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DE29916384U1 - Endkappe zur federnden Lagerung von Latten eines Lattenrostes - Google Patents

Endkappe zur federnden Lagerung von Latten eines Lattenrostes

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DE29916384U1
DE29916384U1 DE29916384U DE29916384U DE29916384U1 DE 29916384 U1 DE29916384 U1 DE 29916384U1 DE 29916384 U DE29916384 U DE 29916384U DE 29916384 U DE29916384 U DE 29916384U DE 29916384 U1 DE29916384 U1 DE 29916384U1
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DE
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spring
end cap
slat
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chamber
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DE29916384U
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Froli Kunststoffwerk Heinrich Fromme OHG
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Froli Kunststoffwerk Heinrich Fromme OHG
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C23/00Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases
    • A47C23/06Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases using wooden springs, e.g. of slat type ; Slatted bed bases
    • A47C23/062Slat supports
    • A47C23/063Slat supports by elastic means, e.g. coil springs
    • A47C23/064Slat supports by elastic means, e.g. coil springs by elastomeric springs
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C23/00Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases
    • A47C23/002Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases with separate resilient support elements, e.g. elastomeric springs arranged in a two-dimensional matrix pattern

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  • Building Environments (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE
.* . J &Idigr; *..J . *..!*..! D-33330 Gütersloh, Vennstraße
• · · . · · Telefon: (0 52 41)130 54
* Telefax: (0 52 41) 12961
Dipl.-ing. Gustav Meldau
Dipl.Phys. Dr. Hans-Jochen Strauß Datum: 16. 09.99
Dipl.-Ing. Hubert Flötotto Unser Zeichen: F 737 jS
Firma
FROLI Kunststoffwerk
Heinrich Fromme OHG
Liemker Str. 27
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Endkappe zur federnden Lagerung von Latten eines Lattenrostes
Die Erfindung betrifft eine Endkappe zur federnden Lagerung von Latten eines Lattenrostes mit paarweise angeordneten Seltenholmen, an denen die die Latten aufnehmende Endkappe mit an Ihrer Rückwand vorgesehenen Befestigungsmittel, Insbesondere mit Befestigungs-Dübel festgelegt 1st, und mit zumindest einer Lattenkammer für die Köpfe der Latten.
Solche Endkappen, die In vielfacher Ausbildung bekannt sind, sind so ausgebildet, dass ein Federkörper mit Steckdübeln jeweils an den beiden der Seitenholme eines Lattenrost-Rahmens befestigt sind, und dass sich zwischen beiden eine der Querlatten erstreckt, deren beiden Köpfe In den Endkappen gelagert sind. Der Federkörper bestimmt dabei Eigenschaft und Güte der federnden Lagerung der Latten. Bei großer Be-
lastung werden diese Federkörper durchgedrückt, wobei die Latten entweder seitlich (EP 0 031 132 Bl) oder auf U-förmigen Stegen (EP 0 401 712 Bl) aufliegen. Diese Endkappen werden einstückig hergestellt, so dass das für die Federeigenschaften verantwortliche, im allgemeinen hochwertige Elastomer zur Herstellung der gesamten Endkappe zum Einsatz kommen muss. Weiter ist es bei diesen Endkappen nicht möglich, die Federeigenschaften in einfacher Weise zu verändern.
Daraus ergibt sich die Aufgabe, eine gattungsgemäße Endkappe derart auszubilden, dass sich die Federeigenschaften auch im eingebauten Zustand leicht verändern lassen, und dass deren Herstellung wirtschaftlicher gestaltet wird.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die im Hauptanspruch genannten Merkmale; vorteilhafte Weiterbildung und bevorzugte Ausführungsformen beschreiben die Unteransprüche.
Durch die Unterteilung der Endkappe in einen mit Rückwand und Befestigungsdübeln versehenen Basiskörper, eine Lattenkopfaufnähme mit Lattenkammer und zwischen beiden angeordnete, mit beiden zusammenwirkende Federmittel wird ereicht, dass ein Basiskörper zur Befestigung an dem Seitenholm des Rahmens vorrätig gehalten werden muss, der je nach Ausführung unterschiedliche Lattenkopfaufnahmen aufnehmen kann. Auch können unterschiedliche Federmittel zwischen Grundkörper und Lattenkopfaufnahmen eingesetzt werden, so dass - je nach gewünschter Nachgiebigkeit bzw. Härte des Lattenrostes das geeignete Federmittel ausgewählt werden kann. Da sich diese Federmittel auch noch nachträglich auswechseln lassen, ist die Möglichkeit des Nachrüstens bzw. des Veränderns der Härte des Lattenrostes ohne weiteres möglich.
