufstecken auf eine nicht dargestellte Muffel durch Bandagen oder Klebemittel zusammengehalten werden.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 sind die beiden Halbschalen 15 und 16 so ausgebildet, daß zwischen den äußeren und inneren Wandungen 151 und 152 Abstandsstücke 153 angeordnet sind, so daß Hohlräume 17 entstehen.
14 Schutzansprüche
3 Figuren
72il8140u.i2.72

Claims (14)

VPA 72/9015 S chut ζ. an Sprüche
1. Thermische Isolation für den BeJ ndlungsraum eines Baclc- und Bratrohres, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Formteil (1; 13, 14; 15, 16) aus hitzebeständigem Isoliermaterial ausgebildet ist, das mindestens eine Wandung des Behandlungsraumes ganz und eine benachbarte Wandung mindestens teilweise überdeckt.
2. Thermische Isolation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die thermische Isolation aus zwei Halbschalen (13, 14; 15, 16) besteht, von denen jede eine Wandung
des Behandlungsraumes ganz und die drei an diese Wandung anschließenden Wandungen teilweise überdeckt.
3. Thermische Isolation nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halbschalen identisch ausgeführt sind,
4. Thermische Isolation nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Ilalbschalen durch eine außen um sie herumgelegte, nach innen wärjiereflektierende Metallfolie zusammengehalten sind.
5. Thermische Isolation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Formteil (l) einstückig so ?nsgebildet ist, daß es den Behandlungsraum - von der Zugangsöffnung abgesehen - ganz umschließt.
6. Thermische Isolation nach einem der Ansprüche 1. bis 5,
Änd:qg. dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Wandung eines .'■;■].!,..">-. ,χ,. F° '■■·■■■ ir i ] .<■ ■·. ''.!UIi i'^wi:](]luiursi"!um hin offene Führungen
ι' ■■-> <« ~Λχχ ft.-r-irffi-"·- -ΊΗί t» i ■ e i :.' i, ο i" ρ e r\ auf we ist.
7. Ihr ,·,.';. ;s ν;! ,-■ soiiiL 1Ou nach <:inem der Anspri:che i bis 6, Jadu!''.:li :> · kern:/: "i..''meL. daß t"i i. t; Innenflächen der Formte I I <.- γ::ι;.·ι; ; ■■■■ i ch l zu ro iuigendon : hi tzebeständigen Belag
Ί *} η ο * /, η 4 ι «λ -»ο
VPA 72/9015
8. Thermische Isolation nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet., daß der Belag auch die Stirnflächen der Wandungen auf der Seite der Zugangsöffnung überdeckt.
9. Thermische Isolation nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Belag aus einer Metallfolie besteht.
10. Thermische Isolation nach einem der Ansprüche 2 tis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in den Formteilen Ilalteelemente (12) eingebettet sind, die aus diesen Forrateilen nach außen herausstehen.
11. Thermische Isolation nach einem der Ansprüche 1 bis 1O1, dadurch gekennzeichnet, daß die Formteile zwischen äusserer und innerer Wandung Hohlräume (17) aufweisen.
12. Thermische Isolation nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen äußerer und innerer Wandung Abstandsstücke (153) liegen.
13. Thermische Isolation nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Formteile aus einem ausgehärteten Isolierschaum bestehen.
14. Thermische Isolation nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierschaum Asbestteilchen enthält.
DE19727208140 1972-03-03 1972-03-03 Thermische Isolation für Back- und Bratrohre Expired DE7208140U (de)

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DE7208140U true DE7208140U (de) 1972-12-14

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