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Anwendungsgebiet
und Stand der Technik
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Die Erfindung betrifft eine Schleppvorrichtung
für Fahrzeugräder in Autowaschanlagen.
Die Schleppvorrichtung besitzt eine Laufbahn für die Räder, eine Schleppkette und
mehrere in Abständen
damit verbundene, quer gerichtete Schlepprollen. Die Schleppvorrichtung
besitzt eine der Schleppkette zugeordnete Seitenführung für die Fahrzeugräder.
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Derartige Schleppvorrichtungen dienen
dazu, Fahrzeuge mit einer an den Waschvorgang angepassten Geschwindigkeit
durch die Waschanlage zu befördern.
Dabei wird das Fahrzeug zunächst
mit einem Vorderrad auf die Laufbahn der Schleppvorrichtung gefahren
und dort abgestellt. Dann taucht eine Schlepprolle auf, untergreift
das Vorderrad und schleppt das Fahrzeug durch die Waschstraße. In der
Regel ist die Spurbreite der Wagen nicht so groß, dass die Räder die
gesamte Laufbahnbreite einnehmen. Beim Schleppen kann es vorkommen,
dass Fahrzeugräder
an der Schleppkette, die die Laufbahn seitlich begrenzt, anlaufen.
Wenn dies mit dem Gummi des Reifens geschieht, ist das zu lässig. Jedoch
gibt es Fahrzeuge, insbesondere Sportwagen, mit extremen Niederquerschnittsreifen,
bei denen der tiefste Punkt der Felge unterhalb der Oberseite der Schleppkette
liegt. Hier kann ein Kontakt der Felge mit der Schleppkette zum
Verkratzen der Felge führen.
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Aus der
DE 38 30 910 ist daher bekannt, an der
Schleppkette Gleitsteine zu befestigen, die einen direkten Kontakt
zwischen der Schleppkette und dem Fahrzeugrad verhindern. Dort übernehmen
also die Gleitsteine die seitliche Führung der Räder beim Transport. Die mit
der Schleppkette gekoppelten Gleitsteine sind dabei auf einer parallel
zur Schleppkette verlaufenden Führungsschiene
längs beweglich
gelagert und geführt.
Die beidseits des Fahrzeugrades angeordneten Gleitsteine und die
Schlepprolle bilden somit einen U-förmigen Schleppschuh.
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Aus der
DE 38 43 643 sind Gleitsteine bekannt,
die aus einer Reihe getrennter Glieder bestehen, die jeder für sich mit
der Schleppkette verbunden sind.
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Aufgabe und
Lösung
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine
Schleppvorrichtung der eingangs erwähnten Art zu schaffen, mit
der in einfacher und kostengünstiger
Weise eine optimale, beschädigungsfreie
Bewegung von Fahrzeugen durch Autowaschanlagen ermöglicht wird.
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Diese Aufgabe wird durch eine Schleppvorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Schleppkette nach Anspruch
13 gelöst.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargestellt.
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Die erfindungsgemäße Schleppvorrichtung zeichnet
sich dadurch aus, dass die Seitenführung durch frei in die Laufbahn
ragende Auskragungen gebildet ist. Die Auskragungen sind nicht separat
geführt, beispielsweise
mittels einer Führungsschiene. Die
Auskragungen halten die Fahrzeugräder auf Abstand zur Schleppkette
und verhindern, dass die Felgen der Fahrzeugräder an der Schleppkette entlang scheuern
und dabei verkratzen. Dazu wurden die Auskragungen relativ laufbahnnahe
angeordnet, so dass auch bei extremen Niederquerschnittsreifen immer
nur der Gummi des Reifens mit der Auskragung in Berührung kommt,
also ein direkter Kontakt von Felge und Auskragung verhindert wird.
