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DE20303876U1 - Vorrichtung zum vorzugsweise zerstäubten Auftragen spritzfähiger Stoffe auf einen Gegenstand - Google Patents

Vorrichtung zum vorzugsweise zerstäubten Auftragen spritzfähiger Stoffe auf einen Gegenstand

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Publication number
DE20303876U1
DE20303876U1 DE20303876U DE20303876U DE20303876U1 DE 20303876 U1 DE20303876 U1 DE 20303876U1 DE 20303876 U DE20303876 U DE 20303876U DE 20303876 U DE20303876 U DE 20303876U DE 20303876 U1 DE20303876 U1 DE 20303876U1
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DE
Germany
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metering valve
valve
housing
actuating means
changing device
Prior art date
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Application number
DE20303876U
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English (en)
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ALFRED SCHUETZE APPBAU GmbH
Original Assignee
ALFRED SCHUETZE APPBAU GmbH
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Publication of DE20303876U1 publication Critical patent/DE20303876U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
    • B05B7/00Spraying apparatus for discharge of liquids or other fluent materials from two or more sources, e.g. of liquid and air, of powder and gas
    • B05B7/02Spray pistols; Apparatus for discharge
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
    • B05B15/00Details of spraying plant or spraying apparatus not otherwise provided for; Accessories
    • B05B15/60Arrangements for mounting, supporting or holding spraying apparatus
    • B05B15/65Mounting arrangements for fluid connection of the spraying apparatus or its outlets to flow conduits

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  • Nozzles (AREA)

Description

Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum vorzugsweise zerstäubten Auftragen spritzfähiger Stoffe wie Farben, Kleber oder dergleichen auf einen Gegenstand gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Vorrichtungen der genannten Art dienen dazu, Stoffe wie Farben, Kleber oder dergleichen zerstäubt oder auch unzerstäubt auf einen Gegenstand aufzutragen. Beispielsweise können solche Vorrichtungen zum Lackieren oder zum Kleberauftragen eingesetzt werden.
Bei bekannten Vorrichtungen dieser Art ist mindestens ein eine Düse aufweisendes Dosierventil direkt mit Anschlüssen zur Stoff- und/oder Luftzufuhr versehen. Gehalten ist das Dosierventil an einem Träger, wobei die Anschlüsse entweder am Träger oder direkt am Dosierventil angeordnet sind. Vor allem zum Kleberauftragen sind Vorrichtungen bekannt, bei denen am gemeinsamen Träger mehrere Dosierventile (in Reihe) ange-
15 ordnet sind.
Die Dosierventile müssen vor allem zum gelegentlichen Reinigen von der Vorrichtung abgenommen werden. Aufwändig ist das dazu erforderliche Lösen der Dosierventile von den Anschlüssen zur Stoff- und/oder Luftversorgung. Dabei können bis zu drei Anschlüsse vorhanden sein, nämlich zur Zufuhr des aufzutragenden Stoffs und der
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Zerstäubungs- sowie Steuerluft. Dadurch ist es bei bekannten Vorrichtungen sehr zeitaufwändig, ein Dosierventil zu insbesondere Reinigungszwecken von der Vorrichtung abzubauen. Das gilt vor allem dann, wenn die Vorrichtung eine größere Anzahl von Dosierventilen aufweist. Außerdem kann es beim Lösen des Dosierventils vom Stoffzufuhranschluss zu einem unerwünschten Stoffaustritt kommen, was Verschmutzungen zur Folge hat. Gleiches gilt für das Wiederanschließen des Dosierventils an den Stoffzufuhranschluss.
Ausgehend vom Vorstehenden liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum vorzugsweise zerstäubten Auftragen fließfähiger Stoffe auf einen Gegenstand zu schaffen, die ein einfaches und sauberes Demontieren und Montieren von Dosierventilen zulässt.
Eine Vorrichtung zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Die Wechseleinrichtung ermöglicht ein lösbares Verbinden des Dosierventils mit den Anschlüssen. Das jeweilige Dosierventil kann dadurch einfach mit den Anschlüssen verbunden und genauso einfach von diesen gelöst werden. Das führt insbesondere bei Dosierventilen mit mehreren Anschlüssen zu einer einfachen Montage und Demontage des Dosierventils. Das jeweilige Dosierventil braucht zur Demontage lediglich von der Wechseleinrichtung abgezogen zu werden, wobei gleichzeitig alle Anschlüsse vom Dosierventil gelöst werden. Umgekehrt kann eine genauso einfache Montage des Dosierventils erfolgen. Außerdem ermöglicht es die Wechseleinrichtung, mindestens den Stoffzufuhranschluss beim Lösen des Dosierventils zwangsläufig zu schließen, so dass ein ungewollter Stoffaustritt und damit einhergehende Verschmutzungen zuverlässig vermieden werden.
