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DE3843643A1 - Schleppvorrichtung fuer fahrzeugraeder in autowaschanlagen - Google Patents

Schleppvorrichtung fuer fahrzeugraeder in autowaschanlagen

Info

Publication number
DE3843643A1
DE3843643A1 DE19883843643 DE3843643A DE3843643A1 DE 3843643 A1 DE3843643 A1 DE 3843643A1 DE 19883843643 DE19883843643 DE 19883843643 DE 3843643 A DE3843643 A DE 3843643A DE 3843643 A1 DE3843643 A1 DE 3843643A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sliding blocks
wheels
towing device
several
towing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19883843643
Other languages
English (en)
Inventor
Walter Fritsche
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Washtec Holding GmbH
Original Assignee
Kleindienst GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE19883830910 external-priority patent/DE3830910C1/de
Application filed by Kleindienst GmbH and Co KG filed Critical Kleindienst GmbH and Co KG
Priority to DE19883843643 priority Critical patent/DE3843643A1/de
Priority to EP19890116732 priority patent/EP0359162A3/de
Publication of DE3843643A1 publication Critical patent/DE3843643A1/de
Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60SSERVICING, CLEANING, REPAIRING, SUPPORTING, LIFTING, OR MANOEUVRING OF VEHICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60S3/00Vehicle cleaning apparatus not integral with vehicles
    • B60S3/004Conveyors for vehicle cleaning apparatus
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G19/00Conveyors comprising an impeller or a series of impellers carried by an endless traction element and arranged to move articles or materials over a supporting surface or underlying material, e.g. endless scraper conveyors
    • B65G19/02Conveyors comprising an impeller or a series of impellers carried by an endless traction element and arranged to move articles or materials over a supporting surface or underlying material, e.g. endless scraper conveyors for articles, e.g. for containers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Cleaning, Maintenance, Repair, Refitting, And Outriggers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Schleppvorrichtung mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs. Sie steht im Zusatzverhältnis zum Hauptpatent P 38 30 910.6.
Aus der US-PS 30 58 433, der US-PS 41 94 449 und der DE-OS 20 17 089 ist es bekannt, als Zugmittel zwei parallel laufende Ketten einzusetzen, zwischen denen in Abständen quergerichtete Schlepprollen angeordnet sind, die das Rad des zu waschenden Fahrzeuges hintergreifen und schieben. Die seitliche Führung des Rades übernehmen starr angeordnete Schienen.
Bei diesen Schleppvorrichtung kann es zum Ausbrechen des Fahrzeugrades aus der Schleppspur kommen, was regelmäßig Beschädigungen am Fahrzeug und der Waschanlage zur Folge hat. Schwierigkeiten bereiten in gewissen Fällen auch Fahrzeuge mit Breitreifen, die nicht oder nur knapp in die Schleppspur passen.
Aus der US-PS 37 31 637 und der Literaturstelle DE-Z, FAZ, 16. Juli 1988, Nr. 164, S. 31, "Bedroht: Alu-Felgen in der Waschanlage" ist eine Variante hierzu bekannt, in der die Fahrzeugräder statt an ortsfesten Schienen an der offen mitlaufenden Schleppkette seitlich geführt werden. Breitreifen sollen auf der Schleppkette stehend mitgeschleppt werden.
In der Praxis hat sich dies als zu wenig betriebssicher herausgestellt. Die Schleppketten können durch die Reaktionskräfte am Rad aus der Spur geraten und sogar vom Antriebsrad springen. Fahrzeuge mit Breitreifen, die in der Laufbahn keinen Platz finden, müssen auf die laufenden Ketten auffahren, was keine sichere Plazierung erlaubt und eine erhebliche Unfallgefahr bedingt.
Mit der Lehre des Hauptpatentes P 38 30 910.6 werden diese Nachteile überwunden. Bei dieser Schleppvorrichtung übernehmen vom Zugmittel mitgeschleppte Gleitsteine die seitliche Räderführung beim Transport. Überbreite Reifen werden von den Gleitsteinen untergriffen und aufgeladen. Wenn die Gleitsteine höher als das benachbarte Zugmittel oder dessen Abdeckung sind, können die Reifen beliebig breit sein und auch seitlich über das Zugmittel vorstehen. Beim Einfahren in die Waschanlage kann das Fahrzeugrad zwischen den aufeinanderfolgenden Gleitsteinen behinderungsfrei sowie ohne Kontakt mit bewegten Schleppvorrichtungsteilen auf der Lauffläche positioniert werden und wird erst vom nächsten herannahenden Gleitstein aufgeladen. Hierdurch ergibt sich eine hohe Betriebs- und Unfallsicherheit.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schleppvorrichtung mit mitbewegten Gleitsteinen weiterzuentwickeln und zu verbessern.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Kennzeichen des Hauptanspruchs.