Bei einer Ausführungsform ist an dem Basiskörper beidseits je eine mit einer Schraubenfeder als Federmittel versehene, zylindrische Federkammer vorgesehen. Die Federkammer ist rechtwinklig zur Lattenrichtung ausgerichtet; ihre Wandung weist eine axial verlaufende Nut auf. Die in die Federkammer eingesetzte Schraubenfeder ist mit einem Ende, ihrem unteren Ende, im Grund der Federkammer abgestützt. Die in
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den Basiskörper quer zur Lattenrichtung verschiebbar eingesetzte Lattenkopfaufnahme ist mit seitlichen Ansätzen versehen. Jeder dieser Ansätze weist einen durch die Nut geführten Hals und einen mit dem freien, oberen Ende der Schraubenfeder zusammmenwirkenden Passkörper auf. Durch diese Ausbildung kann die Lattenkopfaufnahme gegen die Kraft der Schraubenfeder durchgedrückt werden, wobei der Grad des Durchdrückens von der auf der Latte liegenden Belastung abhängt. Die Kraft der Schraubenfeder liefert dann auch die Rückstellung, wenn die Belastung verschwindet. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Passkörper der seitlichen Ansätze im wesentlichen mit Formschluss in das Lumen der Federkammer einführbar sind; weiter ist vorteilhaft, wenn die Passkörper der seitlichen Ansätze einen im wesentlichen zylindrischen Fortsatz aufweisen, der in das Innere der Schraubenfeder eingeführt wird. Durch das erste Merkmal wird ein Verkanten der Führung der Lattenkopfaufnahme unterbunden, durch das zweite Merkmal wird die Bewegungshöhe der Federung begrenzt. Da in Betten durch Schwitzwasser Feuchtigkeit nicht zu vermeiden ist, wird die Schraubenfeder vorteilhaft als eine Stahlfeder aus einem vorzugsweise korrosionsbeständigen Federstahl gebildet.
Bei einer zweiten Ausführungsform weist der Basiskörper beidseitig mit im wesentlichen rechtwinklig zur Rückwand ausgerichtete, als Führungen für einen Federeinsatz ausgebildete Seitenwände auf. Auf den Federeinsatz ist die mit einer Lattenkammer versehene Lattenkopfaufnahme aufgesetzt. Die so gebildete Endkappe erlaubt ebenfalls eine vertikale Bewegung der Latten unter Belastung, wobei hier die Bewegung gegen die Kraft des Federeinsatzes erfolgt, der auch die Rückstellkräfte liefert. Vorteilhaft ist hier der Federeinsatz als Kunststoff-Teil ausgebildet. Dieser Federeinsatz weist beidseits WeIl-Federn und kopfseitig eine Kopfnut zum Einführen der Lattenkopfaufnahme mit Lattenkammer auf. Vorteilhaft ist jede der beiden WeIl-Federn mit einem Fuß versehen; dieser Fuß, als Einschubleiste ausgebildet, wird in korrespondierend ausgebildete und angeordnete Leistenaufnahmen formschlüssig eingeführt.
Ist die Lattenkammer nicht einstückig an die Lattenkopfaufnahme angeformt, sind zum Ansetzen der Lattenkammer beidseits der Kopfnut.der Lattenkopfaufnahmen Hintergreifungsleisten vorgesehen. Die Lattenkammer ihrerseits weist korrespondierend dazu seitliche Ansätze auf, die mit nutartig ausgebildeten Leistenaufnahmen versehen sind. In diese Leistenaufnahmen werden die Hintergreifungsleisten eingeführt, so dass die Lattenkammer mit formschlüssiger Verbindung aufgesetzt und so festgelegt werden kann.
