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DE29713341U1 - Drehhilfe für Badewannenlifter - Google Patents

Drehhilfe für Badewannenlifter

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Publication number
DE29713341U1
DE29713341U1 DE29713341U DE29713341U DE29713341U1 DE 29713341 U1 DE29713341 U1 DE 29713341U1 DE 29713341 U DE29713341 U DE 29713341U DE 29713341 U DE29713341 U DE 29713341U DE 29713341 U1 DE29713341 U1 DE 29713341U1
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DE
Germany
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seat plate
turntable
seat
bore
turning aid
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29713341U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Peter Endres & Co Kg De GmbH
Original Assignee
Individual
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Priority to DE29713341U priority Critical patent/DE29713341U1/de
Publication of DE29713341U1 publication Critical patent/DE29713341U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A61G7/00Beds specially adapted for nursing; Devices for lifting patients or disabled persons
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  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
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  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Valve-Gear Or Valve Arrangements (AREA)

Description

Anmelder: Peter Endres
22.07.1997
11196.6-&Egr; 673-31-wa
Drehhilfe für Badewannenlifter
Die Neuerung betrifft eine Drehhilfe für einen Badewannenlifter nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1. Derartige Drehhilfen werden für Badewannenlifter verwendet, um dem Benutzer eine möglichst bequeme Benutzung des Badewannenlifters zu ermöglichen. Derartige Badewannenlifter werden vor allem für kranke, gebrechliche und behinderte Personen verwendet und bei diesen Anwendungsfällen ist es häufig erforderlich, daß der seitlich an der Badewanne in einem Rollstuhl befindliche Benutzer schräg auf den in Badewannenlängsachse ausgerichteten Badewannenlifter überwechseln muß. Für diesen Fall sind die sog. Drehhilfen vorgesehen. Es handelt sich hierbei um einen Drehteller, der auf die Sitzplatte des Badewannenlifters aufgesetzt wird und der aus einem Unterteil und einem darauf befestigten und drehbar angeordneten Oberteil besteht. Bei dieser bekannten Anordnung ist es jedoch nachteilig, daß dieser Drehteller mit seinem Unterteil auf das dauerelastische Polster der Sitzplatte aufgesetzt werden muß, was einerseits die Gefahr der Beschädigung dieses Polsters mit sich bringt und andererseits die Drehung instabil macht. Wenn sich nämlich der Benutzer seitlich auf die Drehhilfe aufsetzen will, kann diese auf dem Polster der Sitzplatte verschoben werden und erzielt so nicht seinen Zweck.
Der Neuerung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Drehhilfe der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß sie eine stabile Lage auf der Sitzplatte des Badewannenlifters einnimmt und gegen Verrutschen gesichert ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Neuerung durch die technische Lehre nach dem Anspruch 1 gekennzeichnet.
