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DE602004006859T2 - Hydraulikgelenkvorrichtung und ihre verwendung mit einem heizkörper - Google Patents

Hydraulikgelenkvorrichtung und ihre verwendung mit einem heizkörper Download PDF

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DE602004006859T2
DE602004006859T2 DE200460006859 DE602004006859T DE602004006859T2 DE 602004006859 T2 DE602004006859 T2 DE 602004006859T2 DE 200460006859 DE200460006859 DE 200460006859 DE 602004006859 T DE602004006859 T DE 602004006859T DE 602004006859 T2 DE602004006859 T2 DE 602004006859T2
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joint
contraption
pin
tubular
hydraulic
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DE200460006859
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Raffaele Bergamante
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Ledda Giampiero
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Hydraulikgelenkvorrichtung und eine spezielle Verwendung derselben auf dem spezifischen Gebiet von Heizkörpern (Wärmestrahlern), durch die eine Wärmeübertragungsflüssigkeit zirkuliert.
  • Ferner betrifft die Erfindung einen Heizkörper, durch den eine Wärmeübertragungsflüssigkeit zirkuliert und der eine solche Gelenkvorrichtung aufweist.
  • Es gibt mehrere bekannte Hydraulikgelenke zwischen einem Heizkörper gemäß der vorstehenden Festlegung und der jeweiligen Wasserversorgungsanlage. Ein solches Gelenk weist einen Einlaßabschnitt und einen Auslaßabschnitt auf, die allgemein mit Ventilen zum Absperren und Zurückhalten der Wärmeübertragungsflüssigkeit, im allgemeinen Warmwasser, ausgestattet sind. Die Ventile werden durch Hähne oder durch Schraubabsperrarmaturen betätigt, die in den Flüssigkeitskanal eingreifen.
  • Ebenso ermöglicht eine bekannte Gelenkvorrichtung die Drehung des Heizkörpers um eine am Gelenk positionierte Achse.
  • Diese Art von Gelenkvorrichtung arbeitet im wesentlichen als Scharnier bzw. Gelenk und ist so angeordnet, daß sie einen Heizkörper mit dem Einlaß- und Auslaßabschnitt an der Wand verbindet oder unterschiedliche Heizkörperabschnitte untereinander koppelt. Offenbart ist eine solche Vorrichtung in der IT-A-1313712 und in der GB-A-2150685 .
  • Sie befaßt sich mit dem Problem der Relativdrehung zwischen dem Heizkörper und der Wand oder zwischen zwei Heizkör pern, wobei sie ein Hydraulikgelenk bestimmt, das eine als Stützgelenk arbeitende Gelenkverbindung durchquert. Ventile, die als Gelenk arbeiten, das eine Drehung ermöglicht, sind aus der US-A-2484354 und US-A-1518221 bekannt.
  • Deutlich ist aber, daß das Gewicht des Heizkörpers, das gewöhnlich durch Wandhaken oder durch andere Stützen getragen wird, die nicht durch das Hydraulikgelenk eingeschränkt sind, vollständig auf der Gelenkvorrichtung lastet.
  • Zudem muß für das Vorhandensein der Absperr- und Rückhalteventile an einer Stelle des Hydraulikgelenks gesorgt werden, die von der Vorrichtung getrennt ist, um die üblichen Schritte zum Leeren des Heizkörpers, Befüllen, Einstellen der Durchflußgeschwindigkeit, Entlüften usw. zu ermöglichen.
  • Der Stand der Technik erlaubt keine Lösung der Probleme im Zusammenhang mit den o. g. Nachteilen, insbesondere infolge der schwierigen Anpassung zwischen einer solchen Hydraulikgelenkvorrichtung und den gewöhnlichen bekannten Hydraulikverbindern.
  • Außerdem ist klar, daß diese Nachteile nicht auf das Gebiet von Heizkörpern beschränkt sind, sondern sich auf jede Hydraulikvorrichtung beziehen, die durch Hydraulikgelenke getragen wird.
  • Das der Erfindung zugrundeliegende technische Problem besteht darin, eine Hydraulikgelenkvorrichtung bereitzustellen, die eine Überwindung der im Hinblick auf die bekannte Technik erwähnten Nachteile ermöglicht.
