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DE20318715U1 - Mausunterlage - Google Patents

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    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F3/00Input arrangements for transferring data to be processed into a form capable of being handled by the computer; Output arrangements for transferring data from processing unit to output unit, e.g. interface arrangements
    • G06F3/01Input arrangements or combined input and output arrangements for interaction between user and computer
    • G06F3/03Arrangements for converting the position or the displacement of a member into a coded form
    • G06F3/033Pointing devices displaced or positioned by the user, e.g. mice, trackballs, pens or joysticks; Accessories therefor
    • G06F3/039Accessories therefor, e.g. mouse pads
    • G06F3/0395Mouse pads

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Abstract

Mausunterlage, umfassend einen Grundkörper und eine darauf angeordnete Arbeitsfläche, die die Funktion der Maus ermöglicht, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsfläche Polytetrafluorethylen (PTFE), ein tetrafluorethylen-haltiges Copolymer oder ein PTFE-beschichtetes Material ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Mausunterlage, umfassend einen Grundkörper und eine darauf angeordnete Arbeitsfläche, die die Funktion der Maus ermöglicht.
  • Als Maus wird im Weiteren ein Eingabegerät verstanden, das auf einer geeigneten Oberfläche relativ zu einer vordefinierten Ausgangsposition bewegt wird, um auf dem Bildschirm eines Computers eine Positionierung des sogenannten Cursors (Positionsanzeigers) vorzunehmen. Bei diesen Computermäusen wird vor allem zwischen den eine Rollkugel enthaltenden Rollkugel-Mäusen sowie den optischen Mäusen unterschieden. Bei ersteren wird die Bewegung der Maus mit einer Rollkugelsteuerung, bei letzteren mit einem optischen Sensor erfasst.
  • Um Computermäuse stets auf einer geeigneten Oberfläche bewegen zu können, hat man flache Unterlagen geschaffen, die als Mausunterlage bezeichnet werden. Die aus dem Stand der Technik bekannten Mausunterlagen umfassen meist einen Grundkörper und eine darauf angeordnete Arbeitsfläche, die die ordnungsgemäße Funktion der Maus ermöglicht. Dabei kann der Grundkörper entweder einstückig, beispielsweise aus Schaumstoff, oder als mehrlagige Sandwichstruktur ausgebildet sein. Die auf dem Grundkörper angeordnete Arbeitsfläche besteht meist aus Kunststoff oder einem textilen Material.
  • Wenngleich die bekannten Mausunterlagen für gewöhnliche Anwendungen, wie z. B. Textverarbeitung, eine hinreichend kontrollierte Bewegung und Positionierung der Maus ermöglichen, gibt es eine Reihe von Problemen, die der Abhilfe bedürfen.
  • So besteht bei mit einem Stoff bezogenen Mausunterlagen ein wesentlicher Nachteil darin, dass der Stoffbezug sehr schwer zu reinigen ist und darüber hinaus insbesondere die Rollkugelmäuse, z. B. durch Stoffabrieb, verschmutzt. Weiterhin sind viele der bisher verwendeten Mausunterlagen nicht für optische Mäuse geeignet.
  • Der schwerwiegendste Nachteil der aus dem Stand der Technik bekannten Mausunterlagen besteht aber darin, dass eine ruckelfreie Bewegung praktisch nicht möglich ist. Letzteres liegt daran, dass die Arbeitsflächen der bekannten Mausunterlagen aus Materialien bestehen, bei denen der Gleitreibungskoeffizient erheblich kleiner als der Haftreibungskoeffizient ist. Demzufolge ist bei einer ruhenden Maus die Haftreibungskraft, die für eine Bewegung der Maus überwunden werden muss, wesentlich größer als die Gleitreibungskraft, die für eine bewegte Maus aufgewandt werden muss. Dieses Haken der Maus, das auch als "Stick-Sfip-Effekt" (Kleben-Gleiten-Effekt) bezeichnet wird, ist für jedermann ausgesprochen störend. Darüber hinaus kann der "Stick-Slip-Effekt" vor allem bei Anwendungen nicht toleriert werden, bei denen eine schnelle, präzise und mit vielen Richtungswechseln verbundene Mausführung erforderlich ist. Eine solche Mausführung ist beispielsweise für Computerspiele notwendig, die zunehmend bei Turnieren mit hohen Preisgeldsummen gespielt werden.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Mausunterlage der eingangs genannten Art anzugeben, die eine präzise, widerstandsarme und ruckelfreie Bewegung der Maus ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird für die eingangs beschriebene Mausunterlage dadurch gelöst, dass die Arbeitsfläche Polytetrafluorethylen (PTFE), ein tetrafluorethylen-haltiges Copolymer oder ein PTFEbeschichtetes Material ist.
