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DE29923383U1 - Fräswerkzeug - Google Patents

Fräswerkzeug

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Publication number
DE29923383U1
DE29923383U1 DE29923383U DE29923383U DE29923383U1 DE 29923383 U1 DE29923383 U1 DE 29923383U1 DE 29923383 U DE29923383 U DE 29923383U DE 29923383 U DE29923383 U DE 29923383U DE 29923383 U1 DE29923383 U1 DE 29923383U1
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DE
Germany
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cutting
cutting plate
plate
insert
contact surface
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Expired - Lifetime
Application number
DE29923383U
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English (en)
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23CMILLING
    • B23C5/00Milling-cutters
    • B23C5/16Milling-cutters characterised by physical features other than shape
    • B23C5/20Milling-cutters characterised by physical features other than shape with removable cutter bits or teeth or cutting inserts
    • B23C5/22Securing arrangements for bits or teeth or cutting inserts
    • B23C5/2204Securing arrangements for bits or teeth or cutting inserts with cutting inserts clamped against the walls of the recess in the cutter body by a clamping member acting upon the wall of a hole in the insert
    • B23C5/2208Securing arrangements for bits or teeth or cutting inserts with cutting inserts clamped against the walls of the recess in the cutter body by a clamping member acting upon the wall of a hole in the insert for plate-like cutting inserts 
    • B23C5/2213Securing arrangements for bits or teeth or cutting inserts with cutting inserts clamped against the walls of the recess in the cutter body by a clamping member acting upon the wall of a hole in the insert for plate-like cutting inserts  having a special shape
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23CMILLING
    • B23C2200/00Details of milling cutting inserts
    • B23C2200/04Overall shape
    • B23C2200/0416Irregular

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Milling Processes (AREA)