Es versteht sich dabei von selbst, dass die Lattenkopfaufnahme zusätzlich auch mit einer Aufnahme für einen Auflageteller versehen sein kann; diese an sich bekannten Auflageteller (PCT/EP 98/04420) übergreifen bei dieser Ausbildung den Seitenholm und vermeiden so unerwünschte Ritzen bei Doppelbetten. Diese Aufnahmen für Auflageteller können dabei "hoch" oder "tief" gesetzt sein, je nach der Lage der nicht randständig auf den Latten angeordneten Federelemente.
Zur einfachen Herstellung sind vorteilhaft zumindest der Basiskörper und die Lattenkopfaufnahme bzw. die Lattenkammer als Kunststoff-Spritzgießteile ausgebildet. Dabei sind der Federeinsatz oder dessen Wellfedern aus einem bezüglich Feder- und Formeigenschaften hochwertigen Kunststoff gespritzt, beispielsweise thermoplastische Acetal-Copolymere oder thermoplastische Elastomere auf Polyesterbasis, etwa thermoplastische Polyetherester.
Das Wesen der Erfindung wird an Hand der in den Figuren 1 bis 16 dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert; dabei zeigen
Fig.01: Endkappe mit Federkammern
Fig. la: Schemat. Perspekt. gesehen von schräg-oben,
Fig. Ib: Schemat. Perspekt. gesehen von schräg-unten;
Fig. 02: Endkappe mit Federkammern (Draufsicht);
Fig. 03: Endkappe mit Federkammern (Frontansicht);
Fig. 04: Einzelheit Endkappe (Schnitt IV-IV, Fig. 4);
Fig. 05: Einzelheit Endkappe (Schnitt V-V. Fig. 4);
Fig. 06: Endkappe mit Federeinsatz entlastet (Perspekt.-Schema);
• ·
FIg. 07: Endkappe mit Federeinsatz (Frontansicht);
Fig. 08: Endkappe mit Federeinsatz (Schnitt-Seitansicht):
Fig. 09: Einzelheit Basiskörper;
Fig. 10: Einzelheit Federeinsatz;
Fig. 11: Einzelheit Lattenkammer;
Fig. 12: Von Endkappe aufgenommene Latte mit Federelemente mit
Auflageteller und randständigem Auflageteller;
Fig. 13: Lattenkopfaufnähme mit "hoch" gestellter Befestigung
für einen Auflageteller (perspekt. Schema);
Fig. 14: Einzelheit Lattenkopfaufnahme nach Fig. 13;
Fig. 15: Lattenkopfaufnahme mit "tief" gestellter Befestigung
für einen Auflageteller (perspekt. Schema);
Fig. 16: Einzelheit Lattenkopfaufnahme nach Fig. 15.
Die Figuren 1 zeigen eine Endkappe 10 mit Federkammer 14 an einem (abgebrochen dargestellten) Seitenholm 1 eines Lattenrahmens, der mit federnden oder mit starren Querlatten 2 (in Art eines gläsernen Schnittes dünn angedeutet) bestückt ist, auf die bei üblichen Betten die Auflage, Matratze o.dgl.. deren obere Fläche die Sitz- oder Liegefläche des Bettes oder des Polstermöbels bildet, aufgelegt ist. In anderen Fällen sind - wie in Fig. 13 näher dargestellt - die Querlatten 2 mit Federelementen 3 so bestückt, das deren Auflageteller 6 in Spalten und Reihen angeordnet, die Auflagefläche für eine Polsterauflage (nicht dargestellt) bilden.
Um eine komfortable Federung zu erreichen sind Endkappen als federndnachgebende Endkappen ausgebildet. Dazu weisen die in den Figuren 3 bis 5 näher dargestellten Endkappen 10 der einen Ausführungsform mit Federkammer 14 und Schraubenfeder 19 einen Basiskörper 11 auf, mit einer Rückwand 12, an die Befestigungsdübel 12.1 angeformt sind, mit denen die Endkappe 10 an dem Seitenholm 1 festgelegt wird. Die Rückwand 12 ist weiter mit einer Sperrleiste 12.2 versehen, die mit einer rückwärtigen Nut 15.2 in der Rückwand der Lattenkopfaufnahme 15 zusammenwirkend, die Bewegung der Lattenkopfaufnahmen 15 begrenzt. Beim Aufsetzen schiebt sich die keilförmig verengende Nut über die Sperrleiste 12.2, rastet bei aufgesetzter Lattenkopfaufnahme 15 aufgrund ihrer Keil form ein und sperrt deren Abnehmen.
