DE20304549U1 - Umwandelbares Sitzmöbel - Google Patents
Umwandelbares SitzmöbelInfo
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Description
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Diplom-Physiker
Reinfried Frhr. &ngr;. Schorlemer
Karthäuserstr. 5A 34117 Kassel Allemagne
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Holger Reinbold, 34212 Melsungen
Umwandelbares Sitzmöbel
Umwandelbares Sitzmöbel
Die Erfindung betrifft ein verstellbares Sitzmöbel der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung, das sich durch einfaches Verschwenken des Trag- und/oder Sitzgestells von einem Stuhl in einen Sessel bzw. umgekehrt umwandeln läßt.
Die meisten herkömmlichen Sitzgelegenheiten sind, bedingt durch die jeweils erforderliche Sitzhöhe, nur als Stuhl oder nur als Sessel verwendbar. Demgegenüber sind häufig unterschiedlich nutzbare Sitzmöbel erwünscht. Dabei sollte ein Stuhl über eine gerade, relativ kurze Sitzfläche und eine nur gering geneigte Rückenlehne verfügen. Die optimale Sitzposition wird durch eine Abwinklung der Kniee von ca. 90° erreicht, was eine erhöhte Sitzfläche erforderlich macht. Ein Sessel hingegen muß andere Eigenschaften aufweisen, die sich auf den ersten Blick nicht mit denen eines Stuhls vereinbaren lassen. Die Sitzfläche sollte deutlich länger und nach hinten geneigt sein. Die Sitzposition muß niedriger als die eines Stuhls liegen, und die Rückenlehne sollte weniger steil stehen. Der Benutzer sollte in der Lage sein, die Beine über einen Winkel von 90° hinaus auszustrecken.
Es sind daher bereits Sitzmöbel der eingangs bezeichneten Gattung bekannt, die sich von einem Stuhl in einen Sessel und umgekehrt umwandeln lassen. Ein sehr einfach gestaltetes Sitzmöbel dieser Art (DE 34 22 038 Al) besteht im wesentlichen aus einem
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einstückigen Schaumstoffkörper, dessen äußeren Kontur so gestaltet ist, daß er in verschiedenen Positionen auf dem Boden abgestellt werden kann und in jeder dieser Gebrauchslagen unterschiedliche Sitzflächen und Rückenlehnen verfügbar sind. Ein Problem hierbei ist allerdings, daß die Möglichkeiten zur Gestaltung der Sitzflächen und Rückenlehnen beschränkt sind und nur unter Berücksichtigung der auch benötigten Stellflächen frei gewählt werden können. Ein anderes bekanntes Sitzmöbel der eingangs bezeichneten Gattung zeichnet sich dadurch aus, daß ein mit einer Sitzflächen und einer Rückenlehne versehenes Sitzgestell in einem Traggestell verschiebbar gelagert ist (DE 42 354 88 Al), wobei das Traggestell zwei Seitenteile mit darin ausgebildeten Führungsnuten aufweist, in denen Führungsansätze des Sitzgestells mit Gleitsitz gelagert sind. Ein Nachteil dieser Konstruktion besteht darin, daß sich durch Verschwenkung des Sitzgestells zwar die Sitzhöhe ändern läßt, die Sitzfläche und die Rückenlehne aber stets dieselben bleiben.
