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DE4218378A1 - Kabelanschlußkasten - Google Patents

Kabelanschlußkasten

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Publication number
DE4218378A1
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DE
Germany
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housing
frame
cover
additional
vol
Prior art date
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DE4218378A
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English (en)
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DE4218378C2 (de
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Klaus Hagemeister
Heinz Penz
Joachim Boehme
Hans-Juergen Schroeder
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Walter Rose GmbH and Co KG
Original Assignee
Walter Rose GmbH and Co KG
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Publication date
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    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B6/00Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings
    • G02B6/46Processes or apparatus adapted for installing or repairing optical fibres or optical cables
    • G02B6/47Installation in buildings
    • G02B6/475Mechanical aspects of installing cables in ducts or the like for buildings
    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B6/00Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings
    • G02B6/44Mechanical structures for providing tensile strength and external protection for fibres, e.g. optical transmission cables
    • G02B6/4439Auxiliary devices
    • G02B6/444Systems or boxes with surplus lengths
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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Optics & Photonics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft einen Kabelanschlußkasten für Lichtwellenleiter mit einem auf einer Hauswand oder dgl. zu montierenden Gehäuse und einem abnehmbaren Deckel.
Lichtwellenleiter finden eine immer weitere Verbreitung in den Medienverteilernetzen. Diese Leiter haben bei ihrer Verarbeitung Besonderheiten, die beispielsweise bei herkömmlichen Kupferkabeln in dieser Form nicht auftauchen. So dürfen beispielsweise die Biegeradien der Lichtwellenleiter ein bestimmtes Maß nicht unterschreiben, insbesondere ist es aber auch notwendig, bei der Erstellung von Spleißen die Lichtwellenleiterenden in eigens dafür konzipierte Geräte einzulegen, um sie dann stumpf miteinander verschweißen zu können. Dazu muß ein gewisser Arbeitsspielraum gewährleistet sein, d. h. es muß sichergestellt werden, daß die Lichtwellenleiterenden in die Arbeitsebene des entsprechenden Monteurs verbracht werden können.
Hierzu ist aus der DE 35 30 344 A1 der Anmelderin ein gattungsgemäßer Kabelanschlußkasten für Lichtwellenleiter bekannt geworden, der an das spezielle Einsatzgebiet der Lichtwellenleiter angepaßt ist und eine leichte Handhabbarkeit, insbesondere bei der Erstellung von Spleißen, ermöglicht. Von Nachteil bei diesem bekannten Kabelanschlußkasten ist jedoch, daß dieser Kasten, einmal montiert, nicht dazu geeignet ist, nachträglich noch weitere Lichtwellenleiter aufzunehmen, da dazu das Gehäusevolumen nicht ausreicht. Es ist deshalb erforderlich, entweder ein neues, entsprechend größeres Gehäuse zu montieren, was mit entsprechendem Aufwand verbunden ist, oder der Gehäusedeckel ist mit Abstand zum Gehäuse mit zusätzlichen Befestigungsmitteln, wie Klebebändern oder dgl., am Gehäuse zu befestigen, was jedoch keine befriedigende Lösung darstellt.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines derartigen Kabelanschlußkastens, der auf einfache Weise ein nachträgliches zusätzliches Einführen von Lichtwellenleitern mit entsprechend größerem Raumbedarf der Lichtwellenleiterenden ermöglicht.
Diese Aufgabe wird mit einem Kabelanschlußkasten der eingangs bezeichneten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein rahmenförmiges Element zur Vergrößerung der Gehäuseseitenflächen abnehmbar am Gehäuse angeordnet ist.
Es ist somit auf überraschend einfache Weise möglich, das Volumen des Kabelanschlußkastens je nach Bedarf zu vergrößern, indem durch Einsetzen des erfindungsgemäßen rahmenförmigen Elementes die Gehäuseseitenflächen entsprechend vergrößert werden. Es ist dann nicht erforderlich, ein vollständig neues Gehäuse zu montieren, sondern das bereits montierte Gehäuse kann entsprechend weiter benutzt werden. In Anpassung an den jeweils erforderlichen Raumbedarf können dabei entsprechend rahmenförmige Elemente mit unterschiedlichen Breitenabmessungen bereitgehalten werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das rahmenförmige Element als zwischen dem Gehäuse und dem Deckel angeordneter zusätzlicher Gehäuserahmen ausgebildet ist. Zur Montage braucht dann lediglich der Gehäusedeckel abgenommen und der Rahmen eingefügt werden, anschließend kann der Deckel dann auf den Rahmen aufgesetzt werden.
Dabei ist vorteilhaft vorgesehen, daß der Gehäuserahmen mit Befestigungsmitteln zur Verbindung mit dem Gehäuse und dem Deckel versehen ist, wobei diese Befestigungsmittel insbesondere als Rastelemente ausgebildet sind. Es ist somit gewährleistet, daß bei leichter Montagemöglichkeit ein stabiler Kasten zur Verfügung steht, der bei Bedarf aber auch leicht wieder demontierbar ist. Dabei sind die Befestigungsmittel entsprechend an die vorhandenen Befestigungsmittel des Gehäuses und des Deckels angepaßt.
