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DE20312215U1 - Schuh, insbesondere Sportschuh, mit einer gefederten Sohle - Google Patents

Schuh, insbesondere Sportschuh, mit einer gefederten Sohle Download PDF

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DE20312215U1
DE20312215U1 DE20312215U DE20312215U DE20312215U1 DE 20312215 U1 DE20312215 U1 DE 20312215U1 DE 20312215 U DE20312215 U DE 20312215U DE 20312215 U DE20312215 U DE 20312215U DE 20312215 U1 DE20312215 U1 DE 20312215U1
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Gellrich Martin Dr
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  • Health & Medical Sciences (AREA)
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Abstract

Schuh, insbesondere Sportschuh, mit einer Sohle, in die eine Federung eingelassen ist, die die Auftrittsenergie beim Abdruck vom Boden an den Fuß teilweise zurückgibt, dadurch gekennzeichnet,
– daß die Federung aus mindestens zwei unabhängig voneinander arbeitenden und hiermit in keiner Wirkverbindung stehenden Federungen besteht, von denen sich eine Federung im Fersenbereich der Sohle befindet und eine zweite Federung im Ballen- und Zehenbereich der Sohle
– oder von denen sich eine Federung in der Sohle unter dem Spannbereich des Fußes befindet und eine zweite Federung im Ballen- und Zehenbereich der Sohle.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schuh, insbesondere Sportschuh, dessen Sohle gefedert ist.
  • Es gibt bereits eine Reihe von Konstruktionen für einen Schuh mit einer gefederten Sohle. So sind z. B. Schuhe bekannt, bei denen der Absatz mit einer Federung versehen ist, die die Auftrittsenergie abdämpft und diese beim Abstoß des Fußes vom Boden wieder dem Fuß zuführt. Hierzu zählen z. B. die Erfindungen, die in WO 00/74515, US 2357281 , US 2394281 , US 4881329 und DE 4122086 beschrieben sind. Diese Erfindungen haben den Nachteil, daß die Energie, die dem Fuß wieder beim Abdruck zugeführt wird, nicht optimal zum Abdruck des Fußes ausgenützt werden kann. Der Abdruck erfolgt nämlich nicht vornehmlich mit der Ferse sondern mit dem Fußballen. Im Bereich des Fußballens ist bei den genannten Konstruktionen keine Federung vorgesehen.
  • Bei dem GM 29700699 wird der Schuh durch eine sich rückformende Platte gefedert, die in der Sohle angebracht ist. Diese Konstruktion hat den Nachteil, daß das Auftreten des Fußes nicht abgefedert wird. Außerdem wirkt die Biegung der Sohle beim Laufen gegen den Wiederstand der Platte in der Sohle. Dadurch wird das flüssige Laufen und das Abrollen des Fußes behindert.
  • Bei dem GM 202 11 698 besteht die Federung der Sohle des Schuhs aus mindestens zwei in Wirkverbindung stehenden Scheiben- oder Tellerfedern. Auch diese Federung ist nicht optimal, da die mindestens zwei Federn, mit denen die Schritte abgefedert werden, in einer Wirkverbindung miteinander stehen. Wenn man z. B. eine Federung unter der Ferse und eine Federung unter dem Ballen des Fußes anbringt, so werden diese Federungen beim Laufen unterschiedlich und zu unterschiedlichen Zeitpunkten belastet. Beim Abrollen des Fußes arbeitet die Fersenfederung früher als die Federung, die sich unter dem Fußballen befindet. Die beiden Federn dürfen also nicht in einer Wirkverbindung miteinander stehen, wenn die Laufbewegung optimal abgefedert werden soll, der Fuß optimal abrollen soll und die durch das Auftreten absorbierte Energie dem Fuß beim Abdruck wieder möglichst vollständig zugefügt werden soll.
  • Weiterhin gibt es eine Reihe von Erfindungen, bei denen der Fuß mit nur einer Federung abgefedert wird. Diese eine Federung betrifft somit den gesamten Schuh. Dies ist z. B. bei den Erfindungen GM 20112366, GM 850 85 99, GM 8813866, GM 7424879, OS DE 3317462 und GM 7303422 der Fall. Diese Erfindungen fördern den Laufprozeß nicht optimal, da nicht berücksichtigt wird, daß der Fuß beim Laufen abrollt und daher eigentlich die Fußspitze und die Ferse unterschiedlich gefedert sein müßten. Diese Schuhe sind eher als Sprungschuhe und nicht als Laufschuhe zu empfehlen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die Federung eines Schuhs zu gewährleisten, die den Abrollvorgang des Fußes beim Laufen optimal unterstützt und bei dem die Energie, die beim Auftritt des Fußes auf den Boden von der Federung absorbiert wird, möglichst vollständig dem Fuß beim Abdruck vom Boden wieder zugefügt wird.
  • Die aufgezeigten Aufgaben werden durch die Merkmale gelöst, die im kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 beschrieben sind. Bevorzugte Ausführungsformen ergeben sich aus den abhängigen Schutzansprüchen. Die Merkmale der Erfindung gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und der Zeichnung hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen schutzfähige Ausführungen darstellen, für die hier Schutz beansprucht wird.
  • Die hier vorgestellte Erfindung kann beim Laufen und speziell beim Laufen im Kurz-, Mittel- und Langstreckenbereich zur Anwendung gelangen.
  • Nachstehend werden anhand der beiliegenden Zeichnungen zwei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes beschrieben.
  • 1 zeigt einen Laufschuh (1), der für das längere ausdauernde Laufen bestimmt ist. In die Sohle (2) ist im Fersenbereich (3) ein Satz von mehreren Spiralfedern (4) eingelassen. Im Ballenbereich und Zehenbereich (5) der Sohle (2) ist ein zweiter Satz Spiralfedern (4) eingelassen. Die Federbegrenzer (6) gewährleisten, daß die Spiralfedern (4) und der unbelasteten Normalstellung unter einer gewissen Vorspannung stehen.
  • 2 zeigt eine weitere Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes. Es handelt sich um einen Laufschuh (7), der für das sportliche Laufen im Kurz-, Mittel- und Langstreckenbereich bestimmt ist. Hier befindet sich in der Sohle (2) eine Federung bestehend aus mehreren Spiralfedern (4) unter dem Spann des Fußes (8) und eine zweite Federung bestehend aus mehreren Spiralfedern (4) unter dem Ballen und den Zehen des Fußes (5).
  • Die hier vorgestellte Erfindung weist eine Reihe von Vorzügen auf. Erstens wird die Abrollbewegung des Fußes beim Laufen optimal unterstützt. Dies gewährleisten die beiden unabhängig voneinander arbeitenden Federungen, die in die Sohle eingelassen sind. Die Federung, die sich im Fersenbereich des Fußes befindet, absorbiert die Auftrittsenergie und gibt diese beim Fersenabdruck wieder an den Fuß ab. Die zweite unabhängig von der ersten Federung arbeitende Federung unter dem Fußballen und dem Zehenbereich wird vornehmlich aktiv, wenn der Abrollvorgang des Fußes weiter fortgeschritten ist. Diese zweite Federung unterstützt den Abdruck des Fußes vom Boden, der mit den Ballen und Zehen erfolgt. Die Abdruckenergie des gesamten Fußes wird somit in zwei Etappen wieder an den Fuß zurückgegeben. Da die Spiralfedern, die in die Sohle eingelassen sind, unter Vorspannung stehen, wird die Auftrittsenergie fast vollständig und schnell wieder an den Fuß beim Abdruck abgegeben. Somit ist die Erfindung gut für einen Schuh geeignet, der beim sportlichen ausdauernden Laufen, z. B. Jogging oder Marathonlauf eingesetzt wird.
  • Die Konstruktion der Erfindung, die sich aus zwei Federungen zusammensetzt, von denen eine unter dem Spann des Fußes und eine unter dem Ballen und Fußspitzen des Fußes angebracht sind, ist für das sportliche schnellere Laufen z. B. im Kurz- und Mittelstreckenbereich bestimmt. Hier kommt der Fuß beim Auftreten nämlich nicht mit der Ferse, sondern mit dem Spann auf. Durch die Federung unter dem Spann des Fußes wird somit der Auftritt beim schnellen Laufen optimal gefedert.
  • Die doppelte Federung der Laufsohle hat zudem den Vorteil, daß die Gelenke, Sehnen, Bänder und Muskeln der Füße und der Beine beim längeren Laufen optimal geschont werden. Besonders das Laufen auf hartem Untergrund wie z. B. Straßen (z. B. beim Marathonlauf) wird durch den Einsatz der hier beschriebenen Federung nicht gesundheits schädigend.
  • Darüber hinaus hat die hier beschriebene Federung bei Laufen den Vorteil, daß die Wegleistung um 10% bis 20% im Vergleich zum Laufen mit anderen Schuhen erhöht wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Laufschuh, der für das längere, ausdauernde Laufen bestimmt ist
    2
    Sohle
    3
    Fersenbereich
    4
    Spiralfeder
    5
    Ballenbereich und Zehenbereich
    6
    Federbegrenzer
    7
    Laufschuh, der für das sportliche Laufen im Kurz- und Mittelstreckenbereich
    bestimmt ist
    8
    Sohle unter dem Spann des Fußes

