DE29600053U1 - Kombiniertes Gerät zur Entlastung des Rückens - Google Patents
Kombiniertes Gerät zur Entlastung des RückensInfo
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Description
Marianne Geiser Eddy Sylvain Selbonne Brandenburger Str. 13
78467 Konstanz
Die Erfindung betrifft ein kombiniertes Gerät zur Entlastung des
Rückens, insbesondere beim Transportieren von Schultaschen von Kindern und Jugendlichen.
Bisher existieren nur Einkaufstaschen oder Koffer auf integrierten
Rollen und mit Haltegriffen, die der leichteren Fortbewegung bzw. der Entlastung des Rückens dienen. Hierzu zählen noch einfache Gestelle
auf Rollen, die den Transport von z.B. Bier- und Sprudelkästen erleichtern sollen.
Bisher existiert keine Transportmöglichkeit für Schultaschen, die den
Rücken schonen. Durch schwere Schultaschen werden die Wirbelsäulen
von Schulkindern stark belastet und geschädigt, oft entstehen nicht wieder gutzumachende Haltungsschäden und Wirbelsäulenveränderungen.
Das Gerät wurde konzipiert, damit Kinder und Jugendliche bei längeren
Wegstrecken die das Rückgrat belastende Schultasche nicht tragen zu müssen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung sowie anhand der Zeichnungen, diese zeigen in
Fig. 1 eine perspektivisch dargestellte Ansicht eines erfindungsgemässen
Geräts (M) ;
Fig. 2 eine perspektivisch dargestellte Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles
als Teielansicht des erfindungsgemässen Geräts (M) mit Kufen bzw. Schutzblechen (4.1)und(4.2) und dem Puffer (3) ;
Fig. 3 eine perspektivisch dargestellte Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels
(Ml) , der Schultasche mit integrierter Transportmöglichkeit ·
Das Gerät ist ausgestattet mit einer verstellbaren Stange mit Haltegriff,
an der ein verstellbarer Arm befestigt ist, der dazu dient, den zu transportierenden
Gegenstand, die Schultasche, festzuhalten. Die Schultasche liegt auf einer höhenverstellbaren Ablage auf, die ebenfalls
an der Stange befestigt ist.
Unter der Ablage befindet sich eine horizontal verlaufende Achse, an
deren Ende jeweils eine Transportrolle angebracht ist.
Ein Abstellfuß hält die Stange in vertikaler Position.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel sind auf der Achse neben den Transportrollen
beidseitig jeweils Schutzbleche auf beweglichen Stellringen angebracht, die dafür sorgen, daß die Schultasche bei ungünstiger Witterung
nicht beschmutzt wird.
Da dieses Transportgerät bei jeder Witterung einzusetzen ist, werden bei
verschneiten Wegen die Schutzbleche umgedreht und werden dabei zu Kufen. Dieses Ausführungsbeispiel hat außerdem eine Polsterung, die auf der
Stange befestigt ist, die als Puffer dient, wenn die Schultasche auf dem Rücken getragen wird.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel zeigt eine Schultasche mit integrierten
Transportrollen und Haltegriff, wobei die Rollen zu versenken sind.
Dieses Tranportgerät zur Entlastung des Rückgrats bietet drei verschiedene
TransportVariationen: Das Ziehen der Tasche, Rollen werden bewegt, Haltegriff
wird benützt zum Ersten ; zum Zweiten das Tragen der Tasche, durch Einfahren der Stange und Halten des Griffs ; zum Dritten das Tragen
auf dem Rücken.
Claims (71)
1. Kombiniertes Gerät zur Entlastung des Rückens/ dadurch gekennzeichnet,
daß dem Gerät (M) eine Stange mit Haltegriff, eine Ablage, zwei Transportrollen und ein . Abstellfuß zugeordnet sind.
2. Gerät (M) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät (M)
mit einem Grundkörper (20) versehen ist.
3. Gerät (M) nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen
(1.2)und(1.3) , die Achse (1.5) und der Abstellfuß (1.4) den Grundkörper
(20) bilden.
4. Gerät (M) nach Anspruch 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstellfuß
(1.4) in einem 90°-Winkel nach unten geknickt ist.
5. Gerät (M) nach Anspruch 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstellfuß
(1.4) längenverstellbar ist an der Stelle (1.8) und mit einem nicht gezeichneten Einrastknopf versehen ist.
6. Gerät (M) nach Anspruch 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstellfuß
(1.4) und die Achse (1.5) an der Stelle (10) verbunden sind.
7. Gerät (M) nach Anspruch 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper
(20) an der Stelle (10) mit einem Stiel (1) verbunden ist.
8. Gerät (M) nach Anspruch 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß der Stiel (1)
mit einer Ablage (1.6) versehen ist.