Es ist weiterhin vorgesehen, die Wechseleinrichtung einem Gehäuse zuzuordnen, das mit Anschlüssen für die Stoffzufuhr und/oder die Luftzufuhr versehen ist. Die Anschlüsse brauchen deshalb zum Demontieren des Dosierventils oder gegebenenfalls auch mehrerer Dosierventile nicht von der Wechseleinrichtung getrennt zu werden, können vielmehr am Gehäuse der Wechseleinrichtung angeschlossen bleiben. Es ist so das jeweilige Dosierventil von der Wechseleinrichtung lösbar ohne auch die Anschlüsse lösen zu müssen, weil diese gleichzeitig und zwangsläufig mit dem Lösen des jeweiligen Dosierventils von der Wechseleinrichtung gelöst werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist mindestens der Stoffzufuhranschluss zum jeweiligen Dosierventil verschließbar. Vorzugs-
weise wird der betreffende Stoffzufuhranschluss beim Lösen des betreffenden Dosierventils geschlossen, und zwar zwangsgesteuert und selbsttätig. Dadurch wird vermieden, dass fließfähiger Stoff beim Trennen des Dosierventils von der Wechseleinrichtung ausfließt und zu Verschmutzungen führt. Ein Schließen der Luftanschlüsse kann ebenfalls vorgesehen sein; ist aber nicht zwingend erforderlich, weil vor dem Abnehmen des Dosierventils die Luftzufuhr an der Druckluftquelle unterbrochen werden kann und die sich in der Leitung befindliche Druckluft beim Abnehmen des Dosierventils ins Freie entweichen kann, ohne zu Verschmutzungen zu führen.
Es ist des Weiteren vorgesehen, der Wechseleinrichtung mindestens ein Betätigungsmittel zum vorzugsweise formflüssigen Arretieren der Verbindung des Dosierventils mit der Wechseleinrichtung zuzuordnen. Das Betätigungsmittel hält die Verbindung des betreffenden Dosierventils mit der Wechseleinrichtung beim Betrieb der Vorrichtung zuverlässig aufrecht. Soll ein Dosierventil von der Wechseleinrichtung zu beispielsweise Reinigungszwecken abgenommen werden, braucht lediglich durch ein Bewegen des Betätigungsmittels die Arretierung zwischen dem Dosierventil und der Wechseleinrichtung aufgehoben zu werden, um die Arretierung und damit das Dosierventil von der Wechseleinrichtung zu lösen. Es ist somit praktisch durch einen einzigen Handgriff das Dosierventil demontierbar. Ebenso einfach wird das Dosierventil wieder montiert.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung ist das Betätigungsmittel im Gehäuse der Wechseleinrichtung teilweise angeordnet. Das Gehäuse dient somit als Lager für das Betätigungsmittel. Des Weiteren ist vorzugsweise im Gehäuse auch ein Ventil zum Verschließen und Freigeben des Stoffzufuhranschlusses angeordnet. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Vorrichtung weist das Ventil einen längsverschieblich im Gehäuse gelagerten Kolben auf. Das Gehäuse dient so zur Lagerung sowohl des Betätigungsmittels als auch des Kolbens. Auf diese Weise kann der Kolben vom Betätigungsmittel bewegt werden, und zwar mindestens in eine das Ventil öffnende Stellung, wenn das dem Ventil zugeordnete Dosierventil an der Wechseleinrichtung befestigt und vom Betätigungsmittel arretiert ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass zwangsläufig mit der Betätigung des zum Lösen und Arretieren des Dosierventils an der Wechseleinrichtung dienenden Betätigungsmittels auch das Ventil zur Versorgung des Dosierventils mit fließfähigem Stoff geöffnet und geschlossen wird. Da sich das Dosierventil von der Wechseleinrichtung nur durch eine Bedienung des Betätigungsmittels demontieren lässt, wird so zwangsläufig das Ventil geschlossen, bevor das Dosierventil von der Wechseleinrichtung abgenommen wird, so dass fließfähiger Stoff aus dem Ventil in der Wechseleinrichtung nicht mehr austreten kann, wenn das Dosierventil an der
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Wechseleinrichtung nicht mehr angeschlossen ist. Dazu ist vorgesehen, den Kolben des Ventils federbeaufschlagt oder alternativ allein durch das Betätigungsmittel oder unter Zuhilfenahme des Betätigungsmittels in eine Schließstellung zu bringen, wodurch das Ventil automatisch schließt, wenn das Dosierventil von der Wechseleinrichtung demontiert wird. Damit das Ventil bei demontiertem Dosierventil nicht versehentlich geöffnet wird, kann zusätzlich vorgesehen sein, den Kolben des Ventils vom Betätigungsmittel in der Schließstellung zu arretieren. Diese Arretierung ist erst wieder freigebbar, wenn das Betätigungsmittel zum bzw. nach dem Montieren des Dosierventils an der Wechseleinrichtung erneut betätigt wird.
