DE29500541U1 - Handlauf - Google Patents
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(0561)780031
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HEWI Heinrich Wilke GmbH, 34454 Arolsen
Handlauf
Die Erfindung betrifft einen Handlauf nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einem bekannten Handlauf dieser Art (DE 72 40 898 Ul) besteht die Stütze aus einem
kastenartigen Hohlkörper, der auf seiner Oberseite mit einer Auflagefläche und an seiner
Unterseite mit einem abnehmbaren Deckel versehen ist. Bei abgenommenem Deckel sind
Befestigungsschrauben zugänglich, die zur Befestigung des Kastens an einer Wand od.
dgl. dienen. Außerdem kann bei abgenommenem Deckel von der Unterseite des Kastens
her eine Befestigungsschraube durch ein die Auflagefläche durchsetzendes Langloch
hindurch in das zu montierende Handlaufelement eingedreht werden.
Eine derartige Montage von Handlaufelementen ist nicht immer ausreichend stabil,
insbesondere wenn die Handlauf elemente aus Rohrelementen bestehen. In diesem Fall
ragen die zugehörigen Befestigungsschrauben lediglich in vergleichsweise kurze, die
Rohrwandung durchsetzende Gewindebohrungen, so daß die Handlauf elemente keine großen Querkräfte aufnehmen können, insbesondere wenn sie aus Kunststoff bestehen.
Außerdem ist nicht erkennbar, ob und ggf. wie eine stabile Verbindung der einzelnen
Handlaufelemente untereinander an ihren Enden vorgesehen ist.
Demgegenüber liegt der Erfindjung. die.Au.fgak« zugrunde, den Handlauf der eingangs
bezeichneten Gattung so auszubilden, daß stabile Verbindungen der Handlauf elemente
sowohl mit den Stützen als auch untereinander erhalten werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
5
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
10
10
Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein erfindungsgemäßes Handlaufelement;
Fig. 2 einen Vertikalschnitt durch einen erfindungsgemäßen Handlauf von vorn;
Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Handlauf elements;
Fig. 4 einen Vertikalschnitt durch einen erfindungsgemäßen Handlauf längs einer Linie
IV-IV der Fig. 2; und
20
20
Fig. 5 bis 7 der Fig. 2 entsprechende Schnitte durch alternative Ausführungsformen des
erfindungsgemäßen Handlaufs.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Handlauf element 1 in Form eines Rohrelements, das
eine Längsachse 2 aufweist. Das Handlaufelement 1 enthält im Ausführungsbeispiel ein
hohlzylindrisches Metallrohr 3 und eine auf dieses aufgezogene Kunststoffummantelung 4,
die vorzugsweise ebenfalls aus einem Rohr besteht und dieselbe Länge wie das Metallrohr
3 besitzt.
In die beiden offenen, als Aufnahmeöffnungen dienenden Enden des Metallrohrs 3 ist je
ein Anschlußelement 5 eingesetzt. Alternativ könnte das Handlaufelement 1 aber auch aus
einer massiven Stange bestehen, deren Enden stirnseitige Aufnahmeöffnungen für die
Anschlußelemente 5 aufweisen. Jedes Anschlußelement 5 enthält einen in das Rohrende
1 ·
eingesetzten, zylindrischen Befestigungsabschnitt 6 mit einem dem Innendurchmesser des
Metallrohrs 3 entsprechenden Außendurchmesser und einen an den Befestigungsabschnitt
längs einer umlaufenden Schulter 7 angeschlossenen Montageabschnitt 8. Dabei weist die
Schulter 7 eine etwa der Wandstärke des Metallrohrs 3 entsprechende Höhe auf, so daß
der größte Außendurchmesser des Montageabschnitts 8 maximal etwa dem Außendurchmesser
des Metallrohrs 3 entspricht. Der Befestigungsabschnitt 6 ist so in das Metallrohr
eingesetzt, daß die Schulter 7 an dessen vorderer Stirnseite anliegt, und z.B. mittels
Eindrückungen 9, die im Metallrohr 3 ausgebildet sind und in eine Querbohrung 10 des
Befestigungsabschnitts 6 ragen, in Richtung der Längsachse 2 unverschiebiich und
undrehbar im Metallrohr 3 festgelegt. Der Montageabschnitt 8 ist an seinem Vorderende
