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Die
Erfindung betrifft eine Hydraulikgelenkvorrichtung und eine spezielle
Verwendung derselben auf dem spezifischen Gebiet von Heizkörpern (Wärmestrahlern),
durch die eine Wärmeübertragungsflüssigkeit
zirkuliert.
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Ferner
betrifft die Erfindung einen Heizkörper, durch den eine Wärmeübertragungsflüssigkeit zirkuliert
und der eine solche Gelenkvorrichtung aufweist.
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Es
gibt mehrere bekannte Hydraulikgelenke zwischen einem Heizkörper gemäß der vorstehenden
Festlegung und der jeweiligen Wasserversorgungsanlage. Ein solches
Gelenk weist einen Einlaßabschnitt
und einen Auslaßabschnitt
auf, die allgemein mit Ventilen zum Absperren und Zurückhalten der
Wärmeübertragungsflüssigkeit,
im allgemeinen Warmwasser, ausgestattet sind. Die Ventile werden durch
Hähne oder
durch Schraubabsperrarmaturen betätigt, die in den Flüssigkeitskanal
eingreifen.
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Ebenso
ermöglicht
eine bekannte Gelenkvorrichtung die Drehung des Heizkörpers um
eine am Gelenk positionierte Achse.
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Diese
Art von Gelenkvorrichtung arbeitet im wesentlichen als Scharnier
bzw. Gelenk und ist so angeordnet, daß sie einen Heizkörper mit
dem Einlaß-
und Auslaßabschnitt
an der Wand verbindet oder unterschiedliche Heizkörperabschnitte
untereinander koppelt. Offenbart ist eine solche Vorrichtung in
der
IT-A-1313712 und
in der
GB-A-2150685 .
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Sie
befaßt
sich mit dem Problem der Relativdrehung zwischen dem Heizkörper und
der Wand oder zwischen zwei Heizkör pern, wobei sie ein Hydraulikgelenk
bestimmt, das eine als Stützgelenk
arbeitende Gelenkverbindung durchquert. Ventile, die als Gelenk
arbeiten, das eine Drehung ermöglicht, sind
aus der
US-A-2484354 und
US-A-1518221 bekannt.
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Deutlich
ist aber, daß das
Gewicht des Heizkörpers,
das gewöhnlich
durch Wandhaken oder durch andere Stützen getragen wird, die nicht
durch das Hydraulikgelenk eingeschränkt sind, vollständig auf
der Gelenkvorrichtung lastet.
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Zudem
muß für das Vorhandensein
der Absperr- und Rückhalteventile
an einer Stelle des Hydraulikgelenks gesorgt werden, die von der
Vorrichtung getrennt ist, um die üblichen Schritte zum Leeren
des Heizkörpers,
Befüllen,
Einstellen der Durchflußgeschwindigkeit,
Entlüften
usw. zu ermöglichen.
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Der
Stand der Technik erlaubt keine Lösung der Probleme im Zusammenhang
mit den o. g. Nachteilen, insbesondere infolge der schwierigen Anpassung
zwischen einer solchen Hydraulikgelenkvorrichtung und den gewöhnlichen
bekannten Hydraulikverbindern.
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Außerdem ist
klar, daß diese
Nachteile nicht auf das Gebiet von Heizkörpern beschränkt sind, sondern
sich auf jede Hydraulikvorrichtung beziehen, die durch Hydraulikgelenke
getragen wird.
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Das
der Erfindung zugrundeliegende technische Problem besteht darin,
eine Hydraulikgelenkvorrichtung bereitzustellen, die eine Überwindung der
im Hinblick auf die bekannte Technik erwähnten Nachteile ermöglicht.