Schließlich ist ein Sitzmöbel der eingangs bezeichneten Gattung bekannt (EP 0 220 739 A2), das ein Traggestell aufweist, an dem zwei Seitenteile befestigt sind, die um zwei schräg zur horizontalen angeordnete Schwenkachsen verschwenkt werden können. Dabei ist die Anordnung außerdem so getroffen, daß die Sitzfläche bei der Anwendung des Sitzmöbels als Stuhl durch die Seitenteile und bei Anwendung des Sitzmöbels als Sessel durch das Traggestell gebildet wird. Neben dem komplizierten Aufbau dieses Sitzmöbels stört hier auch, daß seine Handhabung wenig bedienungsfreundlich ist.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das Sitzmöbel der eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß es einen einfachen Aufbau hat, mit wenigen Handgriffen von einem Stuhl in einen Sessel bzw. umgekehrt umgewandelt werden kann und dennoch in beiden Anwendungsfällen den üblichen Sitzgewohnheiten Rechnung trägt.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den heiligenden Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
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Fig. 1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeipiels eines erfindungsgemäßen Sitzmöbels bei seiner Anwendung als Stuhl;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Sitzmöbels nach Fig. 1; 10
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht des Sitzmöbels nach Fig. 1 bei der Umwandlung von einen Stuhl in einen Sessel;
Fig. 4 eine Seitenansicht des Sitzmöbels nach Fig. 1 bis 3 bei seiner Anwendung als Sessel;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des Sitzmöbels nach Fig. 4;
Fig. 6 eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsbemäßen Sitzmöbels bei seiner Anwendung als Stuhl;
Fig. 7 eine Seitenansicht des Sitzmöbels nach Fig. 6 bei seiner Anwendung als Sessel;
Fig. 8 eine Draufsicht auf das Sitzmöbel nach Fig. 7; 25
Fig. 9 bis 11 und 12 bis 14 je ein drittes und viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sitzmöbels in den Fig. 6 bis 8 entsprechenden Darstellungen;
Fig. 15 bis 18 ein fünftes Ausfuhrungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sitzmöbels in den Fig. 1 bis 4 entsprechenden Darstellungen; und
Fig. 19 schematisch das Sitzmöbel nach Fig. 15 bis 18 in einem zusammengeklappten Zustand.
Nach Fig. 1 bis 5 enthält ein erfindungsgemäßes Sitzmöbel, das insbesondere für kleine Wohnungen und die daraus resultierenden Bedürfnisse konzipiert ist, ein Traggestell 1, das z.B. aus vier Beinen und diese an den oberen und unteren Enden verbindenden Längsstreben 3, 4 und Querstreben 5 zusammengesetzt ist. An den Hinterenden von zwei oberen, seitlich angebrachten Längsstreben 4 ist ein Sitzgestell 6 schwenkbar gelagert, wobei eine durch Schwenkzapfen od. dgl. definierte Achse 7 als Schwenkachse wirkt. Das Sitzgestell 6 weist einen ersten Abschnitt 8 und einen zweiten Abschnitt 9 auf, die beide an ihren hinteren bzw. unteren Enden und längs einer Linie, die in der Nähe der Achse 7 und parallel zu dieser angeordnet ist, unter einem vorgewählten Winkel starr miteinander verbunden sind.
In den Fig. 1 und 2 befindet sich das Sitzmöbel in einer ersten Gebrauchslage, in der es als üblicher Stuhl verwendet werden kann. Der Abschnitt 8 dient hier als Sitzfläche und ist dazu mit seiner Unterseite auf dem Traggestell 1 abgestützt, während der Abschnitt 9 eine Rückenlehne darstellt. Das Traggestell 1 ist so angeordnet, daß seine Längs- und Querstreben 3 bis 5 im wesentlichen parallel zu einem schematisch bei 10 angedeuteten Fußboden und die Beine 2 im wesentlichen senkrecht dazu angeordnet sind. Dabei hat das Traggestell 1 z.B. einen im wesentlichen rechteckförmigen Querschnitt, so daß die Beine 2 die Höhe der Sitzfläche 8 über dem Fußboden 10 festlegen. Außerdem ist die Achse 7 im wesentlichen horizontal angeordnet, wobei natürlich auf diejenigen üblichen Gebrauchslagen Bezug genommen wird, die aus Fig. 1 bis 5 ersichtlich sind. Dementsprechend ist die Achse 7 im Ausführungsbeispiel senkrecht zu den Mittelebenen von Seitenteilen angeordnet, die an den beiden Seiten des Sitzmöbels durch je zwei Beine 2 und zugehörige Längsstreben 3 und 4 gebildet sind.