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Die Schleppkette dient zum Bewegen
der Schlepprollen. Als Schleppkette werden hier alle zum Bewegen
solcher Schlepprollen geeigneten Mittel bezeichnet, beispielsweise
auch Seile, Riemen usw. Bevorzugt ist die Schleppkette als Laschenkette
ausgebildet, die beidseitig der Laufbahn der Schleppvorrichtung
verläuft.
Die Schleppkette ist vorzugsweise endlos geführt und wird durch jeweils
ein Umlenkrad an den Enden der Schleppvorrichtung umgelenkt.
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Die Auskragungen können von
der Schleppkette selbst herausgebildet werden, beispielsweise an
bestimmten Kettengliedern der Schleppkette. Vorzugsweise erfolgt
dies derart, dass sich die Auskragungen in gleichmäßigen Abständen zueinander
entlang der Schleppkette befinden. Der Abstand zwischen zwei Auskragungen
ist abhängig
von der Position der Auskragungen über der Laufbahn. Er ist derart
bemessen, dass das Fahrzeugrad nicht in die Lücke zwischen zwei Auskragungen
passt, um den direkten Kontakt zwischen Felge und der im Vergleich zur
Auskragung höheren
Schleppkette zu verhindern. Bevorzugt halten mindestens zwei Auskragungen
das Fahrzeugrad auf Abstand. Die Auskragungen können an jedem Kettenglied der
Schlepp- kette, also sowohl am Innenglied bzw. auch am Außenglied herausgebildet
sein. Vorzugsweise sind die Auskragungen jedoch an den Außengliedern
der Schleppkette angebracht.
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Eine andere Möglichkeit ist es, die Auskragungen
nicht an der Schleppkette selbst auszubilden, sondern an separaten
Teilen. Die Teile können unabhängig von
der Herstellung der Schleppkette gefertigt werden. Vorzugsweise
sind die Teile derart ausgebildet, dass sie freitragend an der Schleppkette befestigbar
sind. Als Teil ist beispielsweise ein Aufsatz denkbar, der die Kontur
eines Aussenglieds der Schleppkette besitzt. Eine lösbare Befestigung
solcher Teile bietet den Vorteil, dass sie schnell ausgetauscht
werden können,
falls es zu Beschädigungen daran
kommt.
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Die Auskragungen können die
Form von Ab- bzw. Ausbiegungen haben. Vorzugsweise haben die Abbiegungen
eine Winkelform, wobei ein Horizontalabschnitt in einen Vertikalabschnitt übergeht.
Das durch den horizontalen Abschnitt mehr gebrauchte Material könnte im
Zuschnitt eines Kettenglieds oder eines Aufsatzes an der Unterseite
vorgesehen werden. Am Zuschnitt können auch seitliche Lappen
vorgesehen sein, die, nach innen gekippt, die in Längsrichtung
verlaufenden Kanten der Abbiegung schützen. Der vertikale Abschnitt
endet vorzugsweise im Abstand vor der Laufbahn. Der Abstand zwischen dem
Ende des vertikalen Abschnitts und der Laufbahn kann im Bereich
von 3 mm bis 8 mm, insbesondere 4 mm bis 6 mm, liegen.
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Eine andere Möglichkeit ist, die Auskragungen
in Form einer Ausklingung auszubilden. Dies erfolgt durch eine Materialstreckung
des Zuschnittes im warmen Zustand, wobei zur Ausbildung der Ausklinkung
ein Tiefzieh- oder Prägewerkzeug
eingesetzt wird. Die Ausklinkung kann in Draufsicht die Form eines
offenen Trapezes aufweisen. Es ist jedoch auch eine nahezu rechteckige
Form denkbar. Die Grundseite des Trapezes verläuft im Schnitt im rechten Winkel
zur Laufbahn.
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Eine weitere bevorzugte Möglichkeit,
die Auskragungen auszubilden, ist, dass sie aus Metallblöcken, also
beispielsweise lang-rechteckigen Stahl blöcken bestehen, die an der Oberseite
und an den nach vorn und hinten weisenden Kanten mit einem Radius,
also einer Rundung, versehen sind. Auch die nach unten zum Rad weisende
Kante kann vorteilhaft gerundet sein.