Description

- 1 - eigenes Zeichen: W 16. 22. DE 9 11.05.2000
Fräswerkzeug
Fräswerkzeuge mit Umfangsschneiden und/oder mit Stirnschneiden weisen einen Grundkörper auf, der in der Regel mit einer Anzahl Schneidplatten versehen ist, die an einzelnen Plattensitzen angeordnet sind, die in Umfangsrichtung gleichmäßig verteilt sind. Die Schneidplatten können als Wendeplatten ausgebildet sein. Die Plattensitze sind im allgemeinen in je einer Ebene gelegen, die in einem gewissen Abstand von einer diamentralen Ebene des Grundkörpers angeordnet ist. Die Schneidplatten haben im allgemeinen ein Durchgangsloch, durch das eine Befestigungsschraube durchgesteckt ist, die in ein Gewindeloch im Bereich des Plattensitzes eingeschraubt ist. Das Durchgangsloch in der Schneidplatte hat einen zylindrischen Längenabschnitt und einen trichterförmigen Längenabschnitt, der der Oberseite der Schneidplatte benachbart ist und sich nach außen hin erweitert. Die Umfangsflache des trichterförmigen Längenabschnittes dient als Anlagefläche für den Schraubenkopf, der auf dieser Anlagerfläche abgestimmt ist. Die Mantellinie des trichterförmigen Teils des Durchgangsloches kann eine gerade Linie sein. Sie kann aber auch bogenförmig gekrümmt sein und zwar mit konkaver Krümmung, so daß die Anlagefläche trompetenförmig ausgebildet ist.
Die Schneidplatten weisen auf der von der Schneidkante oder der Schneidecke abgekehrten Seite wenigstens eine Seitenfläche auf, die entweder lotrecht, d.h. parallel zu einer Flächennormale der Unterseite der Schneidplatte, ausgerichtet ist oder die gegenüber dieser Flächennormalen geneigt ist, und zwar von der Unterseite aus von der Schneidkante weg. Bei Wendeplatten hat diese Seitenfläche die gleiche Neigung wie die Freifläche an der Schneidkante. Am Plattensitz ist.eine seitliche Anlagefläche für die Seitenfläche der Schneidplatte vorhanden, die parallel zu dieser Seitenfläche ausgerichtet ist.
Am Plattensitz ist die Längsachse des Gewindeloches für die Befestigungsschraube gegenüber der Längsachse des Durchgangloches der Schneidplatte um ein gewisses Maß in Richtung auf die Anlagefläche hin versetzt, damit der Schraubenkopf beim Anziehen der Schraube eine seitliche Kraft auf die Schneidplatte ausübt und so ihre Seitenfläche an der seitlichen Anlagefläche des Plattensitzes andrückt. Aufgrund dieses Seitenversatzes der beiden Achsen wird die Befestigungsschraube auf Biegung belastet. Beim Einsatz des Fräsers bewirken die auf die Schneidkante und/oder die Schneidecke einwirkenden Schnittkräfte an der Schneidplatte ein Kippmoment, das von der Befesigungsschraube aufgenommen werden muß und das ihre bereits vom Seitenversatz der Längsachsen herrührende Biegebelastung noch weiter erhöht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fräswerkzeug zu schaffen, bei dem die Biegebelestung der Befestigungsschrauben geringer als bei den herkömmlichen Fräswerkzeugen ist. Diese Aufgebe wird durch ein Fräswerkzeug mit den im
Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Dadurch, daß die von der Schneidkante abgekehrte Seitenfläche der Schneidplatte geneigt ausgerichtet ist, und zwar von der Unterseite aus zur Schneidkante hin, und dadurch, daß die seitliche Anlagefläche am Plattensitz in der gleichen Richtung geneigt ist, überdeckt diese seitliche Anlageflache am Plattensitz die ihr zugekehrte Seitenfläche der Schneidplatte. Sie wirkt damit als Widerlager für die Schneidplatte, das zumindest einen Teil des Kippmomentes aufnimmt, das an der Schneidkante oder der Schneidecke durch die Schnittkräfte hervorgerufen wird. Entsprechend wird die Biegebelastung der Befestigungsschraube verringert.
Durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 2 wird dieser Vorteil auch für Schneidplatten mit zwei aneinander anschließende Schneidkanten erreicht, die je nach der Einsatzart des Fräswerkzeuges abwechselnd oder auch gleichzeitig am Werkstück arbeiten.
Durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 3 wird ein besonders günstiger Neigungswinkel erreicht, bei dem die abstützende Wirkung des Widerlagers besonders groß ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 je hälftig eine teilweise geschnitten dargestellte Ansicht und einen Längsschnitt eines Fräswerkzeuges mit Schneidplatten mit je zwei Schneidkanten; Fig. 2 eine ausschnittweise dargestellten Seitenansicht
eines Plattensitzes mit einer Schneidplatte; Fig. 3 eine Draufsicht einer Schneidplatte; Fig. 4 einen Querschnitt der Schneidplatte. 15
Das aus Fig. 1 ersichtliche Fräswerkzeug 10 weist einen Grundkörper 11 auf, der als Rotationskörper ausgebildet ist und zumindest näherungsweise eine zylindrische Gestalt hat.