Wesentliches Merkmal der Neuerung ist, daß nun der Drehteller drehbar in einer Bohrung der Sitzplatte aufgenommen ist. Damit ergibt sich eine verschiebungssichere Zuordnung des Drehtellers zu der Sitzplatte des Badewannenlifters, ohne daß die Gefahr besteht, daß bei der Benutzung dieser Drehhilfe diese sich auf dem Sitzpolster verschiebt. Das Drehlager des Drehtellers ist also fest an, in oder auf der Sitzplatte des Badewannenlifters angeordnet. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, daß das Drehlager aus einem an der Unterseite des Drehtellers angeformten Ansatz besteht, der in eine zugeordnete Bohrung in der Sitzplatte greift. Hierbei gibt es die Möglichkeit, daß der Ansatz mit einem nach außen weisenden Ringflansch vergrößerten Durchmessers ausgebildet ist, der sich innerhalb der Bohrung auf einem zugeordneten, radial einwärts gerichteten Ringflansch abstützt. Für diese Ausführungsform ist es nicht notwendig, daß der Ansatz durch die Bohrung in der Sitzplatte hindurchgreift. Vielmehr greift der Ansatz lediglich in die Bohrung hinein und stützt sich dort an zugeordneten Ringflanschen ab.
In einer anderen Ausgestaltung der Neuerung ist es vorgesehen, daß der Ansatz durch die Bohrung in der Sitzplatte hindurchgreift und daß so das Drehlager gebildet wird. Auch in diesem Fall können am freien unteren Ende des Ansatzes zugeordnete, radial auswärts weisende Ringflansche angeordnet werden, die sich an zugeordneten Ansätzen und Vorsprüngen am Umgebungsbereich der Bohrung abstützen.
In einer weiteren Ausgestaltung ist es vorgesehen, daß die Bohrung keine Durchgangsbohrung ist, sondern lediglich eine Sackbohrung und daß der Drehteller mit einem zugeordneten Ansatz in diese Sackbohrung eingreift und sich bevorzugt am Grund dieser Bohrung abstützt.
Bei allen Ausführungsformen wird es bevorzugt, wenn das Drehlager zwischen dem Drehteller und der Sitzplatte gegen
unbeabsichtigtes Lösen gesichert ist. Hierzu können entsprechende Verrastungen zwischen dem Drehlager und den vorher erwähnten Vorsprüngen in, an oder unterhalb der Bohrung in der Sitzplatte angeordnet werden. 5
Ziel aller Maßnahmen ist, ein Drehlager zwischen dem Drehteller und der Sitzplatte des Sitzgestells zu bilden, so daß nicht mehr die Gefahr besteht, daß der Drehteller während des Transports des Badewannenlifters oder während der Benutzung auf der Sitzplatte unbeabsichtigt verschoben werden kann oder gar herabfällt.
In einer Weiterbildung der Neuerung kann es vorgesehen sein, daß das Drehlager auch als Verschiebelager ausgebildet ist, so daß der Drehteller nicht nur drehbar in seinem Drehlager auf der Sitzplatte aufgenommen ist, sondern daß er zusätzlich auch noch quer zur Längsachse der Sitzplatte {und damit zur Badewannenlängsachse) verschiebbar auf der Sitzplatte angeordnet ist.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Neuerung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Schutzansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Schutzansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Neuerung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Neuerung hervor.
Es zeigen:
*■■■■·· »4 · ·
Figur 1: perspektivische Seitenansicht eines
Badewannenlifters bei entferntem Drehteller;
Figur 2: der Schnitt gemäß der Linie II - II; 5
Figur 3: der Badewannenlifter mit aufgesetztem Drehteller;
Figur 4: Schnitt gemäß der Linie IV - IV in Figur 3. 10
Der Badewannenlifter 1 besteht in an sich bekannter Weise aus einem Sitzgestell 2, welches höheneinstellbar auf einem Grundgestell 3 gehalten ist, wobei zur Höheneinstellung zwischen Sitzgestell 2 und Grundgestell 3 ein Druckschlauch 6 verwendet wird, der mit dem Wasserleitungsdruck füllbar ist, so daß er das Sitzgestell 2 mehr oder weniger von dem Grundgestell 3 abhebt. Anstatt eines Druckschlauches 6 kann auch eine andere Hubeinrichtung verwendet werden, wie z.B. eine Hubspindel, ein Hubmotor oder dgl.