  • Gelöst wird ein solches Problem durch eine wie zuvor festgelegte Vorrichtung mit einem Paar Gelenkverbindern, die jeweils aufweisen:
    • – ein erstes Gelenkelement und ein zweites Gelenkelement, die geeignet sind, zusammengebaut zu werden, und einen jeweiligen Hydraulikkanal, in dem ein Stiftsitz besteht, und einen jeweiligen Verbindersitz mit einem Durchgang aufweisen;
    • – einen röhrenförmigen Stift, der einen jeweilgen Stifthydraulikkanal aufweist, der mit den Hydraulikkanälen des ersten und zweiten Gelenkelements ein Hydraulikgelenk bildet, das sich zwischen den jeweiligen Verbindersitzen erstreckt;
    • – einen Ventilsitz an einem Ende des röhrenförmigen Stifts und ein jeweiliges Verschlußelement, das in einer Öffnung angeordnet ist, die in einem der Gelenkelemente besteht, so daß die relative Position zwischen dem Verschlußelement und dem Ventilsitz eingestellt werden kann, indem direkt auf das Verschlußelement eingewirkt wird,
    • – einen röhrenförmigen Durchgang an jedem Gelenkverbinder, der sich vom jeweiligen Verbindersitz zu einem Mündungsabschnitt erstreckt, der geeignet ist, die o. g. Rohrleitung der Wasserversorgungsanlage aufzunehmen, die sich in einem Mauerwerk erstreckt; und
    • – Wandverankerungseinrichtungen an jedem Gelenkverbinder und am jeweiligen röhrenförmigen Durchgang; wobei die Verankerungseinrichtungen ein längliches Kastenelement aufweisen, das geeignet ist, im Mauerwerk verlegt zu werden, mit: einer longitudinalen Öffnung, die durch den röhrenförmigen Durchgang ohne Positionsbeschränkungen durchquert werden kann, wobei an den Seiten der Öffnung das längliche Kastenelement ebene Kanten aufweist; einer Aussparung im Inneren, die es ermöglicht, die Rohrleitung unterzubringen; Plattenkopplungseinrichtungen zwischen jedem röhrenförmigen Durchgang und der longitudinalen Öffnung des Kastenelements.
  • Der Hauptvorteil der erfindungsgemäßen Hydraulikgelenkvorrichtung besteht in der Bestimmung einer direkten mechanischen Abstützung zwischen dem Zulauf oder der Rohrleitung der Wasserversorgungsanlage, die innerhalb eines Mauerwerks oder eines ähnlichen Tragaufbaus angeordnet ist, und dem Hydrauliksystem, das durch die Hydraulikgelenkvorrichtung verbunden ist, in der zugleich eine Ventileinrichtung zum Absperren, Zurückhalten und Einstellen des Durchflusses von Wärmeübertragungsflüssigkeit im Inneren des Gelenkverbinders eingebaut ist, so daß der Aufbau geeignet ist, sogar erhebliche Gewichte auf eines der Gelenkelemente des Verbinders zu tragen.
  • Natürlich ist dieser Vorteil nicht auf das Gebiet von Heizkörpern beschränkt, sondern erstreckt sich auf jede Hydraulikvorrichtung, die eines Hydraulikgelenks bedarf.
  • Gleichwohl ist eine Aufgabe der Erfindung auch die Verwendung einer hierin festgelegten Gelenkvorrichtung in einem Wandheizkörper (Wärmestrahler) sowie ein Wandheizkörper, der die Vorrichtung aufweist.
  • Im folgenden wird die Erfindung in Übereinstimmung mit drei bevorzugten Ausführungsformen zusammen mit einer bevorzugten Anwendung anhand der beigefügten Zeichnungen exemplarisch und ohne einschränkende Absicht beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine teilweise im Schnitt gezeigte Perspektivansicht einer ersten Ausführungsform einer Hydraulikgelenkvorrichtung;
  • 2 eine teilweise im Schnitt gezeigte Draufsicht auf eine Einzelheit der Vorrichtung von 1;
  • 3 eine Perspektivansicht der Einzelheit von 2;
  • 3A eine Längsschnittansicht der Einzelheit von 3 an der Linie A-A;
  • 3B eine Perspektivansicht eines Aufbaudetails der Einzelheit von 3;
  • 4 eine vergrößerte Längsschnittansicht des Details von 3A;
  • 5A, 5B und 5C Seitenansichten bzw. eine Draufsicht auf die Vorrichtung von 1 in der Anwendung auf einen Heizkörper;
  • 6 und 7 eine teilweise im Schnitt gezeigte Perspektivansicht bzw. eine Seitenschnittansicht von Einzelheiten der Ausführungsform der vorherigen Darstellungen;
  • 8 eine Perspektivansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 9 die Ansicht der vorherigen Darstellung in einem Schnitt;
  • 9A eine Perspektivansicht einer Komponente der Ausführungsform von 8;
  • 10 und 11 eine Seitenschnittansicht bzw. eine Perspektivansicht der Vorrichtung von 8 in einer Anwendung; und
  • 12 und 13 eine Seitenschnittansicht bzw. eine Perspektivansicht einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Anwendung.
  • Mit Bezug auf 1 bis 5C ist eine Hydraulikgelenkvorrichtung allgemein mit 1 bezeichnet. Diese Ausführungsform ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, für das Gebiet von Heizkörpern bestimmt, um deren Drehung um eine Achse X zu ermöglichen, die durch die Hydraulikgelenke zwischen dem Heizkörper und der Wasserversorgungsanlage festgelegt ist.
  • In dieser Ausführungsform beinhalten die als Stützgelenke arbeitenden Verbinder das Hydraulikgelenk.
  • Dazu weist diese Ausführungsform der Hydraulikvorrichtung 1 ein Paar mit 2 bezeichnete Gelenkverbinder auf. Diese sollen am Einlaßabschnitt und Auslaßabschnitt eines mit 3 bezeichneten Heizkörpers liegen (5A, 5B, 5C). Gleichermaßen sollen die Verbinder mit einer Rohrleitung 4 der Wasserversorgungsanlage verbunden werden, damit eine Wärmeübertragungsflüssigkeit, z. B. erwärmtes Wasser, durch den Heizkörper zirkulieren kann (1).