-A-
Schutzansprüche
9. Gerät (M) nach Anspruch 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablage
(1.6) an der Stelle (10.1) mit einem Steckschloß versehen ist.
10. Gerät (M) nach Anspruch 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablage
(1.6) von oben nach unten klappbar ist.
11. Gerät (M) nach Anspruch 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablage
(1.6) nach unten klappbar ist, um im 90°-Winkel zum Stiel (1) eine
Fläche wie ein Tisch zu bilden.
12. Gerät (M) nach Anspruch 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablage
(1.6) aus vier Stangen besteht.
13. Gerät (M) nach Anspruch 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß die vier
Stangen in einer Rechteckform miteinander verbunden sind, um die Ablage (1.6) zu bilden.
14. Gerät (M) nach Anspruch 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb
der Ablage (1.6) die Stange (1) mit einem von oben nach unten klappbaren Arm (2) versehen ist.
15. Gerät (M) nach Anspruch 1-14, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm
(2) durch das Gelenk (2.3) mit dem Stiel (1) verbunden ist.
16. Gerät (M) nach ANspruch 1-15, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm
(2) mit einem Loch (2.4) versehen ist.
17. Gerät (M) nach Anspruch 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm
(2) längenverstellbar, nicht gezeichnet, ist.
Schutzansprüche
18. Gerät (M) nach Anspruch 1-17, dadurch gekennzeichnet/ daß die Stange
(1) an der Stelle (2.2) längenverstellbar ist
19. Gerät (M) nach Anspruch 1-18, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange
(1) an der verstellbaren Stelle (2.2) mit einem Einrastknopf versehen
ist, um die Stange (1) ein-und auszufahren.
ist, um die Stange (1) ein-und auszufahren.
20. Gerät (M) nach Anspruch 1-19, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange
(1) mit nicht gezeichneten Verstell-Löchern versehen ist, um sich der
Größe einer Person anpassen zu können.
Größe einer Person anpassen zu können.
21. Gerät (M) nach Anspruch 1-20, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange
(1) einfahrbar ist bis zur verstellbaren Stelle (2.2).
22. Gerät (M) nach Anspruch 1-21, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange
(1) mit einem Griff (1.1) versehen ist.
23. Gerät (M) nach Anspruch 1-22, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange
(1) durch das Gelenk (2.1) mit dem Griff (1.1) verbunden ist.
24. Gerät (M) nach Anspruch 1-23, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk
(2.1) mit einem nicht gezeichneten Raster und einer nicht gezeichneten
Flügelschraube versehen ist, um den Griff (1.1) in der jeweiligen Position zu halten.
Flügelschraube versehen ist, um den Griff (1.1) in der jeweiligen Position zu halten.
25. Gerät (M) nach Anspruch 1-24, dadurch gekennzeichnet, daß der Griff
(1.1) mit der Stange (1) bis zur verstellbaren Stelle (2.2) nach unten
verstellbar ist.
(1.1) mit der Stange (1) bis zur verstellbaren Stelle (2.2) nach unten
verstellbar ist.
26. gerät (M) nach Anspruch 1-25, dadurch gekennzeichnet, daß der Griff
(1.1) bis zur verstellbaren Stell (2.2) verstellbar und mit dem Einrastknopf festzumachen ist, damit der Griff (1.1) als Hauptgriff dient.
(1.1) bis zur verstellbaren Stell (2.2) verstellbar und mit dem Einrastknopf festzumachen ist, damit der Griff (1.1) als Hauptgriff dient.
Schutzansprüche
27. Gerät (M) nach Anspruch 1-26, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange
(1) mit einem Puffer (3) unterhalb des Gelenks (2.3) versehen ist.
28. Gerät (M) nach Anspruch 1-27, dadurch gekennzeichnet, daß der Puffer
(3) konzipiert ist, um beim Tragen der Tasche wie ein Rucksack zu vermeiden, daß der Rücken die Stange (1) berührt.
29. Gerät (M) nach Anspruch 1-28, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse
(1.5) mit zwei Kufen (4.1)und(4.2) versehen ist.
30 Gerät (M) nach Anspruch 1-29, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei
Kufen (4.1)und(4.2) ebenso als Schutzbleche fungieren.
31. Gerät (M) nach Anspruch 1-30, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei
Kufen (4.1)und(4.2) als Schutzbleche fungieren und breit genug sind, um
die Rollen (1.2)und(1.3) zu überdecken, damit Schmutz oder Wasser auf der
Tasche vermieden wird.
32. Gerät (M) nach Anspruch 1-31, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei
Kufen (4.1)und(4.2) mit der Achse (1.5) durch zwei Stangen (4.3)und(4.4) verbunden sind, die wiederum mit zwei Stellringen (4.5)und(4.6) verbunden
sind.