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Der Basiskörper 11 ist beidseits mit seitlichen Federkammern 14 versehen, in die Schraubenfedern 19 (Fig. 2) eingesetzt sind. Zur Festlegung der Querlatte 2 ist in den Basiskörper 11 die Lattenkopfaufnahme 15 eingesetzt, in deren Lattenkammer 15.1 der eine Kopf der Querlatte 2 eingeführt wird, deren anderer Kopf von einer Endkappe an dem gegenüberliegenden Seitenholm aufgenommen ist.
Diese Lattenkopfaufnahme 15 ist gegenüber dem Basiskörper 11 so verschiebbar, dass eine Bewegung rechtwinklig zum Seitenholm 1 möglich ist; damit wird die im allgemeinen horizontal ausgerichtete Querlatte in vertikaler Richtung verlagerbar, entsprechend der auf sie wirkenden Last. Die Lattenkopfaufnahme 15 ist beiseits mit seitlichen Ansätzen 16 versehen, an die ein Hals 17 mit einem Passkörper 18 angeformt ist. Die Wandungen der beiden seitlichen, zylindrisch ausgebildeten Federkammern 14 sind mit zu deren Achse parallel verlaufenden Nuten 14.1 versehen, deren Weite so ist, dass die Hälse 17 der seitlichen Ansätze 16 durch diese Nuten 14.1 greifen können.
Damit liegen die Passkörper 18 in den zylindrischen Hohlräumen; als Passkörper sind sie dem Querschnitt dieser Hohlräume angepasst und sind somit auf den Schraubenfedern 19 in den Federkammern 14 abgestützt; die auf die Querlatten 2 wirkende Last bewirkt somit eine die Schraubenfedern 19 zusammendrückende Kraft; die in den Schraubenfedern 19 beim Zusammendrücken gespeicherte Arbeit sorgt bei nachlassender Last für eine ordnungegemäße Rückstellung. Zylindrische, in das Lumen der Schraubenfedern 19 eingreifende Fortsätze 18.1 an den Passkörpern 18 bilden eine Führung für die Schraubenfedern 19 und begrenzen darüber hinaus den Bewegungsspielraum der Lattenkopfaufnahme 15.
Bei der in den Figuren 6 bis 11 dargestellten anderen Ausführungsform weist die Endkappe 20 einen Federeinsatz 30 auf. Der Basiskörper 21 ist mit der Rückwand 22, die Befestigungsdübel 22.1 aufweist, an den Seitenholm 1 eines (nicht näher dargestellten) Lattenrostes angesetzt; er weist eine Aufnahmekammer für den Federeinsatz 30 auf, ge-
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bildet von den seitlichen Schiebeführungen 24. Auf der Bodenplatte 23 sind weiter zur Aufnahme des Federeinsatzes 30 T-Nuten 24.1 vorgesehen,
während die oberen Kanten der Schiebeführungen 24 einen Umbug 24.2 bilden, der den eingesetzten Federeinsatz 30 zurückhält.
Die federnden Eigenschaften erhält der Federeinsatz 30 von den beiden symmetrisch zur Mitte angeordneten Well federn 31, deren eines Ende als Wellfederfuß 32 ausgebildet, mit Formschluss in die T-Nut 24.1 der Schiebeführung 24 eingesetzt wird und so seine abgestützte Verbindung mit dem Basiskörper 21 erhält. Die freien Enden der Wellfedern 31 sind über einen Brückensteg miteinander verbunden, wobei dieser Brückensteg eine Auflageplatte 33 für die Lattenkopfaufnähme 25 bildet, an den sich aufgebogene Seitenteile 33.1 anschließen und so einen Aufnahmetrog bilden. Quer zur Erstreckung der Auflageplatte 33 sind Haltestege 34 beidseits vorgesehen, auf die die Lattenkopfaufnahme 25 aufgesetzt ist. Diese Lattenkopfaufnähme 25 ist mit einer Basisplatte 27 versehen, deren Randbereiche derart aufgebogen sind, dass sie mit Formschluss auf in den von Auflageplatte 33 mit aufgebogenen Seitenteilen 33.1 gebildeten Aufnahmetrog eingesetzt werden können. Weiter weist die Lattenkopfaufnahme 25 eine Auflageplatte 29 für die aufzulegende Matratze o.dgl. auf. Diese ist beidseits mit Überständen 29.1 versehen, die die korrespondierend dazu seitlich angeordneten Haltestege 34 des Federeinsatzes 30 überdecken. Zur Rückwand 22 des Basiskörper 21 hin ist ein rückwärtiger Überstand 29.2 vorgesehen, der eine Begrenzung des Federweges darstellt.
