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Beschreibung
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Stapelbarer Stuhl Die Erfindung bezieht sich auf einen stapelbaren
Stuhl mit einer einstückigen Sitz- und Rückenschale, die mit seitlich dazu angeordneten
Stuhlbeinen und diese verbindenden Längszargen fest verbunden ist, wobei die Hinterbeine
derart seitlich an den Längszargen angebracht sind, daß diese Stuhlbeine beim Stapeln
jeweils seitlich neben den Längszargen liegen.
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Bei derartigen bekannten Stühlen ist bisher die Verbindung der Längszargen
mit den Hinterbeinen so gestaltet worden, daß eine verdrehungssichere Verbindung
besteht, so daß bei einem Zurückkippen des Stuhls mit darauf sitzender Person das
dabei zwischen Längszarge und Hinterbein auftretende Drehmoment von dieser Verbindung
aufgefangen wurde. Diese Verbindung muß daher aus Sicherheitsgründen besonders stabil
ausgebildet werden. Dies führt zu einer entsprechend aufwendig gestalteten Verbindungsstelle
zwischen Längszarge und Hinterbein, bei der eine ausreichende Höhe der Längszarge,
gemessen in Längsrichtung des Stuhlbeins, vorhanden sein muß, um die möglicherweise
auftretenden Drehmomente sicher aufzufangen, d.h. die Verbindungsstelle muß eine
erhebliche
Biegesteifigkeit besitzen. Diese erforderliche Höhe der Längszarge bringt dann eine
entsprechende Stapelhöhe mit sich, was insbesondere aus Platzgründen, aber auch
aus Gewichtsgründen unerwünscht ist.
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Bei einer anderen bekannten Gestaltung des eingangs erwähnten bekannten
stapelbaren Stuhls sind die Längszargen in Richtung der Hinterbeine nach oben umgebogen
und in ihrem aufwärts gerichteten Bereich an mehreren Stellen mit den daneben angeordneten
Hinterbeinen verbunden. Die Biegesteifigkeit dieses Stuhls wird hier durch das Material
der Längszargen bestimmt, wobei das auftretende Biegemoment vor allem den Umbiegungsbereich
der Längszarge belastet. Diese muß daher, ähnlich wie bei dem vorstehend beschriebenen
bekannten Stuhl, mit entsprechender Höhe ausgebildet sein, was in gleicher Weise
zu einer entsprechenden Stapelhöhe und Gewicht führt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Problem der Biegesteifigkeit
derartiger Stühle so zu lösen, daß bei erheblicher Stabilität die Konstruktion der
Verbindung von Längszarge und Hinterbein vereinfacht und leichter gestaltet werden
kann.
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Erfindungsgemäß wird das Problem dadurch gelöst, daß die Verbindung
der Längszargen mit den Hinterbeinen gelenkartig ausgebildet ist und jede Längszarge
derart am Sitzteil und das benachbarte Hinterbein am Rückenteil der Schale befestigt
ist, daß der Ubergang der Schale vom Sitzteil zum Rückenteil zusammen mit der betreffenden
Längszarge und dem Hinterbein ein durch den Übergang definiertes Dreieck bilden,
wobei der Übergang im Bereich der Längszarge einen Ausschnitt aufweist, der mindestens
dem Querschnitt der Längszarge entspricht.
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Bei dieser Stuhlkonstruktion wird also die Verbindung der Längszargen
mit den Hinterbeinen bewußt von der Aufnahme eines Biegemoments befreit und dieses
von dem durch
den Ubergang der Schale vom Sitzteil zum Rückenteil
sowie der betreffenden Längszarge und dem Hinterbein definierten Dreieck aufgenommen,
wobei die Stabilität dieses Dreiecks darum ein erhebliches Ausmaß erhält, da sein
durch den Übergang der Schale gebildeter Schenkel von der menschlichen Körper form
abhängt und daher ein Mehrfaches der bei den bekannten Stühlen erforderlichen Zargenhöhe
betragen kann. Aufgrund dieser Übernahme der Biegekräfte durch den erwähnten Übergang
können Hinterbeine und Längszargen gegenüber den bekannten Stühlen entsprechend
schwächer dimensioniert werden, was sowohl der Stapelhöhe als auch der Leichtigkeit
zugute kommt.
