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Die Erfindung betrifft eine Mausunterlage, umfassend
einen Grundkörper
und eine darauf angeordnete Arbeitsfläche, die die Funktion der Maus
ermöglicht.
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Als Maus wird im Weiteren ein Eingabegerät verstanden,
das auf einer geeigneten Oberfläche
relativ zu einer vordefinierten Ausgangsposition bewegt wird, um
auf dem Bildschirm eines Computers eine Positionierung des sogenannten
Cursors (Positionsanzeigers) vorzunehmen. Bei diesen Computermäusen wird
vor allem zwischen den eine Rollkugel enthaltenden Rollkugel-Mäusen sowie
den optischen Mäusen
unterschieden. Bei ersteren wird die Bewegung der Maus mit einer
Rollkugelsteuerung, bei letzteren mit einem optischen Sensor erfasst.
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Um Computermäuse stets auf einer geeigneten
Oberfläche
bewegen zu können,
hat man flache Unterlagen geschaffen, die als Mausunterlage bezeichnet
werden. Die aus dem Stand der Technik bekannten Mausunterlagen umfassen
meist einen Grundkörper
und eine darauf angeordnete Arbeitsfläche, die die ordnungsgemäße Funktion
der Maus ermöglicht.
Dabei kann der Grundkörper
entweder einstückig,
beispielsweise aus Schaumstoff, oder als mehrlagige Sandwichstruktur
ausgebildet sein. Die auf dem Grundkörper angeordnete Arbeitsfläche besteht
meist aus Kunststoff oder einem textilen Material.
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Wenngleich die bekannten Mausunterlagen für gewöhnliche
Anwendungen, wie z. B. Textverarbeitung, eine hinreichend kontrollierte
Bewegung und Positionierung der Maus ermöglichen, gibt es eine Reihe
von Problemen, die der Abhilfe bedürfen.
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So besteht bei mit einem Stoff bezogenen Mausunterlagen
ein wesentlicher Nachteil darin, dass der Stoffbezug sehr schwer
zu reinigen ist und darüber
hinaus insbesondere die Rollkugelmäuse, z. B. durch Stoffabrieb,
verschmutzt. Weiterhin sind viele der bisher verwendeten Mausunterlagen
nicht für optische
Mäuse geeignet.
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Der schwerwiegendste Nachteil der
aus dem Stand der Technik bekannten Mausunterlagen besteht aber
darin, dass eine ruckelfreie Bewegung praktisch nicht möglich ist.
Letzteres liegt daran, dass die Arbeitsflächen der bekannten Mausunterlagen aus
Materialien bestehen, bei denen der Gleitreibungskoeffizient erheblich
kleiner als der Haftreibungskoeffizient ist. Demzufolge ist bei
einer ruhenden Maus die Haftreibungskraft, die für eine Bewegung der Maus überwunden
werden muss, wesentlich größer als
die Gleitreibungskraft, die für
eine bewegte Maus aufgewandt werden muss. Dieses Haken der Maus,
das auch als "Stick-Sfip-Effekt" (Kleben-Gleiten-Effekt)
bezeichnet wird, ist für
jedermann ausgesprochen störend.
Darüber
hinaus kann der "Stick-Slip-Effekt" vor allem bei Anwendungen
nicht toleriert werden, bei denen eine schnelle, präzise und mit
vielen Richtungswechseln verbundene Mausführung erforderlich ist. Eine
solche Mausführung
ist beispielsweise für
Computerspiele notwendig, die zunehmend bei Turnieren mit hohen
Preisgeldsummen gespielt werden.
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Der Erfindung liegt deshalb die
Aufgabe zugrunde, eine Mausunterlage der eingangs genannten Art
anzugeben, die eine präzise,
widerstandsarme und ruckelfreie Bewegung der Maus ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird für die eingangs
beschriebene Mausunterlage dadurch gelöst, dass die Arbeitsfläche Polytetrafluorethylen
(PTFE), ein tetrafluorethylen-haltiges Copolymer oder ein PTFEbeschichtetes
Material ist.
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Durch die Erfindung ist vorteilhafter
Weise eine widerstandsarme Bewegung der Maus und somit des Cursors
am Bildschirm möglich.
Dies Liegt darin, dass PTFE von allen festen Werkstoffen die niedrigste
Reibungszahl aufweist. Dadurch kann die Maus mit besonders wenig
Kraftaufwand auf der Arbeitsfläche
der Mausunterlage bewegt werden.