  • Der Klarheit halber werden zunächst die Verbinder 2, dann das Gelenk zwischen den Verbindern 2 und der Rohrleitung und anschließend die Stützaufbauten für die Verbinder 2 und für den Heizkörper (oder eine äquivalente Hydraulikvorrichtung) beschrieben, alles Komponenten, die in derselben Hydraulikvorrichtung 1 eingebaut sind.
  • Jeder Gelenkverbinder 2 weist ein erstes Scharnier- bzw. Gelenkelement 5 und ein zweites Gelenkelement 6 auf, die beide die durch ein jeweiliges starres Gehäuse festgelegte Form eines 90° breiten Kugelsektors haben, um eine 180°-Drehung von ihnen zu ermöglichen. Unterschiedliche Drehungen könnten mit unterschiedlichen Breiten erzielt werden, die mit der erforderlichen Drehung übereinstimmen (2 und 3).
  • In dieser Ausführungsform ist das erste Gelenkelement 5 das feststehende Element, das mit der Wasserversorgungsanlage verbunden ist, wogegen das zweite Gelenkelement 6 das bewegliche oder drehende Element ist, das mit dem Heizkörper 3 verbunden ist (5A, 5B, 5C).
  • Die Gelenkelemente 5, 6 sind hohl, wodurch sie einen ersten bzw. zweiten Hydraulikkanal 7 und 8 aufweisen, und liegen so, daß die jeweiligen Ecken zusammengefügt sind. An diesen weist jedes Gelenkelement 5, 6 einen ersten bzw. zweiten hohlen Stiftsitz 9, 10 auf, der zum jeweiligen Hydraulikkanal 7, 8 geöffnet ist.
  • Weiterhin weist jedes Gelenkelement 5, 6 einen ersten bzw. zweiten Verbindersitz 11, 12 auf, der ebenfalls am Hydraulikkanal 7, 8 offen ist, um den Gelenkverbinder 2 mit einem röhrenförmigen Durchgang (einer Durchgangsröhre) zu koppeln, der später beschrieben wird (3A und 4).
  • Die beiden Stiftsitze 9, 10 sind buchsenförmig und Kopfan-Kopf angeordnet sowie durch eine reibungsmindernde Scheibe 13 abgetrennt, die vorzugsweise aus Nylon oder Teflon® hergestellt ist.
  • Der Verbinder 2 weist ferner einen durchgehend hohlen röhrenförmigen Stift auf, der in die Stiftsitze 9, 10 eingesetzt ist, um die Gelenkelemente 5, 6 drehbar zu verbinden.
  • An seinen Enden hat der röhrenförmige Stift 14 O-Ring-Gleitdichtungen 15 in geeigneten Ringnuten 20. Außerdem hat er eine Seitenaussparung 16, die geeignet ist, daß ein Befestigungsstift 17 darin eingreift, der im ersten Gelenkelement 5 in einem geeigneten Gewindesitz 19 eingesetzt und mit dem Stiftkopf über den Verbindersitz 11 einstellbar ist, der einen Quer- oder Kreuzschlitz oder einen Inbusschraubensitz 18 aufweist. Dadurch bleibt der röhrenförmige Stift 14 integraler Bestandteil des feststehenden Elements 5.
  • Der röhrenförmige Stift hat und bildet im Inneren einen jeweiligen Stifthydraulikkanal 21, der mit den Hydraulikkanälen 7, 8 des ersten und zweiten Gelenkelements 5, 6 ein Hydraulikgelenk bildet, das sich zwischen den jeweiligen Verbindersitzen 11, 12 erstreckt.
  • Zu beachten ist, daß der Stifthydraulikanal mit dem Stift selbst koaxial ist. Die Form des Hydraulikgelenks bleibt gleich, auch wenn der Winkel zwischen den Gelenkelementen 5, 6 variiert wird, wobei ein Variieren keine wesentliche Zu- oder Abnahme des Lastverlusts nach sich zieht, der dem Gelenkverbinder 2 innewohnt.
  • Der Verbinder 2 weist einen Ventilsitz 22 auf, der an einem Ende des röhrenförmigen Stifts 14 geeignet besteht. In dieser Ausführungsform ist ein solches Ende jenes, das zum feststehenden Element 5 weist.
  • Der Ventilsitz 22 ist aus einer Versenkung hergestellt, die auf dem Kopf des Stifts 14 und auf seiner Innenzylinderfläche am Ende gebildet ist.
  • Infolge der Form des ersten Hydraulikkanals 7 und des jeweiligen Stiftsitzes 9 muß die Wärmeübertragungsflüssigkeit den Ventilsitz 22 durchströmen.
  • Ferner weist der Verbinder 2 ein Verschlußelement 23 auf, das in einer Öffnung 24 liegt, die in einem der Gelenkelemente 5, 6 besteht, d. h. in diesem Fall im feststehenden Element 5. Das Verschlußelement 23 erstreckt sich aus dem Inneren des jeweiligen Gelenkelements 5 nach außen, so daß die Relativposition zwischen dem Verschlußelement 23 und dem Ventilsitz 22 durch direktes Einwirken auf das Verschlußelement 23 eingestellt werden kann. Dazu ist die Öffnung 24 ein Ge windeloch, das zusammen mit dem Element 23 koaxial mit dem röhrenförmigen Stift 14 ist, d. h. mit der Drehachse des Verbinders 2, wodurch das Element 23 die Möglichkeit zum axialen Verschieben hat, was die perfekte Entsprechung zwischen ihm und dem Ventilsitz 22 gewährleistet.
