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Die Erfindung betrifft ein Schutzgitter,
insbesondere Treppenschutzgitter, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Schutzgitter der eingangs genannten
Art dienen insbesondere dazu, Kleinkindern den Zugang zu Treppen
zu versperren, um zu vermeiden, dass Kleinkinder Treppen hinabstürzen.
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Ein Schutzgitter der eingangs genannten
Art ist aus der
DE 29813302
U1 bekannt, bei dem türseitig
ein Bolzen vorgesehen ist, der in eine rahmenseitig ausgebildete
Falle eingreifen kann. Ein zusätzlicher,
verdrehbarer Riegel dient zum Blockieren der Tür gegenüber dem Rahmen und kann in
eine rahmenseitige Aussparung eingreifen. Hierbei ist der Riegel
leicht zugänglich,
weshalb die Gefahr besteht, dass bereits Kleinkinder durch Verdrehen
des Riegels ein Öffnen
der Tür
herbeiführen
können.
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Bei einem weiteren Schutzgitter dieser
Art ist rahmenseitig eine Falle vorgesehen, die mit einer vertikal
verlaufenden, im Wesentlichen O-förmig ausgebildeten Führungsnut
versehen ist, in welche ein türseitig
ausgebildeter Bolzen eingreift. Bei diesem Schutzgitter fällt beim
Schließen
der Tür
der Bolzen automatisch in die Falle und wird in eine Ruhestellung
verlagert und durch eine Federeinrichtung in dem verschlossenen
Zustand gehalten. Zum Öffnen der
Tür ist
die Tür
mitsamt des Bolzens anzuheben und aus einer aus der Nut heraushaufenden Öffnung herauszuführen. Dies
bedeutet, dass die Tür
nur in einer Richtung geöffnet
werden kann. Demzufolge muss beim Einbau des Schutzgitters auf die Öffnungsrichtung
der Tür
geachtet werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Schutzgitter der eingangs genannten Art zu schaffen, welches bei
einfachem Aufbau eine hohe Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Öffnen gewährleistet
und zugleich ein Öffnen
nach beiden Seiten ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Weitere Ausgestaltungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Erfindung schafft ein Schutzgitter,
welches auf einfache Weise ein Öffnen
der Tür
dadurch ermöglicht,
dass die Tür über eine
bestimmte Höhe hinweg
angehoben und dann freigegeben ist. Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß zumindest
an der oberen Seite des Schutzgitters eine Falle vorgesehen, die
vorzugsweise in Form eines Griffes türseitig ausgebildet ist, wobei
die Falle einen nach unten geöffneten
Kanal oder Schlitz aufweist, infolge dessen die Tür gegenüber dem
Rahmen und einem dort ausgebildeten, vorzugsweise federvorgespannten Schieber
auf einfache Weise freigegeben werden kann.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
ist eine weitere Falle im unteren Bereich der Tür vorgesehen, und zwar entweder
türseitig
oder rahmenseitig. Dieser unteren Falle ist ein entweder rahmenseitig
oder türseitig
vorgesehener, federnd vorgespannter Schieber zugeordnet.
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Die Fallen sind seitlich abgeschrägt, so dass beim
Schließen
der Tür
der oder die Schieber in eine zurückgefahrene Position verstellt
werden. Sobald sich die Tür
in Flucht zum Rahmen befindet, werden die Schieber ausgefahren und
die Tür
wird gegenüber
dem Rahmen verriegelt.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
des Schutzgitters ist eine Lagereinrichtung vorgesehen, die aus
einem Lagergehäuse
und einem Lagerkopf besteht. Das Lagergehäuse ist hierbei fest mit dem Rahmen
verbunden und nimmt über
eine vorgegebene Distanz einen Führungsstab
der Tür
auf, der an seiner oberen Seite fest mit dem Lagerkopf verbunden
ist, der seinerseits fest mit einer oberen Querstrebe der Tür verbunden
ist. Zwischen dem Lagerkopf und dem Lagergehäuse sind Lagerflächen mit hoher
Steigung vorgesehen, was zur Folge hat, dass die Tür automatisch
und schnell in den Verriegelungszustand zurückgeführt wird, nachdem sie einmal
geöffnet
wurde. Dies bedeutet, dass sich die Tür automatisch vergleichbar
schnell schließt.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
ist zwischen dem Lagerkopf und dem Lagergehäuse eine Federeinrichtung vorgesehen,
die Lagerkopf und Lagergehäuse
in enger Anlage zueinander hält
und zusätzlich
dazu beiträgt,
dass die Tür
entlang der mit Steigung versehenen Lagerflächen in den Verriegelungszustand
zurückgleitet.