Aus der Stellung nach Fig. 1 und 2 kann das Sitzmöbel in eine zweite Gebrauchslage nach Fig. 4 und 5 gebracht und dann als Sessel verwendet werden. Zu diesem Zweck
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wird einerseits das Sitzgestell 6 in Richtung eines Pfeils &ngr; (Fig. 3) und andererseits das Traggestell 1 in entgegengesetzter Richtung, d.h. in Richtung eines Pfeils w verschwenkt, bis seine Beine parallel und die Längsstreben 3,4 senkrecht zum Fußboden 10 angeordnet sind. Die Verschwenkung erfolgt bei der gewählten Konstruktion um ca. 180 ° bezüglich des Sitzgestells 6 und um ca. 90 ° bezüglich des Traggestells 1.
In der zweiten Gebrauchslage nach Fig. 4 und 5 dient anders als in Fig. 1 und 2 der Abschnitt 9 als Sitzfläche und der Abschnitt 8 als Rückenlehne. Da es bei der Anwendung als Stuhl (Fig. 1, 2) vorgezogen wird, den Abschnitt 9 länger als den Abschnitt 8 auszubilden, hätte dies im Fall des Sessels (Fig. 4,5) eine vergleichsweise kurze Rückenlehne (Abschnitt 8) zur Folge. Erfindungsgemäß wird dies dadurch vermieden, daß der Abschnitt 8 mit einem ausziehbaren, z.B. mit Nut/Feder-Verbindungen gehaltenen Mittelteil 11 versehen ist, das in Fig. 1 und 2 im eingeschobenen Zustand und in Fig. 4 und 5 im ausgezogenen Zustand dargestellt ist.
Im übrigen kann das Sitzmöbel mit nicht näher dargestellten Mitteln zur Arretierung des Sitzgestell 6 am Traggestell 1 in der einen oder anderen Lage versehen sein. Diese Arretierungsmittel enthalten z.B. einen an der Rückseite des Mittelteils 11 angebrachten Haken 12 (Fig. 3 und 4), der beim Einschieben des Mittelteils 11 in die Gebrauchslage nach Fig. 1 und 2 hinter ein entsprechendes, an einer vorderen Querstrebe 5 od. dgl. angebrachtes Teil greifen kann und dann ein ungewolltes Verkippen des Sitzgestells 6 im Sinne der Fig. 3 verhindert.
Außerdem kann die Anordnung so getroffen sein, daß das Sitzgestell 6 in der für den Sessel bestimmten Gebrauchslage so angeordnet ist, daß die Abschnitte 8 und 9 die insbesondere aus Fig. 4 ersichtliche, leichte Schräglage einnehmen. Schließlich ist dadurch, daß den Längsstreben 3 und 4 eine kleinere Länge als den Beinen 2 gegeben wird, auf einfache Weise sichergestellt, daß der Abschnitt 8 in Fig. 1 und 2 zu einer größeren Sitzhöhe führt, als dies in Fig. 4 und 5 für den Abschnitt 9 zutrifft.
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Während in Fig. 1 bis 5 angenommen ist, daß das Traggestell 1 in an sich beliebiger Weise und auch kastenförmig gestaltet sein könnte, enthält das Ausfuhrungsbeispiel nach Fig. 6 bis 8 ein Traggestell 21 mit zwei nach Art von Drahtrohrrahmen ausgebildeten, parallel angeordneten Seitenteilen 22, die durch schematisch als Punkte 23 bis 25 angedeutete Stangen, Rohre od. dgl. miteinander verbunden sind. Analog zu Fig. 1 bis 5 (dort Achse 7) dient dabei die Stange 25 zur schwenkbaren Lagerung eines zwei Abschnitte 26, 27 aufweisenden Sitzgestells 28. Das Sitzgestell 28 ist in seiner Breitenerstreckung nach Fig. 8 so ausgebildetet, daß der Abschnitt 26 in der Stuhlversion (Fig. 6) auf den Oberseiten der Seitenteile 22 abgestützt ist, während der Abschnitt 27 schmaler gehalten ist und daher in der zweiten Gebrauchslage zwischen den beiden Seitenteilen 22 angeordnet werden kann, bis er auf der in einer mittleren Höhe befindlichen Querstange 24 aufliegt (Fig. 7). Auch hier kann das Sitzgestell 28 um ca. 180° relativ zum Traggestell 21 und letzteres um ca. 90° relativ zum Fußboden verschwenkt werden, um aus einen Stuhl nach Fig. 6 einen Sessel nach Fig. 7 und 8 zu machen.