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Ein weiterer Vorteil besteht darin,
dass die Maus stets ruckelfrei geführt werden kann. Dies hängt damit
zusammen, dass für
PTFE der Gleitreibungs- und der Haftreibungskoeffizient nahezu gleich
groß sind.
Daher tritt mit der erfindungsgemäßen Mausunterlage der "Stick-Slip-Effekt" nicht auf, was insbesondere
bei der Mausführung
für schnelle Computerspiele
ein großer
Vorteil ist.
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Da die erfindungsgemäße Mausunterlage eine
widerstandsarme und ruckelfreie Bewegung der Maus zulässt, ermöglicht es
darüber
hinaus eine besonders kontrollierte und exakte Führung der Maus und somit des
Cursors am Bildschirm.
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Eine Arbeitsfläche aus PTFE weist darüber hinaus
den Vorteil auf, dass sie wesentlich schwerer als bekannte Arbeitsflächen verschmutzt.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass
durch die extrem glatte Oberfläche
von PTFE Verunreinigungen, wie z. B. Staubpartikel, keinen Halt
finden. Auch gibt es praktisch keinen Abrieb der Arbeitsfläche, wie
er vor allem für
Arbeitsflächen
mit Stoffbezug kennzeichnend ist. Durch die geringe Verschmutzungsneigung
der PTFE-Arbeitsfläche
und den fehlenden Stoffabrieb wird auch die Verschmutzung der darauf
zu bewegende Maus, insbesondere der Rollkugel-Maus, weitestgehend verhindert. Auch
dies verbessert letztlich die präzise
und kontrollierte Bewegung der Maus. Darüber hinaus ist es vorteilhafter
Weise auf einfache Weise möglich,
die Arbeitsfläche
aus PTFE zu reinigen; beispielsweise durch Abwischen mit einem feuchten
Tuch.
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Schließlich sei als Vorteil der erfindungsgemäßen Mausunterlage
erwähnt,
dass sie auch bei frequentierter Benutzung durch eine außergewöhnliche
Haltbarkeit gekennzeichnet ist. Letzteres ist auf die herausragende
Beständigkeit
und Haltbarkeit von PTFE zurückzuführen, die
sich z. B. in einer Kältebeständigkeit
bis 200 °C,
einer Dauerhitzebeständigkeit bis
260 °C,
einer Beständigkeit
gegen chemische Säuren
und alle organischen Lösungsmittel,
sowie einer sehr guten Lichtechtheit äußert. In der Praxis konnte
bei Belastungstests auch nach mehrmonatiger intensiver Benutzung
keine Verschlechterung der vorteilhaften Eigenschaften der Mausunterlage
festgestellt werden.
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Auch für den Fall, dass die Arbeitsfläche gemäß einer
Alternative der Erfindung ein tetrafluorethylen (TFE)-haltiges Copolymer
ist, bleiben die oben aufgeführten
Vorteile erhalten. Im Weiteren wird gemäß der IUPAC-Konvention unter
einem TFE-haltigen Copolymer ein Polymer verstanden, das durch Polymerisation
von Tetrafluorethylen und wenigstens einem weiteren Monomer entsteht.
In erster Linie wird hier an Copolymere gedacht, die neben TFE noch
ein oder zwei weitere Monomere enthalten. Diese Art Copolymere werden
nach IUPAC-Konvention als Bi- und Ter-Polymere klassifiziert.
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Aus der Klasse der Bipolymere sind
im Rahmen der vorliegenden Erfindung das Ethylen-Tetrafluorethylen (ETFF)-Copolymer und
das Tetrafluorethylen-Perfluormethylvinylether (MFA)-Copolymer besonders
bevorzugt. Von den aus dem Stand der Technik bekannten Terpolymeren
ist das Tetrafluorethylen-Hexafluorpropylen-Vinylidenfluorid (THV)-Terpolymer
besonders bevorzugt. Wenngleich hier von Copolymeren und PTFE als
solches gesprochen wird, versteht es sich von selbst, dass die aus
dem Stand der Technik bekannten und gegebenenfalls für die Herstellung
oder Stabilität
des Polymers erforderlichen Zusatzstoffe im Polymer enthalten sein
können.
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Es ist gemeinhin bekannt, dass die
TFE-haltigen Copolymere ganz ähnliche
Eigenschaften wie PTFE aufweisen. Demzufolge gilt für die Vorteile
der Arbeitsfläche
aus einem TFE-haltigen Copolymer im Wesentlichen das zu den Vorteilen
einer PTFE-Arbeitsfläche
Gesagte.