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Gelöst wird
ein solches Problem durch eine wie zuvor festgelegte Vorrichtung
mit einem Paar Gelenkverbindern, die jeweils aufweisen:
- – ein
erstes Gelenkelement und ein zweites Gelenkelement, die geeignet
sind, zusammengebaut zu werden, und einen jeweiligen Hydraulikkanal, in
dem ein Stiftsitz besteht, und einen jeweiligen Verbindersitz mit
einem Durchgang aufweisen;
- – einen
röhrenförmigen Stift,
der einen jeweilgen Stifthydraulikkanal aufweist, der mit den Hydraulikkanälen des
ersten und zweiten Gelenkelements ein Hydraulikgelenk bildet, das
sich zwischen den jeweiligen Verbindersitzen erstreckt;
- – einen
Ventilsitz an einem Ende des röhrenförmigen Stifts
und ein jeweiliges Verschlußelement, das
in einer Öffnung
angeordnet ist, die in einem der Gelenkelemente besteht, so daß die relative Position
zwischen dem Verschlußelement
und dem Ventilsitz eingestellt werden kann, indem direkt auf das
Verschlußelement
eingewirkt wird,
- – einen
röhrenförmigen Durchgang
an jedem Gelenkverbinder, der sich vom jeweiligen Verbindersitz
zu einem Mündungsabschnitt
erstreckt, der geeignet ist, die o. g. Rohrleitung der Wasserversorgungsanlage
aufzunehmen, die sich in einem Mauerwerk erstreckt; und
- – Wandverankerungseinrichtungen
an jedem Gelenkverbinder und am jeweiligen röhrenförmigen Durchgang;
wobei
die Verankerungseinrichtungen ein längliches Kastenelement aufweisen,
das geeignet ist, im Mauerwerk verlegt zu werden, mit: einer longitudinalen Öffnung,
die durch den röhrenförmigen Durchgang
ohne Positionsbeschränkungen durchquert
werden kann, wobei an den Seiten der Öffnung das längliche
Kastenelement ebene Kanten aufweist; einer Aussparung im Inneren,
die es ermöglicht,
die Rohrleitung unterzubringen; Plattenkopplungseinrichtungen zwischen
jedem röhrenförmigen Durchgang
und der longitudinalen Öffnung
des Kastenelements.
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Der
Hauptvorteil der erfindungsgemäßen Hydraulikgelenkvorrichtung
besteht in der Bestimmung einer direkten mechanischen Abstützung zwischen
dem Zulauf oder der Rohrleitung der Wasserversorgungsanlage, die
innerhalb eines Mauerwerks oder eines ähnlichen Tragaufbaus angeordnet
ist, und dem Hydrauliksystem, das durch die Hydraulikgelenkvorrichtung
verbunden ist, in der zugleich eine Ventileinrichtung zum Absperren,
Zurückhalten
und Einstellen des Durchflusses von Wärmeübertragungsflüssigkeit
im Inneren des Gelenkverbinders eingebaut ist, so daß der Aufbau
geeignet ist, sogar erhebliche Gewichte auf eines der Gelenkelemente des
Verbinders zu tragen.
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Natürlich ist
dieser Vorteil nicht auf das Gebiet von Heizkörpern beschränkt, sondern
erstreckt sich auf jede Hydraulikvorrichtung, die eines Hydraulikgelenks
bedarf.
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Gleichwohl
ist eine Aufgabe der Erfindung auch die Verwendung einer hierin
festgelegten Gelenkvorrichtung in einem Wandheizkörper (Wärmestrahler)
sowie ein Wandheizkörper,
der die Vorrichtung aufweist.
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Im
folgenden wird die Erfindung in Übereinstimmung
mit drei bevorzugten Ausführungsformen zusammen
mit einer bevorzugten Anwendung anhand der beigefügten Zeichnungen
exemplarisch und ohne einschränkende
Absicht beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
teilweise im Schnitt gezeigte Perspektivansicht einer ersten Ausführungsform
einer Hydraulikgelenkvorrichtung;
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2 eine
teilweise im Schnitt gezeigte Draufsicht auf eine Einzelheit der
Vorrichtung von 1;
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3 eine
Perspektivansicht der Einzelheit von 2;
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3A eine
Längsschnittansicht
der Einzelheit von 3 an der Linie A-A;
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3B eine
Perspektivansicht eines Aufbaudetails der Einzelheit von 3;
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4 eine
vergrößerte Längsschnittansicht des
Details von 3A;
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5A, 5B und 5C Seitenansichten
bzw. eine Draufsicht auf die Vorrichtung von 1 in der
Anwendung auf einen Heizkörper;
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6 und 7 eine
teilweise im Schnitt gezeigte Perspektivansicht bzw. eine Seitenschnittansicht
von Einzelheiten der Ausführungsform
der vorherigen Darstellungen;
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8 eine
Perspektivansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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9 die
Ansicht der vorherigen Darstellung in einem Schnitt;
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9A eine
Perspektivansicht einer Komponente der Ausführungsform von 8;
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10 und 11 eine
Seitenschnittansicht bzw. eine Perspektivansicht der Vorrichtung
von 8 in einer Anwendung; und
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12 und 13 eine
Seitenschnittansicht bzw. eine Perspektivansicht einer dritten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer Anwendung.
