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DE29917940U1 - Vorrichtung zur gravimetrischen Prüfung von Mehrkanalpipetten - Google Patents

Vorrichtung zur gravimetrischen Prüfung von Mehrkanalpipetten

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DE29917940U1
DE29917940U1 DE29917940U DE29917940U DE29917940U1 DE 29917940 U1 DE29917940 U1 DE 29917940U1 DE 29917940 U DE29917940 U DE 29917940U DE 29917940 U DE29917940 U DE 29917940U DE 29917940 U1 DE29917940 U1 DE 29917940U1
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load cells
weighing
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pipette
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DE29917940U
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Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
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Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
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Publication date
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    • B01LCHEMICAL OR PHYSICAL LABORATORY APPARATUS FOR GENERAL USE
    • B01L3/00Containers or dishes for laboratory use, e.g. laboratory glassware; Droppers
    • B01L3/02Burettes; Pipettes
    • B01L3/021Pipettes, i.e. with only one conduit for withdrawing and redistributing liquids
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    • G01MEASURING; TESTING
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    • G01G17/00Apparatus for or methods of weighing material of special form or property
    • GPHYSICS
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    • GPHYSICS
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    • G01GWEIGHING
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  • Automatic Analysis And Handling Materials Therefor (AREA)
  • Devices For Use In Laboratory Experiments (AREA)
  • Apparatus Associated With Microorganisms And Enzymes (AREA)

Description

Pfenning, Meinig & Partner GbR
Vatenta'nVälte
European Patent Attorneys
Dipl.-lng. J. Pfenning (-1994) Dipl.-Phys. K. H. Meinig (-1995) Dr.-lng. A. Butenschön, München Dipl.-lng. J. Bergmann* Berlin Dipl.-Phys. H. Nöth, München Dipl.-Chem. Dr. H. Reitzle, München Dipl.-lng. U. Grambow, Dresden Dipl.-Phys. H.J. Kraus, München
"auch Rechtsanwalt
80336 München, Mozartstraße Telefon: 089/530 93 36-38 Telefax: 089/53 22 29 e-mail: muc@pmp-patent.de
10707 Berlin, Kurfürstendamm Telefon: 030/8844 810 Telefax: 030/8813689 e-mail: bln@pmp-patent.de
01217 Dresden, Gostritzer Str. 61-63 Telefon: 03 51/8718160 Telefax: 03 51/8718162
München,
12. Oktober 1999 99/35418-ISC
FRAUNHOFER-GESELLSCHAFT zur Förderung der angewandten
Forschung e.V.
Leonrodstraße 54
80636 München
Vorrichtung zur gravimetrisehen Prüfung von Mehrkanalpipetten
FRAUNHOFER-GESELLSCHAFT
FHG 99/35418-ISC
Vorrichtung zur gravimetrisehen Prüfung von Mehrkanalpipetten
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur gravimetrischen Prüfung von Mehrkanalpipetten, welche zwei
oder mehr Pipettenkanäle aufweist.
In Laboratorien, insbesondere der Biowissenschaften
und der Medizin, werden häufig Mehrkanalpipetten eingesetzt. Ein wesentlicher Vorteil der Mehrkanalpipetten, welche in der Regel 4, 8 oder 12 Kanäle aufweisen,
besteht darin, daß weniger Pipettiervorgänge
notwendig sind. Dies ermöglicht ein wesentlich
schnelleres und effizienteres Arbeiten.
Eine Ausführungsform von Mehrkanalpipetten sind Kolbenhubpipetten
mit Luftpolster, welche das Übertragen von Flüssigkeitsmengen im Mikroliterbereich erlauben. 0 Durch eine aufsteckbare Kunststoffspitze und das
Luftpolster kann bei derartigen Kolbenhubpipetten eine Kontamination der Pipette, z.B. durch radioaktives oder infektiöses Material, vermieden werden.
Hersteller von Mehrkanalpipetten müssen deren Meßgenauigkeit mit einer Konformitätsbescheinigung nachweisen. Außerdem müssen zertifizierte Laboratorien nach DIN EN ISO 9000 ihre Prüfmittel, wozu auch die Mehrkanalpipetten gehören, regelmäßig auf ihre Meßgenauigkeit hin überprüfen.