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Gemäß einer weiteren Alternative
der Erfindung ist die Arbeitsfläche
ein PTFE-beschichtetes Material. Als beschichtetes Material können die
aus dem Stand der Technik bekannten Materialien, wie Polymere und
Hartstoffe, Verwendung finden. Darüber hinaus kann neben PTFE
auch eine TFE-haltiges Copolymer zur Beschichtung eingesetzt werden. Auch
für den
Fall, dass die Arbeitsfläche
mit PTFE oder einem TFE-haltigen Copolymer beschichtet ist, ergeben
sich die zu PTFE aufgeführten
Vorteile der Erfindung, da die Maus stets nur mit PTFE oder dem TFE-haltigen
Copolymer in direkten Kontakt kommt.
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Gemäß eines ersten bevorzugten
Ausführungsbeispiels
ist vorgesehen, dass die Arbeitsfläche mittels eines Klebers auf
dem Grundkörper
befestigt ist. Wenngleich die Befestigung der Arbeitsfläche auf dem
Grundkörper
nach dem Stand der Technik auch durch Verschweißen, Schrumpfen oder Formschluss erfolgen
kann, ist die Befestigung mittels eines Klebers bevorzugt, weil
sie eine besonders einfache und zudem sehr feste Verbindung zwischen
Grundkörper und
Arbeitsfläche
schafft. Somit wird auch bei starker Belastung der Mausunterlage,
zum Beispiel bei einer schnellen und mit vielen Richtungswechseln
verbundenen Mausbewegung, ein Ablösen der Arbeitsfläche von
dem Grundkörper
zuverlässig
verhindert. Der Kleber selbst muss den Materialien der Arbeitsfläche und
des Grundkörpers
angepasst sein. Verwendung können
hier beispielsweise die aus dem Stand der Technik bekannten Acryl-
oder Silicon-Kleber finden.
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Besonders bevorzugt ist es dabei,
wenn eine Seite der Arbeitsfläche
mit einem Kleber beschichtet und mit dieser Seite auf den Grundkörper geklebt
ist. Vorteilhafterweise wird dadurch die Befestigung der Arbeitsfläche am Grundkörper weiter erleichtert.
Zum Einsatz können
hier insbesondere sogenannte selbstklebende Folien kommen, bei denen
die Folie aus PTFE oder einem TFE-haltigen Copolymer besteht und
eine Seite der Folie mit einem geeigneten Kleber, wie den oben erwähnten Acryl- beziehungsweise
Silicon-Klebern, beschichtet ist. Solche selbstklebenden Folien
sind ist unterschiedlichen Dicken und mit verschiedenen Kleberbeschichtungen
kommerziell erhältlich,
wodurch die Arbeitsfläche
der Maus auf besonders einfache und sichere Weise mit dem Grundkörper der
Mausunterlage verbunden werden kann.
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Weiterhin ist bevorzugt, dass die
Arbeitsfläche
als Folie mit einer Dicke von weniger als 1 mm ausgebildet ist.
Dadurch können
die beschriebenen Vorteile der Erfindung bei besonders geringem
Materialverbrauch erreicht werden. Wenngleich die Vorteile der Erfindung
grundsätzlich
unabhängig
von der Dicke der Folie sind, hat sich eine Dicke von weniger als
1 mm als vollkommen ausreichend herausgestellt, um auch bei intensiver
Benutzung der Mausunterlage eine lange Lebensdauer zu erreichen.
Für den
Fall, dass die Arbeitsfläche
keiner großen
Belastung ausgesetzt ist, sind Foliendicken von 0,1 mm bis 0,5 mm
für die
Arbeitsfläche
ausreichend. Folien aller genannten Stärken sind für die eingangs erwähnten Materialien
kommerziell erhältlich.
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Darüber hinaus hat es sich als
besonders vorteilhaft erwiesen, selbstklebende Folien mit der beanspruchten
Foliendicke zu verwenden. Dadurch kann ein geringer Materialverbrauch
mit einer be sonders einfachen Herstellung der Mausunterlage kombiniert
werden, wodurch, der Herstellungspreis der erfindungsgemäßen Mausunterlage
niedrig gehalten werden kann.
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Weiterhin ist es bevorzugt, dass
die Mausunterlage eine Gesamtdicke von nicht mehr als 30 mm aufweist.
Wenngleich die Vorzüge
der vorliegenden Erfindung nicht von der gesamten Dicke der Mausunterlage
abhängen,
zeigt die Praxis, dass aus ergonomischen Gesichtspunkten eine Dicke
von 30 mm nicht überschritten
werden sollte. Dadurch ist entspanntes und für die Handmuskulatur wenig
belastendes Arbeiten möglich.
