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DE29912632U1 - Bastelset zur Herstellung von Puppen sowie Puppen - Google Patents

Bastelset zur Herstellung von Puppen sowie Puppen

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Publication number
DE29912632U1
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DE
Germany
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doll
head
puppet
craft
elements
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29912632U
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English (en)
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THAMM HENRYKA
Original Assignee
THAMM HENRYKA
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Publication date
Application filed by THAMM HENRYKA filed Critical THAMM HENRYKA
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Publication of DE29912632U1 publication Critical patent/DE29912632U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63HTOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
    • A63H3/00Dolls
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63HTOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
    • A63H9/00Special methods or compositions for the manufacture of dolls, toy animals, toy figures, or parts thereof

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Description

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22.07.1999-Beschreibung- **·' * *'
Bastelset zur Herstellung von Puppen sowie
Puppen
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bastelset zur Herstellung von Puppen sowie Puppen, wie sie mit diesem Bastelset hergestellt werden können.
Mit dem erfindungsgemäßen Bastelset sollen Hobbybastler und insbesondere Kinder in die Lage versetzt werden, auf einfache und schnelle Art und Weise eine Puppe oder Figur, wie z.B. eine Handpuppe, Stabpuppe, Schlenkerpuppe, Kegelpuppe, Handschuh- Handpuppe, Tütenpuppe, Marionette, Stockpuppe, Tuchstockpuppe etc. selber herstellen zu können.
Es sind zahlreiche Techniken zum hobbymäßigen Herstellen von derartigen Puppen bekannt. So werden vorgefertigte Elemente für die einzelnen Körperteile, wie vormodellierte Köpfe aus Holz, Porzellan, Stoff etc. angeboten, die mehr oder weniger vollständig vormodelliert sind und je nach Art der herzustellenden Puppe mit den entsprechenden weiteren Bestandteilen wie Korpus, Beine, Arme, Bekleidung etc. versehen werden müssen. Je nach Grad der Vormodellierung müssen die einzelnen Elemente noch ausgestaltet werden, z.B. durch Bemalen, oder im Fall von Köpfen durch Anbringen von Augen und Haaren etc..
Es ist auch bekannt, Puppen oder einzelne Bauteile für Puppen aus Modelliermassen und Gießmassen herzustellen. Geeignete Modelliermassen sind z.B. Ton, Plastilin, Holzmehl und Gießmassen wie Backofengießmasse, flüssiges Pappmache, Porzellan etc.
Diese bekannten Verfahren haben den Nachteil, daß sie entweder aufwendig und kompliziert sind, und somit nur bedingt für die selbständige Bearbeitung durch Kinder geeignet sind, oder langwierig sind, so daß die Fertigstellung der Puppen mehrere Stunden bis Tage in Anspruch nimmt.
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So erfordert die Trocknung von Modelliermassen wie Pappmachemasse bzw. daraus hergestellten Puppenteilen wie Köpfen, üblicherweise ein bis zwei Tage, erst dann ist eine Weiterbearbeitung z.B. durch Bemalen möglich. Von Nachteil ist auch, daß hierbei Schrumpfung eintritt, wodurch sich vormodellierte Ausgestaltungen, wie Mund, Augen, Finger etc., verziehen können. Eine derartig lange Bearbeitungszeit mit mehrstündigem bis mehrtägigem Trocknen ist jedoch insbesondere für Kinder ungeeignet, da Kinder ein Endergebnis möglichst schnell erhalten wollen.
Eine lange Fertigstellungszeit ist auch von Nachteil, wenn das Selbermachen von Puppen für Kinder im Rahmen von Veranstaltungen, z.B. in Kindergärten, auf Jahrmärkten, etc. angeboten werden soll.
Auch für die Verwendung in pädagogischen Bereichen und für Therapiezwecke ist es wünschenswert, auf einfache Weise schnelle Ergebnisse und damit Erfolgserlebnisse für den Bastler/Patienten erzielen zu können
Es war daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Bastelset zur Herstellung von Puppen zur Verfügung zu stellen, mit dem selbst kleine Kinder auf einfache Art und Weise Puppen selbständig anfertigen können. Insbesondere war es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein derartiges Set zur Verfugung zu stellen, mit dem die Puppenherstellung innerhalb kurzer Zeit möglich ist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Bastelset zur Herstellung von Puppen, wobei das Bastelset vorgefertigte Gipsmullbinden zur Gestaltung des Puppenkopfes sowie ggf. weiterer Bestandteile des Puppenkörpers wie Hände, Füße oder Schuhe und vorzugsweise weitere Elemente zur Gestaltung des Kopfes und ggf. des Puppenkörpers enthält.
Die Zusammensetzung der einzelnen Sets richtet sich im allgemeinen nach der Art der herzustellenden Puppe. So werden für Handpuppen andere Bestandteile als zum Beispiel für eine Marionette benötigt.