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Mit
Bezug auf 1 bis 5C ist
eine Hydraulikgelenkvorrichtung allgemein mit 1 bezeichnet. Diese
Ausführungsform
ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, für das Gebiet von Heizkörpern bestimmt,
um deren Drehung um eine Achse X zu ermöglichen, die durch die Hydraulikgelenke
zwischen dem Heizkörper
und der Wasserversorgungsanlage festgelegt ist.
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In
dieser Ausführungsform
beinhalten die als Stützgelenke
arbeitenden Verbinder das Hydraulikgelenk.
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Dazu
weist diese Ausführungsform
der Hydraulikvorrichtung 1 ein Paar mit 2 bezeichnete
Gelenkverbinder auf. Diese sollen am Einlaßabschnitt und Auslaßabschnitt
eines mit 3 bezeichneten Heizkörpers liegen (5A, 5B, 5C).
Gleichermaßen
sollen die Verbinder mit einer Rohrleitung 4 der Wasserversorgungsanlage
verbunden werden, damit eine Wärmeübertragungsflüssigkeit,
z. B. erwärmtes
Wasser, durch den Heizkörper
zirkulieren kann (1).
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Der
Klarheit halber werden zunächst
die Verbinder 2, dann das Gelenk zwischen den Verbindern 2 und
der Rohrleitung und anschließend
die Stützaufbauten
für die
Verbinder 2 und für
den Heizkörper (oder
eine äquivalente
Hydraulikvorrichtung) beschrieben, alles Komponenten, die in derselben
Hydraulikvorrichtung 1 eingebaut sind.
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Jeder
Gelenkverbinder 2 weist ein erstes Scharnier- bzw. Gelenkelement 5 und
ein zweites Gelenkelement 6 auf, die beide die durch ein
jeweiliges starres Gehäuse
festgelegte Form eines 90° breiten
Kugelsektors haben, um eine 180°-Drehung von
ihnen zu ermöglichen.
Unterschiedliche Drehungen könnten
mit unterschiedlichen Breiten erzielt werden, die mit der erforderlichen
Drehung übereinstimmen
(2 und 3).
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In
dieser Ausführungsform
ist das erste Gelenkelement 5 das feststehende Element,
das mit der Wasserversorgungsanlage verbunden ist, wogegen das zweite
Gelenkelement 6 das bewegliche oder drehende Element ist,
das mit dem Heizkörper 3 verbunden
ist (5A, 5B, 5C).
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Die
Gelenkelemente 5, 6 sind hohl, wodurch sie einen
ersten bzw. zweiten Hydraulikkanal 7 und 8 aufweisen,
und liegen so, daß die
jeweiligen Ecken zusammengefügt
sind. An diesen weist jedes Gelenkelement 5, 6 einen
ersten bzw. zweiten hohlen Stiftsitz 9, 10 auf,
der zum jeweiligen Hydraulikkanal 7, 8 geöffnet ist.
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Weiterhin
weist jedes Gelenkelement 5, 6 einen ersten bzw.
zweiten Verbindersitz 11, 12 auf, der ebenfalls
am Hydraulikkanal 7, 8 offen ist, um den Gelenkverbinder 2 mit
einem röhrenförmigen Durchgang
(einer Durchgangsröhre)
zu koppeln, der später beschrieben
wird (3A und 4).
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Die
beiden Stiftsitze 9, 10 sind buchsenförmig und
Kopfan-Kopf angeordnet sowie durch eine reibungsmindernde Scheibe 13 abgetrennt,
die vorzugsweise aus Nylon oder Teflon® hergestellt
ist.
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Der
Verbinder 2 weist ferner einen durchgehend hohlen röhrenförmigen Stift
auf, der in die Stiftsitze 9, 10 eingesetzt ist,
um die Gelenkelemente 5, 6 drehbar zu verbinden.
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An
seinen Enden hat der röhrenförmige Stift 14 O-Ring-Gleitdichtungen 15 in
geeigneten Ringnuten 20. Außerdem hat er eine Seitenaussparung 16, die
geeignet ist, daß ein
Befestigungsstift 17 darin eingreift, der im ersten Gelenkelement 5 in
einem geeigneten Gewindesitz 19 eingesetzt und mit dem Stiftkopf über den
Verbindersitz 11 einstellbar ist, der einen Quer- oder
Kreuzschlitz oder einen Inbusschraubensitz 18 aufweist.
Dadurch bleibt der röhrenförmige Stift 14 integraler
Bestandteil des feststehenden Elements 5.