Darüber
hinaus ist es für Anwendungen,
bei denen ein präzises
und schnelles Führen
der Maus erforderlich ist, besonders zweckmäßig, wenn die gesamte Dicke
der Mausunterlage nur wenige Millimeter beträgt. Dadurch, dass wie oben
ausgeführt
die Verwendung dünner
Folien als Arbeitsfläche
möglich
ist, können
selbst Mausunterlagen mit einer gesamten Dicke von nur ca. 1 mm
bis 3 mm mit den erfindungsgemäßen Vorteilen
ausgebildet werden.
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Zweckmäßig kann es darüber hinaus
sein, wenn die Arbeitsfläche
transparent ist und der Grundkörper
auf der der Arbeitsfläche
zugewandten Seite eine Struktur aufweist, die für optische Mäuse erforderlich
ist. Wie eingangs erwähnt,
erfolgt die Erfassung der Mausbewegung bei optischen Mäusen mit einem
optische Sensor. Unter Struktur ist in diesem Zusammenhang eine
Ausbildung des Grundkörpers auf
der der Arbeitsfläche
zugewandten Seite zu verstehen, die für die jeweilige Methode der
optischen Messung erforderlich ist. Aus dem Stand der Technik sind
eine Vielzahl von Verfahren bekannt, so dass hier nur wenige Beispiele
für eine
solche Struktur aufgeführt
werden. So kann die Struktur eine Skala, eine zumindest teilweise
reflektierende Oberfläche,
eine optisch kontrastierende oder diffuse Oberfläche sein. Mit einer transparenten
Arbeitsfläche
und einer Struktur auf dem Grundkörper, lassen sich demzufolge
auch für
optische Mäuse
die Vorteile der Erfindung nutzen.
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In diesem Zusammenhang ist es grundsätzlich auch
möglich,
die Arbeitsfläche
transparent auszubilden und auf der dem Grundkörper zugewandten Seite der
Arbeitsfläche
eine Struktur vorzusehen, die für
optische Mäuse
erforderlich ist. Wenngleich letztere Ausbildung mit höheren Kosten
für die
Arbeitsfläche
enhergeht, sind die Vorzüge
der Erfindung auch für
diesen Fall sichergestellt.
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In einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
ist vorgesehen, dass der Grundkörper
aus Kautschuk ist. Wenngleich der Grundkörper nicht direkt mit der Maus
in Kontakt kommt, wirkt sich das Material, aus dem der Grundkörper besteht,
auf die Charakteristik der Mausbewegung aus. So sind zu weiche Unterlagen
für eine
präzise
Mausführung
nicht geeignet, wohingegen ein besonders harter Grundkörper zwar
eine exakte Mausführung
zulässt,
bei einer lang andauernden Benutzung allerdings leicht zu Ermüdungserscheinungen
der Handmuskulatur führen
kann.
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In der Praxis hat sich aus diesen
Gesichtspunkten ein einteiliger Grundkörper aus Kautschuk als besonders
vorteilhaft erwiesen. Er ist ebenfalls in Form von Folien oder Matten
mit einer Dicke von ca. 1 mm bis 30 mm kommerziell erhältlich und
kann auf einfache Weise mit der Arbeitsfläche verbunden werden. Erfindungsgemäße Mausunterlagen
mit Kautschuk als Grundkörper
haben darüber
hinaus den Vorteil, dass sie auf einer Unterlage wie zum Beispiel einem
Tisch gut haften und somit die Präzision der Mausführung weiter
verbessern helfen.
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Schließlich ist in einer bevorzugten
Ausführungsform
vorgesehen, dass die Arbeitsfläche
auf einem Teil einer Tischplatte als Grundkörper angeordnet ist. Dadurch,
dass ein Teil einer Tischplatte als Grundkörper verwendet wird, lässt sich
eine besonders große
und robuste Mausunterlage mit den Vorteilen der Erfindung zur Verfügung stellen.
Eine solche Mausunterlage ist für
Mausbewegungen mit besonders hoher Belastung ausgelegt und kann
beispielsweise in Internet-Cafes und Ähnlichem vorteilhaft eingesetzt
werden. Die Mausunterlage lässt
sich besonders zweckmäßig und
einfach dadurch herstellen, dass eine Arbeitsfläche in Form einer selbstklebenden
Folie auf eine Tischplatte oder einen flachen Körper geklebt wird. Die bevorzugte
Ausführungsform
hat darüber
hinaus den Vorteil, dass die Mausunterlage nicht verrutschen kann,
was insbesondere bei einem Preiswettkampf von großer Bedeutung
ist.