  • Durch die Erfindung ist vorteilhafter Weise eine widerstandsarme Bewegung der Maus und somit des Cursors am Bildschirm möglich. Dies Liegt darin, dass PTFE von allen festen Werkstoffen die niedrigste Reibungszahl aufweist. Dadurch kann die Maus mit besonders wenig Kraftaufwand auf der Arbeitsfläche der Mausunterlage bewegt werden.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Maus stets ruckelfrei geführt werden kann. Dies hängt damit zusammen, dass für PTFE der Gleitreibungs- und der Haftreibungskoeffizient nahezu gleich groß sind. Daher tritt mit der erfindungsgemäßen Mausunterlage der "Stick-Slip-Effekt" nicht auf, was insbesondere bei der Mausführung für schnelle Computerspiele ein großer Vorteil ist.
  • Da die erfindungsgemäße Mausunterlage eine widerstandsarme und ruckelfreie Bewegung der Maus zulässt, ermöglicht es darüber hinaus eine besonders kontrollierte und exakte Führung der Maus und somit des Cursors am Bildschirm.
  • Eine Arbeitsfläche aus PTFE weist darüber hinaus den Vorteil auf, dass sie wesentlich schwerer als bekannte Arbeitsflächen verschmutzt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass durch die extrem glatte Oberfläche von PTFE Verunreinigungen, wie z. B. Staubpartikel, keinen Halt finden. Auch gibt es praktisch keinen Abrieb der Arbeitsfläche, wie er vor allem für Arbeitsflächen mit Stoffbezug kennzeichnend ist. Durch die geringe Verschmutzungsneigung der PTFE-Arbeitsfläche und den fehlenden Stoffabrieb wird auch die Verschmutzung der darauf zu bewegende Maus, insbesondere der Rollkugel-Maus, weitestgehend verhindert. Auch dies verbessert letztlich die präzise und kontrollierte Bewegung der Maus. Darüber hinaus ist es vorteilhafter Weise auf einfache Weise möglich, die Arbeitsfläche aus PTFE zu reinigen; beispielsweise durch Abwischen mit einem feuchten Tuch.
  • Schließlich sei als Vorteil der erfindungsgemäßen Mausunterlage erwähnt, dass sie auch bei frequentierter Benutzung durch eine außergewöhnliche Haltbarkeit gekennzeichnet ist. Letzteres ist auf die herausragende Beständigkeit und Haltbarkeit von PTFE zurückzuführen, die sich z. B. in einer Kältebeständigkeit bis 200 °C, einer Dauerhitzebeständigkeit bis 260 °C, einer Beständigkeit gegen chemische Säuren und alle organischen Lösungsmittel, sowie einer sehr guten Lichtechtheit äußert. In der Praxis konnte bei Belastungstests auch nach mehrmonatiger intensiver Benutzung keine Verschlechterung der vorteilhaften Eigenschaften der Mausunterlage festgestellt werden.
  • Auch für den Fall, dass die Arbeitsfläche gemäß einer Alternative der Erfindung ein tetrafluorethylen (TFE)-haltiges Copolymer ist, bleiben die oben aufgeführten Vorteile erhalten. Im Weiteren wird gemäß der IUPAC-Konvention unter einem TFE-haltigen Copolymer ein Polymer verstanden, das durch Polymerisation von Tetrafluorethylen und wenigstens einem weiteren Monomer entsteht. In erster Linie wird hier an Copolymere gedacht, die neben TFE noch ein oder zwei weitere Monomere enthalten. Diese Art Copolymere werden nach IUPAC-Konvention als Bi- und Ter-Polymere klassifiziert.
  • Aus der Klasse der Bipolymere sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung das Ethylen-Tetrafluorethylen (ETFF)-Copolymer und das Tetrafluorethylen-Perfluormethylvinylether (MFA)-Copolymer besonders bevorzugt. Von den aus dem Stand der Technik bekannten Terpolymeren ist das Tetrafluorethylen-Hexafluorpropylen-Vinylidenfluorid (THV)-Terpolymer besonders bevorzugt. Wenngleich hier von Copolymeren und PTFE als solches gesprochen wird, versteht es sich von selbst, dass die aus dem Stand der Technik bekannten und gegebenenfalls für die Herstellung oder Stabilität des Polymers erforderlichen Zusatzstoffe im Polymer enthalten sein können.
  • Es ist gemeinhin bekannt, dass die TFE-haltigen Copolymere ganz ähnliche Eigenschaften wie PTFE aufweisen. Demzufolge gilt für die Vorteile der Arbeitsfläche aus einem TFE-haltigen Copolymer im Wesentlichen das zu den Vorteilen einer PTFE-Arbeitsfläche Gesagte.