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Der
röhrenförmige Stift
hat und bildet im Inneren einen jeweiligen Stifthydraulikkanal 21,
der mit den Hydraulikkanälen 7, 8 des
ersten und zweiten Gelenkelements 5, 6 ein Hydraulikgelenk
bildet, das sich zwischen den jeweiligen Verbindersitzen 11, 12 erstreckt.
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Zu
beachten ist, daß der
Stifthydraulikanal mit dem Stift selbst koaxial ist. Die Form des
Hydraulikgelenks bleibt gleich, auch wenn der Winkel zwischen den
Gelenkelementen 5, 6 variiert wird, wobei ein
Variieren keine wesentliche Zu- oder Abnahme des Lastverlusts nach
sich zieht, der dem Gelenkverbinder 2 innewohnt.
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Der
Verbinder 2 weist einen Ventilsitz 22 auf, der
an einem Ende des röhrenförmigen Stifts 14 geeignet
besteht. In dieser Ausführungsform
ist ein solches Ende jenes, das zum feststehenden Element 5 weist.
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Der
Ventilsitz 22 ist aus einer Versenkung hergestellt, die
auf dem Kopf des Stifts 14 und auf seiner Innenzylinderfläche am Ende
gebildet ist.
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Infolge
der Form des ersten Hydraulikkanals 7 und des jeweiligen
Stiftsitzes 9 muß die
Wärmeübertragungsflüssigkeit
den Ventilsitz 22 durchströmen.
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Ferner
weist der Verbinder 2 ein Verschlußelement 23 auf, das
in einer Öffnung 24 liegt,
die in einem der Gelenkelemente 5, 6 besteht,
d. h. in diesem Fall im feststehenden Element 5. Das Verschlußelement 23 erstreckt
sich aus dem Inneren des jeweiligen Gelenkelements 5 nach
außen,
so daß die Relativposition
zwischen dem Verschlußelement 23 und
dem Ventilsitz 22 durch direktes Einwirken auf das Verschlußelement 23 eingestellt
werden kann. Dazu ist die Öffnung 24 ein
Ge windeloch, das zusammen mit dem Element 23 koaxial mit
dem röhrenförmigen Stift 14 ist,
d. h. mit der Drehachse des Verbinders 2, wodurch das Element 23 die
Möglichkeit zum
axialen Verschieben hat, was die perfekte Entsprechung zwischen
ihm und dem Ventilsitz 22 gewährleistet.
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Das
Verschlußelement 23 hat
ebenfalls ein Gewinde und ist im wesentlichen zylinderförmig. Es verfügt über einen
Steuerkopf 25 mit einem Schlitz, einen Inbusschraubensitz
o. ä. und
einen Abdichtkopf 26, der zum Einsetzen im Ventilsitz 22 geeignet ist.
Ferner weist das Element 23 Seitendichtungen 27 nahe
den beiden Köpfen
auf, die beide vom O-Ringtyp sind und in geeignete Ringnuten 28 eingesetzt sind.
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Wie
deutlich wird, beruht der Stützaufbau
auf den Gelenkelementen 5, 6 und auf einem röhrenförmigen Stift 14,
der von sich aus eine hohe Biegefestigkeit hat. Das Vorhandensein
einer Ventileinrichtung am feststehenden Gelenkelement 5 beeinträchtigt überhaupt
nicht die Aufbaufestigkeit gegenüber dem
Gewicht eines Heizkörpers 3 oder
einer äquivalenten
Hydraulikvorrichtung, die auf dem Verbinder selbst mit einem gewichtigen
Drehmoment lastet.
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Vorzugsweise
weist die Hydraulikgelenkvorrichtung 1 ein Paar Gelenkverbinder 2 wie
zuvor beschrieben auf. Diese können
je nach den Maßen
der abzustützenden
Hydraulikvorrichtung beabstandet und in jedem Fall wandverankert
sein.
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Dazu
weist jeder Verbinder 2 einen starren röhrenförmigen Durchgang 29 mit
erheblicher Aufbaufestigkeit auf, der sich vom jeweiligen Verbindersitz 11 des
ersten feststehenden Gelenkelements 5 erstreckt, das für diesen
Zweck ein Innenbefestigungsgewinde hat, das mit einem analogen Gewinde im
röhrenförmigen Durchgang 29 zusammenwirkt. Dieser
Durchgang 29 erstreckt sich zu einem Mündungsabschnitt 30,
der geeignet ist, die o. g. Rohrleitung 4 der Wasserversorgungsanlage
aufzunehmen. Daher erstreckt sich der röhrenförmige Durchgang 29 innerhalb
des Mauerwerks, an dem der Heizkörper
oder die andere Hydraulikvorrichtung angebaut wird.