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Das erfindungsgemäße Schutzgitter lässt sich
in an sich bekannter Weise durch verstellbare Mittel zwischen Wänden anordnen
und/oder durch Anschlussprofile an einem Treppengeländer zumindest
auf einer Seite befestigen.
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Im Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Schutzgitters anhand
der Zeichnungen zur Erläuterung
weiterer Merkmale beschrieben.
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Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen Schutzgitters,
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2 eine
perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform
einer Schale in Form eines Griffs, der an der Tür zu befestigen ist,
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3 eine 2 entsprechende Darstellung,
in welcher die griffförmige
Falle an der Tür
befestigt ist,
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4a eine
auseinander gezogene perspektivische Darstellung eines federvorgespannten Schiebers
als Riegelbolzen zum Zusammenwirken mit der Falle gemäß 2 bzw. 3,
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4b eine
Perspektivansicht des Schiebers entsprechend 4a im zusammengesetzten Zustand,
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5 eine
perspektivische Darstellung einer weiteren Falle zur Verwendung
bei dem Schutzgitter,
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6 eine
auseinander gezogene Darstellung einer Lagereinrichtung, und
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7 eine
Schnittansicht durch die Lagereinrichtung nach 6.
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1 zeigt
in perspektivischer Ansicht das erfindungsgemäße Schutzgitter. Das Schutzgitter
besteht aus einem Rahmen 1, der mehrere Vertikalstreben 2a, 2b, 2c und 2d sowie
mindestens eine untere Horizontalstrebe 2d aufweist. In
diesen Rahmen 1 ist die Tür 3 eingesetzt, die
aus beispielsweise einer oberen und einer unteren Querstrebe 4a, 4b und
zwischen diesen liegenden Vertikalstreben 5a, 5b usw. besteht.
Die hinterste Strebe 5h dient zugleich als Lagerstrebe,
wie dies nachfolgend noch beschrieben ist.
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An dem oberen freien Ende ist die
Tür 3 mit einem
Griffabschnitt 7 versehen, der zugleich als Falle dient
und eine Fallenöffnung 8 (2) mit einem nach unten
offenen Abschnitt 9 aufweist (3), der es ermöglicht, den Griffabschnitt 7 zusammen
mit der Tür
nach oben anzuheben und gegenüber
einer dem Rahmen 1 zugeordneten Querstrebe mit integriertem,
federvorgespanntem Schieber freizugeben.
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Bei der in 2 gezeigten Ausführungsform besteht der fallenförmige Griffabschnitt 7 aus
zwei im Wesentlichen symmetrischen Teilen, die auf die Querstrebe 4a aufgesetzt
und zusammengesetzt werden. Wie 2 und 3 zeigt, ist der Griffabschnitt 7 mit
seitlichen Schrägflächen 7a, 7b versehen.
Diese Abschrägungen
bildenden Schrägflächen 7a, 7b dienen
dazu, beim Schließen
der Tür
den noch zu beschreibenden federvorgespannten Schieber in eine rückgezogene
Position zu verlagern, bis die Tür
in Flucht zum Rahmen 1 gelangt und der Schieber durch die
Federvorspannung in die Falle und in die Öffnung 8 verlagert
wird, um die Tür 3 gegenüber dem
Rahmen 1 zu verriegeln.
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4 zeigt
eine Perspektivansicht eines Schiebers, wie er erfindungsgemäß verwendbar
ist.