Im übrigen ist das Sitzmöbel analog zu Fig. 1 bis 5 ausgebildet und z.B. mit einem ausziehbaren Mittelteil 29 im Abschnitt 26 versehen.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 bis 11 entspricht dem nach Fig. 6 bis 8 bis auf den Unterschied, daß ein Traggestell 31 aus zwei parallel und mit Abstand voneinander angeordneten Seitenteilen 32 zusammengesetzt ist, die aus Holzlatten zusammengesetzt sind oder aus ausgesparten Holzplatten bestehen, die durch Querstangen 33, 34 und 35 oder dgl. miteinander verbunden sind. Die Querstange 34 dient wie die Stange 25 nach Fig. 6 und 7 zur schwenkbaren Lagerung eines Sitzgestells 36, das zwei Abschnitte 37 und 38 enthält, die je nach der hergestellten Gebrauchslage als Sitzfläche oder Rückenlehne dienen. Anders als in Fig. 6 bis 8 ist das Sitzgestell 36 so schmal gehalten, daß es als Ganzes zwischen den beiden Seitenteilen 32 angeordnet werden kann. Daher liegt bei der Stuhlversion (Fig. 9) der als Sitzfläche dienende Abschnitt 37 auf der Querstange 35 auf, während bei der Sesselversion (Fig. 10 und 11) der als Sitzfläche dienende Abschnitt 38 von der Stange 33 gehalten ist. Ein
Mittelteil 39 des Abschnitts 37 ist wiederum herausziehbar gestaltet.
Bei den beiden Ausführungsbeispielen nach Fig. 6 bis 8 bzw. 9 bis 11 taucht zumindest in der Sesselversion (Fig. 7 und 10) der als Sitzfläche dienende Abschnitt 27 bzw. 38 in den Zwischenraum zwischen den beiden Seitenplatten 22 bzw. 32 derart ein, daß deren Oberteile gleichzeitig als Armlehnen dienen können.
Bei dem in Fig. 12 bis 14 dargestellten Ausfuhrungsbeispiel ist ein Taggestell 41 vorgesehen, das nach Art eines Freischwingers aus zwei U-förmig gebogenen, als Stahlrohrrahmen ausgebildeten Seitenteilen 42 zusammengesetzt ist. In einer ersten Gebrauchslage, die der Stuhlversion entspricht (Fig. 12) sind die U-förmigen Seitenteile mit je einem äußeren Schenkel 42a auf dem Fußboden abgestützt und daher nach rückwärts offen. Dagegen sind die Seitenteile 42 bei der Sesselversion nach Fig. 13 und 14 auf einem Mittelschenkel 42b abgestützt und daher nach oben geöffnet.