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Das erfindungsgemäße Bastelset kann zur Herstellung einer beliebigen Puppenart zusammengestellt sein. Beispiele sind eine Handpuppe, Stabpuppe, Schlenkerpuppe, Kegelpuppe, Handschuhpuppe, Handpuppe, Tütenpuppe, Marionette, wie z. B. eine Stabmarionette, Hängemarionette, Stockpuppe, Tuchstockpuppe etc. Das Bastelset kann Bauelemente für mehrere, auch verschiedene Typen von Puppen und Puppenmotiven enthalten. Die Puppen können beliebig gestaltet und ausgestattet sein. Sie können neben menschlichen und tierischen Gestalten beliebige Motive darstellen.
Zudem betrifft die Erfindung eine Puppe, deren Kopf aus einer Grundform besteht, der mit vorgefertigten Gipsmullbinden, die auf der Grundform aufgebracht sind, ausgestaltet ist.
Der erfindungsgemäße Puppentyp kann hierbei ausgewählt sein unter einer Stabpuppe, Schlenkerpuppe, Kegelpuppe, Handschuhpuppe, Tütenpuppe, Marionette, Stockpuppe und Tuchstockpuppe, sowie einer Handpuppe mit Händen und/oder Füßen/Schuhen, die mit der nachstehend beschriebenen Gipsmullbindentechnik gestaltet sind.
Auch hier können die Gestaltung, Ausstattung und Motiv beliebig gewählt sein.
Nachstehend wird die Erfindung zur Veranschaulichung anhand eines Herstellverfahrens für die Puppen beschrieben. Die für die Herstellung verwendeten Einzelteile können hierbei in beliebiger Zusammensetzung und Anzahl als Bausatz in dem erfindungsgemäßen Bastelset enthalten sein.
Auch weitere, nicht beschriebene Elemente, die zur Ausgestaltung und Ausschmückung der Puppe dienen, können im Set enthalten sein.
Zudem dient die Beschreibung des Herstellverfahrens zum Aufzeigen des Aufbaus einer erfindungsgemäßen Puppe.
Wesentlich für die Lösung der vorstehenden Aufgabe ist die Verwendung von vorgefertigten Gipsmullbinden zur Gestaltung von Körperteilen (nachstehend auch Gipsmullbindentechnik genannt).
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So wird z. B. der Kopf mit Hilfe einer Grundform für den Kopf und ggf. weiterer Elemente oder Bauteile zur Ausgestaltung wie Elemente für Nasen, Ohren und Mund angefertigt. In der Grundform für den Kopf können einzelne Konturen, &zgr;. B. für Nase, Mund, Augen etc. vorgegeben sein.
Vorzugsweise bestehen die Grundform und die Elemente für den Kopf aus leichten, vergleichsweise weichen Materialien wie Styropor, Schaumstoff, Kunststoff, Weichholz, Kork etc.. Die einzelnen Elemente für den Kopf werden an entsprechender Stelle an der Grundform für den Kopf angebracht und anschließend mittels in Wasser getränkter vorgefertigter Gipsmullbinden miteinander dauerhaft verbunden.
Es werden vorgefertigte Gipsmullbinden eingesetzt, die in entsprechende Stücke geschnitten, je nach Bedarf benetzt werden und zum Verbinden der einzelnen Elemente auf z.B. der Kopfform aufgebracht werden.
Als Beispiel für prinzipiell geeignete Gipsmullbinden werden Gipsmullbinden angeführt, wie sie in Apotheken und Krankenhäusern für medizinische Zwecke verwendet werden. Es versteht sich jedoch, daß für die erfindungsgemäß eingesetzte Gipsmullbindentechnik jede Art von vorgefertigten Gipsmullbinden anwendbar ist.
Das Anbringen der einzelnen Elemente für den Kopf kann beliebig, z.B. durch Ankleben, Anstecken oder einer Kombination davon erfolgen. Vorzugsweise erfolgt die Anbringung jedoch durch Anstecken über ein Stecksystem, wobei zum Verbinden zahnstocherähnliche Elemente verwendet werden, mit deren Hilfe die einzelnen Elemente oder Bauteile auf einfache Art und Weise zusammengesteckt werden können. Anschließend werden die zusammengesteckten Elemente bzw. die an der Kopfform durch Feststecken fixierten Elemente, wie vorstehend bereits erwähnt, durch Aufbringen der feuchten Mullbinden miteinander verbunden.
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Die individuellen Gesichtszüge können aus den noch feuchten Gipsmullbinden, z.B. mit den Fingern, herausgearbeitet werden.
Im Gegensatz zu den bekannten Materialien wie Pappmache oder Holzmasse härten die erfindungsgemäß verwendeten Gipsmullbinden innerhalb kurzer Zeit, üblicherweise innerhalb von 5 Minuten, trocknen im allgemeinen in 15 bis 30 Minuten, und können anschließend weiterverarbeitet werden.