Schließlich zeigen die Fig. 12 sowie 13, 14, 15 und 16 eine Anwendung der erfindungsgemäßen Endkappen 10 im Zusammenwirken mit federnden oder auch starren Querlatten 2 und an der Querlatte befestigten Federelementen 3. Diese Federelemente 3 sind in der Darstellung der Fig. 12 mit Klammern 5 befestigt, ohne dass es hier auf die Art dieser Befestigung ankommt. Die Federelemente 3 weisen einen Federkörper 4 auf, der die Federungsaufgabe übernimmt. Der Kopf des Federkörpers 4 ist mit einem Auflageteller 6 versehen, auf den die Auflage, Matratze o.dgl. (nicht dargestellt) aufgelegt ist, deren Oberfläche die Sitzbzw, die Liegefläche des Bettes oder des Polstermöbels bildet. Um
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eine Ritzenbildung im Bereich zweier aneinander stoßender Betten (Doppelbetten) zu unterbinden, ist hier die Endkappe 10 mit einer Aufnahme für einen randständigen Auflageteller 7 versehen, auf die dieser ohne Zwischenschaltung eines Federkörpers gesetzt werden kann. Damit wird der Seitenholm 1 überbrückt (wobei hier die Seitenzone etwa härter gehalten ist - um die Seitenzone weicher zu gestalten, können federnde Auflageteller Verwendung finden).
Je nach Lage der anderen Auflageteller 6 im Bereich außerhalb des Randes kann der randständige Auflagerteller 7 "hoch" oder "tief" gesetzt werden. Dazu sind unterschiedliche Lattenkopfaufnahmen vorgesehen. Die in den Figuren 13, 14 sowie 15, 16 dargestellte Lattenkopfaufnahme 35 bzw. 40, ausgebildet für einen Einsatz in einer Endkappe 10 mit Schraubenfedern - jedoch nicht darauf beschränkt - ist beiseits mit seitlichen Ansätzen 36 bzw. 41 versehen, an die ein Hals 37 bzw. 42 mit einem Passkörper 38 bzw. 43 angeformt ist. Die Wandungen der beiden seitlichen, zylindrisch ausgebildeten.Federkammern 14 sind mit zu deren Achse parallel verlaufenden Nuten 14.1 versehen (s. Figuren 1), deren Weite so ist, dass die Hälse 37 bzw. 42 der seitlichen Ansätze 36 bzw. 41 durch diese Nuten 14.1 greifen können.
Fig. 13 und 14 zeigen die Lattenkopfaufnahme 35 für die Stellung des randständigen Auflagetellers 7 "hoch". Die - hier als Hammerkopf-Befestigung 39 dargestellten - Mittel zum Befestigen des Auflagetellers 7 liegen gegenüber der Lattenkammer 35.1 so, dass dieser gegenüber der in die Lattenkammer 35.1 eingesetzten Latte "hoch" gestellt ist, wobei ein Winkel 39.1 den Abstand vorgibt; dabei versteht es sich von selbst, dass dieser Abstand dem entspricht, der für den zu lösenden Bedarfsfall notwendig ist. Die Figuren 15 und 16 zeigen eine Lattenkopfaufnahme 40 für die Stellung des Auflagetellers "tief". Dies wird durch unmittelbar auf die Oberseite der Lattenkammer 40.1 aufgesetzte Befestigungsmittel - als Dreh-Bajonett 44 mit die Drehbewegung begrenzenden Nocken 45 dargestellt - erreicht. Der Abstand entspricht hier der Materialstärke der Oberseite der Lattenkammer 40.1 und ist somit so, dass der Auflageteller 7 hier gegenüber der in die Lattenkammer 40.1 eingesetzten Latte als "tief" gestellt angesehen werden kann.