Die Erfindung sieht als weitere alternative Ausgestaltung der Vorrichtung vor, dem Dosierventil mindestens eine Führungshülse zuzuordnen, die mit dem jeweiligen Luftzufuhranschluss der Wechseleinrichtung korrespondiert. Die vorzugsweise axialverschieblich im Gehäuse der Wechseleinrichtung geführte Führungshülse hat mehrere Funktionen: Zum einen dient die Führungshülse dazu, das Dosierventil vorzugsweise beim Montieren an der Wechseleinrichtung zu führen. Zum anderen erfolgt über die jeweilige Führungshülse die Versorgung des Dosierventils mit Luft, insbesondere Druckluft. Bei Dosierventilen mit mehreren Luftanschlüssen, beispielsweise für Steuerluft und Zerstäubungsgsluft, sind mehrere Führungshülsen vorgesehen zur Mehrfachführung des Dosierventils gegenüber der Wechseleinrichtung. Dadurch wird die Verbindung des Dosierventils mit der Wechseleinrichtung vereinfacht und zwangsläufig eine richtige Orientierung des Dosierventils beim Verbinden desselben mit der Wechseleinrichtung hergestellt.
Schließlich ist gemäß einer anderen bevorzugten Weiterbildung der Vorrichtung vorgesehen, dass Betätigungsmittel in der das Lösen des Dosierventils von der Wechseleinrichtung zulassenden Stellung zu arretieren. Dadurch wird eine versehentliche Öffnung des Ventils bei nicht mit der Wechseleinrichtung verbundenem Dosierventil verhindert. Es kann also fließfähiger Stoff aus dem Ventil der Wechseleinrichtung nur austreten, wenn das Dosierventil an der Wechseleinrichtung montiert und arretiert ist. Ein ungewollter Austritt fließfähigen Stoffs aus der Wechseleinrichtung bei demontiertem Dosierventil wird dadurch zwangläufig verhindert.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
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Fig. 1 die Vorrichtung mit an einer Wechseleinrichtung montiertem Dosierventil
(Betriebsstellung) in einem teilweisen Vertikalschnitt durch einen Stoffzufuhranschluss,
Fig. 2 die Vorrichtung der Fig. 1 in einem teilweisen Horizontalschnitt durch zwei parallele Luftzufuhranschlüsse,
Fig. 3 die Vorrichtung in einer Ansicht gemäß der Fig. 1 bei von der Wechseleinrichtung demontiertem Dosierventil (Verschlussstellung), und
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Fig. 4 die sich in der Verschlussstellung befindliche Wechseleinrichtung in einem Horizontalschnitt durch die Luftzufuhranschlüsse.
Die Figuren stellen eine Vorrichtung zum Auftragen von durch Druckluft zerstäubtem Kleber auf einen nicht gezeigten Gegenstand dar.
Die Vorrichtung verfügt über ein in den Figuren gezeigtes Dosierventil 10. Die Vorrichtung kann aber auch über mehrere in einer vorzugsweise horizontalen Reihe hintereinander liegende Dosierventile 10 verfügen, die in der Regel gleich ausgebildet sind, aber auch unterschiedlich gestaltet sein können. Das Dosierventil 10 ist lösbar mit einer Wechseleinrichtung 11 verbunden. Die Wechseleinrichtung 11 dient gleichzeitig als Halter für das Dosierventil 10 an einem Kleberauftragapparat. Verfügt die Vorrichtung über mehrere in Reihe angeordnete Dosierventile 10, ist die Wechseleinrichtung 11 als eine längliche Leiste bzw. nach Art einer Wechselplatte ausgebildet. Die Weseleinrichtung 11 trägt dann gleichzeitig mehrere Dosierventile 10.
Die Wechseleinrichtung 11 weist ein im Querschnitt etwa rechteckiges Gehäuse 12 auf. Dieses Gehäuse 13 verfügt im gezeigten Ausführungsbeispiel an der Unterseite über ein Klemmteil 13. In diesem befindet sich eine Durchgangsbohrung 14, an die sich einseitig ein offener Schlitz 15 anschließt. Durch Schrauben, von denen in den Fig. 1 und 3 eine Schraube 16 gestrichelte angedeutet ist, kann der Schlitz verkleinert werden zum Festklemmen des Klemmteils 13 auf einer nicht gezeigten Tragstange des Kleberauftragapparats, die sich durch die Durchgangsbohrung 14 hindurch erstreckt. Einer vertikalen Rückwand 17 des Gehäuses 12 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel drei Anschlüsse zugeordnet, und zwar ein Stoffzufuhranschluss 18 und zwei Luftzufuhranschlüsse 19 und 20. Die Luftzufuhranschlüsse 19 und 20 dienen zur Zufuhr von Druckluft zur Wechseleinrichtung 11, und zwar Steuerluft und Zerstäubungsluft. Es ist aber auch denkbar, dass
die Vorrichtung nur einen Stoffzufuhranschluss 18 oder einen Stoffzufuhranschluss 18 und nur einen Luftzufuhranschluss 19 bzw. 20 aufweist. Gegebenenfalls können noch weitere Anschlüsse vorgesehen sein. Die Stoff- und Druckluftzufuhr zur Wechseleinrichtung 11 erfolgt über in den Figuren nicht gezeigte Leitungen, insbesondere Schlauchleitungen. Diese sind über Kupplungen 21 und 22 fest mit der Rückwand 17 des Gehäuses 12 der Wechseleinrichtung 11 verbunden.