Im Gegensatz zu den meisten herkömmlichen Materialien findet hier während des Härtungs- und Trocknungsvorganges keine Schrumpfung statt, die eine Verformung der Gesichtszüge zur Folge haben könnte.
Die Weiterbearbeitung kann durch Bemalen erfolgen, oder es können auch beliebige weitere Ausgestaltungselemente angebracht oder aufgeklebt werden,
wie Haare, Schmuck, Augen.
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Erfindungsgemäß kann die Bemalung prinzipiell auf dem noch feuchten Gips erfolgen, sobald dieser gehärtet ist.
Vorzugsweise werden schnelltrocknende Farben wie z. B. Acrylfarben eingesetzt.
Vor der Bemalung sollte die Härtung bereits abgeschlossen sein, da sich anderenfalls das noch plastische Gipsbindenmaterial verformen könnte.
Zur leichteren Bearbeitung kann die Grundform für den Kopf auf einen Stab aufgebracht und z.B. in eine Flasche gesteckt werden. Die Flasche vermittelt einen sicheren Stand und erleichtert insbesondere Kindern die Bearbeitung mit den erfindungsgemäß verwendeten Materialien.
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Nachstehend wird die Erfindung am Beispiel der Herstellung einer Handpuppe und einer Marionette als konkrete Beispiele erläutert, wobei zur Veranschaulichung Figuren beigefügt sind.
Es versteht sich jedoch, daß das erfindungsgemäße Bastelset sowie die erfindungsgemäße Puppe nicht auf diese konkreten Beispiele beschränkt sind, und daß die an den Beispielen erläuterten Prinzipien ohne weiteres auf andere Puppenarten übertragbar sind.
Es zeigen schematisch:
Figur 1 eine mit einem erfindungsgemäßen Bastelset gefertigte Handpuppe noch aufgesteckt auf Stab und Fasche;
Figuren 2 und 3 einzelne Stufen des erfindungsgemäß eingesetzten Verfahrens zur Anfertigung einer Handpuppe;
Figur 4 Möglichkeiten zur Veränderung der Grundform eines Kopfes mit Hilfe diverser Elemente zur Ausgestaltung der Kopfform;
20
Figuren 5 und 6 ein Prinzip zur Anbringung des Stoffkörpers an eine Handpuppe gemäß Figur 1;
Figuren 7a und 7b zwei Alternativen für Halsstücke für eine Marionette;
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Figuren 8a bis 8e die Anfertigung bzw. den Aufbau von Körperteilen wie
Hände, Füße/Schuhe unter Verwendung von Gipsmullbinden;
Figuren 9a und 9b die Aufhängung eines Marionettenkopfes an einem Körper
mit Haken und Öse im offenen und geschlossenen Zustand;
Figur 10 einen Marionettenkörper;
Figur 11 eine nahezu fertiggestellte Marionette mit noch nicht eingehängtem
Kopf; und
Figur 12 einen Grundkörperschnitt für eine Handpuppe.
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Die in Figur 1 gezeigte Handpuppe setzt sich zusammen aus einem Kopf 1, einem zylinderförmigen Abschnitt 2 (nachstehend im Zusammenhang mit der Herstellung des Kopfes 1 auch Halsstück bezeichnet) mit Bohrung 6 als Fingerling und einem Stoffkleid als Körper 3. Die Hände 14 sind hier integraler Bestandteil des Stoffkleides. Diese Art von Händen (oder Füßen) wird nachstehend auch als „integrierte" Hände (Füße) bezeichnet.
Die in Figur 1 gezeigte Handpuppe ist auf einen Stab 4 aufgesteckt, der in eine Flasche 5 gesteckt worden ist, und so der Puppe Halt verleiht.
Zur Herstellung der Figur wird die Grundform für den Kopf 1 mit dem zylinderförmigen Halsstück 2 mit Bohrung 6 verbunden, das zylinderförmige Halsstück 2 über die Bohrung 6 auf den Stab 4 gesteckt, der als Halt für eine leichtere Bearbeitung in einen beliebigen Behälter wie z.B. eine Flasche 5 gesteckt werden kann.
Das zylinderförmige Halsstück 2 weist eine Bohrung 6 auf, und dient als Fingereinsatz für die fertige Puppe. Das Prinzip des Fingereinsatzes ist in Figur 3 verdeutlicht. Im Spiel kann das Kind seinen Finger 7 in die Bohrung 6 des zylinderförmigen Halsstückes 2 stecken und auf diese Weise den Kopf der Puppe beliebig bewegen.
Vorzugsweise besteht ein Halsstück 2, das gleichzeitig als Fingereinsatz dient, aus einem flexiblen elastischen Material, so daß es variabel ist und sich verschiedenen Fingergrößen anpassen kann und zudem sichergestellt ist, daß die Kinder mit ihren Fingern nicht steckenbleiben.
