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DE29804740U1 - Tankstelle für Kraftstoff, insbesondere für Dieselkraftstoff - Google Patents

Tankstelle für Kraftstoff, insbesondere für Dieselkraftstoff

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Publication number
DE29804740U1
DE29804740U1 DE29804740U DE29804740U DE29804740U1 DE 29804740 U1 DE29804740 U1 DE 29804740U1 DE 29804740 U DE29804740 U DE 29804740U DE 29804740 U DE29804740 U DE 29804740U DE 29804740 U1 DE29804740 U1 DE 29804740U1
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DE
Germany
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fuel
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lid
filling
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DE29804740U
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Seppeler Rietbergwerke GmbH and Co KG
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Individual
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Publication date
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    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67DDISPENSING, DELIVERING OR TRANSFERRING LIQUIDS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B67D7/00Apparatus or devices for transferring liquids from bulk storage containers or reservoirs into vehicles or into portable containers, e.g. for retail sale purposes
    • B67D7/06Details or accessories
    • B67D7/32Arrangements of safety or warning devices; Means for preventing unauthorised delivery of liquid
    • B67D7/3209Arrangements of safety or warning devices; Means for preventing unauthorised delivery of liquid relating to spillage or leakage, e.g. spill containments, leak detection
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60SSERVICING, CLEANING, REPAIRING, SUPPORTING, LIFTING, OR MANOEUVRING OF VEHICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60S5/00Servicing, maintaining, repairing, or refitting of vehicles
    • B60S5/02Supplying fuel to vehicles; General disposition of plant in filling stations
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67DDISPENSING, DELIVERING OR TRANSFERRING LIQUIDS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Description

Beschre ibung:
Tankstelle für Kraftstoff f insbesondere für Dieselkraftstoff
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tankstelle für
Kraftstoff, insbesondere für Dieselkraftstoff und insbesondere für den Einsatz im landwirtschaftlichen Bereich oder auf Baustellen oder in sonstigen Betrieben mit Fuhrpark, wobei die Tankstelle mindestens einen Kraftstoffvorratsbehälter, eine Kraftstoffpumpe, einen Zapfschlauch
mit Zapfpistole oder Zapftülle an dessen freiem Ende und eine Kraftstoffauffangwanne umfaßt, wobei
während eines Tankvorganges ein zu betankendes Fahrzeug mit seinem Tank oberhalb der Auffangwanne zu positionieren ist.
Eine Tankstelle der vorstehend genannten Art ist aus der DE 44 20 795 C2 bekannt. Weiter ist bei dieser bekannten Tankstelle wesentlich, daß sie als mobile Tankanlage ausgeführt und komplett in einem Container untergebracht
ist. Die bei dieser Tankstelle vorgesehene Auffangwanne ist in den Boden des Containers einschiebbar und bei Bedarf aus diesem herausziehbar.
Als nachteilig wird bei dieser bekannten Tankstelle angesehen, daß das Herausziehen und Einschieben der Auffangwanne einen großen Kraftaufwand erfordert, weil die Auffangwanne relativ groß und schwer ist. Außerdem ist für Anwendungs&zgr;wecke, bei denen es auf eine Mobilität nicht ankommt, diese bekannte Tankstelle zu aufwendig, da insbesondere ein kompletter Container benötigt wird, der
auch noch einen speziell ausgeführten Boden benötigt, um
die Auffangwanne in diesen einschieben zu können.
Eine weitere Tankstelle ist aus DE 93 08 978 Ul bekannt. Bei dieser Tankstelle handelt es sich um eine mobile Abfüllanlage, die speziell für einen Einsatz auf Baustellen gedacht ist und die vorzugsweise zum Betanken von kleineren Baumaschinen dienen soll, die mit einer Brennkraftmaschine angetrieben sind. Ein Kraftstoffvorratsbehälter ist hier innerhalb eines dichten Gehäuses untergebracht, wobei das Gehäuse gleichzeitig als Auffangbehälter im Falle von Leckagen des Kraftstoffvorratsbehälters dient. Außerdem umfaßt das Gehäuse eine vorderseitig angebrachte, um ihre Unterkante nach unten in eine horizontale Lage ausschwenkbare flache Auffangwanne. Oberseitig ist das Gehäuse durch einen Deckel verschließbar. In eingeschwenktem Zustand der Auffangwanne und bei verschlossenem Deckel kann die Abfüllanlage versetzt und transportiert werden.