11 im wesentlichen halbzylindrisch ausgebildet, damit er zusammen mit einem entsprechend
ausgebildeten, jedoch um 180° um die Längsachse 2 gedrehten Vorderende 12 (Fig. 2) eines Montageabschnitts 14 eines zugeordneten zweiten Handlaufelements 15
einen Montageklotz bilden kann, der einen zylindrischen Außenumfang mit einem Durchmesser besitzt, der etwa dem Außendurchmesser des Metallrohrs 3 entspricht, aber
kleiner als der Außendurchmesser des Handlaufelements 1 ist.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform weisen die Vorderenden 11 und 12 in ihren
flachen, einander zugewandten Abschnitten je eine Aussparung 16 (Fig. 1) und einen bis
über die Längsachse (2) vorstehenden Ansatz 17 auf, wodurch die Vorderenden 11, 12
eine hakenförmige Gestalt erhalten. Hierdurch ist es möglich, daß die beiden Vorderenden
11 und 12, wenn sie nach Fig. 4 aufeinandergelegt werden, gleichzeitig formschlüssig
ineinandergreifen und dadurch Relatiwerschiebungen in Richtung der Längsachse 2 verhindern. Im übrigen weisen die Montageabschnitte 8, 14 jeweils eine durchgehende
Querbohrung 18 zur Aufnahme einer Befestigungsschraube 19 (Fig. 2) auf.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 ist ein Handlaufelement 20 vorgesehen, das ein
rohrförmiges, aus Kunststoff bestehendes Bogenelement 21 aufweist, in dem eine Metalleinlage
22 angeordnet ist, die etwas kürzer als das Handlaufelement 20 ist und an wenigstens einem Ende eine Gewindebohrung 23 aufweist, in die ein Gewindebolzen 24
eingedreht ist, der an einem Ende eines zylindrischen Einsatzes 25 mit einem dem
Außendurchmesser des Befestigungsabschnitts 6 entsprechenden Außendurchmesser vorgesehen ist. Dabei kann der Gewindebolzen 24 nach dem Eindrehen in die Gewinde-
bohrung 23 durch einen Querstift gegen Verdrehung gesichert werden, der in eine den
Gewindebolzen 24 und die Wand des Bogenelements 21 und des Einsatzes 22 durchragende
Querbohrung gesteckt wird. Der Einsatz 25 steckt fest in einer Aufnahmeöffnung an einem Ende eines aus einem Metallrohr 26 und einer Kunststoffummantelung 27
hergestellten Rohrstücks 28, dessen anderes Ende ein Anschlußelement 5 entsprechend
Fig. 1 aufnimmt. Der Einsatz 25 kann wie das Abschlußelement 5 mittels Querbohrungen
und Eindrückungen des Metallrohrs 26 in diesem befestigt sein.
Das andere Ende des Handlaufelements 20 ist entweder entsprechend ausgebildet oder
einfach mit einem Stopfen 29 abgeschlossen.
Eine zur Befestigung der Handlaufelemente 1, 15 an einer Wand 31 od. dgl. geeignete
Stütze 32 ist aus Fig. 2 und 4 ersichtlich. Die Stütze 32 weist im Ausführungsbeispiel im
wesentlichen ein Unterteil 33 und ein Oberteil 34 auf. Das Unterteil 33 ist z.B. aus
Flacheisen hergestellt und weist einen Mittelabschnitt 35, einen davon um ca. 90°
abgewinkelten Schenkel 36 am einen Ende und einen um ca. 135° abgewinkelten Schenkel
37 am anderen Ende auf. Der Schenkel 37 hat ein Mittelloch und auf seiner Rückseite
eine ebene Montagefläche, die zur Auflage an der Wand 31 dient. Die Befestigung an der
Wand 31 erfolgt z.B. mittels einer das Mittelloch durchragenden Befestigungsschraube 38
und eines Dübels 39 (Fig. 4). Dagegen besteht das Oberteil 34 z.B. aus einem einen
quadratischen Querschnitt besitzenden Hohlkörper, der eine Mittel- bzw. Längsachse 40
und eine unter einem Winkel von 45° zu dieser geneigte Montagefläche aufweist. Dabei
kann das Oberteil 34 derart auf das Unterteil 33 aufgeschoben werden, daß in einem aus
Fig. 4 ersichtlichen Montagezustand einerseits das Unterteil 33 vollkommen vom Oberteil
34 aufgenommen und abgedeckt ist, andererseits die Montageflächen des Unter- und
Oberteils in der Ebene der Wandoberfläche liegen. Außerdem erfolgt die Montage derart,
daß die Längsachse 40 von der Wand 31 schräg nach oben ragt und mit der Vertikalen
einen Winkel von ca. 45° bildet.