  • Gemäß einer weiteren Alternative der Erfindung ist die Arbeitsfläche ein PTFE-beschichtetes Material. Als beschichtetes Material können die aus dem Stand der Technik bekannten Materialien, wie Polymere und Hartstoffe, Verwendung finden. Darüber hinaus kann neben PTFE auch eine TFE-haltiges Copolymer zur Beschichtung eingesetzt werden. Auch für den Fall, dass die Arbeitsfläche mit PTFE oder einem TFE-haltigen Copolymer beschichtet ist, ergeben sich die zu PTFE aufgeführten Vorteile der Erfindung, da die Maus stets nur mit PTFE oder dem TFE-haltigen Copolymer in direkten Kontakt kommt.
  • Gemäß eines ersten bevorzugten Ausführungsbeispiels ist vorgesehen, dass die Arbeitsfläche mittels eines Klebers auf dem Grundkörper befestigt ist. Wenngleich die Befestigung der Arbeitsfläche auf dem Grundkörper nach dem Stand der Technik auch durch Verschweißen, Schrumpfen oder Formschluss erfolgen kann, ist die Befestigung mittels eines Klebers bevorzugt, weil sie eine besonders einfache und zudem sehr feste Verbindung zwischen Grundkörper und Arbeitsfläche schafft. Somit wird auch bei starker Belastung der Mausunterlage, zum Beispiel bei einer schnellen und mit vielen Richtungswechseln verbundenen Mausbewegung, ein Ablösen der Arbeitsfläche von dem Grundkörper zuverlässig verhindert. Der Kleber selbst muss den Materialien der Arbeitsfläche und des Grundkörpers angepasst sein. Verwendung können hier beispielsweise die aus dem Stand der Technik bekannten Acryl- oder Silicon-Kleber finden.
  • Besonders bevorzugt ist es dabei, wenn eine Seite der Arbeitsfläche mit einem Kleber beschichtet und mit dieser Seite auf den Grundkörper geklebt ist. Vorteilhafterweise wird dadurch die Befestigung der Arbeitsfläche am Grundkörper weiter erleichtert. Zum Einsatz können hier insbesondere sogenannte selbstklebende Folien kommen, bei denen die Folie aus PTFE oder einem TFE-haltigen Copolymer besteht und eine Seite der Folie mit einem geeigneten Kleber, wie den oben erwähnten Acryl- beziehungsweise Silicon-Klebern, beschichtet ist. Solche selbstklebenden Folien sind ist unterschiedlichen Dicken und mit verschiedenen Kleberbeschichtungen kommerziell erhältlich, wodurch die Arbeitsfläche der Maus auf besonders einfache und sichere Weise mit dem Grundkörper der Mausunterlage verbunden werden kann.
  • Weiterhin ist bevorzugt, dass die Arbeitsfläche als Folie mit einer Dicke von weniger als 1 mm ausgebildet ist. Dadurch können die beschriebenen Vorteile der Erfindung bei besonders geringem Materialverbrauch erreicht werden. Wenngleich die Vorteile der Erfindung grundsätzlich unabhängig von der Dicke der Folie sind, hat sich eine Dicke von weniger als 1 mm als vollkommen ausreichend herausgestellt, um auch bei intensiver Benutzung der Mausunterlage eine lange Lebensdauer zu erreichen. Für den Fall, dass die Arbeitsfläche keiner großen Belastung ausgesetzt ist, sind Foliendicken von 0,1 mm bis 0,5 mm für die Arbeitsfläche ausreichend. Folien aller genannten Stärken sind für die eingangs erwähnten Materialien kommerziell erhältlich.
  • Darüber hinaus hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, selbstklebende Folien mit der beanspruchten Foliendicke zu verwenden. Dadurch kann ein geringer Materialverbrauch mit einer be sonders einfachen Herstellung der Mausunterlage kombiniert werden, wodurch, der Herstellungspreis der erfindungsgemäßen Mausunterlage niedrig gehalten werden kann.
  • Weiterhin ist es bevorzugt, dass die Mausunterlage eine Gesamtdicke von nicht mehr als 30 mm aufweist. Wenngleich die Vorzüge der vorliegenden Erfindung nicht von der gesamten Dicke der Mausunterlage abhängen, zeigt die Praxis, dass aus ergonomischen Gesichtspunkten eine Dicke von 30 mm nicht überschritten werden sollte. Dadurch ist entspanntes und für die Handmuskulatur wenig belastendes Arbeiten möglich. Darüber hinaus ist es für Anwendungen, bei denen ein präzises und schnelles Führen der Maus erforderlich ist, besonders zweckmäßig, wenn die gesamte Dicke der Mausunterlage nur wenige Millimeter beträgt. Dadurch, dass wie oben ausgeführt die Verwendung dünner Folien als Arbeitsfläche möglich ist, können selbst Mausunterlagen mit einer gesamten Dicke von nur ca. 1 mm bis 3 mm mit den erfindungsgemäßen Vorteilen ausgebildet werden.