Als nachteilig wird bei dieser bekannten Tankstelle angesehen, daß sie nur eine sehr geringe Kraftstoffmenge bevorraten kann und daß sie deshalb nur für die Betankung von kleinen Maschinen geeignet ist. Die bei dieser Tankstelle vorgesehene Auffangwanne ist nicht von Fahrzeugen befahrbar, so daß sie auch aus diesem Grunde nicht für die Betankung von Fahrzeugen geeignet ist.
Für die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, eine Tankstelle der eingangs genannten Art zu schaffen, die die dargelegten Nachteile vermeidet und bei der insbesondere ein Einsatz für alle eingangs genannten Bereiche gleich gut möglich ist, bei der die Handhabung und Bedienung bei Betankungsvorgängen einfach ist und bei der alle umweltrechtlichen, insbesondere wasserrechtlichen Vorschriften und Auflagen für derartige Tankstellen eingehalten werden. Dabei soll die Tankstelle nur einen geringen Aufwand für die Herstellung
ihrer Teile und für deren Aufbau am vorgesehenen Standort erfordern.
Die Lösung der gestellten Aufgabe gelingt erfindungsgemäß durch eine Tankstelle der eingangs genannten Art, die dadurch gekennzeichnet ist,
- daß die Auffangwanne eine flache, auf einen befahrbaren waagerechten Untergrund ortsfest aufgelegte Wanne ist, die von einem von zu betankenden Fahrzeugen überfahrbaren Rost überdeckt ist,
- daß an der Auffangwanne ein verstellbarer Deckel vorgesehen ist, der in seiner Öffnungsstellung die Auffangwanne zum Befahren freigibt und der in seiner Schließstellung die Wanne niederschlagsdicht überdeckt, und
- daß der Zapfschlauch in seinem Verlauf von der Kraftstoffpumpe zur Zapfpistole oder -tülle relativ zur Auffangwanne oder zum Deckel längenmäßig so fixiert ist, daß ein Austritt von Kraftstoff über die Auffangwanne hinaus ausgeschlossen ist.
Mit der Erfindung wird vorteilhaft eine Tankstelle geschaffen, die bei einem sehr einfachen und dadurch kostengünstigen Aufbau für alle eingangs genannten Zwecke einsetzbar ist und bei der alle umweltrechtlichen Auflagen berücksichtigt sind. So muß am Aufstellungsort der Tankstelle lediglich ein befahrbarer waagerechter Untergrund vorhanden sein, auf den die Auffangwanne aufgelegt wird. Insbesondere ist es nicht erforderlich, eine in den Untergrund eingelassene Auffangwanne, z.B. in Form einer Betonwanne, mit dem damit verbundenen hohen Aufwand herzustellen. Bei der erfindungsgemäßen Tankstelle kann die Auffangwanne mit relativ geringer Höhe, in der Praxis einige Zentimeter, ausgeführt werden, um das benötigte Auffangvolumen zu bieten. Als Anhaltswert wird in einschlägigen Vorschriften für das Auffangvolumen das Volumen genannt, das die Kraftstoffpumpe innerhalb von drei Minuten fördert. Bei entsprechender
Begrenzung der Fördermenge der Kraftstoffpumpe kommen hier nur relativ kleine Volumina zustande. Durch den von den zu betankenden Fahrzeugen überfahrbaren Rost wird gewährleistet, daß die Auffangwanne stets an Ort und Stelle verbleiben kann und nicht eigens für einen Betankungsvorgang aus einer Ruhestellung in eine Benutzungsstellung überführt werden muß. Der Rost kann fest oder lösbar mit der Auffangwanne verbunden sein? alternativ kann der Rost auch in die Auffangwanne eingelegt oder auf deren Rand aufgelegt sein, sofern der Rand der Auffangwanne für die Aufnahme der auftretenden Belastungen dimensioniert ist. Schließlich kann der Rost auch so gestaltet sein, daß er die Auffangwanne umgreift und sich auf dem Untergrund abstützt, ohne die Auffangwanne zu belasten. Um aber trotz der ortsfesten Anordnung der Auffangwanne zu gewährleisten, daß diese nicht durch Niederschläge, wie Regen und Schnee, mit Wasser gefüllt wird und so ihrer Auffangfunktion für eventuell überlaufenden Kraftstoff nicht mehr gerecht werden kann, ist der verstellbare Deckel vorgesehen. Mit diesem Deckel, der selbst relativ leicht ausgeführt und