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Damit ergibt sich auch eine entsprechende Kosteneinsparung.
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Wesentlich ist bei dieser Konstruktion noch, daß die gelenkartige
Verbindung der Längszargen mit den Hinterbeinen eine unvermeidliche bzw. gegebenenfalls
gewünschte geringe Flexibilität der Schale aufnimmt, ohne daß dabei an dieser Verbindungsstelle
irgendwelche Biegemomente auftreten können. Hinzu kommt die Anordnung des Ausschnitts
im Übergang im Bereich der Längszarge, der dem hinteren Ende der Längszarge eines
darüber gestapelten Stuhles es gestattet, in diesen Ausschnitt des darunter liegenden
Stuhls einzutreten, so daß die aufrechten Teile des Stuhls beim Stapeln unmittelbar
aneinander anliegen können. Hierdurch und wegen des entsprechend geringen Querschnitts
der Hinterbeine ergibt sich eine relativ große Anzahl von Stühlen innerhalb eines
Stapels, bevor dieser die Neigung erhält, nach vorn umzukippen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt.
Es zeigen: Fig. 1 einen Stuhl mit auf die Längszargen und auf die Hinterbeine aufgesetzter
Sitz- und Rückenschale, Fig. 2 eine Schraubverbindung zwischen Schale und Längszarge
bzw. Hinterbein,
Fig. 3 einen Stuhl mit einer anderen Befestigungsart
von Schale und Längszarge sowie Hinterbeinen, wobei diese gleichzeitig armlehnenartig
gestaltet sind, Fig. 4 eine Verbindung durch Einsetzen der Schale in eine Nut der
Längszargen bzw. Hinterbeinen, Fig. 5 eine Verbindung einer Schale mit Polsterauflage
über an der Schale und den Längszargen bzw. Hinterbeinen angebrachte Winkel.
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Der in der Fig. 1 dargestellte stapelbare Stuhl besteht aus der einstückig
ausgebildeten Sitz- und Rückenschale mit dem Sitzteil 1, dem Rückenteil 2 und dem
diese Teile verbindenden Übergang 3. Das Sitzteil 1 ist auf die Längszargen 4 aufgeschraubt,
die über die Biegung 5 in die Vorderbeine 6 übergehen. Das Sitzteil 1 ist außerdem
über die Biegung 5 vorgezogen, so daß es hier eine Querzaroe 7 bildet, die an den
Vorderbeinen 6 angeschraubt ist.
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Das Rückenteil 2 ist an den Hinterbeinen 8 angeschraubt.
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Die Schraubverbindungen zwischen Sitzteil 1 bzw. Rückenteil 2 und
Längszarge 4 bzw. Hinterbein 8 bestehen jeweils aus einer Holzschraube 9 (siehe
Fig. 2).
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Die Längszargen 4 sind in ihrem rückwärtigen Bereich mit den Hinterbeinen
8 jeweils über einen Bolzen 10 verbunden, in der/Fig. 1 aus seiner Aufnahmestelle
herausgezogen dargestellt ist. Bei diesem Bolzen kann es sich um eine Holzschraube,
einen Eisenbolzen mit Mutter oder einen an seinen beiden Enden irgendwie gesicherten
Stift handeln. In jedem Falle beläßt die betreffende Verbindung der Längszarge 4
und dem betreffenden Hinterbein eine Drehbeweglichkeit gegeneinander, so daß sich
bei der Montage des Stuhls die Lage von Längszarge 4 und Hinterbein 8 sich hinsichtlich
ihres Winkels jeweils der räumlichen Zuordnung von Sitzteil 1 und Rückenteil 2 zueinander
anpassen kann.
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Unter Berücksichtigung dieser gelenkartigen Verbindung von Längszarge
4 und Hinterbein 8 durch die Schraube bzw. den Bolzen 10 ergibt sich eine Verlagerung
der Stabilitätsanforderungen von der durch die Schraube 10 gebildeten Verbindungsstelle
in das durch den Übergang 3 und die Längszarge 4 sowie das Hinterbein 8 gebildete
Dreieck, wobei die von der Längszarge 4 und das Hinterbein 8 gebildeten Schenkel
dieses Dreiecks sich von der Schraube 10 bis zur nächsten Schraube 9 im Sitzteil
1 bzw. Rückenteil 2 erstrecken. Es handelt sich dabei um für eine Stuhlkonstruktion
relativ erhebliche Längen, so daß das hierdurch definierte Dreieck erhebliche Biegemomente
aufnehmen kann.