Besonders bevorzugte Materialien für als Fingereinsatz dienende Halsstücke 2 sind feste Schaumstoffpreßmaterialien oder ähnliches.
In der einfachsten Ausführungsform kann auch ein Isolierungsschaumstoff für Heizungsrohre verwendet werden.
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Zur Verbindung von Kopf 1 und Halsstück 2 können in das Halsstück 2 eine entsprechende Anzahl von zahnstocherähnlichen Elementen 8 gesteckt werden, auf die die Kopfform 1 aufgesetzt wird (Figur 2).
Als zahnstocherähnliche Elemente 8 können beliebige geeignete Stäbchen verwendet werden. Beispiele hierfür sind Holzstäbchen wie Zahnstocher, Schaschlikspießchen oder Plastikcocktailspießchen etc..
Zahnstocherähnliche Elemente 8 werden erfindungsgemäß bevorzugt als Stecksystem zum Verbinden und Fixieren der einzelnen Bauteile bzw. Elemente für den Kopf aber auch wie nachstehend beschrieben für weitere Puppenbestandteile z.B. der Schuhe verwendet
So können an den Kopf 1, der vorzugsweise aus einem leichten und weichen Material besteht, wie z.B. Styropor, Kork oder Schaumstoff, weitere Elemente 9 zur Ausgestaltung der Kopfform angebracht werden. Je nach Material der weiteren Elemente 9 können diese mittels Verklebung oder vorzugsweise durch Aufstecken an der Kopfform 1 angebracht werden.
Es können beliebige Elemente 9 zur Ausgestaltung der Kopfform angebracht werden, z.B. Ohren, Nase, Augen, ein Halbkugelansatz als Mund, zur Herstellung eines Tierkopfes, ein Rüssel etc..
Beispiele hierfür sind in Figuren 4 und 5 gezeigt.
Die derart an der Kopfform angebrachten Elemente 9 können wiederum aus einem leichten und vorzugsweise weichen Material, wie z.B. Styropor, Kunststoff, Weichholz wie Balsaholz, Kork, Moosgummi, etc. Auch Papier ist hierfür geeignet.
Nachdem die Kopfform durch Anbringen von diversen Elementen 9 beliebig gestaltet worden ist, erfolgt die Endfertigung der Kopfform durch Verbinden der einzelnen Elemente 9 und der Grundform für den Kopf 1 mittels vorgefertigter Gipsmullbinden. Hierzu werden die vorgefertigten Gipsmullbinden in geeignete
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Stücke zerteilt und die Kopfform damit belegt, wobei die Belegung derart erfolgt, daß zwischen den einzelnen Elementen 9 und der Kopfform eine feste Verbindung entsteht.
Der durch Wasser weich gewordene Gipsanteil kann mit den Fingern oder einem Pinsel auf der Kopfform lückenlos verstrichen werden und verbindet damit die einzelnen Elemente 9 sowie das Halsstück 2 mit der Kopfform.
Die noch feuchten Gipsbinden können beliebig modelliert werden. Sie können auch nach Härtung im noch feuchten Zustand bemalt werden. Auch können weitere Gestaltungselemente für die Kopfform, wie z.B. Haare, Wackelaugen, Stoffohren etc., mit Hilfe der noch feuchten Gipsbinden aufgeklebt werden.
Üblicherweise ist eine homogene Schicht von Gipsmuilbindenstücken für die Kopfform ausreichend.
Da Gips schnell aushärtet, beginnt die Trocknung noch während des Arbeitsprozesses, d.h. noch während einige Partien der Kopf-/Halsform mit Gipsmullstückchen bedeckt und ausgestaltet werden, härten bereits andere schon ausmodellierte Stellen und beginnen langsam zu trocknen.
Da die Gipsmullbinden innerhalb weniger Minuten, üblicherweise 15 bis 30 Minuten, austrocknen, kann die Fertigstellung ohne lange Wartezeit direkt anschließend erfolgen, so daß ein schnelles Arbeitsergebnis sichtbar wird.
Prinzipiell besteht die Möglichkeit neben dem Kopf 1 auch weitere Körperteile wie Hände, Füße oder Schuhe mit den Gipsmullbinden zu gestalten.
Es können auch Nase, Augen, Ohren, Haarteile, Lippen etc. mit Hilfe der Gipsmullbinden ausmodelliert werden. So können feuchte Gipsmullbindenteile dafür eine Art Modelliermasse bilden und die entsprechenden Teile ausmodelliert werden.
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Die Anbringung des Handpuppenkörpers 3 an dem Kopfteil bzw. dessen Verbindung damit kann prinzipiell auf beliebige Art und Weise erfolgen, z.B. durch Einbindung, Nähen, Kleben etc..
Vorzugsweise erfolgt die Anbringung aber indem z.B. im unteren Bereich des Halsstücks 2, wie in Figur 4 gezeigt, ein Einbinderand 10 angebracht wird, über den der Handpuppenkörper, wie in Figur 6 gezeigt, gestülpt wird.