Eine ganz besonders zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß das rahmenförmige Element als integraler Bestandteil des Deckels ausgebildet ist. Ein so ausgestalteter Deckel läßt sich dann als alleiniges Mittel zur Vergrößerung des Kastenvolumens einsetzen, es ist aber auch mögich, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist, sowohl einen derart ausgestalteten Deckel als auch einen zusätzlichen Gehäuserahmen einzusetzen. Dabei ist vorgesehen, Gehäuserahmen und Gehäusedeckel jeweils mit unterschiedlicher Seitenflächenbreite bereitzuhalten, um auf einfache Weise Kabelanschlußkästen mit unterschiedlichen Volumina verwirklichen zu können.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise näher erläutert. Diese zeigt jeweils in perspektivischer Darstellung in
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Kabelanschlußkasten in Explosionsdarstellung und
Fig. 2 einen Kabelanschlußkasten in einer anderen Ausführungsform.
Ein erfindungsgemäßer Kabelanschlußkasten für Lichtwellenleiter ist in der Zeichnung allgemein mit 1 bezeichnet. Dieser Kabelanschlußkasten 1 weist zunächst ein gebäudefestes Gehäuse 2 auf, das fest an einer Hauswand 3 montiert ist, und zwar beispielsweise durch Verschraubung des Gehäuses 2 an der Wand 3, was durch Schrauben 4 in der Zeichnung angedeutet ist.
In dieses Gehäuse werden Lichtwellenleiterkabel 5 eingeführt und Lichtwellenleiterkabel 6 ausgeführt, wobei diese Kabel im Gehäuseinneren in einer Spleißkassette 7 miteinander verbunden bzw. entsprechend verzweigt sind. Für den Ein- bzw. Auslaß der Leiterkabel 5 und 6 weist das Gehäuse als Kabeleinführungen ausgebildete Zugentlastungen 7 auf, die schubladenartig in das Gehäuse 2 eingesetzt sind.
Nach dem Einführen der Lichtwellenleiter und Erstellen entsprechender Spleiße wird das Gehäuse 2 herkömmlicherweise mit einem Deckel verschlossen, der in der Zeichnung nicht dargestellt ist. Soll nun jedoch eine Nachrüstung erfolgen, d. h. sollen weitere Lichtwellenleiter 5 bzw. 6 in den Kabelanschlußkasten 2 eingeführt werden, so ist es erforderlich, das Kastenvolumen zu vergrößern. Hierzu sieht die Erfindung ein rahmenförmiges Element 8 zur Vergrößerung der Gehäuseseitenflächen vor. Dieses rahmenförmige Element besteht im dargestellten Ausführungsbeispiel aus zwei Teilen, nämlich einem zusätzlichen rahmenförmigen Element 9 und einem Gehäusedeckel 10 mit Seitenflächen 11, die einen Teil der Gehäuseseitenflächen bilden.
Der zusätzliche Gehäuserahmen 9 ist an die Außenabmessungen des Gehäuses 2 angepaßt und ist mit Befestigungsmitteln zur Festlegung am Gehäuse 2 und am Deckel 10 versehen. Diese Befestigungsmittel sind im dargestellten Ausführungsbeispiel als Rastelemente 12 am Gehäuse 2 und Rastelemente 13 am Gehäuserahmen 9 ausgebildet.
Nach dem Aufsetzen des Gehäuserahmens 9 auf das Gehäuse 2 wird der Gehäusedeckel 10 aufgesetzt und anschließend mittels nicht dargestellter Befestigungsschrauben, die den Gehäuserahmen 9 durchdringen, am Gehäuse 2 festgelegt. In der Zeichnung sind im Gehäusedeckel 10 entsprechende Schraubbohrungen 14 und im Gehäuse 2 entsprechende Hohlzapfen 15 angedeutet.
Je nach dem jeweils erforderlichen Raumbedarf im Anschlußkasten 1 kann das rahmenförmige Element 8 nur von einem Gehäuserahmen 9 mit herkömmlichem Deckel ohne Seitenflächen oder, wie dargestellt, mit entsprechend ausgebildetem Gehäusedeckel 10 und Gehäuserahmen 9 gebildet werden. Dabei ist es selbstverständlich möglich, Deckel bzw. Gehäuserahmen mit unterschiedlicher Breite bereitzuhalten, um unterschiedlich große Kastenvolumina realisieren zu können.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform, bei der kein Gehäuserahmen vorgesehen ist, sondern nur ein Deckel 10, bei dem das rahmenförmige Element (Seitenflächen 11) in den Deckel integriert ist, es ist also kein zusätzlicher Rahmen vorgesehen. Dabei ist ebenfalls vorgesehen, je nach erforderlichem Raumbedarf Deckel mit unterschiedlichen Breiten der Seitenwände 11 bereitzuhalten.
Natürlich ist die Erfindung nicht auf das in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind möglich, ohne den Grundgedanken zu verlassen. So können insbesondere die Befestigungs- und Rastmittel 12, 13, 14 anders ausgebildet sein, d. h. es könnte auch der Gehäuserahmen 9 am Gehäuse 2 und der Gehäusedeckel 10 dann am Gehäuserahmen 9 befestigt sein und dgl. mehr.

Claims (5)

1. Kabelanschlußkasten für Lichtwellenleiter mit einem auf einer Hauswand oder dgl. zu montierenden Gehäuse und einem abnehmbaren Deckel, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein rahmenförmiges Element (8) zur Vergrößerung der Gehäuseseitenflächen abnehmbar am Gehäuse (2) angeordnet ist.
2. Kabelanschlußkasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das rahmenförmige Element (8) als zwischen dem Gehäuse (2) und dem Deckel (10) angeordneter zusätzlicher Gehäuserahmen (9) ausgebildet ist.
3. Kabelanschlußkasten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuserahmen (9) mit Befestigungsmitteln (12, 13) zur Verbindung mit dem Gehäuse (2) und dem Deckel (10) versehen ist.
4. Kabelanschlußkasten nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel als Rastelemente (12, 13) ausgebildet sind.
5. Kabelanschlußkasten nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das rahmenförmige Element (8) als integraler Bestandteil des Deckels (10) ausgebildet ist.
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