Während das Unterteil 33 der Befestigung der Stütze 32 an der Wand 31 od. dgl. dient,
gibt das Oberteil 34 der Stütze 32 ihr äußeres Aussehen. Außerdem dient das Oberteil 34
zur Abstützung der Handlaufelemente 1 bzw. 15. Sie weist dazu im Ausführungsbeispiel
eine halbzylindrische Auflagefläche 41 auf, die entsprechend Fig. 4 schräg nach oben und
außen offen ist, deren Radius im wesentlichen dem Radius der äußeren Umfangsflächen
der Montageabschnitte 8 bzw. 14 der Anschlußelemente 5 entspricht und die eine Achse
42 (Fig. 2) aufweist, die im montierten Zustand parallel zur Wand 31 und im wesentlichen
horizontal verläuft. Außerdem ist die Auflagefläche 41 mit einem Mittelloch 43 versehen
und mit einem vorgewählten Abstand von der Montagefläche angeordnet.
Das Oberteil 34 weist ferner an seinen seitlichen Enden Ausnehmungen 44 auf, die an die
Außenquerschnitte der Handlaufelemente 1, 15 bzw. der Kunststoffummantelung 4
angepaßt und daher im Ausführungsbeispiel halbzylindrisch ausgebildet sind. Die Ausnehmungen
44 sind so bemessen, daß sie im montierten Zustand in der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise Anschlag- bzw. Stoßflächen für die angrenzenden Stirnflächen der
Kunststoffummantelungen 4 bilden und etwa eine deren Wandstärke entsprechende Breite
aufweisen.
Die Montage eines Handlaufs mit Hilfe der beschriebenen Stützen 32 kann wie folgt
vorgenommen werden.
Es werden zunächst die Unterteile 33 mittels der Befestigungsschrauben 38 und Dübel 39
so an der Wand 31 befestigt, daß ihre Mittelabschnitte 35 in der aus Fig. 4 ersichtlichen
Weise schräg nach oben ragen. Anschließend werden die Oberteile 34 in der aus Fig. 4
ersichtlichen Weise auf die Unterteile 33 aufgeschoben, bis ihre Montageflächen ebenfalls
an der Wand 31 anliegen. Die Unterseite der Auflagefläche 41 oder mit dieser verbundene
Versteifungsstege stützen sich dann vorzugsweise auf der Oberseite des Schenkels 36 ab.
Anschließend werden zwei Handlaufelemente 1 und 15 mit den einander zugeordneten
Enden 11 und 12, d.h. bei um 180° um die Längsachse 2 verschwenkten Montageabschnitten
8, unter Bildung eines Montageklotzes von oben her auf die Auflagefläche 41 aufgelegt (vgl. auch Fig. 2). Dabei ist die Anordnung vorzugsweise so getroffen, daß im
montierten Zustand die Längsachse 2 koaxial zur Achse 42 (Fig. 2) der halbzylindrischen
Auflagefläche 41 angeordnet ist. Die Befestigung der Handlaufelemente 1, 15 an der
Stütze 32 erfolgt mittels der von oben durch die Querbohrungen 18 (Fig. 1) und das
Mittelloch 43 hindurch eingeführten Befestigungsschraube 19, die gleichzeitig das Oberteil
34 am Unterteil 33 befestigt. Zum Festziehen der Befestigungsschraube 19 dient dabei
z.B. eine Gewindebohrung im Schenkel 36. Alternativ kann eine Einpreßmutter 45
vorgesehen sein, die die Befestigungsschraube 19 aufnimmt und in einem Mittelloch des
Schenkels 36 befestigt ist. Alternativ könnte die Befestigungsschraube 19 auch in eine
normale, an der Unterseite des Schenkels 36 angeordnete Mutter eingedreht werden. Die
Lage der Querbohrungen 18 in den Montageabschnitten 8 bzw. 14 ist dabei so gewählt,
daß bei koaxialer Ausrichtung beider Querbohrungen 18 automatisch die Stirnseiten der
beteiligten Handlauf elemente 1, 15 an den von den Ausnehmungen 44 (Fig. 2) gebildeten
Anschlagflächen anliegen.