Die in Fig. 12 dargestellten Seitenteile 42 sind analog zu Fig. 6 bis 11 durch wenigstens eine nicht näher dargestellte Querstrebe od. dgl. miteinander verbunden, wobei eine Querstange 43 am hinteren, freien Ende der Schenkel 42c gleichzeitig eine Achse definiert, um die ein Sitzgestell 44 schwenkbar ist, das wie die Sitzgestelle 21 und 31 nach Fig. 6 bis 8 oder 9 bis 11 ausgebildet sein kann und wie diese mittels eines Schwenklagers 45 od. dgl. schwenkbar auf der Querstange 43 gelagert ist. Das Sitzgestell 44 weist einen Abschnitt 46 auf, der in einer ersten Gebrauchslage nach Fig. 12 auf den Schenkeln 42c der beiden Seitenteile 42 aufliegt und dabei als Sitzfläche dient, während ein um ca. 90° abgewinkelt angeordneter zweiter Abschnitt 47 eine Rückenlehne bildet (Stuhlversion). Wird analog zu Fig. 3 das Traggestell 41 um ca. 90° in Richtung eines Pfeils w und das Sitzgestell 44 um ca. 180° in Richtung eines Pfeils &ngr; geschwenkt, dann ergibt sich die in Fig. 13 und 14 gezeigte, zweite Gebrauchslage (Sesselversion). In dieser ist die in durch das Traggestell 41 vermittelte Sitzhöhe wie bei den übrigen Ausführungsbeispielen kleiner als in der ersten Gebrauchslage nach Fig. 12, da die Schenkel 42a, 42c deutlich kürzer als die Mittelschenkel 42b der Seitenteile 42 sind und der jetzt als Sitzfläche dienende Abschnitt
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auf den freien Enden der Schenkel 42a aufliegt. Damit sich wegen der Kürze dieses Schenkels 42a keine kritische Kippneigung bei der Gebrauchslage nach Fig. 12 ergibt, kann der Schenkel 42a zweckmäßig mit einem teleskopisch ausziehbaren Verlängerungsstück 48 versehen sein. Im übrigen ist die Anordnung analog zu Fig. 1 bis 11 einschließlich eines ausziebaren Mittelteils 49 des Abschnitts 46.
Fig. 15 bis 19 zeigen schließlich ein Ausführungsbeispiel, das sich von den bisher beschriebenen Ausflihrungsbeispielen im wesentlichen in zweifacher Hinsicht unterscheidet. Ein erster Unterschied besteht darin, daß ein Traggestell 51 keine starre oder geringfügig in sich federnde Konstruktion ist, sondern zwei parallel zueinander angeordnete Seitenteile 52 (Fig. 16) enthält, die je zwei nach Art eines Scherengelenks miteinander verbundene, z.B. gerade Stützen 52a, 52b aufweisen, die in einem mittleren Gelenkpunkt 53 gelenkig miteinander verbunden sind. In einem unteren Bereich können die Seitenteile 52 durch je eine vordere bzw. hintere Querstrebe 54 miteinander verbunden sein.
Das Traggestell 51 ist an den oberen, freien Enden der Stützen 52a mit einem Sitzgestell 55 gelenkig verbunden, wobei nicht näher dargestellte Schwenkzapfen od. dgl. eine Achse 56 definieren, um die das Sitzgestell 55 relativ zum Traggestell 51 verschwenkt werden kann. Das Sitzgestell 55 enthält analog zu den übrigen Ausfuhrungsbeispielen zwei Abschnitte 57 und 58, die in einer ersten Variante starr miteinander verbunden sind. Dabei ist der Abschnitt 58 am unteren Ende mit einer Abwinklung 58a versehen, die von der Achse 56 durchsetzt ist. Die Achse 56 liegt somit zwar nicht genau im Schnittpunkt zwischen den unteren bzw. rückwärtigen Verlängerungen der Abschnitte 57 und 58, aber doch wie bei den übrigen Ausführungsbeispielen in der Nähe davon.
Die Abschnitte 57, 58 sind an ihren Unter- bzw. Rückseiten sowie vorzugsweise in der Nähe ihrer von der Achse 56 entfernten freien Enden mit Anschlägen 59, 60 versehen, die in der aus Fig. 15 und 18 ersichtlichen Weise zum Anlegen von freien Enden der Stützen 52a und 52b dienen.