33. Gerät (M) nach Anspruch 1-32, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (1.5) an der Stelle der Stellringe (nicht gezeichnet) viereckig
ist, um ein Durchdrehen der Kufen (4.1)und(4.2) zu vermeiden und um eine höhere Stabilität bei der Benutzung zu erreichen.
34. Gerät (M) nach Anspruch 1-33, dadurch gekennzeichnet, daß die Stangen (4.3)und(4.4) durchgehend bis zur Achse (1.5) die Stellringe
(4.5)und(4.6) durchlaufen.
Schutzansprüche
35. Gerät (M) nach An spruch 1-34, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellringe
(4.5)und{4.6) innen (nicht gezeichnet) viereckig sind.
36. Gerät (M) nach Anspruch 1-35, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stangen (4.3)und(4.4) an ihrem Ende bei den Stellringen (4.5)und(4.6) jeweils mit einem nicht gezeichneten Gewinde und Einrastknöpfen versehen
sind.
37. Gerät (M) nach Anspruch 1-36, dadurch gekennzeichnet, daß die nicht
gezeichneten Einrastknöpfe konzipiert sind, um bei Benutzung der Kufen (4.1)und(4.2) eine laterale Drehung derselben zu vermeiden.
38. Gerät (M) nach Anspruch 1-37, dadurch gekennzeichnet, daß die Kufen
(4.1)und(4.2) mit einer halben Drehung fest oder locker gestellt werden
durch die nicht gezeichneten Gewinde und Einrastknöpfe, um die gewünschte Stellung einnehmen zu können. __
39. Gerät (M) nach Anspruch 1-38, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät
(M) aus leichtem resistentem Aluminium gebaut ist.
40. Gerät (M) nach Anspruch 1-39, dadurch gekennzeichnet, daß die Kufen
(4.1)und (4.2) über die runden Stellen der Achse (1.5) zu schieben sind,
um die Kufen bzw. die Schutzbleche (4.1)und(4.2) in die gewünschte Position
zu bringen, um danach wieder an den viereckigen Stellen festgestellt zu werden.
41. Gerät (M) nach Anspruch 1-40, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange
(1) aus zwei Teilen (0.1)und{0.2) besteht.
42. Gerät (M) nach Anspruch 1-41, dadurch gekennzeichnet, daß der untere
Teil (0.1) der Stange (1) einen größeren Radius hat, um den oberen Teil (0.2) der Stange (1) aufnehmen zu können.
• ·
Schutzansprüche
43. Gerät (M) nach Anspruch 1-42, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät
(M) so klappbar ist, daß beim Transport der Tasche auf den Schultern keine Behinderung auftritt.
44. Gerät (M) nach Anspruch 1-43, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzblech
bzw. die Kufe (4.1)und(4.2) aus einem hartem Plastik besteht.
45. Gerät (M) nach Anspruch 1-44, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzbleche
bzw. Kufen (4.1)und(4.2) aus einem hartem Plastik bestehen und
abgerundet sind.
46. Gerät (M) nach Anspruch 1-45, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät
(M) an seinen Enden abgerundet ist, um Verletzungen zu vermeiden.
47. Gerät (M) nach Anspruch 1-46, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen
(1.2)und (1.3) mit dem gleichen System (Kugellager) ausgestattet sind wie ein Skateboard, um ein Gewicht bis zu 50kg tragen zu können.
48. Gerät (M) nach Anspruch 1-47, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse
(1.5) so stabil ist, daß sie ein Gewicht bis zu 50kg tragen kann.
49. Gerät (M) nach Anspruch 1-48, dadurch gekennzeichnet, daß der Radius
der Achse (1.5) kleiner ist als die viereckigen Seiten unter den Stellringen (4.5)und(4.6) .
50 Gerät (M) nach Anspruch 1-49, dadurch gekennzeichnet, daß die Kufen
(4.1)und(4.2) an den Seiten, die in Richtung Körper zeigen, kurzer sind,
um den Rücken nicht zu berühren.
Nebenansprüche
51. Die Ablage (1.6) kann an ihren Seiten mit Kleimien versehen werden,
um die Tasche fest zu halten.
52. Das Gerät (M) kann ohne Gelenk (2.1) ausgestattet sein.
53. Das Gerät (M) kann mit einer Automatik an der Stange (1) ausgestattet
sein wie eine Schirmstange, um die Stangenteile (0.1)und(0.2) ein- und
ausfahrbar zu machen.
54. Das Gerät (M) kann mit einer Abdeckplane versehen werden.
55. Das Gerät (M) kann mit einer Antenne mit Sicherheitswinker als Leuchtsignal
zur Sicherheit von Kindern ausgestattet sein.