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Es hat sich gezeigt, dass diese Ausbildung besonders
vorteilhaft ist, um zu vermeiden, dass auch extreme Niederquerschnittreifen
mit weit überstehenden,
sehr tief liegenden Felgenabschnitten beschädigt werden.
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Die Erfindung umfasst eine Schleppkette
mit den Merkmalen des Anspruches 13. Bezüglich näherer Details der Schleppkette
wird auf die vorstehende Beschreibung verwiesen.
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Die vorstehenden und weitere Merkmale
gehen außer
aus den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen
Merkmale jeweils für
sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei
einer Ausführungsform
der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte
sowie für
sich schutzfähige
Ausführungen
darstellen können,
für die
hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in
einzelne Abschnitte sowie Zwischenüberschriften beschränkt die
unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Zwei Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Schleppvorrichtung
sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert. In
den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Schleppvorrichtung mit
als Abbiegungen ausgebildeten Auskragungen,
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2 eine
perspektivische Darstellung eines Teils der Schleppkette mit den
Abbiegungen,
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3 eine
perspektivische Darstellung eines Außenglieds einer Schleppkette
mit daran ausgebildeter Abbiegung,
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4 eine
perspektivische Darstellung mehrerer Kettenglieder mit als Ausklinkungen
ausgebildeten Auskragungen,
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5 einen
Querschnitt durch die Schleppvorrichtung und einen Teil eines Fahrzeugrades,
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6 eine
Perspektive ähnlich 3 mit einer Block-Ausführung der
Auskragung und
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7 einen
Querschnitt ähnlich 5 der Ausführung nach 6.
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Die erfindungsgemäße Schleppvorrichtung 11 wird
im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Beim
ersten Ausführungsbeispiel
besitzt die Schleppvorrichtung Auskragungen 12, die die
Form von Ab- bzw. Ausbiegungen 12a besitzen. Beim zweiten
Ausführungsbeispiel
besitzen die Auskragungen 12 die Form von Ausklinkungen 12b.
Die Auskragungen 12 können
sowohl von der Schleppkette 15 selbst herausgebildet sein
oder, wie beispielsweise in 4 dargestellt,
separate Teile bzw. Elemente 45 sein. Im Folgenden beschränkt sich
die Beschreibung auf die von der Schleppkette 15 herausgebildeten
Auskragungen 12.
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Die Schleppvorrichtung 11 hat
eine Laufbahn 13 für
ein Fahrzeugrad 14 eines nicht dargestellten Kraftfahrzeuges,
eine beidseits zur Laufbahn verlaufende Schleppkette 15,
mehrere an der Schleppkette 15 befestigte Schlepprollen 16,
mehrere von der Schleppkette 15 herausgebildete Auskragungen 12 und
zwei beidseits der Schleppkette liegende Seitenbegrenzungen 17.
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Die Laufbahn 13 ist dafür ausgelegt,
einen Teil des Fahrzeuggewichtes aufzunehmen. Sie kann beispielsweise,
wie in 1 dargestellt,
aus zwei parallel zueinander verlaufenden, flach liegenden Vierkantrohren
bestehen. Es sind jedoch auch andere Laufbahnarten möglich, beispielsweise
eine Platte oder zwei parallel zueinander verlaufende, flach liegende
Winkelschienen oder U-Schienen mit Abkantung nach unten.
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Zu beiden Seiten der Laufbahn 13 läuft die Schleppkette 15.
Als Schleppkette wird vorzugsweise eine Doppelstrang-Laschenkette
mit oben geschlossenen Kettengliedern 18, 19 verwendet.