damit problemlos bewegbar gemacht werden kann, läßt sich die Auffangwanne bei Nichtbenutzung der Tankstelle niederschlagsdicht abdecken, so daß dann auch keine Ansammlung von Regenwasser in der Auffangwanne auftritt. Die längenmäßige Fixierung des Zapfschlauchs relativ zur Auffangwanne oder zum Deckel dient schließlich dazu, einen Austritt von Kraftstoff aus der Zapfpistole oder -tülle in einen Bereich außerhalb der Auffangwanne auszuschließen, wie dies in den einschlägigen wasserrechtlichen Vorschriften festgelegt ist. In diesem Falle muß dann auch der Untergrund im Bereich um die Auffangwanne herum nicht mit Ableit- und Auffangeinrichtungen für austretenden Kraftstoff ausgeführt werden, was die Kosten für die Herrichtung des Aufstellungsorts der Tankstelle niedrig hält. Gleichzeitig bleibt die erfindungsgemäße Tankstelle immer noch einfach transportierbar, da diese zwei Haupt-
m er
teile umfaßt, nämlich einerseits den Kraftstoffvorratsbehälter mit der Kraftstoffpumpe und einem Teil des Zapfschlauchs und andererseits die Auffangwanne mit ihrem Deckel und dem zweiten Teil des Zapfschlauchs mit der Zapfpistole oder Zapftülle. Der Zapfschlauch kann mit bekannten Kupplungen, die bei Trennung selbsttätig schließen, leicht trennbar ausgeführt werden, so daß nach Trennung des Zapfschlauches die beiden Hauptteile der Tankstelle für sich ohne weiteres verladen und transportiert werden können.
Bevorzugt ist vorgesehen, daß der Deckel mit oder nahe seiner einen Kante an einer Kante der Auffangwanne verschwenkbar angelenkt ist. Vorteilhaft sind hiermit der Deckel und die Auffangwanne stets miteinander verbunden, wobei das Verstellen des Deckels zwischen seiner Schließstellung und seiner Öffnungsstellung durch eine einfache Schwenkbewegung erfolgen kann.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist bevorzugt vorgesehen, daß der Zapfschlauch durch eine Durchbrechung im Deckel dichtend hindurchgeführt und fixiert ist und daß innenseitig im Deckel Haltemittel zur Halterung des deckelinnenseitigen Teils des Zapfschlauchs und/oder der Zapfpistole oder -tülle vorgesehen sind. Mit dieser Ausgestaltung der Tankstelle wird erreicht, daß bei Nichtbenutzung der Tankstelle die Zapfpistole oder -tülle vor Witterungseinflüssen geschützt unterhalb des Deckels gehaltert ist und daß bei aufgeklapptem Deckel die Zapfpistole oder -tülle für das Bedienungspersonal griffbereit zur Verfügung gehalten wird.
Um Schäden am deckelinnenseitigen Teil des Zapfschlauchs zu vermeiden ohne die Bewegungsfreiheit des Zapfschlauchs merklich einzuengen, schlägt eine Weiterbildung der Erfindung vor, daß innenseitig am Deckel eine den Zapfschlauch beweglich halternde Schlauchführung vor-
gesehen ist, die bei geschlossenem Deckel den deckelinnenseitigen Teil des Zapfschlauchs in einer knick- und klemmfreien Lage hält. Hierdurch wird gewährleistet, daß bei gschlossenem Deckel, wenn der Zapfschlauch unter dem Deckel nicht mehr sichtbar ist, dieser stets eine definierte Lage einnimmt, in der er nicht durch Knickstellen oder Einklemmen beschädigt werden kann.
Um das Verstellen des Deckels zu erleichtern, sieht eine weitere Ausgestaltung vor, daß zwischen Auffangwanne und Deckel mindestens eine die Gewichtskraft des Deckels wenigstens teilweise ausgleichende Feder, vorzugsweise eine Gasdruckfeder, angeordnet ist. Besonders zweckmäßig ist eine Anordnung der Feder in einer solchen Weise, daß sie in der Lage ist, den Deckel sowohl in seiner Öffnungsstellung als auch in seiner Schließstellung zu belasten, wie dies beispielsweise von Kofferraumhauben von Kraftfahrzeugen bekannt ist. Hierdurch wird ohne weitere Hilfsmittel, insbesondere ohne Riegel oder Arretierungsmittel, der Deckel jeweils in seiner Öffnungsstellung und auch in seiner Schließstellung gehalten, sofern keine äußeren Kräfte auf ihn ausgeübt werden.
