DE3843643A1 - Schleppvorrichtung fuer fahrzeugraeder in autowaschanlagen - Google Patents
Schleppvorrichtung fuer fahrzeugraeder in autowaschanlagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schleppvorrichtung mit den
Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs. Sie steht im
Zusatzverhältnis zum Hauptpatent P 38 30 910.6.
Aus der US-PS 30 58 433, der US-PS 41 94 449 und der
DE-OS 20 17 089 ist es bekannt, als Zugmittel zwei parallel
laufende Ketten einzusetzen, zwischen denen in Abständen
quergerichtete Schlepprollen angeordnet sind, die das Rad
des zu waschenden Fahrzeuges hintergreifen und schieben.
Die seitliche Führung des Rades übernehmen starr
angeordnete Schienen.
Bei diesen Schleppvorrichtung kann es zum Ausbrechen des
Fahrzeugrades aus der Schleppspur kommen, was regelmäßig
Beschädigungen am Fahrzeug und der Waschanlage zur Folge
hat. Schwierigkeiten bereiten in gewissen Fällen auch
Fahrzeuge mit Breitreifen, die nicht oder nur knapp in die
Schleppspur passen.
Aus der US-PS 37 31 637 und der Literaturstelle DE-Z, FAZ,
16. Juli 1988, Nr. 164, S. 31, "Bedroht: Alu-Felgen in der
Waschanlage" ist eine Variante hierzu bekannt, in der die
Fahrzeugräder statt an ortsfesten Schienen an der offen
mitlaufenden Schleppkette seitlich geführt werden.
Breitreifen sollen auf der Schleppkette stehend
mitgeschleppt werden.
In der Praxis hat sich dies als zu wenig betriebssicher
herausgestellt. Die Schleppketten können durch die
Reaktionskräfte am Rad aus der Spur geraten und sogar vom
Antriebsrad springen. Fahrzeuge mit Breitreifen, die in der
Laufbahn keinen Platz finden, müssen auf die laufenden
Ketten auffahren, was keine sichere Plazierung erlaubt und
eine erhebliche Unfallgefahr bedingt.
Mit der Lehre des Hauptpatentes P 38 30 910.6 werden diese
Nachteile überwunden. Bei dieser Schleppvorrichtung
übernehmen vom Zugmittel mitgeschleppte Gleitsteine die
seitliche Räderführung beim Transport. Überbreite Reifen
werden von den Gleitsteinen untergriffen und aufgeladen.
Wenn die Gleitsteine höher als das benachbarte Zugmittel
oder dessen Abdeckung sind, können die Reifen beliebig
breit sein und auch seitlich über das Zugmittel vorstehen.
Beim Einfahren in die Waschanlage kann das Fahrzeugrad
zwischen den aufeinanderfolgenden Gleitsteinen
behinderungsfrei sowie ohne Kontakt mit bewegten
Schleppvorrichtungsteilen auf der Lauffläche positioniert
werden und wird erst vom nächsten herannahenden Gleitstein
aufgeladen. Hierdurch ergibt sich eine hohe Betriebs- und
Unfallsicherheit.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Schleppvorrichtung mit mitbewegten Gleitsteinen
weiterzuentwickeln und zu verbessern.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im
Kennzeichen des Hauptanspruchs.
Die Anschrägung der Gleitsteine hat den Vorteil, daß ein
unerwünschtes Aufreiten des Rades in allen Situationen mit
Sicherheit vermieden wird. Sie dient auch dem verbesserten
Schutz des Rades und insbesondere der Felgen. Ist die
Anschrägung an beiden gegenüberliegenden Gleitsteinen
vorhanden, entsteht eine Trichterführung, die auch die
sichere Aufnahme und Führung von Breitreifen gestattet, die
noch nicht über die Gleitsteine beidseitig vorstehen, aber
auch keinen Platz in der Laufbahn mehr finden.