Die Anschrägung der Gleitsteine hat den Vorteil, daß ein unerwünschtes Aufreiten des Rades in allen Situationen mit Sicherheit vermieden wird. Sie dient auch dem verbesserten Schutz des Rades und insbesondere der Felgen. Ist die Anschrägung an beiden gegenüberliegenden Gleitsteinen vorhanden, entsteht eine Trichterführung, die auch die sichere Aufnahme und Führung von Breitreifen gestattet, die noch nicht über die Gleitsteine beidseitig vorstehen, aber auch keinen Platz in der Laufbahn mehr finden.
Die erfindungsgemäße Anschrägung der Gleitsteine kann nicht nur bei den Gleitsteinen nach dem Hauptpatent Verwendung finden, sondern läßt sich mit Erfolg auch für jegliche mit dem Zugmittel mitgeführte Leitelemente einsetzen. Dies können beispielsweise auch auf eine Kette direkt aufgesetzte Tragelemente oder auch ein direkt in Form von Gleitsteinen konzipiertes Zugmittel sein. Dies wäre beispielsweise eine entsprechend gestaltete Kettenlasche.
Für eine optimale Abweiswirkung und Breitreifen- Stützfunktion empfiehlt sich ein Neigungswinkel der Anschrägung von 20-30° gegen die Vertikale. Zusätzlich kann das erste Glied der Gleitsteine eine nach innen gerichtete Leitfläche aufweisen.
Im weiteren ist vorgesehen, die Gleitsteine nicht nur vor, sondern auch hinter der Schlepprolle anzuordnen. Dies läßt sich mit den Gleitsteinen gem. Hauptpatent und den Gleitsteinen mit der Anschrägung nach Anspruch 1 realisieren. Es entsteht hierbei im Verbund der Gleitsteine und der Schlepprolle ein H-förmiger Schleppschuh. Der hintere Gleitsteinbereich gestattet vor allem eine Führung der Vorderräder, falls durch einen Rollensprung einmal die Hinterräder geschleppt werden sollten und die Vorderräder freilaufen. In diesem Fall kommt auch die Anschrägung der Gleitsteine mit ihrer verbesserten Abweisfunktion besonders vorteilhaft zum Tragen. Um der Führungsfunktion für die Vorderräder der meisten vorhandenen Fahrzeuge gerecht zu werden, besitzt der hintere Gleitsteinbereich einen gewissen Abstand zur nächsthinteren Schlepprolle, der auf den üblichen oder auch den kleinsten Achsabstand abgestimmt ist. Dementsprechend ergeben sich gewisse Längen des hinteren Gleitsteinbereichs. Wird letztere relativ groß gewählt, können Kleinwagen mit kurzem Radabstand auch bei geschleppten Vorderrädern an allen Rädern eine seitliche Führung durch die Gleitsteine erfahren.
Für eine leichte Montage und Demontage der Gleitsteine sowie aus Verschleißgründen empfiehlt es sich, die Gleitsteine jeweils aus einer Reihe getrennter Glieder auszubilden, die mit dem Zugmittel einzeln verbunden sind.
Diese Konstruktion ist einfach und vom Verschleiß her besonders betriebssicher. Die Gliederlänge entspricht im bevorzugten Ausführungsbeispiel dem Teilungsabstand der Kette bzw. der entsprechenden Größe eines beliebig anders gestalteten Zugmittels. Es ist darüber hinaus auch möglich, einzelne Glieder durch Gelenke entsprechend der Lehre des Hauptpatentes miteinander zu verbinden und damit eine größere Länge der Einzelglieder zu erzielen. Die Anordnung getrennter Glieder eignet sich sowohl für eine Gleitsteinform nach dem Hauptpatent, wie auch nach Anspruch 1.
Für die Montage der Gleitsteine an einer Schleppkette empfiehlt es sich generell, Kettenlaschen mit einer vergrößerten Plattenfläche zur Montage der Gleitsteine bzw. deren Glieder vorzusehen. Hierdurch sind die Verbindungsstellen ohne Demontage der Kette frei zugänglich.
Für beliebige Formen der Gleitsteine empfiehlt sich ferner auch die Anordnung einer Stufe an der oberen rückwärtigen Längskante zum Eingriff der Zugmittelabdeckung. Hierdurch wird der Gleitstein allseitig geführt und gegen Abheben oder seitliches Ausbrechen gesichert.
Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Schleppvorichtung mit einem Fahrzeug in abgebrochener Seitenansicht,
Fig. 2 einen abgebrochenen und vergrößerten Schnitt gemäß Schnittlinie II-II durch die Schleppvorrichtung von Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Detaildarstellung der Schleppvorrichtung von Fig. 1,
Fig. 4 ein perspektivische Darstellung eines Gliedes des Gleitsteins und
Fig. 5 eine Kettenlasche in Draufsicht.
In den Zeichnungen sind Ausschnitte einer Schleppvorrichtung (1) für eine Autowaschanlage dargestellt, die aus einem endlos umlaufenden Zugmittel (3), mehreren Gleitsteinen (10) und Schlepprollen (7) besteht. Das Zugmittel (3) besitzt jeweils zwei Stränge, die beidseits der Laufbahn (8) für das Fahrzeugrad angeordnet sind. Gemäß den unterschiedlichen Ausführungsbeispielen kann das Zugmittel aus zwei Ketten (4) oder Seilen bestehen, die auf geeignete Weise in Längsrichtung geführt sind. Im gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich um Ketten (4).
Innerhalb und längs der Ketten (4) sind beidseits der Laufbahn (8) Führungsschienen (9) angeordnet, auf denen die Gleitsteine (10) längsbeweglich gelagert und geführt sind. Die Gleitsteine (10) weisen eine U-förmige Führungsnut (29) auf, mit der die Führungsschienen (9) umgriffen werden. Die Gleitsteine (10) stützen sich auf ihnen und/oder der Laufbahn (8) ab. Die Lagerung kann über Rollen oder Gleitflächen erfolgen. Die Führungsnuten (29) sind an den Enden trichterförmig angefast (nicht dargestellt). Dies erleichtert das Aufggleiten auf die Schienen (9).
Die Gleitsteine (10) sind in Abständen am Zugmittel (3) befestigt, wobei sich die Gleitsteine eines Paares jeweils in Schlepprichtung (23) auf gleicher Höhe befinden. Die Gleitsteine umgeben und führen das Rad (2) seitlich, wobei sie sich mit diesem bewegen. Das Rad (2) wird hierbei durch die quergerichtete und drehbar gelagerte Schlepprolle (7) geschoben. Die Gleitsteine (10) sind in Schlepprichtung (23) vor und hinter der Schlepprolle (7) angeordnet (vgl. Fig. 1). Sie bilden zusammen einen H-förmigen Schleppschuh (12).
Wie Fig. 2 verdeutlicht, umgeben die Gleitsteine (10) ein normal breites Fahrzeugrad (2) mit mehr oder weniger seitlichem Abstand. Sollte das geschleppte Rad aus der Spur geraten und schräg an einen Gleitstein (10) anlaufen, wird es an diesem wieder geradegerichtet. Da die Gleitsteine (10) mit dem Rad (2) mitbewegt werden, reitet es nicht auf. Um das Rad sicher führen zu können, besitzen die Gleitsteine (10) im vor der Schlepprolle gelegenen Bereich (33) eine ausreichende Länge, vorzugsweise von mindestens 3/4 des maximal zu erwartenden Raddurchmessers.
Der hintere Gleitsteinbereich (32) dient zur Führung der Vorderräder, falls es einmal zu einem Rollensprung kommen sollte und das Fahrzeug am Hinterrad von der nächstfolgenden Schlepprolle (7) geschoben wird. In diesem Fall werden Vorder- und Hinterräder geführt und zwar von den vorderen und hinteren Gleitsteinbereichen (32, 33) verschiedener Schlepprollen (7).
Zu diesem Zweck ist die Länge des hinteren Gleitsteinbereiches (32) bzw. dessen Abstand zur nächstfolgenden Schlepprolle (7) auf die zu erwartenden Radstände der Fahrzeuge abgestimmt. Der zur Zeit kleinste bekannte PKW-Radstand beträgt ca. 1,80 m. Für diesen Fall wird ein Abstand des Gleitsteinendes zur nächsthinteren Schlepprolle (7) von ca. 1,70 m gewählt. Bei einem Schlepprollenabstand von ca. 3,20 m ergibt sich hieraus eine Länge des hinteren Gleitsteinbereiches (32) von 1,50 m.
Bei der Mehrzahl der Fahrzeuge liegen die Radabstände jedoch über 2 m. In der Praxis hat sich damit auch ein Abstand von 2,30 m bzw. eine Länge des hinteren Gleitsteinbereiches (32) von 0,90 m als ausreichend erwiesen.
In Variation zum gezeigten Ausführungsbeispiel mit mehreren mit Abstand hintereinander angeordneten Gleitsteinen kann auch ein über die gesamte Länge des einzelnen Zugmittels (3) durchgehender und insoweit endloser Gleitstein eingesetzt werden.