  • Das Verschlußelement 23 hat ebenfalls ein Gewinde und ist im wesentlichen zylinderförmig. Es verfügt über einen Steuerkopf 25 mit einem Schlitz, einen Inbusschraubensitz o. ä. und einen Abdichtkopf 26, der zum Einsetzen im Ventilsitz 22 geeignet ist. Ferner weist das Element 23 Seitendichtungen 27 nahe den beiden Köpfen auf, die beide vom O-Ringtyp sind und in geeignete Ringnuten 28 eingesetzt sind.
  • Wie deutlich wird, beruht der Stützaufbau auf den Gelenkelementen 5, 6 und auf einem röhrenförmigen Stift 14, der von sich aus eine hohe Biegefestigkeit hat. Das Vorhandensein einer Ventileinrichtung am feststehenden Gelenkelement 5 beeinträchtigt überhaupt nicht die Aufbaufestigkeit gegenüber dem Gewicht eines Heizkörpers 3 oder einer äquivalenten Hydraulikvorrichtung, die auf dem Verbinder selbst mit einem gewichtigen Drehmoment lastet.
  • Vorzugsweise weist die Hydraulikgelenkvorrichtung 1 ein Paar Gelenkverbinder 2 wie zuvor beschrieben auf. Diese können je nach den Maßen der abzustützenden Hydraulikvorrichtung beabstandet und in jedem Fall wandverankert sein.
  • Dazu weist jeder Verbinder 2 einen starren röhrenförmigen Durchgang 29 mit erheblicher Aufbaufestigkeit auf, der sich vom jeweiligen Verbindersitz 11 des ersten feststehenden Gelenkelements 5 erstreckt, das für diesen Zweck ein Innenbefestigungsgewinde hat, das mit einem analogen Gewinde im röhrenförmigen Durchgang 29 zusammenwirkt. Dieser Durchgang 29 erstreckt sich zu einem Mündungsabschnitt 30, der geeignet ist, die o. g. Rohrleitung 4 der Wasserversorgungsanlage aufzunehmen. Daher erstreckt sich der röhrenförmige Durchgang 29 innerhalb des Mauerwerks, an dem der Heizkörper oder die andere Hydraulikvorrichtung angebaut wird.
  • Somit weist die Gelenkvorrichtung 1 eine Wandverankerungseinrichtung auf, die im folgenden beschrieben wird.
  • Die Verankerungseinrichtung weist ein längliches Kastenelement 31 auf, das geeignet ist, im Mauerwerk verbaut zu werden. Dazu kann es aus geschnittenem und gebogenem Blech oder aus Trägermaterial hergestellt sein. Das Element 31 ist als geradlinige Führung geformt und geeignet, innerhalb des Mauerwerks senkrecht angeordnet zu werden. An der Vorderseite hat es eine Längsöffnung 32, die vom röhrenförmigen Durchgang 29 ohne Positionsbeschränkungen durchquert werden kann. An den Seiten der Öffnung 32 weist das längliche Kastenelement ebene Kanten 33 auf. Ferner verfügt es über Krampen 34, die durch Einschneiden an den Seitenwänden gebildet sind, zum verbesserten Verankern im Mauerwerk und zum Ermöglichen, daß nach Fertigstellung des Mauerwerks der Mörtel im Kastenelement 31 aushärtet.
  • Daher weist das Innere des Kastenelements 31 eine Aussparung 35 auf, damit die Rohrleitung 4 untergebracht werden kann.
  • Damit das Kastenelement 31 die Verbinder 2 abstützen kann, sind Plattenkopplungseinrichtungen zwischen jedem röhrenförmigen Durchgang 29 und der Längsöffnung 32 des Kastenelements 31 vorgesehen. Dazu endet jeder röhrenförmige Durchgang 29 in einem vergrößerten Sechskantkopf 35, der einen Sims für ein Paar Platten 36, 37, eine erste bzw. zweite, bildet, die auf dem Durchgang 29 aufgepaßt sind. Dazu ist die Platte 37 mit einem Rundloch 44 mit einem Durchmesser versehen, der gleich dem Außendurchmesser des Durchgangs 29 ist, wogegen die Platte 36 mit einem offenen Schlitz 42 mit einer Breite versehen ist, die gleich der Außenbreite des Durchgangs 29 ist. Die erste Platte 36 ist geeignet, innerhalb des Kastenelements 31 eingesetzt zu werden.
  • Die Platte 36 kann quer zu seiner Längsöffnung 32 eingesetzt werden, und aufgrund des offenen Schlitzes 42 kann sie auf den Durchgang 29 gleiten und den Sechskantkopf 35 des Durchgangs 29 durch zwei zugefügte Seitensimse 43 blockieren. Daher sind die Platten 36, 37 dazu bestimmt, an den ebenen Kanten 33 anzuliegen (6).
  • Die Position der ersten Platte 36 wird durch den vergrößerten Kopf 35 bestimmt, wogegen die zweite Platte 37, die außerhalb des Kastenelements 31 bleibt, an die ebenen Kanten 33 gedrückt werden kann.