Wie in 1 dargestellt,
schließt
sich an ein oben geschlossenes Außenglied 18 jeweils
ein Innenglied 19 an. Die Außenglieder 18 sind
ca. um die Materialdicke breiter als die Innenglieder 19 und übergreifen
diese mit Verbindungslaschen. Außenglieder 18 und
Innenglieder 19 sind durch Nieten oder Schrauben miteinander
verbunden. Die beiden beidseits zur Laufbahn 13 angeordneten
Stränge
der Laschenkette sind jeweils umlaufend. Dazu werden sie am Anfang
und am Ende der Laufbahn durch jeweils eine Umlenkeinrichtung, beispielsweise
ein Umlenkrad, umgelenkt. Die Kettenstränge verlaufen jeweils auf einer
Führungsschiene 23 mit
einer mittigen Erhöhung 24,
die dafür
sorgt, dass der Kettenstrang in der Spur bleibt. Die Führungsschienen 23 werden
ihrerseits jeweils durch einen Träger 25, beispielsweise
ebenfalls einem Vierkantrohr, abgestützt (5).
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Den seitlichen Abschluss der Schleppvorrichtung
bilden zwei parallel zur Schleppkette 15 verlaufende Seitenbegrenzungen 17.
Die Seitenbegrenzungen 17 können nach Art eines T-Trägers ausgebildet
sein.
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Die Laufbahn 13, die Schleppkette 15 mit
der Führungsschiene 23 und
dem Träger 25 sowie
die Seitenbegrenzungen 17 bestehen aus einem massiven,
robusten Material, beispielsweise verzinkten oder rostfreiem Stahl.
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Die Schlepprollen 16 sind
in regelmäßigen Abständen an
der Schleppkette 15 befestigt und verlaufen quer zur Laufbahn 13.
Sie besitzen an ihrer in Schlepprichtung 26 gerichteten
Vorderkante einen Abweiser 27, der verhindert, dass sich
Teile oder gar ein Fuß in
den Spalt zwischen der Schlepprolle und der Laufbahn 13 einklemmen.
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Wie in 1 dargestellt,
befinden sich laufbahnseitig an der Schleppkette 15 Auskragungen 12. Die
Auskragungen 12 sind als Abbiegungen bzw. Ausbiegungen 12a ausgebildet.
Die Abbiegungen 12a befinden sich an jedem Außenglied
der Schleppkette 15. Die Herstellung der Abbiegungen erfolgt
vor dem Zusammenfügen
der einzelnen Glieder der Schleppkette 15. Dazu wird zunächst ein
charakteristischer Zuschnitt eines Außengliedes 18 hergestellt. Zunächst wird
am unteren Ende des Zuschnitts auf die gewünschte Höhe angeschnitten. Danach wird der
dabei entstehende Materialstreifen winkelförmig nach außen gebogen.
Die dabei entstehende Abbiegung 12a besitzt einen mit dem
Außenglied 18 verbundenen
Horizontalabschnitt 60, der in einen Vertikalabschnitt 61 übergeht.
Das aus dem Horizontalabschnitt 60 mehr gebrauchte Material
ist an der Unterseite des Zuschnitts als schmaler überstehender
Materialstreifen vorgesehen. Dort können auch seitliche Lappen
(nicht dargestellt) vorgesehen sein, die, nach innen gekippt, die
in Längsrichtung
verlaufenden Kanten schützen.
Der Übergang
zwischen dem Horizontalabschnitt 60 und dem Vertikalabschnitt 61 ist abgerundet,
um zu ver hindern, dass das Fahrzeugrad 14 beschädigt wird,
falls es an die Abbiegung 12a anläuft. Der Übergang zeichnet sich insbesondere
durch einen kleinen Radius aus.
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In 4 ist
die Auskragung 12 in Form einer Ausklinkung 12b dargestellt.
Zur Herstellung der Ausklinkung 12b wird am Außen- bzw.
Innenglied 18, 19 ein horizontaler Schnitt in
gewünschter
Höhe angebracht.
Danach wird der entstehende Materialstreifen durch ein Präge- bzw.