Bei Mehrkanalpipetten wird bei der Überprüfung der Meßgenauigkeit in der Regel nach DIN 12650 vorgegangen. Bei der gravimetrischen Prüfung nach DIN 12 650-6 beispielsweise werden zuerst alle Kanäle einer Kolbenhubpipette mit Spitzen bestückt. Zur Vorbefeuchtung des Luftpolsters in Spitze und Pipette muß vor Beginn der Prüfung zur Konditionierung fünfmal mit Wasser pipettiert werden. Beim Pipettieren ist darauf zu achten, daß alle Kanäle gefüllt werden, um Fehler durch Kippeffekte infolge ungleichmäßiger Belastung der einzelnen der Kanäle zu vermeiden. Anschließend wird der Inhalt eines jeden Kanals in ein tariertes Wägegefäß pipettiert und durch Wägung das pipettierte Wasservolumen bestimmt.
Pro Kanal sind nach DIN 12650-6 zehn Messungen vorgeschrieben. Da Mehrkanalkolbenhubpipetten immer eine Volumeneinstellmöglichkeit besitzen, muß die Prüfung beim Nennvolumen, dem halben Nennvolumen sowie dem kleinsten einstellbaren Volumen erfolgen. Während bei Einkanalpipetten mit festem Volumen nur zehn Messungen nötig sind, sind bei einer 12-Kanalkolbenhubpipette somit 360 Messungen erforderlich. Während bei einer Einkanalpipette die Prüfdauer ungefähr 15 bis 20 Minuten beträgt, werden bei einer 12-
Kanalkolbenhubpipette etwa 10 bis 12 Stunden benötigt.
Dieser hohe Zeitaufwand bei herkömmlichen Prüfverfahren für Mehrkanalpipetten stellt einen großen Nachteil dieser Prüfverfahren dar. Auch die Auswertung der herkömmlichen Prüfverfahren nimmt viel Zeit in Anspruch.
Ausgehend von diesen Nachteilen des Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung anzugeben, welche eine weitgehend automatisierbare Prüfung einer Mehrkanalpipette erlaubt und die für die Prüfung notwendige Zeit verkürzt. Weiterhin soll die Vorrichtung eine automatische Auswertung der Prüfergebnisse ermöglichen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch den Hauptanspruch. Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung.
Es wird eine Vorrichtung zur gravimetrischen Prüfung von Mehrkanalpipetten vorgeschlagen, welche pro Pipettenkanal eine Aufnahme für das in der Pipettenspitze enthaltene Prüfvolumen oder für ein Behältnis, in welches das Prüfvolumen pipettiert wird, umfaßt. Weiterhin weist die Vorrichtung pro Aufnahme eine Wägezelle zum Wiegen des Behältnisses oder des Prüfvolumens oder zum gleichzeitigen Wägen von Behältnis und Prüfvolumen auf.
Mit einer derartigen Vorrichtung läßt sich der für die Prüfung der Mehrkanalpipette benötigte Zeitaufwand drastisch reduzieren, weil eine parallele Messung und Auswertung der einzelnen Pipettenkanäle erfolgen kann. Erfindungsgemäß wird somit sowohl das
Pipettieren als auch das Wägen für alle Pipettenkanäle der Mehrkanalpipette gleichzeitig durchgeführt. Weiterhin ist es bei Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich, eine vollautomatische Auswertung der Wägeergebnisse vorzunehmen. Für die komplette Prüfung einer 12-Kanalpipette und die Auswertung der Meßergebnisse läßt sich die Prüfzeit daher deutlich senken.
Das durch einen Pipettenkanal dosierte Prüfvolumen kann entweder direkt in eine entsprechend ausgebildete Aufnahme pipettiert werden oder aber in ein separates Behältnis, welches zur Messung von der Aufnahme aufgenommen wird. Jede Aufnahme wiederum kann direkt auf der der Aufnahme zugeordneten Wägezelle aufliegen oder aber über ein Gestänge oder eine Hebelanordnung mit der Wägezelle verbunden sein. Die jeweilige Ausgestaltung der Verbindung zwischen Aufnahme und Wägezelle hängt dabei insbesondere von der Art der verwendeten Wägezelle ab. Durch eine geeignete Wahl der Wägezellenart und der Verbindung zwischen Aufnahme und Wägezelle läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Prüfung einer Vielzahl unterschiedlicher, handelsüblicher Mehrkanalpipetten einsetzen.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Ausführungsbeispielen und den Figuren. Es zeigen:
Figur 1 die Seitenansicht des ersten Ausführungsbeispieles einer erfindungsgemäßen Prüfvorrichtung;
Figur 2 eine Aufsicht der Wägeeinheit der Prüfvorrichtung von Figur 1;
Figur 3 die Anordnung von Wägezellen und Aufnahmen gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel;
und
Figuren 4 und 5 zwei Ausführungsbeispiele der
Verbindung zwischen Aufnahme und Wägezelle.