Der fließfähige Stoff, nämlich im gezeigten Ausführungsbeispiel ein Kleber, wird durch die Wechseleinrichtung 11 hindurch zum Dosierventil 10 geleitet. Von der Steuerluft wird das Dosierventil so betätigt, dass in gewünschter Weise von der Zerstäubungsluft zerstäubter Kleber durch eine vor dem Dosierventil 10 angeordnete Düse 23 auf den mit Kleber zu versehenden Gegenstand aufgespritzt wird. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind das Dosierventil 10 und die Spritzrichtung der Düse 23 etwa senkrecht ausgerichtet, so dass mit Luft vermischter Kleber von der Düse 23 senkrecht nach unten gespritzt wird. Es ist aber auch denkbar, die Vorrichtung beliebig anders zu orientieren, so dass mit Luft zerstäubter Kleber von der Düse 23 in eine andere als die senkrechte Richtung auf einen Gegenstand aufgebracht wird. Das Dosierventil 10 ist in an sich bekannter Weise ausgebildet. Dieses kann abweichend vom gezeigten Ausführungsbeispiel auch ohne Zerstäubungsluft und gegebenenfalls auch ohne Steuerluft arbeiten.
Im Gehäuse 12 der Wechseleinrichtung 11 ist ein Ventil 24 zum Verschluss des Stoffzufuhranschlusses 18 bei von der Wechseleinrichtung 11 gelöstem Dosierventils 10 angeordnet. Außerdem befindet sich im Gehäuse ein Teil eines Betätigungsmittel, das im vorliegenden Ausführungsbeispiel als ein Exzenterstift 25 ausgebildet ist, der an einem nach oben aus dem Gehäuse 12 herausragenden Endbereich 26 mit einem quergerichteten Betätigungshebel 27 versehen ist.
Das Ventil 24 ist gebildet durch eine horizontale Durchgangsbohrung 28 im Gehäuse 12 und einem darin längsverschieblich gelagerten Kolben 29. Der Kolben 29 ist an seiner zur Kupplung 21 für den Stoffzufuhranschluss 18 weisenden Stirnseite mit einer Druckfeder 30 beaufschlagt. Auf dem gegenüberliegenden, zum Dosierventil 10 weisenden Ende ist der Kolben 29 mit einem abgestuften Endbereich 31 versehen, an dessen Ende sich ein Dichtkegel 32 befindet. Der Kolben 29 weist im Inneren eine von der der Kupplung 21 zugerichteten Stirnseite ausgehende Sackbohrung 33 auf, die am Ende radial nach außen gerichtete (kleinere) Austrittsbohrungen 34 aufweist, die im Bereich des Dichtkegels 32 münden. Über die Sackbohrung 33 und die Austrittsbohrung 34 ist Stoff, nämlich Kleber, durch den Kolben 29 hindurchleitbar bis zum abgestuften Endbereich 31 vor dem Dicht-
kegel 32. Durch entgegengesetzten Endbereichen zugeordnete O-Ringe 35 ist der Kolben 29 abdichtbar, und zwar gegenüber einem Innendurchmesser der Kupplung 21 und einen in der Durchgangsbohrung 28 gelagerten Einsatz 36. Außerdem verfügt der Kolben 29 in einem etwa mittleren Bereich über eine umlaufende Ringnut 37. Diese korrespondiert mit einem Zylinderansatz 63 unter dem Exzenterstift 25 des Betätigungsmittels.
Der Einsatz 36 am zum Dosierventil 10 weisenden Ende des Ventils 24 ist gestuft ausgebildet. Ein im Durchmesser größerer Bund 38 des Einsatzes 36 befindet sich im Endbereich der Durchgangsbohrung 28, und zwar unter Anlage vor einer Einschnürung 39 am zum Dosierventil 10 weisenden Ende der Durchgangsbohrung 28. Durch die Einschnürung 39 hindurch verläuft ein im Durchmesser verringerter, zylindrischer Anschlussabschnitt 40, der teilweise aus einer zum Dosierventil 10 weisenden Vorderwand 41 des Gehäuses 12 der Wechseleinrichtung 11 herausragt. Diesem aus der Vorderwand 24 herausragenden Bereich des Anschlussabschnitts 41 ist eine äußere Ringnut zugeordnet, in der ein O-Ring 42 angeordnet ist. Im Inneren ist der Anschlussabschnitt 40 mit einer zylindrischen Bohrung 43 versehen, woran sich in Richtung zum Dosierventil 10 ein kegeliger Dichtsitz 44 anschließt. Der Dichtsitz 44 ist korrespondierend zum Dichtkegel 32 des Kolbens 29 ausgebildet. Demgegenüber ist die zylindrische Bohrung 43 im Durchmesser größer als der ebenfalls zylindrische, abgestufte Endbereich 31 des Kolbens 29 ausgebildet, so dass zwischen beiden ein Ringraum 45 entsteht, worin die Austrittsbohrungen 34 des Kolbens 29 münden. Der Dichtsitz 44 verjüngt sich zum Ende des Einsatzes 36 hin, also in Richtung zum Dosierventil 10 und endet in einer kleinen zylindrischen Stoffaustrittsöffnung 46, wodurch Stoff, nämlich Kleber, bei geöffnetem Ventil 24 aus demselben austreten kann.