Zur Erzielung einer hohen Eigenstabilität des Deckels bei geringem Gewicht und zur Ableitung von Niederschlägen, insbesondere Regen, weist der Deckel vorzugsweise ein gewölbte oder pult- oder dachartig abgeschrägte Oberseite und einen die Auffangwanne mit ihrem Rost umgreifenden Randstreifen auf.
Um gegebenenfalls in die Auffangwanne gelangte Kraftstoff mengen, z.B. infolge eines Überlaufens des Tanks des zu betankenden Fahrzeuges, möglichst einfach aus der Auffangwanne wieder abziehen zu können, weist diese zweckmäßig in ihrem Rand oder Boden einen verschließbaren oder absperrbaren Leckflüssigkeitsablaß auf. Zweckmäßig ist dieser Ablaß mit einem Schlauchanschluß ausge-
stattet, wobei dann mittels eines Schläuche und einer Saugpumpe die Leckflüssigkeit abgezogen werden kann. Außerdem kann dieser Ablaß dazu genutzt werden, gegebenenfalls doch in die Auffangwanne gelangtes Niederschlagswasser abzulassen, wenn durch Unachtsamkeit des Bedienungspersonals versäumt wurde, den Deckel bei Nicht benutzung der Tankstelle zu schließen.
Um das Überfahren der Auffangwanne durch zu betankende Fahrzeuge zu erleichtern, ist vorgesehen, daß die Auffangwanne oder der Rost an zwei einander gegenüberliegenden Seiten, die die Auf- und Abfahrseite für zu betankende Fahrzeuge darstellen, mit einer Auffahr- und Abfahrschräge ausgebildet ist.
Zur Vermeidung von Schäden an der Tankstelle, insbesondere am Deckel, sieht die Erfindung weiter vor, daß am Deckel mindestens eine, vorzugsweise an beiden Deckel-Stirnseiten je eine Warneinrichtung vorgesehen ist, die bei in Schließstellung befindlichem Deckel die Nichtbefahrbarkeit der Auffangwanne signalisiert. Diese Warneinrichtung kann beispielsweise durch ein entsprechend gestaltetes Schild und/oder durch Reflektoren oder eine ampelähnliche Einrichtung gebildet sein. Bei Ausführung des Deckels als Schwenkdeckel wird diese Warneinrichtung bei Verschwenken des Deckels in Öffnungsrichtung mit diesem aus ihrer Warnstellung weggeschwenkt, so daß hierfür keine zusätzlichen Betätigungseinrichtungen benötigt werden.
Um ein Umweltrisiko durch Bedienungsfehler bei der Benutzung der Tankstelle auf ein Minimum zu reduzieren, wird vorgeschlagen, daß die Tankstelle eine Sicherheitsschaltung mit mindestens einem die Stellung des Deckels erfassenden Sensor umfaßt, wobei die Sicherheitsschaltung eine Aktivierung der Kraftstoffpumpe nur bei in seiner Öffnungsstellung befindlichem Deckel erlaubt.
Durch diese Maßnahme wird sichergestellt, daß es nicht zu einem Fördern von Kraftstoff in die Auffangwanne bei geschlossenem Deckel, das für das Bedienungspersonal nicht erkennbar ist, kommen kann. Zusätzlich kann die Sicherheitsschaltung auch noch einen Flüssigkeitssensor umfassen, der in der Auffangwanne angeordnet ist und der eine Aktivierung der Kraftstoffpumpe nur dann erlaubt, wenn in der Auffangwanne keine Flüssigkeit festgestellt wird. Hierdurch wird gewährleistet, daß die Auffangwanne stets mit ihrem gesamten Volumen für die Aufnahme von eventuell überlaufendem Kraftstoff zur Verfügung steht.
Zur Erzielung der erforderlichen Stabilität und Haltbarkeit von Auffangwanne und Rost ist bevorzugt vorgesehen, daß die Auffangwanne eine Stahlblechwanne ist und daß der Rost ein Querstab- oder Gitterrost aus Stahl ist.