Zur Verbesserung des Aussehens des Handlaufs im Bereich der Stützen 32 sind zusätzlich
Abdeckkappen 46 (Fig. 2, 4) vorgesehen, die im Ausführungsbeispiel halbzylindrisch und
mit einem Außendurchmesser ausgebildet sind, der genau dem Außendurchmesser der Kunststoffummantelungen 4 entspricht. Diese Abdeckkappen 46 werden beispielsweise
mittels innenliegender Schnappverbindungselemente 47 an den die Auflagefläche 41
bildenden Wandteilen befestigt und so lang ausgebildet, daß sie im montierten Zustand
(Fig. 2) längs haarfeiner Stoßfugen sowohl an die aus den Stützen 32 herausragenden
Stirnflächen der Kunststoffummantelungen 4 der Handlaufelemente 1, 15 als auch an die
Vorder- und Rückseite der Oberteile 34 angrenzen und eine bündige Fortsetzung von
deren Oberflächen bilden. Dadurch entsteht, zumindest aus der Ferne, der Eindruck, als
würde der gesamte Handlauf aus einem ununterbrochenen Rohr- oder Stangenelement bestehen, das auf nicht sichtbare Weise mit der Stütze 32 verbunden ist.
Auf der Vorderseite weist das Oberteil 34 eine z.B. rechteckige Aussparung 48 auf, die
mit einem Deckel 49 verschließbar ist, der ebenfalls mittels Rast- oder Schnappverbindungselementen
50 am Oberteil 34 befestigt wird. Auch der Deckel 49 grenzt vorzugsweise längs haarfeiner Stoßfugen an das Oberteil 34, so daß er von außen kaum sichtbar
ist.
Der Deckel 49 dient einerseits dem Zweck, den Zugang zur Befestigungsschraube 38
und/oder zu einer auf die Befestigungsschraube 19 aufdrehbaren Mutter unabhängig davon
zu ermöglichen, ob das Oberteil 34 auf dem Unterteil 33 angeordnet oder mit diesem zu
einer vormontierten Einheit verbunden ist. Andererseits kann der Deckel 49 auch entfernt
werden, um die Aussparung 48 freizugeben und die zusätzliche Befestigung eines Wandschutzelements oder anderer Bauteile zu ermöglichen.
Bei der dargestellten, besonders bevorzugten Ausfiihrungsform ist die Einpreßmutter 45
unter Bildung einer vormontierten Einheit in den Mittellöchern sowohl des Schenkels 36
als auch der Anschlagfläche 41 befestigt. In diesem Fall ermöglicht die Aussparung 48
den Zugang zur Befestigungsschraube 38 bei der Befestigung dieser Einheit an der Wand
31.
Anstatt des zweiten Handlaufelements 15 (Fig. 2) kann auf einer Seite der Stütze 32 auch
das Handlaufelement 20 nach Fig. 3 montiert werden. In diesem Fall kann der Stopfen 29
entweder nahe der Wand 31 angeordnet werden, wie es am Ende eines Handlaufs zuweilen erwünscht ist, oder durch ein weiteres Rohrstück 28 mit einem Anschlußelement
5 ersetzt werden, wenn es z.B. erforderlich ist, den Handlauf um eine Wandecke od. dgl.
herumzuführen.