Oberhalb des Ventils 24 befinden sich im Gehäuse 12 zwei parallele, gleich ausgebildete Durchgangsbohrungen 47. Jede Durchgangsbohrung 47 weist einen von der Rückwand 17 ausgehenden Gewindeabschnitt 48 auf. In diesem ist jeweils eine Kupplung 22 zur (Druck-)Luftzufuhr eingeschraubt. Im Anschluss an den Gewindeabschnitt 48 verfügt die Durchgangsbohrung 27 über einen im Durchmesser größeren Zylinderbereich 49. Dieser erstreckt sich bis zur Vorderwand 41 des Gehäuses 12. Im Zylinderbereich 49 befindet sich hinter dem Gewindeabschnitt 48 eine Verschiebehülse 50. Jeder Verschiebehülse 50 ist eine Druckfeder 51 zugeordnet, die sich gegen die betreffende Kupplung 22 abstützt und die Verschiebehülse 50 in Richtung zum Dosierventil 10 mit einer Federkraft beaufschlagt. Zwischen der Rückseite jeder Verschiebehülse 50 und dem kreisringartigen Absatz zwischen dem Zylinderbereich 49 und dem Gewindeabschnitt 48 befindet sich ein zur Dichtung dienender O-Ring 52.
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Das Dosierventil 10 ist mit zwei gleich ausgebildeten Führungshülsen 53 und einem Ventilverbinder 54 versehen. Die beiden Führungshülsen 53 und der Ventilverbinder 54 sind mit Gewindeansätzen in das Gehäuse 12 eingeschraubt, und zwar in eine zur Vorderwand 41 des Gehäuses 12 weisende und eine dazu parallel verlaufende Seitenwand 55 des Dosierventils 10. Der Ventilverbinder 54 ragt mit einem Distanzstück 56 gegenüber der Seitenwand 55 des Dosierventils 10 vor. Ausgehend von der an der Vorderwand 41 der Wechseleinrichtung 11 anliegenden Stirnseite ist das Distanzstück 56 mit einer zylindrischen Ausnehmung 57 versehen. Die Ausnehmung 57 ist korrespondierend zum aus der Vorderwand 41 des Gehäuses 12 herausragenden zylindrischen Anschlussabschnitt 40 des Einsatzes 36 des Ventils 24 ausgebildet. Der O-Ring 35 dichtet dabei den Stoffzufuhrabschluss 18 ab, wenn das Dosierventil 10 mit der Wechseleinrichtung 11 verbunden ist, indem eine gegen den Austritt fließfähigen Klebers dichte Verbindung zwischen dem Ventilverbinder 54 und dem Einsatz 36 des Ventils 24 geschaffen wird.
Die mit dem Dosierventil 10 fest verbundenen Führungshülsen 53 weisen ein Distanzstück 58 mit einem Außensechskant auf, das zwischen der Seitenwand 55 des Dosierventils 10 und der Vorderwand 41 der Wechseleinrichtung 11 liegt und beide um ein Maß beabstandet, das dem Maß des Distanzstücks 56 des Ventilsverbinders 54 zwischen der Seitenwand 55 des Dosierventils 10 und der Vorderwand 41 des Gehäuses 12 entspricht. In Richtung zur Wechseleinrichtung 11 schließt an das Distanzstück 58 jeder Führungshülse 53 ein Zylinderabschnitt 59 an, der korrespondierend zum Zylinderbereich
49 der Durchgangsbohrung 47 im Gehäuse 12 der Wechseleinrichtung 11 ausgebildet ist. Jede Durchgangsbohrung 47 ist somit zur verschiebbaren Führung des Zylinderabschnitts 59 der jeweiligen Führungshülse 53 ausgebildet. Die Länge des Zylinderabschnitts 59 ist so bemessen, dass seine vordere, freie Stirnseite an der Verschiebehülse 50 im Zylinderbereich 49 anliegt und die jeweilige Verschiebehülse 50 gegen die Druckfeder 51 ans Ende des Zylinderbereichs 49 drückt und dabei den O-Ring 52 dichtend vorspannt. Ein weiterer O-Ring 60 ist in der zur Führungshülse 53 weisenden Stirnseite jeder Verschiebehülse 50 angeordnet und dient zur Abdichtung zwischen der Verschiebehülse
50 und der Führungshülse 53.