An einem Ende weist der Grundkörper 11 Koppelungsflächen auf, mittels derer er mit einer Fräsmaschine gekoppelt werden kann. Diese Koppelungsflachen werden durch eine kreiszylindrische Aufnahmefläche 12 und eine diametral angeordnete Mitnehmernut 13 gebildet, die an der rückwärtigen Stirnfläche des Grundkörpers 11 gelegen ist. Außerdem ist ein mittiges zylindrisches Durchgangsloch 14 und eine daran anschließende der vorderen Stirnseite des Grundkörpers 11 zugekehrte kreisringförmige ebene Anlagefläche 15 für ein Spannzeug vorhanden.
Im Übergangsbereich der vorderen Stirnseite und der deren anschließenden Umfangsflache des Grundkörpers 11 sind eine Anzahl Plattensitze 16 vorhanden, an denen je eine Schneidplatte 17 angeordnet ist.
Die Schneidplatten 17 sind als Wendeschneidplatten ausgebildet. Ihre Grundrißform ist näherungsweise quadratisch.
Ihre ebene Unterseite 18 und ihre ebenfalls ebene Oberseite 19 verlaufen parallel zueinander. Die Oberseite 19 stellt beim Einsatz des Fräswerkzeuges die Spanfläche der Schneidplatte 17 dar. 5
Wie aus Fig. 1 und 3 zu ersehen ist, weist die Schneidplatte 17 an der Oberseite eine Schneidecke 21 und eine beiderseits daran anschließende Schneidkante 22 bzw. 23 auf. Das gleiche gilt für die Ausbildung der Unterseite, wenn die Schneidplatten 17 um eine diagonal verlaufende Achse geschwenkt wird.
An jeder Seite, die von einer der beiden Schneidkanten 22 und 23 abgekehrt ist, weist die Schneidplatte 17 eine Seitenfläche 24 bzw. 25 auf. Diese Seitenflächen sind gegenüber einer Flächennormalen der Unterseite 18 um eine bestimmten Winkel geneigt, und zwar von der Unterseite 18 aus zu der zugehörigen Schneidkante oder der Schneidecke 21 hin. Der Neigungswinkel dieser beiden Seitenflächen 24 und 25 liegt zumindest annähernd bei 25° bis 28°.
Die Schneidplatte 17 wird mittels einer Befestigungsschraube 26 an ihrem Plattensitz 16 befestigt. Zu diesem Zweck weist die Schneidplatte 17 in ihrer Mitte ein Durch gangsloch 27 auf (Fig. 4). Dieses Durchgangsloch 27 weist in demjenigen Bereich, der in der Nähe der als Spanfläche dienenden Oberseite 19 gelegen ist, einen trichterförmigen Längenabschnitt 28 auf, der sich zur Oberseite 19 hin erweitert. Die Umfangsflache 29 dieses Längenabschnittes 28 bildet eine Anlagefläche für den Kopf der Befestigungsschraube 26. Die Umfangsflache des Kopfes ist im allgemeinen gleich der Mantelfläche eines geraden Kegelstumpfes. Die darauf abgestimmte Umfangsfläche 29 des trichterförmigen Längenabschnittes 28 kann ebenfalls als Mantelfläche eines geraden Kegelstumpfes ausgebildet sein. Ihre Mantellinie kann aber auch konkav gekrümmt sein, so daß die Anlagefläche für den Schraubenkopf trompetenförmig ist.
Jeder Plattensitz 16 weist eine ebene Auflagefläche 31 für die Schneidplatte 17 auf. Außerdem sind am Plattensitz 16 für die beiden Seitenflächen 24 und 25 der Schneidplatte 17 je eine seitliche Anlagefläche vorhanden, von denen in Fig. 2 nur die Anlagefläche 32 zu sehen ist. Die andere wird von der Schneidplatte 17 verdeckt. Diese beiden seitlichen Anlagefläche des Plattensitzes 16 haben die gleiche Ausrichtung wie die ihnen zugekehrte Seitenfläche der Schneidplatte 17.
Am Plattensitz 16 ist in der Grundrißprojektion des Durchgangsloches 27 der Schneidplatte 17 ein Gewindeloch 33 vorhanden (Fig. 2), in das der Gewindeschaft der Befestigungsschraube 26 eingeschraubt wird. In einer zur Auflage fläche 31 parellen Ebene ist der Abstand der Längsachse 34 des Gewindeloches 33 von der seitlichen Anlagefläche 32 um ein bestimmtes Maß kleiner als der Abstand der Längsachse 35 (Fig. 4) des trichterförmigen Längenabschnittes 28 des Durchgangsloches 27 der
Schneidplatte 17 von deren Seitenfläche 24. Dadurch wird vom kegeligen Kopf der Befestigungsschraube 26 auf die Schneidplatte 17 eine Seitenkraft in Richtung auf die seitliche Anlagefläche 32 hin ausgeübt, wenn der Kopf der Befesti gungsschraube 26 sich am trichterförmigen Längenabschnitt 28 der Schneidplatte 17 anlegt, wenn die Befestigungsschraube 26 in das Gewindeloch 33 eingeschraubt wird. Ein solches Untermaß ist sowohl in Bezug auf die Seitenfläche 24 wie auch in Bezug auf die Seitenfläche 25 der Schneid platte 17 vorhanden. Dieses Untermaß kann in beiden Seiten richtungen unterschiedlich groß sein.
- 9 Bezugszeichenliste
10 Fräswerkzeug
11 Grundkörper
12 Aufnahmefläche
13 Mitnehmernut
14 Durchgangsloch
15 Anlagefläche
16 Plattensitz
17 Schneidplatte
18 Unterseite
19 Oberseite
21 Schneidecke
22 Schneidkante
23 Schneidkante
24 Seitenfläche
25 Seitenfläche
26 Befestigungsschraube
27 Durchgangsloch
28 Längenabschnitt
29 Umfangsflache
31 Auflagefläche
32 seitliche Anlagefläche
33 Gewindeloch
34 Längsachse
35 Längsachse
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Claims (3)