Da der Deckel vorzugsweise ein möglichst geringes Gewicht aufweisen sollte und weil er mechanisch nicht belastet wird, besteht dieser vorzugsweise aus Blech, z.B. Aluminium- oder Zinkblech oder aus glasfaserverstärktem Kunststoff.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Tankstelle wird im folgenden anhand einer Zeichnung erläutert. Die Figuren der Zeichnung 2eigen:
Figur 1 eine Tankstelle in benutzungsbereitem Zustand in Ansicht und
Figur 2 die Tankstelle, nun in einem Nichtbenutzungszustand und in Draufsicht.
Wie die Figur 1 der Zeichnung zeigt, umfaßt das hier dargestellte Ausführungsbeispiel einer Tankstelle l zwei Hauptteile, nämlich einerseits einen Kraftstoffvorratsbehälter 20 mit einer Kraftstoffpumpe 21 und einem Zapf-
schlauch 22 sowie andererseits eine flache, auf den Untergrund 50 aufgelegte Auffangwanne 30 mit einem Deckel 40, der hier in eine im wesentlichen vertikal nach oben weisende offnungsstellung verschwenkt ist.
Der Kraftstoffvorratsbehälter 20 mit seiner Kraftstoffpumpe 21 und dem damit verbundenen Teil des Zapfschlauchs 22 ist von üblicher Bauart. Der Kraftstoffvorratsbehälter 20 hat hier die Form eines waagerecht liegenden Tanks, der mittels üblicher Füße auf dem Untergrund 50 steht. Die Kraftstoffpumpe 21 ist auf die Oberseite des Vorratsbehälters 20 aufgesetzt; zusätzlich zur Kraftstoffpumpe können hier auch noch eine Mengenmeßeinrichtung für geförderten Kraftstoff sowie Teile einer Sicherheitseinrichtung untergebracht sein. Außerdem kann hier oder auch in einem separaten Gehäuse ein an sich bekanntes Tankdaten-Erfassungssystem angeordnet sein.
Die Auffangwanne 30 besteht beim dargestellten Ausführungsbeispiel aus Stahlblech und besitzt eine Höhe von einigen Zentimeter, in der Praxis beispielsweise etwa 5 cm. Die offene Oberseite der Auffangwanne 30 ist von einem stabilen Rost 31 überdeckt, der von den Rädern von zu betankenden Kraftfahrzeugen schadlos überfahren werden kann.
Der verschwenkbare Deckel 40 ist an seiner in Figur 1 unteren Kante gelenkig mit der hinteren Kante der Auffangwanne 30 verbunden, so daß sich die in einer strichpunktierten Linie dargestellte Schwenkachse 44' ergibt. In seiner in Figur 1 dargestellten Offnungsstellung wird der Deckel 40 durch hier nicht dargestellte Mittel arretiert, beispielsweise eine Verriegelung oder auch eine Gasdruckfeder.
Der von der Kraftstoffpumpe 21 kommende Zapfschlauch 22 verläuft zunächst hinter dem Deckel 40 und ist etwa in
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- &iacgr;&ogr; -
dessen Flächenmitte durch eine abgedichtete Durchbrechung 42 zur Vorderseite bzw. Innenseite des Deckels 40 geführt. Am freien Ende des Zapfschlauchs 22 ist eine übliche Zapfpistole 23 angeordnet, die hier an Haltemitteln 43 an der Innenseite des Deckels 40 entnehmbar gehaltert ist.
Zur Betankung eines Kraftfahrzeuges wird dieses so an die Tankstelle 1 herangefahren, daß der Kraftstofftank des Fahrzeuges oberhalb der Auffangwanne 30 positioniert ist. Nach Einführen der Zapfpistole 23 in den Tankstutzen des Kraftfahrzeuges kann die Betankung des Kraftfahrzeuges erfolgen. Sollte es dabei unbeabsichtigt zu einem Überlaufen des Tanks oder zu einem vorzeitigen Entnehmen der Zapfpistole 23 aus dem Tankstutzen kommen, wird der austretende Kraftstoff in der Auffangwanne 30 aufgefangen, so daß der Kraftstoff nicht in die Umgebung und insbesondere nicht in den Untergrund 50 gelangen kann. Dabei ist der Zapfschlauch 22 relativ zum Deckel 40 längenmäßig so fixiert, daß auch bei vollständig gestrecktem Zapfschlauch 22 der aus der Zapfpistole 23 austretende Kraftstoff in jedem Falle im Bereich der Auffangwanne aufgefangen wird und nicht bis in Bereiche außerhalb der Auffangwanne 30 gelangen kann.
