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Gebiet der
Erfindung
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Die Erfindung betrifft ein Halsband
für ein Haustier,
insbesondere ein Hundehalsband.
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Stand der
Technik
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Hundebesitzer müssen ihren Hund insbesondere
im Winterhalbjahr auch im Dunkeln ausführen. Hierzu hat es sich als
vorteilhaft erwiesen, ein Signallicht am Hund anzubringen, damit
dieser einerseits vom Hundebesitzer besser lokalisiert werden kann,
aber auch beim Überqueren
von Straßen
besser gesehen werden kann. Dazu sind Signallampen erhältlich,
welche Bänder
mit Leuchtdioden aufweisen und über
Klettverschlüsse
am Halsband befestigt werden. Beide Teile des Klettverschlusses
(positiv und negativ) befinden sich dabei am Signalband. Die Anbringung
derartiger, mit Klettverschlüssen
versehener Signallampen am Hundehalsband gestaltet sich schwierig,
weil am Klettverschluss Hundehaare haften bleiben und damit die
ordnungsgemäße Funktion
des Klettverschlusses beeinträchtigen.
Darüber hinaus
lassen sich die Signalbänder
nur schlecht so befestigen, dass sich die Position des Leuchtbandes nicht
durch die Bewegung des Hundes verändert.
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Eine weitere Lösung besteht darin, das Signallicht
direkt in das Halsband zu integrieren. Bei dieser Lösung wird
das Signallicht direkt an der Oberseite des Verschlusses angebracht
oder als Leuchtdioden in das Halsband eingewebt. Der Nachteil dieser Lösung besteht
darin, dass das Signallicht auch bei ausreichender Beleuchtung,
insbesondere bei Tageslicht mitgeführt werden muss, weil es unlösbar am Verschluss
angebracht oder in das Halsband integriert ist.
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Darstellung
der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die
oben geschilderten Nachteile zu vermeiden und ein Halsband mit einem
leichter handhabbaren Signallicht vorzuschlagen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Halsband
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, ein
Halsband für
ein Haustier, insbesondere Hundehalsband, mit einem Gurt und einer
Schließe
und einem oder mehreren Signallichtern so auszugestalten, dass das
oder die Signallichter mit einem Trägerelement versehen sind, da
sie über
Befestigungselemente lösbar
am Gurt des Halsbandes befestigbar sind. Die Befestigungselemente
umfassen miteinander zusammenwirkende erste und zweite Befestigungselemente,
wobei die ersten Befestigungselemente unlösbar am Halsband angebracht
sind. Somit sind am Halsband. bereits Befestigungselemente fest
vorgegeben, die zum einen die Anbringung des mit dem oder den Signallichtern
versehenen Trägerelements
vereinfachen und gleichzeitig sicherstellen, dass das Signallicht
bei der Bewegung des Tiers nicht verrutschen kann.
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Bevorzugte Ausführungsformen folgen aus den übrigen Ansprüchen.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform sind
die Befestigungselemente Druckknöpfe.
Diese haben den Vorteil, dass sie auch bei Dunkelheit relativ leicht
ertastbar sind, so dass die Anbringung des Trägerelementes für den Benutzer
einfach ist.
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Nach einer alternativen Ausführungsform können die
Befestigungselemente ein Reißverschluss
sein. Auch ein Reißverschluss
besitzt den Vorteil, dass dieser einen für jeden Benutzer so gewohnten
Bewegungsablauf erfordert, der auch im Dunklen zu leisten ist.
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Nach einer weiteren Alternative können die Befestigungselemente
Klettstreifen sein, wobei am Halsband derjenige Teil der zusammenwirkenden Streifen
anzuordnen ist, an dem die Tierhaare nicht oder nur schlecht haften
bleiben.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist das oder sind die Signallichter Leuchtdioden. Leuchtdioden
besitzen den Vorteil einer großen
Leuchtkraft bei geringem Energieverbrauch und sind für den genannten
Zweck daher besonders geeignet.
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Die ersten Befestigungselemente,
d.h. die am Gurt des Halsbandes unlösbar angebrachten Befestigungselemente
sind vorzugsweise an der Außenseite
des Halsbandes und im Wesentlichen im Bereich nahe der Mitte des
Gurtes angeordnet.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist das Halsband weiterhin eine in der Schließe integriertes
Schub-, Klapp- oder Schraubfach auf, in das ein individuell beschriftbarer
oder ein beschriftbares Element einzusetzen ist. Diese zusätzliche
Maßnahme
stellt eine weitere Verbesserung des Halsbandes insbesondere auch eine komfortable
Nutzung durch den Tierhalter dar. Die derzeitige Möglichkeit
zur Identifizierung des Tieres besteht darin, das Halsband mit einer
Identifikationsmarke auszustatten, was über gravierte Adressmarken
oder über
Adresshülsen
vorgenommen werden kann. Derartige Identifikationsmarken werden üblicherweise
mit einem Schlüsselring
an der Verstellspange oder am Anleinring des Halsbandes befestigt.
Das Baumeln der Marke und die damit oft verbundene Geräuscherzeugung
mag von manchen Tierhaltern sogar erwünscht sein, wenn am Halsband keine
Signallampe vorgesehen ist. Durch das erfindungsgemäße Vorsehen
der Signallampe ist jedoch die häufig
auftretende Geräuschentwicklung
nicht mehr als Vorteil zu werten, zumal sich die Beschriftung derartiger
Identifikationsmarken durch ständige Reibung
und Bewegung abnutzen. Das Vorsehen eines bequem zu erreichenden
Schubfachs im Verschluss stellt nicht nur eine optisch ansprechendere Lösung dar,
sondern vermeidet sowohl unerwünschte
Lärmentwicklung
als. auch die Abnutzung der Beschriftung der Identifikationsmarke.