In einer ersten Gebrauchslage nach Fig. 15 und 16 (Stuhlversion) liegen die oberen freien Enden der Stützen 52b am Anschlag 59 an und halten dadurch diese Stützen 52b und mit ihnen den als Sitzfläche dienenden Abschnitt 57 in der aus Fig. 15 ersichtlichen, horizontalen Stellung. Soll das Sitzmöbel als Sessel verwendet werden, wird zunächst das Sitzgestell 55 z.B. um ca. 135° um die Achse 56 in Richtung des Pfeils &ngr; verschwenkt. Daran anschließend werden die Stützen 52b etwas in Richtung eines Pfeils &khgr; um den Gelenkpunkt 53 verschwenkt, bis sich die freien, in Fig. 17 unteren Enden der Stützen 52b an den Anschlag 60 des Abschnitts 58 des Sitzgestells 55 legen. Abschließend wird das Traggestell 51 und mit ihm das gesamte Sitzmöbel um ca. 90° in Richtung des Pfeils w geschwenkt, bis die zweite Gebrauchslage nach Fig. 18 (Sesselversion) erreicht ist. In dieser Gebrauchslage stützt das obere, freie Ende der Stützen 52b den jetzt als Sitzfläche dienenden Abschnitt 58 zusätzlich ab, während der Abschnitt 57 als Rückenlehne dient. Im übrigen ist die Anordnung analog zu den Ausführungsbeispielen nach Fig. 1 bis 14, so daß der Stuhl nach Fig. 15 durch einfache Schwenkvorgänge in den Sessel nach Fig. 18 bzw. umgekehrt umgewandelt werden kann. Außerdem kann der Abschnitt 57 wie bei den anderen Ausführungsbeispielen ein herausziebares Mittelteil 61 aufweisen (Fig. 16 und 18), das auch herausklappbar ausgebildet sein kann.
Ein zweiter Unterschied zu Fig. 1 bis 14 besteht darin, daß das Sitzgestell 55 mit zwei seitlichen Armlehnen 62 versehen ist, deren Enden mit mittleren Bereichen der Abschnitte 57, 58 fest verbunden sein können. Vorzugsweise bestehen die Armlehnen 62 jedoch aus je zwei Teilen 62a und 62b, die sowohl miteinander bei 63 als auch mit den Abschnitten 57, 58 bei 64, 65 jeweils gelenkig verbunden sind, während gleichzeit auch die Abschnitte 57, 58 schwenkbar statt starr miteinander verbunden sind. Die Schwenkachse für die Abschnitte 57, 58 kann dabei zweckmäßig mit der Achse 56 zusammenfallen. Daraus resultiert der weitere Vorteil, daß das Sitzmöbel als Ganzes zusammenklappbar ausgebildet ist, wie Fig. 19 zeigt. Der Klappvorgang kann dabei z.B. ausgehend von Fig. 18 dadurch erfolgen, daß erst der Abschnitt 57 auf den Abschnitt 58 geklappt, dann das Traggestell 51 um die Achse 56 um ca. 300° im Gegenuhrzeigersinn geschwenkt und gleichzeitig die aus den Stützen 52a, 52b
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gebildete Schere geschlossen wird.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die auf vielfache Weise abgewandelt werden können. Das gilt insbesondere für die verschiedenen Formen und Konturen der Trag- und Sitzgestelle, die je nach Bedarf abgewandelt und gegebenenfalls ergonomisch günstig gestaltet werden können. Auch die sich in den Stuhl- bzw. Sesselversionen ergebende Sitzhöhe kann den jeweiligen Bedürfnissen angepaßt werden. Weiter kann insbesondere das Ausführungsbeispiel nach Fig. 15 bis 19 mit zusätzlichen Arretiermitteln versehen sein, um z.B. die beiden Abschnitte 57, 58 des Sitzgestells 55 in einer vorgewählten relativen Winkelstellung festzulegen. Auch die Materialien und die Proportionen der verschiedenen Teile können weitgehend frei gewählt werden. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen angewendet werden können.