In Figur 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur gravimetrischen Prüfung von Mehrkanalpipetten mit zwei oder mehr Pipettenkanälen in einer Seitenansicht dargestellt. Die Vorrichtung weist gemäß Figur 2 zwölf nebeneinander angeordnete Wägezellen 1 in Form von Dehnungsmeßstreifen auf. Die Gesamtheit der Wägezellen 1 ist in einem Gehäuse 17 angeordnet, welches die Wägezellen vor Umwelteinflüssen schützt. Das Gehäuse 17 weist pro Wägezelle 1 eine rohrförmige Durchbrechung 16 auf, durch welche jeweils ein stangenförmiges Element geführt ist. Über das stangenförmige Element ist jede Wägezelle 1 mit einer als Aufnahmeteller 9 ausgebildeten Aufnahme verbunden. Die einzelnen Wägezellen 1 selbst sind über Befestigungen 15 mit dem Gehäuse 17 verbunden. Außerdem weist das Gehäuse 17 in den Figuren 1 und 2 nicht dargestellte Durchbrechungen auf, über welche jede Wägezelle 1 mit einer Verstärkerplatine 14 verbunden ist.
Bei dem in den Figuren 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel der Prüfvorrichtung beträgt der Abstand benachbarter Wägezellen 1 ungefähr 9 mm und entspricht damit dem Abstand benachbarter Pipettenkanäle der Mehrkanalpipette. Die Prüfvorrichtung besitzt weiterhin eine Halterung 8 zur Aufnahme der Behältnisse 2, welche wiederum die Prüfvolumina aufnehmen.
Die Behältnisse 2 sind als Glasröhrchen ausgebildet. Die Halterung 8 umfaßt zwei backenförmige Elemente, welche jeweils für jedes Behältnis 2 eine halbkreisförmige Aussparung aufweisen. Die backenförmigen EIemente können durch einen Antrieb 6 relativ zueinander bewegt werden. Mit Hilfe" des Antriebes 6 können die beiden backenförmigen Elemente der Halterung 8 zwischen einer ersten Stellung, in welcher sie die Behältnisse 2 umschließen, und einer zweiten Stellung, in welcher sie die Behältnisse 2 freigeben, bewegt werden. Der Antrieb 6 ist als Pneumatikantrieb ausgebildet.
Der Antrieb 6 und die Halterung 8 mit den beiden bakkenförmigen Elementen wiederum lassen sich mit Hilfe eines weiteren Pneumatikantriebes 5 zwischen einer Probenaufnahmeposition und einer Wägeposition bewegen. In Figur 1 befindet sich die Halterung 8 in Wägeposition, d.h. die Behältnisse 2 sind über den Aufnahmetellern 9 angeordnet. Mit dem Behältnis 20 ist die Probenaufnahmeposition angedeutet, in welcher sich die in der Halterung 8 angeordneten Behältnisse 20 befinden, wenn sie befüllt werden. Der Antrieb 5 umfaßt einen Pneumatikzylinder, welcher die Halterung 8 mit Hilfe der Führung 7 und des Anschlages 10 zwischen der Probenaufnahmeposition und der Wägeposition hin und her bewegt.
Schließlich umfaßt die Vorrichtung zur gravimetrisehen Prüfung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel noch einen weiteren Antrieb 4, welcher über eine Hebelanordnung eine Relativbewegung zwischen Halterung 8 und Wägezellen 1 ermöglicht. Im vorliegenden Fall wird über den Pneumatikzylinder 4 ein Hebel 18 bewegt, welcher an einer Position 13 schwenkbar gelagert ist. Derjenige Hebelarm des Hebels 18, welcher
dem Pneumatikzylinder 4 gegenüberliegend angeordnet ist, weist ein Lager 12 zur drehbaren Lagerung des Gehäuses 17 auf. Eine Bewegung des Pneumatikzylinders 4 bewirkt, daß das Gehäuse 17 und damit jede Wägezel-Ie 1 entlang einer parallelen Führung 11 in Richtung auf die Halterung 8 zu- und von der Halterung 8 wegbewegt werden kann.