Claims (15)

1. Endkappe zur federnden Lagerung von Latten eines Lattenrostes mit paarweise angeordneten Seitenholmen, an denen die die Latten aufnehmende Endkappe mit an ihrer Rückwand vorgesehenen Befestigungsmittel, insbesondere mit Befestigungs-Dübel festgelegt ist, und mit zumindest einer Lattenkammer für die Köpfe der Latten, gekennzeichnet durch einen Basiskörper (11; 21), der mit Rückwand (12; 22) und Befestigungsdübeln (12.1; 22.1) versehen ist, durch eine Lattenkopfaufnahme (15 : 25) mit Lattenkammer (15.1; 25.1) sowie durch zwischen beiden angeordnete, mit beiden zusammenwirkende Federmittel (19; 30).
2. Endkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Basiskörper (11) beidseits je eine mit einer Schraubenfeder (19) als Federmittel versehene, zylindrische, rechtwinklig zur Richtung der Querlatten (2) ausgerichtete Federkammer (14) aufweist, deren Wandung mit einer axial verlaufenden Nut (14.1) versehen ist, und dass die Lattenkopfaufnahme (15) seitliche Ansätze (16) aufweist, jeder mit einem durch die Nut geführten Hals (17) und einem mit dem einen Ende der Schraubenfeder (19) zusammmenwirkenden Passkörper (18), wobei das andere Ende der Schraubenfeder (19) im Grund der Federkammer (14) abgestützt ist.
3. Endkappe nach Anpruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Passkörper (18) der seitlichen Ansätze (16) im wesentlichen mit Formschluss in das Lumen der Federkammer (14) einführbar sind.
4. Endkappe nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Passkörper (18) der seitlichen Ansätze (16) einen im wesentlichen zylindrischen Fortsatz (18.1) aufweisen, der in das Innere der Schraubenfeder (19) eingeführt, die Bewegungshöhe der Federung begrenzt.
5. Endkappe nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Schraubenfeder (19) eine Stahlfeder aus einem vorzugsweise korrosionsbeständigen Federstahl vorgesehen ist.
6. Endkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Basiskörper (21) beidseitig mit im wesentlichen rechtwinklig zur Rückwand (22) ausgerichtete, als Schiebeführungen (24) für einen Federeinsatz (30) ausgebildete Seitenwände aufweist, und dass der Federeinsatz (30) mit einer Lattenkammer (25.1) versehen ist.
7. Endkappe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Federeinsatz (30) als Kunststoff-Teil ausgebildet, beidseits Well-Federn (31) und kopfseitig einen Haltesteg (34) zum Aufbringen der Lattenkopfaufnahme (25) mit Lattenkammer (25.1) aufweist.
8. Endkappe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Well-Federn (31) einen Fuß (32) aufweist, der als Einschubleiste ausgebildet, in eine als T-Nut (24.1) ausgebildete und korrespondierend angeordnete Leistenaufnahme formschlüssig einführbar ist.
9. Endkappe nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass beidseits der Haltestege (34) Hintergreifungsleisten vorgesehen sind, die mit korrespondierend dazu ausgebildeten seitlichen Leisten (28) der Lattenkopfaufnahme (25) zusammenwirkend, ein Festlegen der Lattenkopfaufnahme (25) erlauben.
10. Endkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 9. dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der Basiskörper (11; 21) und die Lattenkopfaufnahme (15; 25) als Kunststoff-Spritzgießteile ausgebildet sind.
11. Endkappe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der als Kunststoff-Teil ausgebildete Well-Feder-Einsatz (31) aus einem bezüglich Feder- und Formeigenschaften hochwertigen Kunststoff gespritzt ist.
12. Endkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite der Lattenkammer (15.1; 25.1) mit Befestigungsmitteln für einen Auflageteller (7) versehen ist.
13. Endkappe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Oberseite der Lattenkammer (15.1; 25.1) und Befestigungsmittel für den Auflageteller (7) ein Abstandshalter, vorzugsweise ein Winkel (39.1) eingefügt ist.
14. Endkappe nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass als Befestigungsmittel eine Hammerkopf-Befestigung (39) vorgesehen ist.
15. Endkappe nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass als Befestigungsmittel eine Dreh-Bajonettbefestigung (44) vorgesehen ist.
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