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Somit
weist die Gelenkvorrichtung 1 eine Wandverankerungseinrichtung
auf, die im folgenden beschrieben wird.
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Die
Verankerungseinrichtung weist ein längliches Kastenelement 31 auf,
das geeignet ist, im Mauerwerk verbaut zu werden. Dazu kann es aus
geschnittenem und gebogenem Blech oder aus Trägermaterial hergestellt sein.
Das Element 31 ist als geradlinige Führung geformt und geeignet,
innerhalb des Mauerwerks senkrecht angeordnet zu werden. An der
Vorderseite hat es eine Längsöffnung 32,
die vom röhrenförmigen Durchgang 29 ohne
Positionsbeschränkungen
durchquert werden kann. An den Seiten der Öffnung 32 weist das
längliche
Kastenelement ebene Kanten 33 auf. Ferner verfügt es über Krampen 34,
die durch Einschneiden an den Seitenwänden gebildet sind, zum verbesserten
Verankern im Mauerwerk und zum Ermöglichen, daß nach Fertigstellung des Mauerwerks
der Mörtel
im Kastenelement 31 aushärtet.
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Daher
weist das Innere des Kastenelements 31 eine Aussparung 35 auf,
damit die Rohrleitung 4 untergebracht werden kann.
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Damit
das Kastenelement 31 die Verbinder 2 abstützen kann,
sind Plattenkopplungseinrichtungen zwischen jedem röhrenförmigen Durchgang 29 und der
Längsöffnung 32 des
Kastenelements 31 vorgesehen. Dazu endet jeder röhrenförmige Durchgang 29 in
einem vergrößerten Sechskantkopf 35,
der einen Sims für
ein Paar Platten 36, 37, eine erste bzw. zweite,
bildet, die auf dem Durchgang 29 aufgepaßt sind.
Dazu ist die Platte 37 mit einem Rundloch 44 mit
einem Durchmesser versehen, der gleich dem Außendurchmesser des Durchgangs 29 ist,
wogegen die Platte 36 mit einem offenen Schlitz 42 mit
einer Breite versehen ist, die gleich der Außenbreite des Durchgangs 29 ist.
Die erste Platte 36 ist geeignet, innerhalb des Kastenelements 31 eingesetzt
zu werden.
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Die
Platte 36 kann quer zu seiner Längsöffnung 32 eingesetzt
werden, und aufgrund des offenen Schlitzes 42 kann sie
auf den Durchgang 29 gleiten und den Sechskantkopf 35 des
Durchgangs 29 durch zwei zugefügte Seitensimse 43 blockieren.
Daher sind die Platten 36, 37 dazu bestimmt, an
den ebenen Kanten 33 anzuliegen (6).
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Die
Position der ersten Platte 36 wird durch den vergrößerten Kopf 35 bestimmt,
wogegen die zweite Platte 37, die außerhalb des Kastenelements 31 bleibt,
an die ebenen Kanten 33 gedrückt werden kann.
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Dazu
hat die Oberfläche
des röhrenförmigen Durchgangs 29 ein
Außengewinde
und ist mit einem Festzieh- bzw. Spannelement 39 ausgestattet,
insbesondere einer Sechskantbuchse, die mit einem geeigneten Schlüssel festgezogen
werden kann, was den röhrenförmigen Durchgang 29 am
Stützkastenelement 31 verspannt.
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Zum
Abdecken der Spannbuchse 39 ist eine auf den röhrenförmigen Durchgang
aufgepaßte
Abdeckplatte 40 vorgesehen, die durch weiteres Festziehen
der Buchse 41 positioniert werden kann, die so gestaltet
ist, daß sie
exponierbar ist.
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Die
Deckplatte 40 ist zum Anliegen an einer Mauerwerksoberfläche bestimmt,
die optional verputzt oder gefliest oder anderweitig abgedeckt ist, wogegen
die Spannplatten 36, 37 innerhalb des Mauerwerks
bedeckt durch die Mauerwerksabdeckung angeordnet sein würden.
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Der
Einbau kann gemäß der nachfolgenden Darstellung
durchgeführt
werden. Nach Festlegen des Abstands zwischen den Verbindern 2 sowie
der Höhe über dem
Boden ist es möglich,
das Kastenelement 31 in einer richtigen Position einzumauern,
was dafür
sorgt, daß die
jeweiligen röhrenförmigen Durchgänge 29 mit
einem richtigen Abstand dazwischen daran befestigt werden. Dazu
könnte
beim Fertigstellen des Mauerwerks die Rohrleitung 4 innerhalb
des Kastenelements 31 angeordnet werden, auch zu ihrem
Schutz. Nach Fertigstellung des Mauerwerks und nach Härtung des
verwendeten Zements erhält
man röhrenförmige Durchgänge 29 die aus
der Wand durch die Platten 40 geschützt und abgedeckt vorstehen.