Zur Vermeidung von Beschädigung des anlaufenden Rades und als besondere Sicherheit gegen Aufreiten weist die zur Laufbahn (8) gekehrte Innenseite der Gleitsteine (10) eine Anschrägung (26) auf. Diese fällt von der Oberkante des Gleitsteins (10) zur Laufbahn (8) hin ab und geht ein Stück über dem Boden in einen vertikalen Abfall über, der ein Untergreifen des Reifens (30) verhindert (vgl. Fig. 2). Der Neigungswinkel Alpha beträgt vorzugsweise zwischen 20° und 30° gegen die Vertikale.
Die Anschrägung (26) weist das anstreifende Rad ab und läßt es auf die Laufbahn (8) zurückgleiten. Durch die beiden gegeneinander gerichteten Anschrägungen (26) der Gleitsteinpaarung entsteht ferner ein Anlagetrichter, der Breitreifen sicher und zentriert aufnimmt und einen einseitigen Bodenkontakt der Radränder vermeidet. Wie aus Fig. 2 ersichtlich, kommen durch die Anschrägung (26) die Oberkanten der Gleitsteine (10) auch für extreme Niederquerschnittsreifen in genügenden Abstand zum Felgenbett (31).
Am in Schlepprichtung (23) vorderen Ende können die Gleitsteine (10) ferner eine nach innen zur Laufbahn (8) geneigte Anschrägung (16) aufweisen. Diese dient als Leitfläche, um das Rad (2) beim Anlaufen nach innen in die Schleppspur zu zwingen. Die Anschrägung kann gegebenenfalls zusätzlich eine nach vorn abfallende Komponente besitzen, um ein Untergreifen und Aufladen von Breitreifen zu erleichtern.
An der rückwärtigen Oberkante haben die Gleitsteine (10) eine längslaufende Stufe (27). In diese greifen die L-förmigen Abdeckungen (19) des Zugmittels (3) mit Spiel ein und verhindern ein Abheben der Gleitsteine (10) (vgl. Fig. 2). Außerdem sind die Gleitsteine (10) hierdurch zusätzlich gegen vom Rad (2) ausgeübte Querkräfte abgestützt und können nicht kippen.
Trotz der Anschrägung (26) kann noch eine verkleinerte Deckfläche der Gleitsteine als Radauflage vorhanden sein. Diese ragt vorzugsweise nach oben über die Zugmittelabdeckung (19), um einen aufgeladenen Breitreifen beim Transport darüber hinwegzuheben. Das Rad kann je nach Reifenbreite beim Einfahren in die Waschanlage im Raum zwischen den Zugmittelabdeckungen (19) oder bei Überbreite auch auf den Zugmittelabdeckungen (19) positioniert werden. Um ein Herabrollen von den Gleitsteinen (10) nach hinten zu verhindern, steht die Schlepprolle (7) nach oben über die Gleitsteine (10) vor.
Die Gleitsteine (10) bestehen im gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils aus einer Reihe von mehreren selbständigen Gliedern (13), die in Schlepprichtung (23) hintereinander angeordnet sind. Sie weisen zwischen sich einen geringfügigen Abstand auf, um der Biegung des umlaufenden Zugmittels (3) an den Umlenkpunkten folgen zu können. Alternativ können die Glieder (13) auch aneinanderstoßen und am unteren Seitenrand V-förmige Aussparungen besitzen.
Die Glieder sind einzeln am Zugmittel (3) befestigt. Bei einer Kette (4) sind sie an den Kettenlaschen (28) montiert. Wie Fig. 4 und 5 zeigen, sind hierfür diese Kettenlaschen (28) mit einer vergrößerten Montageplatte (34) versehen, die sich zwischen den Kettenaugen (35) nach oben erstreckt. Die Montageplatte (34) liegt plan an der Rückwand der Glieder (13) an und ist mit dieser an mehreren Stellen durch Schrauben oder Bolzen (11) oberhalb der normalen Laschenhöhe verbunden. Die Verbindungsstellen sind dadurch ohne Demontage der Kette (4) zugänglich und erlauben einen schnellen Austausch der Glieder (13).
Die Schlepprollen (7) sind alternativ an den Gleitsteinen (10) drehbar gelagert oder direkt mit dem Zugmittel (3) verbunden. Sie können ihrerseits eine Längsführung haben, beispielsweise in Form seitlicher, radial vorstehender Bundrollen, die in eine Bodenrinne greifen. In Bodennähe vor den Schlepprollen (7) ist jeweils ein quergerichteter, stabförmiger Abweiser angeordnet, der beidseits an den Gleitsteinen (10) oder an der Schlepprolle (7) befestigt ist.