  • Dazu hat die Oberfläche des röhrenförmigen Durchgangs 29 ein Außengewinde und ist mit einem Festzieh- bzw. Spannelement 39 ausgestattet, insbesondere einer Sechskantbuchse, die mit einem geeigneten Schlüssel festgezogen werden kann, was den röhrenförmigen Durchgang 29 am Stützkastenelement 31 verspannt.
  • Zum Abdecken der Spannbuchse 39 ist eine auf den röhrenförmigen Durchgang aufgepaßte Abdeckplatte 40 vorgesehen, die durch weiteres Festziehen der Buchse 41 positioniert werden kann, die so gestaltet ist, daß sie exponierbar ist.
  • Die Deckplatte 40 ist zum Anliegen an einer Mauerwerksoberfläche bestimmt, die optional verputzt oder gefliest oder anderweitig abgedeckt ist, wogegen die Spannplatten 36, 37 innerhalb des Mauerwerks bedeckt durch die Mauerwerksabdeckung angeordnet sein würden.
  • Der Einbau kann gemäß der nachfolgenden Darstellung durchgeführt werden. Nach Festlegen des Abstands zwischen den Verbindern 2 sowie der Höhe über dem Boden ist es möglich, das Kastenelement 31 in einer richtigen Position einzumauern, was dafür sorgt, daß die jeweiligen röhrenförmigen Durchgänge 29 mit einem richtigen Abstand dazwischen daran befestigt werden. Dazu könnte beim Fertigstellen des Mauerwerks die Rohrleitung 4 innerhalb des Kastenelements 31 angeordnet werden, auch zu ihrem Schutz. Nach Fertigstellung des Mauerwerks und nach Härtung des verwendeten Zements erhält man röhrenförmige Durchgänge 29 die aus der Wand durch die Platten 40 geschützt und abgedeckt vorstehen.
  • Daran kann ein Heizkörper 3 befestigt werden, wobei die Gelenkverbinder 2 der Hydraulikgelenkvorrichtung 1 dazwischen eingefügt werden, die röhrenförmigen Durchgänge 29 im Verbinderabschnitt 11 eingesetzt werden und genauso für die Verbinderdurchgänge des Heizkörpers vorgegangen wird.
  • Im folgenden wird eine zweite Ausführungsform der o. g. Vorrichtung beschrieben, bei der funktionell analoge Komponenten mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet sind.
  • Mit Bezug auf 8 bis 11 ist eine Hydraulikgelenkvorrichtung allgemein mit 1 bezeichnet. Auch in dieser zweiten Ausführungsform beinhalten die als Stützgelenke wirkenden Verbinder das Hydraulikgelenk.
  • Die Hydraulikvorrichtung 1 weist ein Paar mit 2 bezeichnete Gelenkverbinder auf, die am Einlaßabschnitt und am Auslaßabschnitt eines Heizkörpers liegen sowie mit einer Rohrleitung 4 der Wasserversorgungsanlage verbunden sein sollen, damit eine Wärmeübertragungsflüssigkeit durch den Heizkörper zirkulieren kann.
  • Jeder Gelenkverbinder 2 weist ein erstes Gelenkelement 5 und ein zweites Gelenkelement 6 auf, die beide die durch ein jeweiliges starres Gehäuse festgelegte Form eines Zylinders haben und so überdeckend angeordnet sind, daß sie einen einzelnen Zylinder bilden.
  • In dieser Ausführungsform ist das erste Gelenkelement 5 das feststehende Element, das mit der Wasserversorgungsanlage verbunden ist, wogegen das zweite Gelenkelement 6 das bewegliche oder drehende Element ist. Die Gelenkelemente 5, 6 sind hohl, wodurch sie einen ersten bzw. zweiten Hydraulikkanal 7, 8 aufweisen. Ferner weist jedes Gelenkelement 5, 6 einen ersten bzw. zweiten hohlen Stiftsitz 9, 10 auf, der sich am je weiligen Hydraulikkanal 7, 8 öffnet und koaxial mit dem jeweiligen Gelenkelement 5, 6 ist.
  • Weiterhin weist jedes Gelenkelement 5, 6 einen darin in einem Stück gebildeten ersten bzw. zweiten Verbindersitz 11 auf, 12, der sich auch zum Hydraulikkanal 7, 8 öffnet, um den Gelenkverbinder 2 mit einem röhrenförmigen Durchgang zu koppeln, der später beschrieben wird (9).
  • Die beiden Stiftsitze 9, 10 bilden eine Stecker-Buchsen-Kupplung, die durch eine reibungsmindernde Scheibe 13 getrennt ist, die vorzugsweise aus Nylon oder Teflon® hergestellt ist.
  • Der Verbinder 2 weist ferner einen röhrenförmigen Stift 14 auf, der mit dem ersten Gelenkelement 5 in einem Stück gebildet ist und von seinem Stiftsitz 9 so vorsteht, daß er in Kontakt mit dem Stiftsitz 10 des zweiten Gelenkelements angeordnet ist, um die Gelenkelemente 5, 6 drehbar zu verbinden.
  • An seiner Kante hat der röhrenförmige Stift 14 eine O-Ring-Gleitdichtung 15, die in einer geeigneten Nut eingesetzt ist.
