DE29600795U1 - Hecklastenträger für Omnibusse - Google Patents
Hecklastenträger für OmnibusseInfo
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Description
Franz Harbeck "" #>
" "Ö33l3' Siegsdorf, den 17.01.96
Dipl.-Ing. Hochbergstraße 29
»HECKLASTENTRÄGER FÜR OMNIBUSSE«
Die Neuerung betrifft einen Hecklastenträger für Omnibusse zum Transport von
sperrigen Sportgeräten, insbesondere von Fahrrädern, bestehend aus einem in
die Skiklobehalterungen eines Omnibusses einhängbarem Traggestell, den daran waagrecht angeordnetem Tragrohrpaar sowie mehreren, vorzugsweise fünf
senkrecht hängend darauf montierten Fahrradträgern.
Es ist bekannt, daß es Skikästen gibt, welche am Heck eines Omnibusses an den
daran angeordneten Skiklobehalterungen eingehängt werden. Diese Skikästen dienen dem Transport von Skier sowie Gepäck. Ein Hecktragesystem
für Omnibusse ist bisher nicht bekannt. Somit ist das bisherige Angebot, mit dem Bus die Freizeit sportlich zu erleben, im wesentlichen auf den
Skisport und Wanderreisen beschränkt. Die Mitnahme eines sperrigen Sportgerätes,
insbesondere eines Fahrrades ist bisher nur mittels eines an einem Omnibus mitzuführenden Anhängers oder aber im eingeschränkten Maße im Innenbereich
eines Omnibusses möglich.
Betreiber der Busse schrecken bisher von den vielfältigen Anforderungen für
den Freizeitverkehr zurück, weil einerseits das verfügbare Platzangebot für Reisende schwindet und andererseits die Unterbringung und Verladung z.B. eines
Fahrrades im Omnibus große Schwierigkeiten mit sich bringt und auch noch keine praktikablen Innentragesysteme bekannt sind.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zu Grunde, den Reisenden die Mitnahme sperriger
Sportgeräte, insbesondere von Fahrrädern, mit dem Omnibus zu ermöglichen. Gleichzeitig soll behinderten Reisegruppen ermöglicht werden, gemeinsam zu
reisen und all Ihre Rollstühle mitzuführen. - 2 -
Die Hauptaufgabe wurde dadurch gelöst, daß der Hecklastenträger für Omnibusse
zum Transport von sperrigen Sportgeräten, insbesondere von Fahrrädern, aus einem in die Skiklobehalterungen eines Omnibusses einhängbarem Traggestell,
den daran waagrecht angeordnetem Tragrohrpaar sowie mehreren, vorzugsweise fünf senkrecht hängend darauf montierten Fahrradträgern besteht.
Mit der zusätzlich vorgesehenen Anordnung einer Ladeplattform an der Unterseite
des Traggestells können auch zahlreiche Rollstühle sicher verstaut werden.
Der Vorteil der Neuerung liegt insbesondere darin, daß Reisende ihr eigenes,
sperrige Sportgerät, insbesondere das Fahrrad, bei einer Ausflugsfahrt mit einem Omnibus mitnehmen können.
Gleichzeitig wird dabei der Umwelt ein guter Dienst erwiesen, weil der Individualverkehr
mit seinen Schadstoffbelastungen eingeschränkt werden kann und insbesondere in gefährdeten und schützenswerten Gebieten, aber auch in
Ballungsräumen, ein Hin zum Omnibus erreicht werden kann.
Weitere Merkmale und Vorteile der Neuerung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung und den Zeichnungen, welche verschiedene Ausführungsbeispiele zeigen.