Zudem lässt
sich die Adressmarke leichter vom Benutzer abändern. Beispielsweise kann
durch einfaches Austauschen der Beschriftung im Adressstecker einem
Ortswechsel Rechnung getragen werden. So kann bei einem längeren Aufenthalt
an einem anderen Ort oder aber auch im Urlaub die entsprechende
Adresse schnell ausgetauscht werden. Es ist auch denkbar, die beanspruchte
Adressmarke an einem Halsband ohne die im Anspruch 1 genannte Anbringmöglichkeit
für Signallichter
vorzusehen.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Halsband weiterhin einen Ring zur Anbringung einer Leine,
wobei der Ring im Bereich der Schließe angeordnet ist. Im Stand
der Technik wird der Ring für
den Karabiner der Leine in der Regel in der Mittel des Halsbandes
angebracht, so dass sich beim Schließen des Halsbandes der Verschluss
direkt im Kehlkopfbereich am Hundehals befindet. Durch das Verbinden
des Ringes für
den Karabiner direkt mit der Verschlussschnalle wird der Hals des
Hundes bzw. anderen Haustieres beim Anleinen nicht durch die Schließe mit Druck
belastet.
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Zusätzlich können nach einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
zum Schutz des Kehlkopfes Gelpolster vorgesehen sein, die auf der
Innenseite des Halsbandes sowie über
einem Bereich im Wesentlichen nahe der Mitte des Gurts angeordnet
sind.
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Kurze Beschreibung
der Figuren
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In den nachfolgenden Figuren werden
wesentliche Aspekte der Erfindung beschrieben.
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Es zeigen:
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1a die
Außenseite
eines erfindungsgemäßen Halsbandes
sowie
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1b die
zugehörige
Innenseite des Halsbandes gemäß 1a;
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2 schematisch
ein mit Blinklicht versehenes Trägerelement
mit Befestigungselementen sowie ein Abdeckband mit Befestigungselementen;
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3 ein
Halsband mit einem Verschlussteil mit Adresseinschub; und
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4 in
einer Detailansicht den in dem Verschlussteil angeordneten Einschub.
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Wege zur Ausführung der
Erfindung
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In den nachfolgenden Figuren werden
jeweils dieselben Elemente mit denselben Referenzziffern bezeichnet.
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1a ist
eine Ansicht von Außen
eines erfindungsgemäßen Halsbandes 10,
wie es insbesondere als Halsband für einen Hund eingesetzt wird. Das
Halsband 10 weist einen aus Nylon oder Leder gefertigten
Gurt 12 auf, der um den Hals des Haustieres geschlossen
wird, indem die Schließe 14 in
die je nach gewünschter
Weite in abgestuften Abständen vorgesehenen Ösen 16 eingeführt werden.
Darüber hinaus
ist eine Schlaufe 18 zum Durchführen der Überschusslänge des Gurtes 12 vorgesehen.
Weiterhin weist das Halsband 10 einen Ring 20 zur
Anbringung des Karabiners einer Leine auf, wobei der Ring des Karabiners
in unmittelbarer Nähe
zur Schließe 14 angeordnet
ist, so dass der Hals des Hundes beim Anleinen nicht durch die Schließe mit Druck
belastet wird. Auf der in 1a dargestellten
Außenseite
sind zudem eine Anzahl von Druckknöpfen 22 vorgesehen,
die der Anbringung eines mit einem oder mehreren Signallichtern
versehenen Trägerbandes
dienen.
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1b zeigt
die Ansicht des Halsbandes 10 von Innen. Wie aus 1b ersichtlich ist, sind
an der Innenseite zum Schutz des Kehlkopfbereichs des Tieres Gelpolster 24 in
das Halsband eingearbeitet.
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2 zeigt
zwei getrennte Bänder
zum Zusammenwirken mit den Druckknöpfen 22. Wahlweise kann
der Benutzer das oben dargestellte Befestigungsband 26 mit
einem Blinklicht 28 und Druckknöpfen 30 an den Druckknöpfen 22 gemäß 1a befestigen oder aber,
wenn kein Blinklicht gewünscht ist,
ein Abdeckband 32 am Gurt 12 befestigen, wobei auch
das Abdeckband 32 mit Druckknöpfen 30 in entsprechender
Anzahl und Position versehen ist, dass sich das Abdeckband auf die
Außenseite
des in 1a dargestellten
Halsbandes einknöpfen
lässt.
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Alternativ zu der in den 1a sowie 2 dargestellten Befestigung durch Druckknöpfe kann
aber auch ein Reißverschluss
oder aber Klettstreifen vorgesehen sein, wobei das in 3 dargestellte Halsband 10 auf
der in der Darstellung der 3 gezeigten
Außenseite
einen Klettstreifen 34 befestigt hat.
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Abweichend zu der in 1a und 1b dargestellten
Ausführungsform
weist das Halsband nach 3 eine
Schließe 36 auf,
die aus Kunststoff oder einem elastischen Metall gefertigt ist und
Federbeine 38 besitzt, die beim Betätigen der Schließe 36 federnd
einrasten und die Schließe
arretieren. Die Schließe 36 ist,
wie auch aus 4 ersichtlich
ist, mit einem Einschubschlitz 40 versehen, in den ein Adresseneinschub 42,
der entweder direkt beschriftet sein kann oder aber ein Papier aufnehmen
kann, das beschriftet werden kann.