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Die aus Sitzteil 1 und Rückenteil 2 bestehende Schale ist im Bereich
ihres Übergangs 3 mit den Ausschnitten 11 versehen, die eine solche Größe besitzen,
daß ein darüber gestapelter Stuhl mit seiner Längszarge in den Ausschnitt 11 hineinragen
kann. Das Ausmaß des Ausschnittes entspricht daher mindestens dem Querschnitt einer
Längszarge. Hierdurch wird erreicht, daß beim Stapeln von Stühlen gemäß Fig. 1 diese
unmittelbar mit ihren Rückenteilen 2 an den Hinterbeinen 8 des darüber gestapelten
Stuhles anliegen können, so daß sich also in Horizontalrichtung eine besonders enge
Stapelmöglichkeit ergibt.
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In der Fig. 2 ist die Schraubverbindung zwischen Sitzteil 1 und Längszarge
4 im einzelnen dargestellt, die hier aus der Holzschraube 9 besteht, die das Sitzteil
1 durchdringt und in die aus Holz bestehende Längszarge 4 eingeschraubt ist. Die
gleiche Verbindung besteht zwischen Rückenteil 2 und Hinterbein 8.
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Eine weitere Ausführungsform ist in der Fig. 3 dargestellt. Bei dieser
Stuhlkonstruktion wird die Verbindung zwischen der aus Sitzteil 1 und Rückenteil
2 bestehenden Schale mit der Längszarge 4 und dem Hinterbein 12 durch
Einsetzen
der Schale in eine Nut von Längszarge 4 bzw.
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Hinterbein 13 herbeigeführt (siehe Fig. 4), wobei die betreffenden
Teile miteinander verleimt werden. Die Hinterbeine 12 sind hier nach oben hin über
die Teile 13 armlehnenartig verlängert, wobei die Teile 13 in die Verbindung 14
übergehen, womit für das Rückenteil 2 ein geschlossener Rahmen gebildet ist. Bei
den Vorderbeinen 6, den Längszargen 4 und den Hinterbeinen 12 handelt es sich hier
um runde Holzteile, wobei die Verbindung 14 an die armlehnenartigen Teile 13 als
Einzelstück angesetzt ist, beispielsweise durch eine verleimte Verdübelung.
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Die aus Sitzeil 1 und Rücken teil 2 bestehende Schale kann, wie in
Fig. 3 angedeutet, mit einer Polsterung versehen sein.
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In Fig. 4 ist die bei der Konstruktion gemäß Fig. 3 vorgesehene Verbindung
zwischen Sitzteil 1 und Längszarge 4 dargestellt. Wie ersichtlich, ist das Sitzteil
1 in eine entsprechende Nut der Längszarge 4 eingefügt und in dieser Nut verleimt.
Die gleiche Art der Verbindung besteht zwischen dem Rückenteil 2 und den Hinterbeinen
12, den armlehnenartigen Teilen 13 und der Verbindung 14.
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Fig. 5 zeigt eine weitere Möglichkeit der Verbindung zwischen der
aus Sitzteil 1 und Rückenteil 2 bestehenden Schale und den seitlich angrenzenden
Bauelementen. Hier ist das Sitzteil 1 mit aufliegender Polsterung 15 mit dem Metallwinkel
16 vernietet, und zwar über die Niete 17. In den Winkel 16 ist die Metallschraube
18 eingeschraubt, die die Querzarge 4 durchdringt. Die gleiche Verbindungsmöglichkeit
kann man dann auch bezüglich der weiteren Bauelemente vorsehen.
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Die aus Sitzteil 1 und Rückenteil 2 bestehende Schale kann aus verleimten
Sperrholzplatten oder aus Kunststoff
bestehen. Die Seitenteile,
also die Vorderbeine, Längszargen und Hinterbeine lassen sich vorteilhaft aus Holz
gestalten, es ist aber auch beispielsweise möglich, diese Teile aus Metallrohren
zu formen.
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