  • Der röhrenförmige Stift 14 hat und bildet im Inneren einen jeweiligen Stifthydraulikkanal 21, der mit den Hydraulikkanälen 7, 8 des ersten und zweiten Gelenkelements 5, 6 ein Hydraulikgelenk bildet, das sich zwischen den jeweiligen Verbindersitzen 11, 12 erstreckt.
  • Zu beachten ist, daß der Stifthydraulikanal mit dem Stift selbst koaxial ist. Die Form des Hydraulikgelenks bleibt gleich, auch wenn der Winkel zwischen den Gelenkelementen 5, 6 variiert, wobei ein Variieren keine wesentliche Zu- oder Abnahme des Lastverlusts nach sich zieht, der dem Gelenkverbinder 2 innewohnt.
  • Der Verbinder 2 weist einen Ventilsitz 22 auf, der an einem Ende des röhrenförmigen Stifts 14 geeignet besteht. In dieser Ausführungsform ist ein solches Ende jenes, das zum feststehenden Element 5 weist. Der Ventilsitz 22 ist aus der Oberkante des Stifts 14 hergestellt.
  • Ferner weist der Verbinder 2 ein Verschlußelement 23 auf, das in einer Öffnung liegt, die in einem der Gelenkelemente 5, 6 besteht, d. h. in diesem Fall im Drehelement 6. Das Verschlußelement 23 erstreckt sich aus dem Inneren des jeweiligen Gelenkelements 6 nach außen, so daß die Relativposition zwischen dem Verschlußelement 23 und dem Ventilsitz 22 durch direktes Einwirken auf das Verschlußelement 23 eingestellt werden kann.
  • Dazu ist die Öffnung ein Gewindeloch, das zusammen mit dem Element 23 koaxial mit dem röhrenförmigen Stift 14 ist, d. h. mit der Drehachse des Verbinders 2, wodurch das Element 23 die Möglichkeit zum axialen Verschieben hat, was die perfekte Entsprechung zwischen ihm und dem Ventilsitz 22 gewährleistet.
  • Das Verschlußelement 23 hat ebenfalls ein Gewinde und ist im wesentlichen zylinderförmig. Es verfügt über einen Steuerkopf 25 mit einem Griff 60, der am Verschlußelement 23 durch eine Schraube 61 befestigt ist. Ferner weist das Element 23 Seitendichtungen 27 nahe den beiden Köpfen auf, die beide vom O-Ringtyp sind und in geeignete Ringnuten 28 eingesetzt sind.
  • Wie deutlich wird, beruht der Stützaufbau auf den Gelenkelementen 5, 6 und auf einem röhrenförmigen Stift 14, der eine hohe Eigenbiegefestigkeit hat. Das Vorhandensein einer Ventileinrichtung am feststehenden Gelenkelement 5 beeinträchtigt überhaupt nicht die Aufbaufestigkeit gegenüber dem Gewicht eines Heizkörpers 3 oder einer äquivalenten Hydraulikvorrichtung, die auf dem Verbinder selbst mit einem erheblichen Drehmoment lastet. Die zuvor beschriebenen Gelenkverbinder 2 können je nach den Maßen der abzustützenden Hydraulikvorrichtung beabstandet und in jedem Fall wandverankert sein.
  • Dazu weist jeder Verbinder 2 einen starren röhrenförmigen Durchgang 29 mit erheblicher Aufbaufestigkeit auf, der sich vom jeweiligen Verbindersitz 11 des ersten feststehenden Gelenkelements 5 erstreckt, das für diesen Zweck ein Innenbefestigungsgewinde hat, das mit einem analogen Gewinde im röhrenförmigen Durchgang 29 zusammenwirkt. Dieser Durchgang 29 erstreckt sich zu einem Mündungsabschnitt 30, der geeignet ist, die o. g. Rohrleitung 4 der Wasserversorgungsanlage aufzunehmen. Daher erstreckt sich der röhrenförmige Durchgang 29 innerhalb des Mauerwerks, an dem der Heizkörper oder die andere Hydraulikvorrichtung angebaut wird.
  • Somit weist die Gelenkvorrichtung 1 eine Wandverankerungseinrichtung auf, die im folgenden beschrieben wird.
  • Die Verankerungseinrichtung weist ein längliches Kastenelement 31 auf, das geeignet ist, im Mauerwerk verbaut zu werden. Dazu kann es aus geschnittenem und gebogenem Blech oder aus Trägermaterial hergestellt sein. Das Element 31 ist als geradlinige Führung geformt und geeignet, innerhalb des Mauerwerks senkrecht angeordnet zu werden. Daher weist das Kastenelement 31 im Inneren eine Aussparung 35 auf, in der die Rohrleitung 4 untergebracht werden kann.
  • Damit das Kastenelement 31 die Verbinder 2 abstützen kann, sind Plattenkopplungseinrichtungen zwischen jedem Mündungsabschnitt 30 und dem Kastenelement 31 vorgesehen, die ein Paar Platten 36, 37 aufweisen, die mit einem Rundloch 44 versehen sind.
  • Die erste Platte 36 ist geeignet, im Kastenelement 31 eingesetzt zu werden.
  • Gemäß 12 und 13 ist eine dritte Ausführungsform aus einer Variante der Verankerungseinrichtungen der vorherigen Ausführungsformen hergestellt.