Im Zylinderabschnitt 59 jeder Führungshülse 53 ist eine äußere, umlaufende Ringnut 61 angeordnet. Die Ringnuten 61 beider Führungshülsen 53 befinden sich in einer gezielten Relativanordnung zu dem Exzenterstift 25 des Betätigungsmitttels. Der Exzenterstift 25 ist senkrecht gerichtet zwischen den beiden parallelen Führungshülsen 53 im Gehäuse 12
angeordnet und verfügt über einen solchen Durchmesser, dass gegenüberliegende Randabschnitte des zylindrischen Exzenterstifts 25 gleichzeitig in die Ringnuten 61 der Führungshülsen 53 eingreifen und dabei formschlüssig über die Führungshülsen 53 eine Arretierung der Verbindung des Dosierventils 10 mit der Wechseleinrichtung 10 herbeiführen (Fig. 2). Gegenüberliegende Seiten des Exzenterstifts 25 sind mit Ausnehmungen 62 versehen. Diese Ausnehmungen 62 sind so ausgebildet und angeordnet, dass sie dann, wenn der Exzenterstift 25 des Betätigungsmittels sich in einer Stellung befindet, in der das Dosierventil 10 von der Wechseleinrichtung 11 lösbar ist, den formschlüssigen Eingriff des Exzenterstifts 25 in die Ringnuten 61 der Führungshülsen 53 freigeben (Fig. 4). Die Führungshülsen 53 sind dann zusammen mit dem Dosierventil 10 aus den Zylinderbereichen 49 im Gehäuse 12 herausziehbar.
Der Exzenterstift 25 des Betäitgungsmittels weist an seiner freien, unteren Stirnseiten dem Zylinderansatz 63 auf, der außermittig unter der Stirnseite des Exzenterstifts 25 angeordnet ist und beim Verdrehen des Exzenterstifts 25 eine Hin- und Herbewegung des Kolbens 29 des Ventils 24 ermöglicht bzw. herbeiführt. Befindet sich das Betäitgungsmittel in der das Dosierventil 10 an der Wechseleinrichtung 11 arretierenden Stellung (Fig. 1), wird vom exzentrischen Zylinderansatz 63 des Exzenterstifts 25 die Schließstellung des Ventils 24 arretiert. Befindet sich hingegen der Exzenterstift 25 des Betätigungsmittels in einer Stellung, in der das Dosierventil 10 an die Wechseleinrichtung 11 angekuppelt ist, wird bei der Überführung des Exzenterstifts 25 in diese Stellung, also beim Verdrehen des Betätigungshebels 27, der Kolben 29 gegen die Federkraft der Druckfeder 30 (nach rechts) in eine Öffnungsstellung des Ventils 24 bewegt.
Die Verschiebehülsen 50 in den Durchgangsbohrungen 47 des Gehäuses 12 werden beim Lösen des Dosierventils 10 von der Wechseleinrichtung 11, und zwar beim Herausziehen der Führungshülsen 53 aus dem Gehäuse 12, durch die Druckfedern 51 in die Bereiche der Ausnehmungen 62 an gegenüberliegenden Seiten des Exzenterstifts 25 bewegt und dabei der Exzenterstift 25 des Betätigungsmittels in der das Lösen des Dosierventils 10 von der Wechseleinrichtung 11 zulassenden Stellung arretiert (Fig. 4).
Das Kleberauftragen mit dem Dosierventil 10 der gezeigten Vorrichtung geschieht in folgender Weise:
In der in der Fig. 1 gezeigten Betriebsstellung der Vorrichtung ist die Verbindung des Dosierventils 10 mit der Wechseleinrichtung 11 arretiert durch das Betätigungsmittel. Hierbei können sowohl der fließfähige Stoff, nämlich Kleber, als auch Steuer- und
Zerstäubungsluft von den Anschlüssen 18, 19 und 20 durch das Gehäuse 12 der Wechseleinrichtung 11 hindurch über die Führungshülsen 53 und den Ventilverbinder 54 in das Dosierventil 10 gelangen.
Vom exzentrisch unter der Stirnseite des Exzenterstifts 25 angeordneten Zylinderansatz 63 wird der Kolben 29 des Ventils 24 bei vorgespannter Druckfeder 30 in einer geöffneten Stellung gehalten, so dass Kleber durch die Sackbohrung 33 und die Austrittsbohrungen 34 in den Ringraum 45 gelangen kann. Von dort kann durch einen Spalt zwischen dem Dichtkegel 32 des Kolbens 29 und dem Dichtsitz 44 im Einsatz 36 und die Stoffaustrittsöffnung 46 Kleber in den Ventilverbinder 54 und hierdurch schließlich in das Dosierventil 10 strömen. Außerdem werden von gegenüberliegenden Randabschnitten des Exzenterstifts 25, die in die Ringnuten 61 der Führungshülsen 53 formschlüssig eingreifen, die Führungshülsen 53 unverschieblich im Gehäuse 12 arretiert und dadurch das Dosierventil 10 mit der Wechseleinrichtung 11 zusammengehalten. Durch eine Führungshülse 53 fließt dabei Steuerluft und durch die andere Führungshülse 53 Zerstäubungsluft in das Dosierventil 10.