Der Einbinderand 10 kann ebenfalls mit Gipsmullbinden angefertigt werden.
Wie in Figur 6 gezeigt, kann in dem oberen Halsabschnitt des Handpuppenkörpers 3 z.B. durch Nähen ein Zugbändchen 11 eingefügt sein, das nachdem der Halsabschnitt des Stoffkörpers 3 über den Einbinderand 10 geführt worden ist, zusammengezogen wird. Zur sicheren Verbindung können das Halsende des Stoff körpers 3 und der Einbinderand 10 bzw. das Halsstück 2 des Kopfes 1 verklebt werden.
Als Zugbändchen 11 kann ein beliebiger Faden oder Band, aber auch ein Rappband verwendet werden. Diese Technik (nachstehend Einbindetechnik bezeichnet), wobei der Puppenkörper 3 mittels Zugbändchen 11 und Einbinderand 10 mit weiteren Körperteilen verbunden wird, ist für den erfindungsgemäßen Puppenaufbau besonders bevorzugt.
Das Bastelset kann einen bereits vorgefertigten Handpuppenkörper 3 enthalten. Alternativ können ein Schnittmuster dafür und/oder Materialien zur Ausgestaltung des Handpuppenkörpers 3 beigefügt sein.
Hände und ggf. Füße können integraler Bestandteil des Handpuppenkörpers 3 sein.
Alternativ können entsprechende Bauteile dafür vorgesehen sein, die gemäß dem vorstehend beschriebenen Prinzip ausgestaltet, mit Gipsmullbinden ausmodelliert und vorzugsweise nach der Einbindetechnik mit dem Handpuppenkörper 3 verbunden werden.
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Diese Ausführungsform ist nachstehend am Beispiel einer Marionette näher erläutert.
Als zweites Beispiel wird nachfolgend die Herstellung bzw. der Aufbau einer erfindungsgemäßen Marionette bzw. Gliederpuppe beschrieben.
Der Kopf wird wie vorstehend für die Handpuppe erläutert angefertigt.
Anders als bei der Handpuppe, bei der das zylinderförmige Halsstück 2 mit Bohrung 6 als Fingerling dient, kann hier ein zylinderförmiges Halsstück 2 ohne Bohrung verwendet werden.
Wird ein Haisstück 2 mit Bohrung 6 verwendet, wird in die Bohrung 6 vorzugsweise ein festes Element 12 eingesetzt und ggf. verklebt.
Dieses feste Element 12 kann zur Aufhängung des Puppenkörpers 3 einen eingefügten Haken 13a oder Öse 13b aufweisen, so daß der Kopf 1 der Marionette mit Bewegungsspielraum an den Marionettenkörper 3 angebracht werden kann und eine ausreichende Spielbarkeit aufweist.
Wie vorstehend angegeben, zeigen Figuren 7a und 7b zwei erfindungsgemäße Ausführungsformen zur Ausgestaltung des Halsstücks 2, wobei in Figur 7a als erste Alternative ein Halsstück 2 ohne Bohrung und in Figur 7b als eine zweite Alternative ein Halsstück 2 mit Bohrung 6 und eingefügtem festen Element 12 sowie daran angebracht einen Haken 13a (oder nicht gezeigt eine Öse 13b) dargestellt ist.
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Die Hände 14 und Füße bzw. Schuhe 16 können, wie in Figuren 8a bis 8e gezeigt, angefertigt werden. Wie in Figur 8a gezeigt, kann die Grundform für die Hand (oder einen Fuß, nicht gezeigt) aus Draht angefertigt werden.
Das geformte Drahtgestell kann z.B. durch bloßes Einstecken mit einen zylinderförmigen Abschnitt 2 analog dem zylinderförmigen Halsstück 2 verbunden werden. Wird ein zylinderförmiger Abschnitt 2 mit Bohrung 6 verwendet, kann der zylinderförmige Abschnitt 2 mit der vorgeformten Hand 14
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zur besseren Handhabung auf einen Stab 4 gesteckt werden, der wiederum festgesteckt wird, z.B. in einer Flasche 5.
Damit ein besserer statischer Halt für das Ummanteln der Hand 14 gegeben ist, kann ein Zwischensetzen einer Verstärkung 15 z.B. aus Draht oder Faden auf der Handfläche sinnvoll sein (Figur 8b).
Die Hand 14 sowie der zylinderförmige Abschnitt 2, der das Handgelenk bilden kann, werden mit feuchten Gipsmullbindenteilen modelliert und miteinander verbunden.
Zum Einbinden des Marionettenpuppenkörpers kann an dem unteren Teil des zylinderförmigen Abschnitts 2 wiederum ein Einbinderand 10 z.B. aus Gipsmullbinden, angebracht werden, über den die Hand 14 oder der Fuß mit einem mit Zugbändchen 11 zum Einbinden versehenen Marionettenkörper 3 verbunden werden kann (siehe Figur 8c).