  • Zweckmäßig kann es darüber hinaus sein, wenn die Arbeitsfläche transparent ist und der Grundkörper auf der der Arbeitsfläche zugewandten Seite eine Struktur aufweist, die für optische Mäuse erforderlich ist. Wie eingangs erwähnt, erfolgt die Erfassung der Mausbewegung bei optischen Mäusen mit einem optische Sensor. Unter Struktur ist in diesem Zusammenhang eine Ausbildung des Grundkörpers auf der der Arbeitsfläche zugewandten Seite zu verstehen, die für die jeweilige Methode der optischen Messung erforderlich ist. Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl von Verfahren bekannt, so dass hier nur wenige Beispiele für eine solche Struktur aufgeführt werden. So kann die Struktur eine Skala, eine zumindest teilweise reflektierende Oberfläche, eine optisch kontrastierende oder diffuse Oberfläche sein. Mit einer transparenten Arbeitsfläche und einer Struktur auf dem Grundkörper, lassen sich demzufolge auch für optische Mäuse die Vorteile der Erfindung nutzen.
  • In diesem Zusammenhang ist es grundsätzlich auch möglich, die Arbeitsfläche transparent auszubilden und auf der dem Grundkörper zugewandten Seite der Arbeitsfläche eine Struktur vorzusehen, die für optische Mäuse erforderlich ist. Wenngleich letztere Ausbildung mit höheren Kosten für die Arbeitsfläche enhergeht, sind die Vorzüge der Erfindung auch für diesen Fall sichergestellt.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Grundkörper aus Kautschuk ist. Wenngleich der Grundkörper nicht direkt mit der Maus in Kontakt kommt, wirkt sich das Material, aus dem der Grundkörper besteht, auf die Charakteristik der Mausbewegung aus. So sind zu weiche Unterlagen für eine präzise Mausführung nicht geeignet, wohingegen ein besonders harter Grundkörper zwar eine exakte Mausführung zulässt, bei einer lang andauernden Benutzung allerdings leicht zu Ermüdungserscheinungen der Handmuskulatur führen kann.
  • In der Praxis hat sich aus diesen Gesichtspunkten ein einteiliger Grundkörper aus Kautschuk als besonders vorteilhaft erwiesen. Er ist ebenfalls in Form von Folien oder Matten mit einer Dicke von ca. 1 mm bis 30 mm kommerziell erhältlich und kann auf einfache Weise mit der Arbeitsfläche verbunden werden. Erfindungsgemäße Mausunterlagen mit Kautschuk als Grundkörper haben darüber hinaus den Vorteil, dass sie auf einer Unterlage wie zum Beispiel einem Tisch gut haften und somit die Präzision der Mausführung weiter verbessern helfen.
  • Schließlich ist in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass die Arbeitsfläche auf einem Teil einer Tischplatte als Grundkörper angeordnet ist. Dadurch, dass ein Teil einer Tischplatte als Grundkörper verwendet wird, lässt sich eine besonders große und robuste Mausunterlage mit den Vorteilen der Erfindung zur Verfügung stellen. Eine solche Mausunterlage ist für Mausbewegungen mit besonders hoher Belastung ausgelegt und kann beispielsweise in Internet-Cafes und Ähnlichem vorteilhaft eingesetzt werden. Die Mausunterlage lässt sich besonders zweckmäßig und einfach dadurch herstellen, dass eine Arbeitsfläche in Form einer selbstklebenden Folie auf eine Tischplatte oder einen flachen Körper geklebt wird. Die bevorzugte Ausführungsform hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Mausunterlage nicht verrutschen kann, was insbesondere bei einem Preiswettkampf von großer Bedeutung ist.

Claims (8)

  1. Mausunterlage, umfassend einen Grundkörper und eine darauf angeordnete Arbeitsfläche, die die Funktion der Maus ermöglicht, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsfläche Polytetrafluorethylen (PTFE), ein tetrafluorethylen-haltiges Copolymer oder ein PTFE-beschichtetes Material ist.
  2. Mausunterlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsfläche mittels eines Klebers auf dem Grundkörper befestigt ist.
  3. Mausunterlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Seite der Arbeitsfläche im wesentlichen vollständig mit einem Kleber beschichtet und mit dieser Seite auf den Grundkörper geklebt ist.
  4. Mausunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsfläche als Folie mit eine Dicke von weniger als 1 mm ausgebildet ist.
  5. Mausunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass es eine gesamte Dicke von nicht mehr als 30 mm aufweist.
  6. Mausunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsfläche transparent ist und dass der Grundkörper auf der der Arbeitsfläche zugewandten Seite eine Struktur aufweist, die für optische Mäuse erforderlich ist.
  7. Mausunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper aus Kautschuk ist.
  8. Mausunterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsfläche auf einem Teil einer Tischplatte als Grundkörper angeordnet ist.
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