DE20304647U1 - Gleitschutzvorrichtung zum Aufziehen auf einen Schuh - Google Patents
Gleitschutzvorrichtung zum Aufziehen auf einen SchuhInfo
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Description
Regina Ottinger
Güterstr. 25
DE-78224 Singen
DE-78224 Singen
Gleitschutzvorrichtung zum Aulziehen auf einen Schuh
Die Erfindung betrifft eine Gleitschutzvorrichtung zum Aufziehen auf einen Schuh, wobei über eine Ferse und eine Schuhspitze bzw. Sohle Bänder od. dgl. gelegt und Spikes vorgesehen sind.
Gleitschutzvorrichtungen gibt es in vielfältiger Form und Ausführung. In der GM 77 01 446 wird eine Gleitschutzkette für Fussgänger beschrieben, bei der an einem aus elastischem Material bestehenden Spannring mit Hilfe von Laschen Kettenstränge befestigt sind, wobei von den Kettensträngen im Sohlenbereich ein Spurkreuz gebildet wird. Diese Kettenstränge haben den Nachteil, dass sie beim Laufen vor allem im Fersenbereich als unangenehm empfunden werden.
Während der Bereich der Schuhspitze beim Abrollen nachgiebiger ausgestaltet ist, wird beim Gehen der Fersenbereich hart auf den Boden aufgesetzt, so dass dort der Fussgänger auch die Kette durch die Sohle hindurch spürt.
Aus der DE 83 22 966.3 IM ist wiederum eine Gleitschutzvorrichtung für Schuhe bekannt, bei der sich nur im vorderen Bereich Kettenstränge befinden. Dadurch besteht aber beim Aufsetzen der Ferse die Gefahr, dass der Fussgänger ausgleitet, bevor er einen Druck im vorderen Bereich des Fusses auf die Kette aufbringen kann.
Aus der US 2,441,998 ist eine Gleitschutzvorrichtung bekannt, bei der ein Schuh in einem starren Metallrahmen sitzt. Vom Metallrahmen ragen nach unten Spitzen ab, welche sich im verfestigten Schnee eingraben können. Derartige starre Gestelle haben nur einen geringen Tragekomfort, ferner eignen sich die Spitzen nicht sehr gut zum Laufen auf Eis.
Auch aus der US 2,511,191 ist eine Gleitschutzvorrichtung mit einem starren metallischen Rahmen bekannt, bei der der Rahmen von Ketten unterlegt ist und an der Fussspitze ein konisches Element aufweist. Derartige Gleitschutzvorrichtungen sind für das Gehen auf Eis ausserordentlich gefährlich, da die metallischen Ketten und Rahmenteile sehr leicht abrutschen.
Nach der US 1,182,787 ist ein metallischer Rahmen nur mit Spikes belegt, so dass auch hier der Tragekomfort wesentlich eingeschränkt ist.
Eine Gleitschutzvorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der EP-A 0 437 899 bekannt, wobei in einem aus einem elastisch verformbaren Material bestehenden flachen Bauteil Spikes angeordnet sind, die Gleitschutz- und Halteelemente für das Bauteil bilden. Zur Halterung des Bauteiles im Bereich der Sohle eines Schuhes dient ein elastisches Halteband, das zwei über die Kappen des Schuhes streifbare Schlaufen bildet, deren Weite mittels einer
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Schnalle einstellbar ist. Auch hier sind die Spikes nur im vorderen Bereich des Schuhes angeordnet, so dass ein Ausgleiten im Fersenbereich möglich ist.
Aufgabe
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gleitschutzvorrichtung der o.g. Art wesentlich zu verbessern, ein Ausgleiten des Fussgängers sowohl im Sohlen- als auch im Spitzenbereich des Schuhes sowohl bei Eis als auch bei Schnee oder Schneematsch zu verhindern und den Tragekomfort für den Benutzer zu erleichtern.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass den Bändern zumindest ein schneegriffiges Element zugeordnet ist.
Das bedeutet, dass die Gleitschutzvorrichtung eine Kombination aus schneegriffigem Element und Spikes beinhaltet. Die Spikes sind unter anderem in dem Fersenbereich angeordnet, in dem sie sich für den Benutzer wenig störend auswirken. Die schneegriffigen Elemente befinden sich dagegen bevorzugt im vorderen Bereich des Schuhs und zeigen Wirkung beim Abrollen der Sohle. Bevorzugt sollen jedoch auch dazwischen und auch im vorderen Bereich der Sohle Spikes angeordnet sein.
Die Spikes haben den Vorteil, dass sie sich in eine Eisfläche einbohren und somit ein Ausgleiten wirkungsvoller verhindern als die schneegriffigen Elemente, die leicht auf der Eisoberfläche abgleiten können. Die schneegriffigen Elemente wiederum haben den Vorteil, dass sie einen besseren Halt bei Schnee und Schneematsch bieten.