An dem Sitzgestell 2 ist eine Rückenlehne 4 befestigt und die Rückenlehne 4 ist hierbei mit einer Sitzplatte 7 fest oder gelenkig verbunden, wobei zusätzlich noch an der Seite der Sitzplatte 7 schwenkbare Seitenklappen 5 angeordnet sein können.
Gemäß Figuren 1 und 2 ist auf der Sitzplatte 7 ein Sitzbezug 8 angeordnet, der bevorzugt abnehmbar (ausknöpfbar) ausgebildet ist und der aus einem dauerelastischen Polster besteht.
Im Mittenbereich der Sitzplatte 7 ist nun eine Bohrung 10 angeordnet, welche als Drehlager für einen Drehteller 11 geeignet ist.
35
Damit sich der Drehteller 11 ungehindert drehen kann und nicht mit seinem unteren Bereich mit der Oberfläche des Sitzbezuges reibt, ist weiter vorgesehen, daß der Sitzbezug 8 im Bereich des Drehtellers ausgeschnitten ist und im Randbereich des
Drehtellers eine verminderte Höhe aufweist und so eine Aufnahme 9 für den Drehteller bildet. Unterhalb des Drehtellers 11 ist der Bezug 8 vollständig entfernt, weil sich eine Ausnehmung 17 im Bezug bis über den Rand des Drehtellers 11 hinaus erstreckt. Damit ist gewährleistet, daß als Auflage für den Drehteller 11 die aus Kunststoff bestehende glatte Oberfläche der nackten Sitzplatte 7 dient.
Die Aufnahme 9 wird beispielsweise dadurch gebildet, daß mit einem Heißstempel der ringförmige Aufnahmebereich 9 rings um die Bohrung 10 verdichtet wird, um so den Sitzbezug 8 in diesem Aufnahmebereich 9 mit einer geringeren Höhe auszustatten.
Gemäß Figur 3 und 4 wird dann der Drehteller 11 in die Bohrung 10 eingelassen und wird dort drehbar gelagert.
Die Figur 4 zeigt hierbei als Drehlager eine erste Ausführungsform, wo erkennbar ist, daß an der Unterseite der ringförmigen Drehplatte 15 des Drehtellers 11 ein ringförmiger Ansatz 13 angeformt ist, an dessen äußeren, unteren Ende ein radial nach außen weisender Ringflansch 14 angeformt ist.
Der Drehteller 11 bildet daher eine Drehachse 12, die etwa lotrecht zu der Fläche der Sitzplatte 7 ausgerichtet ist. 25
Im übrigen ist der Drehteller 15 noch mit einem dauerelastischen Polster 16 abgedeckt, so wie dies in Figur 4 schematisiert dargestellt ist.
Der Sitzbezug 8 auf der Sitzplatte 7 weist im übrigen im Umgebungsbereich des Drehtellers 11 eine ringförmige Ausnehmung 17 auf, so daß der Drehteller nicht mehr auf dem Sitzbezug 8 aufliegt.
Durch das Einrasten der Ringflansche 14 am Ansatz 13 im Umgebungsbereich der Bohrung 10 in der Sitzplatte 7 wird damit der Drehteller gegen unbeabsichtigtes Abziehen aus der Bohrung 10 geschützt.
Es ist hierbei nicht lösungsnotwendig, daß die Ringflansche durch die Bohrung 10 hindurchgreifen, so wie dies in Figur dargestellt ist. Dort ist dargestellt, daß auch innerhalb der Bohrung ein radial einwärts gerichteter Ringflansch 18 vorhanden sein kann, auf dessen Oberseite dann die radial auswärts gerichteten Ringflansche 14 am Ansatz 13 aufsetzen und so das Drehlager bilden.
Selbstverständlich ist die axiale Höhe des Ansatzes 13 dann kürzer gewählt.
Ebenso kann es vorgesehen sein, daß die Bohrung 10 an ihrer Unterseite verschlossen ist und so eine Sackbohrung bildet.
In kinematischer Umkehrung kann es auch vorgesehen sein, daß auf der Sitzplatte 7 fest ein nach oben gerichteter Ansatz angeordnet ist, der in einer zugeordneten Ausnehmung in dem daraufgesteckten Drehteller 11 verrastbar ist.
iii":'
l.Badewannenlifter 2.Sitzgestell 3.Grundgestell 4.Rückenlehne 5.Seitenklappe 6.Druckschlauch 7.Sitzplatte 8 .Sitzbezug 9.Aufnahmebereich 10.Bohrung
11.Drehteller 12.Drehachse 13.Ansatz 14.Ringflansch 15.Drehplatte 16.Polster 17.Ausnehmung 18.Ringflansch
Zeichnungslegende