Die erfindungsgemäße Anschrägung der Gleitsteine kann nicht
nur bei den Gleitsteinen nach dem Hauptpatent Verwendung
finden, sondern läßt sich mit Erfolg auch für jegliche mit
dem Zugmittel mitgeführte Leitelemente einsetzen. Dies
können beispielsweise auch auf eine Kette direkt
aufgesetzte Tragelemente oder auch ein direkt in Form von
Gleitsteinen konzipiertes Zugmittel sein. Dies wäre
beispielsweise eine entsprechend gestaltete Kettenlasche.
Für eine optimale Abweiswirkung und Breitreifen-
Stützfunktion empfiehlt sich ein Neigungswinkel der
Anschrägung von 20-30° gegen die Vertikale. Zusätzlich
kann das erste Glied der Gleitsteine eine nach innen
gerichtete Leitfläche aufweisen.
Im weiteren ist vorgesehen, die Gleitsteine nicht nur vor,
sondern auch hinter der Schlepprolle anzuordnen. Dies läßt
sich mit den Gleitsteinen gem. Hauptpatent und den
Gleitsteinen mit der Anschrägung nach Anspruch 1
realisieren. Es entsteht hierbei im Verbund der Gleitsteine
und der Schlepprolle ein H-förmiger Schleppschuh. Der
hintere Gleitsteinbereich gestattet vor allem eine Führung
der Vorderräder, falls durch einen Rollensprung einmal die
Hinterräder geschleppt werden sollten und die Vorderräder
freilaufen. In diesem Fall kommt auch die Anschrägung der
Gleitsteine mit ihrer verbesserten Abweisfunktion besonders
vorteilhaft zum Tragen. Um der Führungsfunktion für die
Vorderräder der meisten vorhandenen Fahrzeuge gerecht zu
werden, besitzt der hintere Gleitsteinbereich einen
gewissen Abstand zur nächsthinteren Schlepprolle, der auf
den üblichen oder auch den kleinsten Achsabstand abgestimmt
ist. Dementsprechend ergeben sich gewisse Längen des
hinteren Gleitsteinbereichs. Wird letztere relativ groß
gewählt, können Kleinwagen mit kurzem Radabstand auch bei
geschleppten Vorderrädern an allen Rädern eine seitliche
Führung durch die Gleitsteine erfahren.
Für eine leichte Montage und Demontage der Gleitsteine
sowie aus Verschleißgründen empfiehlt es sich, die
Gleitsteine jeweils aus einer Reihe getrennter Glieder
auszubilden, die mit dem Zugmittel einzeln verbunden sind.
Diese Konstruktion ist einfach und vom Verschleiß her
besonders betriebssicher. Die Gliederlänge entspricht im
bevorzugten Ausführungsbeispiel dem Teilungsabstand der
Kette bzw. der entsprechenden Größe eines beliebig anders
gestalteten Zugmittels. Es ist darüber hinaus auch möglich,
einzelne Glieder durch Gelenke entsprechend der Lehre des
Hauptpatentes miteinander zu verbinden und damit eine
größere Länge der Einzelglieder zu erzielen. Die Anordnung
getrennter Glieder eignet sich sowohl für eine
Gleitsteinform nach dem Hauptpatent, wie auch nach Anspruch
1.
Für die Montage der Gleitsteine an einer Schleppkette
empfiehlt es sich generell, Kettenlaschen mit einer
vergrößerten Plattenfläche zur Montage der Gleitsteine bzw.
deren Glieder vorzusehen. Hierdurch sind die
Verbindungsstellen ohne Demontage der Kette frei
zugänglich.
Für beliebige Formen der Gleitsteine empfiehlt sich ferner
auch die Anordnung einer Stufe an der oberen rückwärtigen
Längskante zum Eingriff der Zugmittelabdeckung. Hierdurch
wird der Gleitstein allseitig geführt und gegen Abheben
oder seitliches Ausbrechen gesichert.
Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und
schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Schleppvorichtung mit einem Fahrzeug in
abgebrochener Seitenansicht,
Fig. 2 einen abgebrochenen und vergrößerten Schnitt gemäß
Schnittlinie II-II durch die Schleppvorrichtung von
Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Detaildarstellung der
Schleppvorrichtung von Fig. 1,
Fig. 4 ein perspektivische Darstellung eines Gliedes des
Gleitsteins und
Fig. 5 eine Kettenlasche in Draufsicht.
In den Zeichnungen sind Ausschnitte einer
Schleppvorrichtung (1) für eine Autowaschanlage
dargestellt, die aus einem endlos umlaufenden Zugmittel
(3), mehreren Gleitsteinen (10) und Schlepprollen (7)
besteht. Das Zugmittel (3) besitzt jeweils zwei Stränge,
die beidseits der Laufbahn (8) für das Fahrzeugrad
angeordnet sind. Gemäß den unterschiedlichen
Ausführungsbeispielen kann das Zugmittel aus zwei Ketten
(4) oder Seilen bestehen, die auf geeignete Weise in
Längsrichtung geführt sind. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel handelt es sich um Ketten (4).
Innerhalb und längs der Ketten (4) sind beidseits der
Laufbahn (8) Führungsschienen (9) angeordnet, auf denen die
Gleitsteine (10) längsbeweglich gelagert und geführt sind.
Die Gleitsteine (10) weisen eine U-förmige Führungsnut (29)
auf, mit der die Führungsschienen (9) umgriffen werden. Die
Gleitsteine (10) stützen sich auf ihnen und/oder der
Laufbahn (8) ab. Die Lagerung kann über Rollen oder
Gleitflächen erfolgen. Die Führungsnuten (29) sind an den
Enden trichterförmig angefast (nicht dargestellt). Dies
erleichtert das Aufggleiten auf die Schienen (9).
Die Gleitsteine (10) sind in Abständen am Zugmittel (3)
befestigt, wobei sich die Gleitsteine eines Paares jeweils
in Schlepprichtung (23) auf gleicher Höhe befinden. Die
Gleitsteine umgeben und führen das Rad (2) seitlich, wobei
sie sich mit diesem bewegen. Das Rad (2) wird hierbei durch
die quergerichtete und drehbar gelagerte Schlepprolle (7)
geschoben. Die Gleitsteine (10) sind in Schlepprichtung
(23) vor und hinter der Schlepprolle (7) angeordnet (vgl.
Fig. 1). Sie bilden zusammen einen H-förmigen Schleppschuh
(12).
Wie Fig. 2 verdeutlicht, umgeben die Gleitsteine (10) ein
normal breites Fahrzeugrad (2) mit mehr oder weniger
seitlichem Abstand. Sollte das geschleppte Rad aus der Spur
geraten und schräg an einen Gleitstein (10) anlaufen, wird
es an diesem wieder geradegerichtet. Da die Gleitsteine
(10) mit dem Rad (2) mitbewegt werden, reitet es nicht auf.
Um das Rad sicher führen zu können, besitzen die
Gleitsteine (10) im vor der Schlepprolle gelegenen Bereich
(33) eine ausreichende Länge, vorzugsweise von mindestens
3/4 des maximal zu erwartenden Raddurchmessers.
Der hintere Gleitsteinbereich (32) dient zur Führung der
Vorderräder, falls es einmal zu einem Rollensprung kommen
sollte und das Fahrzeug am Hinterrad von der
nächstfolgenden Schlepprolle (7) geschoben wird. In diesem
Fall werden Vorder- und Hinterräder geführt und zwar von
den vorderen und hinteren Gleitsteinbereichen (32, 33)
verschiedener Schlepprollen (7).
Zu diesem Zweck ist die Länge des hinteren
Gleitsteinbereiches (32) bzw. dessen Abstand zur
nächstfolgenden Schlepprolle (7) auf die zu erwartenden
Radstände der Fahrzeuge abgestimmt. Der zur Zeit kleinste
bekannte PKW-Radstand beträgt ca. 1,80 m. Für diesen Fall
wird ein Abstand des Gleitsteinendes zur nächsthinteren
Schlepprolle (7) von ca. 1,70 m gewählt. Bei einem
Schlepprollenabstand von ca. 3,20 m ergibt sich hieraus
eine Länge des hinteren Gleitsteinbereiches (32) von
1,50 m.