Figur 8d zeigt schematisch den Aufbau von Schuhen 16 für die erfindungsgemäßen Puppen.
Der Grundkörper für den Schuh bzw. die Schuhsohle 16 wird ähnlich dem Kopf 1 aus einem vorzugsweise leichten und weichen Material vorgefertigt. Es können die gleichen Materialien wie für den Kopf 1 eingesetzt werden. Als Beispiele können wiederum Styropor, Balsaholz, Kork oder zugeschnittener Moosgummi genannt werden.
Der Grundkörper für den Schuh 16 wird mit einem zylinderförmigen Abschnitt 2 vorzugsweise mit Bohrung 6 z.B. mit zahnstocherähnlichen Elementen 8 verbunden.
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Weist der zylinderförmige Abschnitt 2 eine Bohrung 6 auf, kann der wie vorstehend beschrieben vorgefertigte Schuhrohling zur besseren Handhabung
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für die Ausgestaltung mit Gipsmullbinden auf einen Stab 4 gesteckt und dieser z.B. mit einer Flasche 5 fixiert werden.
Zum leichteren Anbringen an den Puppenkörper 3 kann in dem Randbereich des zylinderförmigen Abschnitts 2 wiederum ein Einbinderand 10 aus Gipsmullbinde angebracht werden (Figur 8e).
Nach Bemalung und Trocknen werden die einzelnen Elemente für die Hände 14 und die Füße vorzugsweise mittels der beschriebenen Einbindetechnik an einem Stoffkörper 3 für die Marionette angebracht (siehe Figur 11).
Wie in Figuren 9a und 9b gezeigt, wird der Kopf 1 mit Hilfe eines Hakens 13a und einer Öse 13b mit dem Puppenkörper 3 verbunden.
In der Figuren 9a und 9b ist der Haken 13a an dem Kopfteil, hier der zylinderförmige Abschnitt 2, angebracht und die Öse 13b befindet sich am Puppenkörper 3. Es versteht sich jedoch, daß die Position von Haken 13a und Öse 13b auch vertauscht sein kann.
Der Haken 13a wird in die Öse 13b eingehängt (Figur 9a) und anschließend zugedrückt, so daß Haken 13a und Öse 13b fest aber beweglich miteinander verbunden sind (Figur 9b Aufhängung im geschlossenen Zustand).
Für eine Marionette wird der vorstehend beschriebene Puppenkörper einschließlich Kopfteil an einem einfachen Spielkreuz, wie es handelsüblich erhältlich ist, mit entsprechender Fadenlänge aufgehängt.
Ein erfindungsgemäßer Puppenkörper 3, wie er z.B. für eine Marionette oder Schlenkerpuppe verwendet werden kann, wird nachstehend unter Erläuterung des Herstellungsverfahrens anhand der Figuren 10 und 11 beschrieben.
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Wie in Figur 10 gezeigt, besteht der Körper 3 aus einem Rumpf 17, Armen 18, Beinen 19, wobei die Arme 18 und Beine 19 bewegliche Gelenke 20 aufweisen können, die z.B. durch einfaches Zunähen entstehen. Vorzugsweise wird der
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Körperabschnitt für den Rumpf 17 mit einer Vertiefung 21 für den Halsansatz gestaltet.
Der Rumpf 17 wird zusammengenäht, auf Wunsch mit einem geeigneten Material wie Watte etc. ausgestopft und in der Vertiefung 21 für den Halsausschnitt kann z.B. aus Faden oder Zwirn eine Öse 13b gestaltet und angenäht werden.
In dieser bevorzugten Ausführungsform weisen die Arme 18 und Beine 19 Säume mit Zugbändchen 11 zum Einbinden der Hände 14 und Füße/Schuhe 16 mittels der beschriebenen Einbindetechnik auf.
Wie der Rumpf 17 können die Arme 18 und Beine 19 auf Wunsch mit einem geeigneten Material ausgestopft werden. Sie werden vorzugsweise mit wenigen Stichen an der entsprechenden Stelle des Rumpfes 17 angenäht
Die Gelenke 20, die die Beweglichkeit der Arme 18 und Beine 19 gewährleisten sollen, können durch einfaches Zunähen gestaltet werden.
Das Zu- oder Abnähen zur Ausgestaltung der Gelenke 20 kann vor oder nach dem Füllen erfolgen. Vorzugsweise werden z.B. zunächst die Oberarme und Oberschenkel bis zur Mitte der Arme 18 bzw. Beine 19 gestopft, die Mitte zur Formung der Gelenke 20 zugenäht, ggf. die Unterarme und Unterschenkel ebenfalls ausgestopft und anschließend die Hände 14 und Füße/Schuhe 16 eingebunden.