Dabei zeigt:
Fig. 1 : Rückansicht auf einen Omnibus, insbesondere Linienomnibus mit
Dabei zeigt:
Fig. 1 : Rückansicht auf einen Omnibus, insbesondere Linienomnibus mit
Hecklastenträger, mit zwei Fahrrädern beladen Fig. 2 : Seitenansicht des rückwärtigen Bereiches eines Linienomnibusses
mit Hecklastenträger
Fig. 3 : Draufsicht auf Fig. 2, mit 1 Fahrrad sowie 1 Rollstuhl beladen
Fig. 4 : Darstellung eines Fahrradträgers
Fig. 5 : Schnittdarstellung einer senkrechten Rahmenstrebe mit T-Nut sowie Tragrohrbefestigung.
Fig. 5 : Schnittdarstellung einer senkrechten Rahmenstrebe mit T-Nut sowie Tragrohrbefestigung.
Der Hecklastenträger (1) für Omnibusse (2) zum Transport von sperrigen Sportgeräten,
insbesondere von Fahrrädern (3), besteht aus einem in die Skiklobehalterungen
(4) eines Omnibusses (2) einhängbarem Traggestell (5), den daran waagrecht angeordnetem Tragrohrpaar (6) sowie mehreren, vorzugsweise fünf
senkrecht hängend darauf montierten Fahrradträgern (7). Die beiden Tragrohre (8) eines Tragrohrpaares (6) werden vorzugsweise im senkrechten Abstand
Yl = 850 +_ 100 mm auf dem Traggestell (5) angeordnet. Dabei werden die Fahrradträger (7) jeweils im waagrechten
Abstand Xl = 325 +_ 125 mm mit Xl max = 450 mm auf dem Tragrohrpaar (6)
montiert, um einerseits eine bequeme Beladung zu ermöglichen und andererseits einen Sicherheitsabstand S = 50 mm der Lenker (9) mit einer Lenkerbreite
von 600 mm der beiden äußeren Fahrräder (3) zum seitlichen Umriß eines Omnibusses (2) von 2500 mm zu erzielen.
Wahlweise werden auf dem Traggestell (5) zwei gleiche Tragrohrpaare (6) angeordnet,
wobei der senkrechte Abstand Y2 zwischen dem unteren Tragrohrpaar (6.1) und dem oberen Tragrohrpaar (6.2) vorzugsweise Y2 = 200 +_ 50 mm
beträgt.
Das unterste Tragrohr (8) eines Tragrohrpaares (6) wird dabei im senkrechten
Mindestabstand Y3 = 500 +_ 100 mm von der Unterseite des Traggestells (5) auf
diesem montiert.
Auf dem unteren Tragrohrpaar (6.1) werden vorzugsweise fünf Fahrradträger (7)
und auf dem oberen Tragrohrpaar (6.2) vier Fahrradträger (7) montiert. Durch die gewählte Anordnung der Tragrohrpaare (6) sind die nebeneinanderliegenden
Fahrradträger (7) jeweils höhenmäßig um das Maß Y2 gegeneinander versetzt und um das Maß Xl = 225 mm weit auseinander, so daß sich die Lenker (9)
und Pedale (10) eines Fahrrades (3) beim Be- und Entladen sowie im Transportzustand
nicht aneinander stoßen können.
Hiermit ist eine maximale Ausnutzung der Gesamtbreite eines Omnibusses (2)
von 2,5 m gegeben.
Bei den Fernreisebussen, wie den Modellen: Hochboden, Hochdecker oder Superhochdecker,
mit dem gewählten Maß Xl = 225 mm, können somit bis zu 9 Fahrräder (3) am Heck dieser Busse (2) mittransportiert werden.
Bei den Linienbussen, insbesondere den Niederflurbussen, werden dabei insgesamt vorzugsweise 5 Fahrradträger (7) auf beiden Tragrohrpaaren (6.1) und
(6.2) jeweils um Y2 zueinander höhenversetzt sowie mit dem waagrechten Abstand Xl = 425 mm nebeneinander montiert.
Das Maß Yl, Y2 und Y3 bleibt identisch wie bei Fernreisebussen. Damit wird den Vorschriften des TÜV hinsichtlich der als Notausstiegsmöglichkeit
deklarierten Heckscheibe (11) entsprochen.
