DE20305948U1 - Kabelhaltebügel - Google Patents
KabelhaltebügelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Kabelhaltebügel zur Halterung eines oder mehrerer, parallel zueinander an einem Untergrund wie Wänden, Decken, Böden oder dergleichen Widerlager verlaufender Kabel, mit einem zentral angeordnetem Aufnahmebereich für Befestigungsmittel, wobei an dem Aufnahmebereich diametral entgegen gerichtete Bügelschenkel anschließen, die in der Montagesolllage gegen den Untergrund vorgespannt sind.
Im Stand der Technik sind verschiedene Lösungen zur Halterung von Kabeln an einem Untergrund bekannt. So ist beispielsweise aus der G 82 09 422.5 ein Kabelhaltebügel bekannt, der als konvex gewölbter Flachstab mit zentraler Aufnahmehülse für Befestigungsmittel ausgebildet ist, der
an beiden Enden einen Stützfuß mit einem zum Untergrund spitzwinkelig nach außen gerichteten Einführlappen aufweist, wobei am Stützfuß eine zur Aufnahmehülse hin weisende Sperrzunge angeordnet ist, deren Schräglage in unbelastetem Zustand mit der Schräglage des Einführlappens etwa übereinstimmt.
Weiter ist aus der DE 196 49 251 Al ein Kabelhaltebügel mit einem über seine Längserstreckung konvex gewölbten flexiblen Flachstab bekannt, der von einem, mit einer Bohrung versehenen Stützfuß abragt und herabgezogene Seitenflächen aufweist, deren Unterseiten am dem Stützfuß gegenüberliegenden Ende des Flachstabs mit nasenartigen Vorsprüngen ausgestattet sind, die im montierten Zustand mit Vorspannung gegen den Untergrund gepresst sind, wobei die vom Stützfuß abgekehrten Stirnflächen der nasenartigen Vorsprünge mit dem Untergrund einen spitzen Winkel einschließen und mit der Unterseite einer Grifflasche fluchte, die vom Ende des Flachstabs abragt, wobei die Grifflasche an ihren beiden Längsseiten herabgezogene Flachseiten aufweist, die mit den Seitenflächen des Flachstabes fluchten und Gleitflächen aufweisen, die in die Stirnflächen der nasenartigen Vorsprünge übergehen, wobei an der Unterseite des freien
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Endes der Grifflasche eine quer zur Längserstreckung verlaufende Griffkante vorgesehen ist, welche die Gleitflächen verbindet.
Bei den eben genannten Lösungen wird der mit einer Bohrung versehene Stützfuß beispielsweise mittels einer Schraube an einem Untergrund befestigt, wobei der Kabelhaltebügel derart konvex gewölbt ist, dass seine Stützfüße ebenfalls am Untergrund anliegen. Durch die endseitig vom Untergrund spitzwinklig abragenden Einfuhrschrägen wird ein leichtes Einschieben unter den Kabelhaltebügel ermöglicht, da dieser sich beim Einschieben der Kabel elastisch hochdrücken lässt.
Diese und ähnliche Kabelhaltebügel sind im Stand der Technik sowohl aus Kunststoff als auch aus Metall bekannt. Üblicherweise werden diese als Stanzteile gefertigt.
Bei den im Stand der Technik bekannten Lösungen ist es nachteilig, dass sich, bedingt durch die Herstellung, an den Stanzteilen ein Grat bilden kann. Dieser Grat kann sowohl beim Einführen der Kabel als auch beim späteren Straffen der Kabel Schaden an diesen verursachen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Kabelhaltebügel der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem einerseits eine Beschädigung der Kabel vermieden wird und der andererseits kostengünstig und einfach zu fertigen ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass der Kabelhaltebügel als Drahtbiegeteil ausgebildet ist.
Die Bildung eines Kabelhaltebügels durch ein Drahtbiegeteil stellt somit eine einfach zu fertigende und kostengünstige Lösung bei gleichzeitiger Vermeidung der Beschädigung der Kabel dar.
Dabei ist bevorzugt vorgesehen, dass der Kabelhaltebügel aus Federstahldraht, insbesondere nicht rostendem Federstahldraht, besteht.
Durch die Herstellung des Kabelhaltebügels aus einem nicht rostenden Federstahldraht wird zum einen ein Schutz vor Korrosion geboten und zum anderen die Federkraft des Kabelhaltebügels erhöht.
Weiter ist bevorzugt vorgesehen, dass jeder Bügelschenkel durch eine Drahtschlaufe gebildet ist.
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Auch ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass die Drahtschlaufe etwa trapezförmig ausgebildet ist.