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Daran
kann ein Heizkörper 3 befestigt
werden, wobei die Gelenkverbinder 2 der Hydraulikgelenkvorrichtung 1 dazwischen
eingefügt
werden, die röhrenförmigen Durchgänge 29 im
Verbinderabschnitt 11 eingesetzt werden und genauso für die Verbinderdurchgänge des
Heizkörpers
vorgegangen wird.
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Im
folgenden wird eine zweite Ausführungsform
der o. g. Vorrichtung beschrieben, bei der funktionell analoge Komponenten
mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet sind.
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Mit
Bezug auf 8 bis 11 ist
eine Hydraulikgelenkvorrichtung allgemein mit 1 bezeichnet. Auch
in dieser zweiten Ausführungsform
beinhalten die als Stützgelenke
wirkenden Verbinder das Hydraulikgelenk.
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Die
Hydraulikvorrichtung 1 weist ein Paar mit 2 bezeichnete
Gelenkverbinder auf, die am Einlaßabschnitt und am Auslaßabschnitt
eines Heizkörpers liegen
sowie mit einer Rohrleitung 4 der Wasserversorgungsanlage
verbunden sein sollen, damit eine Wärmeübertragungsflüssigkeit
durch den Heizkörper zirkulieren
kann.
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Jeder
Gelenkverbinder 2 weist ein erstes Gelenkelement 5 und
ein zweites Gelenkelement 6 auf, die beide die durch ein
jeweiliges starres Gehäuse festgelegte
Form eines Zylinders haben und so überdeckend angeordnet sind,
daß sie
einen einzelnen Zylinder bilden.
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In
dieser Ausführungsform
ist das erste Gelenkelement 5 das feststehende Element,
das mit der Wasserversorgungsanlage verbunden ist, wogegen das zweite
Gelenkelement 6 das bewegliche oder drehende Element ist.
Die Gelenkelemente 5, 6 sind hohl, wodurch sie
einen ersten bzw. zweiten Hydraulikkanal 7, 8 aufweisen.
Ferner weist jedes Gelenkelement 5, 6 einen ersten
bzw. zweiten hohlen Stiftsitz 9, 10 auf, der sich
am je weiligen Hydraulikkanal 7, 8 öffnet und
koaxial mit dem jeweiligen Gelenkelement 5, 6 ist.
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Weiterhin
weist jedes Gelenkelement 5, 6 einen darin in
einem Stück
gebildeten ersten bzw. zweiten Verbindersitz 11 auf, 12,
der sich auch zum Hydraulikkanal 7, 8 öffnet, um
den Gelenkverbinder 2 mit einem röhrenförmigen Durchgang zu koppeln, der
später
beschrieben wird (9).
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Die
beiden Stiftsitze 9, 10 bilden eine Stecker-Buchsen-Kupplung, die durch
eine reibungsmindernde Scheibe 13 getrennt ist, die vorzugsweise aus
Nylon oder Teflon® hergestellt ist.
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Der
Verbinder 2 weist ferner einen röhrenförmigen Stift 14 auf,
der mit dem ersten Gelenkelement 5 in einem Stück gebildet
ist und von seinem Stiftsitz 9 so vorsteht, daß er in
Kontakt mit dem Stiftsitz 10 des zweiten Gelenkelements
angeordnet ist, um die Gelenkelemente 5, 6 drehbar
zu verbinden.
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An
seiner Kante hat der röhrenförmige Stift 14 eine
O-Ring-Gleitdichtung 15,
die in einer geeigneten Nut eingesetzt ist.
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Der
röhrenförmige Stift 14 hat
und bildet im Inneren einen jeweiligen Stifthydraulikkanal 21,
der mit den Hydraulikkanälen 7, 8 des
ersten und zweiten Gelenkelements 5, 6 ein Hydraulikgelenk
bildet, das sich zwischen den jeweiligen Verbindersitzen 11, 12 erstreckt.
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Zu
beachten ist, daß der
Stifthydraulikanal mit dem Stift selbst koaxial ist. Die Form des
Hydraulikgelenks bleibt gleich, auch wenn der Winkel zwischen den
Gelenkelementen 5, 6 variiert, wobei ein Variieren
keine wesentliche Zu- oder Abnahme des Lastverlusts nach sich zieht,
der dem Gelenkverbinder 2 innewohnt.