Die Fahrradträger (7) bestehen aus einer Grundschiene (12) sowie einem doppeltem,
umlegbarem Sicherheitsstützarm (13) mit Kunststoffklemmen (14) und
Gummischutzkappen (15).
Die Fahrradträger (7) werden dabei mittels spezieller Bügelschrauben (16) und
Flügelmuttern (17) nebst Ü-Bügeln (18) auf den PVC-ummantelten Stahl-Tragrohren
(8) befestigt.
Somit ist eine Abstandsveränderung der Fahrradträger (7) waagrecht zueinander
oder aber auch die Montage bzw. Demontage mit wenigen Handgriffen möglich Innerhalb von wenigen Sekunden ist ein Fahrrad (3) fixiert und kein
"Drahtesel" erleidet den geringsten Kratzer.
Die zusätzlichen Gurtbänder (19) dienen dem Anschnallen der Felgen (46) der
Fahrräder (3) an den Grundschienen (12) der Fahrradträger (7). Das H-förmige Traggestell (5) besteht aus drei miteinander verschweißten Aluprofilrohren,
wobei eine im unteren Drittel angeordnete waagrechte Rahmenstrebe (20) die beiden äußeren senkrechten Rahmenstreben (21) miteinader verbindet.
- 5 -
Dabei sind am Traggestell (5), an der dem Omnibus (2) zugewandten Seite,
mittels mehrerer Befestigungsschrauben (22) vier winkelförmige Lagerkonsolen
(23) angeordnet, wobei die Befestigung am Omnibus (2) an dessen Skiklobehalterungen
(4) nebst Steckbolzen (24) und Sicherungsfederstecker (25) mit Verlierkettchen (26) geschieht.
Die maßliche Anordnung der Lagerkonsolen (23) wird dabei dem jeweiligen Maß
der Skiklobehalterungen (4) der verschiedenen Omnibusse (2) angepaßt. Wahlweise können für bestimmte Omnibus-Baureihen Wechseladapter (27) vorgesehen
werden.
Die Lagerkonsolen (23) sind im Aufnahmebereich für die Steckbolzen (24) mit
einer Durchgangsbohrung (28), entsprechend dem Durchmesser d= 20 +· 2 mm des
Steckbolzens (24) versehen.
An der Rückseite des Traggestells (5), an dessen waagrechter Rahmenstrebe
(20), ist im rechten Drittel ein ausziehbarer Feststellarm (29), an dessen feststehendem Lagerauge (30) gelagert, welcher im Transportzustand auf
der gegenüberliegenden Lagerkonsole (23) ruht und mit einem Steckbolzen (24) an der entsprechenden Skiklobehalterung (4) gesichert wird.
Nach dem Entfernen der beiden linken Steckbolzen (24) bei den entsprechenden Skiklobehalterungen (4) kann das Traggestell (5) nach rechts (in Fahrtrichtung
gesehen) um mindestens 90° weggeschwenkt werden.
Der ausziehbare, arretierbare Feststellarm (29) dient dabei als Schwenksperre
und wird dabei mit seinem freien Lagerauge (31) an der linken unteren Skiklobehalterung
(4) gelagert.
Nach Öffnen der Motorraumklappe (32) ist der Motorraum für Service und Kundendienst
voll zugänglich.
An der Unterseite des Traggestells (5) ist im rechten Winkel dazu ein
U-förmiger Laderaumumfassungsträger (33) vorgesehen, welcher weder die für den
• ·*
Omnibus (2) zulässigen Abmessungen überschreitet, noch nach außen gerichtete
scharfe Kanten vorhanden sind.
An diesem Laderaumumfassungsträger (33) ist eine Ladeplattform (34),
vorzugsweise aus Aluriffelblech angeordnet, wobei dieses Blech an der dem
Traggestell (5) zugewandten Seite bis zur waagrechten Rahmenstrebe (29)
hochgezogen ist.