Die etwa trapezförmige Ausbildung der Drahtschlaufe ermöglicht die Halterung einer großen Anzahl parallel verlaufender Kabel.
Zudem ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass die dem Aufnahmebereich benachbarten Enden der Drahtschlaufe quer zur Längserstreckung der Drahtschlaufe gerichtet sind.
Darüber hinaus kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass mindestens ein quer zur Längserstreckung der Drahtschlaufe gerichtetes Ende die Torsionsachse für den durch die Drahtschlaufe gebildeten Bügelschenkel bildet.
Hierdurch wird bewirkt, dass der Kabelhaltebügel nicht nur in seinen BügeIschenkeln federt, sondern auch gegen die in der Torsionsachse gebildete Torsionskraft federnd gehaltert ist.
Weiter kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass das Ende der Drahtschlaufe einstückig in den nach Art einer Ringöse geformten Aufnahmebereich übergeht.
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Außerdem kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass zwischen dem Ende der Drahtschlaufe und dem nach Art einer Ringöse geformten Aufnahmebereich ein Steg angeordnet ist.
Durch die Anordnung eines derartigen Steges wird auch ein Befestigen von Kabeln größeren Durchmessers ermöglicht, ohne dabei die im Wesentlichen konvexe Form des Kabelhaltebügels zu verändern. Die Länge des Steges kann variieren, um somit die Halterung auch von besonders dicken oder besonders dünnen Kabeln zu ermöglichen.
Zur Halterung von Kabeln besonders großen Durchmessers kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass der Steg etwa parallel zur Mittelachse der Ringöse verläuft.
Zur Halterung von Kabeln kleineren oder mittleren Durchmessers kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass der Steg etwa spitzwinklig zum Untergrund verläuft.
Um mit einfachen Mitteln einen sicheren Halt der Kabel zu ermöglichen, kann vorgesehen sein, dass die Längsstege der Drahtschlaufe unterseitig Rippen oder dergleichen Aufrauungen aufweisen.
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Zur einfachen und schnellen Montage des Kabelhaltebügels kann besonders vorgesehen sein, dass der Kabelhaltebügel mittels eines Dübels und einer Schraube, welche durch den Aufnahmebereich des Drahtbiegeteils hindurchragt, am Untergrund befestigbar ist.
Als weitere und schnelle Befestigungsmöglichkeit des Kabelhaltebügels kann auch vorgesehen sein, dass der Kabelhaltebügel mittels einer Schlagschraube am Untergrund befestigbar ist.
Auch kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass der Kabelhaltebügel als Aufnahmebereich für Befestigungsmittel in Richtung des Untergrundes abragende Enden aufweist, die in die Bohrung oder den Dübel zur Aufnahme des Befestigungsmittels hineinragen, und mittels des Befestigungsmittels verspreizbar sind.
Zudem kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass am Aufnahmebereich ein Sockelteil angeordnet ist, an dem ein oder mehrere Kabelhaltebügel mit ihrem Aufnahmebereich verrastbar sind oder in das Sockelteil einschiebbar oder steckbar sind.
Hierbei ist es möglich, eine erste Schicht Kabel zwischen dem ersten Bügel und dem Untergrund zu haltern, und eine weitere Schicht zwischen dem zweiten Bügel und dem ersten Bügel zu haltern. Somit ist es ermöglicht, auf geringem Raum eine große Anzahl Kabel zu befestigen.
Zum einfachen Einführen der Kabel unter den Kabelhaltebügel kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass an den äußeren Enden der diametral entgegen gerichteten Bügelschenkel vom Untergrund spitzwinklig abragende Einfuhrschrägen ausgebildet sind.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Figur 1 ein Ausführungsbeispiel in Seitenansicht mit einem Untergrund verschraubt;
Figur 2 ein Ausführungsbeispiel in Draufsicht;
Figur 3 den Aufnahmebereich eines
Ausführungsbeispiels in Seitenansicht.