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Der in 4a allgemein
mit 12 bezeichnete Schieber beinhaltet ein an die Querschnittsform
des Strebenteils 10 angepasstes Gehäuse 13 mit einer schlitzförmigen Öffnung 14,
in welches ein Schieber 15 unter Zwischenfügung einer
Feder 16 einsetzbar ist. Der Schieber 15 ist mit
einer nach oben vorstehenden Nase 17 versehen, welche in
die Öffnung 14 eingreift
und die Verlagerung des Schiebers 15 gegenüber dem
Gehäuse 13 begrenzt.
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4b zeigt
den vorzugsweise angewandten Schieber 15 im zusammengebauten
Zustand. Der Schieber 15 wird mittels des Gehäuses 13 in
den Hohlraum des Strebenteils 10 eingesetzt und kann mit
dem Strebenteil 10 verrastet oder auf andere Weise festgebunden
sein. Vorzugsweise ist der Schieber 15 an seinen Seitenkanten
ebenfalls abgeflacht, wie dies in 4a durch
das Bezugszeichen 19 angedeutet ist.
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Aus dem geöffneten Zustand wird somit
die Tür
in Richtung auf den Rahmen verlagert und aufgrund der Abschrägungen 7a, 7b und
der abgeschrägten
Kante 19 wird der Schieber 15 in eine zurückgezogene
Position entgegen der Wirkung der Feder 16 gedrückt, bis
die Tür
den in 1 gezeigten Zustand
erreicht hat und der Schieber 15 aus dem Gehäuse 13 durch
die Wirkung der Feder 16 in Richtung auf die Tür 3 verlagert
wird, wodurch eine Verriegelung der Tür 3 gewährleistet
ist.
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Wie aus 2 und 3 ersichtlich
ist, ist die Falle 7 bei der dargestellten Ausführungsform
so ausgebildet, dass oberhalb der Abschrägungen 7a, 7b eine Überdeckung
so weit stattfindet, dass der Schieber 15 von oben nicht
zugänglich
ist. Auf diese Weise wird auch ein sattes Einrasten der Tür 3 mittels des
Griffs 7 gegenüber
dem Strebenteil 10 sichergestellt, wenn sich die Tür im geschlossenen
Zustand befindet.
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5 zeigt
ein Beispiel einer weiteren Falle, die bei der in 1 gezeigten Ausführungsform an der Unterseite
der Vertikalstrebe 2b fixierbar ist. In diesem Fall ist
die untere Querstrebe 4b der Tür mit einem Schieber ausgerüstet, der
die gleiche Funktion hat wie der in Verbindung mit 4a beschriebene Schieber. Vorzugsweise
ist der Schieber von gleicher Gestaltung, wie dies in Verbindung
mit 4a beschrieben ist.
Entsprechend ist der Schieber gemäß 5, der mit 21 bezeichnet ist,
an seinen Seitenflächen
bei 22, 23 abgeschrägt, um ein leichtes Einführen des
Schiebers in die Falle 21 nach 5 zu gewährleisten.
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Zur Lagerung der Tür 3 gegenüber dem
Rahmen 1 dient eine Lagereinrichtung 25 (1), die in größerem Detail
unter Bezugnahme auf 6 und 7 beschrieben wird. Die bevorzugte
Ausführungsform der
Lagereinrichtung 25 besteht aus einem Lagergehäuse 26 und
einem Lagerkopf 27. Das Lagergehäuse 26 weist eine
mit Steigung versehene Lagerfläche 28 auf
und entsprechend ist der Lagerkopf 27 mit einer eine Steigung
aufweisenden nach unten weisenden Lagerfläche 29 versehen. Die
Lagerflächen 28, 29 sind
so ausgebildet, dass bei einem Verschwenken der Tür aus dem
in 1 gezeigten Zustand
heraus ein Spalt zwischen Lagerkopf 27 und Lagergehäuse 26 hervorgerufen
wird und bereits durch das Eigengewicht der Tür 3 ein schneller
Schließvorgang ausgelöst wird,
bis der Lagerkopf 27 und das Lagergehäuse 26 „satt"
aufeinander zu liegen kommen. Die Lagerfläche 28 beinhaltet
vorzugsweise zwei schräg
verlaufende Flächenabschnitte 28a, 28b,
die im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen und am unteren