Somit können auf dieser Ladeplattform (34) anderweitige sperrige Sportgeräte,
insbesondere Rollstühle (35) transportiert werden.
Auch die Mitnahme eines Motorrades auf dieser Ladeplattform (34) ist möglich.
Diese Ladeplattform (34) nebst hochgezogenem Spritzschutz dient auch der
Vermeidung der Verschmutzung des Ladegutes.
Auf der Ladeplattform (34) bzw. auf dem Laderaumumfassungsträger (33) sind
mehrere Zurringe (36) angeordnet. Somit kann das auf der Ladeplattform (34) verstaute Ladegut sicher mittels Spanngurten (37) gemäß der UVV-Richtlinien
verzurrt werden.
An beiden Längsseiten zwischen den senkrechten Rahmenstreben (21) des Traggestells
(5) und dem Laderaumumfassungsträger (33) ist jeweils ein Schutzbügel (38) angeordnet.
Dieser Schutzbügel (38) aus Alurundrohr dient im Fahrbetrieb sowohl dem
Schutz der Fahrräder (3), insbesondere aber der Unfallvermeidung mit anderen Verkehrsteilnehmern.
Der Hecklastenträger (1) ist mit einer Beleuchtungseinrichtung (39) nebst
Kennzeichenhalterung (40) ausgerüstet, wobei dessen Anordnung rückwärtig auf der Oberseite des Laderaumumfassungsträgers (33) geschieht.
Weiterhin ist ein Verbindungskabel (46) nebst Stecker (47) zum Verbinden der entsprechenden lichttechnischen Einrichtungen am Hecklastenträger (1) zum
Omnibus (2) vorgesehen. - 7 -
• · · ■
7 -
Die senkrechten Rahmenstreben (21) des Traggestells (5) weisen in einer
weiteren Ausführung an der den Tragrohren (8) zugewandten Seite über die
ganze Länge T-Nuten (41) auf.
Hierbei werden die Tragrohre (8) mittels U-Bügel (18) nebst Sechskantschrauben
(44) sowie Federringen (45) an den beliebig senkrecht in den T-Nuten (41) versetzbaren Nutensteinen (42) befestigt.
In den Nutensteinen (42) sind vorzugsweise zwei Gewindebohrungen (43)
vorgesehen.
Claims (16)
1. Hecklastenträger für Omnibusse
zum Transport von sperrigen Sportgeräten, insbesondere von Fahrrädern,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hecklastenträger (1) aus einem in die Skiklobehalterungen (4)
eines Omnibusses (2) einhängbarem Traggestell (5), den daran waagrecht angeordnetem Tragrohrpaar (6), sowie mehreren, vorzugsweise fünf senkrecht
hängend darauf montierten Fahrradträgern (7) besteht.
2. Hecklastenträger für Omnibusse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Tragrohre (8) eines Tragrohrpaares (6) vorzugsweise im
senkrechten Abstand Yl = 850 ■+ 100 mm auf dem Traggestell (5) angeordnet
sind.
3. Hecklastenträger für Omnibusse nach den Ansprüchen 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fahrradträger (7) jeweils im waagrechten Abstand Xl = 325 _+ 125 mm
auf dem Tragrohrpaar (6) montiert werden.
4. Hecklastenträger für Omnibusse nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß auf dem Traggestell (5) zwei gleiche Tragrohrpaare (6) angeordnet sind,
■ ·· &bgr;
wobei der senkrechte Abstand Y2 zwischen dem unteren Tragrohrpaar (6.1)
und dem oberen Tragrohrpaar (6.2) vorzugsweise Y2 = 200 +_ 50 mm beträgt.
5. Hecklastenträger für Omnibusse nach den Ansprüchen 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das unterste Tragrohr (8) eines Tragrohrpaares (6) im senkrechten
Mindestabstand Y3 = 500 _+ 100 mm von der Unterseite des Traggestells (5)
auf diesem montiert wird.