Tiefziehwerkzeug nach außen
gedrückt.
Da der Materialstreifen einer Materialstreckung unterliegt, sollte
der Prägevorgang
im warmen Zustand durchgeführt
werden. Die durch den Präge-
bzw. Tiefziehvorgang entstehenden Ausklinkungen 12b besitzen
aufeinander zu gerichtet Seitenflanken 70 und eine die
Seitenflanken verbindenden Grundseite 71. Die Ausklinkungen 12b haben
in Draufsicht die Form eines offenen Trapezes. Die Grundseite 71 läuft im rechten
Winkel zur Laufbahn 13.
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Die 6 und 7 zeigen eine Ausführung, bei der
die Auskragungen 12b als massive Stahlblöcke ausgebildet
sind, die, z.B. durch Schweißung
oder andere Formgebungs- oder Verbindungstechniken auf den Außengliedern
angebracht sind. Diese Blöcke
sind langrechteckig und gerundet. Insbesondere die obere Längskante 81 und
die Vorder- und Hinterkanten 82, 83 sind mit einem
Radius versehen. Die vorderen und hinteren Querkanten 84, 85 im
oberen Bereich sind abgeschrägt
und gerundet. Auch die unteren Längs-
und Querkanten 86, 87 können einen Radius haben.
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Die Blöcke sollten zwar an den Außenkanten,
insbesondere den oberen und vorderen, gerundet sein, aber die zum
Reifen weisende Fläche
sollte eben und nicht abgeschrägt
sein, um zu vermeiden, dass sich der Block in den Reifen hineindrückt und dann
doch die Felgen an der Kette anlaufen.
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7 zeigt
diese Ausführung
im Querschnitt. Es hat sich gezeigt, dass diese Ausführung besonders
gut geeignet ist, die vorspringenden Felgenkanten 88 mancher
Sportfelgen von den Kettengliedern fernzuhalten und außerdem zu
vermeiden, dass, insbesondere bei versehentlich eingeschlagenen
Rädern,
die Flanken des Reifens 50 sich unter die Auskragung 12b setzen
und von dieser eventuell eingeschnitten werden. Auch hier wird mit
dem Abstand a bis an die untere Grenze gegangen, wo noch eine sichere
Seitenführung
des Rades möglich
ist, um ein Unterlaufen der Reifenflanke zu vermeiden.
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Um ein Fahrzeug durch die Autowaschanlage
zu schleppen, wird zunächst
zweckmäßigerweise oder
rechte oder linke Vorderrad des Fahrzeugs auf die Laufbahn 13 der
Schleppvorrichtung 11 gefahren. Das Fahrzeug wird in den
Leerlauf gebracht und die weitere Beförderung durch die Schleppvorrichtung 11 vorgenommen.
Dazu fördert
zunächst
die Schleppkette 15 eine Schlepprolle 16 aus dem
Unterbau der Schleppvorrichtung 11 heraus, die das Fahrzeugrad 14 hintergreift.
In Schlepprichtung 26 vor der Schlepprolle 16 sind
an der Innenseite der Schleppkette 15, beispielsweise der
Doppelstrang-Laschenkette, die Auskragungen in Form von Abbiegungen 12a bzw. Ausklinkungen 12b herausgebildet.
Insbesondere bei Felgen 36 von Niederquerschnittsreifen 50,
wie in 5 dargestellt,
wird dadurch verhindert, dass bei einem Kontakt von Felge und Schleppkette 15 Verschmutzungen,
Kratzer oder dgl. auftreten. Ein Kontakt von Fahrzeugrad 14 und
Auskragung 12 kann auch während eines Durchlaufs häufig auftreten,
obwohl das Fahrzeugrad 14 nicht die vollständige Breite der
Laufbahn 13 einnimmt, jedoch während des Schleppens durch
die Schleppvorrichtung 11 hin und her wandert und dabei
an den Auskragungen 12 anstößt.