Das Dosierventil 10 wird von der Wechseleinrichtung 11 wie folgt gelöst:
Zunächst wird am Drucklufterzeuger die Druckluftversorgung unterbrochen, so dass über die Luftzufuhranschlüsse 19 und 20 an der Wechseleinrichtung 11 nicht mehr mit Druckluft versorgt werden.
Anschließend wird vom Betätigungsmittel, nämlich durch Verschwenken des Betätigungshebeis 27, die Arretierung des Dosierventils 10 an der Wechseleinrichtung 11 gelöst.
Dabei wird vom Betätigungshebel 27 der Exzenterstift 25 um 90° im Uhrzeigersinn (von oben gesehen) verdreht. Dabei wird von der Druckfeder 30 der Kolben 29 des Ventils 24 in Richtung zum Dosierventil 10 in seine Schließstellung verschoben (Fig. 3). Der exzentrische Zylinderabschnitt 59 unter dem Exzenterstift 25 folgt beim Verdrehen des Exzenterstifts 25 dieser Bewegung und arretiert den Kolben 29 in seiner das Ventil 24 schließenden Stellung. Es kann nun kein fließfähiger Kleber aus dem Ventil 24 mehr austreten, obwohl die Zufuhr von Kleber zum Stoffzufuhranschluss 18 - im Gegensatz zur Druckluftzufuhr - nicht unterbrochen wird. Nun kann das Dosierventil 10 von der Wechseleinrichtung 11 gelöst, nämlich abgezogen werden. Dabei gelangen die Führungshülsen 53 aus den Zylinderbereichen 49 der Durchgangsbohrungen 47 und es wird der Ventilverbinder 54 am Dosierventil 10 vom Anschlussabschnitt 40 des Ventils 24 abgezogen.
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Beim Herausziehen der Führungshülsen 53 aus den Zylinderbereichen 49 der Durchgangsbohrungen 47 werden durch die vorgespannten Druckfedern 51 die Verschiebehülsen 50 in Richtung zur Vorderwand 41 des Gehäuses 12 der Wechseleinrichtung 11 bewegt, und zwar so weit, dass ein vorderer Teil der Verschiebehülsen 50 einen Teil der Ausnehmungen 57 am Exzenterstift 25 überdeckt (Fig. 4). Dadurch arretieren die Führungshülsen 53 den Exzenterstift 25, der auf diese Weise beim von der Wechseleinrichtung 11 gelösten Dosierventil 10 nicht mehr verdrehbar ist und dadurch das Ventil 24 bei demontiertem Dosierventil 10 nicht versehentlich geöffnet werden kann.
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Das Verbinden des Dosierventils 10 mit der Wechseleinrichtung 11 geht folgendermaßen von Statten:
Ohne zunächst das Betätigungsmittel zu verdrehen, wird das Dosierventil 10 an die Wechseleinrichtung 11 angesetzt. Dabei werden die Führungshülsen 53 in die Zylinderbereiche 49 der Durchgangsbohrungen 47 geschoben und gleichzeitig die Verschiebehülsen 50 gegen die Kraft der Druckfedern 51 zurückgedrückt gegen die Luftzufuhranschlüsse 19 und 20. Gleichzeitig wird der Ventilverbinder 54 am Dosierventil 10 dichtend auf den aus der Vorderwand 41 des Gehäuses 12 herausragenden Anschlussabschnitt 40 des Einsatzes 36 geschoben. Es wird nun der Betätigungshebel 27 um 90° gegen den Uhrzeigersinn (von oben gesehen) geschwenkt und dabei der Exzenterstift 25 zurückgedreht, wodurch gegenüberliegende Randbereiche des Exzenterstifts 25 formschlüssig in die Ringnuten 61 der Führungshülsen 53 eintreten und dabei das Dosierventil 10 an der Wechseleinrichtung 11 formschlüssig arretieren. Gleichzeitig mit dem Verdrehen des Exzenterstifts 25 wird der außermittige Zylinderabschnitt 59 am unteren Endbereich des Exzenterstifts 25 zur Rückwand 17 des Gehäuses 12 bewegt. Dabei schiebt der Zylinderabschnitt 59 des Exzenterstifts 25 den Kolben 29 des Ventils 24 gegen die Kraft der Druckfeder 30 zurück in Richtung zum Stoffzufuhranschluss 18, wodurch das Ventil 24 geöffnet wird. Anschließend wird noch die Druckluftzufuhr zu den Luftzufuhranschlüssen 19 und 20 freigegeben. Dadurch ist das Dosierventil 10 wieder mit fließfähigem Kleber, Steuerluft und Zerstäubungsluft versorgbar.
Die Erfindung ist nicht auf Vorrichtungen zum zerstäubten Auftragen von Kleber auf einen Gegenstand beschränkt. Vielmehr ist die Erfindung auch auf Vorrichtung anwendbar, die zum zerstäubten oder unzerstäubten Auftragen von Kleber, aber anderen fließfähigen Stoffen, beispielsweise Lacken, Ölen oder dergleichen, dienen.