6. Hecklastenträger für Omnibusse nach den Ansprüchen 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß auf dem unteren Tragrohrpaar (6.1) vorzugsweise fünf Fahrradträger (7)
und auf dem oberen Tragrohrpaar (6.2) vier Fahrradräger (7), letztere jeweils mittig zu den unteren Fahrradträgern (7), im waagrechten
Abstand Xl = 225 mm, montiert sind.
7. Hecklastenträger für Omnibusse nach den Ansprüchen 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden Tragrohrpaaren (6.1) und (6.2) insgesamt fünf Fahrradträger
(7) auf beiden Tragrohrpaaren (6.1) und (6.2) jeweils um Y2 zueinander höhenversetzt sowie mit dem waagrechten Abstand Xl = 425 mm
nebeneinander montiert werden.
8. Hecklastenträger für Omnibusse
nach den Ansprüchen 1 bis 7, - 10 -
- &iacgr;&ogr; -
dadurch gekennzeichnet, daß das H-förmige Traggestell (5) aus drei miteinander verschweißten
Aluminium-Strangpreß-Hohlprofilrohren besteht, wobei eine im unteren
Drittel angeordnete Rahmenstrebe (20) die beiden äußeren senkrechten
Rahmenstreben (21) miteinander verbindet.
9. Hecklastenträger für Omnibusse
nach den Ansprüchen 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß am Traggestell (5), an der dem Omnibus (2) zugewandten Seite, mittels mehrerer Befestigungsschrauben (22) vier winkelförmige Lagerkonsolen (24) angeordnet sind, wobei die Befestigung am Omnibus (2) an dessen Skiklobehalterungen (4) nebst Steckbolzen (50) und Sicherungsfederstecker (25) sowie Verlierkettchen (26) geschieht und die Lagerkonsolen (24) im Aufnahmebereich für die Steckbolzen (50) mit einer Durchgangsbohrung (28), entsprechend dem Durchmesser d= 20 +_ 2 mm des Steckbolzens (24) versehen sind.
nach den Ansprüchen 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß am Traggestell (5), an der dem Omnibus (2) zugewandten Seite, mittels mehrerer Befestigungsschrauben (22) vier winkelförmige Lagerkonsolen (24) angeordnet sind, wobei die Befestigung am Omnibus (2) an dessen Skiklobehalterungen (4) nebst Steckbolzen (50) und Sicherungsfederstecker (25) sowie Verlierkettchen (26) geschieht und die Lagerkonsolen (24) im Aufnahmebereich für die Steckbolzen (50) mit einer Durchgangsbohrung (28), entsprechend dem Durchmesser d= 20 +_ 2 mm des Steckbolzens (24) versehen sind.
10. Hecklastenträger für Omnibusse
nach den Ansprüchen 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückseite des Traggestells (5), an dessen waagrechter Rahmenstrebe (20), im rechten Drittel ein ausziehbarer, arretierbarer Feststellarm (29) gelagert ist, welcher im Transportzustand auf der gegenüberliegenden Lagerkonsole (24) ruht und mit einem Steckbolzen (50) an der entsprechenden Skiklobehalterung (4) gesichert wird.
nach den Ansprüchen 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückseite des Traggestells (5), an dessen waagrechter Rahmenstrebe (20), im rechten Drittel ein ausziehbarer, arretierbarer Feststellarm (29) gelagert ist, welcher im Transportzustand auf der gegenüberliegenden Lagerkonsole (24) ruht und mit einem Steckbolzen (50) an der entsprechenden Skiklobehalterung (4) gesichert wird.
- Ii -
11. Hecklastenträger für Omnibusse nach den Ansprüchen 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite des Traggestells (5), im rechten Winkel dazu ein
U-förmiger Laderaumumfassungsträger (33) vorgesehen ist.