  • In dieser Ausführungsform ist das Kastenelement 31 nicht vorgesehen, da die Verankerungseinrichtung so aufgebaut ist, daß sie an einem vorhandenen Mauerwerk befestigt wird, aus dem eine Rohrleitung 4 der Wasserversorgungsanlage vorsteht.
  • Jeder Verbinder 2 wird durch eine Schraubkupplung mit einem röhrenförmigen Gelenk 62 verbunden, das von der Rohrleitung 4 der Wasserversorgungsanlage durchlaufen wird. Das röhrenförmige Gelenk 62 wird in ein Loch einer Koppelplatte 63 eingepaßt, die durch Schraubanker 64 oder durch analoge Systeme direkt an der Wand befestigt werden kann. Die Kopplung zwischen dem röhrenförmigen Gelenk 62 und der Platte 63 wird durch ein weiteres Gelenk 65 gewährleistet, das innen im zuvor genannten liegt und daran mit Hilfe einer Schraubkupplung befestigt wird, wobei das weitere Gelenk 65 mit einem Kopf 66 ausgestattet ist, der auf der Platte 63 festgezogen wird, wodurch sie dazwischen eingefangen wird.
  • Danach wird die Koppelplatte 63 mit einer Kappe 67 abgedeckt.
  • Sobald er montiert ist, kann der Heizkörper 3 aus einer traditionellen, an der Wand anliegenden Position in eine vorstehende Position gedreht werden, die aus mehreren Gründen von Nutzen sein kann, z. B. zum Reinigen, um den Heizkörper im Hinblick auf die Umgebung zentraler zu verwenden, um ihn als Handtuchtrockner zu gebrauchen usw.
  • Um zu verhindern, daß die Gelenkverbinder 2 übermäßiger Beanspruchung beim Abstützen des Gewichts des Heizkörpers in jeder Konfiguration ausgesetzt werden, kann in der am häufigsten genutzten Konfiguration eine zusätzliche Stützeinrichtung vorgesehen sein, um das Gewicht des Heizkörpers mindestens teilweise auf ein weiteres Element abzuleiten (7).
  • Nimmt man z. B. die an der Wand anliegende Position als Ruheposition des Heizkörpers 3 an, kann ein Stützelement 45 mit einem vorstehenden Stift 46 vorgesehen sein, der in der Wand senkrecht dazu eingebettet ist, z. B. aufgrund einer solchen herkömmlichen Befestigungseinrichtung wie einen Schraubanker 47. Verständlich ist, daß diese zusätzliche Stützeinrichtung auch zwei oder mehr Elemente 45 auch in versetzten Höhen und mit einem unterschiedlichen Aufbau dazwischen aufweisen könnte.
  • Der Kopf 48 des vorstehenden Stifts kann aus einem stoßfesten Material hergestellt sein, z. B. Gummi o. ä., und ein abgerundetes Ende haben, das durch Ausnutzung der Elastizität des Stifts 46 ermöglicht, den Kopf 48 unter dem allen Heizkörpern gemeinsamen Querdurchgang 49 oder jedenfalls unter einem anderen Aufbauelement des Heizkörpers 3 selbst einzusetzen.
  • Dadurch kommt das Gewicht des Heizkörpers 3 auf dem Stift 46 zu liegen.
  • Weiterhin können Varianten der zusätzlichen Stützeinrichtung vorgesehen sein, z. B. Räder o. ä.
  • Somit ist der Gebrauch der Vorrichtung 1 offensichtlich insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit diesen Heizkörpern vorteilhaft. Ferner betrifft die Erfindung einen Heizkörper (Wärmestrahler), der die Gelenkverbinder 2 oder die gesamte Hydraulikgelenkvorrichtung 1 aufweist.
  • An der zuvor beschriebenen Vorrichtung kann der Fachmann zur Erfüllung weiterer und eventueller Erfordernisse mehrere zusätzliche Abwandlungen und Abänderungen vornehmen, die aber alle in den Schutzumfang der Erfindung gemäß der Darstellung in den beigefügten Ansprüchen fallen.

Claims (19)

  1. Hydraulikgelenkvorrichtung (1) mit einem Paar Gelenkverbindern (2), die jeweils aufweisen: – ein erstes Gelenkelement (5) und ein zweites Gelenkelement (6), die geeignet sind, zusammengebaut zu werden, und einen jeweiligen Hydraulikkanal (7, 8), in dem ein Stiftsitz (9, 10) besteht, und einen jeweiligen Verbindersitz (11, 12) mit einem Durchgang aufweisen; – einen röhrenförmigen Stift (14), der einen jeweiligen Stifthydraulikkanal (21) aufweist, der mit den Hydraulikkanälen (7, 8) der ersten und zweiten Gelenkelemente (5, 6) ein Hydraulikgelenk bildet, das sich zwischen den jeweiligen Verbindersitzen (11, 12) erstreckt; – einen Ventilsitz (22) an einem Ende des röhrenförmigen Stifts (14) und ein jeweiliges Verschlußelement (23), das in einer Öffnung (24) angeordnet ist, die in einem (5) der Gelenkelemente (5, 6) besteht, so daß die relative Position zwischen dem Verschlußelement (23) und dem Ventilsitz (22) eingestellt werden kann, indem direkt auf das Verschlußelement (23) eingewirkt wird, – einen röhrenförmigen Durchgang (29) an jedem Gelenkverbinder (2), der sich vom jeweiligen Verbindersitz (11) zu einem Mündungsabschnitt (30) erstreckt, der geeignet ist, eine Wasserwerkrohrleitung (4) aufzunehmen, die sich in einem Mauerwerk erstreckt; – Wandverankerungseinrichtungen an jedem Gelenkverbinder (2) und am jeweiligen röhrenförmigen Durchgang (29), dadurch gekennzeichnet, daß die Verankerungseinrichtungen ein längliches Kastenelement (31) aufweisen, das geeignet ist, im Mauerwerk verlegt zu werden, mit: einer longitudinalen Öffnung (32), die durch den röhrenförmigen Durchgang (29) ohne Positionsbeschränkungen durchquert wird, wobei an den Seiten der Öffnung (32) das längliche Kastenelement (31) ebene Kanten (33) aufweist; einer Aussparung (35) im Inneren, die es ermöglicht, die Rohrleitung (4) unterzubringen; Plattenkopplungseinrichtungen zwischen jedem röhrenförmigen Durchgang (29) und der longitudinalen Öffnung des Kastenelements (31).