56. Das Gerät (M) kann mit einer auswechselbaren Ablage (1.6)als breiteres
oder schmaleres Zusatzteil ausgestattet sein, um z.B. Kisten, Koffer, Wäschekörbe oder Eimer transportieren zu können.
57. Das Gerät (M) kann mit zwei Tragegurten ausgestattet sein, an deren
Enden Haken befestigt sind; die Gurte sind an der Stelle (2.3) und an der Ablage (1.6) zu befestigen, um eine weitere Transportmöglichkeit von andersartigen
Gegenständen als Taschen z.B. Eimer oder Körbe zu bieten.
58. Die Tragegurte können abmontierbar sein.
59. Der Puffer (3) kann abmontierbar sein.
- 10 -
Nebenansprüche
60. Das Gerät (M) kann ohne den Arm (2) hergestellt werden.
61. Die Ablage (1.6) kann höhenverstellbar sein auf der Stange (1), um
eine flexible Höhe zu bieten bei verschiedenen Arbeiten wie z.B. für eine Eimer bei der Gartenarbeit oder für einen Korb beim Wäscheaufhängen,
oder dergl. .
62. Die Stange (1) kann noch stabiler hergestellt werden als mit 50kg
belastbar.
63. Der Puffer (3) ist durch Klemmen mit der Stange (1) verbunden.
64. Die Stange (1) des Geräts (Ml) ist verstellbar und besteht aus-zwei
Teilen(nicht gezeichnet) .
65. Der obere Teil der Stange (1) des Geräts (Ml) fährt in den unteren
Teil der Stange (1) des Geräts (Ml) ein, und ist wie ein Automatikschirm ausfahrbar.
66. Der Griff (1.1) dient als Hauptgriff beim Gerät (Ml) .
67. Die Rollen (1.2)und(1.3) an der Unterseite des Geräts (Ml) sind mit
einer Ein- und Ausfahrautomatik (1.4) und (1.5) ausgestattet wie die Stange (1).
68. Die Rollen (1.2)und(1.3) des Geräts (Ml) sind im eingefahrenen Zustand
im Hohlraum (3.2) verstaut, die Ränder des Hohlraums (3.2) dienen als Abstellrahmen.
- Il -
Nebenansprüche
69. Die nicht numerierten Stangen der Rollen (1.2)und(1.3) des Geräts
(Ml) haben verschiedene Radien, damit die Stange mit dem kleineren
Radius einfahren kann in die Stange mit dem größeren Radius.
70. Die nicht numerierten Stangen der Rollen (1.2)und(1.3) des Geräts
(Ml) sind im Inneren der Tasche (3) durch eine Schutzwand geschützt.
71. Die Tasche (3) des Geräts (Ml) ist mit zwei Tragegurten (2)und(2.0)
versehen, die in den Verstellstücken (2.1) verstellbar sind.
- 12 -
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29600053U DE29600053U1 (de) | 1996-01-03 | 1996-01-03 | Kombiniertes Gerät zur Entlastung des Rückens |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29600053U DE29600053U1 (de) | 1996-01-03 | 1996-01-03 | Kombiniertes Gerät zur Entlastung des Rückens |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29600053U1 true DE29600053U1 (de) | 1996-03-28 |
Family
ID=8017648
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29600053U Expired - Lifetime DE29600053U1 (de) | 1996-01-03 | 1996-01-03 | Kombiniertes Gerät zur Entlastung des Rückens |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29600053U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2000019862A1 (fr) * | 1998-10-02 | 2000-04-13 | Roger De Lathouwer | Sac a dos avec systeme de roulage et traction integre |
| FR2897037A1 (fr) * | 2006-02-03 | 2007-08-10 | Noureddine Mahtali | Chariot de transport pliable tout terrain et son sac |
| DE102006034423A1 (de) * | 2006-06-20 | 2007-12-27 | Doppler E. Doppler & Co. Gmbh | Ständer für Standschirme |
| DE202006016047U1 (de) * | 2006-10-17 | 2008-02-28 | Astek Gmbh | Schüler-Trolley |
-
1996
- 1996-01-03 DE DE29600053U patent/DE29600053U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2000019862A1 (fr) * | 1998-10-02 | 2000-04-13 | Roger De Lathouwer | Sac a dos avec systeme de roulage et traction integre |
| FR2897037A1 (fr) * | 2006-02-03 | 2007-08-10 | Noureddine Mahtali | Chariot de transport pliable tout terrain et son sac |
| DE102006034423A1 (de) * | 2006-06-20 | 2007-12-27 | Doppler E. Doppler & Co. Gmbh | Ständer für Standschirme |
| DE202006016047U1 (de) * | 2006-10-17 | 2008-02-28 | Astek Gmbh | Schüler-Trolley |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R086 | Non-binding declaration of licensing interest | ||
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19960509 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 19991103 |