Claims (8)

  1. Schuh, insbesondere Sportschuh, mit einer Sohle, in die eine Federung eingelassen ist, die die Auftrittsenergie beim Abdruck vom Boden an den Fuß teilweise zurückgibt, dadurch gekennzeichnet, – daß die Federung aus mindestens zwei unabhängig voneinander arbeitenden und hiermit in keiner Wirkverbindung stehenden Federungen besteht, von denen sich eine Federung im Fersenbereich der Sohle befindet und eine zweite Federung im Ballen- und Zehenbereich der Sohle – oder von denen sich eine Federung in der Sohle unter dem Spannbereich des Fußes befindet und eine zweite Federung im Ballen- und Zehenbereich der Sohle.
  2. Schuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede der beiden Federungen aus mindestens einer Feder besteht.
  3. Schuh nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die verwendeten Federn Spiralfedern sind.
  4. Schuh nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die verwendeten Federn unter Vorspannung stehende Spiralfedern sind.
  5. Schuh nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die verwendeten Federn aus einem leichten, stabilen und verformungsbeständigem Material hergestellt sind.
  6. Schuh nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich in der Sohle eine Eingriffsöffnung befindet, über die die Federungen in der Sohle austauschbar sind.
  7. Schuh nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Federungen in einer Kammer angeordnet sind, die mit einem gasförmigen Füllung versehen ist.
  8. Schuh nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Federungen in einer Kammer angeordnet sind, in der sich Gummi- oder Kunststoffinaterial befindet.
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