Bei der Mehrzahl der Fahrzeuge liegen die Radabstände
jedoch über 2 m. In der Praxis hat sich damit auch ein
Abstand von 2,30 m bzw. eine Länge des hinteren
Gleitsteinbereiches (32) von 0,90 m als ausreichend
erwiesen.
In Variation zum gezeigten Ausführungsbeispiel mit mehreren
mit Abstand hintereinander angeordneten Gleitsteinen kann
auch ein über die gesamte Länge des einzelnen Zugmittels
(3) durchgehender und insoweit endloser Gleitstein
eingesetzt werden.
Zur Vermeidung von Beschädigung des anlaufenden Rades und
als besondere Sicherheit gegen Aufreiten weist die zur
Laufbahn (8) gekehrte Innenseite der Gleitsteine (10) eine
Anschrägung (26) auf. Diese fällt von der Oberkante des
Gleitsteins (10) zur Laufbahn (8) hin ab und geht ein Stück
über dem Boden in einen vertikalen Abfall über, der ein
Untergreifen des Reifens (30) verhindert (vgl. Fig. 2). Der
Neigungswinkel Alpha beträgt vorzugsweise zwischen 20° und
30° gegen die Vertikale.
Die Anschrägung (26) weist das anstreifende Rad ab und läßt
es auf die Laufbahn (8) zurückgleiten. Durch die beiden
gegeneinander gerichteten Anschrägungen (26) der
Gleitsteinpaarung entsteht ferner ein Anlagetrichter, der
Breitreifen sicher und zentriert aufnimmt und einen
einseitigen Bodenkontakt der Radränder vermeidet. Wie aus
Fig. 2 ersichtlich, kommen durch die Anschrägung (26) die
Oberkanten der Gleitsteine (10) auch für extreme
Niederquerschnittsreifen in genügenden Abstand zum
Felgenbett (31).
Am in Schlepprichtung (23) vorderen Ende können die
Gleitsteine (10) ferner eine nach innen zur Laufbahn (8)
geneigte Anschrägung (16) aufweisen. Diese dient als
Leitfläche, um das Rad (2) beim Anlaufen nach innen in die
Schleppspur zu zwingen. Die Anschrägung kann gegebenenfalls
zusätzlich eine nach vorn abfallende Komponente besitzen,
um ein Untergreifen und Aufladen von Breitreifen zu
erleichtern.
An der rückwärtigen Oberkante haben die Gleitsteine (10)
eine längslaufende Stufe (27). In diese greifen die
L-förmigen Abdeckungen (19) des Zugmittels (3) mit Spiel
ein und verhindern ein Abheben der Gleitsteine (10) (vgl.
Fig. 2). Außerdem sind die Gleitsteine (10) hierdurch
zusätzlich gegen vom Rad (2) ausgeübte Querkräfte
abgestützt und können nicht kippen.
Trotz der Anschrägung (26) kann noch eine verkleinerte
Deckfläche der Gleitsteine als Radauflage vorhanden sein.
Diese ragt vorzugsweise nach oben über die
Zugmittelabdeckung (19), um einen aufgeladenen Breitreifen
beim Transport darüber hinwegzuheben. Das Rad kann je nach
Reifenbreite beim Einfahren in die Waschanlage im Raum
zwischen den Zugmittelabdeckungen (19) oder bei Überbreite
auch auf den Zugmittelabdeckungen (19) positioniert werden.
Um ein Herabrollen von den Gleitsteinen (10) nach hinten zu
verhindern, steht die Schlepprolle (7) nach oben über die
Gleitsteine (10) vor.