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Der
Verbinder 2 weist einen Ventilsitz 22 auf, der
an einem Ende des röhrenförmigen Stifts 14 geeignet
besteht. In dieser Ausführungsform
ist ein solches Ende jenes, das zum feststehenden Element 5 weist.
Der Ventilsitz 22 ist aus der Oberkante des Stifts 14 hergestellt.
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Ferner
weist der Verbinder 2 ein Verschlußelement 23 auf, das
in einer Öffnung
liegt, die in einem der Gelenkelemente 5, 6 besteht,
d. h. in diesem Fall im Drehelement 6. Das Verschlußelement 23 erstreckt
sich aus dem Inneren des jeweiligen Gelenkelements 6 nach
außen,
so daß die
Relativposition zwischen dem Verschlußelement 23 und dem
Ventilsitz 22 durch direktes Einwirken auf das Verschlußelement 23 eingestellt
werden kann.
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Dazu
ist die Öffnung
ein Gewindeloch, das zusammen mit dem Element 23 koaxial
mit dem röhrenförmigen Stift 14 ist,
d. h. mit der Drehachse des Verbinders 2, wodurch das Element 23 die
Möglichkeit
zum axialen Verschieben hat, was die perfekte Entsprechung zwischen
ihm und dem Ventilsitz 22 gewährleistet.
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Das
Verschlußelement 23 hat
ebenfalls ein Gewinde und ist im wesentlichen zylinderförmig. Es verfügt über einen
Steuerkopf 25 mit einem Griff 60, der am Verschlußelement 23 durch
eine Schraube 61 befestigt ist. Ferner weist das Element 23 Seitendichtungen 27 nahe
den beiden Köpfen
auf, die beide vom O-Ringtyp sind und in geeignete Ringnuten 28 eingesetzt
sind.
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Wie
deutlich wird, beruht der Stützaufbau
auf den Gelenkelementen 5, 6 und auf einem röhrenförmigen Stift 14,
der eine hohe Eigenbiegefestigkeit hat. Das Vorhandensein einer
Ventileinrichtung am feststehenden Gelenkelement 5 beeinträchtigt überhaupt
nicht die Aufbaufestigkeit gegenüber
dem Gewicht eines Heizkörpers 3 oder
einer äquivalenten Hydraulikvorrichtung,
die auf dem Verbinder selbst mit einem erheblichen Drehmoment lastet.
Die zuvor beschriebenen Gelenkverbinder 2 können je
nach den Maßen
der abzustützenden
Hydraulikvorrichtung beabstandet und in jedem Fall wandverankert
sein.
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Dazu
weist jeder Verbinder 2 einen starren röhrenförmigen Durchgang 29 mit
erheblicher Aufbaufestigkeit auf, der sich vom jeweiligen Verbindersitz 11 des
ersten feststehenden Gelenkelements 5 erstreckt, das für diesen
Zweck ein Innenbefestigungsgewinde hat, das mit einem analogen Gewinde im
röhrenförmigen Durchgang 29 zusammenwirkt. Dieser
Durchgang 29 erstreckt sich zu einem Mündungsabschnitt 30,
der geeignet ist, die o. g. Rohrleitung 4 der Wasserversorgungsanlage
aufzunehmen. Daher erstreckt sich der röhrenförmige Durchgang 29 innerhalb
des Mauerwerks, an dem der Heizkörper
oder die andere Hydraulikvorrichtung angebaut wird.
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Somit
weist die Gelenkvorrichtung 1 eine Wandverankerungseinrichtung
auf, die im folgenden beschrieben wird.
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Die
Verankerungseinrichtung weist ein längliches Kastenelement 31 auf,
das geeignet ist, im Mauerwerk verbaut zu werden. Dazu kann es aus
geschnittenem und gebogenem Blech oder aus Trägermaterial hergestellt sein.
Das Element 31 ist als geradlinige Führung geformt und geeignet,
innerhalb des Mauerwerks senkrecht angeordnet zu werden. Daher weist
das Kastenelement 31 im Inneren eine Aussparung 35 auf,
in der die Rohrleitung 4 untergebracht werden kann.
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Damit
das Kastenelement 31 die Verbinder 2 abstützen kann,
sind Plattenkopplungseinrichtungen zwischen jedem Mündungsabschnitt 30 und
dem Kastenelement 31 vorgesehen, die ein Paar Platten 36, 37 aufweisen,
die mit einem Rundloch 44 versehen sind.