1. Fräswerkzeug mit den Merkmalen:
- es ist ein Grundkörper (11) vorhanden,
- der Koppelflächen (12; 13; 14; 15) für das Koppeln mit einer Fräsmaschine aufweist und
- der am Umfang verteilt angeordnet eine Anzahl Plattensitze (16) für je eine Schneidplatte (17) aufweist,
- jeder Plattensitz (16) weist auf
- eine ebene Auflagefläche (31) für die Schneidplatte (17) und
- wenigstens eine seitliche Anlagefläche (32) für eine der Seitenflächen (24; 25) der Schneidplatten (17),
- im Bereich jedes Plattensitzes (16), ist ein Gewindeloch (33) für eine Befestigungsschraube (26) vorhanden,
- jede Schneidplatte (17) weist ein Durchgangsloch (27) mit mindestens einem trichterförmigen Längenabschnitt (28) auf,
- der sich zur Oberseite (19) der Schneidplatte (17), hin erweitert und
- dessen Umfangswand, eine Anlagefläche (28) für den Kopf der Befestigungsschraube (26) bildet,
- jede Befestigungsschraube (26) hat
- einen Gewindeschaft, der auf das Gewindeloch (33) im Plattensitz (16) abgestimmt ist und
- einen Schraubenkopf, der zumindest zum Teil auf die Anlagefläche (29) des Durchgangsloches (27) der Schneidplatte (17) abgestimmt ist
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- an der Schneidplatte (17) ist wenigstens eine der Seitenflächen (24; 25), die von einer Schneidkante (22; 23) oder der Schneidecke (21) abgekehrt ist, gegenüber einer Flächennormalen ihrer Unterseite (18) geneigt ausgerichtet, und zwar von der Unterseite (18) aus in Richtung zur Schneidkante (22; 23) hin,
- am Plattensitz (16) ist die Anlagefläche (32) für die Seitenfläche (24; 25) der Schneidplatte (17) zumindest annähernd parallel zu dieser Seitenfläche (24; 25) ausgerichtet,
- in einer zur Auflagefläche (31) des Plattensitzes (16) und zur Unterseite (18) der Schneidplatte (17) parallelen Ebene ist der Abstand der Längsachse (34), des Gewindeloches (33) am Plattensitz (16) von der seitlichen Anlagenfläche (32) um ein bestimmtes Maß kleiner als der Abstand der Längsachse (35) des trichterförmigen Längenabschnittes (28) des Durchgangsloches (27) der Schneidplatte (17) von deren Seitenfläche (24; 25).
2. Fräswerkzeug nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Merkmale:
- an der Schneidplatte (17) ist eine zweite Seitenfläche (24; 25) vorhanden, die vorzugsweise auf einer von einer zweiten Schneidkante (22; 23) oder der Schneidecke (21) abgekehrten Seite angeordnet ist
- an jedem Plattensitz (16) ist eine zweite seitliche Anlagefläche (32) für die zweite Seitenfläche (24; 25) der Schneidplatte (17) vorhanden,
- die zweite Seitenfläche (24; 25) und die zweite seitliche Anlagefläche (32) sind gegenüber einer Flächennormalen der Auflagefläche (31) des Plattensitzes (16) und der Unterseite (18) der Schneidplatte (17) geneigt ausgerichtet, und zwar vorzugsweise in der gleichen Weise wie die erste Seitenfläche (24; 25) der Schneidplatte (17) und die erste seitliche Anlagefläche (32) des Plattensitzes (16),
- in einer zur Auflagefläche (31) des Plattensitzes (16) und zur Unterseite (18) der Schneidplatte (17) parallelen Ebene ist der Abstand der Längsachse (34) des Gewindeloches (33) im Plattensitz (16) von der zweiten seitlichen Anlagefläche (32) kleiner als der Abstand der Längsachse (35) des trichterförmigen Längenabschnittes (28) des Durchgangsloches (27) der Schneidplatte (17) von der zweiten Seitenfläche (24; 25) der Schneidplatte (17),
- vorzugsweise ist dieses Untermaß gleich dem Untermaß der Abstände in Bezug auf die erste seitliche Anlagefläche (31) des Plattensitzes (16) und die erste Seitenfläche (24; 25) der Schneidplatte (17).
3. Fräswerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch das Merkmal:
- der Neigungswinkel zwischen der Flächennormalen der Auflagefläche (31) am Plattensitz (16) und der Unterseite (18) der Schneidplatte (17) einerseits und der seitlichen Anlagefläche (32) am Plattensitz (16) und der Seitenfläche (24; 25) an der Schneidplatte (17) andererseits liegt zumindest annähernd bei 25° bis 28°.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10239221A1 (de) * 2002-08-27 2004-03-18 Hans Dipl.-Ing. Lindemann Hobel-Werkzeug mit mehreren Schneiden zum Bearbeiten planer Oberflächen
EP2882555A4 (de) * 2012-08-07 2016-03-30 Taegu Tec Ltd Schneideinsatz und schneidwerkzeug damit

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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 20001109

R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 20021126

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20050708

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20070712

R071 Expiry of right