Die Prüfung einer Mehrkanalpipette läuft derart ab, daß die Halterung 8 über den Pneumatikzylinder 5 zunächst in die Probenaufnahmeposition gefahren wird. Über den Pneumatikzylinder 6 werden die beiden Backen der Halterung 8 geöffnet und zwölf nebeneinander angeordnete Glasröhrchen 20 in den Bereich zwischen den beiden Backen eingebracht. Anschließend werden durch den Pneumatikzylinder 6 die beiden Backen der Halterung 8 aufeinander zubewegt, so daß die Backen die Glasröhrchen 20 sicher umschließen. Daraufhin werden mit Hilfe der zu prüfenden Mehrkanalpipette die Glasröhrchen 20 mit den Probevolumina befüllt. Es empfiehlt sich, vor der ersten Pipettierung den nachfolgend beschriebenen Wägevorgang mit den leeren Röhrchen durchzuführen, um die Glasröhrchen 2, 20 vorab zu tarieren. Zum Wägen wird der Pneumatikzylinder 5 betätigt und die Halterung 8, wie in Figur 1 dargestellt, in die Wägeposition bewegt.
Nachdem die Halterung 8 in Wägeposition gebracht wurde, werden mit Hilfe des Pneumatikzylinders 4 die Wägezellen 1 und die Aufnahmeteller 9 in Richtung auf die zwischen den Backen der Halterung 8 angeordneten Glasröhrchen 2 bewegt. Der Fahrweg der Aufnahmeteller 9 bei der Bewegung des Pneumatikzylinders 4 beträgt dabei nur wenige Millimeter. Nach der Bewegung der Aufnahmeteller 9 in Richtung auf die Glasröhrchen 2 werden mit Hilfe des Antriebes 6 die Backen der Hai-
terung 8 geöffnet und die Glasröhrchen 2 auf den Aufnahmetellern 9 angeordnet. Daraufhin werden die einzelnen Glasröhrchen 2 mit den darin angeordneten Prüfvolumina gewogen., Die Ergebnisse des Wägevorganges werden computergesteuert erfaßt. Nach dem Abschluß des Wägevorganges werden über den Pneumatikantrieb 6 die beiden Backen der Halterung 8 wieder in Richtung auf die Glasröhrchen 2 bewegt, um diese fest zu umschließen. Daraufhin wird über den Pneumatikzylinder 4 das Gehäuse 17 mit den Wägezellen 1 und den Aufnahmetellern 9 nach unten bewegt. Abschließend werden über den Pneumatikantrieb 5 die Glasröhrchen von der Wägeposition zurück in die Probenaufnahmeposition bewegt. In dieser Position werden die Backen der Halterung 8 geöffnet und die Prüfröhrchen werden entfernt. Anschließend können neue Prüfröhrchen zwischen den Backen angeordnet werden und der oben geschilderte Vorgang erneut durchgeführt werden. Alternativ hierzu ist es auch möglich, wenn die Glasröhrchen 2, 20 ein ausreichendes Volumen aufweisen, erneut in dieselben Glasröhren, welche bereits Prüfvolumina von dem vorhergehenden Pipettiervorgang enthalten, zu pipettieren.
Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel wurden für den Antrieb der Backen der Halterung 8, der Halterung 8 selbst sowie der Wägezellen 1 Pneumatikzylinder verwendet. Alternativ oder zusätzlich zu der Pneumatikanordnung können jedoch auch Schrittmotoren, Servomotoren und/oder andere Motoren verwendet werden. Weiterhin ist es denkbar, die Halterung 8 als Arm auszuführen, wobei an einem ersten Ende des Armes die beiden Backen zur Aufnahme der Röhrchen angeordnet sind und an einem anderen Ende hängend gelagerte KaIibriergewichte angeordnet sind. Der Arm sollte eine solche Länge aufweisen, daß sich die Kalibriergewich-
··· · m · 4 * fr »4 C
te in Wägeposition, d.h. oberhalb der Aufnahmeteller 9 befinden, wenn die die Glasröhrchen umschließenden Backen in der Probenaufnahmeposition angeordnet sind. Auf diese Weise ist es möglich, während des Pipettierganges die Wägezellen 1 mit den AufnähmeteHern 9 in Richtung auf die Kalibriergewichte zu bewegen, um eine Kalibrierung der Wägezellen 1 durchzuführen.
