DE29720365U1 - Scherenartige Applausklatsche - Google Patents
Scherenartige ApplausklatscheInfo
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Classifications
-
- G—PHYSICS
- G10—MUSICAL INSTRUMENTS; ACOUSTICS
- G10K—SOUND-PRODUCING DEVICES; METHODS OR DEVICES FOR PROTECTING AGAINST, OR FOR DAMPING, NOISE OR OTHER ACOUSTIC WAVES IN GENERAL; ACOUSTICS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Description
,PLAUDENT'(=Applausklatsche) Jürgen Anton Lauber
Christof Erich Weghofer Feldanger 7 , 80939 München
BESCHREIBUNG
Doppelklatsche mit zwei geschlossenen Flächen, die ein klatschendes Geräusch
erzeugen können. Im weiteren PLAUDENT (lat: sie klatschen) genannt.
Zangenförmige sowie scherenförmige Werkzeuge, mittels eines Gelenks
überkreuz bewegt sind ausreichend bekannt. Verwendungen wie z.B.: Schere, Kombizange, Grillzange, etc. Die damit verbundenen Vorteile, wie einhändige
Bedienung und Kraftübertragung sind bekannt. Die Herstellung der Klatscharme im Kunststoffspritzverfahren ist bekannt.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
nicht oder schlecht einhändig applaudieren zu können. Warum soll ein beträchtlicher Teil des menschlichen Oberkörpers für eine Tätigkeit (Klatschen)
bemüht werden, wenn drei Finger genügen?
Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, daß
zwei geschlossene Flächen (z.B.: in Form von Händen) durch Aufeinandertreffen ein „klatschendes" Geräusch erzeugen. Das
Aufeinandertreffen der Flächen wird dadurch bewerkstelligt, daß diese sich an den äußeren Enden eines Werkzeugs befinden, das (ähnlich einer Schere) die
Bewegungen der menschlichen Finger in den gewollten Bewegungsablauf
umsetzt.
Mit der Erfindung wird erreicht, daß nur eine Hand zum Applaudieren gebraucht
wird. Das Plaudent kann bei allen Gelegenheiten eingesetzt werden, bei denen geklatscht wird, z.B.: Beifall, Rhythmus zur Musik, etc. Der Vorteil beim Einsatz
von Plaudent im Gegensatz zum herkömmlichen Klatschen liegt darin, daß der Benutzer nicht auf den Vorgang des Klatschens beschränkt ist, sondern
zeitgleich andere Tätigkeiten, wie z.B.: das Benützen seines Opern- oder
Trinkglases wahrnehmen kann. Auch für Darbieter musikalisch-rhythmischer Unterhaltung ist Plaudent hervorragend geeignet, da der Künstler aus seinen
„leider hab ich nur zwei Hände" vier machen kann.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 3, läßt die Verwendung sofort
ersichtlich werden und ist vermarktungsfördernd.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 4, ermöglicht ein effektives
Klatschgeräusch.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 5, ist herstellungstechnisch
anzuwenden.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 6, läßt die Verwendung für einzelne
Firmen als Werbeträger offen.
Beispiel für Schutzanspruch 6: Ein Fußballverein wie FCB oder 1860, der eine
runde Klatschfläche (wie ein Fußball) und/oder sein Vereisemblem und/oder die Vereinsfarben abgebildet haben möchte.
Die farbige Gestaltung des Plaudent, ist variabel. Mit Ausnahmen die sich aus
dem Schutzanspruch 6 ergeben.
Die Weiterbildung nach Schutzanspruch 7, verhindert ein Nachschlagen der
Klatschflächen.
Die technische Beschreibung des Plaudent wird anhand der Figur 1 und 2
erläutert. Es zeigen:
Fig.l Einen Klatscharm.
Fig.2 Ein Plaudent.^
Fig.2 Ein Plaudent.^
Das Plaudent (Fig.2) besteht aus zwei gleich langen Klatscharmen (Fig.l),
wobei diese etwa 40 bis 80 cm lang sind, vorzugsweise etwa 50 cm.
Ein Klatscharm (Figl). besteht aus einem Griff (1), einem Steg (2), einer
Klatschfläche (3) und weist einen Kreuzpunkt (4) auf.
Der Griff (1) ist schlaufenförmig und dessen Länge zum Kreuzpunkt soll etwa
1:4 (zum Verhältnis eines Klatscharms Fig.l) sein, vorzugsweise etwa 10 cm.