Bevorzugt bestehen die um den Schuh zu legenden Vorrichtungsteile aus einzelnen Bändern, da hierdurch Material und damit auch Gewicht eingespart
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werden kann. Zudem können diese Bänder aus einem elastischen Werkstoff bestehen, so dass zusätzliche Schnallen od. dgl. nicht notwendig sind. Selbstverständlich liegt aber auch im Rahmen der Erfindung, dass die Vorrichtungsteile anders ausgestaltet sind, bspw. Hauben, Kappen oder beliebig geformte Werkstoffstreifen bzw. -stücke.
Für die Ausgestaltung des schneegriffigen Elementes gibt es viele Möglichkeiten. Beispielswiese besteht es gemäss der DE 198 41 701 C2, auf die hier besonders Bezug genommen wird und deren Ausführungsformen auch zum Inhalt der vorliegenden Schrift gemacht werden sollen, aus einzelnen Kettengliedern. Gemäss der vorliegenden Erfindung wird bevorzugt, dass das schneegriffige Element zumindest einen Vorsprung aufweist. Dieser Vorsprung muss dazu geeignet sein, in Schnee oder Schneematsch eintauchen zu können.
Das schneegriffige Element kann aus Kunststoff, Blech bzw. Stahl oder einem anderen Werkstoff bestehen. Es kann auch scheiben- oder plattenförmig ausgestaltet sein.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel soll das schneegriffige Element mit einem Kunststoff, insbesondere mit Gummi umgeben sein. Hierbei kann das schneegriffige Element in den Kunststoff eingetaucht oder mit dem Kunststoff umspritzt werden.
In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel soll das Element elastisch, insbesondere dehnbar sein. Dies hat den Vorteil, dass die Gleitschutzvorrichtung flexibler ist und sich besser dem Schuh und seiner Grosse anpassen kann. Ferner besteht hier sogar die Möglichkeit, die Bänder nicht elastisch auszubilden, sondern nur das zumindest eine schneegriffige Element.
IS- Vii.-M.Ptb-i·
In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist daran gedacht, dass das Element aus einer Federwendel besteht. Diese Federwendel kann sich, je nach Wunsch, auseinanderziehen, sie kann sich aber auch mit ihren einzelnen Wendeln sehr gut in Schnee oder Matsch eingraben und bietet deshalb einen guten Halt beim Gehen.
Zusätzlich ist daran gedacht, in der Federwendel einen Gummizug od. dgl. elastischen Strang vorzusehen, welcher der Federwendel einen gewissen Halt oder Führung bietet, so dass sich die einzelnen Wendel beim Auftreten nicht umbiegen und verformen.
Das Strangelement muss an den Bändern festgelegt werden. Dies geschieht bevorzugt über Elemente, welche gleichzeitig als Spikes wirken können. Ein derartiges Element kann eine Schraube sein, wobei dann ein Schraubenkopf diesen Spike ausbildet.
In einem besonderen Ausführungsbeispiel der Erfindung sollen die Bänder zumindest teilweise mit einer reflektierenden Beschichtung belegt sein, so dass ein Träger der Gleitschutzvorrichtung auch bei Dämmerung oder Dunkelheit von anstrahlenden Fahrzeugen leicht erkannt wird.
Das über die Ferse bzw. einem hinteren Schuhrand gelegte Fersenband führt zur Sohle, wobei dort die beiden Enden des Fersenbandes durch das Querband miteinander verbunden sind. Auf diesem Querband sitzen zwei Spikes auf. Das Fersenband dient vor allem einem Anpassen der Vorrichtung an unterschiedliche Schuhgrössen. Je nach dem, wie hoch es bei der Ferse gezogen wird, kann es für einen weiteren Bereich von Schuhgrössen Anwendung finden. Ähnliches gilt auch für die Elastizität des Fersenbandes.
Auf diese Weise wird eine Gleitschutzvorrichtung geschaffen, die vom Tragekomfort her sehr ausgewogen ist und die in jeder Aufsetzposition des Fusses auf dem Boden einen guten Halt auch auf Eisflächen bietet.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines Schuhs mit einer
erfindungsgemässen Gleitschutzvorrichtung;
Figur 2 eine Draufsicht auf die Sohle eines Schuhs und die dort angeordneten Teile einer Gleitschutzvorrichtung.
Ein Schuh 1 weist gemäss Fig. 1 ein Oberleder 2 und eine Sohle 3 auf. Im hinteren Bereich des Schuhes 1 ist ein Ferse 4, im vorderen Bereich eine Schuhspitze 5 erkennbar. Über einen hinteren Schuhrand ist ein Fersenband 6 und über die Schuhspitze 5 zwei sich X-förmig kreuzende Bänder 7.1 und 7.2 gelegt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Bänder 7.1 und 7.2 nicht deutlich voneinander abgegrenzt, sondern aus einem Werkstückstreifen bspw. durch Stanzen hergestellt, was aber für die vorliegende Erfindung ohne Bedeutung ist.