12. Hecklastenträger für Omnibusse nach den Ansprüchen 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß auf diesem Laderaumumfassungsträger (33) eine Ladeplattform (34),
vorzugsweise aus Aluriffelblech angeordnet ist, wobei dieses Blech an der
dem Traggestell (5) zugewandten Seite bis zur waagrechten Rahmenstrebe (20) hochgezogen ist.
13. Hecklastenträger für Omnibusse nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Ladeplattform (34) bzw. auf dem Laderaumumfassungsträger (33)
mehrere Zurringe (36) angeordnet sind.
14. Hecklastenträger für Omnibusse nach den Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß an beiden Längsseiten zwischen den senkrechten Rahmenstreben (21) des Traggestells (5) und dem Laderaumumfassungsträger (33) jeweils ein Schutzbügel
(38) aus Alurundrohr angeordnet ist.
&Iacgr; I":·
15. Hecklastenträger für Omnibusse
nach den Ansprüchen 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hecklastenträger (1) mit einer Beleuchtungseinrichtung (39) nebst Kennzeichenhalterung (40) ausgerüstet ist, wobei dessen Anordnung rückwärtig auf der Oberseite des Laderaumumfassungsträger (33) vorgesehen ist.
nach den Ansprüchen 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hecklastenträger (1) mit einer Beleuchtungseinrichtung (39) nebst Kennzeichenhalterung (40) ausgerüstet ist, wobei dessen Anordnung rückwärtig auf der Oberseite des Laderaumumfassungsträger (33) vorgesehen ist.
16. Hecklastenträger für Omnibusse
nach den Ansprüchen 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die senkrechten Rahmenstreben (21) des Traggestells (5) an der den Tragrohren (6) zugewandten Seite über die ganze Länge T-Nuten (41) aufweisen, wobei die Tragrohre (6) mittels U-Bügel (18) nebst Sechskantschrauben (44) sowie Federringen (45) an den beliebig senkrecht in den T-Nuten (41) versetzbaren Nutensteinen (42) befestigt werden, wobei die Nutensteine (42) vorzugsweise zwei Gewindebohrungen (43) aufweisen.
nach den Ansprüchen 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die senkrechten Rahmenstreben (21) des Traggestells (5) an der den Tragrohren (6) zugewandten Seite über die ganze Länge T-Nuten (41) aufweisen, wobei die Tragrohre (6) mittels U-Bügel (18) nebst Sechskantschrauben (44) sowie Federringen (45) an den beliebig senkrecht in den T-Nuten (41) versetzbaren Nutensteinen (42) befestigt werden, wobei die Nutensteine (42) vorzugsweise zwei Gewindebohrungen (43) aufweisen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29600795U DE29600795U1 (de) | 1996-01-18 | 1996-01-18 | Hecklastenträger für Omnibusse |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29600795U DE29600795U1 (de) | 1996-01-18 | 1996-01-18 | Hecklastenträger für Omnibusse |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29600795U1 true DE29600795U1 (de) | 1996-03-21 |
Family
ID=8018195
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29600795U Expired - Lifetime DE29600795U1 (de) | 1996-01-18 | 1996-01-18 | Hecklastenträger für Omnibusse |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29600795U1 (de) |
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| DE10042056A1 (de) * | 2000-08-26 | 2002-04-18 | Uwe Seewald | Vorrichtung zur Heck-Befestigung eines Stauraumbehälters an einem Motornutzfahrzeug |
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| FR3132063A1 (fr) * | 2022-01-25 | 2023-07-28 | Carrosserie Vincent Et Fils | Dispositif porte-vélo pour autocar |
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-
1996
- 1996-01-18 DE DE29600795U patent/DE29600795U1/de not_active Expired - Lifetime
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| WO2023144011A1 (fr) * | 2022-01-25 | 2023-08-03 | Carrosserie Vincent Et Fils | Dispositif porte-vélo pour autocar |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19960502 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 19991103 |