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, wobei das längliche Kastenelement (31) Klammern (34) aufweist, die an den Seitenwänden ausgebildet sind.
  3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, wobei die Plattenkopplungseinrichtungen ein Paar Platten (36, 37) aufweisen, die im röhrenförmigen Durchgang (29) befestigt sind, wobei die erste Platte (36) geeignet ist, in das längliche Kastenelement (31) eingesetzt zu werden, wohingegen die zweite Platte (37) durch ein Spannelement (39) von außen gegen die ebenen Kanten (33) gedrückt wird.
  4. Vorrichtung (1) nach Anspruch 3, wobei die Plattenkopplungseinrichtung eine Abdeckplatte (40) aufweist, die an jedem Spannelement (39) am röhrenförmigen Durchgang (29) angeordnet ist.
  5. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das erste Gelenkelement (5) und das zweite Gelenk element (6) beide die durch ein jeweiliges starres Gehäuse definierte Form eines Kugelausschnitts aufweisen.
  6. Vorrichtung (1) nach Anspruch 5, wobei der Kugelausschnitt eine Breite von 90° aufweist, um eine relative Rotation von 180° zu ermöglichen.
  7. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Stiftsitze (9, 10) Kopf an Kopf angeordnet sind und durch eine reibungsmindernde Unterlegscheibe (13) getrennt sind.
  8. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der röhrenförmige Stift (14) O-Ringdichtungen (15) aufweist, die in geeignete Ringnuten (20) eingesetzt sind.
  9. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der röhrenförmige Stift (14) eine seitliche Aussparung (16) aufweist, die geeignet ist, durch einen Befestigungsstift (17) in Eingriff genommen zu werden, der in ein Gelenkelement (5) in einen geeigneten Sitz (19) eingesetzt ist, der durch den jeweiligen Verbindersitz (11) einstellbar ist.
  10. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Stifthydraulikkanal (21) koaxial zum röhrenförmigen Stift (14) ist.
  11. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Ventilsitz (22) aus einer Versenkung besteht, die am Kopf des röhrenförmigen Stifts (14) und an der inneren Zylinderfläche des letztgenannten ausgebildet ist.
  12. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Öffnung (24) in einem feststehenden Gelenkelement (5) besteht.
  13. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei sich das Verschlußelement (23) zwischen dem Inneren des jeweiligen Gelenkelements (5) und dem Äußeren erstreckt und wobei die Öffnung (24) ein Gewindeloch ist, das zusammen mit dem Verschlußelement (23) koaxial zum röhrenförmigen Stift (14), d.h. zur Rotationsachse des Gelenkverbinders (2) ist, wodurch dem Verschlußelement (23) die Option zur axialen Bewegung gegeben wird, wodurch die perfekte Übereinstimmung zwischen ihm und dem Ventilsitz (22) sichergestellt wird.
  14. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die eine zusätzliche Halteeinrichtung aufweist, um mindestens teilweise das Gewicht eines Radiators (3) zu entlasten.
  15. Vorrichtung (1) nach Anspruch 14, wobei die zusätzliche Halteeinrichtung mindestens ein Halteelement (45) aufweist.
  16. Vorrichtung (1) nach Anspruch 15, wobei das mindestens eine Halteelement einen vorstehenden Stift (46) aufweist, der in die Wand eingebettet ist, z. B. aufgrund von einer herkömmlichen Befestigungseinrichtung, wie einer Ankerschraube (47).
  17. Vorrichtung (1) nach Anspruch 16, wobei der Kopf (48) des vorstehenden Stifts (46) aus einem stoßfesten Material, z. B. Gummi und dergleichen besteht und ein abgerundetes Ende aufweist, das es unter Ausnutzung der Elastizität des vorstehenden Stifts (46) ermöglicht, daß der Kopf (48) unter ein Bauteil (49) des Radiators (3) selbst eingesetzt wird.
  18. Verwendung der Hydraulikgelenkvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche in Kombination mit einem Wärmestrahler.
  19. Wärmestrahler, der mindestens einen Gelenkverbinder (2) oder eine Hydraulikgelenkvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17 aufweist.
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