An dem Fersenband 6 ist ein Zuglappen 20 vorgesehen, mit dem das Fersenband über den hinteren Rand des Schuhs hochgezogen werden kann.
Das Fersenband 6 geht im Bereich der Sohle 3 in ein Querband 8 über, in oder auf dem zwei Spikes 9.1 und 9.2 vorgesehen sind. Zwei Enden 10.1 und 10.2 der sich X-förmig kreuzende Bänder 7.1 und 7.2 liegen einer Sohlenspitze 11 auf und sind dort über ein Bandstück 12 miteinander verbunden. Beide Enden 10.1 und 10.2 sind ebenfalls mit Spikes 9.3 und 9.4 besetzt.
Die beiden anderen Enden 13.1 und 13.2 der sich X-förmig kreuzenden Bänder 7.1 und 7.2 führen ebenfalls zur Sohlen und zwar in etwa in der Schuhmitte. Auch dort sind wiederum zwei Spikes 9.5 und 9.6 vorgesehen.
Die Enden 13.1 und 13.2 sind mit dem Querband 8 über H-förmig angeordnete Bänder 14 miteinander verbunden.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Spikes 9.3 und 9.5 bzw. 9.4 und 9.6 jeweils über einen Federstrang 19.1 und 19.2 miteinander verbunden.
Ferner ist vorgesehen, die Federstränge 19.1, 19.2 nicht mit dem dornähnlichen Spike 9.3 bis 9.6 zu verbinden, sondern Schrauben oder dgl. vorzusehen, an denen die Federstränge 19.1, 19.2 mit den entsprechenden Bandteilen der Gleitschutzvorrichtung gekoppelt sind. Die Sch rauben köpfe bilden dann die Spikes.
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Patentanwälte
European Patent Attorney
European Patent Attorney
Aktenzeichen: G 1198/DE
Datum: 27.02.2003 W/HU
| 1 | Schuh | 34 | 67 |
| 2 | Oberleder | 35 | 68 |
| 3 | Sohle | 36 | 69 |
| 4 | Ferse | 37 | 70 |
| 5 | Schuhspitze | 38 | 71 |
| 6 | Fersenband | 39 | 72 |
| 7 | Bänder | 40 | 73 |
| 8 | Querband | 41 | 74 |
| 9 | Spike | 42 | 75 |
| 10 | Enden | 43 | 76 |
| 11 | Sohlenspitze | 44 | 77 |
| 12 | Bandstück | 45 | 78 |
| 13 | Enden | 46 | 79 |
| 14 | H-Bänder | 47 | |
| 15 | 48 | ||
| 16 | 49 | ||
| 17 | 50 | ||
| 18 | 51 | ||
| 19 | schneegriffige Elemente | 52 | |
| 20 | Zuglappen | 53 | |
| 21 | 54 | ||
| 22 | 55 | ||
| 23 | 56 | ||
| 24 | 57 | ||
| 25 | 58 | ||
| 26 | 59 | ||
| 27 | 60 | ||
| 28 | 61 | ||
| 29 | 62 | ||
| 30 | 63 | ||
| 31 | 64 | ||
| 32 | 65 | ||
| 33 | 66 | ||
Claims (10)
1. Gleitschutzvorrichtung zum Aufziehen auf einen Schuh (1), wobei über eine Ferse (4) und eine Schuhspitze (5) bzw. Sohle (3) Bänder (6, 7.1, 7.2, 8, 14) od. dgl. gelegt und Spikes (9.1 bis 9.6) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass den Bändern (7.1, 7.2) zumindest ein schneegriffiges Element (19.1, 19.2) zugeordnet ist.
2. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass das schneegriffige Element (19.1, 19.2) zumindest einen Vorsprung aufweist.
3. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das schneegriffige Element (19.1. 19.2) aus Kunststoff, Blech bzw. Stahl hergestellt ist.
4. Gleitschutzvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass das schneegriffige Element (19.1, 19.2) mit einem Kunststoff/Gummi umgeben ist.
5. Gleitschutzvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (19.1, 19.2) elastisch, insbesondere dehnbar ist.
6. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (19.1, 19.2) aus einer Federwendel besteht.
7. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Federwendel einen Gummizug od. dgl. elastischen Strang umfängt.
8. Gleitschutzvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (19.1, 19.2) über eine Schraube oder dgl. mit dem Band (7.1, 7.2) verbunden ist, wobei ein Schraubenkopf einen Spike (9.3-9.6) ausbildet.
9. Gleitschutzvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bänder zumindest teilweise mit einer reflektierenden Beschichtung belegt sind.
10. Gleitschutzvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Fersenband ein Zuglappen (20) vorgesehen ist.
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