Der Steg (2) ist eine Verlängerung, die den Klatschweg (6) vergrößert,
wodurch eine höhere Geschwindigkeit der Klatschflächen (3) bis zum Aufeinandertreffen erreicht wird. Seine Länge geht mindestens bis zur
Klatschfläche (3) und maximal (5) bis zum Ende der Klatschfläche (3). Im zweiten Fall wirkt er zusätzlich als Versteifung der Klatschfläche (3).
Vorzugsweise hat der Steg (2) das Profil eines H, um Material und Gewicht einzusparen und um andererseits stabil zu sein.
Die Klatschfläche (3) ist geschlossen und sollte 60 cm2 nicht unterschreiten. Die
Klatschfläche (3) kann Verstärkungsbalken und/oder Verstärkungsränder haben. Vorzugsweise hat die Klatschfläche (3) eine Form, die einer Hand mit fünf
III
angelegten Fingern gleich sieht. Wobei der zweite Klatscharm (Gegenstück)
eine spiegelverkehrte Klatschfläche (3) aufweist.
Am Kreuzpunkt (4) wird eine Achse angebracht. Vorzugsweise hat der
Klatscharm (Figl) am Kreuzpunkt (4) ein Loch und wird durch eine Niete mit seinem Gegenstück verbunden.
Klatscharm (Figl) am Kreuzpunkt (4) ein Loch und wird durch eine Niete mit seinem Gegenstück verbunden.
Eine andere Variante bei den Klatscharmen währe, die Griffe (1) nicht
schlaufenförmig zu bauen, sondern wie bei einer Zange die Griffe ohne Loch gerade auslaufen zu lassen und durch Einbau einer Feder die Mechanik zum schließen oder zum öffnen, je nach Einbau der Feder zu bringen und somit den Bedienungskomfort zu erhöhen. Diese Technik ist bekannt und wird z.B. bei Gartenscheren verwendet. Eine Ausführung dieser Art ist aber mit mehr
Herstellungskosten verbunden.
schlaufenförmig zu bauen, sondern wie bei einer Zange die Griffe ohne Loch gerade auslaufen zu lassen und durch Einbau einer Feder die Mechanik zum schließen oder zum öffnen, je nach Einbau der Feder zu bringen und somit den Bedienungskomfort zu erhöhen. Diese Technik ist bekannt und wird z.B. bei Gartenscheren verwendet. Eine Ausführung dieser Art ist aber mit mehr
Herstellungskosten verbunden.
rv
Claims (7)
1. Scherenartige Klatsche zum Erzeugen von Klatschgeräuschen bzw. Applaus dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Klatscharme (Fig. 1) mit jeweils Griff (1), Steg (2) und einer
geschlossenen Klatschfläche (3) am Kreuzpunkt (4) verbunden werden, und die so entstandene Mechanik (= PLAUDENT) durch schwungvolles
Schließen ein klatschartiges Geräusch erzeugt.
2. Scherenartige Klatsche nach Schutzanspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
daß die Klatschfläche (3) geschlossen ist.
3. Scherenartige Klatsche nach Schutzanspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet,
daß die Klatschfläche (3) eine Handform aufweist, mit fünf Fingern,
wobei die gegenüberliegende Klatschfläche spiegelverkehrt ist.
4. Scherenartige Klatsche nach Schutzanspruch 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet,
daß die Klatschfläche eine Mindestgröße von 60 cm2 hat.
5. Scherenartige Klatsche nach Schutzanspruch 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet,
daß die Klatschfläche (3) Verstärkungen in Form von Balken und Rändern
haben kann.
6. Scherenartige Klatsche nach Schutzanspruch 1 bis dadurch gekennzeichnet,
daß die Klatschfläche (3) die Form und/oder Symbole und/oder Schriftzeichen von Dritten aufweist.
7. Scherenartige Klatsche nach Schutzanspruch dadurch gekennzeichnet,
daß die Klatscharme (Figl) eine oder zwei Krümmungen zum Kreuzpunkt hin aufweisen.
VI
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29720365U DE29720365U1 (de) | 1997-11-17 | 1997-11-17 | Scherenartige Applausklatsche |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29720365U DE29720365U1 (de) | 1997-11-17 | 1997-11-17 | Scherenartige Applausklatsche |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29720365U1 true DE29720365U1 (de) | 1998-03-19 |
Family
ID=8048736
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29720365U Expired - Lifetime DE29720365U1 (de) | 1997-11-17 | 1997-11-17 | Scherenartige Applausklatsche |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29720365U1 (de) |
-
1997
- 1997-11-17 DE DE29720365U patent/DE29720365U1/de not_active Expired - Lifetime
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Effective date: 20010801 |