Variationen der dargestellten Ausführungsform sind in verschiedener Hinsicht analog dem Hauptpatent möglich. Dies betrifft aushängbare Gleitsteine bzw. deren Einzelglieder, andere Gestaltungen des Zugmittels, freilaufende Zugmittel etc. Die Schleppvorrichtung (1) kann in einer Autowaschanlage einfach oder doppelt mit entsprechender Zugmittelsynchronisierung vorhanden sein.
Stückliste
 1 Schleppvorrichtung
 2 Fahrzeugrad
 3 Zugmittel
 4 Kette
 5 -
 6 -
 7 Schlepprolle
 8 Laufbahn, Lauffläche
 9 Führungsschiene
10 Gleitstein
11 Bolzen, Schraube
12 Schleppschuh, H-förmig
13 Glied
14 -
15 -
16 Leitfläche, Anschrägung
17 -
18 -
19 Zugmittelabdeckung, Abdeckung
20 -
21 -
22 -
23 Schlepprichtung
24 -
25 -
26 Anschrägung
27 Stufe
28 Kettenlasche
29 Führungsnut
30 Reifen
31 Felgenbett
32 Hinterer Gleitsteinbereich
33 Vorderer Gleitsteinbereich
34 Montageplatte
35 Kettenauge

Claims (11)

1. Schleppvorrichtung für Fahrzeugräder in Autowaschanlagen mit einer Laufbahn für die Räder, einem Zugmittel und mehreren, in Abständen damit verbundenen, quergerichteten Schlepprollen sowie mehreren mitgeschleppten, die Räder seitlich führenden Gleitsteinen, insbesondere nach Hauptpatent P 38 30 910.6, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitsteine (10) an der Innenseite eine zur Laufbahn (8) geneigte Anschrägung (26) aufweisen.
2. Schleppvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschrägung (26) einen Winkel von 20-30° gegen die Vertikale aufweist.
3. Schleppvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das in Schlepprichtung (23) vordere Glied (13) der Gleitsteine (10) eine stirnseitige schräge Leitfläche (16) aufweist.
4. Schleppvorrichtung für Fahrzeugräder in Autowaschanlagen mit einer Laufbahn für die Räder, einem Zugmittel und mehreren, in Abständen damit verbundenen, quergerichteten Schlepprollen sowie mehreren mitgeschleppten, die Räder seitlich führenden Gleitsteinen, nach Hauptpatent P 38 30 910.6 oder Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitsteine (10) sich vor und hinter die zugeordnete Schlepprolle (7) erstrecken.
5. Schleppvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand vom Ende des hinteren Gleitsteinbereichs (32) zur nächsten Schlepprolle (7) kleiner als der Achsabstand von Kleinwagen ist.
6. Schleppvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des hinteren Gleitsteinbereichs (32) 0,9-1,5 m beträgt.
7. Schleppvorrichtung für Fahrzeugräder in Autowaschanlagen mit einer Laufbahn für die Räder, einen Zugmittel und mehreren, in Abständen damit verbundenen, quergerichteten Schlepprollen sowie mehreren mitgeschleppten, die Räder seitlich führenden Gleitsteinen, nach Hauptpatent P 38 30 910.6 oder einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitsteine (10) aus einer Reihe getrennter Gliedern (13) bestehen, die jeder für sich mit dem Zugmittel (3) verbunden sind.
8. Schleppvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Glieder (13) mit Abstand zueinander angeordnet und mit den Kettenlaschen (28) der Schleppkette (4) verbunden sind.
9. Schleppvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Verbindung vorgesehenen Kettenlaschen (28) eine vergrößerte Plattenfläche zwischen den Kettenaugen aufweisen.
10. Schleppvorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsnuten (29) der Glieder (13) stirnseitige Anfasungen aufweisen.
11. Schleppvorrichtung für Fahrzeugräder in Autowaschanlagen mit einer Laufbahn für die Räder, einem Zugmittel und mehreren, in Abständen damit verbundenen, quergerichteten Schlepprollen sowie mehreren mitgeschleppten, die Räder seitlich führenden Gleitsteinen, nach Hauptpatent P 38 30 910.6 oder einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitsteine (10) an der oberen rückwärtigen Längskante eine Stufe (27) aufweisen, in die der Rand der Zugmittelabdeckung (19) ragt.
DE19883843643 1988-09-10 1988-12-23 Schleppvorrichtung fuer fahrzeugraeder in autowaschanlagen Granted DE3843643A1 (de)

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