Vorteilhafterweise weisen die Glasröhrchen 2, 20 eine sich nach oben verjüngende Öffnung auf, um durch Verdunstung verursachte Meßfehler weitestgehend zu reduzieren. Eine solche Ausgestaltung der Glasröhrchen 2, 20 ist in erster Linie bei der Prüfung von Volumina unterhalb 10 &mgr;&idiagr; sinnvoll. Bei größeren Volumina sind zylindrische Röhrchen 2, 20 ohne sich verjüngende Öffnungen zweckmäßig, um das Abstreifen der Pipettenspitzen zu erleichtern.
Außerdem kann die Vorrichtung noch Sensoren zur Messung von für die Bestimmung der Probenvolumina relevanten Parameter aufweisen. So ist es denkbar, die Vorrichtung mit einem Luftdrucksensor und/oder einem Lufttemperatursensor und/oder einem Prüfflüssigkeits-Temperatursensor zu versehen. Bei der Berechnung der Prüfvolumina müssen die Wägewerte der Wägezellen 1 noch einer Luftauftriebskorrektur unterzogen werden. Die für diese Luftauftriebskorrektur benötigten Daten Luftdruck und Lufttemperatur können von einem Rechner vollautomatisch erfaßt werden und zur automatischen Berechnung der Prüfmasse herangezogen werden. Aus der Prüfflüssigkeitstemperatur wird auf automatischem Wege über ein Polynom oder über eine Tabelle die Dichte ermittelt. Aus der Masse und der Dichte der Prüfflüssigkeit wiederum erhält man deren Volumen. Im Anschluß an die Prüfung wird dann durch den Rechner ein Prüfprotokoll erstellt und ausgedruckt.
In Figur 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung der Wägezellen 31 und der Aufnahmeteller 30 dargestellt. In der Praxis hat sich nämlich gezeigt, daß zwar Wägezellen mit einem Dehnungsmeßstreifen, wie in Figur 2 dargestellt, eng nebeneinander angeordnet werden können. Bei anderen Wägeprinzipien, welche erfindungsgemäß ebenfalls zum Einsatz kommen können, ist die in Figur 2 dargestellte Konfiguration jedoch nicht realisierbar. Wägezellen, welche beispielsweise nach dem Prinzip der elektromagnetischen Kraftkompensation arbeiten, weisen regelmäßig einen Durchmesser von einigen Zentimetern auf. Wenn die Aufnahmen 30 direkt auf den Wägezellen 31 aufliegen würden, hätte dies zur Folge, daß der Abstand benachbarter Wägezellen und benachbarter Aufnahmen größer als der Abstand benachbarter Pipettenkanäle der Mehrkanalpipette wäre. Dies würde ein paralleles Pipettieren in eine Vielzahl von Gefäßen oder Aufnahmen 3 0 unmöglich machen.
Aus diesem Grund wird, wie in Figur 3 dargestellt, vorgeschlagen, die Aufnahmen 30 im Abstand der Pipettenkanäle anzuordnen und die Wägezellen 31 horizontal beabstandet von den zugeordneten Aufnahmen 30 vorzusehen und mit den Aufnahmen 30 über Gestänge 32 bzw. über Hebelanordnungen 32, 40 (siehe Figur 4 und 5) zu verbinden. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel schließen benachbarte Gestänge 32 bzw. Hebelanordnungen 32, 40 von den jeweils zugeordneten Aufnahmen 30 aus gesehen einen Winkel von > 0° ein. Dies bedeutet, daß die Gestänge 32 bzw. die Hebelanordnungen 32, 40 nicht parallel zueinander verlaufen. Durch eine derartige aufgefächerte Verteilung der Gestänge 32 bzw. der Hebe- !anordnungen 32, 40 können auch Wägezellen 31, deren Durchmesser größer als der Abstand benachbarter Pi-
pettenkanäle ist, zur parallelen Ermittlung von Prüfvolumina verwendet werden. Anstatt oder zusätzlich zu der Auffächerung in der Horizontalen ist auch eine Auffächerung in der Vertikalen möglich. Dies bedeutet, daß die Wägezellen 31 und die Gestänge 32 bzw. Hebelanordnungen 32, 40 dann in unterschiedlichen Höhen angeordnet sind. In diesem Fall können die Gestänge 32 auch parallel zueinander verlaufen.
Wie in Figur 4 dargestellt, kann das in Figur 3 abgebildete Gestänge 32 in einem Lager 40 gelagert sein. Die auf das Wägeteller 30 ausgeübte Kraft wird daher über eine Hebelanordnung 32, 40 auf die Wägezelle 31 übertragen. Eine in Figur 5 dargestellte Ausführungsform sieht vor, die auf das Aufnahmeteller 30 wirkende Gewichtskraft über das Gestänge 32 direkt auf die Wägezelle 31 zu übertragen.