Anmelder:
Alfred Schütze Apparatebau GmbH Hannoversche Straße 69-71
28203 Bremen
10. März 2003/7119 SCU-29-DE
Bezugszeichenliste:
10 Dosierventil
11 Wechseleinrichtung
12 Gehäuse
13 Klemmteil
14 Durchgangsbohrung
15 Schlitz
16 Schraube
17 Rückwand
18 Stoffzufuhranschluss
19 Luftzufuhranschluss
20 Luftzufuhranschluss
21 Kupplung
22 Kupplung
23 Düse
24 Ventil
25 Exzenterstift
26 Endbereich
27 Betätigungshebel
28 Durchgangsbohrung
29 Kolben
30 Druckfeder
31 abgestufter Endbereich
32 Dichtkegel
33 Sackbohrung
34 Austrittsbohrung
35 O-Ring
36 Einsatz
37 Ringnut
38 Bund
39 Einschnürung
40 Anschlussabschnitt
41 Vorderwand
42 O-Ring
43 zylindrische Bohrung
44 Dichtsitz
45 Ringraum
46 Stoffaustrittöffnung
47 Durchgangsbohrung
48 Gewindeabschnitt
49 Zylinderbereich
50 Verschiebehülse
51 Druckfeder
52 O-Ring
53 Führungshülse
54 Ventilverbinder
55 Seitenwand
56 Distanzstück
57 Ausnehmung
58 Distanzstück
59 Zylinderabschnitt
60 O-Ring
61 Ringnut
62 Ausnehmung
63 Zylinderansatz

Claims (14)

1. Vorrichtung zum vorzugsweise zerstäubten Auftragen fließfähiger Stoffe, wie Farben, Kleber oder dergleichen, auf einen Gegenstand, mit wenigstens einem Dosierventil (10), wenigstens einer demselben zugeordneten Düse (23) und Anschlüssen zur Stoff- und/oder Luftzufuhr zum Dosierventil (10), gekennzeichnet durch eine Wechseleinrichtung (11) zum lösbaren Verbinden des Dosierventils (10) mit den Anschlüssen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wechseleinrichtung (11) ein Gehäuse (12) aufweist, dem die Anschlüsse für die Stoff- und/oder Luftzufuhr zugeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (12) mit mindestens einem Anschluss für den aufzutragenden Stoff (Stoffzufuhranschluss 18), und/oder der zum Zerstäuben dienenden Luft (Luftzufuhranschluss 19) und gegebenenfalls der zum Steuern des Dosierventils (10) dienenden Luft (Luftzufuhranschluss 20) versehen ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens der Stoffzufuhranschluss (18) verschließbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens der Stoffzufuhranschluss (18) beim Lösen des Dosierventils (10) von der Wechseleinrichtung (11) schließbar ist, vorzugsweise selbsttätig.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens der Stoffzufuhranschluss (18) beim bzw. nach dem Ankoppeln des Dosierventils (10) an die Wechseleinrichtung (11) selbsttätig öffenbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wechseleinrichtung (11) mindestens ein Betätigungsmittel zum vorzugsweise formschlüssigen Arretieren der Verbindung des Dosierventils (10) mit der Wechseleinrichtung (11) zugeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäuse (12) der Wechseleinrichtung (11) wenigstens ein des Betätigungsmittels und ein Ventil (24) zum Verschließen des Stoffzufuhranschlusses (18) angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventil (24) einen im Gehäuse (12) der Wechseleinrichtung (11) längsverschieblich gelagerten Kolben (29) aufweist, der vom Betätigungsmittel mindestens in eine das Ventil (24) öffnende Stellung bringbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (29) des Ventils (24) federbeaufschlagt und/oder vom Betätigungsmittel in eine Schließstellung bringbar ist, wobei vorzugsweise das Ventil (24) vom Betätigungsmittel in der Schließstellung arretierbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Dosierventil (10) mindestens eine Führungshülse (53) zugeordnet ist, die mit einem Luftzufuhranschluss (19, 20) der Wechseleinrichtung (11) derart korrespondiert, dass durch die Führungshülse (53) Luft, insbesondere Druckluft, dem Dosierventil (10) zuführbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Führungshülse (53) axial verschieblich in einer mindestens zum Teil damit korrespondierenden Durchgangsbohrung (47) im Gehäuse (12) gelagert ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Führungshülse (53) beim mit der Wechseleinrichtung (11) verbundenem Dosierventil (10) vom Betätigungsmittel in der Durchgangsbohrung (47), insbesondere einem Zylinderbereich (49) derselben, axial unverschieblich arretierbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsmittel in der die Verbindung des Dosierventils (10) mit der Wechseleinrichtung (11) freigebenden Stellung arretierbar ist, vorzugsweise beim Lösen des Dosierventils (10) von der Wechseleinrichtung (11).
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