und/oder oberen Abschnitt zusammengeführt sind, wie dies aus 6 ersichtlich ist. Die Lagerfläche 28 ist
entsprechend gestaltet.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Lagergehäuse 26 mit
einer Führungshülse bzw. einem
Führungszylinder 30 versehen,
der in eine entsprechende zylindrische Bohrung im Lager kopf 27 einzugreifen
vermag und damit eine Trennung von Lagergehäuse 26 und Lagerkopf 27 über eine
durch die zylindrische Hülse 30 vorgegebene
Distanz ermöglicht.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
ist vorgesehen, dass zwischen Lagerkopf 27 und Lagergehäuse 26 eine
Feder 32 eingesetzt wird, die über den Lagerstab 5h zumindest
bereichsweise geschoben wird, wobei der Lagerstab 5h mit
einer festen, umlaufenden Scheibe 33 oder Nut versehen
ist, auf der eine Scheibe 34 aufsitzt, sobald die Teile
zusammengebaut sind, und welche die Feder 32 hinsichtlich
ihres Federweges begrenzt. Oberhalb der Feder 32 kann gegebenenfalls
eine weitere Scheibe 35 vorgesehen sein. 7 zeigt den zusammengebauten Zustand
der Lagereinrichtung, wobei der Lagerstab 5h an seiner Oberseite
Schraubmittel 37 aufnimmt, welche zum einen den Lagerkopf 27 gegenüber dem
Lagerstab 5h arretieren und zum anderen den Lagerkopf 27 fest
mit der Querstrebe 4a verbinden können. Wie 7 zeigt, ist die Querstrebe 4a in
den Lagerkopf 27 eingeschoben.
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Die Funktion des erfindungsgemäßen Schutzgitters
ist wie folgt: Aus dem in 1 gezeigten
Zustand kann die Türe 3 dadurch
geöffnet
werden, dass die Tür
gegenüber
dem Rahmen 1 so weit angehoben wird, bis der fallenartige
Griff 7 außer
Eingriff mit dem Strebenteil 10 gelangt. Das Öffnen der Tür 3 bewirkt,
dass der Lagerkopf 27 gegenüber dem Lagergehäuse 26 gegen
die Wirkung der Feder 32 angehoben wird und im Falle einer
Freigabe durch die die Tür 3 öffnende
Person aufgrund der Schrägflächen bzw.
der mit Steigung versehenen Flächen 28, 29 einerseits
und die Wirkung der Feder 32 andererseits ein schnelles
Schließen
der Tür
in Richtung auf die Schließposition
erfolgt, wobei der oder die Schieber gegenüber den Fallen zunächst zurückgestellt,
um dann ihre Arretierposition einzunehmen.
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Wie sich aus vorstehender Beschreibung
ergibt, kann die Tür
in beiden Richtungen geöffnet
werden und schwenkt aus beiden Richtungen automatisch wieder in
ihre Verriegelungsposition zurück.
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Falls die Tür nur in einer Richtung geöffnet werden
soll, ist es möglich,
am Rahmen 1 einen Anschlag anzubringen.
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Das erfindungsgemäße Schutzgitter kann beidseitig
mit Stellmitteln 40, 41 versehen sein, um ein
Einspannen des Rahmens zwischen zwei Wänden zu ermöglichen, oder es werden zumindest
auf einer Seite des Rahmens Anschlussprofile vorgesehen°, wodurch
der Rahmen auf einer Seite an einem vorhandenen Treppengeländer befestigbar
ist.
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In Bezug auf die in 5 gezeigte Falle 21 sei erwähnt, dass
die Falle aus einem im Wesentlichen U-förmigen Teil besteht, das heißt vorzugsweise
nach oben und unten geöffnet
ist. Wird die Falle 21 entsprechend 1 am unteren Teil des freien Endes der
Tür 3 eingesetzt,
muss sie in jedem Fall nach oben offen sein, um das Anheben und
Freigeben der Tür 3 zu
ermöglichen.
Wird die Falle 21 hingegen türseitig vorgesehen, muss sie
entsprechend der oberen Falle 7 mit einem nach unten offenen
Schlitz oder dergleichen versehen sein, um die Öffnungsfunktion der Tür 3 zu
gewährleisten.