In den Figuren ist ein Kabelhaltebügel 1 zur Halterung eines oder mehrerer Kabel an einem Untergrund 2 gezeigt. Der Kabelhaltebügel 1 besteht aus einem Aufnahmebereich 3, an den diametral entgegen gerichtete Bügelschenkel 5 anschließen. Die Bügelschenkel 5 sind in der Montagesolllage, wie aus Figur 1 ersichtlich gegen den Untergrund 2 vorgespannt. Dabei ist der Kabelhaltebügel 1 als ein Drahtbiegeteil 9 ausgebildet. In den Figuren 1 und 2 ist jeder Bügelschenkel 5 durch eine Drahtschlaufe gebildet, wobei die dem Aufnahmebereich 3 benachbarten Enden der Drahtschlaufe quer zur Längserstreckung der Drahtschlaufe gerichtet sind. Diese quer zur Längserstreckung der Drahtschlaufe gerichteten Enden bilden für jeden Bügelschenkel 5 eine Torsionsachse. In den Figuren ist der Aufnahmebereich 3 nach Art einer Ringöse 8 geformt und zwischen dem Ende der Drahtschlaufe und der Ringöse 8 ein Steg 11 angeordnet. Dabei geht das Ende der Drahtschlaufe einstückig in den nach Art einer Ringöse 8 geformten Aufnahmebereich 3 des Kabelhaltebügels 1 über. In dem Ausführungsbeispiel verläuft der Steg 11, wie insbesondere aus Figur 3 ersichtlich spitzwinklig zum Untergrund 2. In Figur 1 ist der Kabelhaltebügel 1 mittels eines Dübels und einer Schraube 4, welche durch den Aufnahmebereich 3 des
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Drahtbiegeteils 9 hindurchragt, am Untergrund 2 befestigt.
Die äußeren Enden der diametral entgegen gerichteten Bügelschenkel 5 weisen in der Montagesolllage (bei 6) spitzwinklig vom Untergrund 2 abragende Einfuhrschrägen auf.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (16)
1. Kabelhaltebügel (1) zur Halterung eines oder mehrerer, parallel zueinander an einem Untergrund (2) wie Wänden, Decken, Böden oder dergleichen Widerlager verlaufender Kabel, mit einem zentral angeordnetem Aufnahmebereich (3) für Befestigungsmittel, wobei an dem Aufnahmebereich (3) diametral entgegengerichtete Bügelschenkel (5) anschließen, die in der Montagesolllage gegen den Untergrund (2) vorgespannt sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelhaltebügel (1) als Drahtbiegeteil (9) ausgebildet ist.
2. Kabelhaltebügel (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelhaltebügel (1) aus Federstahldraht, insbesondere nicht rostendem Federstahldraht, besteht.
3. Kabelhaltebügel (1) nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Bügelschenkel (5) durch eine Drahtschlaufe gebildet ist.
4. Kabelhaltebügel (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Drahtschlaufe etwa trapezförmig ausgebildet ist.
5. Kabelhaltebügel (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Aufnahmebereich (3) benachbarten Enden der Drahtschlaufe quer zur Längserstreckung der Drahtschlaufe gerichtet sind.
6. Kabelhaltebügel (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein quer zur Längserstreckung der Drahtschlaufe gerichtetes Ende die Torsionsachse für den durch die Drahtschlaufe gebildeten Bügelschenkel (5) bildet.
7. Kabelhaltebügel (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende der Drahtschlaufe einstückig in den nach Art einer Ringöse (8) geformten Aufnahmebereich (3) übergeht.
8. Kabelhaltebügel (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Ende der Drahtschlaufe und dem nach Art einer Ringöse (8) geformten Aufnahmebereich (3) ein Steg (11) angeordnet ist.
9. Kabelhaltebügel (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (11) etwa parallel zur Mittelachse der Ringöse (8) verläuft.
10. Kabelhaltebügel (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (11) etwa spitzwinklig zum Untergrund (2) verläuft.
11. Kabelhaltebügel (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsstege der Drahtschlaufe unterseitig Rippen oder dergleichen Aufrauungen aufweisen.
12. Kabelhaltebügel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelhaltebügel (1) mittels eines Dübels und einer Schraube (4), welche durch den Aufnahmebereich (3) des Drahtbiegeteils (9) hindurchragt, am Untergrund (2) befestigbar ist.
13. Kabelhaltebügel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelhaltebügel (1) mittels einer Schlagschraube am Untergrund (2) befestigbar ist.
14. Kabelhaltebügel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelhaltebügel (1) als Aufnahmebereich (3) für Befestigungsmittel in Richtung des Untergrundes (2) abragende Enden aufweist, die in die Bohrung oder den Dübel zur Aufnahme des Befestigungsmittels hineinragen, und mittels des Befestigungsmittels verspreizbar sind.
15. Kabelhaltebügel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass am Aufnahmebereich (3) ein Sockelteil angeordnet ist, an dem ein oder mehrere Kabelhaltebügel (1) mit ihrem Aufnahmebereich (3) verrastbar sind oder in das Sockelteil einschiebbar oder steckbar sind.
16. Kabelhaltebügel (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass an den äußeren Enden der diametral entgegen gerichteten Bügelschenkel (5) vom Untergrund (2) spitzwinklig abragende Einfuhrschrägen (7) ausgebildet sind.
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