Die Gleitsteine (10) bestehen im gezeigten
Ausführungsbeispiel jeweils aus einer Reihe von mehreren
selbständigen Gliedern (13), die in Schlepprichtung (23)
hintereinander angeordnet sind. Sie weisen zwischen sich
einen geringfügigen Abstand auf, um der Biegung des
umlaufenden Zugmittels (3) an den Umlenkpunkten folgen zu
können. Alternativ können die Glieder (13) auch
aneinanderstoßen und am unteren Seitenrand V-förmige
Aussparungen besitzen.
Die Glieder sind einzeln am Zugmittel (3) befestigt. Bei
einer Kette (4) sind sie an den Kettenlaschen (28)
montiert. Wie Fig. 4 und 5 zeigen, sind hierfür diese
Kettenlaschen (28) mit einer vergrößerten Montageplatte
(34) versehen, die sich zwischen den Kettenaugen (35) nach
oben erstreckt. Die Montageplatte (34) liegt plan an der
Rückwand der Glieder (13) an und ist mit dieser an mehreren
Stellen durch Schrauben oder Bolzen (11) oberhalb der
normalen Laschenhöhe verbunden. Die Verbindungsstellen sind
dadurch ohne Demontage der Kette (4) zugänglich und
erlauben einen schnellen Austausch der Glieder (13).
Die Schlepprollen (7) sind alternativ an den Gleitsteinen
(10) drehbar gelagert oder direkt mit dem Zugmittel (3)
verbunden. Sie können ihrerseits eine Längsführung haben,
beispielsweise in Form seitlicher, radial vorstehender
Bundrollen, die in eine Bodenrinne greifen. In Bodennähe
vor den Schlepprollen (7) ist jeweils ein quergerichteter,
stabförmiger Abweiser angeordnet, der beidseits an den
Gleitsteinen (10) oder an der Schlepprolle (7) befestigt
ist.
Variationen der dargestellten Ausführungsform sind in
verschiedener Hinsicht analog dem Hauptpatent möglich. Dies
betrifft aushängbare Gleitsteine bzw. deren Einzelglieder,
andere Gestaltungen des Zugmittels, freilaufende Zugmittel
etc. Die Schleppvorrichtung (1) kann in einer
Autowaschanlage einfach oder doppelt mit entsprechender
Zugmittelsynchronisierung vorhanden sein.
Stückliste
1 Schleppvorrichtung
2 Fahrzeugrad
3 Zugmittel
4 Kette
5 -
6 -
7 Schlepprolle
8 Laufbahn, Lauffläche
9 Führungsschiene
10 Gleitstein
11 Bolzen, Schraube
12 Schleppschuh, H-förmig
13 Glied
14 -
15 -
16 Leitfläche, Anschrägung
17 -
18 -
19 Zugmittelabdeckung, Abdeckung
20 -
21 -
22 -
23 Schlepprichtung
24 -
25 -
26 Anschrägung
27 Stufe
28 Kettenlasche
29 Führungsnut
30 Reifen
31 Felgenbett
32 Hinterer Gleitsteinbereich
33 Vorderer Gleitsteinbereich
34 Montageplatte
35 Kettenauge
2 Fahrzeugrad
3 Zugmittel
4 Kette
5 -
6 -
7 Schlepprolle
8 Laufbahn, Lauffläche
9 Führungsschiene
10 Gleitstein
11 Bolzen, Schraube
12 Schleppschuh, H-förmig
13 Glied
14 -
15 -
16 Leitfläche, Anschrägung
17 -
18 -
19 Zugmittelabdeckung, Abdeckung
20 -
21 -
22 -
23 Schlepprichtung
24 -
25 -
26 Anschrägung
27 Stufe
28 Kettenlasche
29 Führungsnut
30 Reifen
31 Felgenbett
32 Hinterer Gleitsteinbereich
33 Vorderer Gleitsteinbereich
34 Montageplatte
35 Kettenauge
Claims (11)
1. Schleppvorrichtung für Fahrzeugräder in
Autowaschanlagen mit einer Laufbahn für die Räder,
einem Zugmittel und mehreren, in Abständen damit
verbundenen, quergerichteten Schlepprollen sowie
mehreren mitgeschleppten, die Räder seitlich
führenden Gleitsteinen, insbesondere nach Hauptpatent
P 38 30 910.6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gleitsteine (10) an der Innenseite eine zur
Laufbahn (8) geneigte Anschrägung (26) aufweisen.
2. Schleppvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschrägung (26)
einen Winkel von 20-30° gegen die Vertikale aufweist.
3. Schleppvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das in
Schlepprichtung (23) vordere Glied (13) der
Gleitsteine (10) eine stirnseitige schräge Leitfläche
(16) aufweist.
4. Schleppvorrichtung für Fahrzeugräder in
Autowaschanlagen mit einer Laufbahn für die Räder,
einem Zugmittel und mehreren, in Abständen damit
verbundenen, quergerichteten Schlepprollen sowie
mehreren mitgeschleppten, die Räder seitlich
führenden Gleitsteinen, nach Hauptpatent
P 38 30 910.6 oder Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gleitsteine (10)
sich vor und hinter die zugeordnete Schlepprolle (7)
erstrecken.
5. Schleppvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand vom Ende
des hinteren Gleitsteinbereichs (32) zur nächsten
Schlepprolle (7) kleiner als der Achsabstand von
Kleinwagen ist.
6. Schleppvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Länge des
hinteren Gleitsteinbereichs (32) 0,9-1,5 m beträgt.
7. Schleppvorrichtung für Fahrzeugräder in
Autowaschanlagen mit einer Laufbahn für die Räder,
einen Zugmittel und mehreren, in Abständen damit
verbundenen, quergerichteten Schlepprollen sowie
mehreren mitgeschleppten, die Räder seitlich
führenden Gleitsteinen, nach Hauptpatent
P 38 30 910.6 oder einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gleitsteine (10) aus einer Reihe getrennter
Gliedern (13) bestehen, die jeder für sich mit dem
Zugmittel (3) verbunden sind.
8. Schleppvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Glieder (13) mit
Abstand zueinander angeordnet und mit den
Kettenlaschen (28) der Schleppkette (4) verbunden
sind.
9. Schleppvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die zur Verbindung
vorgesehenen Kettenlaschen (28) eine vergrößerte
Plattenfläche zwischen den Kettenaugen aufweisen.
10. Schleppvorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß
die Führungsnuten (29) der Glieder (13) stirnseitige
Anfasungen aufweisen.
11. Schleppvorrichtung für Fahrzeugräder in
Autowaschanlagen mit einer Laufbahn für die Räder,
einem Zugmittel und mehreren, in Abständen damit
verbundenen, quergerichteten Schlepprollen sowie
mehreren mitgeschleppten, die Räder seitlich
führenden Gleitsteinen, nach Hauptpatent
P 38 30 910.6 oder einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gleitsteine (10) an der oberen rückwärtigen
Längskante eine Stufe (27) aufweisen, in die der Rand
der Zugmittelabdeckung (19) ragt.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19883843643 DE3843643A1 (de) | 1988-09-10 | 1988-12-23 | Schleppvorrichtung fuer fahrzeugraeder in autowaschanlagen |
| EP19890116732 EP0359162A3 (de) | 1988-09-10 | 1989-09-09 | Schleppvorrichtung für Fahrzeugräder in Autowaschanlagen |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19883830910 DE3830910C1 (de) | 1988-09-10 | 1988-09-10 | |
| DE19883843643 DE3843643A1 (de) | 1988-09-10 | 1988-12-23 | Schleppvorrichtung fuer fahrzeugraeder in autowaschanlagen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3843643A1 true DE3843643A1 (de) | 1990-06-28 |
Family
ID=25872112
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19883843643 Granted DE3843643A1 (de) | 1988-09-10 | 1988-12-23 | Schleppvorrichtung fuer fahrzeugraeder in autowaschanlagen |
Country Status (2)
| Country | Link |
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| EP (1) | EP0359162A3 (de) |
| DE (1) | DE3843643A1 (de) |
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1989
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Also Published As
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