Claims (14)
1. Umwandelbares Sitzmöbel mit einem Traggestell (1, 21, 31, 41, 51) und einem Sitzgestell (6, 28, 36, 44, 55), das zwei unter einem Winkel zueinander angeordnete Abschnitte (8, 9; 26, 27; 37, 38; 46, 47; 57, 58) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzgestell (6, 28, 36, 44; 55) um eine horizontale Achse (7, 25, 34, 43, 56) derart relativ zum Traggestell (1, 21, 31, 41, 51) verschwenkbar ist, daß in einer ersten Gebrauchslage des Traggestells (1, 21, 31, 41, 51) der eine Abschnitt (8, 26, 37, 46, 57) als Sitzfläche und der andere Abschnitt (9, 27, 38, 47, 58) als Rücklehne und in einer zweiten Gebrauchslage des Traggestells (1, 21, 31, 41, 51) umgekehrt der eine Abschnitt (8, 26, 37, 46, 57) als Rückenlehne und der andere Abschnitt (9, 27, 38, 47, 58) als Sitzfläche verwendbar ist.
2. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggestell (1, 21, 31, 41, 51) in der zweiten Gebrauchslage eine im Vergleich zur ersten Gebrauchslage um ca. 90° geschwenkte Stellung einnimmt.
3. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Abschnitte (8, 26, 37, 46, 57 bzw. 9, 27, 38, 47, 58) starr miteinander verbunden sind.
4. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggestell (21, 31, 41) als Stahlrohr- oder Rahmengestell ausgebildet ist.
5. Sitzmöbel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggestell (21, 31) und das Sitzgestell (28, 36) so relativ zueinander angeordnet sind, daß die Sitzfläche in der ersten Gebrauchslage im wesentlichen außerhalb des Traggestells (21, 31) und in der zweiten Gebrauchslage derart teilweise innerhalb des Traggestells (21, 31) liegt, das Seitenteile (22, 32) des Traggestells (21, 31) als Armlehen dienen.
6. Sitzmöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, das Traggestell (51) zwei Seitenteile (52) enthält, die je zwei nach Art eines Scherengelenks miteinander verbundene Stützen (52a, 52b) aufweisen.
7. Sitzmöbel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Sitzgestell (51) mit zur Anlage der Stützen (52a, 52b) versehenen Anschlägen (59, 60) versehen ist.
8. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß es zusammenklappbar ausgebildet ist.
9. Sitzmöbel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Abschnitte schwenkbar miteinander verbunden und Mittel zur Arretierung der beiden Abschnitte (57, 58) in einer vorgewählten relativen Winkelstellung vorgesehen sind.
10. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Abschnitte (8, 26, 37, 46, 57) ein herausziehbares oder herausklappbares Mittelteil (11, 29, 39, 49, 61) aufweist.
11. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß es Mittel zur Arretierung des Sitzgestells (6, 28, 36, 44, 58) am Traggestell (1, 21, 31, 2041, 51) aufweist.
12. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggestell (1, 21, 31, 41, 51) so ausgebildet ist, daß es in den beiden Gebrauchslagen zu unterschiedlichen Sitzhöhen führt.
13. Sitzmöbel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Traggestell (1, 21, 31) einen im wesentlichen rechteckförmigen Querschnitt besitzt.
14. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (7, 25, 34, 43, 56) in der Nähe einer Verbindungslinie zwischen den beiden Abschnitten (8, 9,; 26, 27; 37, 38; 46, 47; 57; 58) liegt.
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Cited By (2)
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| FR2928073A1 (fr) * | 2008-02-28 | 2009-09-04 | Raymond Allaux | Meuble a deux positions de confort |
| CN103202617A (zh) * | 2013-05-08 | 2013-07-17 | 蔡芳华 | 藏在地下的坐椅 |
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2003
- 2003-03-19 DE DE20304549U patent/DE20304549U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
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