Als Material für den Körper kann ein beliebiges Material verwendet werden, wie es zur Puppenherstellung üblicherweise verwendet wird. Beispiele sind Stoff, Nessel oder Filz. Der Körper kann auch ganz oder teilweise gestrickt oder gehäkelt sein.
Die vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Marionette/Schlenkerpuppe kann einfach hergestellt werden, ohne daß wie sonst üblich ein kompliziertes
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Gliedergestell aus Plastik, Holz etc. erforderlich ist, und ist dennoch voll beweglich.
Für ein Bastelset kann der Körperschnitt vorgenäht sein, so daß auch kleine Kinder den Körper selbst stopfen und Kopf, Hände und Beine, die zuvor von ihnen frei gestaltet werden können, an den Körper anbringen können.
Figur 12 zeigt einen Grundschnitt für einen Körper 3 für eine Handpuppe sowie die Handhaltung 22 beim Spiel, wobei je nach Handgröße die Größe des individuellen Handpuppenkörpers ermittelt wird. Säume und/oder Umschläge sind durch gestrichelte Linien angedeutet.
Zur Verwendung in einem Bastelset können die Hände, wie in Figur 12 gezeigt, aus Stoff, Nessel oder einem ähnlichen Material vorgefertigt sein, wobei sie in dieser Ausführungsform integralen Bestandteil des Puppenkörpers bilden
Für eine erfindungsgemäße Handpuppe sind zumindest die Hände oder Füße 14, wie im Zusammenhang mit der Marionette beschrieben, gemäß der Gipsmullbindentechnik gestaltet; in diesem Fall können sie mittels der Einbindetechnik mit der Körpergrundform verbunden werden.
Gemäß einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform können die Puppen, z. B. am Puppenkörper, mit individuellen Botschaften versehen sein bzw. kann das Bastelset entsprechende Mittel zum Aufbringen solcher Botschaften enthalten. Diese Botschaften können aufgemalt, appliziert oder auf sonstige beliebige Art und Weise angebracht sein.
Der Text kann frei gewählt sein. Es kann sich um Grüße, Glückwünsche, Verse, saisonale Botschaften (Weihnachten, Ostern Valentinstag) etc. handeln.
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Die Erfindung betrifft somit Puppen, die auf einfache Art und Weise auch von kleinen Kindern selbständig und in kurzer Zeit hergestellt werden können, sowie
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ein Bastelset zum Herstellen von Puppen, wobei die Art und Ausgestaltung der Puppen in weitem Rahmen variabel ist.
Das Bastelset kann neben einer Grundform für den Kopf 1 und vorgefertigten Gipsmullbinden zum Ausgestalten des Kopfes 1 beliebige weitere Elemente 9 zur Gestaltung des Kopfes 1, weitere zur Herstellung, Gestaltung und Ausschmückung der Puppe erforderliche oder wünschenswerte Bestandteile wie sie z.B. vorstehend konkret beschrieben worden sind oder wie sie sich aufgrund der vorstehenden Beschreibung als nützlich oder wünschenswert erschließen, enthalten.
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Bezugszeichenliste
1 Kopf
2 zylinderförmiger Abschnitt
3 Körper
4 Stab
5 Flasche
6 Bohrung
7 Finger
8 zahnstocherähnliches Element
9 Elemente zur Ausgestaltung
10 Einbinderand / Kragen
11 Zugbändchen
12 festes Element
13 a) Haken
13 b) Öse
14 Grundform für Hand/Fuß aus Draht
15 Verstärkung
16 Schuh
17 Rumpf
18 Arm
19 Bein
20 Gelenk
21 Vertiefung für Halsausschnitt
22 Handhaltung beim Spielen

Claims (27)

1. Bastelset zur Herstellung einer Puppe, dadurch gekennzeichnet, daß das Bastelset zur Ausgestaltung und Modellierung von Puppenteilen vorgefertigte Gipsmullbinden enthält.
2. Bastelset nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Puppenteile, die mit vorgefertigten Gipsmullbinden gestaltet werden, ausgewählt sind unter Kopf (1), Händen (14) und/oder Füßen/Schuhen (16).
3. Bastelset nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Bastelset mindestens eine Grundform für einen Kopf (1), mindestens einen zylinderförmigen Abschnitt (2) und ggfs. weitere Elemente (9) zur Ausgestaltung des Kopfes und Bauteile für die Puppe enthält.
4. Bastelset nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Material für die Grundform für einen Kopf (1), die Elemente (9) zur Ausgestaltung des Kopfes (1) und für die ggfs. weiteren Bauteile ausgewählt ist unter Styropor, Schaumstoff, Weichholz wie Balsaholz, Kork, Kunststoff und Moosgummi.
5. Bastelset nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zylinderförmige Abschnitt (2) aus einem flexiblen elastischen Material, vorzugsweise Schaumstoff, besteht.
6. Bastelset nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der zylinderförmige Abschnitt (2) eine Bohrung (6) aufweist.