Fig. 5 bis 7 zeigen weitere Ausführungsformen der Erfindung.
In Fig. 5 ist vorgesehen, dem in Fig. 2 rechten Handlaufelement 15 bzw. seinem Montageabschnitt
14 nur einen losen Montageabschnitt 52 zuzuordnen, der den Montageabschnitt
8 in Fig. 2 ersetzt, aber nicht mit einem Befestigungsabschnitt 6 bzw. einem anderen
Handlaufelement verbunden ist. Die dadurch auf der einen Seite der Stütze 32 freibleibende
Öffnung wird mittels einer verrastbaren Kappe 53 verschlossen. Dadurch kann ein Handlaufende auch ohne das Handlaufelement 20 nach Fig. 3 realisiert werden.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 6 sind Anschlußelemente 55 vorgesehen, deren
Befestigungsabschnitte 56 aus Gewindebolzen bestehen. Diese sind in hohlzylindrische,
kegelförmig ausgebildete Spreizteile 57 mit entsprechenden Innengewindeabschnitten
eingedreht, die in spreizbaren Teilen 58 angeordnet sind, die den Innenmänteln der
Metallrohre 3 anliegende, aufweitbare Segmente aufweisen. Berm Festziehen der Gewindebolzen
56 in den Spreizteilen 57 werden diese axial verschoben und dadurch die spreizbaren Teile 58 radial gespreizt und durch Klemmwirkung in den Metallrohren 3
festgelegt. Spreizteile 57 und spreizbare Teile 58 dieser Art sind an sich bekannt
(DE 40 30 978 Al) und brauchen daher nicht näher erläutert werden.
Der in Fig. 7 dargestellte Handlauf enthält massive Handlauf elemente 60 aus Holz, die an
ihren Enden Aufnahmeöffnungen 61 aufweisen. In diesen sind Aufnahmehülsen 62
befestigt, die beispielsweise mit selbstschneidenden Außengewindeteilen 63 versehen sind
und Innengewindeabschnitte aufweisen, die analog zu Fig. 6 zur Aufnahme von Gewindebolzen
dienen, die Befestigungsabschnitte 64 von Anschlußelementen 65 bilden. 5
Im übrigen sind die Ausführungsbeispiele nach Fig. 5 bis 7 analog zu denen nach Fig. 1
bis 4 ausgebildet, weshalb für gleiche Teile durchweg dieselben Bezugszeichen verwendet
wurden.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die auf
vielfache Weise abgewandelt werden können. Dies gilt z.B. im Hinblick auf die Achsen
und 42 (Fig. 2), da auch Ausführungsbeispiele denkbar sind, bei denen die Stützen zur
Montage der Handläufe von Treppen dienen und daher nicht senkrecht, sondern schräg
zur Längsachse 40 (Fig. 4) verlaufende Auflageflächen 41 und Achsen 42 aufweisen
könnten. Weiter kann in Fig. 1 bis 7 die Aussparung 48 auch an einer anderen zweckmäßigen
Stelle liegen, falls sie überhaupt erforderlich ist, und auch die Auflageflächen 41
könnten, insbesondere relativ zu den Aussparungen 48, anders positioniert sein. Abgesehen
davon stellen die Stützen 32 bzw. die sie bildenden Unter- und Oberteile 33, 34 mit
den Auflageflächen 41 nur ein Ausführungsbeispiel dar, zumal die Stütze selbst auch als
einstückiger Hohlkörper ausgebildet werden könnte. Schließlich versteht sich, daß die
verschiedenen Merkmale auch in anderen als den beschriebenen und dargestellten Kombinationen verwendet werden können.