Eine Wägeanordnung nach den Figuren 3, 4 und 5 kann die in den Figuren 1 und 2 innerhalb des Gehäuses 17 angeordnete Wägeanordnung ersetzen. Größere Modifikationen außerhalb des Gehäuses 17 sind bei der in den Figuren 1 und 2 dargestellten Prüfvorrichtung dabei nicht erforderlich.
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Vorteilhafterweise umfaßt die Vorrichtung noch einen Rechner zur Steuerung der gravimetrischen Prüfung sowie zur Auswertung der Sensordaten und der ermittelten Wägeergebnisse.
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Claims (20)

1. Vorrichtung zur gravimetrischen Prüfung von Mehrkanalpipetten, welche zwei oder mehr Pipettenkanäle aufweisen, mit
pro Pipettenkanal einer Aufnahme (9, 30) für ein Prüfvolumen oder für ein das Prüfvolumen enthaltendes Behältnis (2, 20) und
pro Aufnahme (9, 30) einer Wägezelle (1, 31) zum Wiegen des Behältnisses (2, 20) und/oder des Prüfvolumens.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Aufnahme (9, 30) direkt auf der zugeordneten Wägezelle (1) aufliegt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Aufnahme (9, 30) über ein Gestänge (32) mit der zugeordneten Wägezelle (1, 31) verbunden ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Aufnahme (9, 30) über eine Hebelanordnung (32, 40) mit der zugeordneten Wägezelle (1, 31) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Gestänge (32) oder Hebelanordnungen (32, 40) von den zugeordneten Aufnahmen (9, 30) aus gesehen einen Winkel > 0° einschließen und/oder in verschiedenen Ebenen angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand benachbarter Wägezellen (1) gleich dem Abstand benachbarter Pipettenkanäle der Mehrkanalpipette ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand benachbarter Wägezellen (31) größer als der Abstand benachbarter Pipettenkanäle der Mehrkanalpipette ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wägezellen (1, 31) einen Dehnungsmeßstreifen umfassen oder nach dem Prinzip der elektromagnetischen Kraftkompensation arbeiten.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine Halterung (8) für die Behältnisse (2, 20) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (8) zwischen einer Probenaufnahmeposition und einer Wägeposition bewegbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (8) am Ende eines Armes angeordnet ist, welcher an seinem anderen Ende eine Aufnahme für beweglich gelagerte Kalibriergewichte aufweist, wobei der Arm derart ausgelegt ist, daß sich die Kalibriergewichte in der Wägeposition befinden, wenn sich die Halterung (8) in der Probenaufnahmeposition befindet.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (8) zwei Backen aufweist, wobei die Backen zwischen einer Stellung, in welcher sie die Behältnisse (2, 20) umschließen, und einer Stellung, in welcher sie die Behältnisse (2, 20) freigeben, bewegbar sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Wägezellen (1, 31) und die Halterung (8) relativ zueinander bewegbar sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mindestens eine Pneumatikanordnung und/oder mindestens einen Schrittmotor und/oder mindestens einen Servomotor als Antrieb (4, 5, 6) für die Halterung (8) und/oder die Backen der Halterung (8) und/oder die Wägezellen (1, 31) umfassen.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wägezellen (1, 31) von einem separaten Gehäuse (17) umgeben sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (17) eine Durchbrechung (16) aufweist, in welcher ein Gestänge führbar ist, welches die Wägezellen (1, 31) mit den zugeordneten Aufnahmen (9, 30) verbindet.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mindestens einen Sensor zur Messung von für die Bestimmung der Probenvolumina relevanten Parameter aufweist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß ein Luftdrucksensor und/oder ein Prüfflüssigkeits-Temperatursensor und/oder ein Lufttemperatursensor vorhanden sind.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung einen Rechner zur Steuerung der gravimetrischen Prüfung und/oder zur Auswertung der Sensordaten und/oder zur Auswertung der Prüfergebnisse aufweist.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Behältnisse (2, 20) sich zur Behältnisöffnung hin verjüngen.
DE29917940U 1999-10-12 1999-10-12 Vorrichtung zur gravimetrischen Prüfung von Mehrkanalpipetten Expired - Lifetime DE29917940U1 (de)

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DE50009267T DE50009267D1 (de) 1999-10-12 2000-03-21 Vorrichtung zur gravimetrischen Prüfung von Mehrkanalpipetten
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