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Die
erste Platte 36 ist geeignet, im Kastenelement 31 eingesetzt
zu werden.
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Gemäß 12 und 13 ist
eine dritte Ausführungsform
aus einer Variante der Verankerungseinrichtungen der vorherigen
Ausführungsformen
hergestellt.
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In
dieser Ausführungsform
ist das Kastenelement 31 nicht vorgesehen, da die Verankerungseinrichtung
so aufgebaut ist, daß sie
an einem vorhandenen Mauerwerk befestigt wird, aus dem eine Rohrleitung 4 der
Wasserversorgungsanlage vorsteht.
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Jeder
Verbinder 2 wird durch eine Schraubkupplung mit einem röhrenförmigen Gelenk 62 verbunden,
das von der Rohrleitung 4 der Wasserversorgungsanlage durchlaufen
wird. Das röhrenförmige Gelenk 62 wird
in ein Loch einer Koppelplatte 63 eingepaßt, die
durch Schraubanker 64 oder durch analoge Systeme direkt
an der Wand befestigt werden kann. Die Kopplung zwischen dem röhrenförmigen Gelenk 62 und
der Platte 63 wird durch ein weiteres Gelenk 65 gewährleistet,
das innen im zuvor genannten liegt und daran mit Hilfe einer Schraubkupplung
befestigt wird, wobei das weitere Gelenk 65 mit einem Kopf 66 ausgestattet
ist, der auf der Platte 63 festgezogen wird, wodurch sie
dazwischen eingefangen wird.
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Danach
wird die Koppelplatte 63 mit einer Kappe 67 abgedeckt.
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Sobald
er montiert ist, kann der Heizkörper 3 aus
einer traditionellen, an der Wand anliegenden Position in eine vorstehende
Position gedreht werden, die aus mehreren Gründen von Nutzen sein kann,
z. B. zum Reinigen, um den Heizkörper
im Hinblick auf die Umgebung zentraler zu verwenden, um ihn als
Handtuchtrockner zu gebrauchen usw.
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Um
zu verhindern, daß die
Gelenkverbinder 2 übermäßiger Beanspruchung
beim Abstützen
des Gewichts des Heizkörpers
in jeder Konfiguration ausgesetzt werden, kann in der am häufigsten
genutzten Konfiguration eine zusätzliche
Stützeinrichtung
vorgesehen sein, um das Gewicht des Heizkörpers mindestens teilweise
auf ein weiteres Element abzuleiten (7).
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Nimmt
man z. B. die an der Wand anliegende Position als Ruheposition des
Heizkörpers 3 an,
kann ein Stützelement 45 mit
einem vorstehenden Stift 46 vorgesehen sein, der in der
Wand senkrecht dazu eingebettet ist, z. B. aufgrund einer solchen
herkömmlichen
Befestigungseinrichtung wie einen Schraubanker 47. Verständlich ist,
daß diese
zusätzliche
Stützeinrichtung
auch zwei oder mehr Elemente 45 auch in versetzten Höhen und
mit einem unterschiedlichen Aufbau dazwischen aufweisen könnte.
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Der
Kopf 48 des vorstehenden Stifts kann aus einem stoßfesten
Material hergestellt sein, z. B. Gummi o. ä., und ein abgerundetes Ende
haben, das durch Ausnutzung der Elastizität des Stifts 46 ermöglicht,
den Kopf 48 unter dem allen Heizkörpern gemeinsamen Querdurchgang 49 oder
jedenfalls unter einem anderen Aufbauelement des Heizkörpers 3 selbst
einzusetzen.
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Dadurch
kommt das Gewicht des Heizkörpers 3 auf
dem Stift 46 zu liegen.
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Weiterhin
können
Varianten der zusätzlichen Stützeinrichtung
vorgesehen sein, z. B. Räder
o. ä.
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Somit
ist der Gebrauch der Vorrichtung 1 offensichtlich insbesondere,
aber nicht ausschließlich, mit
diesen Heizkörpern
vorteilhaft. Ferner betrifft die Erfindung einen Heizkörper (Wärmestrahler),
der die Gelenkverbinder 2 oder die gesamte Hydraulikgelenkvorrichtung 1 aufweist.
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An
der zuvor beschriebenen Vorrichtung kann der Fachmann zur Erfüllung weiterer
und eventueller Erfordernisse mehrere zusätzliche Abwandlungen und Abänderungen
vornehmen, die aber alle in den Schutzumfang der Erfindung gemäß der Darstellung
in den beigefügten
Ansprüchen
fallen.