7. Bastelset nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der zylinderförmige Abschnitt (2) mit Bohrung (6) zur Aufnahme eines Fingers des Spielers ausgestaltet ist, und aus einem flexiblen Material besteht.
8. Bastelset nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bastelset zusätzlich mindestens ein vorgefertigtes Element für die Ausgestaltung der Puppe enthält.
9. Bastelset nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine vorgefertigte Element ausgewählt ist unter vorgefertigten Nasen, Ohren, Haare, Augen, Körperschnitt für die Puppe und Bekleidungsstücken.
10. Bastelset nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung des Puppenkörpers (3) mit dem Kopf (1) und/oder den Händen (14) und/oder Füßen/Schuhen (16) über jeweils einen zylinderförmigen Abschnitt (2) mittels einem Einbinderand (10) erfolgt.
11. Bastelset nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bastelset zahnstocherähnliche Elemente (8) enthält.
12. Bastelset nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bastelset Elemente und Bauteile zur Herstellung eines Puppentyps ausgewählt unter einer Stabpuppe, einer Schlenkerpuppe, einer Kegelpuppe, einer Handschuhpuppe, einer Handpuppe, einer Tütenpuppe, einer Marionette, einer Stockpuppe, einer Tuchstockpuppe oder einer Hängemarionette enthält.
13. Bastelset nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Set Mittel zum Anbringen von Botschaften an der Puppe enthält.
14. Puppe, dadurch gekennzeichnet, daß die Puppe einen Kopf enthält, der aufgebaut ist aus einer Grundform für den Kopf (1), ggfs. Elementen (9) für die Ausgestaltung des Kopfes, wobei der Kopf (1) mit vorgefertigten Gipsmullbinden modelliert und die ggfs. vorhandenen Elemente (9) mit dem Kopf (1) über die Gipsmullbinden verbunden sind, mit Ausnahme von Handpuppen mit der Maßgabe, daß dis Handpuppe am Puppenkörper (3) integrierte Hände (14) hat und keine Füße/Schuhe (16) hat, die nach der Gipsmullbindentechnik gestaltet sind.
15. Puppe nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Puppe ausgewählt ist unter einer Stabpuppe, einer Schlenkerpuppe, einer Kegelpuppe, einer Tütenpuppe, einer Marionette, einer Stockpuppe, einer Tuchstockpuppe, einer Stabmarionette und Hängemarionette.
16. Puppe nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (1) der Puppe mit dem Körper (3) über einen zylinderförmigen Abschnitt (2) verbunden ist.
17. Puppe nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß als Material für den Kopf (1), die Elemente (9) sowie ggfs. weitere Bauteile der Puppe mindestens ein Material ausgewählt wird unter Styropor, Schaumstoff, Weichholz wie Balsaholz, Kork, Kunststoff oder Moosgummi.
18. Puppe nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung des Kopfes (1) mit den Elementen (9) und/oder dem zylinderförmigen Abschnitt (2) aus einer Verklebung und/oder einer Steckverbindung mit zahnstocherähnlichen Elementen (8) besteht.
19. Puppe nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Puppe ein frei wählbares Motiv darstellt.
20. Puppe nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (1) und/oder die Hände (14) und/oder die Füße/Schuhe (16) mit dem Puppenkörper (3) über einen Einbinderand (10) verbunden sind.
21. Puppe nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (1) der Puppe mit dem Körper (3) über ein Haken/Ösen-System (13a/13b) verbunden ist.
22. Puppe nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Hände (14) und/oder die Füße/Schuhe (16) der Puppe mit Hilfe von vorgefertigten Gipsmullbinden hergestellt worden sind.
23. Puppe nach einem der Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Puppe eine Marionette ist, wobei der Kopf (1) über den zylinderförmigen Abschnitt (2) mit dem Puppenkörper (3) über ein Haken/Ösen-System (13a/13b) verbunden ist, der Körper (3) aus einem Rumpf (17), Armen (18) und Beinen (19) besteht, ggf. ganz oder teilweise ausgestopft sind, wobei die Arme (18) und Beine (19) zur Ausformung von Gelenken (20) ggfs. abgenäht sind, die Hände (14) und/oder Füße/Schuhe (16) mit vorgefertigten Gipsmullbinden gestaltet sind und ggf. über einen Einbinderand (10) mit dem Puppenkörper (3) verbunden sind.
24. Puppe nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (3) ganz oder teilweise aus Stoff oder einem stoffähnlichen Material gefertigt ist.
25. Puppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zylinderförmige Abschnitt (2) eine Bohrung (6) aufweist.
26. Puppe nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (6) mit einem festen Element (12) verschlossen ist.
27. Puppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Puppe eine Botschaft angebracht ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US6540581B2 (en) * 2001-06-14 2003-04-01 John Edward Kennedy Puppet construction kit and method of making a personalized hand operated puppet

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