Nach einer Betankung wird die Kraftstoffpumpe stillgesetzt, das betankte Fahrzeug von der Tankstelle 1 weggefahren, die Zapfpistole 23 an den Haltemitteln 43 am Deckel 40 gehaltert und abschließend der Deckel 40 in eine Schließstellung nach vorne und unten verschwenkt. Hierdurch wird die Auffangwanne 30 abgedeckt und es wird ein Eintritt von Niederschlägen, insbesondere Regenwasser, in die Auffangwanne 30 ausgeschlossen.
Diesen Zustand der Tankstelle 1 mit in Schließstellung verschwenktem Deckel 40 zeigt die Draufsicht auf die Tankstelle 1 gemäß Figur 2. Rechts oben in Figur 2 ist
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der Kraftstoffvorratsbehälter 20 sichtbar, auf den die Kraftstoffpumpe 21 nebst eventuellen weiteren Zusatzeinrichtungen aufgesetzt ist. Vor dem Kraftstoffvorratsbehälter 20 kann, was hier nicht dargestellt ist, ein Anfahrschutz, z.B. in Form einer Leitplanke, angeordnet sein.
Von der Kraftstoffpumpe 21 verläuft der Zapfschlauch 22 zunächst nach links und dann nach vorne zu der nun nach oben weisenden Außenseite des Deckels 40, wo der Zapfschlauch 22 durch die abgedichtete Durchbrechung 42 zur Innenseite des Deckels 40 geführt ist.
Links unten in der Figur 2 ist ein Eckbereich des Deckels 40 weggebrochen dargestellt, wodurch die von ihm vollständig überdeckte Auffangwanne 30 mit dem darauf angeordneten Querstabrost 31 zu einem kleinen Teil sichtbar wird.
Zur sicheren und vollständigen Abdichtung der Auffangwanne 30 gegen Niederschläge bei nach unten verschwenktem Deckel 40 besitzt dieser umlaufend einen Randstreifen 41, der allseitig die Auffangwanne 30 und deren Rost 31 umgibt und der in geschlossenem Zustand des Deckels 40 auf dem Untergrund 50 aufliegt. Der Deckel 40 besteht vorzugsweise aus Aluminiumblech oder glasfaserverstärktem Kunststoff, wodurch er nur ein geringes Gewicht aufweist und leicht von Hand nach oben und unten verschwenkt werden kann. Zur Unterstützung der Verschwenkung nach oben kann eine Federanordnung, beispielsweise eine Gasdruckfeder, vorgesehen sein, die hier nicht eigens dargestellt ist.
In Figur 2 oben, d.h. an der Rückseite der Auffangwanne 30 und des Deckels 40 sind an deren stirnseitigen Enden zwei Schwenkgelenke 44 vorgesehen, durch welche die Schwenkachse 44' definiert wird.
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Schließlich ist an der in Figur 2 rechts unten liegenden Vorderkante des Deckels 40 noch eine Warneinrichtung 45, hier in Form einer flachen Tafel, angebracht. Diese Warneinrichtung 45 signalisiert dem Fahrer eines an die Tankstelle 1 heranfahrenden Fahrzeuges, daß er sein Fahrzeug vor der Warneinrichtung 45 zum Halten zu bringen hat und daß zunächst der Deckel 40 in Öffnungsstellung gebracht werden muß, bevor das Fahrzeug in die Betankungsposition weitergefahren werden kann. Bei in Öffnungsrichtung erfolgendem Verschwenken des Deckels 40 wird dieser zusammen mit der Warneinrichtung 45 aus dem Bewegungsbereich eines zu betankenden Fahrzeuges entfernt, so daß nunmehr ein behinderungsfreies Befahren der Auffangwanne 30 und des Rostes 31 ermöglicht wird.
Der Untergrund 50 selbst muß nicht kraftstoffdicht ausgeführt sein; hier genügt es, daß er befahrbar ist und zumindest im Bereich der Auffangwanne 30 ein horizontale Oberfläche aufweist. Damit eignet sich die Tankstelle 1 insbesondere für eine Verwendung in landwirtschaftlichen Betrieben, auf Baustellen oder in sonstigen Betrieben mit einem eigenen Fuhrpark.