Claims (6)

  1. PATENTANWALT· ** ;
    * * *** * · ·*
    DR.-INd?'P*BTER*R"lBBLINQ' ;
    Dipl.-Ing,
    EUROPEAN PATENT ATTORNEY
    Postfach 3160
    D-88113 Lindau (Bodensee) Telefon (0 8382) 7 8025 Telefax (0 83 82) 7 80 27
    22.07.1997
    11196.6-E 673-31-wa
    Anmelder: Herr Peter Endres, Haslach 2, 88316 Isny-Rohrdorf
    S CHUT ZANS PRÜCHE
    25
    1. Drehhilfe für einen Badewannenlifter (1) mit einem auf der Sitzplatte (7) eines Sitzgestells (2) drehbar angeordneten
    Drehteller (11), dadurch gekennzeichnet, daß der Drehteller
    (11) drehbar in einer Bohrung (10) der Sitzplatte (7)
    aufgenommen ist.
  2. 2. Drehhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
    Sitzfläche (7) mit einem abnehmbaren Bezug (8) verbunden ist,
    und daß der Bezug (8) in der Umgebung des Drehtellers (9) und
    unterhalb des Drehtellers (9) eine verminderte Höhe aufweist.
    Hausanschrift: Bankkonten: Postscheckkonto
    Rennerle 10 Bayer. Vereinsbank ündau (B) Nr. 1257110 (BLZ 60020290) München
    D-88131 ündau Hypo-Bank Lindau (B) Nr. 6670-326843 (BLZ 73320442) 414848-808
    Volksbank Lindau (B) Nr. 51222000 (BLZ 65092010) (BLZ 70010080)
    VAT-NR: DE 129020439
    • » · &psgr; *■
  3. 3. Drehhilfe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Bezug (8) der Sitzplatte (7) um die Bohrung (10) der Sitzplatte (7) herum ausgestanzt ist (Ausnehmung 17).
  4. 4. Drehhilfe nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehteller (11) an seiner Oberseite ein dauerelastisches Polster (16) aufweist.
  5. 5. Drehhilfe nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch
    10- gekennzeichnet, daß an der Unterseite des Drehtellers (11) ein rundprofilierter Ansatz (13) angeformt ist, der durch die Bohrung (10) in der Sitzplatte (7) mit Spiel greift und daß am freien äußeren Ende des Ansatzes (13) ein Ringflansch (14) angeformt ist, der sich an der Unterseite der Bohrung (10) mit Spiel an der Sitzplatte (7) anlegt.
  6. 6. Drehhilfe nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehlager als Verschiebelager ausgebildet ist, und der Drehteller (11) zusätzlich auch noch quer zur Längsachse der Sitzplatte (7) verschiebbar auf der Sitzplatte (7) angeordnet ist.
DE29713341U 1997-07-26 1997-07-26 Drehhilfe für Badewannenlifter Expired - Lifetime DE29713341U1 (de)

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Application Number Priority Date Filing Date Title
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Publications (1)

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DE29713341U1 true DE29713341U1 (de) 1998-02-05

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ID=8043739

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20219389U1 (de) * 2002-12-13 2003-04-17 Horcher GmbH, 61130 Nidderau Vorrichtung zum Transportieren einer Person

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20219389U1 (de) * 2002-12-13 2003-04-17 Horcher GmbH, 61130 Nidderau Vorrichtung zum Transportieren einer Person

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Date Code Title Description
R207 Utility model specification

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R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 20001212

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20030909

R081 Change of applicant/patentee

Owner name: PETER ENDRES GMBH & CO. KG, DE

Free format text: FORMER OWNER: ENDRES, PETER, 88316 ISNY, DE

Effective date: 20050509

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20050830

R071 Expiry of right