Claims (12)
1. Handlauf, bestehend aus Montagelöcher (18) aufweisenden Handlaufelementen (1, 15,
20, 60), aus an einer Wand (31) od. dgl. zu befestigenden Stützen (32) mit zur Anlage an
der Wand (31) od. dgl. bestimmten Montageflächen und ebenfalls Montagelöcher (43)
aufweisenden und zur Montage der Handlaufelemente bestimmten Auflageflächen (41) und
aus in die Montagelöcher (18, 43) der Handlaufelemente (1, 15, 20, 60) und der Auflageflächen
(41) einzuführenden Befestigungsschrauben (19) zur Befestigung der Handlaufelemente
(1, 15, 20, 60) an den Stützen (32), dadurch gekennzeichnet, daß die Montagelöcher
(18) der Handlauf elemente (1, 15, 20) in an wenigstens einem Ende derselben vorgesehene,
auf die Auflageflächen (41) auflegbaren Anschlußelementen (5) ausgebildet und zur Abdeckung der Anschlußelemente (5) und der Befestigungsschrauben (19) bestimmte,
mit den Stützen (32) verbindbare Abdeckkappen (46) vorgesehen sind.
2. Handlauf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckkappen (46) eine
solche Form besitzen, daß sie im montierten Zustand bündig mit den Handlaufelementen
(1, 15, 20, 60) abschließende Oberflächen aufweisen und nur längs haarfeiner Stoßfugen
an die zugehörigen Handlaufelemente (1, 15, 20, 60) und Stützen (32) angrenzen.
3. Handlauf nach Ansprach 1 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußelemente
(5) einen kleineren Außenquerschnitt als die Enden der Handlaufelemente (1, 15, 20, 60)
aufweisen und die Stützen (32) an seitlichen Enden der Auflageflächen (41) mit an den
Außenquerschnitt der Enden der Handlaufelemente (1, 15, 20, 60) angepaßten, Anschlagflächen
für diese bildenden Ausnehmungen (44) versehen sind.
4. Handlauf nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckkappen (46) durch Schnappverbindungselemente (47) mit den Stützen (32)
verbindbar sind.
5. Handlauf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen
(32) schräg zu den Montageflächen angeordnete Längsachsen (40) aufweisen.
6. Handlauf nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen
(32) ein der Montage an der Wand (31) od. dgl. dienendes und ein Montageloch zur
Aufnahme einer Befestigungsschraube (38) aufweisendes Unterteil (33) und ein das
Unterteil (33) in sich aufnehmendes, der äußeren Formgebung der Stütze (32) dienendes
und die Auflagefläche (41) aufweisendes Oberteil (34) enthalten.
7. Handlauf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Handlaufelemente (1, 15, 20, 60) stangen- oder rohrförmig ausgebildet und an wenigstens
einem Ende mit Aufnahmeöffnungen versehen sind, und daß die Anschlußelemente (5) je
einen zur Verankerung in einer der Aufnahmeöffnungen bestimmten Befestigungsabschnitt
(6) und einen zum Auflegen auf die Auflagefläche (41) bestimmten, das Montageloch (18)
für die Befestigungsschraube (19) aufweisenden Montageabschnitt (8, 14) enthalten.
8. Handlauf nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Montageabschnitt (8, 14)
im wesentlichen halbzylindrisch ausgebildet und mit einem entsprechend ausgebildeten
Montageabschnitt (8, 14) eines anderen Anschlußelements (1, 15, 20, 60) zu einem im
wesentlichen zylindrischen, auf die Auflagefläche (41) der Stützen (32) auflegbaren
Montageklotz zusammenlegbar ist.
9. Handlauf nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Montageabschnitte (8,
14) an ihren einander zugewandten Seiten mit formschlüssig ineinandergreifenden Haken
(16, 17) versehen sind.
10. Handlauf nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Montageabschnitte
(8, 14) an den beiden Enden der Handlaufelemente (1, 15, 20, 60) jeweils in um 180° um
die Längsachsen (2) verdrehten Stellungen angebracht sind.
11. Handlauf nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützen (32) unterhalb der Auflageflächen (41) mit Aussparungen (48) zum wahlweisen
Einsetzen von Deckeln (49) oder Montageteilen für zusätzliche Bauteile versehen sind.
12. Handlauf nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen (48) in
den Oberteilen (34) ausgebildet sind.
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| EP96100428A EP0723052A3 (de) | 1995-01-14 | 1996-01-12 | Handlauf |
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| DE29500541U DE29500541U1 (de) | 1995-01-14 | 1995-01-14 | Handlauf |
Publications (1)
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