Claims (12)

■ € · -· &Iacgr; — Schutzansprüche:
1. Tankstelle (1) für Kraftstoff, insbesondere für Dieselkraftstoff und insbesondere für den Einsatz im landwirtschaftlichen Bereich oder auf Baustellen oder in sonstigen Betrieben mit Fuhrpark, wobei die Tankstelle (1) mindestens einen Kraftstoffvorratsbehälter (20), eine Kraftstoffpumpe (21), einen Zapfschlauch (22) mit Zapfpistole oder Zapftülle (23) an dessen freiem Ende und eine Kraftstoffauffangwanne (30) umfaßt, wobei während eines Tankvorganges ein zu betankendes Fahrzeug mit seinem Tank oberhalb der Auffangwanne (30) zu positionieren ist, dadurch gekennzeichnet,
- daß die Auffangwanne (30) eine flache, auf einen befahrbaren waagerechten Untergrund (50) ortsfest aufgelegte Wanne (30) ist, die von einem von zu betankenden Fahrzeugen überfahrbaren Rost (31) überdeckt ist,
- daß an der Auffangwanne (30) ein verstellbarer Deckel (40) vorgesehen ist, der in seiner Öffnungsstellung die Auffangwanne (30) zum Befahren freigibt und der in seiner Schließstellung die Wanne (30) niederschlagsdicht überdeckt, und
- daß der Zapfschlauch (22) in seinem Verlauf von der Kraftstoffpumpe (21) zur Zapfpistole oder -tülle (23) relativ zur Auffangwanne (30) oder zum Deckel (40) längenmäßig so fixiert ist, daß ein Austritt von Kraftstoff über die Auffangwanne (30) hinaus ausgeschlossen ist.
2. Tankstelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (40) mit oder nahe seiner einen Kante an einer Kante der Auffangwanne (30) verschwenkbar angelenkt ist.
3. Tankstelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfschlauch (22) durch eine Durchbrechung (42) im Deckel (40) dichtend hindurchgeführt und fixiert ist und daß innenseitig im Deckel (40) Haltemittel (43) zur Halterung des deckelinnenseitigen Teils des Zapfschläuche (22) und/oder der Zapfpistole oder -tülle (23) vorgesehen sind.
4. Tankstelle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß innenseitig am Deckel eine den Zapfschlauch (22) beweglich halternde Schlauchführung vorgesehen ist, die bei geschlossenem Deckel (40) den deckelinnenseitigen Teil des Zapfschlauchs (22) in einer knick- und klemmfreien Lage hält.
5. Tankstelle nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Auffangwanne (30) und Deckel (40) mindestens eine die Gewichtskraft des Deckels (40) wenigstens teilweise ausgleichende Feder, vorzugsweise eine Gasdruckfeder, angeordnet ist.
6. Tankstelle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (40) eine gewölbte oder pult- oder dachartig abgeschrägte Oberseite und einen die Auffangwanne (30) umgreifenden Randstreifen (41) aufweist.
7. Tankstelle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangwanne (30) in ihrem Rand oder Boden einen verschließbaren oder absperrbaren Leckflüssigkeitsablaß aufweist.
nm &ogr; ^_
8. Tankstelle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangwanne (30) oder der Rost (31) an zwei einander gegenüberliegenden Seiten, die die Auf- und Abfahrseite für zu betankende Fahrzeuge darstellen, mit einer Auffahr- und Abfahrschräge ausgebildet ist.
9. Tankstelle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Deckel (40) mindestens eine Warneinrichtung (45) vorgesehen ist, die bei in Schließstellung befindlichem Deckel (40) die Nichtbefahrbarkeit der Auffangwanne (30) signalisiert.
10. Tankstelle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese eine Sicherheitsschaltung mit mindestens einem die Stellung des Deckels (40) erfassenden Sensor umfaßt, wobei die Sicherheitsschaltung eine Aktivierung der Kraftstoffpumpe (21) nur bei in seiner Öffnungsstellung befindlichem Deckel (40) erlaubt.
11. Tankstelle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auffangwanne (30) eine Stahlblechwanne ist und daß der Rost (31) ein Querstab- oder Gitterrost aus Stahl ist.
12. Tankstelle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (40) aus Blech oder glasfaserverstärktem Kunststoff besteht.
DE29804740U 1998-03-17 1998-03-17 Tankstelle für Kraftstoff, insbesondere für Dieselkraftstoff Expired - Lifetime DE29804740U1 (de)

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